AN/0739/2019
Änderungsantrag zu Top 3.1.2 "Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!"
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Linke Antrag nach § 3
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 AN/0739/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.05.2019 Änderungsantrag zu Top 3.1.2 "Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!" Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.2 "Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!" auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen: Beschluss Der vorgelegte Antrag wird mit den folgenden Änderungen (im Fettdruck) beschlossen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mobilitätsfonds für die Verkehrswende zu schaffen. Der Mobilitätsfonds soll eine attraktive, umwelt- und ressourcenschonende Quartiersmobilität und deren nachhaltige Finanzierung in erster Linie in neuen Wohnquartieren sicherstellen. Aus dem Mobilitätsfond werden Infrastrukturmaßnahmen des Umweltverbundes finanziert. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, mit der die Erhebung der Zahlung und die Vereinnahmung als kommunale Mittel im Mobilitätsfonds umgesetzt werden. Mit der seitens der Verwaltung angekündigten Ablösesatzung sollen insbesondere in neuen Wohngebieten wesentlich weniger Kfz-Stellplätze erstellt werden. Liegt der Bedarf an Stellplätzen unterhalb der Vorgaben des neuen Stellplatzschlüssels (z.B. durch ausreichend Stellplätze in der Umgebung oder eine gute ÖPNV- oder Radanbindung), dann kann die Zahl der zu bauenden Stellplätze weiter reduziert werden. Die dadurch eingesparten Baukosten fließen zu 50 % in den Mobilitätsfond. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der neuen Ablösesatzung einen Verfahrensvorschlag hierfür zu unterbreiten. 3. Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung aus dem Mobilitätsfonds wird die Verwaltung beauftragt, einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, der eine bedarfsgerechte und transparente Verwendung der Mittel des Mobilitätsfonds gewährleistet. Insbesondere ist dabei auch der Zielsetzung Rechnung zu tragen, dass die aus dem Mobilitätsfonds finanzierten Maßnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich und langfristig zur Verfügung stehen sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass ein Ausweichen in öffentlichen Parkraum in der Umgebung nicht statt-findet. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit der KVB und unter Einbeziehung weiterer relevanter Partner aus dem Stadtwerkekonzern ein Konzept für den Aufbau und den Betrieb von Mobilitätshäusern zu entwickeln und umzusetzen. 5. Der Rat der Stadt Köln bittet die Vorstände von KVB und GAG, ein Mieterticket einzuführen, welches für die ÖPNV-Kund*innen für das Stadtgebiet Köln nicht teurer als 50 Euro ist. Gegebenenfalls sind Kompensationszahlungen seitens der Stadt an die KVB zu leisten. Andere Großvermieter können sich diesem Modell anschließen. Begründung Die Einrichtung eines Mobilitätsfonds für Infrastrukturmaßnahmen im Umweltverbund trägt dazu bei, den Modal Split weg vom Auto und hin zum Umweltverbund zu verschieben. Investoren werden finanziell daran beteiligt, die Infrastruktur zu erstellen, die für ihre Wohnungsbauprojekte notwendig sind. Gleichzeitig werden Möglichkeiten geschaffen, die Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen unter die Vorgaben des Stellplatzschlüssels zu senken. Die Einsparungen werden nur zu 50 % in den Mobilitätsfonds eingezahlt. Es ergibt sich daher für den Wohnungsbau eine Senkung der Erstellungskosten. Dieses neue Finanzierungsmodell muss in Abgleich mit der für September angekündigten neuen Stellplatzsatzung eingeführt werden. Die Finanzierung der ÖPNV-Infrastruktur und des Betriebes muss voneinander getrennt erfolgen. Die Einmalzahlungen im Zusammenhang mit Stellplätzen können nicht zur dauerhaften Finanzierung des ÖPNV-Betriebes herangezogen werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0739/2019
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 20.05.2019
- Erstellt
- 20.05.2019 13:52