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0951/2025

1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches als Kernprojekt des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.05.2025

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage-1_Gesamtdatei_Köln_EHZK_LiebigQuartier_2025

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Beschlussvorlage Rat

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2132 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0951/2025
Stand: 26.08.2025 
Sachstandsbericht  
1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches als Kernprojekt 
des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier 
Beschluss: 
(An dieser Stelle w ird der vom Entscheidungsgremium gefasste Beschluss durch die 
Schriftführung hinterlegt.) 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Am 03.07.2025 wurde die 1. Anpassung der Fortschreibung des Einzelhandels - und 
Zentrenkonzeptes Köln (2023) vom Rat der Stadt Köln beschlossen (Vorlagen -Nr. 
0951/2025). 
Bereits am 02.06.2022 wurde die Verwaltung seitens des Stadtentwicklungsausschus-
ses beauftragt, ein räumliches Entwicklungskonzept für das LiebigQuartier (REK LQ) 
zu erarbeiten. Der diesbezügliche Endbericht wurde als Grundlage für weitere Entwick-
lungen innerhalb des Plangebietes schließlich am 07.11.2024 beschlossen. 
Vor diesem Hintergrund wurden gutachterliche Untersuchungen im Plangebiet durch-
geführt, die eine Neuabgrenzung eines Nahversorgungszentrums ( NVZ Bilderstöck-
chen, LiebigQuartier (geplant))  im LiebiqQuartier ermöglichen sollten. Die Ergebnisse 
des Gutachtens inklusive Neuabgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) 
wurden schließlich am 03.07.2025 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. 
Die Integration der Gutachterinhalte in das bestehende Einzelhandels- und Zentrenkon-
zepte der Stadt Köln (EHZK 2023) ist abgeschlossen. Die aktualisierten Kartengrundla-
gen zur Zentren- und Standortstruktur Gesamtstadt + Stadtbezirk sowie der Zentren-
pass zum NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant)  sind nun verbindlicher Be-
standteil des EHZK 2023. 
Nächste Schritte:

2 
 
Die nächsten Schritte zur Umsetzung der Inhalte erfolgen auf Ebene der Bauleitpla-
nung. Das Kernprojekt 04 - Entwicklung Nahversorgungsbereich - im Rahmen des REK 
LQ ist damit abgeschlossen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Der Beschluss wurde umgesetzt. Es erfolgt kein weiterer Sachstandsbericht.

Anlage-1_Gesamtdatei_Köln_EHZK_LiebigQuartier_2025

42308 Zeichen

Auftraggeber: Stadt Köln, 
Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik
Ansprechpartner GMA: Kirsten Riedel, 
Projektleiterin.
Laura Kropff, 
Projektbearbeitung.
Köln, 31. Januar 2025
Gesellschaft für Markt- und 
Absatzforschung mbH
FAZIT ZUR PRÜFUNG DER 
MÖGLICHEN NEUABGRENZUNG EINES ZENTRALEN 
VERSORGUNGSBEREICHS IM BEREICH REK 
LIEBIGQUARTIER
TextText
Anlage 1

