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0647/2020

Bericht des Behindertenbeauftragten 2/2020

Mitteilung Ausschuss 02.03.2020

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.06.2020, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2479 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/161 
 
Vorlagen-Nummer 02.03.2020 
 0647/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.05.2020 
 
Bericht des Behindertenbeauftragten 2/2020 
 
Neuauflage der Broschüre "Köln Barrierefrei" erschienen 
Broschüre liegt kostenlos in den Bürgerämtern und Kundenzentren aus 
Die Stadt Köln veröffentlicht Informationen für Menschen mit Behinderung und alle, die auf Barriere-
freiheit angewiesen sind. Seit 2013 gibt die Stadt Köln in Kooperation mit dem Sozialverband 
Deutschland (SoVD) NW e.V. und der Luxx Medien GmbH die Broschüre "Köln Barrierefrei" heraus. 
Nun liegt die aktualisierte Neuauflage der Broschüre vor. 
Sie enthält viele hilfreiche Informationen zu den Themen Arbeit, finanzielle Leistungen, Mobilität, 
Wohnen, Gesundheit, Kinder und Jugend, Bildung und Kultur sowie Freizeit mit den entsprechenden 
Anlaufstellen bei der Stadt Köln und den Wohlfahrtsverbänden. Die Broschüre wird in Kürze kostenlos 
in den städtischen Bürgerämtern, Bürgerhäusern und Bürgerzentren sowie bei den Wohlfahrtsver-
bänden und deren Beratungsstellen ausliegen. 
Ein elektronisches Exemplar der Broschüre (PDF) steht auf der Website der Stadt Köln zur Verfü-
gung. https://www.stadt-koeln.de/artikel/07653/index.html  
Sie kann auch per E-Mail bei der Luxx Medien GmbH gegen Erstattung der Versandkosten bestellt 
werden: wuerdig@luxx-medien.de 
 
Grundsicherung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte 
Menschen 
Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fragte im März 2018 nach dem Leistungsbezug jun-
ger Menschen, die im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Men-
schen (WfbM) beschäftigt sind. Nach einer Gesetzesänderung, die zum 01.07.2017 erfolgte, erhielten 
nur noch solche Personen Grundsicherung, die im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte 
Menschen tätig sind. Diese Einschränkung wurde von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli-
tik sehr kritisch bewertet. 
Auch Organisationen wie der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) 
oder die Lebenshilfe haben diese Regelung kritisiert.  
Die zahlreichen Klagen hiergegen waren nun erfolgreich. Es wurde gesetzlich klargestellt, dass Men-
schen mit Behinderung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM einen Anspruch auf 
Grundsicherung haben.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

05.03.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0647/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2020
Erstellt
26.02.2020 11:10