1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches als Kernprojekt des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0951/2025 vom 06.05.2025
Stand: Am 03.07.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 0951/2025 Stand: 26.08.2025 Sachstandsbericht 1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches als Kernprojekt des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier Beschluss: (An dieser Stelle w ird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die Schriftführung hinterlegt.) Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Am 03.07.2025 wurde die 1. Anpassung der Fortschreibung des Einzelhandels - und Zentrenkonzeptes Köln (2023) vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlagen -Nr. 0951/2025). Bereits am 02.06.2022 wurde die Verwaltung seitens des Stadtentwicklungsausschus- ses beauftragt, ein räumliches Entwicklungskonzept für das LiebigQuartier (REK LQ) zu erarbeiten. Der diesbezügliche Endbericht wurde als Grundlage für weitere Entwick- lungen innerhalb des Plangebietes schließlich am 07.11.2024 beschlossen. Vor diesem Hintergrund wurden gutachterliche Untersuchungen im Plangebiet durch- geführt, die eine Neuabgrenzung eines Nahversorgungszentrums ( NVZ Bilderstöck- chen, LiebigQuartier (geplant)) im LiebiqQuartier ermöglichen sollten. Die Ergebnisse des Gutachtens inklusive Neuabgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) wurden schließlich am 03.07.2025 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Integration der Gutachterinhalte in das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkon- zepte der Stadt Köln (EHZK 2023) ist abgeschlossen. Die aktualisierten Kartengrundla- gen zur Zentren- und Standortstruktur Gesamtstadt + Stadtbezirk sowie der Zentren- pass zum NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) sind nun verbindlicher Be- standteil des EHZK 2023. Nächste Schritte: 2 Die nächsten Schritte zur Umsetzung der Inhalte erfolgen auf Ebene der Bauleitpla- nung. Das Kernprojekt 04 - Entwicklung Nahversorgungsbereich - im Rahmen des REK LQ ist damit abgeschlossen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Der Beschluss wurde umgesetzt. Es erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht. -
Anlage-1_Gesamtdatei_Köln_EHZK_LiebigQuartier_2025
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Auftraggeber: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik Ansprechpartner GMA: Kirsten Riedel, Projektleiterin. Laura Kropff, Projektbearbeitung. Köln, 31. Januar 2025 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH FAZIT ZUR PRÜFUNG DER MÖGLICHEN NEUABGRENZUNG EINES ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHS IM BEREICH REK LIEBIGQUARTIER TextText Anlage 1 F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n SCHRITT 1: ÜBERPRÜFUNG DER VORHANDENEN NUTZUNGEN Im ersten Schritt wurde eine Vor -Ort-Besichtigung des REK LiebigQuartier durchgeführt. Es erfolgte eine Überprüfung der bereits vorhandenen Einzelhandelsdaten aus der GMA- Vollerhebung 2024 und eine Neuerfassung der ergänzenden Komplementärnutzungen innerhalb des Geltungsbereiches REK LiebigQuartier, bei der folgende Nutzungsstruktur erfasst wurde: Im REK LiebigQuartier ist mit über 40 % der Großteil der Nutzungen der Dienstleistungsbranche zuzuordnen. Hierunter fallen in sbesondere Nutzungen aus „Kultur, Sport, Unter- haltung und Wellness“ (z.B. Fitnessstudios, die Kultur- und Veranstaltungsstätte Odonien, das Tanzstudio Wursterei, Spielhallen) sowie auf den Bereich „Öffentliche Verwaltung, Bürgerämter, Kundencenter“ (z.B. RheinEnergie, Finanzamt, Freiwillige Feuerwehr). Darüber hinaus bestehen weitere Schwerpunkte bei Dienstleistungen für Haushalte oder Kfz (z.B. Dachdecker, Heizung und Sanitär, Autoreparatur). Ein deutlich kleinerer Anteil der Nutzungen (knapp 20 %) entfallen auf den Einzelhandel. Der Einzelhandel im REK LiebigQuarti er konzentriert sich im Wesentlichen im Bereich der Escher Straße und den angrenzenden Seitenstraßen zwischen den Lebensmittelbetrieben Aldi und Netto Marken-Discount. Darüber hinaus ist auf den Solitärstandort von Lidl an der Hornstraße hinzuweisen. Am westlichen Rand des REK LiebigQuartier ist zudem vermehrt kleinteiliger Einzelhandelsbesatz an der Liebigstraße vorhanden. Der Schwerpunkt im Einzelhandel liegt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Hier besteht das Angebot neben den Lebensmittelfilialisten Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount aus kleinstrukturierten Betrieben wie u. a. Kiosken, einem internationalen Lebensmittelmarkt sowie Betrieben des Lebensmittelhandwerks (Bäckerei, Metzgerei). Auf das Gastgewerbe / Gastronomie (z.B. Pizzerien, Restaurants, Imbisse, Hostel) und soziale Infrastruktur (z.B. Quartiersbüro, Begegnungsstätte, Kindertagesstätten, Grundschule) entfallen jeweils 12 bis 13 % aller Nutzungen. 2 Foto: Kleinteilige Nutzungen Liebigstr . Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Lidl Hornstr . Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Aldi Escher Str . Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Quartiersbüro Liebigstr . Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n SCHRITT 2: ERARBEITUNG EINES VORSCHLAGS ZUR NEUABGRENZUNG Bei der Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches handelt es sich um eine Abwägung unterschiedlicher Kriterien, wenngleich die städte- bauliche Integration und die Versorgungsfunktion als „Muss-Kriterien“ gelten. Die Abgrenzung erfolgt anhand der faktischen Prägung, wobei sowohl funktionale als auch städtebauliche Mindestanforderungen erfüllt sein müssen (vgl. Abb.). Darüber hinaus sind die Mindestanforderung des Kriterienkatalogs zur Definition der Zentrenstruktur des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) der Stadt Köln zu berücksichtigen. Dieser legt für Nahversorgungs- zentren folgende Ziele und Anforderungen fest: Es muss eine städtebaulich integrierte Lage vorliegen und das Versorgungs- gebiet (Stadtviertel / Stadtteil) sollte mind. 4.000 Einwohner umfassen. Ein Einzelhandelsangebot mit deutlichem Schwerpunkt bei Angeboten des kurzfristigen Bedarfs (> 75 % der Verkaufsfläche) und einem breiten Sortiment bei Lebensmitteln sollte vorhanden sein. Orientierungswerte liegen bei 5 Betrieben und 1.000 m² VKF. Ein Strukturprägender Betriebe (Supermarkt und / oder Discounter ) muss vorhanden sein. Die ergänzenden Nutzungen ( Komplementärnutzungen) müssen Angebote der Grundversorgung umfassen. Darunter fallen bei Dienstleistungen z.B. Friseur, Allgemeinmediziner, Bankfiliale oder Cash-Point; ein Orientierungs- wert liegt bei 5 Betrieben, zwei Ärzten. Bei Kultur, Bildung, Freizeit, Soziale Infrastruktur (z.B. Kindertagessstätte, Schule, Fitnessstudio) sollte mind. ein Betrieb vorhanden sein. Im Gastgewerbe / Gastronomie liegt der Orientierungswert bei 5 Betrieben; hierunter fallen z.B. Bäckereien, Cafés, Kneipen, Imbisse, Restaurants. Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um statische Richtwerte, sondern lediglich um Orientierungshilfen handelt. 