2010/0131
Fortschreibung Luftreinhalteplan 2010
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 17.03.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Umweltamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0131 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Fortschreibung Lu ftreinhalteplan 2010 Vorlage vom: 16.03.2010 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Abgabe des Maßnahmenpaketes zur Luftreinhaltung im Stadtgebiet Darmstadt an das Hessische Umweltministerium zur Prüfung zu. Anlagen: Entwicklung Belastungssituation PM 10 _Hügelstraße_ Entwicklung Belastungssituation Stickoxide _Hügelstraße_.d… Diskutierte Maßnahmen Wissenschaftsstadt Darmstadt Zeitplan Hess. Umweltministerium Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16. 03.2010: Rechtlicher Hintergrund Mit Magistratsvorlage vom 20.08.2004 Nr. 377/04 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen Grundlagen des Luftreinhalteplanes des Landes Hessen zur Kenntnis genommen. Mit Magistratsbeschluss Nr. 620 vom 04.09.2007 Nr. 2007/012 hat der Magistrat der Fortschreibung des Aktionsplans zum Luftreinhalteplan mit den darin festgelegten Maßnahmen zugestimmt. In der Berichtsvorlage vom 27.08.2009 Nr. 2009/083 wird dargelegt, dass die neue Luftqualitätsrichtlinie der EU, die seit Juni 2008 verabschiedet ist, die Möglichkeit einer Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte bei Strickstoffdioxid (NO 2) bis 2015 vorsieht. Zuständig hierfür ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landesentwicklung und Verbraucherschutz (HMUELV). Voraussetzungen für die Gewährung einer Fristverlängerung sind: - dass alle geeigneten Maßnahmen zur Reduktion der Schadstoffe vorgenommen werden, - dass während der Fristverlängerung eine Immissionskonzentration von 60 µg/m³ NO 2 eingehalten wird (gesetzlicher Grenzwert 40 µg/m³ als Jahresmittelwert als Maßstab für die Langzeitbelastung + 20 µg /m3 Toleranzmarge) und - dass der Grenzwert ab 2015 eingehalten werden wird. Neu ist darüber hinaus, dass künftig keine Verpflichtung zur Aufstellung von Aktionsplänen besteht, sondern die Maßnahmen sämtlicher betroffener Kommunen in den Luftreinhalteplan des Landes aufzunehmen sind. Im Ballungsraum sind dies Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach und die Wissenschaftsstadt Darmstadt Immissionssituation in Darmstadt Die Entwicklung der Belastungssituation mit Feinstaub (PM10) an der Messstation über den Zeitraum 2000-2009 in der Hügelstraße kann Anlage 1 entnommen werden. Nach Beginn der Umsetzung von Beschränkungen für den LKW-Durchfahrtsverkehr tagsüber sowie des LKW-Nachtfahrverbots im April 2006 wurde die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ pro Jahr bis 2008 eingehalten. 2009 gab es 41 Überschreitungen, von denen sechs nachweislich der Großbaustelle am Staatstheater zuzuordnen sind. Es ist nach derzeitiger Untersuchung davon auszugehen, dass die bisherigen Maßnahmen der Aktionspläne 2005 und 2007 zu einem Rückgang der Feinstaubbelastung in der Hügelstraße geführt haben. (Siehe Anlage 1) Bezüglich des Grenzwertes bei PM 10 wird daher vom Hessischen Umweltministerium kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Weiterhin haben diese Maßnahmen zu einer deutlichen Entlastung vom Straßenverkehrslärm innerhalb des Stadtgebiets Darmstadt beigetragen Probleme gibt es an den Verkehrsme ssstationen in den Ballungsgebieten bei der Einhaltung des Grenzwertes von Stickstoffdioxid. Es gelten folgende Grenzwerte: - der Jahresmittelwert liegt bei 40 µg/m³, verbindlich einzuhalten ab 01.01.2010; - der Stundenmittelwert als Kurzzeitwert liegt bei 200 µg/m³, er darf 18-mal im Jahr überschritten werden. 