0647/2020
Bericht des Behindertenbeauftragten 2/2020
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Mitteilung Ausschuss
2479 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 02.03.2020 0647/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 05.03.2020 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.05.2020 Bericht des Behindertenbeauftragten 2/2020 Neuauflage der Broschüre "Köln Barrierefrei" erschienen Broschüre liegt kostenlos in den Bürgerämtern und Kundenzentren aus Die Stadt Köln veröffentlicht Informationen für Menschen mit Behinderung und alle, die auf Barriere- freiheit angewiesen sind. Seit 2013 gibt die Stadt Köln in Kooperation mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) NW e.V. und der Luxx Medien GmbH die Broschüre "Köln Barrierefrei" heraus. Nun liegt die aktualisierte Neuauflage der Broschüre vor. Sie enthält viele hilfreiche Informationen zu den Themen Arbeit, finanzielle Leistungen, Mobilität, Wohnen, Gesundheit, Kinder und Jugend, Bildung und Kultur sowie Freizeit mit den entsprechenden Anlaufstellen bei der Stadt Köln und den Wohlfahrtsverbänden. Die Broschüre wird in Kürze kostenlos in den städtischen Bürgerämtern, Bürgerhäusern und Bürgerzentren sowie bei den Wohlfahrtsver- bänden und deren Beratungsstellen ausliegen. Ein elektronisches Exemplar der Broschüre (PDF) steht auf der Website der Stadt Köln zur Verfü- gung. https://www.stadt-koeln.de/artikel/07653/index.html Sie kann auch per E-Mail bei der Luxx Medien GmbH gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden: wuerdig@luxx-medien.de Grundsicherung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik fragte im März 2018 nach dem Leistungsbezug jun- ger Menschen, die im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Men- schen (WfbM) beschäftigt sind. Nach einer Gesetzesänderung, die zum 01.07.2017 erfolgte, erhielten nur noch solche Personen Grundsicherung, die im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind. Diese Einschränkung wurde von der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpoli- tik sehr kritisch bewertet. Auch Organisationen wie der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) oder die Lebenshilfe haben diese Regelung kritisiert. Die zahlreichen Klagen hiergegen waren nun erfolgreich. Es wurde gesetzlich klargestellt, dass Men- schen mit Behinderung im Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM einen Anspruch auf Grundsicherung haben. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0647/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.03.2020
- Erstellt
- 26.02.2020 11:10