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
SCHRITT 1: ÜBERPRÜFUNG DER VORHANDENEN NUTZUNGEN
Im ersten Schritt wurde eine Vor
-Ort-Besichtigung des REK LiebigQuartier durchgeführt. Es erfolgte eine Überprüfung der bereits vorhandenen Einzelhandelsdaten aus der GMA-
Vollerhebung 2024 und eine Neuerfassung der ergänzenden Komplementärnutzungen innerhalb des Geltungsbereiches REK LiebigQuartier, bei der folgende Nutzungsstruktur 
erfasst wurde:
Im REK LiebigQuartier ist mit über 40 % der Großteil der Nutzungen der Dienstleistungsbranche zuzuordnen. Hierunter fallen in
sbesondere Nutzungen aus „Kultur, Sport, Unter-
haltung und Wellness“ (z.B. Fitnessstudios, die Kultur- und Veranstaltungsstätte Odonien, das Tanzstudio Wursterei, Spielhallen) sowie auf den Bereich „Öffentliche Verwaltung, 
Bürgerämter, Kundencenter“ (z.B. RheinEnergie,  Finanzamt, Freiwillige Feuerwehr). Darüber hinaus bestehen weitere Schwerpunkte bei Dienstleistungen für Haushalte oder Kfz 
(z.B. Dachdecker, Heizung und Sanitär, Autoreparatur).
Ein deutlich kleinerer Anteil der Nutzungen (knapp 20 %) entfallen auf den Einzelhandel. Der Einzelhandel im REK LiebigQuarti
er konzentriert sich im Wesentlichen im Bereich der 
Escher Straße und den angrenzenden Seitenstraßen zwischen den Lebensmittelbetrieben Aldi und Netto Marken-Discount. Darüber hinaus ist auf den Solitärstandort von Lidl an 
der Hornstraße hinzuweisen. Am westlichen Rand des REK LiebigQuartier ist zudem vermehrt kleinteiliger Einzelhandelsbesatz an der Liebigstraße vorhanden. Der Schwerpunkt im 
Einzelhandel liegt im Bereich Nahrungs- und Genussmittel. Hier besteht das Angebot neben den Lebensmittelfilialisten Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount aus kleinstrukturierten 
Betrieben wie u. a. Kiosken, einem internationalen Lebensmittelmarkt sowie Betrieben des Lebensmittelhandwerks (Bäckerei, Metzgerei). 
Auf das Gastgewerbe / Gastronomie (z.B. Pizzerien, Restaurants, Imbisse, 
Hostel) und soziale Infrastruktur (z.B. Quartiersbüro, Begegnungsstätte, Kindertagesstätten, Grundschule) 
entfallen jeweils 12 bis 13 % aller Nutzungen.
2
Foto: Kleinteilige Nutzungen Liebigstr .
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Lidl Hornstr .
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Aldi Escher Str .
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Quartiersbüro Liebigstr .
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
SCHRITT 2: ERARBEITUNG EINES VORSCHLAGS ZUR NEUABGRENZUNG
Bei der Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches handelt es sich 
um eine Abwägung unterschiedlicher Kriterien, wenngleich die städte-
bauliche Integration und die Versorgungsfunktion als „Muss-Kriterien“ 
gelten. Die Abgrenzung erfolgt anhand der faktischen Prägung, wobei 
sowohl 
funktionale als auch städtebauliche Mindestanforderungen erfüllt 
sein müssen (vgl. Abb.).
Darüber hinaus sind die Mindestanforderung des 
Kriterienkatalogs zur 
Definition der Zentrenstruktur des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
(EHZK) der Stadt Köln zu berücksichtigen. Dieser legt für Nahversorgungs-
zentren folgende Ziele und Anforderungen fest: 
Es muss eine 
städtebaulich integrierte Lage vorliegen und das Versorgungs-
gebiet (Stadtviertel / Stadtteil) sollte mind. 4.000 Einwohner umfassen. Ein 
Einzelhandelsangebot mit deutlichem Schwerpunkt bei Angeboten des 
kurzfristigen Bedarfs (> 75 % der Verkaufsfläche) und einem breiten 
Sortiment bei Lebensmitteln sollte vorhanden sein. Orientierungswerte 
liegen bei 5 Betrieben und 1.000 m² VKF. Ein Strukturprägender Betriebe 
(Supermarkt und / oder Discounter ) muss vorhanden sein. 
Die ergänzenden Nutzungen (
Komplementärnutzungen) müssen Angebote 
der Grundversorgung umfassen. Darunter fallen bei Dienstleistungen z.B. 
Friseur, Allgemeinmediziner, Bankfiliale oder Cash-Point; ein Orientierungs-
wert liegt bei 5 Betrieben, zwei Ärzten. Bei Kultur, Bildung, Freizeit, Soziale 
Infrastruktur (z.B. Kindertagessstätte, Schule, Fitnessstudio) sollte mind. ein 
Betrieb vorhanden sein. Im Gastgewerbe / Gastronomie liegt der 
Orientierungswert bei 5 Betrieben; hierunter fallen z.B. Bäckereien, Cafés, 
Kneipen, Imbisse, Restaurants.
Dabei ist zu beachten, dass es sich nicht um statische Richtwerte, sondern 
lediglich um Orientierungshilfen handelt.
3
 Versorgungsfunktion über den 
Nahbereich hinaus
 Handelsbesatz mit Magnetfunktion
 Branchenmix und Fristigkeit
 Betriebstypenmix
 ergänzender, kleinteiliger Handel, 
Komplementärnutzungen (Gastronomie, 
Dienstleistung, kulturelle Angebote, 
„Multifunktionalität“)
 Dichte, Nähe, Längenausdehnung
 Wettbewerbssituation im Umfeld
 Stabilität und Leistungsfähigkeit der 
Lage
 Entwicklungs- und Flächenpotenziale
 fußläufige Erreichbarkeit
 ÖPNV-Erreichbarkeit
 Pkw-Erreichbarkeit
 Barrieren / Zäsuren
 städtebauliche Qualität 
(u. a. Zustand und Gestaltung privater   
und öffentlicher Raum i. S. von  
Aufenthaltsqualitäten)
Funktionale Kriterien Städtebauliche Kriterien
Zugangsvoraussetzung: Städtebaulich integrierte Lagen
GMA-Darstellung 2025

