Mandari Insight

2010/0131

Fortschreibung Luftreinhalteplan 2010

Magistratsvorlage 16.03.2010

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2010/0131

19.3 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

44.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

195.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

112.9 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

27.1 KB · application/pdf

Ansehen

2010/0131

6781 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
17.03.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0131 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Fortschreibung Lu ftreinhalteplan 2010 
 
Vorlage vom: 16.03.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Abgabe des Maßnahmenpaketes zur 
Luftreinhaltung im Stadtgebiet Darmstadt an das Hessische Umweltministerium zur Prüfung zu.  
 
 
Anlagen: Entwicklung Belastungssituation PM 10 _Hügelstraße_ 
Entwicklung Belastungssituation Stickoxide _Hügelstraße_.d… 
Diskutierte Maßnahmen Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Zeitplan Hess. Umweltministerium 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 16. 03.2010: 
 
Rechtlicher Hintergrund 
 
Mit Magistratsvorlage vom 20.08.2004 Nr. 377/04 hat der Magistrat die rechtlichen und fachlichen 
Grundlagen des Luftreinhalteplanes des Landes Hessen zur Kenntnis genommen. Mit 
Magistratsbeschluss Nr. 620 vom 04.09.2007 Nr. 2007/012 hat der Magistrat der Fortschreibung des 
Aktionsplans zum Luftreinhalteplan mit den darin festgelegten Maßnahmen zugestimmt.  
 
In der Berichtsvorlage vom 27.08.2009 Nr. 2009/083 wird dargelegt, dass die neue 
Luftqualitätsrichtlinie der EU, die seit Juni 2008 verabschiedet ist, die Möglichkeit einer 
Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte bei Strickstoffdioxid (NO
2) bis 2015 vorsieht. 
Zuständig hierfür ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landesentwicklung und 
Verbraucherschutz (HMUELV). 
 
Voraussetzungen für die Gewährung einer Fristverlängerung sind:  
 
- dass alle geeigneten Maßnahmen zur Reduktion der Schadstoffe vorgenommen werden, 
- dass während der Fristverlängerung eine Immissionskonzentration von 60 µg/m³ NO
2 
eingehalten wird (gesetzlicher Grenzwert 40 µg/m³ als Jahresmittelwert als Maßstab für die 
Langzeitbelastung + 20 µg /m3 Toleranzmarge) und 
- dass der Grenzwert ab 2015 eingehalten werden wird.  
 
Neu ist darüber hinaus, dass künftig keine Verpflichtung zur Aufstellung von Aktionsplänen besteht, 
sondern die Maßnahmen sämtlicher betroffener Kommunen in den Luftreinhalteplan des Landes 
aufzunehmen sind. Im Ballungsraum sind dies Wiesbaden, Frankfurt, Offenbach und die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
 
Immissionssituation in Darmstadt 
 
Die Entwicklung der Belastungssituation mit Feinstaub (PM10) an der Messstation über den Zeitraum 
2000-2009 in der Hügelstraße kann Anlage 1 entnommen werden. Nach Beginn der Umsetzung von 
Beschränkungen für den LKW-Durchfahrtsverkehr tagsüber sowie des LKW-Nachtfahrverbots im April 
2006 wurde die zulässige Anzahl von 35 Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ pro 
Jahr bis 2008 eingehalten. 2009 gab es 41 Überschreitungen, von denen sechs nachweislich der 
Großbaustelle am Staatstheater zuzuordnen sind. 
 
Es ist nach derzeitiger Untersuchung davon auszugehen, dass die bisherigen Maßnahmen der 
Aktionspläne 2005 und 2007 zu einem Rückgang der Feinstaubbelastung in der Hügelstraße geführt 
haben. (Siehe Anlage 1) Bezüglich des Grenzwertes bei PM 10 wird daher vom Hessischen 
Umweltministerium kein Antrag auf Fristverlängerung gestellt. Weiterhin haben diese Maßnahmen zu 
einer deutlichen Entlastung vom Straßenverkehrslärm innerhalb des Stadtgebiets Darmstadt 
beigetragen  
 
Probleme gibt es an den Verkehrsme ssstationen in den Ballungsgebieten bei der Einhaltung des 
Grenzwertes von Stickstoffdioxid. Es gelten folgende Grenzwerte:  
 
- der Jahresmittelwert liegt bei 40 µg/m³, verbindlich einzuhalten ab 01.01.2010;  
- der Stundenmittelwert als Kurzzeitwert liegt bei 200 µg/m³, er darf 18-mal im Jahr 
überschritten werden.

