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AN/0739/2019

Änderungsantrag zu Top 3.1.2 "Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!"

Die Linke. Antrag nach § 3 20.05.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2019

Linke Antrag nach § 3

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Linke Antrag nach § 3

4403 Zeichen

An die Vorsitzende des Rates 
 
Frau  
Oberbürgermeisterin Reker 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2019 
AN/0739/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.05.2019 
 
Änderungsantrag zu Top 3.1.2 "Innovative Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren 
umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!" 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu Top 3.1.2 "Innovative 
Mobilitätskonzepte in neuen Quartieren umsetzen und Finanzierung langfristig sicherstellen - 
Mobilitätsfonds für Köln aufbauen!" auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu 
nehmen: 
 
Beschluss 
Der vorgelegte Antrag wird mit den folgenden Änderungen (im Fettdruck) beschlossen: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Mobilitätsfonds für die Verkehrswende zu schaffen. 
Der Mobilitätsfonds soll eine attraktive, umwelt- und ressourcenschonende 
Quartiersmobilität und deren nachhaltige Finanzierung in erster Linie in neuen 
Wohnquartieren sicherstellen.  
Aus dem Mobilitätsfond werden Infrastrukturmaßnahmen des Umweltverbundes 
finanziert. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Regelung zu erarbeiten, mit der die Erhebung der 
Zahlung und die Vereinnahmung als kommunale Mittel im Mobilitätsfonds umgesetzt 
werden.  
Mit der seitens der Verwaltung angekündigten Ablösesatzung sollen insbesondere in 
neuen Wohngebieten wesentlich weniger Kfz-Stellplätze erstellt werden. 
Liegt der Bedarf an Stellplätzen unterhalb der Vorgaben des neuen 
Stellplatzschlüssels (z.B. durch ausreichend Stellplätze in der Umgebung oder eine

gute ÖPNV- oder Radanbindung), dann kann die Zahl der zu bauenden Stellplätze 
weiter reduziert werden. Die dadurch eingesparten Baukosten fließen zu 50 % in den 
Mobilitätsfond. 
Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der neuen Ablösesatzung einen 
Verfahrensvorschlag hierfür zu unterbreiten. 
3. Zur Umsetzung von Maßnahmen mit Finanzierung aus dem Mobilitätsfonds wird die 
Verwaltung beauftragt, einen Verfahrensvorschlag erarbeiten, der eine bedarfsgerechte 
und transparente Verwendung der Mittel des Mobilitätsfonds gewährleistet. Insbesondere 
ist dabei auch der Zielsetzung Rechnung zu tragen, dass die aus dem Mobilitätsfonds 
finanzierten Maßnahmen den Bewohnerinnen und Bewohnern ab dem Bezug verlässlich 
und langfristig zur Verfügung stehen sollen. Es ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, 
dass ein Ausweichen in öffentlichen Parkraum in der Umgebung nicht statt-findet.  
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Kooperation mit der KVB und unter Einbeziehung 
weiterer relevanter Partner aus dem Stadtwerkekonzern ein Konzept für den Aufbau und 
den Betrieb von Mobilitätshäusern zu entwickeln und umzusetzen. 
5. Der Rat der Stadt Köln bittet die Vorstände von KVB und GAG, ein Mieterticket 
einzuführen, welches für die ÖPNV-Kund*innen für das Stadtgebiet Köln nicht teurer 
als 50 Euro ist. Gegebenenfalls sind Kompensationszahlungen seitens der Stadt an 
die KVB zu leisten. 
Andere Großvermieter können sich diesem Modell anschließen. 
 
Begründung 
Die Einrichtung eines Mobilitätsfonds für Infrastrukturmaßnahmen im Umweltverbund trägt dazu 
bei, den Modal Split weg vom Auto und hin zum Umweltverbund zu verschieben. 
Investoren werden finanziell daran beteiligt, die Infrastruktur zu erstellen, die für ihre 
Wohnungsbauprojekte notwendig sind. Gleichzeitig werden Möglichkeiten geschaffen, die 
Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen unter die Vorgaben des Stellplatzschlüssels zu 
senken. Die Einsparungen werden nur zu 50 % in den Mobilitätsfonds eingezahlt. Es ergibt sich 
daher für den Wohnungsbau eine Senkung der Erstellungskosten. 
Dieses neue Finanzierungsmodell muss in Abgleich mit der für September angekündigten neuen 
Stellplatzsatzung eingeführt werden. 
Die Finanzierung der ÖPNV-Infrastruktur und des Betriebes muss voneinander getrennt erfolgen. 
Die Einmalzahlungen im Zusammenhang mit Stellplätzen können nicht zur dauerhaften 
Finanzierung des ÖPNV-Betriebes herangezogen werden. 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

21.05.2019 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0739/2019
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
20.05.2019
Erstellt
20.05.2019 13:52