3 ... An der Messstation in der Hügelstraße wurden 2009 eine Konzentration von 67 µg/m³ NO 2 bei einem Grenzwert von 40µg/m³ (2009) gemessen und 40 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 220 µg/m³ (2009) bei 18 zulässigen registriert (siehe Anlage 2). Eine Ausbreitungssimulation im Auftrag des HMUELV zeigt überdies, dass die Jahresmittelwerte für NO2 Berechnungen zufolge auch an allen anderen untersuchten Straßenabschnitten (Bleichstraße, Heinrichstraße, Kasinostraße, Rhönring) überschritten werden. Hauptverursacher für die Überschreitungen bei Stickstoffdioxid ist der Straßenverkehr, insbesondere Diesel-Pkws und Lkw. Maßnahmenvorschläge Die Maßnahmenvorschläge der internen AG zur Reduzierung der Schadstoffemissionen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Weiteres Verfahren Die Maßnahmenvorschläge werden dem HMUELV nach Magistratsbeschluss zur Prüfung übermittelt. Zu einzelnen Maßnahmen werden dem Umweltministerium auf Arbeitsebene ergänzende Angaben mitgeteilt, wie die exakte Anzahl der umgerüsteten Fahrzeuge im städtischen Fuhrpark und bei den ÖPNV-Unternehmen. Außerdem werden dem Umweltministerium verkehrliche Grundlagendaten zur Abschätzung der Emissionswirkungen der Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Alle ergänzenden Angaben sind zurzeit in den zuständigen Ämtern in Erarbeitung. Seitens des Hessischen Umweltministeriums erfolgt dann anhand dieser Daten eine Beurteilung der vorgesehenen Maßnahmen auf deren Wirksamkeit zur Reduktion von NO 2, die Mitte Mai abgeschlossen sein soll. Danach wird das Ergebnis den beteiligten Städten zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet. Es ist vorgesehen, dieses Ergebnis dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, da die dann genannten Maßnahmen verbindlich bis Ende 2014 umzusetzen sind. Ab Mitte August erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Plan und ab Anfang Oktober bis Mitte November sollen Änderungen eingearbeitet werden. Die Veröffentlichung und Aufstellung ist bis Ende Dezember geplant (siehe Zeitplan des Ministeriums, Anlage 4). Der Luftreinhalteplan bildet dann die Grundlage des Antrags des HMUELV an die EU-Kommission auf Fristverlängerung zur Einhaltung der NO 2-Grenzwerte. Die EU-Kommission wird den Luftreinhalteplan daraufhin prüfen, ob mit dessen Maßnahmen eine Grenzwerteinhaltung bis 2015 realistisch erscheint. Ist dies nicht der Fall, ist ein Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten. Darmstadt, 16.03.2010 Dezernat I Dezernat VI 4 ... Walter Hoffmann Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Oberbürgermeister Stadtrat
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Anlage 4 Zeitplan des Hess. Umweltministeriums
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Anlage 3 Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main hier: Derzeit in der Diskussion befindliche Maßnahmen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 1. Bereits durchgeführte Maßnahmen Maßnahme 1: Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t in Westost- und Ostwestrichtung Die Maßnahme hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Maßnahme 2: Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t Die Maßnahme hat sich aus Gründen der Luftreinhaltung und Lärmminderung bewährt und soll beibehalten werden. Maßnahme 3: LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittlere Rheinstraße Maßnahme soll beibehalten werden als Dauermaßnahme. Maßnahme 4: Feuchtkehren in der Hügelstraße Die Maßnahme wird weiter durchgeführt, zumal die Eingrünung des Tunnelausgangs erst 2010 geplant ist. Maßnahme 5: Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV Die HEAG mobiBus hat die Vorgaben des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes 2004-2009 übererfüllt. Der Anteil der Fahrzeuge Euro 5 oder EEV-Standard beträgt: Vorgabe NVP mobiBus Aktuell Anteil EEV + Euro V 40 % 65% durchschnittliches Alter 8 Jahre 3,6 Jahre ab 4/2010 Anteil EEV + Euro V 40 % 67% durchschnittliches Alter 8 Jahre 3,3 Jahre ab 