3 Versorgungsfunktion über den Nahbereich hinaus Handelsbesatz mit Magnetfunktion Branchenmix und Fristigkeit Betriebstypenmix ergänzender, kleinteiliger Handel, Komplementärnutzungen (Gastronomie, Dienstleistung, kulturelle Angebote, „Multifunktionalität“) Dichte, Nähe, Längenausdehnung Wettbewerbssituation im Umfeld Stabilität und Leistungsfähigkeit der Lage Entwicklungs- und Flächenpotenziale fußläufige Erreichbarkeit ÖPNV-Erreichbarkeit Pkw-Erreichbarkeit Barrieren / Zäsuren städtebauliche Qualität (u. a. Zustand und Gestaltung privater und öffentlicher Raum i. S. von Aufenthaltsqualitäten) Funktionale Kriterien Städtebauliche Kriterien Zugangsvoraussetzung: Städtebaulich integrierte Lagen GMA-Darstellung 2025 F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n SCHRITT 2: ERARBEITUNG EINES VORSCHLAGS ZUR NEUABGRENZUNG Bereich perspektivisches Nahversorgungszentrum LiebigQuartier: Der abgegrenzte Bereich (vgl. Folie 6) verfügt über Wohngebietsbezug. In nördliche und südliche Richtung besteht ein bau- licher Zusammenhang zu Wohngebieten. In Richtung Osten besteht über die Bahnunterführung zusätzlich Anbindung an die Wohnquartiere hinter den Bahnschienen (Sechzigviertel, Nippes). Im Westen finden sich überwiegend gewerbliche und Dienstleistungsnutzungen. Die Betriebe in diesem Bereich übernehmen eine Versorgungsfunktion für die Wohnquartiere im REK LiebigQuartier (ca. 6.650 Einwohner). 1 Perspektivisch wird das Einwohnerpotenzial im REK LiebigQuartier noch steigen, da hier zusätzliche Wohneinheiten entstehen sollen. So sind auf dem Schlachthofareal und auf dem ehemaligen Mobauareal Mischnutzungen mit u. a. Wohnanteilen vorgesehen.² Weitere Wohneinheiten sind an der Liebigstraße geplant; hier sollen auf einer Bau- lücke u. a. Stadthäuser, Eigentums- und Mietwohnungen (insgesamt knapp 200 Wohneinheiten) entstehen. 3 Insgesamt verfügt der in Folie 6 abgegrenzte Bereich derzeit über vier Einzelhandelsbetriebe auf die insgesamt rd. 1.780 m² Verkaufsfläche entfallen. Der Schwerpunkt des Angebots liegt hierbei allein bei Nahrungs- und Genussmitteln (Aldi, Netto Marken-Discount, Bäckerei, Kiosk). Magnetbetriebe und Frequenzbringer sind die beiden Lebensmitteldiscounter Aldi (großflächig) und Netto Marken-Discount, beide an der Escher Straße. Ergänzende Komplementärnutzungen bestehen bei (medizinischen) Dienstleistungen (Friseur, Zahnarzt, Podologie), Gast- gewerbe / Gastronomie (Pizzeria, Hostel), Handwerk / Gewerbe (Kunstgießerei, Kfz-Werkstatt, Heizung und Sanitär). Innerhalb des abgegrenzten Bereichs wurden zwei Leerstände aufgenommen: an der Escher Str . 79 (ehemals Kunstgalerie) und an der Escher Str . 111. 4 Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Zufahrt Aldi, Escher Str . Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Netto, Escher Str . 1 Quelle Einwohner: Stadt Köln, Stand: 31.12.2023. 2 Quelle: Angaben der Stadt Köln. Die genaue Anzahl der geplanten Wohneinheiten steht derzeit noch nicht fest. 3 Quelle: Angaben von BPD Immobilienentwicklung GmbH. F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n SCHRITT 2: ERARBEITUNG EINES VORSCHLAGS ZUR NEUABGRENZUNG Bereich perspektivisches Nahversorgungszentrum LiebigQuartier: Zwischen den beiden Magnetbetrieben Aldi und Netto Marken -Discount beträgt die Entfernung rd. 180 m Luftliniendistanz. Somit liegen beide Betriebe in fußläufiger Entfernung zueinander . Allerdings bestehen (abgesehen von einem Aldi Schild an der Zufahrt an der Escher Str .) kaum Sichtbeziehungen. Die Filiale von Aldi ist durch die Lage von Gebäude, Eingang und Parkflächen klar zur Osterather Str . ausgerichtet, sodass der räumlich-funktionale Zusammenhang zur Escher Straße ein- geschränkt ist. Der abgegrenzte Bereich weist insgesamt einen vergleichsweise geringen ergänzenden Nutzungsbesatz auf. Fußläufige Erreichbarkeit: Die Längenausdehnung liegt mit ca. 180 m (Luftliniendistanz Netto Marken-Discount bis Zufahrt Aldi Escher Str .) in einer fußläufig begehbaren Größenordnung; beidseitige, ausreichend breite Fußwege sind ebenfalls vorhanden. Eine Querungshilfe (Ampelanlage) befindet sich an der Kreuzung zur Geldernstraße. Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt über die S-Bahn Haltestelle „Köln-Nippes“ (S 6, S 11) und die Bus-Haltestelle „Osterather Straße“ und „Köln-Nippes“ (Linien 127, 142). Zudem liegt die Straßenbahn-Haltestelle „Escher Straße“ (Linie 13) ca. 600 m von der Escher Straße Höhe Aldi-Zufahrt entfernt. Die Pkw-Erreichbarkeit ist gegeben. Innerhalb des REK Liebig Quartier sind Escher Str ., Liebigstr . und Geldernstraße die Haupterschließungsachsen. Über die Escher Straße erfolgt die Anbindung an den Parkgürtel. Im abgegrenzten Bereich sind die privaten Stellplatzanlagen der ansässigen Lebensmittelbetriebe sowie straßenbegleitende Parkierungsflächen vor- handen (z. T . reserviert für Anwohner). 5 Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Fuß- und Radwege Escher Str . Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Bushaltestelle Osterather Str . F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n 34 ABGRENZUNG PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM LIEBIGQUARTIER 6 Quelle: Kartenhintergrund: © OpenMapTiles, © OpenStreetMap‐Mitwirkende; GMA-Bearbeitung 2025, GMA-Erhebung 01/2025 Größenklassen Nahrungs- und Genussmittel Bildungseinrichtung Handwerk / Gewerbe Leerstand Gesundheit / Pflege Dienstleistung Gastronomie Freizeit / Kultur Öffentliche Einrichtung L G S Spielhalle / Wettbüro perspektivisches Nahversorgungszentrum Städtebauliche Kriterien integrierte Lage fußläufige Erreichbarkeit gute ÖPNV-Anbindung ausreichende PKW-Erreichbarkeit keine Barrieren / Zäsuren zu Wohngebieten Funktionale Kriterien Versorgung über den Nahbereich hinaus Handelsbesatz mit Magnetfunktion Branchenmix ergänzender kleinteiliger Einzelhandel ergänzende Komplementärnutzungen Dichte, Nähe, Längenausdehnung funktionale Überschneidung andere Versorgungslagen Stabilität / Leistungsfähigkeit Entwicklung / Potenzialflächen Einstufung als zentraler Versorgungsbereich? () Aldi Netto Marken-Discount Lidl F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n HANDLUNGSBEDARF FÜR PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM Im Bereich des Escher Straße besteht mit den Lebensmitteldiscountern Aldi und Netto Marken-Discount, einem Kiosk und einer Bäckerei bereits grundsätzlich ein gutes Einzelhandels- angebot im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel, dass durch eine begrenzte Anzahl von weiteren Nutzungen ergänzt wird. Demnach sind bereits heute Ansätze für ein Nahversorgungs- zentrum vorhanden und die vorhandenen Nutzungen übernehmen einen wichtigen Versorgungsauftrag für die hier lebende Bevölkerung. Im Bereich des REK LiebigQuartier leben derzeit ca. 6.650 Personen 1 , wobei die Anzahl der Einwohner künftig durch die Entwicklungen an der ehemaligen Campina-Molkerei, dem Schlachthofareal und an der Liebigstraße noch steigen wird. Um für die Bewohner eine gesicherte Versorgung zu gewährleisten, wird die Abgrenzung eines perspektivischen Nahversorgungszentrums empfohlen (vgl. Folie 6), wobei die nachfolgenden Verbesserungsvorschläge berücksichtigt werden sollten: Nahversorgungsrelevantes Einzelhandelsangebot erweitern: Aktuell wird die Nahversorgung im Zentrum im Wesentlichen durch zwei Lebensmitteldiscounter gesichert sowie durch eine Bäcker ei und einen Kiosk ergänzt, sodass zwar aus- reichend Verkaufsfläche vorliegt, jedoch der Branchenmix erhöht werden sollte. Hierbei ist eine Erweiterung des nahversorgungsrelevanten Angebotes zu empfehlen, beispielsweise durch einen Drogeriefachmarkt, eine Apotheke, einen Floristen oder Feinkostangebote. In qualitativer Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass das Ladenlokal der Bäckerei Wiens an der Escher Straße nicht barrierefr ei ist, sodass hier – falls möglich – eine Modernisierung anzuregen ist. Komplementärnutzungen verdichten und ergänzen: Das perspektivische NVZ weist einen lückenhaften Geschäfts - und Nutzungsbesatz auf, der immer wieder durch Wohnnutzung unterbrochen wird. Die Verdichtung des Besatzes an Komplementärnutzungen, v. a. entlang der Escher Straße, ist zu empfehlen. Hierbei sollte insbesondere das Eckgebäude an der Escher Straße 79 in den Fokus rücken. Um die Kriterien zur Zentrenabgrenzung gem. EHZK Köln 2023 umfassender zu erfüllen, müssen insbesondere die Angebote bei Dienstleistungen und Gastronomie (idealerweise mit Außenbereich) erweitert werden. Nutzungen mit Außenwirkung bzw. solche die Frequenz erzeugen, sind dabei zu bevorzugen. Sinnvolle Ergänzungen der bestehenden Nutzungen sind u. a. Gastronomiebetriebe (z. B. ein Café oder Bistro, idealerweise mit Außengastronomie), medizinische Einrichtungen (z. B. Allgemeinärzte, Fachärzte), Dienstleistungen (Geldautomaten, Kosmetikangebote, Reinigungsservices, Postdienstleistungen, Nachhilfeangebote, Kindertagesstätte), freizeitbezogene Dienstleistungen (z. B. Kursräume für Bildungs- oder Kreativangebote oder Sportangebote wie z. B. Yoga, Pilates). 