0819/2017
Gewährung von städt. Baubeihilfen an Kölner Sportvereine
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 02.05.2017 0819/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 04.05.2017 Gewährung von städt. Baubeihilfen an Kölner Sportvereine Unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Beihilfeanträge, der verfügbaren Finanzmittel sowie der sich abzeichnenden weitergehenden Anträge von Kölner Sportvereinen geht die Verwaltung da- von aus, dass die zur Verfügung stehenden Baubeihilfemittel für das Jahr 2017 voraussichtlich nicht auskömmlich sind und in den folgenden Jahren ein weitergehender Finanzbedarf für die Sportförde- rung entstehen wird. Daher stellt die Verwaltung im Folgenden die derzeitige Situation dar. Für die Kölner Sportvereine besteht die Möglichkeit für vereinsseitige Baumaßnahmen auf Sportanla- ge zur Instandhaltung, Erweiterung, Modernisierung und Neubau von Sportanlagen und deren Infra- struktur die Gewährung einer städtischen Beihilfe zu beantragen. Die Beihilfe soll sicherstellen, dass die Vereine - im Rahmen des von ihnen erkannten Bedarfs - die Sportanlagen fortentwickeln und er- halten. Entsprechend der Veranschlagung stehen für die Bezuschussung dieser Maßnahmen derzeit insge- samt 900.000 € zur Verfügung. Davon handelt es sich um 800.000 € aus der Sportpauschale und 100.000 € städtische Mittel. Da die technische Abteilung des Sportamtes durch den besonderen Druck bei den Kunstrasenplätzen ihre Arbeitskapazitäten in vollen Umfang für die Maßnahmen ge- bunden hat, können weitergehende investive Projekte auf Sportanlagen aufgrund mangelnder Ar- beitskapazitäten, die oberhalb von dringenden Maßnahmen zur Verkehrsicherung liegen, nicht umge- setzt werden. Daraus resultierend bestand in den vergangen Jahren die Notwendigkeit und Möglich- keit aufgrund der Vielzahl von Vereinsmaßnahmen, die Mittel, die zur Verwendung im Rahmen städti- scher Baumaßnahmen aus der Sportpauschale des Landes vorgesehen waren, zur Abdeckung des Bedarfs an Zuschussmaßnahmen für Vereine zu verwenden. Im investiven Bereich standen mit Beginn des Jahres 2.610.561 € zur Verfügung. Aktuell wurden an die Sportvereine im Jahr 2017 bereits Beihilfen in Höhe von 376.142 € bewilligt und teilweise auch bereits abgerufen. Damit reduzieren sich die investiven Finanzmittel auf rd. 2.234.419 €. Unter Berücksichtigung des Bedarfs an Finanzmitteln zur Finanzierung der Mehrkosten der Gene- ralinstandsetzung der vorhandenen Halle Bocklemünd (750.000 €), der Finanzierung des Eigenanteils der mit Landesmittel geförderten Baumaßnahme Umkleidehaus des SC Meschenich auf der Sportan- lage Zaunhofstr. (55.800 €), des Eigenanteils sowie den Honorarkosten der Gebäudewirtschaft zu energetischen Sanierung am Umkleidehaus Merianstr. (257.000 €) usw. –diese Maßnahmen waren bereits Gegenstand von Beschlussvorlagen- besteht ein noch verfügbarer Restbetrag in Höhe von rd. 1.172.000 €, jedoch sind bereits jetzt weitergehende Vereinsprojekte bekannt, die auf eine Finanzie- rung noch in diesem Jahr angewiesen sind: SC West – Fertigstellung Umkleidehaus im Rahmen des Insolvenzverfahrens 205.000 € SpeedskaterClub- Errichtung Skateranlage Scheibenstr. 300.000 € 2 Darüber hinaus liegen der Sportverwaltung noch folgende Beihilfeanträge vor, die sich derzeit in der sportfachlichen und baufachlichen Prüfung befinden: FC Germania Zündorf - Generalsanierung Vereinsheim Heerstr. SV Weiden Sanierung – Vereinsheim Mülheimer Wassersport – Modernisierung/Sanierung schwimmendes Bootshaus Tus rrh. – Sanierung Kunststofflaufbahn DLRG Bezirk Köln – Dachsanierung Schulungsstation RTK Germania – Dachsanierung Vereinsheim St. Hubertus Schützen Urbach – Ausbau des Schießstandes Aus den bisher vorliegenden Unterlagen ergibt sich vor Abschluss der Prüfung derzeit ein Beihilfebe- darf von rd. 700.000 €. Noch nicht berücksichtigt bei diesen Aufzählungen ist der Zuschussbedarf des SC Rondorf für die Errichtung eines neuen Vereinsheims bei der Verlagerung der Sportanlage Pastoratsstr. auf die neue Sportanlage Kapellen/Husarenstr. Außerdem steht der weitere Förderbedarf des Voltigiervereins Dünnwald noch aus, da sich der erste Abschnitt der angestrebten Baumaßnahmen aus baurechtli- chen Gründen verzögert hat. Bei den beiden letztgenannten Maßnahmen ist ein Zuschussvolumen von rd. 1.000.000 € zugrunde zu legen. Da diese Mitteilung zu Beginn des Jahres erfolgt, sind kurz- fristig eingereichte Maßnahmen, die sich aufgrund einer aktuellen Notlage oder neuen Bedarfssituati- on ergeben, nicht berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt, dass hier unterjährig weitere kostenintensive Maßnahmen zu erwarten sind. Außerdem sind der Verwaltung auch noch Planungen von Vereinen zu weiteren Bauprojekten bekannt, die derzeit jedoch noch nicht näher zu beziffern sind. Dies wären beispielsweise: GSV Porz Sanierung/Erweiterung Vereinsheim SSG Ostheim Errichtung der Schießsportanlage Servatiusstr. SV Rath-Heumar Errichtung einer Sporthalle SV Rot-Schwarz-Neubrück Errichtung eines neuen Vereinsheims Dünnwalder TV Errichtung einer Beachvolleyballanlage Freies Ortskartell Dünnwald Generalsanierung Schwimmbecken TuS Ehrenfeld Sanierung Vereinsheim SC Brück Errichtung eines Vereinsheims TV Dellbrück Errichtung einer Traglufthalle Mit den für 2017 zur Verfügung stehenden Baubeihilfemitteln können nicht alle genannten Baumaß- nahmen finanziert werden. Die Mitteilung erfolgt mit der Bitte um Kenntnisnahme der aktuellen Situa- tion. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0819/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27