2012 Anteil EEV + Euro V 70 % 80% durchschnittliches Alter 8 Jahre 4,5 Jahre Alle Busse der HEAGmobibus, die nicht EEV oder Euro 5 erfüllen sind mit Rußpartikelfiltern ausgestattet. Für die Straßenbahnen ist darauf hinzuweisen: Nutzung von Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen. Maßnahme 6: Nahverkehrsplan Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg 2010 – 2015 definiert folgenden Umweltstandard: Einhaltung des Partikelgrenzwertes bei einer Neuvergabe von 0,02 g pro kWh im ESC-Prüfzyklus. In den ersten vier Jahren seit einer neu vergebenen Konzession müssen 70% (früher 40%) und nach dem 4. Jahr 80% (früher 70%) der Leistung mit Euro 5 Bussen erbracht werden. Maßnahme 7: Umrüstung des städtischen Fuhrparks Die Beschaffungsstrategie entsprechend dem Ankauf von Fahrzeugen nach dem neusten Stand der Technik wird fortgesetzt. Gleiches gilt bei der Anschaffung von Arbeitsmaschinen. In Kooperation mit der TUD wird der EAD im Zuge des bundesweiten Förderprojektes Elektromobilität ein Hybrid-Abfallsammelfahrzeug zum Einsatz bringen. Im Innenstadtbereich sind zwei Elektrofahrzeuge bereits in Aktion. Maßnahme 8: Information der Öffentlichkeitsarbeit bei hoher Schadstoffbelastung Die Stadt Darmstadt informiert auf ihrer Internetseite weiterhin über das Thema Luftreinhaltung. Die aktuellen Luftwerte für PM10 und NO2 können durch einen Link beim Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie abgerufen werden. Maßnahme 9: Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen Der 1. Bauabschnitt ist fertiggestellt. Maßnahme 10: Einrichtung von Park & Ride-Parkplätzen: Am Hbf-Darmstadt und an der S-Bahn-Station in Arheilgen 2. Angaben zu eingeleiteten Maßnahmen Maßnahme 11: Eingrünung Tunnelausgang Hügelstraße Die Planung ist fertig gestellt. Der Bau soll 2010 erfolgen. Maßnahme 12: (NEU) Eingrünung Lärmschutzwand Hügelstraße, west Es ist die Verkleidung der Wand einer Tiefgarage mit Moos geplant, wissenschaftliche Begleitung der UNI Bonn, Bauherr: Land Hessen Maßnahme 13: Weiterer Ausbau des Nahverkehrs Verlängerung der Straßenbahn nach Arheilgen, 2.Bauabschnitt, ist bereits in Umsetzung. Fertigstellung bis Ende 2011 geplant. Maßnahme 14: Prüfung der Einführung von Tempo-30-Regelungen nachts auf Hauptverkehrsstraßen Diese Maßnahme ist auch Bestandteil der Lärmaktionsplanung, sie soll hinsichtlich der Schadstoffentwicklung auch bei der Luftreinhaltung geprüft werden. Maßnahme 15: Straßensanierungen Im Rahmen einer Begutachtung der Straßensanierung wurden neben den bisherigen Kriterien wie Bestandsdaten, Zustandsdaten, baulichem Unterhaltungsaufwand und Verkehrsdaten auch Umweltbelange wie Lärm und Feinstaub berücksichtigt sowie eine Betroffenheitsanalyse unter Berücksichtigung der Anwohner erarbeitet. Hiernach gibt es eine Prioritätensetzung für die Straßensanierung, die systematisch in den nächsten Jahren abgearbeitet wird: In 2010 vorgesehene bzw. bereits begonnene Instandsetzungsmaßnahmen: - Haardtring zwischen Holzhofallee und Scheppallee (Konjunkturprogramm II Bund), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Einbau lärmmindernder Fahrbahnbelag, Kosten: ca. 360.000,-- EUR. - Heinrichstraße zwischen Grüner Weg und Frankenäckerweg (Konjunkturprogramm II Bund), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 400.000,--EUR. - Heidelberger Straße zwischen Noackstraße und Franklinstraße (Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 453.000,-- EUR. - Kranichsteiner Straße zwischen Grundstraße und Matratzenweg (Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 260.000,-- EUR. - Frankfurter Straße, Ostseite zwischen Brücke Nordbahnhof und Zufahrt Merck Parkplatz (Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), Geh- und Radwegerneuerung, Kosten: ca. 84.000,-- EUR. - Frankfurter Straße, Westseite ab Täubcheshöhlenweg (Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), Geh- und Radwegerneuerung, Kosten: ca. 35.000,-- EUR. - Fiedlerweg zwischen Spessartring und Landgraf-Georg-Straße (städtisches Straßensanierungsprogramm), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 300.000,--EUR. - Straßenbausanierungsprogramm, Projekte noch nicht bekannt, Kosten: ca. 1.097.000,-- EUR Ab 2011 geplante Instandsetzungsmaßnahmen: - Nieder-Ramstädter-Straße zwischen Lichtwiesenweg und Steinbergweg, grundhafte Fahrbahnerneuerung in 2011, Kosten: ca. 440.000,--EUR. - Bleichstraße zwischen Grafenstraße und Schleiermacherstraße, Erneuerung der Binder- und Deckschicht in 2013, Kosten: ca. 165.000,-- EUR. - Zeughausstraße zwischen Schleiermacherstraße und Alexanderstraße, grundhafte Fahrbahnerneuerung in 2013, Kosten: ca. 380.000,-- EUR. - Rüdesheimer Straße zwischen Heidelberger Straße und Danziger Platz, Neugestaltung mit zusätzlichen Fahrspuren / Fahrstreifenverbreiterungen, Radwegverbreiterung, Busbeschleunigung und niederflurgerechtem Haltestellenausbau einschließlich grundhafter Fahrbahnerneuerung in 2012/2013, Kosten: ca. 2.000.000,-- EUR - Umbau der Landgraf-Georg-Straße zwischen Beckstraße und Ostbahnhof, grundhafter Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 2.950.000,-- EUR Maßnahme 16: Verbesserung des Verkehrsflusses, 1. Stufe Zur Optimierung des Verkehrsflusses wird bei der Ampelsteuerung als 1. Stufe eine Versatzzeitoptimierung im Teilnetz der westlichen Kernstadt (Kasinostraße - Neckarstraße - Heidelberger Straße und Dolivostraße - Steubenplatz - Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im Norden und der Hügelstraße im Süden mit insgesamt 11 Lichtsignalanlagen) geplant. Maßnahme 17: Förderung des Radverkehrs Infrastruktur: - Kontinuierlicher Ausbau des Hauptroutennetz für den Radverkehr, wie z.B. Fuß- und Radwegebrücke Mozartturm, Hochschulstraße, Radstreifen Heidelberger Landstraße Eberstadt Süd, Wiesenthalweg sowie die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen auf den vorhandenen Radwegen. - Fahrradabstellanlagen - Bike & Ride – Anlagen Service: - Fahrradverleihsysteme - Fahrradstation - Bewachtes Parken bei Großveranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit: - Flyer-Fahrradtouren - Modellprojekte „Fahrradfreundlichster Arbeitgeber“ - Meldeplattform Radverkehr für die Region Frankfurt/Rhein-Main (IVM GmbH) Maßnahme 18: Sonstige Maßnahmen zur NO 2-Reduktion Die Stadt Darmstadt hat den Bezug von Öko-Strom für städtische Liegenschaften beschlossen. Außerdem ist ein Heizspiegel erstellt worden, mit dem Angebot den Energieverbrauch berechnen zu lassen (inkl. Beratung). 3. Angaben zu geplanten Maßnahmen Maßnahme 19: Verbesserung des Verkehrsflusses, 2. Stufe Zur weiteren Optimierung des Verkehrsflusses wird bei der Ampelsteuerung als 2. Stufe die verkehrsadaptive Netzsteuerung in dem beschriebenen Teilnetz westliche Kernstadt eingeführt. Maßnahme 20: Geplanter Ausbau im Bereich ÖPNV - Neubau einer Nahverkehrsspur in der Bismarckstraße (zwischen Goebelstraße bis einschließlich Willy-Brandt-Platz (geplante Realisierung 2011 – 2013) - Reaktivierung der Schienenverbindung Darmstadt – Pfungstadt (Realisierung 2011) - Busbeschleunigungsspur Darmstadt Böllenfalltor – Mühltal (Realisierung ab 2013 ) - Mittelbare Förderung des ÖPNV Ausbau und Modernisierung der Haltestellen und Bahnhöfe (Schwerpunkt Barrierefreiheit und Umsteigeknoten), Verbesserung der Fahrgastinformation Maßnahme 21: Einrichtung von Park & Ride-Parkplätzen: Bereich Darmstadt-Eberstadt, Kranichstein und am Nordbahnhof Maßnahme 22: Baustellenmanagement Geplant ist ein Hinweisblatt zu den Baugenehmigungen betreffend den Einsatz partikelgeminderter Baumaschinen, der Feuchtreinigung von Betriebsstraßen, Verkehrsflächen und bei Abbrucharbeiten, Reduktion von Geschwindigkeiten auf Betriebsstraßen, Abdeckung von Fahrzeugen mit Abbruch- und