3 
... 
An der Messstation in der Hügelstraße wurden 2009 eine Konzentration von 67 µg/m³ NO 2 bei einem 
Grenzwert von 40µg/m³ (2009) gemessen und 40 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 220 
µg/m³ (2009) bei 18 zulässigen registriert (siehe Anlage 2). Eine Ausbreitungssimulation im Auftrag 
des HMUELV zeigt überdies, dass die Jahresmittelwerte für NO2 Berechnungen zufolge auch an allen 
anderen untersuchten Straßenabschnitten (Bleichstraße, Heinrichstraße, Kasinostraße, Rhönring) 
überschritten werden.  
 
Hauptverursacher für die Überschreitungen bei Stickstoffdioxid ist der Straßenverkehr, insbesondere 
Diesel-Pkws und Lkw. 
 
 
Maßnahmenvorschläge 
 
Die Maßnahmenvorschläge der internen AG zur Reduzierung der Schadstoffemissionen sind der 
Anlage 3 zu entnehmen.  
 
 
Weiteres Verfahren 
 
Die Maßnahmenvorschläge werden dem HMUELV nach Magistratsbeschluss zur Prüfung übermittelt.  
 
Zu einzelnen Maßnahmen werden dem Umweltministerium auf Arbeitsebene ergänzende Angaben 
mitgeteilt, wie die exakte Anzahl der umgerüsteten Fahrzeuge im städtischen Fuhrpark und bei den 
ÖPNV-Unternehmen. Außerdem werden dem Umweltministerium verkehrliche Grundlagendaten zur 
Abschätzung der Emissionswirkungen der Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Alle ergänzenden 
Angaben sind zurzeit in den zuständigen Ämtern in Erarbeitung. 
 
Seitens des Hessischen Umweltministeriums erfolgt dann anhand dieser Daten eine Beurteilung der 
vorgesehenen Maßnahmen auf deren Wirksamkeit zur Reduktion von NO
2, die Mitte Mai 
abgeschlossen sein soll. Danach wird das Ergebnis den beteiligten Städten zur Prüfung und 
Stellungnahme zugeleitet. 
 
Es ist vorgesehen, dieses Ergebnis dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zur 
Beschlussfassung vorzulegen, da die dann genannten Maßnahmen verbindlich bis Ende 2014 
umzusetzen sind. 
 
Ab Mitte August erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Plan und ab Anfang Oktober bis Mitte 
November sollen Änderungen eingearbeitet werden. Die Veröffentlichung und Aufstellung ist bis Ende 
Dezember geplant (siehe Zeitplan des Ministeriums, Anlage 4). 
 
Der Luftreinhalteplan bildet dann die Grundlage des Antrags des HMUELV an die EU-Kommission auf 
Fristverlängerung zur Einhaltung der NO
2-Grenzwerte. Die EU-Kommission wird den Luftreinhalteplan 
daraufhin prüfen, ob mit dessen Maßnahmen eine Grenzwerteinhaltung bis 2015 realistisch erscheint. 
Ist dies nicht der Fall, ist ein Vertragsverletzungsverfahren zu erwarten.  
 
 
Darmstadt, 16.03.2010 
 
 
Dezernat I      Dezernat VI

4 
... 
 
Walter Hoffmann     Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Oberbürgermeister     Stadtrat

anlage 2

49 Zeichen

Anlage 4 
  Zeitplan des Hess. Umweltministeriums

anlage 3

11928 Zeichen

Anlage 3 
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main 
hier: Derzeit in der Diskussion befindliche Maßnahmen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
1.  Bereits durchgeführte Maßnahmen 
Maßnahme 1:       Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 t in Westost- und Ostwestrichtung 
Die Maßnahme hat sich bewährt und soll beibehalten werden. 
Maßnahme 2:  Nachtfahrverbot für LKW > 3,5 t 
Die Maßnahme hat sich aus Gründen der Luftreinhaltung und 
Lärmminderung bewährt und soll beibehalten werden.