7 1 Quelle Einwohner: : Stadt Köln, Stand: 31.12.2023. F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n HANDLUNGSBEDARF FÜR PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM Nachnutzung der Leerstände im Zentrum: Idealerweise erfolgt eine Nachbelegung der vorhandenen Leerstände mit den angeregten, fehlenden Nutzungen (v. a. aus Gastronomie und Dienstleistung). Für den Leerstand an der Escher Straße 79 wäre die Nachnutzung als Apotheke eine mögliche Ergänzung zum Einzel - handelsbesatz und würde zudem als funktionale Verbindung an der Escher Straße fungieren. Der Leerstand an der Escher Straße 111 könnte alternativ als Erweiterungsfläche für eine größere Umstrukturierung des Aldi-Standortes mit hoher städtebaulicher Qualität genutzt werden, um z. B. weitere Angebote wie einen Drogeriemarkt oder einen Cafébereich zu integrieren. Aufwertung der Aufenthaltsqualität: Das Erscheinungsbild des Zentrums könnte durch Fassadengestaltung und das Erscheinungsbild der Gewerbeeinheiten verbessert werden. Ein Café oder Bistro mit Sitzmöglichkeiten (idealerweise auch mit Außenbereich) würde dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität im Quartier zu steigern. Sofern machbar, würde die Implementierung von Straßenbäumen oder Grüninseln im Zentrum dazu beitragen die Aufenthaltsqualität zusätzlich zu erhöhen. Fußläufige Erreichbarkeit verbessern: Zusätzliche Querungsmöglichkeiten an der Escher Straße auf Höhe des Lebensmitteldiscounters Aldi würde die sichere Erreichbarkeit für Fußgänger gewährleisten, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitäts- einschränkungen. Auf Höhe von Netto Marken-Discount ist aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung in diesem Straßenabschnitt die Erreichbarkeit höchstwahrscheinlich bereits ausreichend gegeben. Der Zuweg zum Aldi-Gelände ist für Fußgänger von der Escher Straße derzeit eingeschränkt und vorrangig auf den Autoverkehr ausgelegt; hier kann ein zusätzlicher, sichtbar abgetrennter Fußweg die fußläufige Erreichbarkeit und Sicherheit deutlich steigern. Eine grundsätzliche Verbreiterung der Einfahrt würde zusätzlich zu einer Verbesserung der Sichtbarkeit führen. 8 Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Leerstand, Escher Str. 79 Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Leerstand Escher Str. 111. F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n HANDLUNGSBEDARF FÜR PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM Umstrukturierung des Aldi-Standortes: Unmittelbar angrenzend an das Grundstück der Aldi Filiale befinden sich an der Escher Straße 111 ein Leerstand, ein ungenutzt es Gebäude sowie zwei Wohnhäuser (davon eines derzeit augenscheinlich leerstehend). Bei der Arrondierung dieser Grundstücke würde sich ein größerer Grundstückzuschnitt ergeben und die Umstrukturierung des Standortes ermöglichen. Wünschenswert ist hier eine gezielte Quartiersentwicklung und Umstrukturierung des Areals, wodurch nicht nur eine Verbesserun g der Angebotsstrukturen durch die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes und Modernisierung des Aldi-Marktes erreicht werden könnte, sondern auch eine Verbesserung der städtebaulichen Qualität erfolgen würde. Darüber hinaus sind ergänzende kleinteilige (Einzelhandels-)Nutzungen denkbar, wie beispielsweise eine Apotheke (z. B. mit Arztpraxis und Wohnen in den Obergeschossen), einen Floristen, Feinkost oder eine Bäckerei mit Café und Außengastronomie. Bei einer Entwicklung des Areals ist die Öffnung des Standortes zur Escher Straße unabdingbar sowie die Schaffung von geeigne ten Fußwegen von der Escher Straße aus. Sollte ein Gebäude an die Straßenfront zur Escher Straße errichtet werden, sollte keine geschlossene Blockrandbebauung entstehen, sondern durch Schaufenster oder die Eingangsbereiche eine Öffnung des Areals erreicht werden. Da der Anbieter Aldi Veränderungsinteresse signalisiert hat, ist die mögliche Umstrukturierung des Standortes als geeignete M aßnahme zur Aufwertung des städtebaulichen Qualität für das perspektivische NVZ LiebigQuartier zu prüfen. Fazit: Aktuell erfüllt das perspektivische NVZ LiebigQuartier noch nicht alle rechtlichen Anforderungen an zentrale Versorgungsberei che. Die städtebauliche Integration und die Versorgungsfunktion als „Muss-Kriterien“ sind zwar erfüllt, jedoch ist das Angebot im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel qualitativ und quantitativ ausbaufähig und die Anzahl an ergänzenden Nutzungen – auch in Hinblick auf den Kriterienkatalog gem. EHZK Köln – sollte erweitert werden. Demnach wird der Bereich als perspektivisches Nahversorgungszentrum LiebigQuartier ausgewiesen, unter der Vorgabe die städtebauliche Qualität zu erhöhen. Hier ist als wesentliche Maßnahme die Umstrukturierung des Aldi-Standortes inklusive Öffnung zur Escher Straße und Ansiedlung weiterer Nutzungen (Einzelhandel und Komplementärnutzungen) zu nennen. Die fußläufige Erreichbarkeit ist in diesem Zuge ebenfalls zu verbessern. Zudem sind die Komplementärnutzungen im Zentrum (insbesondere Dienstleistungen und Gastronomie, idealerweise mit Außenflächen) quantitativ und qualitativ zu ergänzen. 9 F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n SCHRITT 3: ÜBERPRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT DES PERSPEKTIVISCHEN NVZ Zur Verträglichkeit des geplanten perspektivischen zentralen Versorgungsbereichs NVZ LiebigQuartier, einschließlich der potenziellen Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben, sind im Rahmen dieser Untersuchung bereits qualitativ erste Aussagen zu treffen. Dies ersetzt jedoch keine Auswirkungsanalyse im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens. Die Escher Straße liegt westlich des NVZ Sechzigstraße (ca. 450 m Luftliniendistanz vom südwestlichen Rand des Zentrums). Die räumliche Nähe führt zu einer potenziellen Überlappung der Einzugsbereiche, obschon der Verlauf der Bahnschienen eine räumliche Barriere darstellt. Die Verbindung erfolgt über eine Unterführung zwischen Liebigstraße und Hartwichstraße. Das NVZ Sechzigstraße ist ein kleines Zentrum in Nähe zum Bezirkszentrum Nippes. Im NVZ stellt der Supermarkt Rewe den einzigen Magnetbetrieb dar . Dieser weist jedoch durch die Lage in einer Seitenstraße keinen direkten räumlichen Zusammenhang zu den übrigen Nutzungen auf, es besteht ein ungünstiger Verkaufsflächenzuschnitt und die Außen- gestaltung des Marktes weist gewisse Defizite