Sandmaterial. Maßnahme 23: Schulisches Mobilitätsmanagement Erarbeitung eines Schulwegekonzeptes und einer besseren Verankerung von Mobilitätserziehung an den Schulen. Das Schulwegekonzept soll die Verringerung von Fahrten der Eltern zu den Schulen unterstützen, gleichzeitig die Mobilität und die Gesundheit der Kinder fördern. Maßnahme 24: Betriebliches Mobilitätsmanagement - Anschaffung von Pedelecs und Car-Sharing für städt. Dienststellen weiter ausbauen - Mobilitätsberatung für Unternehmen - Jobticket - Spritsparkurse, obligatorisch für städtische Angestellte, die Dienstfahrzeuge nutzen, öffentlich zugängliches Angebot schaffen Maßnahme 25: Öffentlichkeitsarbeit - Neubürgerpaket (geplant): Angebot an Zuzügler und Eltern von Neugeborenen um Information zu Mobilität im ÖPNV, Radverkehr, Car-Sharing,... zu geben. - Pendlernetz Rhein Main (IVM GmbH) - Memo Meldungsmanagemant Frankfurt Rhein Main (IVM GmbH) Maßnahme 26: Einführung einer Umweltzone Für Aktionsplan 2007 untersuchte, innerstädtische Abgrenzungen - Nur für das Stadtgebiet Darmstadt oder auch in die Region? - Nutzen einer Umweltzone? - Dient der Beschleunigung der Umstellung der Kfz-Flotten (Reduktion bei NO2 fraglich, da i. d. R. keine Verkehrsreduktion stattfindet,, geringe Reduktion bei PM10) Falls Umweltzonen eingerichtet werden, wäre zu fordern, dass eine Harmonisierung der Einfahrt- und Beschränkungsvorgaben mit anderen Hessischen Umweltzonen erfolgt. Maßnahme 27: Erarbeitung eines LKW-Empfehlungsnetzes Ziel ist, die LKW-Verkehre entsprechend dem Straßennetz ohne zusätzliche Umwege und unter Berücksichtigung der möglichen bzw. verkehrslenkenden Fahrtrouten an ihr Ziel zu führen (regionale Maßnahme). Maßnahme 28: Anforderungen bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich Es ist geplant, bei stadtinternen Ausschreibungen ein Beiblatt, wie zu den Baugenehmigungen, mit zu verwenden. Maßnahme 29: Nutzung fossiler Brennstoffe Es wird vom Land Hessen gefordert, gesetzliche Grundlagen für eine Brennstoffsatzung zu schaffen, vergleichbar Rheinland-Pfalz. Mögliche, nach 2015 wirksame Maßnahmen Geplanter Ausbau im ÖPNV - Optimierung ÖPNV – Erschließung TU Lichtwiese - Busbeschleunigung Darmstadt Hbf. – Rüdesheimer Straße – Böllenfalltor - ÖPNV-Erschließung Konversationsflächen, Verkehrsuntersuchung 2010 ff. Geplanter Straßenausbau bzw. -rückbau - Nord-Ost-Umgehung - Verkehrslenkende Maßnahmen im Zuge von Netzergänzungen - Städtebauliche Aufwertung bzw. Rückbau des Straßenzuges Fiedlerweg- Spessartring-Rhönring - Umbau der Landgraf-Georg-Straße zwischen Schlossgraben und Beckstraße, Güterverkehr Schiene Privaten Schienenverkehr fördern, Güterverkehre auf die Schiene zu verlagern. (Gemeinsames Projekt in der Region erforderlich)
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Anlage 2 Verursacheranteile -Berechnung des Hess. Umweltministeriums -
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Anlage 1
Beratungsverlauf (4)
Orte (41)
- Hügelstraße
- Bleichstraße
- Heinrichstraße
- Kasinostraße
- Rheinstraße
- Heidelberger Straße
- Kranichsteiner Straße
- Frankfurter Straße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Zeughausstraße
- Rüdesheimer Straße
- Beckstraße
- Neckarstraße
- Julius-Reiber-Straße
- Hochschulstraße
- Heidelberger Landstraße
- Bismarckstraße
- Goebelstraße
- Rhönring
- Haardtring
- Täubcheshöhlenweg
- Fiedlerweg
- Spessartring
- Steubenplatz
- Wiesenthalweg
- Schlossgraben
- Landgraf-Georg-Straße
- Schleiermacherstraße
- Alexanderstraße
- Holzhofallee
- Frankenäckerweg
- Noackstraße
- Franklinstraße
- Matratzenweg
- Lichtwiesenweg
- Grafenstraße
- Danziger Platz
- Dolivostraße
- Am Nordbahnhof
- Grüner Weg
- Steinbergweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0131
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.03.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00