Maßnahme 3:       LKW-Fahrverbot ab 3,5 t mittlere Rheinstraße 
Maßnahme soll beibehalten werden als Dauermaßnahme.
Maßnahme 4:       Feuchtkehren in der Hügelstraße 
Die Maßnahme wird weiter durchgeführt, zumal die Eingrünung des 
Tunnelausgangs erst 2010 geplant ist. 
Maßnahme 5:       Einsatz abgasarmer Busse im ÖPNV 
Die HEAG mobiBus hat die Vorgaben des derzeit gültigen Nahverkehrsplanes 
2004-2009 übererfüllt. 
Der Anteil der Fahrzeuge Euro 5 oder EEV-Standard beträgt: 
Vorgabe NVP mobiBus 
Aktuell 
Anteil EEV + Euro V 40 % 65% 
durchschnittliches Alter 8 Jahre 3,6 Jahre 
ab 4/2010 
Anteil EEV + Euro V 40 % 67% 
durchschnittliches Alter 8 Jahre 3,3 Jahre 
ab 2012 
Anteil EEV + Euro V 70 % 80% 
durchschnittliches Alter 8 Jahre 4,5 Jahre 
Alle Busse der HEAGmobibus, die nicht EEV oder Euro 5 erfüllen sind mit 
Rußpartikelfiltern ausgestattet. 
Für die Straßenbahnen ist darauf hinzuweisen: 
Nutzung von Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen. 
Maßnahme 6:       Nahverkehrsplan Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 
Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Darmstadt und des 
Landkreises Darmstadt-Dieburg 2010 – 2015 definiert folgenden 
Umweltstandard: 
Einhaltung des Partikelgrenzwertes bei einer Neuvergabe von 0,02 g pro kWh 
im ESC-Prüfzyklus. In den ersten vier Jahren seit einer neu vergebenen 
Konzession müssen 70% (früher 40%) und nach dem 4. Jahr 80% (früher 
70%) der Leistung mit Euro 5 Bussen erbracht werden.

Maßnahme 7:       Umrüstung des städtischen Fuhrparks 
Die Beschaffungsstrategie entsprechend dem Ankauf von Fahrzeugen nach 
dem neusten Stand der Technik wird fortgesetzt. Gleiches gilt bei der 
Anschaffung von Arbeitsmaschinen. 
In Kooperation mit der TUD wird der EAD im Zuge des bundesweiten 
Förderprojektes Elektromobilität ein Hybrid-Abfallsammelfahrzeug zum 
Einsatz bringen. Im Innenstadtbereich sind zwei Elektrofahrzeuge bereits in 
Aktion. 
Maßnahme 8:       Information der Öffentlichkeitsarbeit bei hoher Schadstoffbelastung 
Die Stadt Darmstadt informiert auf ihrer Internetseite weiterhin über das 
Thema Luftreinhaltung. Die aktuellen Luftwerte für PM10 und NO2 können 
durch einen Link beim Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie abgerufen 
werden. 
Maßnahme 9:       Ausbau der Straßenbahn nach Arheilgen 
Der 1. Bauabschnitt ist fertiggestellt. 
Maßnahme 10:     Einrichtung von Park & Ride-Parkplätzen: 
Am Hbf-Darmstadt und an der S-Bahn-Station in Arheilgen 
2.  Angaben zu eingeleiteten Maßnahmen 
Maßnahme 11:           Eingrünung Tunnelausgang Hügelstraße 
Die Planung ist fertig gestellt. Der Bau soll 2010 erfolgen. 
Maßnahme 12:     (NEU) Eingrünung Lärmschutzwand Hügelstraße, west 
Es ist die Verkleidung der Wand einer Tiefgarage mit Moos geplant, 
wissenschaftliche Begleitung der UNI Bonn, Bauherr: Land Hessen 
Maßnahme 13:     Weiterer Ausbau des Nahverkehrs 
Verlängerung der Straßenbahn nach Arheilgen, 2.Bauabschnitt, ist bereits in 
Umsetzung. Fertigstellung bis Ende 2011 geplant.

