Grundwasserschäden durch Gaswerksrückstände in Nippes
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4051/2023 vom 08.01.2024
Stand: Am 25.01.2024 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/57 Vorlagen-Nummer 08.01.2024 4051/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 25.01.2024 Grundwasserschäden durch Gaswerksrückstände in Nippes Hier: Mündliche Anfrage der SE Frau Lange für die Fraktion DIE LINKE im Ausschuss Klima Umwelt und Grün am 23.11.2023 zur Mitteilung 3493/2023 Frau Lange merkt an, dass es die Kontaminierung der Böden schon seit 90 Jahren gebe. Sie fragt, seit wann dies der Verwaltung bekannt sei und ab wann abgepumpt werde. Des Weiteren fragt Sie, wieviel jährlich abgepumpt werde und wohin. Abschließend fragt sie, wa- rum die Sanierung erst jetzt erfolge. Antwort der Verwaltung: Bereits Anfang der 90er Jahre gab es Hinweise darauf, dass gaswerkstypische Boden- und Grundwasserverunreinigungen auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks vorhanden sind. Daraufhin wurde 1994 eine historische Nutzungsrecherche durchgeführt. Auf dieser Grund- lage konnten gezielt Boden- und Grundwasserbeprobungen erfolgen. Durch die Untersuchun- gen in den 90er Jahren wurden auf dem Gelände des Gaswerkes und in Ablagerungen im Umfeld gaswerkstypische Stoffe (insbesondere Cyanide und polycyclische aromatische Koh- lenwasserstoffe) nachgewiesen. Der erste Brunnen zur Brauchwasserförderung wurde 1938 gebaut, weitere Brunnen wurden in den nachfolgenden Jahren (1943 und 1956) errichtet. Seit dieser Zeit erfolgt eine Grund- wasserentnahme auf dem Gelände der Molkerei und somit werden seit dieser Zeit die beste- henden Grundwasserschäden hydraulisch gesichert. Die aktuelle vertraglich vereinbarte Förderung erfolgt in einem Umfang von 1.050 m³/d, d.h. 383.250 m³ pro Jahr. Das geförderte Grundwasser wird unter Einhaltung der Abwassersat- zung der Stadtentwässerungsbetriebe in die Kanalisation eingeleitet. Eine Sicherung der Grundwasserschäden erfolgt im Grunde mindestens seit 1950. Da durch die Einstellung des Molkereibetriebes kein Brauchwasser mehr benötigt wird, sind für die ein- zelnen Schäden geeignete Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen zu prüfen und umzuset- zen. Die Fortführung der aktuellen Grundwasserentnahme aus den Brunnen der Molkerei ist eine temporäre Übergangslösung. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf
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25.01.2024
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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