1026/2017
Anfrage der Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Köln zu den Kosten der Einsätze der Silvesternächte 2015/2016 und 2016/2017 sowie der Karnevalswoche 2017
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
8541 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 327/ZAP 18.05.2017 Vorlagen-Nummer 1026/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 18.05.2017 Anfrage der Fraktion der Alternative für Deutschland im Rat der Stadt Köln zu den Kosten der Einsätze der Silvesternächte 2015/2016 und 2016/2017 sowie der Karnevalswoche 2017 Mit Anfrage vom 22. März 2017 (Session-Nr. AN/0504/2017) bittet die Fraktion der Alternative für Deutschland um Beantwortung folgender Fragen: 1. In welcher Höhe hatte die Stadt Köln Kosten für den Einsatz folgender Kräfte in der Neujahrs- nacht 2015/2016 sowie in der Karnevalswoche 2016 (04.02.2016 bis 09.02.2016) zu tragen? a) Polizei b) Bundespolizei c) Private Sicherheitsdienste d) Städtisches Ordnungspersonal 2. In welcher Höhe hat die Stadt Köln Kosten für den Einsatz folgender Kräfte in der Neujahrsnacht 2016/2017 sowie in der Karnevalswoche 2017 (23.02.2017 bis 28.02.2017) zu tragen? a) Polizei b) Bundespolizei c) Private Sicherheitsdienste d) Städtisches Ordnungspersonal 3. Bitte geben Sie uns jeweils eine Übersicht zu den weiteren Kosten in mittelbarem und unmittel- barem Zusammenhang zur Silvesternacht 2015/2016 und 2016/2017 und den Karnevalswochen 2016 bzw. 2017. 4. Welche sicherheitsspezifischen Erkenntnisse konnten aus den jeweiligen Einsätzen 2016 und 2017 gewonnen werden und inwiefern wird das Sicherheitskonzept der Stadt Köln für die Silves- ternacht 2017/2018 sowie für Karneval 2018 weiter optimiert? Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu Ziffer 1: a) Die Stadt Köln hatte für die Einsätze der Kräfte der Landespolizei weder in der Silvesternacht 2015/2016 noch während des Straßenkarneval 2016 Kosten zu tragen. Da die mit den Einsätzen verbundenen Aufwendungen durch das Land NRW getragen werden, liegen der Stadt Köln ins- besondere zur Höhe dieser Aufwendungen keine Angaben vor. 2 b) Die Stadt Köln hatte für die Einsätze der Kräfte der Bundespolizei weder in der Silvesternacht 2015/2016 noch während des Straßenkarnevals 2016 Kosten zu tragen. Da die mit den Einsät- zen verbundenen Aufwendungen durch den Bund getragen werden, liegen der Stadt Köln insbe- sondere zur Höhe dieser Aufwendungen keine Angaben vor. c) Für die Beauftragung von Sicherheitsunternehmen wurden für Silvester 2015 5.544,- EUR und für die Zeit des Straßenkarnevals 2016 85.202,- EUR aufgewendet. d) Die Personalkosten der Kräfte des Amtes für öffentliche Ordnung betrugen für Silvester 2015 insgesamt 4.804,- EUR und für die Zeit des Straßenkarnevals 2016 insgesamt 171.756,- EUR. Zu Ziffer 2: a) Die Stadt Köln hatte für die Einsätze der Kräfte der Landespolizei weder in der Silvesternacht 2016/2017 noch während des Straßenkarnevals 2017 Kosten zu tragen. Da die mit den Einsät- zen verbundenen Aufwendungen durch das Land NRW getragen werden, liegen der Stadt Köln insbesondere zur Höhe dieser Aufwendungen keine Angaben vor. b) Die Stadt Köln hatte für die Einsätze der Kräfte der Bundespolizei weder in der Silvesternacht 2016/2017 noch während des Straßenkarnevals 2017 Kosten zu tragen. Da die mit den Einsät- zen verbundenen Aufwendungen durch den Bund getragen werden, liegen der Stadt Köln insbe- sondere zur Höhe dieser Aufwendungen keine Angaben vor. c) Für die Beauftragung von Sicherheitsunternehmen wurden für Silvester 2016 170.482,- EUR aufgewendet. Für die Zeit des Straßenkarnevals 2017 stehen die Rechnungen noch aus. d) Die Personalkosten der Kräfte des Amtes für öffentliche Ordnung betrugen für Silvester 2016 insgesamt 45.272,- EUR und für die Zeit des Straßenkarnevals 2017 insgesamt 235.497,- EUR. Zu Ziffer 3: Silvester 2015: Für die Bereitstellung von zusätzlichem Rettungs- und Sanitätsdienst im Sonderbedarf entstanden der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln zu Silvester 2015 Kosten in Höhe von rund 31.400 EUR. Die Kosten für die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrmaterial durch das Amt für Stra- ßen und Verkehrstechnik betrugen für Silvester 2015 rund 6.700,- EUR. Die Kosten beinhalten den Personaleinsatz inkl. Überstunden und den Materialaufwand. Darüber hinaus fielen Sachkosten in Höhe von 5.816,- EUR an. Straßenkarneval 2016: Für die Bereitstellung von zusätzlichem