Maßnahme 14:     Prüfung der Einführung von Tempo-30-Regelungen nachts auf 
Hauptverkehrsstraßen 
Diese Maßnahme ist auch Bestandteil der Lärmaktionsplanung, sie soll 
hinsichtlich der Schadstoffentwicklung auch bei der Luftreinhaltung geprüft 
werden. 
Maßnahme 15:     Straßensanierungen 
Im Rahmen einer Begutachtung der Straßensanierung wurden neben den 
bisherigen Kriterien wie Bestandsdaten, Zustandsdaten, baulichem 
Unterhaltungsaufwand und Verkehrsdaten auch Umweltbelange wie Lärm 
und Feinstaub berücksichtigt sowie eine Betroffenheitsanalyse unter 
Berücksichtigung der Anwohner erarbeitet. Hiernach gibt es eine 
Prioritätensetzung für die Straßensanierung, die systematisch in den 
nächsten Jahren abgearbeitet wird: 
In 2010 vorgesehene bzw. bereits begonnene Instandsetzungsmaßnahmen: 
- Haardtring zwischen Holzhofallee und Scheppallee (Konjunkturprogramm II 
Bund), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Einbau lärmmindernder 
Fahrbahnbelag, Kosten: ca. 360.000,-- EUR. 
- Heinrichstraße zwischen Grüner Weg und Frankenäckerweg 
(Konjunkturprogramm II Bund), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 
400.000,--EUR. 
- Heidelberger Straße zwischen Noackstraße und Franklinstraße 
(Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), grundhafte 
Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 453.000,-- EUR. 
- Kranichsteiner Straße zwischen Grundstraße und Matratzenweg 
(Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), grundhafte 
Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 260.000,-- EUR. 
- Frankfurter Straße, Ostseite zwischen Brücke Nordbahnhof und Zufahrt 
Merck Parkplatz (Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), Geh- und 
Radwegerneuerung, Kosten: ca. 84.000,-- EUR. 
- Frankfurter Straße, Westseite ab Täubcheshöhlenweg 
(Sonderinvestitionsprogramm Land Hessen), Geh- und Radwegerneuerung, 
Kosten: ca. 35.000,-- EUR. 
- Fiedlerweg zwischen Spessartring und Landgraf-Georg-Straße (städtisches 
Straßensanierungsprogramm), grundhafte Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 
300.000,--EUR. 
- Straßenbausanierungsprogramm, Projekte noch nicht bekannt, Kosten: ca. 
1.097.000,-- EUR

Ab 2011 geplante Instandsetzungsmaßnahmen: 
- Nieder-Ramstädter-Straße zwischen Lichtwiesenweg und Steinbergweg, 
grundhafte Fahrbahnerneuerung in 2011, Kosten: ca. 440.000,--EUR. 
- Bleichstraße zwischen Grafenstraße und Schleiermacherstraße, Erneuerung 
der Binder- und Deckschicht in 2013, Kosten: ca. 165.000,-- EUR. 
- Zeughausstraße zwischen Schleiermacherstraße und Alexanderstraße, 
grundhafte Fahrbahnerneuerung in 2013, Kosten: ca. 380.000,-- EUR. 
- Rüdesheimer Straße zwischen Heidelberger Straße und Danziger Platz, 
Neugestaltung mit zusätzlichen Fahrspuren / Fahrstreifenverbreiterungen, 
Radwegverbreiterung, Busbeschleunigung und niederflurgerechtem 
Haltestellenausbau einschließlich grundhafter Fahrbahnerneuerung in 
2012/2013, Kosten: ca. 2.000.000,-- EUR 
- Umbau der Landgraf-Georg-Straße zwischen Beckstraße und Ostbahnhof, 
grundhafter Fahrbahnerneuerung, Kosten: ca. 2.950.000,-- EUR 
Maßnahme 16:     Verbesserung des Verkehrsflusses, 1. Stufe 
Zur Optimierung des Verkehrsflusses wird bei der Ampelsteuerung als 
1. Stufe eine Versatzzeitoptimierung im Teilnetz der westlichen Kernstadt 
(Kasinostraße - Neckarstraße - Heidelberger Straße und Dolivostraße - 
Steubenplatz - Hindenburgstraße zwischen der Julius-Reiber-Straße im 
Norden und der Hügelstraße im Süden mit insgesamt 11 Lichtsignalanlagen) 
geplant. 
Maßnahme 17:     Förderung des Radverkehrs 
Infrastruktur: 
- Kontinuierlicher Ausbau des Hauptroutennetz für den Radverkehr, wie z.B. 
Fuß- und Radwegebrücke Mozartturm, Hochschulstraße, Radstreifen 
Heidelberger Landstraße Eberstadt Süd, Wiesenthalweg sowie die 
verschiedenen Sanierungsmaßnahmen auf den vorhandenen Radwegen. 
- Fahrradabstellanlagen 
- Bike & Ride – Anlagen 
Service: 
- Fahrradverleihsysteme 
- Fahrradstation 
- Bewachtes Parken bei Großveranstaltungen 
Öffentlichkeitsarbeit: 
- Flyer-Fahrradtouren 
- Modellprojekte „Fahrradfreundlichster Arbeitgeber“
- Meldeplattform Radverkehr für die Region Frankfurt/Rhein-Main (IVM GmbH)