auf. Empfehlenswert wäre daher die Modernisierung des Rewe Marktes, sodass dieser den Anforderungen einer zeitgemäßen Marktpräsentation entspricht, was jedoch aufgrund der vorliegenden Eigentumsverhältnisse nicht absehbar ist. Daneben bestehen im NVZ Sechzigstraße kleinteilige Angebote (u. a. Bäckerei, Kioske), eine Apotheke, ein Fairstore und ein Fachgeschäft für Fahrräder sowie ergänzende Komplementärnutzungen (u. a. Pizzeria, Friseur, Reinigung). Der 100 m südlich an das NVZ angrenzende Netto Marken-Discount ergänzt das Angebot, ist aber nicht mehr Teil des zentralen Versorgungsbereichs. Das NVZ Sechzigstraße ist bereits heute durch die Nähe zum Bezirkszentrum Nippes (ca. 200 m östlich) und zu den drei Lebensmitteldiscountern im LiebigQuartier einer ausgeprägten Wettbewerbssituation ausgesetzt. Bei einer Einstufung des LiebigQuartiers als Nahversorgungszentrum und den damit verknüpften Ansiedlungsvorhaben und Aufwertungs- maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich das Versorgungsgebiet des NVZ Sechzigstraße in westliche Richtung verringern wird. Nach Wegfall der Teilbereiche des LiebigQuartiers entfallen noch ca. 6.540 Einwohner 1 auf den Versorgungsbereich des NVZ, was für die dort ansässigen Betriebe ein grundsätzlich ausreichendes Einwohnerpotenzial darstellt. 10 Foto: GMA-Aufnahme 01/2025 Foto: Rewe, NVZ Sechzigstr. 1 Quelle Einwohner: : Stadt Köln, Stand: 31.12.2023. F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n SCHRITT 3: ÜBERPRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT DES PERSPEKTIVISCHEN NVZ Zudem ist eine enge Abstimmung bei der Angebotsgestaltung empfohlen: Die Standorte Sechzigstraße und Escher Straße sollten gl eichwertig betrachtet und durch ihre spezifischen Nutzungen ergänzend entwickelt werden, sodass eine Konkurrenz der kleinteiligen Nutzungen zwischen den Standorten vermieden wird. Sollte im Rahmen einer Umstrukturierung des Aldi-Standortes die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes erfolgen, sind – bei einer angemessenen Verkaufsflächendimensionierung des Drogeriefachmarktes – basierend auf einer ersten qualitativen Einschätzung, höchstwahrscheinlich keine negativen städtebaulichen Effekte zu erwarten. Die nächstgelegenen Drogeriefachmärkte liegen in ausreichender Distanz zum perspektivischen NVZ LiebigQuartier und decken andere Einzugsbereiche mit ausreichenden Einwohnerpotenzialen ab. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Etablierung eines Drogeriefachmarktes dem NVZ Sechzigstraße keine Entwicklungsmöglichkeiten nimmt, da hier keine Potenzialflächen für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes bestehen und das Zentrum bereits durch die Drogeriemärkte (Rossmann, dm) im nahegelegenen Bezirkszentrum Nippes mitversorgt wird. Darüber hinaus sind in geringem Umfang Auswirkungen gegenüber solitären Einzelhandelsstandorten möglich. Hier sind v. a. aufg rund der Entfernung die Betriebe Lidl, Hornstraße in Bilderstöckchen (ca. 500 m und rd. 2-3 Pkw Fahrminuten), Netto Marken-Discount / Rossmann, Kuseler Str . in Bilderstöckchen (ca. 2 km und rd. 6-7 Pkw Fahrminuten) und Netto Marken-Discount, Merheimer Str . in Nippes (ca. 1,5 km und rd. 5-6 Pkw Fahrminuten) zu nennen. Es sind ausreichend Einwohnerpotenziale für die jeweiligen Betriebe vorhanden und – ausgenommen vom Lidl, Hornstraße – werden im Wesentlichen andere Einzugsbereiche abgedeckt. In Bezug auf Lidl, Hornstraße ist anzumerken, dass im LiebigQuartier ein ausreichendes Einwohnerpotenzial für die dort bestehenden Lebensmittelbetriebe besteht, welches sich durch die Wohngebietsplanungen künftig sogar noch erhöhen dürfte. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes, sondern lediglich um eine Modernisierung / Umstrukturierung des bereits bestehenden Aldi-Standortes handelt, sodass die Auswirkungen nach einer ersten qualitativen Einschätzung insgesamt maßvoll ausfallen dürften. Fazit: Durch die Einstufung als perspektivisches NVZ LiebigQuartier und der damit verknüpften Aufwertung des Bereichs ist eine Erhöh ung des Wettbewerbsdrucks auf das NVZ Nippes, Sechzigstraße möglich – was jedoch, bei einer abgestimmten Entwicklung, nicht zu einer Schließung des Magnetbetriebes Rewe führen wird. Darüber hinaus werden dem NVZ Sechzigstraße keine Entwicklungsmöglichkeiten genommen. Die Nähe der Escher Straße zum NVZ Sechzigstraße erfordert eine sorgfältige Koordination der Planungsziele und Angebotsstrukturen, um eine nachhaltige Versorgungsstruktur in beiden Nahversorgungszentren sicherzustellen. 11 F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n GLIEDERUNG 3 Zentrenpass Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier 1 Synopse der notwendigen Änderung für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln 2 Fazit zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs im Bereich REK LiebigQuartier 4 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadtbezirk Nippes 5 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadt Köln 2 Stadtentwicklung Köln Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (Entwurf) Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier Zentrentyp: NVZ Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage Einwohner 2016 2025 ▪ Versorgungsgebiet (Stadt- viertel Siedlung Parkgürtel- Süd, GE Schlachthof-Nord, GE Schlachthof-Süd) - 6.656 ▪ Stadtteil Bilderstöckchen 15.950 16.800 ▪ Stadtteil Neuehrenfeld 24.298 25.500 ▪ Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2016 pro Kopf in € Kaufkraft- Index ▪ Stadtteil Bilderstöckchen 4.794 86,1 ▪ Stadtteil Neuehrenfeld 6.092 109,4 ▪ Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 ▪ Stadt Köln 6.045 108,5 Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung ▪ Lage im südlichen Bereich des Stadtteils Bilderstöckchen. ▪ Das Zentrum erstreckt sich entlang der Escher Straße, zwischen dem Lebensmitteldiscounter Aldi im Nordwesten und Netto Marken-Discount im Südosten und umfasst Teilbereiche der Gel dernstraße. ▪ Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches im Wesentlichen durch Geschäftsbesatz ent- lang der Escher Straße, im Bereich der Geldernstraße einzelne zentrenprägende Nutzungen. ▪ Eine Potenzialfläche ist bei Arrondierung der Grundstücke im nordwestlichen Bereich des ZVB (Ein- zelgrundstücke an der Escher Straße in angrenzenden Bereichen des Aldi-Grundstücks ) vorhanden. ▪ Gegenüber 2010 wird der Bereich als zentraler Versorgungsbereich neu abgegrenzt. Nutzungsstruktur Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbereichen (VKF in %) strukturprägende Einzelhandelsbetriebe ▪ 400 bis unter 800 m² Netto Marken-Discount (DIS) ▪ 800 bis unter 1.500 m² Aldi (DIS) ▪ 1.500 bis unter 3.000 m² - ▪ über 3.000 m² - weitere nennenswerte Betriebe: Bäckerei (FG), Kiosk Wochenmarkt - Kurzcharakteristik ▪ Versorgungsfunktion: für die Wohngebiete der Stadtviertel Siedlung Parkgürtel-Süd, GE Schlachtho f- Nord (beide im Stadtteil Nippes) und GE Schlachthof-Süd (im Stadtteil Neuehrenfeld). ▪ Anzahl der Betriebe leicht unter Orientierungswert, Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswerts. ▪ Angebotsschwerpunkt ausschließlich im kurzfristigen Bedarfsbereich. ▪ aktueller Entwicklungsstand: stabil, qualitative Defizite (vergleichsweise geringe Anzahl ergänzen- der Nutzungen, Verbesserung der fußläufigen Anbindung notwendig), jedoch mit Entwicklungsspiel- raum. Nutzungen (abs.) 13 m² VKF (abs.) 1.775 ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( Haas - StraßeAugust - ´ 1:3.600 Abgrenzung ZVB - Zentraler Versorgungsbereich Flurstücksgrenze Karte: 5.8 E i n z e l h a n d e l s - u n d Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k N i p p e s Stadtbahn - Haltestelle Bus - Haltestelle S-Bahn - Haltestelle!cS !cH Regionalexpress/-bahn - Haltestelle bis unter 400 qm ab 400 bis unter 800 qm ab 800 qm ") ") ") Wochenmarkt Dienstleistung Gastgewerbe Soziale Infrastruktur !