Rettungs- und Sanitätsdienst im Sonderbedarf entstanden der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln im Rahmen des Straßenkarnevals 2016 Kosten in Höhe von rund 177.800,- EUR. Die Kosten für die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrmaterial durch das Amt für Stra- ßen und Verkehrstechnik betrugen für den Straßenkarneval 2016 rund 112.700,- EUR. Die Kosten beinhalten den Personaleinsatz inkl. Überstunden und den Materialaufwand. Darüber hinaus fielen im Rahmen des Straßenkarnevals 2016 beispielsweise für die Aufstellung von Toilettenanlagen, die Durchführung zusätzlicher Reinigungen sowie die zusätzliche Ausleuchtung zentraler Örtlichkeiten durch mobile Beleuchtungsanlagen und sonstige logistische Leistungen Kosten in Höhe von 254.597,- EUR an. Silvester 2016: Für die Bereitstellung von zusätzlichem Rettungs- und Sanitätsdienst im Sonderbedarf entstanden der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln zu Silvester 2016 analog des Vorjahres Kosten in Höhe von rund 31.400 EUR. 3 Die Kosten für die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrmaterial durch das Amt für Stra- ßen und Verkehrstechnik betrugen für Silvester 2016 rund 44.500,- EUR. Die Kosten beinhalten den Personaleinsatz inkl. Überstunden und den Materialaufwand. Darüber hinaus fielen im Rahmen von Silvester 2016 beispielsweise für die Erstellung und Umset- zung des Sicherheitskonzeptes, die Aufstellung zusätzlicher Toilettenanlagen, die Absperrung der unmittelbaren Domumgebung, der Einsatz eines Feuerwerkers sowie der Streetworker Kosten in Ge- samthöhe von 187.406,- EUR an. Straßenkarneval 2017: Für die Bereitstellung von zusätzlichem Rettungs- und Sanitätsdienst im Sonderbedarf entstanden der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln im Rahmen des Straßenkarnevals 2017 analog des Vorjahres Kosten in Höhe von rund 177.800,- EUR. Die Kosten für die Bereitstellung von Verkehrszeichen und Absperrmaterial durch das Amt für Stra- ßen und Verkehrstechnik betrugen für den Straßenkarneval 2017 rund 129.200,- EUR. Die Kosten beinhalten den Personaleinsatz inkl. Überstunden und den Materialaufwand. Darüber hinaus wurden beispielsweise für die Aufstellung von zusätzlichen Toilettenanlagen, zusätz- liche Reinigungsleistungen, Absperrungen und ähnliche logistische Leistungen 107.938,- EUR auf- gewendet. Auf den temporären und kostenträchtigen Einsatz mobiler Beleuchtungsanlagen konnte vor dem Hintergrund, dass die Rheinenergie AG ihre ortsfesten Beleuchtungsanlagen während des gesamten Jahres 2016 in enger Absprache mit der Stadt Köln erneuert beziehungsweise optimiert hat, verzichtet werden. Zu Ziffer 4: Sämtliche Sicherheitskonzepte für die (Groß-) Veranstaltungen beziehungsweise ähnlichen Anlässe werden auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen stetig optimiert und an die zu erwartenden Risi- ken und Szenarien angepasst. Dies geschieht regelmäßig im gemeinsamen Konsens insbesondere mit den Sicherheitsstellen wie der Landes- und Bundespolizei, der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln sowie dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln als auch der weiteren zu beteiligenden Stellen wie beispielsweise der KVB AG, der Deutschen Bahn AG und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln. Für die vergangene Silvesternacht ist festzuhalten, dass sich das Gesamtkonzept nach allseitiger Auffassung bewährt hat und lediglich an wenigen einzelnen Positionen ein Verbesserungsbedarf ge- sehen wird. Dies bezieht sich beispielsweise auf eine gezieltere Ausleuchtung einzelner Bereiche sowie eine partielle Ausweitung der Schutzzone des Doms auf die Gesamtfläche des Kardinal- Höffner-Platzes. Die jeweils für die einzelnen Karnevalstage des Straßenkarnevals vorliegenden Sicherheitskonzepte haben sich ebenfalls umfänglich bewährt und weisen im Wesentlichen keinen Änderungsbedarf auf. Zu beachten ist, dass sich die Sicherheitskonzepte lediglich auf einzelne Veranstaltungen bezie- hungsweise Anlässe und die damit verbundenen Aufgabenstellungen beziehen, so dass die für die Karnevalstage geltenden Sicherheitskonzepte im Hinblick auf ihren Inhalt, die Aufgabenstellung und die Rahmenbedingungen nicht mit der Sicherheitskonzeption für Silvester vergleichbar sind. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1026/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 18.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27