1122/2024
Beantwortung der Anfrage Sanierung des Quäker-Nachbarschaftsheims/Norbert-Burger-Bürgerzentrum, Anfrage der SPD AN/1957/2023
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2579 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/506 Vorlagen-Nummer 1122/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 Beantwortung der Anfrage Sanierung des Quäker-Nachbarschaftsheims/Norbert- Burger-Bürgerzentrum, Anfrage der SPD AN/1957/2023 Die Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates wird wie folgt beantwortet: 1. Welchen Zeitplan sieht die Verwaltung sowohl für das Bürgerzentrum als auch für die Kita vor? Ist die Kita bei den geplanten Sanierungen berücksichtigt? Die Verwaltung kann noch keinen konkreten Zeitplan für eine Sanierung vorlegen. Derzeit erfolgen die Vorplanungen (Leistungsphasen 1 und 2 der Honorarordnung für Architekt*innen und Ingenieur*innen). Sobald sämtliche Voruntersuchungsergeb- nisse vorliegen, wird in Abstimmung mit dem Träger des Quäker -Nachbarschafts- heims und der Leitung der Kita ein Bauzeitenplan erstellt. Die Kita wird bei den Vorplanungen berücksichtigt, da sich die Kita und das Quäker- Nachbarschaftsheim in einem Gebäudekomplex befinden. Das weitere Vorgehen steht auch unter dem Vorbehalt der Ergebnisse zu den Haus- haltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2025/2026. 2. Wo und welche Ausweichflächen und Interimsbauten sind während der Sanie- rung sowohl für das Bürgerzentrum als auch für die Kita vorgesehen? Mit dem Träger des Quäker-Nachbarschaftsheims wird während Sanierungs-abstim- mung geklärt, welche Angebote in der Sanierungsphase aufrechterhalten werden sollen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung den Bauzeitenplan aufstellen und klären, welches Interim für das Quäker -Nachbarschaftsheim benötigt wird und den Immobilienmarkt dementsprechend sondieren. Als Interim für das Quäker-Nach- barschaftsheim kommen z.B. Anmietflächen für Container oder Büroflächen in Be- tracht. Für die Kita wird ebenfalls ein Interim gesucht. Eine Sanierung im laufenden Betrieb wird nach derzeitigem Sachstand ausgeschlos- sen. 2 3. Ist die Sanierung des Bürgerzentrums und der Kita in irgendeiner Weise mit der Sanierung der auf einer Ausweichfläche am Bürgerzentrum untergebrach- ten Schulen abgestimmt/verbunden/synchronisiert (etwa mit Blick auf die Nut- zung von Ausweichflächen, Interimsbauten etc.)? Eine Prüfung hat ergeben, dass die Schulinterimsbauten für die Sanierung des Quä- ker-Nachbarschaftsheims nicht genutzt werden können, weil in den nächsten Jahren Schüler*innen von verschiedenen Schulen diese Interimsbauten nutzen, deren Schu- len nacheinander saniert werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1122/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 04.04.2024
- Erstellt
- 27.03.2024 11:41