( !( !( Komplementärnutzungen ")M Auto- oder MotorradhandelÆ") 0 25 50 75 100 12,5 Meter ^_ Leerstand Nutzungsstruktur Erdgeschoss Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier Einzelhandel Verkaufsfläche Darstellung: Erhebung: Kartengrundlage: GMA 2025 GMA 2025 Stadt Köln 4 Stadtentwicklung Köln Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (Entwurf) Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier Zentrentyp: NVZ Einzelhandelsausstattung des Zentrums / Nachfrage Bedarfsbereich / Branche Anzahl Betriebe Verkaufsfläche Zentralität im Versorgungsgebiet abs. in % in m² in % Einzelhandel insgesamt 4 100 1.775 100 kurzfristiger Bedarf insgesamt 4 100 1.775 100 Lebensmittel und Reformwaren 4 100 1.775 100 Gesundheits- / Körperpflegeartikel - - - - Blumen / Schreibwaren / Zeitungen - - - - mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - - langfristiger Bedarf insgesamt - - - - Charakteristik ▪ Das Zentrum wird im Wesentlichen durch die zwei Lebensmitteldiscounter Aldi und Netto Marken - Discount geprägt und durch wenige kleinteilige Anbieter aus dem kurzfristigen Bedarfs bereich (Bä- ckerei, Kiosk) ergänzt. ▪ Der Verkaufsflächenschwerpunkt liegt mit rd. 1.775 m² eindeutig im kurzfristigen Bedarfsbereich. Beide Lebensmitteldiscounter weisen eine durchschnittliche Verkaufsfläche auf. Darüber hinaus be- finden sich eine Bäckerei in der Escher Straße und ein Kiosk in der Geldernstraße. ▪ Im mittelfristigen Bedarfsbereich sind im Zentrum keine Anbieter vertreten. ▪ Im langfristigen Bedarfsbereich sind im Zentrum keine Anbieter vertreten. ▪ Überdurchschnittlicher Filialisierungsgrad (50 %) für ein Nahversorgungszentrum. ▪ Für ein Nahversorgungszentrum durchschnittliche Zentralität (38 %). Eine hohe Zentralität ist im kurzfristigen Bedarfsbereich festzuhalten (74 %). ▪ Überdurchschnittliche Leerstandsquote: 15 % (zwei Leerstände). ▪ Insgesamt intensiv ausgeprägte Wettbewerbssituation durch die räumliche Nähe zum Bezirks- zentrum Nippes (ca. 1,1 km östlich; u. a. Aldi, 3x Rewe, Netto, dm, Rossmann), zum Stadtteilzen t- rum Neuehrenfeld, Landmannstraße (ca. 1,3 km westlich; u. a. Rewe, Rossmann), zum Nahversor- gungszentrum Nippes, Sechzigstraße (ca. 450 m östlich, u. a. Rewe), zur Nahversorgungslage Bil- derstöckchen, Schiefersburger Weg (ca. 1,2 km nördlich, u. a. Netto Marken-Discount, Ros smann) sowie zu Betrieben in Streulage, v. a. Lidl, Hornstraße (ca. 350 m südlich), Netto Marken -Discount (ca. 700 m östlich). ▪ Unterdurchschnittliches Angebot an Komplementärnutzungen für ein Nahversorgungszentrum (7 Betriebe), ein Schwerpunkt besteht im Bereich Dienstleistungen (6 Betriebe; u. a medizinisc he Dienstleistungen, Friseur, Kunstgießerei, Heizung- und Sanitärinstallation); ein Gas tronomiebetrieb (Pizzeria); Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind im Zentrum nicht vorhanden. Entwicklung seit 2008 ▪ Seit 2008 ist – bei gleichbleibender Anzahl an Einzel- handelsbetrieben – ein leichtes Verkaufsflächen- wachstum um ca. 120 m² festzuhalten. Hier ist auf den Umbau im Rahmen des Betreiberwechsels von Plus auf Netto Marken-Discount hinzuweisen. ▪ Zu dem Besatz an Komplementärnutzungen (Dienst- leistungen, Gastgewerbe) und zur Leerstandsquote kann kein Vergleich mit 2008 hergestellt werden, da die Lage neu als zentraler Versorgungsbereich abge- grenzt wird. 2008 2025 Verkaufsfläche in m² Einzelhandel 1.655 1.775 Anzahl Betriebe (alle Geschosse) Einzelhandel 4 4 Dienstleistungen k. A. 6 Gastgewerbe k. A. 1 Betriebe insgesamt k. A. 11 Leerstände (Quote) k. A. 2 (15 %) 0 50 100 150 Stadtentwicklung Köln 5 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung) Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier Zentrentyp: NVZ Foto 1: Aldi, Zufahrt von Osterather Straße Foto 2: Netto Marken-Discount, Escher Straße Städtebau und Verkehr Städtebau ▪ Das Zentrum erstreckt sich entlang der Escher Straße sowie in einem angrenzenden Teilbereich der Geldernstraße, mit überwiegend drei- bis viergeschossiger Blockrandbebauung. D ie Magnetbetriebe Aldi und Netto Marken-Discount liegen am nordwestlichen bzw. südöstlichen Rand des Zentrum s. ▪ Die Filiale von Aldi ist durch die zurückversetzte Lage des Gebäudes und der Parkflächen sowie die schmale Zufahrt von der Escher Straße zur parallel verlaufenden Osterather Straße ausgeric htet, so- dass der räumlich-funktionale Bezug zur Escher Straße derzeit eingeschränkt is t. Jedoch strebt Aldi eine Neustrukturierung auf dem Grundstück mit stärkerer Öffnung zur Escher Straße an. ▪ An der Escher Straße befindet sich Netto Marken-Discount mit zugeordneter Parkplatzfläche. ▪ Das Zentrum weist einen geringen Besatz an kleinteiligen Einzelhandelsbetrieben (Bäckerei, Ki osk) sowie ergänzenden Nutzungen auf, der immer wieder durch Wohnnutzung unterbrochen wird. ▪ Die Gestaltung ist funktional, sodass die Aufenthaltsqualität eher eingeschränkt gegeben ist. Verkehrliche Anbindung und Erreichbarkeit ▪ Escher Straße und Geldernstraße sind einspurig ausgebaut und weisen ein mittleres Verkehrsauf- kommen auf (außer im Bereich der Einbahnstraße vor dem Netto Marken-Discount). ▪ Parkmöglichkeiten bestehen straßenbegleitend an der Escher Straße und der Geldernstraße. Die Magnetbetriebe Aldi und Netto Marken-Discount verfügen über eigene Parkplatzanlagen. ▪ ÖPNV-Anbindung besteht durch S-Bahn Haltestelle „Köln-Nippes“ (S 6, S 11, östl. angrenzend), die Bushaltestellen „Osterather Straße“ und „Köln-Nippes“ (Linien 127, 142, südl. bzw. östl. angrenzend). ▪ Beidseitige Gehwege im Zentrum, wobei diese im Norden der Escher Straße durch die Umlenkun g des Radwegs z. T. schmal ausfallen. Separate Fahrradwege sind überwiegend vorhanden. Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen ➔ Sicherung der Versorgungsfunktion, v. a. durch Erhalt der beiden Magnetbetriebe Aldi und Netto. ➔ Erweiterung des nahversorgungsrelevanten Angebotes grundsätzlich wünschenswert (bspw. Ansi ed- lung eines Drogeriefachmarktes auf der Potenzialfläche, Ergänzungen durch Apothe kerwaren und im Lebensmittelhandwerk). ➔ Verdichtung und Ergänzung der Komplementärnutzungen, v. a. entlang der Escher Straße (bspw. durch Nachnutzung bestehender Leerstände, Ansiedlung von Gastronomie, Dienstleistun gen, medi- zinische Einrichtungen). ➔ Verbesserung der funktionsräumlichen Anbindung entlang der Escher Straße (bspw. durch Nut- zungsverdichtung, Öffnung des Aldi-Standortes zur Escher Straße mit Verbesserung der fußläufigen Anbindung, Außengastronomie, Nachbelegung der Leerstände, Aufwertung der Aufenthaltsqua lität). ➔ Das Zentrum bietet eine Potenzialfläche (insbesondere durch die Möglichkeit einer Arrondierung der Grundstücke an der Escher Straße), welche sich für eine gezielte Quartiersentwicklung und ei ne strukturelle Neugestaltung des Areals eignet. Wünschenswerte Ergänzungen wären kleinteiliger Handel sowie erweiternde Komplementärnutzungen. ➔ Vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe zum NVZ Nippes, Sechzigstraße ist Koordination der Pl a- nungsziele und Angebotsstrukturen anzustreben. F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n GLIEDERUNG 3 Zentrenpass Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier 1 Synopse der notwendigen Änderung für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln 2 Fazit zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs im Bereich REK LiebigQuartier 4 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadtbezirk Nippes 5 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadt Köln ") M ") M ") M ") M ") M ") M ") M ") M ") M ") M ") M ") M ") ") ") #* #* !