Maßnahme 18:     Sonstige Maßnahmen zur NO 2-Reduktion 
Die Stadt Darmstadt hat den Bezug von Öko-Strom für städtische 
Liegenschaften beschlossen. Außerdem ist ein Heizspiegel erstellt worden, 
mit dem Angebot den Energieverbrauch berechnen zu lassen (inkl. 
Beratung). 
3.  Angaben zu geplanten Maßnahmen 
Maßnahme 19:           Verbesserung des Verkehrsflusses, 2. Stufe 
Zur weiteren Optimierung des Verkehrsflusses wird bei der Ampelsteuerung 
als 2. Stufe die verkehrsadaptive Netzsteuerung in dem beschriebenen 
Teilnetz westliche Kernstadt eingeführt. 
Maßnahme 20:   Geplanter Ausbau im Bereich ÖPNV 
- Neubau einer Nahverkehrsspur in der Bismarckstraße (zwischen 
Goebelstraße bis einschließlich Willy-Brandt-Platz 
(geplante Realisierung 2011 – 2013) 
- Reaktivierung der Schienenverbindung Darmstadt – Pfungstadt 
(Realisierung 2011) 
- Busbeschleunigungsspur Darmstadt Böllenfalltor – Mühltal 
(Realisierung ab 2013 ) 
- Mittelbare Förderung des ÖPNV 
Ausbau und Modernisierung der Haltestellen und Bahnhöfe (Schwerpunkt 
Barrierefreiheit und Umsteigeknoten), Verbesserung der Fahrgastinformation 
Maßnahme 21:     Einrichtung von Park & Ride-Parkplätzen: 
Bereich Darmstadt-Eberstadt, Kranichstein 
und am Nordbahnhof 
Maßnahme 22:           Baustellenmanagement 
Geplant ist ein Hinweisblatt zu den Baugenehmigungen betreffend den 
Einsatz partikelgeminderter Baumaschinen, der Feuchtreinigung von 
Betriebsstraßen, Verkehrsflächen und bei Abbrucharbeiten, Reduktion von 
Geschwindigkeiten auf Betriebsstraßen, Abdeckung von Fahrzeugen mit 
Abbruch- und Sandmaterial.

Maßnahme 23:     Schulisches Mobilitätsmanagement 
Erarbeitung eines Schulwegekonzeptes und einer besseren Verankerung von 
Mobilitätserziehung an den Schulen. 
Das Schulwegekonzept soll die Verringerung von Fahrten der Eltern zu den 
Schulen unterstützen, gleichzeitig die Mobilität und die Gesundheit der 
Kinder fördern. 
Maßnahme 24:     Betriebliches Mobilitätsmanagement
- Anschaffung von Pedelecs und Car-Sharing für städt. Dienststellen weiter 
ausbauen 
- Mobilitätsberatung für Unternehmen 
- Jobticket 
- Spritsparkurse, obligatorisch für städtische Angestellte, die Dienstfahrzeuge 
nutzen, öffentlich zugängliches Angebot schaffen 
Maßnahme 25:     Öffentlichkeitsarbeit 
- Neubürgerpaket (geplant): 
Angebot an Zuzügler und Eltern von Neugeborenen um Information zu 
Mobilität  im ÖPNV, Radverkehr, Car-Sharing,... zu geben. 
- Pendlernetz Rhein Main (IVM GmbH) 
- Memo Meldungsmanagemant Frankfurt Rhein Main (IVM GmbH) 
Maßnahme 26:     Einführung einer Umweltzone 
   Für Aktionsplan 2007 untersuchte, innerstädtische Abgrenzungen 
 - Nur für das Stadtgebiet Darmstadt oder auch in die Region?

