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3663/2019

Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur verbilligte Abgabe von BImA-Grundstücken an die Stadt Köln (AN/0926/2019)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.10.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 29.10.2019, TOP 5.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage - Grundstücksübersicht Wohnungsbaupakt für 3663-2019

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4837 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer  28.10.2019 
 3663/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 29.10.2019 
 
Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur 
verbilligten Abgabe von BImA-Grundstücken an die Stadt Köln (AN/0926/2019) 
Unter Bezugnahme auf die Beantwortung einer Anfrage 2294/2018 und vor dem Hintergrund der ak-
tuellen Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von 
Grundstücken vom 29.08.2018 (sog. Verbilligungsrichtlinie, VerbR 2018) baten die CDU-Fraktion und 
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche BImA-Grundstücke hat die Verwaltung inzwischen für eine Nutzung zum Zweck des 
sozialen Wohnungsbaus identifiziert? 
 
2. Für welche Grundstücke werden Ankaufverhandlungen zum Zweck des sozialen Wohnungs-
baus – ggf. auch in Kooperation mit anderen öffentlich beteiligten Bestandshaltern- geführt 
bzw. sind geplant? 
 
3. Hat die Verwaltung weitere BimA-Immobilien zwecks Nutzung zur Unterbringung von Flücht-
lingen und Asylbegehrenden identifiziert und für welche plant sie einen Kauf? 
 
4. Inwieweit hat die Verwaltung geeignete Immobilien und Grundstücke der BImA für soziale Ein-
richtungen gemäß Dienstleistungen von allgemeinem Interesse identifizieren können, die ggf. 
für freie soziale Träger, z.B. für „housing first“-Angebote, in Frage kommen? 
 
5. Hat die Verwaltung Grundstücke und Immobilien der BImA identifizieren können, die sich für 
den Schulneubau bzw. schulische Nutzungen bzw. für anderweitige kommunale Nutzungen, 
die gemäß der Verbilligungsrichtlinie möglich sind, eignen? 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
 
Die Verwaltung hat in Kooperation mit der BImA sämtliche Grundstücke im Eigentum der BImA, die 
sich auf Kölner Stadtgebiet befinden, daraufhin geprüft, ob sie für eine Nutzung für Gemeinwohlzwe-
cke und/oder den (sozialen) Wohnungsbau in Betracht kommen. Insgesamt 103 Grundstücke wurden 
dabei einer intensiveren Prüfung unterzogen. Dieses Vorgehen brachte folgende Erkenntnisse: 
 
Flächen für (sozialen) Wohnungsbau (Fragen 1 und 2) 
 
Es konnten die in der Anlage dargestellten neun Potenzialflächen identifiziert werden. Auf diesen Lie-
genschaften könnten kurz- bis mittelfristig insgesamt mehr als 1.000 neue Wohnungen entstehen.  
 
Eine wesentliche Voraussetzung ist jedoch, dass zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen 
geschaffen werden. Daher haben Stadt und BImA im Rahmen der Fachmesse ExpoReal am

2 
 
07.10.2019 den sog. Wohnungsbaupakt geschlossen. Dieser regelt, dass die BImA in enger Abstim-
mung mit der Stadt Köln die Entwicklung der Potenzialflächen forciert. Dazu gehört insbesondere, 
dass seitens der BImA Vorhaben- und Erschließungspläne in die Wege geleitet werden. Die Stadt 
Köln wiederum verpflichtet sich, die Plan- und Genehmigungsverfahren intensiv zu betreuen und da-
mit die zügige Schaffung des erforderlichen Plan- und Baurechts zu unterstützen. Die Koordination 
innerhalb der Stadtverwaltung übernimmt die im Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
eingerichtete Wohnungsbauleitstelle und unterstützt die jeweiligen Vorhaben umsetzungsorientiert.  
 
Wer die Bauvorhaben umsetzt, muss für jede der neun ausgewählten Flächen noch entschieden wer-
den. Die Realisierung übernimmt entweder die BImA selbst, die Stadt bzw. städtische Gesellschaften 
oder auch private Wohnungsbauunternehmen. Insbesondere bei der Umsetzung durch Dritte stim-
men sich Stadt und BImA eng ab. Die Wohnungen sollen sowohl Bundesbediensteten im Rahmen 
der Wohnungsfürsorge, als auch auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden und so die Woh-
nungsknappheit mindern. 
 
Flächen für geflüchtete Menschen (Frage 3) 
 
Aus Sicht der Stadt Köln sollten zwei, derzeit von der BImA angemietete Objekte, gekauft werden. 
Diese werden aktuell vom Amt für Wohnungswesen genutzt, stehen aber noch nicht zum Verkauf.  
 
Flächen für soziale und kulturelle Einrichtungen (Frage 4) 
 
Es konnte ein Bestandsgebäude identifiziert werden, dass bereits heute einer kulturellen Nutzung 
dient. Derzeit prüft das Kulturamt, ob hier ein Ankauf zielführend ist.  
 
Ein weiteres Objekt könnte ggf. durch eine Aufstockung einer kulturellen Nutzung (Ateli-
ers/Proberäume) zugeführt werden. Hierzu sind jedoch noch weitere Prüfungen erforderlich.  
 
Flächen für Schulzwecke (Frage 5) 
 
Eine Fläche im Bereich Butzweiler Hof kommt für einen Schulneubau in Betracht. Diese Nutzung 
steht jedoch in Konkurrenz zum ebenfalls vorhandenen Wohnbaupotential. Daher bedarf es zunächst 
einer planerischen Grundentscheidung mit welcher Zweckbestimmung die Fläche entwickelt werden 
soll.  
 
Gez. Blome 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

29.10.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3663/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.10.2019
Erstellt
21.10.2019 12:22