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( NVZ Alt-Niehl, Sebastianstr. NVZ Weidenpesch, nördl.Neusser Str. STZ Niehl, Niehler Str./ Friedrich-Karl-Str. NVZ Nippes, Sechzigstr. NVZ Riehl, Stammheimer Str. NVZ Weidenpesch, Neusser Str./Kapuziner Str. NVL Bilderstöckchen, Schiefersburger Weg NVZ Longerich, Gartenstadt-Nord, Longericher Str. NVZ Longerich, Gartenstadt-Nord, Wilhelm-Sollmann-Str. NVL Mauenheim, Merheimer Str. NVL Alt-Longerich, Grethenstraße LiebigQuartier Kartengrundlage: Stadt Köln Darstellung: GMA 2017 Nutzungsstruktur Karte: 7.7 Erdgeschoss B e z i r k s z e n t r u m R o d e n k i r c h e n H a u p t s t r a ß e Regionalexpress/-bahn - Haltestelle ´ Darstellung: Erhebung: Kartengrundlage: Z e n t r e n - u n d S t a n d o r t s t r u k t u r Karte: 5.1 0 500 1.000 1.500 2.000 250 Meter E i n z e l h a n d e l s - u n d Z e n t r e n k o n z e p t S t a d t b e z i r k N i p p e s Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete GMA 2025 GMA 2017 + 2024 Stadt Köln Nahversorgung / Einzugsbereiche bedeutsame Lebensmittelbetriebe, i. d. R. ab 400 m² VKF SB-Warenhaus Verbrauchermarkt Supermarkt #* ") Discounter NVL - Nahversorgungslage 700 Meter Radius um die Zentren !( !( 700 Meter Radius um die Betriebe Wochenmarkt") M 1:30.000 BZ Nippes, Neusser Str. perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, BZ - Bezirkszentrum Versorgungsgebiet STZ - Stadtteilzentrum Versorgungsgebiet NVZ - Nahversorgungszentrum Versorgungsgebiet NVZ - Nahversorgunszentrum geplant Versorgungsgebiet F o r s c h e n I B e r a t e n I U m s e t z e n GLIEDERUNG 3 Zentrenpass Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier 1 Synopse der notwendigen Änderung für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln 2 Fazit zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs im Bereich REK LiebigQuartier 4 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadtbezirk Nippes 5 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadt Köln 700 Meter Radius um die Zentren 700 Meter Radius um die Betriebe 700 Meter Radius um geplante Zentren Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete Sonderstandort CITY NVL - Nahversorgungslage Nahversorgung / Einzugsbereiche bedeutsame Lebensmittelbetriebe, i. d. R. ab 400 m² VKF Darstellung: Erhebung: Kartengrundlage: GMA 2025 GMA 2017 (+ 2024) Stadt Köln Wochenmarkt Discounter Supermarkt Verbrauchermarkt SB-Warenhaus 0 2.500 5.000 1.250 Meter STZ - Stadtteilzentrum Versorgungsgebiet Stadtteilzentrum geplant Versorgungsgebiet NVZ - Nahversorgungszentrum Versorgungsgebiet Nahversorgungszentrum geplant Versorgungsgebiet BZ / BTZ - Bezirks(teil)zentrum Versorgungsgebiet ") #* !( !( ") M 1:38.000 ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") ") #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* #* !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( !( City SO Marsdorf BZ Porz Sonderstandort Eil Sonderstandort Godorf BZ Kalk, Kalker Hauptstr. BZ Ehrenfeld, Venloer Str. STZ Dünnwald BTZ Sülz / Klettenberg Sonderstandort Kalk NVZ Sürth BZ Nippes, Neusser Str. Sonderstandort Lind Sonderstandort Poll NVZ Rondorf STZ Braunsfeld, Aachener Str. BTZ Rodenkirchen, Hauptstr. Sonderstandort Ossendorf STZ Bayenthal, Bonner Str. BTZ Nördliche Innenstadt, Eigelstein / Neusser Straße SO Buchheim BTZ Lindenthal, Dürener Str. STZ Holweide-West BTZ Weiden, Aachener Str. NVZ Meschenich BTZ Südliche Innenstadt, Severinstraße / Bonner Straße BZ Chorweiler, City-Center / Pariser Platz STZ Holweide-Ost BTZ Mülheim, Wiener Platz, Frankfurter Str. STZ Merheim, Olpener Str. Sonderstandort Pesch NVZ Zülpicher Platz / Barbarossaplatz NVZ Finkenberg STZ Wahnheide, Heidestraße BTZ Dellbrück, Dellbrücker Hauptstraße STZ Mülheim, Berliner Straße STZ Brück, Olpener Str. SO Dellbrück BTZ Zollstock, Höninger Weg STZ Vingst, Ostheimer Str. NVL Ossendorf NVZ Buchheim STZ Buchforst STZ Ostheim, Rösrather Str./Frankfurter Str. STZ Zündorf, Hauptstraße / Schmittgasse STZ Rath/Heumar, Rösrather Str. STZ Sülz, Zülpicher Str. STZ Bickendorf, Venloer Str. STZ Poll, Siegburger Straße STZ Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Str. NVZ Alt-Niehl, Sebastianstr. NVZ Flittard NVZ Dellbrück, Hatzfeldstr. STZ Mülheim, Keupstraße NVZ Neubrück NVZ Kreutzfeld STZ Bayenthal, Goltsteinstr. STZ Worringen, St.-Tönnis-Straße / Bitterstraße NVZ Weidenpesch, nördl. Neusser Str. STZ Höhenberg, Olpener Str. STZ Wahn, Frankfurter Straße / Heidestraße STZ Urbach, Kaiserstraße / Frankfurter Straße STZ Niehl, Niehler Str./ Friedrich-Karl-Str. NVL Eil, Frankfurter Straße NVZ Nippes, Sechzigstr. NVZ Mülheim-Süd NVZ Hohe Pforte / Waidmarkt STZ Deutz, Deutzer Hafen NVZ Lövenich, Brauweilerstr. STZ Deutz, Deutzer Freiheit NVZ Riehl, Stammheimer Str. NVL Widdersdorf, Hauptstr. STZ Neuehrenfeld, Landmannstr. STZ Höhenhaus, Im Weidenbruch STZ Ehrenfeld-West, Venloer Str. NVZ Aachener Straße, Innenstadt NVL Grengel NVZ Venloer Straße, Innenstadt NVZ Humboldt-Gremberg, Taunusstr. / Gremberger Str. STZ Westhoven / Ensen, Gilgaustraße NVL Alt-Longerich, Grethenstraße NVZ Steger- waldsiedlung NVZ Junkersdorf, Kirchweg NVZ Stammheim NVZ Lindenthal, Lindenthalgürtel NVL Sülz, Hermeskeiler Platz NVZ Raderberg, Brühler Str. NVZ Michaelshoven NVZ Weidenpesch, Neusser Str./Kapuziner Str. NVZ Heimersdorf, Haselnußhof NVL Merkenich, Merkenicher Hauptstr. STZ Mülheim, Buchheimer Straße NVL Bilderstöckchen, Schiefersburger Weg NVL Blumeberg NVL Mauenheim, Merheimer Str. NVZ Esch / Auweiler NVZ Höhenhaus, Fixheider Weg / Berliner Straße NVZ Bocklemünd/Mengenich, Görlinger Zentrum NVZ Longerich, Gartenstadt-Nord, Longericher Str. NVZ Zollstock, Vorgebirgstr. NVL Pesch NVZ Longerich, Gartenstadt-Nord, Wilhelm-Sollmann-Str. perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier -
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 0951/2025 Freigabedatum 06.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches als Kernprojekt des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt das Gutachten zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen Ver- sorgungsbereiches NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) im Bereich des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier zur Kenntnis und beschließt die 1. Anpassung der Fort- schreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023). Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 Rat 03.07.