Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1813/2023) betreffend "Nutzung Regattastrecke Fühlinger See"
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1830/2024 vom 13.06.2024
Stand: Am 20.06.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522 Vorlagen-Nummer 1830/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 19.10.2023 (AN/1813/2023) betreffend "Nutzung Regattastrecke Fühlinger See" Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1.: Warum wurde die bestehende Regelung geändert? Antwort: Der Regelungsinhalt ist grundsätzlich unverändert. Die Satzung in der Änderungssatzung vom 27.04.21 lautete wie folgt: „§ 11 Regattabahn (1) Die Regattabahn dient ausschließlich dem Übungs- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und Kanusports im Schul-, Hochschul- und Vereinssport. Das Baden ist in der Regattabahn nicht gestattet. Die Nutzung für Veranstaltungen und andere Sportarten bedarf einer antragspflichti- gen Genehmigung der Stadt Köln.“ Lediglich um Interpretationsspielräume zu unterbinden, wurde der Regelungsinhalt nun wie folgt konkretisiert: „§ 6 Regattabahn (1) Die Regattabahn dient ausschließlich dem Trainings- und Wettkampfbetrieb des Ruder- und Kanusports im Schulsport, Hochschulsport und Vereinssport. (2) Freizeitsport ist nicht gestattet. (3) Schwimmen, Baden und jegliches Befahren der Regattabahn (zum Beispiel mit einem Stand-Up Paddle, Boot, Luftmatratze, Surfbrett, Foilboard, Schwimmbrett, Kickboard, Modell- boot) ist verboten.“ Zu 2.: Kann eine Benutzung in den Morgenstunden von Sonnenaufgang bis 9 Uhr oder später für die Freizeitsportler ermöglicht werden? a) Wenn ja, ab wann? b) wenn nein, warum nicht? Antwort: 2 Die Regattabahn ist für das reguläre Training freigegeben ab Sonnenaufgang. c) Sind andere Zeitfenster möglich? Antwort: Die aktiven Wasserzeiten auf der Regattabahn sind nicht zuverlässig vorhersehbar und müs- sen aus praktischer Sicht flexibel auslegbar sein: Sportarten im Freien sind Abhängig von der Wetterlage (Hitze, Kälte, Sturm), Variierende Trainingszeiten vor Wettkämpfen und bei Leistungstests, Trainingslager von nicht ansässigen Vereinen, Unangekündigte Trainingseinheiten Primäres Ziel der Sportanlage Fühlinger See (Landesleistungszentrum für Rudern) ist die Be- reitstellung eines hochwertigen Trainingsgeländes für Kaderathletinnen und -athleten. Das Training zum Beispiel auf dem SUP ist auch über die miteinander verbundenen Seen 3 bis 6 der Erholungsanlage Fühlinger See möglich.
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