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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1813/2023) betreffend "Nutzung Regattastrecke Fühlinger See"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1830/2024 vom 13.06.2024

Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 1830/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1813/2023) betreffend "Nutzung Regattastrecke Fühlinger See" Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1.: Warum wurde die bestehende Regelung geändert? Antwort: Der Regelungsinhalt ist grundsätzlich unverändert. Die Satzung in der Änderungssatzung vom 27.04.21 lautete wie folgt: „§ 11 Regattabahn (1) Die Regattabahn dient ausschließlich dem Übungs- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und Kanusports im Schul-, Hochschul- und Vereinssport. Das Baden ist in der Regattabahn nicht gestattet. Die Nutzung für Veranstaltungen und andere Sportarten bedarf einer antragspflichti- gen Genehmigung der Stadt Köln.“ Lediglich um Interpretationsspielräume zu unterbinden, wurde der Regelungsinhalt nun wie folgt konkretisiert: „§ 6 Regattabahn (1) Die Regattabahn dient ausschließlich dem Trainings- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und Kanusports im Schulsport, Hochschulsport und Vereinssport. (2) Freizeitsport ist nicht gestattet. (3) Schwimmen, Baden und jegliches Befahren der Regattabahn (zum Beispiel mit einem Stand-Up Paddle, Boot, Luftmatratze, Surfbrett, Foilboard, Schwimmbrett, Kickboard, Modell- boot) ist verboten.“ Zu 2.: Kann eine Benutzung in den Morgenstunden von Sonnenaufgang bis 9 Uhr oder später für die Freizeitsportler ermöglicht werden? a) Wenn ja, ab wann? b) wenn nein, warum nicht? Antwort: 2 Die Regattabahn ist für das reguläre Training freigegeben ab Sonnenaufgang. c) Sind andere Zeitfenster möglich? Antwort: Die aktiven Wasserzeiten auf der Regattabahn sind nicht zuverlässig vorhersehbar und müs- sen aus praktischer Sicht flexibel auslegbar sein:  Sportarten im Freien sind Abhängig von der Wetterlage (Hitze, Kälte, Sturm),  Variierende Trainingszeiten vor Wettkämpfen und bei Leistungstests,  Trainingslager von nicht ansässigen Vereinen,  Unangekündigte Trainingseinheiten Primäres Ziel der Sportanlage Fühlinger See (Landesleistungszentrum für Rudern) ist die Be- reitstellung eines hochwertigen Trainingsgeländes für Kaderathletinnen und -athleten. Das Training zum Beispiel auf dem SUP ist auch über die miteinander verbundenen Seen 3 bis 6 der Erholungsanlage Fühlinger See möglich.

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.5, Kenntnisnahme (Mitteilung).

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