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangslage Die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) der Stadt Köln wurde am 09.02.2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen ( Vorlagen-Nr. 1538/2020/1) und beinhaltet die notwendigen Steuerungsinstrumente, um die Entwicklung der Geschäftszentren und der wohnortnahen Versorgung zu begleiten. Zu den Instrumenten gehören das Standortkonzept, die Ausweisung von zentralen Versorgungsbereichen und die Kölner Sortimentsliste. Die Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs werden darüber gesteuert. Am 02.06.2022 wurde die Verwaltung seitens des Stadtentwicklungsausschusses beauftragt, ein räumliches Entwicklungsk onzept für das LiebigQuartier (REK LQ) zu erarbeiten. Der diesbezügliche Endbericht wurde als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des Plangebietes am 07.11.2024 beschlossen (Vorlagen-Nr. 2088/2024). Im Ergebnis werden durch das REK LQ insgesamt sieben Kernprojekte als Handlungsempfehlung herausgearbeitet, mit deren Umsetzung die formulierten Entwicklungziele im Wesentlichen erreicht werden sollen. Eines davon ist das Kernprojekt 04 - Entwicklung Nahversorgungsbereich. Hierbei soll geprüft werden, ob die Nahversorgung im Plangebiet des REK LQ in Zukunft durch ein neues Nahversorgungszentrums (inkl. Versorgungsgebiet) NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) in unmittelbarer Nähe des S-Bahnhofs Köln -Nippes sichergestellt werden kann, ohne die bereits bestehenden Versorgungszentren zu beeinträchtigen. Das vorgesehene Areal (s. Abbildung 1) bildet ein Gelenk zwischen dem Gewerbeband entlang der Gleise und den angrenzenden bestehenden Wohnnutzungen und überschneidet sich gem. EHZK (2023) teilweise mit drei Versorgungsgebieten (Bezirkszentrum (BZ) Ehrenfeld, Venloer Str., Stadtteilzentrum (STZ) Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Str. , Naversorgungszentrum (NVZ) Nippes, Sechzi gstr.). Bei positiver Prüfung muss das EHZK (2023) in seinen Darstellungen entsprechend angepasst werden. 3 Abbildung 1 Flächengrundgerüst REK LiebigQuartier (Quelle: Stadt Köln) Geplantes Areal für ein Nahversorgungszentrum Das LiebigQuartier weist Flächennutzungen wie Wohnen, Industrie und Gewerbe, Büros und Verwaltung, Energieversorgung, Bildung, Einzelhandel, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen so- wie Grün- und Parkanlagen auf. Dabei ist die vorhandene Gemengelage aus überwiegend Ge- werbe und Wohnen besonders prägend. Insgesamt bildet die Struktur dieser Flächennutzungen derzeit ein heterogenes räumliches Gefüge, das zudem an einigen Stellen Barrierewirkungen erzeugt. Vor diesem Hintergrund wurde das REK LQ für das Gebiet aufgestellt um eine städtebauliche Neuordnung und Strukturierung des Gebietes darzustellen, die einerseits eine dynamische Ent- wicklung zulässt, die zukünftigen Nutzungen aufzeigt und den Raum mit einer attraktiven Durch- wegung aufwertet (s. Vorlagen-Nr. 2088/2024). Der Nahversorgungsbereich (Abbildung 1) bzw. das potenzielle NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) im Bereich westlich des S-Bahn- Haltepunkts Köln-Nippes soll dabei räumlich konzentriert und städtebaulich aufgewertet wer- den. Dieser Bereich spannt sich ausgehend vom Quartierseingang an der Liebigstraße bis zum nördlich gelegenen Discounter ALDI SÜD (ALDI) zwischen Osterather-/ Escherstraße und um- fasst im südlichen Bereich einen weite ren ansässigen Discounter, Netto Marken -Discount (NETTO) an der Escher Straße. Die im Schwerpunkt durch Wohnnutzung geprägte Umgebung soll zukünftig durch ein Versorgungsangebot mit weiteren Angeboten/Sortimenten des täglichen Bedarfs ergänzt werden. Anpassungsverfahren des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Seit dem Ratsbeschluss des EHZK haben sich mittlerweile einige stadträumliche Entwicklungen (u.a. LiebigQuartier, Deutzer Hafen) ergeben, die auch das Thema Einzelhandelssteuerung 4 perspektivisch tangieren. Durch regelmäßige Vollerhebungen des Einzelhandels sowie die lau- fende Anwendung der Steuerungsinstrumente ergeben sich ebenfalls stetig neue Erkenntnisse. In der Zusammenschau der Veränderungsprozesse können so Anpassungsbedarfe in Bezug auf die Ausweisung von (potenziellen) zentralen Versorgungsbereichen notwendig werden. Um hierauf aus Sicht der Einzelhandelssteuerung aktiv und angemessen reagieren zu können, be- darf es einer Flexibilität zur Anpassung des EHZK, ohne die grundlegenden Kerninhalte zu än- dern. Im Folgenden wird der Ablauf eines EHZK-Anpassungsverfahrens skizziert: Das EHZK-Anpassungsverfahren ist ein informelles Verfahren, das an den Verfahrensablauf des Aufstellungsprozesses des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes angelehnt ist: Zu Beginn kommt eine Anregung / ein Anstoß zur Anpassung des EHZK aus der Ver- waltung, der Politik, dem Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) oder der Stake- holder, im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Beschluss städtebaulicher Konzepte oder Planungen, hier die Erarbeitung des REK LQ. Daraus ergibt sich ggf. der Anstoß, das EHZK anzupassen. Die Einordnung ins EHZK wird seitens der Verwaltung, auch unter Zuhilfenahme eines Gutachterbüros, untersucht und eine Empfehlung erarbeitet. Die Beteiligung der Stadtgesellschaft und Stakeholder geschieht i.d.R. im Rahmen des auslösenden städtebaulichen Verfahrens. Auf dieser Grundlage erstellt die Verwaltung eine entsprechende Vorlage, die durch die Fachgremien und abschließend durch den Rat beschlossen wird. Anpassungen des EHZK sind ab Beschluss durch den Rat durch die Verwaltung anzuwenden. 1. Anpassungsverfahren des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes: REK LQ Der im Rahmen des REK LQ vorgeschlagene Nahversorgungsbereich NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) (Abbildung 1) soll zukünftig eine Vielzahl an Entwicklungszielen bein- halten. So sollen Flächen mehrfach genutzt werden (Multicodierung) und es soll ein Nahversor- gungszentrum definiert werden. Die Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten soll erprobt und neue Wohnformen sollen gefördert werden. Der ruhende Verkehr soll stadtverträglich or- ganisiert und reduziert werden und insgesamt soll eine klimagerechte Transformation des Quar- tieres verwirklicht werden. (s. Vorlagen-Nr. 2088/2024). Räumlicher Schwerpunkt der Nahversorgung soll im Bereich zwischen den genannten, beste- henden Discount-Märkten sein. Dies hat den Anstoß zu einer Anpassung des EHZK nach dem oben beschriebenen Verfahren mit dem Ziel der Darstellung eines zusätzlichen Nahversor- gungszentrums, dem NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant), gegeben. Da die Erarbeitung des REK LQ (inkl. der Thematik Nahversorgung) im Rahmen einer umfang- reichen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Mitwirkung der Stakeholder*innen vor Ort, verschiede- ner Fachämter und mit Beteiligung von Politik und Stadtgesellschaft durchgeführt wurde, kann auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Zuge des 1. Anpassungsverfahrens des EHZK verzichtet werden. Externe gutachterliche Untersuchungen Die Verwaltung hat zur Erstellung der gutachterlichen Ausarbeitung zum 1. EHZK-Anpassungs- verfahren das Büro Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA Köln) beauftragt. Aufgabe der Auftragnehmerin war es, die vorhandenen Nutzungen (Komplementärnutzungen) bzw. Einzelhandelsdaten innerhalb der Abgrenzung des Plangebiets des REK LiebigQuartier zu überprüfen. Auf Grundlage dieser Daten sollte ein Vorschlag zur Neuabgrenzung eines möglichen zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) 5 erarbeitet werden, um eine widerspruchsfreie und rechtssichere Ableitung der parzellenscharfen Abgrenzung eines möglichen ZVB zu erhalten. Im Anschluss daran war es die Aufgabe, die Verträglichkeit des möglichen zentralen Versorgungsbereiches NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) inkl. potenzieller Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben mit dem benachbarten ZVB NVZ Nippes, Sechzigstr. zu untersuchen. Abschließend sollten die redaktionellen Änderungen des