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
SCHRITT 2: ERARBEITUNG EINES VORSCHLAGS ZUR NEUABGRENZUNG
Bereich perspektivisches Nahversorgungszentrum LiebigQuartier:
Der abgegrenzte Bereich (vgl. Folie 6) verfügt über 
Wohngebietsbezug. In nördliche und südliche Richtung besteht ein bau-
licher Zusammenhang zu Wohngebieten. In Richtung Osten besteht über die Bahnunterführung zusätzlich Anbindung an 
die Wohnquartiere hinter den Bahnschienen (Sechzigviertel, Nippes). Im Westen finden sich überwiegend gewerbliche und 
Dienstleistungsnutzungen.
Die Betriebe in diesem Bereich übernehmen eine 
Versorgungsfunktion für die Wohnquartiere im REK LiebigQuartier (ca. 
6.650 Einwohner).
1
Perspektivisch wird das Einwohnerpotenzial im REK LiebigQuartier noch steigen, da hier zusätzliche 
Wohneinheiten entstehen sollen. So sind auf dem Schlachthofareal und auf dem ehemaligen Mobauareal Mischnutzungen 
mit u. a. Wohnanteilen vorgesehen.²  Weitere Wohneinheiten sind an der Liebigstraße geplant; hier sollen auf einer Bau-
lücke u. a. Stadthäuser, Eigentums- und Mietwohnungen (insgesamt knapp 200 Wohneinheiten) entstehen.
3
Insgesamt verfügt der in Folie 6 abgegrenzte Bereich derzeit über vier 
Einzelhandelsbetriebe auf die insgesamt rd. 1.780 m² 
Verkaufsfläche entfallen. Der Schwerpunkt des Angebots liegt hierbei allein bei Nahrungs- und Genussmitteln (Aldi, Netto 
Marken-Discount, Bäckerei, Kiosk). Magnetbetriebe und Frequenzbringer sind die beiden Lebensmitteldiscounter Aldi 
(großflächig) und Netto Marken-Discount, beide an der Escher Straße.
Ergänzende 
Komplementärnutzungen bestehen bei (medizinischen) Dienstleistungen (Friseur, Zahnarzt, Podologie), Gast-
gewerbe / Gastronomie (Pizzeria, Hostel), Handwerk / Gewerbe (Kunstgießerei, Kfz-Werkstatt, Heizung und Sanitär). 
Innerhalb des abgegrenzten Bereichs wurden zwei Leerstände aufgenommen: an der Escher Str . 79 (ehemals Kunstgalerie) 
und an der Escher Str . 111.
4
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Zufahrt Aldi, Escher Str .
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Netto, Escher Str .
1 Quelle Einwohner: Stadt Köln, Stand: 31.12.2023.
2 Quelle: Angaben der Stadt Köln. Die genaue Anzahl der geplanten Wohneinheiten steht derzeit noch nicht fest.
3 Quelle: Angaben von BPD Immobilienentwicklung GmbH.