- Nutzen einer Umweltzone? 
- Dient der Beschleunigung der Umstellung der Kfz-Flotten 
(Reduktion bei NO2 fraglich, da i. d. R. keine Verkehrsreduktion stattfindet,, 
geringe Reduktion bei PM10) 
Falls Umweltzonen eingerichtet werden, wäre zu fordern, dass eine 
Harmonisierung der Einfahrt- und Beschränkungsvorgaben mit anderen 
Hessischen Umweltzonen erfolgt. 
Maßnahme 27:   Erarbeitung eines LKW-Empfehlungsnetzes 
Ziel ist, die LKW-Verkehre entsprechend dem Straßennetz ohne zusätzliche 
Umwege und unter Berücksichtigung der möglichen bzw. verkehrslenkenden 
Fahrtrouten an ihr Ziel zu führen (regionale Maßnahme). 
Maßnahme 28:           Anforderungen bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich 
Es ist geplant, bei stadtinternen Ausschreibungen ein Beiblatt, wie zu den 
Baugenehmigungen, mit zu verwenden. 
Maßnahme 29:     Nutzung fossiler Brennstoffe 
Es wird vom Land Hessen gefordert, gesetzliche Grundlagen für eine 
Brennstoffsatzung zu schaffen, vergleichbar Rheinland-Pfalz. 
 Mögliche, nach 2015 wirksame Maßnahmen 
Geplanter Ausbau im ÖPNV 
- Optimierung ÖPNV – Erschließung TU Lichtwiese 
- Busbeschleunigung Darmstadt Hbf. – Rüdesheimer Straße – Böllenfalltor 
- ÖPNV-Erschließung Konversationsflächen, Verkehrsuntersuchung 2010 ff. 
Geplanter Straßenausbau bzw. -rückbau 
- Nord-Ost-Umgehung 
- Verkehrslenkende Maßnahmen im Zuge von Netzergänzungen 
- Städtebauliche Aufwertung bzw. Rückbau des Straßenzuges Fiedlerweg- 
Spessartring-Rhönring 
- Umbau der Landgraf-Georg-Straße zwischen Schlossgraben und 
Beckstraße, 
Güterverkehr Schiene 
Privaten Schienenverkehr fördern, Güterverkehre auf die Schiene zu verlagern. (Gemeinsames 
Projekt in der Region erforderlich)

anlage 4

73 Zeichen

Anlage 2 
Verursacheranteile  -Berechnung des Hess. Umweltministeriums 
-

anlage 1

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (4)

TOP 141
TOP 3
TOP 24
TOP 13

Orte (41)

  • Hügelstraße
  • Bleichstraße
  • Heinrichstraße
  • Kasinostraße
  • Rheinstraße
  • Heidelberger Straße
  • Kranichsteiner Straße
  • Frankfurter Straße
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Zeughausstraße
  • Rüdesheimer Straße
  • Beckstraße
  • Neckarstraße
  • Julius-Reiber-Straße
  • Hochschulstraße
  • Heidelberger Landstraße
  • Bismarckstraße
  • Goebelstraße
  • Rhönring
  • Haardtring
  • Täubcheshöhlenweg
  • Fiedlerweg
  • Spessartring
  • Steubenplatz
  • Wiesenthalweg
  • Schlossgraben
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Schleiermacherstraße
  • Alexanderstraße
  • Holzhofallee
  • Frankenäckerweg
  • Noackstraße
  • Franklinstraße
  • Matratzenweg
  • Lichtwiesenweg
  • Grafenstraße
  • Danziger Platz
  • Dolivostraße
  • Am Nordbahnhof
  • Grüner Weg
  • Steinbergweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2010/0131
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.03.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00