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1830/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1813/2023) betreffend "Nutzung Regattastrecke Fühlinger See"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 13.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 20.06.2024, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2556 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522 
 
Vorlagen-Nummer 
 1830/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus 
der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1813/2023)  
betreffend "Nutzung Regattastrecke Fühlinger See" 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: 
 
 
Zu 1.: Warum wurde die bestehende Regelung geändert? 
 
Antwort: 
 
Der Regelungsinhalt ist grundsätzlich unverändert. 
 
Die Satzung in der Änderungssatzung vom 27.04.21 lautete wie folgt: 
 
„§ 11 Regattabahn 
(1) Die Regattabahn dient ausschließlich dem Übungs- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und 
Kanusports im Schul-, Hochschul- und Vereinssport. Das Baden ist in der Regattabahn nicht 
gestattet. Die Nutzung für Veranstaltungen und andere Sportarten bedarf einer antragspflichti-
gen Genehmigung der Stadt Köln.“ 
 
Lediglich um Interpretationsspielräume zu unterbinden, wurde der Regelungsinhalt nun wie 
folgt konkretisiert: 
 
„§ 6 Regattabahn 
(1) Die Regattabahn dient ausschließlich dem Trainings- und Wettkampfbetrieb des Ruder- 
und Kanusports im Schulsport, Hochschulsport und Vereinssport. 
(2) Freizeitsport ist nicht gestattet. 
(3) Schwimmen, Baden und jegliches Befahren der Regattabahn (zum Beispiel mit einem 
Stand-Up Paddle, Boot, Luftmatratze, Surfbrett, Foilboard, Schwimmbrett, Kickboard, Modell-
boot) ist verboten.“ 
 
 
Zu 2.: Kann eine Benutzung in den Morgenstunden von Sonnenaufgang bis 9 Uhr oder später 
für die Freizeitsportler ermöglicht werden? 
 
a) Wenn ja, ab wann? 
b) wenn nein, warum nicht? 
 
Antwort:

2 
 
 
Die Regattabahn ist für das reguläre Training freigegeben ab Sonnenaufgang. 
 
c) Sind andere Zeitfenster möglich? 
 
Antwort: 
Die aktiven Wasserzeiten auf der Regattabahn sind nicht zuverlässig vorhersehbar und müs-
sen aus praktischer Sicht flexibel auslegbar sein: 
 Sportarten im Freien sind Abhängig von der Wetterlage (Hitze, Kälte, Sturm),  
 Variierende Trainingszeiten vor Wettkämpfen und bei Leistungstests,  
 Trainingslager von nicht ansässigen Vereinen, 
 Unangekündigte Trainingseinheiten 
 
Primäres Ziel der Sportanlage Fühlinger See (Landesleistungszentrum für Rudern) ist die Be-
reitstellung eines hochwertigen Trainingsgeländes für Kaderathletinnen und -athleten. 
 
Das Training zum Beispiel auf dem SUP ist auch über die miteinander verbundenen Seen 3 
bis 6 der Erholungsanlage Fühlinger See möglich.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1830/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
13.06.2024
Erstellt
05.06.2024 16:50