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
SCHRITT 2: ERARBEITUNG EINES VORSCHLAGS ZUR NEUABGRENZUNG
Bereich perspektivisches Nahversorgungszentrum LiebigQuartier:
Zwischen den beiden Magnetbetrieben Aldi und Netto Marken
-Discount beträgt die Entfernung rd. 180 m Luftliniendistanz. 
Somit liegen beide Betriebe in fußläufiger Entfernung zueinander . Allerdings bestehen (abgesehen von einem Aldi Schild an 
der Zufahrt an der Escher Str .) kaum Sichtbeziehungen. Die Filiale von Aldi ist durch die Lage von Gebäude, Eingang und 
Parkflächen klar zur Osterather Str . ausgerichtet, sodass der räumlich-funktionale Zusammenhang zur Escher Straße ein-
geschränkt ist. Der abgegrenzte Bereich weist insgesamt einen vergleichsweise geringen ergänzenden Nutzungsbesatz auf. 
Fußläufige Erreichbarkeit:
 Die Längenausdehnung liegt mit ca. 180 m (Luftliniendistanz Netto Marken-Discount bis Zufahrt 
Aldi Escher Str .) in einer fußläufig begehbaren Größenordnung; beidseitige, ausreichend breite Fußwege sind ebenfalls 
vorhanden. Eine Querungshilfe (Ampelanlage) befindet sich an der Kreuzung zur Geldernstraße.
Die Anbindung an den 
öffentlichen Personennahverkehr erfolgt über die S-Bahn Haltestelle „Köln-Nippes“ (S 6, S 11) und die 
Bus-Haltestelle „Osterather Straße“ und „Köln-Nippes“ (Linien 127, 142). Zudem liegt die Straßenbahn-Haltestelle „Escher 
Straße“ (Linie 13) ca. 600 m von der Escher Straße Höhe Aldi-Zufahrt entfernt.
Die
 Pkw-Erreichbarkeit ist gegeben. Innerhalb des REK Liebig Quartier sind Escher Str ., Liebigstr . und Geldernstraße die 
Haupterschließungsachsen. Über die Escher Straße erfolgt die Anbindung an den Parkgürtel. Im abgegrenzten Bereich sind 
die privaten Stellplatzanlagen der ansässigen Lebensmittelbetriebe sowie straßenbegleitende Parkierungsflächen vor-
handen (z. T . reserviert für Anwohner). 
5
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Fuß- und Radwege Escher Str .
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Bushaltestelle Osterather Str .

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
34
ABGRENZUNG PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM LIEBIGQUARTIER
6
Quelle: Kartenhintergrund: © OpenMapTiles, © OpenStreetMap‐Mitwirkende; GMA-Bearbeitung 2025, GMA-Erhebung 01/2025
Größenklassen
Nahrungs- und Genussmittel
Bildungseinrichtung
Handwerk / Gewerbe
Leerstand
Gesundheit / Pflege
Dienstleistung
Gastronomie
Freizeit / Kultur
Öffentliche Einrichtung
L
G
S Spielhalle / Wettbüro
perspektivisches Nahversorgungszentrum
Städtebauliche Kriterien
integrierte Lage
fußläufige Erreichbarkeit
gute ÖPNV-Anbindung
ausreichende PKW-Erreichbarkeit
keine Barrieren / Zäsuren zu Wohngebieten
Funktionale Kriterien
Versorgung über den Nahbereich hinaus
Handelsbesatz mit Magnetfunktion
Branchenmix
ergänzender kleinteiliger Einzelhandel
ergänzende Komplementärnutzungen
Dichte, Nähe, Längenausdehnung
funktionale Überschneidung andere Versorgungslagen
Stabilität / Leistungsfähigkeit
Entwicklung / Potenzialflächen
Einstufung als zentraler Versorgungsbereich? ()
Aldi
Netto 
Marken-Discount
Lidl