neuen NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) zum Einzelhandels - und Zentrenkonzept als Synopse gegenübergestellt werden und die Kartendarstellungen auf Ebene der Gesamtstadt sowie des Bezirkes und der Zentrenpass erarbeitet werden. Ergebnisse Endbericht Auf Basis der durchgeführten Überprüfung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet wurde ein Vorschlag zur Neuabgrenzung eines Nahversorgungszentrums im LiebiqQuartier erarbeitet. Abbildung 2 Zentrenpass NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (Quellen: GMA + Stadt Köln) Aktuell erfüllt das dargestellte Planareal noch nicht alle Anforderungen an einen zentralen Versorgungsbereich. Die städtebauliche Integration und die Versorgungsfunktion sowie die Magnetfunktion (der Lebensmittelbetriebe) als „Muss-Kriterien“ sind zwar erfüllt, jedoch ist das 6 Angebot im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel qualitativ und quantitativ ausbaufähig und die Anzahl an ergänzenden Nutzungen – auch in Hinblick auf den Kriterienkatalog gem. EHZK (Kapitel 6.3) – sollte erweitert werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bereich als NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (ge- plant) darzustellen. Im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung des Bereiches des geplanten NVZ ist die Umstrukturierung des ALDI-Standortes inklusive Öffnung zur Escher Straße und Ansiedlung weiterer Nutzungen (Einzelhandel und Komplementärnutzungen) anzustreben. Die fußläufigen Verbindungen innerhalb des geplanten NVZ sind in diesem Zuge ebenfalls zu verbessern. Zudem sind die Komplementärnutzungen (insbesondere Dienstleistungen und Gastronomie, idealerweise mit Außenflächen) quantitativ und qualitativ zu ergänzen. Auswirkungen/Verträglichkeit Aufgrund der räumlichen Nähe waren die Auswirkungen einer Darstellung des NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) auf das bestehende NVZ Nippes, Sechzigstr. überschlägig zu überprüfen. Das NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) liegt westlich des NVZ Sechzigstraße (ca. 450 m Luftliniendistanz vom südwestlichen Rand des Zentrums). Die räumliche Nähe führt zu einer potenziellen Überlappung der Einzugsbereiche, obschon der Verlauf der Bahnschienen eine räumliche Barriere darstellt. Im NVZ Sechzigstr. stellt der REWE-Markt den einzigen Mag- netbetrieb dar. Daneben bestehen kleinteilige Angebote (u.a. Bäckerei, Kioske), Apotheke, etc. Das NVZ ist durch die Nähe zum BZ Nippes, Neusser Straße und zu den drei Lebensmitteldis- countern Aldi, Netto und Lidl (der Lidl-Markt befindet sich an der Hornstraße, südlich der Lie- bigstraße, nicht integriert in einem gewerblich genutzten Bereich) im LQ einer ausgeprägten Wettbewerbssituation ausgesetzt. Nach Wegfall der Teilbereiche des Versorgungsgebietes, die künftig dem NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) zugeordnet werden, entfallen noch 6.540 Einwohner*innen auf das Versorgungsgebiet des NVZ Nippes, Sechzigstr., was für die ansässigen Betriebe ein ausreichendes Einwohnerpotenzial (auch gem. EHZK 6.3, Kriterienka- talog) darstellt. Sollte im Rahmen einer Umstrukturierung des ALDI-Standortes die Ansiedlung eines Drogerie- marktes erfolgen, sind – bei einer angemessenen Verkaufsflächendimensionierung – laut Gut- achten keine negativen städtebaulichen Effekte zu erwarten. Die Etablierung eines Drogerie- marktes im LQ würde dem NVZ Nippes, Sechzigstraße keine Entwicklungsmöglichkeiten neh- men, da dort keine Potenzialfläche besteht. Das NVZ Nippes, Sechzigstraße wird bereits durch die Drogeriemärkte (Rossmann, dm) im nahegelegenen BZ Nippes, Neusser Str. mitversorgt. Durch die Einstufung als NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) und der damit verknüpften Aufwertung des Bereichs ist eine Erhöhung des Wettbewerbsdrucks auf das NVZ Nippes, Sechzigstr. zwar nicht auszuschließen, dies wird aber aus gutachterlicher Sicht als noch verträglich eingeordnet. Entwicklungsziele + Handlungsempfehlungen Das Gutachterbüro formuliert als Fazit in Form der Entwicklungsziele und Handlungsempfeh- lungen auf Ebene des Zentrenpasses: Die Sicherung der Versorgungsfunktion wird, vor allem durch den Erhalt der beiden Magnetbetriebe ALDI und NETTO, empfohlen. Darüber hinaus ist die Erweiterung des nahvers orgungsrelevanten Angebotes grund- sätzlich wünschenswert (beispielsweise die Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem ALDI-Gelände (= Potenzialfläche), Ergänzungen durch Apothekerwaren und im Lebens- mittelhandwerk, also Bäckerei, Metzgerei u.ä.). Darüber hi naus sollen die Komplementärnutzungen, vor allem entlang der Escher Straße (beispielsweise durch Nachnutzung bestehender Leerstände, Ansiedlung von 7 Gastronomie, Dienstleistungen, medizinische Einrichtungen) verdichtet und ergänzt werden. Auch die Verbesserung der funktionsräumlichen Anbindung entlang der Escher Straße im Bereich des geplanten NVZ (beispielsweise durch Nutzungsverdichtung, Öffnung des ALDI-Standortes zur Escher Straße mit Verbesserung der fußläufigen Anbindung, Au- ßengastronomie, Nachbelegung der Leerstände, Aufwertung der Aufenthaltsqualität) ist ein wichtiges Element der Entwicklungsziele. Der zentrale Versorgungsbereich bietet eine Potenzialfläche (ALDI-Gelände) – insbe- sondere durch die Möglichkeit einer Arrondierung der Grundstücke an de r Escher Straße. Diese eignet sich für eine Quartiersentwicklung und eine strukturelle Neugestal- tung des Areals. Ergänzungen im Bereich kleinteiliger Einzelhandel sowie erweiternde Komplementärnutzungen wären hier wünschenswert. Bei der Umstrukturierung sind vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe auch die An- gebotsstrukturen des NVZ Nippes, Sechzigstr. zu berücksichtigen. Alle diesbezüglichen detaillierten Analysen, Prüfungsergebnisse und Beantwortungen der vorab formulierten Fragestellungen (s. Kapitel Externe gutachterliche Untersuchungen) können der Gesamtdatei des Gutachtens (Anlage 1) entnommen werden. Des Weiteren sind dort die aktualisierten Kartengrundlagen zur Zentren- und Standortstruktur Gesamtstadt und Zentren- und Standortstruktur Stadtbezirk sowie der Zentrenpass zum NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuar- tier (geplant) zu finden. Klimafreundlichkeit Das 1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches / Umsetzung Kernprojekt 04 „Entwicklung Nahversorgungsbereich“ des Räumlichen Entwicklungskonzepts LiebigQuartier leistet indirekt einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Es dient in seiner An- passung der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung im Plangebiet des LiebigQuartiers und trägt damit maßgeblich zur Umsetzung des Leitbildes einer Stadt der kurzen Wege bei, insbesondere durch die Vermeidung von zusätzlichen Einkaufsverkehren durch den MIV. Des Weiteren trägt es zur Umsetzung des Leitbilds der dezentralen Konzentration bei, durch das der sparsame Umgang mit der knappen Ressource Fläche verfolgt wird. Beide Leitbilder zah- len somit auf die Forderung nach einem positiven Beitrag zum Klimaschutz ein. Anlage Anlage 1 – Gutachten-Gesamtdatei
Beratungsverlauf
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19.05.2025
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.11, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
05.06.2025
TOP 1.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen -
26.06.2025
TOP 6.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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