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HANDLUNGSBEDARF FÜR PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM
Im Bereich des Escher Straße besteht mit den Lebensmitteldiscountern Aldi und Netto Marken-Discount, einem Kiosk und einer Bäckerei bereits grundsätzlich ein gutes Einzelhandels-
angebot im Sortiment Nahrungs- und Genussmittel, dass durch eine begrenzte Anzahl von weiteren Nutzungen ergänzt wird. Demnach sind bereits heute Ansätze für ein Nahversorgungs-
zentrum vorhanden und die vorhandenen Nutzungen übernehmen einen wichtigen Versorgungsauftrag für die hier lebende Bevölkerung. Im Bereich des REK LiebigQuartier leben derzeit 
ca. 6.650 Personen
1
, wobei die Anzahl der Einwohner künftig durch die Entwicklungen an der ehemaligen Campina-Molkerei, dem Schlachthofareal und an der Liebigstraße noch steigen 
wird. Um für die Bewohner eine gesicherte Versorgung zu gewährleisten, wird die Abgrenzung eines perspektivischen Nahversorgungszentrums empfohlen (vgl. Folie 6), wobei die 
nachfolgenden Verbesserungsvorschläge berücksichtigt werden sollten:
Nahversorgungsrelevantes Einzelhandelsangebot erweitern:
Aktuell wird die Nahversorgung im Zentrum im Wesentlichen durch zwei Lebensmitteldiscounter gesichert sowie durch eine Bäcker
ei und einen Kiosk ergänzt, sodass zwar aus-
reichend Verkaufsfläche vorliegt, jedoch der Branchenmix erhöht werden sollte. Hierbei ist eine Erweiterung des nahversorgungsrelevanten Angebotes zu empfehlen, beispielsweise 
durch einen Drogeriefachmarkt, eine Apotheke, einen Floristen oder Feinkostangebote. 
In qualitativer Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass das Ladenlokal der Bäckerei Wiens an der Escher Straße nicht barrierefr
ei ist, sodass hier – falls möglich – eine Modernisierung 
anzuregen ist.
Komplementärnutzungen verdichten und ergänzen:
Das perspektivische NVZ weist einen lückenhaften Geschäfts
- und Nutzungsbesatz auf, der immer wieder durch Wohnnutzung unterbrochen wird. Die Verdichtung des Besatzes an 
Komplementärnutzungen, v. a. entlang der Escher Straße, ist zu empfehlen. Hierbei sollte insbesondere das Eckgebäude an der Escher Straße 79 in den Fokus rücken. Um die 
Kriterien zur Zentrenabgrenzung gem. EHZK Köln 2023 umfassender zu erfüllen, müssen insbesondere die Angebote bei Dienstleistungen und Gastronomie (idealerweise mit 
Außenbereich) erweitert werden.
Nutzungen mit Außenwirkung bzw. solche die Frequenz erzeugen, sind dabei zu bevorzugen. Sinnvolle Ergänzungen der bestehenden
 Nutzungen sind u. a. Gastronomiebetriebe 
(z. B. ein Café oder Bistro, idealerweise mit Außengastronomie), medizinische Einrichtungen (z. B. Allgemeinärzte, Fachärzte), Dienstleistungen (Geldautomaten, Kosmetikangebote, 
Reinigungsservices, Postdienstleistungen, Nachhilfeangebote, Kindertagesstätte), freizeitbezogene Dienstleistungen (z. B. Kursräume für Bildungs- oder Kreativangebote oder 
Sportangebote wie z. B. Yoga, Pilates). 
7
1 Quelle Einwohner: : Stadt Köln, Stand: 31.12.2023.

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HANDLUNGSBEDARF FÜR PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM
Nachnutzung der Leerstände im Zentrum:
Idealerweise erfolgt eine Nachbelegung der vorhandenen Leerstände mit den angeregten, fehlenden Nutzungen (v. a. aus 
Gastronomie und Dienstleistung). 
Für den Leerstand an der Escher Straße 79 wäre die Nachnutzung als Apotheke eine mögliche Ergänzung zum Einzel
-
handelsbesatz und würde zudem als funktionale Verbindung an der Escher Straße fungieren. 
Der Leerstand an der Escher Straße 111 könnte alternativ als Erweiterungsfläche für eine größere Umstrukturierung des 
Aldi-Standortes mit hoher städtebaulicher Qualität genutzt werden, um z. B. weitere Angebote wie einen Drogeriemarkt 
oder einen Cafébereich zu integrieren. 
Aufwertung der Aufenthaltsqualität: 
Das Erscheinungsbild des Zentrums könnte durch Fassadengestaltung und das Erscheinungsbild der Gewerbeeinheiten 
verbessert werden. Ein Café oder Bistro mit Sitzmöglichkeiten (idealerweise auch mit Außenbereich) würde dazu beitragen, 
die Aufenthaltsqualität im Quartier zu steigern. Sofern machbar, würde die Implementierung von Straßenbäumen oder 
Grüninseln im Zentrum dazu beitragen die Aufenthaltsqualität zusätzlich zu erhöhen.
Fußläufige Erreichbarkeit verbessern:
Zusätzliche Querungsmöglichkeiten an der Escher Straße auf Höhe des Lebensmitteldiscounters Aldi würde die sichere 
Erreichbarkeit für Fußgänger gewährleisten, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Personen mit Mobilitäts-
einschränkungen. Auf Höhe von Netto Marken-Discount ist aufgrund der geringeren Verkehrsbelastung in diesem 
Straßenabschnitt die Erreichbarkeit höchstwahrscheinlich bereits ausreichend gegeben. 
Der 
Zuweg zum Aldi-Gelände ist für Fußgänger von der Escher Straße derzeit eingeschränkt und vorrangig auf den 
Autoverkehr ausgelegt; hier kann ein zusätzlicher, sichtbar abgetrennter Fußweg die fußläufige Erreichbarkeit und 
Sicherheit deutlich steigern. Eine grundsätzliche Verbreiterung der Einfahrt würde zusätzlich zu einer Verbesserung der 
Sichtbarkeit führen.
8
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Leerstand, Escher Str. 79
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Leerstand Escher Str. 111.

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HANDLUNGSBEDARF FÜR PERSPEKTIVISCHES NAHVERSORGUNGSZENTRUM
Umstrukturierung des Aldi-Standortes:
Unmittelbar angrenzend an das Grundstück der Aldi Filiale befinden sich an der Escher Straße 111 ein Leerstand, ein ungenutzt
es Gebäude sowie zwei Wohnhäuser (davon eines 
derzeit augenscheinlich leerstehend). Bei der Arrondierung dieser Grundstücke würde sich ein größerer Grundstückzuschnitt ergeben und die Umstrukturierung des Standortes 
ermöglichen.
Wünschenswert ist hier eine gezielte Quartiersentwicklung und Umstrukturierung des Areals, wodurch nicht nur eine Verbesserun
g der Angebotsstrukturen durch die Ansiedlung 
eines Drogeriefachmarktes und Modernisierung des Aldi-Marktes erreicht werden könnte, sondern auch eine Verbesserung der städtebaulichen Qualität erfolgen würde. Darüber 
hinaus sind ergänzende kleinteilige (Einzelhandels-)Nutzungen denkbar, wie beispielsweise eine Apotheke (z. B. mit Arztpraxis und Wohnen in den Obergeschossen), einen Floristen, 
Feinkost oder eine Bäckerei mit Café und Außengastronomie. 
Bei einer Entwicklung des Areals ist die Öffnung des Standortes zur Escher Straße unabdingbar sowie die Schaffung von geeigne
ten Fußwegen von der Escher Straße aus. Sollte ein 
Gebäude an die Straßenfront zur Escher Straße errichtet werden, sollte keine geschlossene Blockrandbebauung entstehen, sondern durch Schaufenster oder die Eingangsbereiche 
eine Öffnung des Areals erreicht werden.
Da der Anbieter Aldi Veränderungsinteresse signalisiert hat, ist die mögliche Umstrukturierung des Standortes als geeignete M
aßnahme zur Aufwertung des städtebaulichen 
Qualität für das perspektivische NVZ LiebigQuartier zu prüfen.
Fazit:
Aktuell erfüllt das perspektivische NVZ LiebigQuartier noch nicht alle rechtlichen Anforderungen an zentrale Versorgungsberei
che. Die städtebauliche Integration und die 
Versorgungsfunktion als „Muss-Kriterien“ sind zwar erfüllt, jedoch ist das Angebot im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel qualitativ und quantitativ ausbaufähig und die Anzahl 
an ergänzenden Nutzungen – auch in Hinblick auf den Kriterienkatalog gem. EHZK Köln – sollte erweitert werden. 
Demnach wird der Bereich als 
perspektivisches Nahversorgungszentrum LiebigQuartier ausgewiesen, unter der Vorgabe die städtebauliche Qualität zu erhöhen. Hier ist als 
wesentliche Maßnahme die Umstrukturierung des Aldi-Standortes inklusive Öffnung zur Escher Straße und Ansiedlung weiterer Nutzungen (Einzelhandel und 
Komplementärnutzungen) zu nennen. Die fußläufige Erreichbarkeit ist in diesem Zuge ebenfalls zu verbessern. Zudem sind die Komplementärnutzungen im Zentrum (insbesondere 
Dienstleistungen und Gastronomie, idealerweise mit Außenflächen) quantitativ und qualitativ zu ergänzen. 
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F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
SCHRITT 3: ÜBERPRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT DES PERSPEKTIVISCHEN NVZ
Zur Verträglichkeit des geplanten perspektivischen zentralen Versorgungsbereichs NVZ LiebigQuartier, einschließlich der 
potenziellen Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben, sind im Rahmen dieser Untersuchung bereits qualitativ erste 
Aussagen zu treffen. Dies ersetzt jedoch keine Auswirkungsanalyse im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens. 
Die Escher Straße liegt westlich des NVZ Sechzigstraße (ca. 450 m Luftliniendistanz vom südwestlichen Rand des Zentrums).  
Die räumliche Nähe führt zu einer potenziellen Überlappung der Einzugsbereiche, obschon der Verlauf der Bahnschienen 
eine räumliche Barriere darstellt. Die Verbindung erfolgt über eine Unterführung zwischen Liebigstraße und Hartwichstraße.
Das NVZ Sechzigstraße ist ein kleines Zentrum in Nähe zum Bezirkszentrum Nippes. Im NVZ stellt der Supermarkt Rewe den 
einzigen Magnetbetrieb dar . Dieser weist jedoch durch die Lage in einer Seitenstraße keinen direkten räumlichen 
Zusammenhang zu den übrigen Nutzungen auf, es besteht ein ungünstiger Verkaufsflächenzuschnitt und die Außen-
gestaltung des Marktes weist gewisse Defizite auf. Empfehlenswert wäre daher die Modernisierung des Rewe Marktes, 
sodass dieser den Anforderungen einer zeitgemäßen Marktpräsentation entspricht, was jedoch aufgrund der vorliegenden 
Eigentumsverhältnisse nicht absehbar ist.
Daneben bestehen im NVZ Sechzigstraße kleinteilige Angebote (u. a. Bäckerei, Kioske), eine Apotheke, ein 
Fairstore und ein 
Fachgeschäft für Fahrräder sowie ergänzende Komplementärnutzungen (u. a. Pizzeria, Friseur, Reinigung). Der 100 m 
südlich an das NVZ angrenzende Netto Marken-Discount ergänzt das Angebot, ist aber nicht mehr Teil des zentralen 
Versorgungsbereichs. 
Das NVZ Sechzigstraße ist bereits heute durch die Nähe zum Bezirkszentrum Nippes (ca. 200 m östlich) und zu den drei 
Lebensmitteldiscountern im LiebigQuartier einer ausgeprägten Wettbewerbssituation ausgesetzt. Bei einer Einstufung des 
LiebigQuartiers als Nahversorgungszentrum und den damit verknüpften Ansiedlungsvorhaben und Aufwertungs-
maßnahmen ist davon auszugehen, dass sich das Versorgungsgebiet des NVZ Sechzigstraße in westliche Richtung verringern 
wird. Nach Wegfall der Teilbereiche des LiebigQuartiers entfallen noch ca. 6.540 Einwohner
1
auf den Versorgungsbereich 
des NVZ, was für die dort ansässigen Betriebe ein grundsätzlich ausreichendes Einwohnerpotenzial darstellt. 
10
Foto: GMA-Aufnahme 01/2025
Foto: Rewe, NVZ Sechzigstr.
1 Quelle Einwohner: : Stadt Köln, Stand: 31.12.2023.

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
SCHRITT 3: ÜBERPRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT DES PERSPEKTIVISCHEN NVZ
Zudem ist eine enge Abstimmung bei der Angebotsgestaltung empfohlen: Die Standorte Sechzigstraße und Escher Straße sollten gl
eichwertig betrachtet und durch ihre spezifischen 
Nutzungen ergänzend entwickelt werden, sodass eine Konkurrenz der kleinteiligen Nutzungen zwischen den Standorten vermieden wird. Sollte im Rahmen einer Umstrukturierung 
des Aldi-Standortes die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes erfolgen, sind – bei einer angemessenen Verkaufsflächendimensionierung des Drogeriefachmarktes – basierend auf 
einer ersten qualitativen Einschätzung, höchstwahrscheinlich keine negativen städtebaulichen Effekte zu erwarten. Die nächstgelegenen Drogeriefachmärkte liegen in ausreichender 
Distanz zum perspektivischen NVZ LiebigQuartier und decken andere Einzugsbereiche mit ausreichenden Einwohnerpotenzialen ab. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die 
Etablierung eines Drogeriefachmarktes dem NVZ Sechzigstraße keine Entwicklungsmöglichkeiten nimmt, da hier keine Potenzialflächen für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes 
bestehen und das Zentrum bereits durch die Drogeriemärkte (Rossmann, dm) im nahegelegenen Bezirkszentrum Nippes mitversorgt wird.
Darüber hinaus sind in geringem Umfang Auswirkungen gegenüber solitären Einzelhandelsstandorten möglich. Hier sind v. a. aufg
rund der Entfernung die Betriebe Lidl, Hornstraße 
in Bilderstöckchen (ca. 500 m und rd. 2-3 Pkw Fahrminuten), Netto Marken-Discount / Rossmann, Kuseler Str . in Bilderstöckchen (ca. 2 km und rd. 6-7 Pkw Fahrminuten) und Netto 
Marken-Discount, Merheimer Str . in Nippes (ca. 1,5 km und rd. 5-6 Pkw Fahrminuten) zu nennen. Es sind ausreichend Einwohnerpotenziale für die jeweiligen Betriebe vorhanden 
und – ausgenommen vom Lidl, Hornstraße – werden im Wesentlichen andere Einzugsbereiche abgedeckt. In Bezug auf Lidl, Hornstraße ist anzumerken, dass im LiebigQuartier ein 
ausreichendes Einwohnerpotenzial für die dort bestehenden Lebensmittelbetriebe besteht, welches sich durch die Wohngebietsplanungen künftig sogar noch erhöhen dürfte. 
Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich nicht um eine Neuansiedlung eines Lebensmittelmarktes, sondern lediglich um eine Modernisierung / Umstrukturierung des bereits 
bestehenden Aldi-Standortes handelt, sodass die Auswirkungen nach einer ersten qualitativen Einschätzung insgesamt maßvoll ausfallen dürften. 
Fazit: 
Durch die Einstufung als perspektivisches NVZ LiebigQuartier und der damit verknüpften Aufwertung des Bereichs ist eine Erhöh
ung des Wettbewerbsdrucks auf das NVZ Nippes, 
Sechzigstraße möglich – was jedoch, bei einer abgestimmten Entwicklung, nicht zu einer Schließung des Magnetbetriebes Rewe führen wird. Darüber hinaus werden dem NVZ 
Sechzigstraße keine Entwicklungsmöglichkeiten genommen. Die Nähe der Escher Straße zum NVZ Sechzigstraße erfordert eine sorgfältige Koordination der Planungsziele und 
Angebotsstrukturen, um eine nachhaltige Versorgungsstruktur in beiden Nahversorgungszentren sicherzustellen. 
11

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
GLIEDERUNG
3 Zentrenpass Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier
1 Synopse der notwendigen Änderung für die Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln
2 Fazit zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen 
Versorgungsbereichs im Bereich REK LiebigQuartier
4 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadtbezirk Nippes
5 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadt Köln

2 Stadtentwicklung Köln  
 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (Entwurf) 
 
 
Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier  Zentrentyp: NVZ 
Versorgungsgebiet / Kaufkraft / Lage 
 
Einwohner 2016 2025  
 
▪ Versorgungsgebiet (Stadt-
viertel Siedlung Parkgürtel-
Süd, GE Schlachthof-Nord, 
GE Schlachthof-Süd) 
- 6.656 
▪ Stadtteil Bilderstöckchen 15.950 16.800 
▪ Stadtteil Neuehrenfeld 24.298 25.500 
▪ Stadtbezirk Nippes 117.263 125.400 
Einzelhandelsrelevante  
Kaufkraft 2016 
pro Kopf 
in € 
Kaufkraft-
Index 
▪ Stadtteil Bilderstöckchen 4.794 86,1 
▪ Stadtteil Neuehrenfeld 6.092 109,4 
▪ Stadtbezirk Nippes 5.792 104,0 
▪ Stadt Köln 6.045 108,5 
 
Räumliche Situation und städtebaulich-funktionale Begründung der Abgrenzung 
▪ Lage im südlichen Bereich des Stadtteils Bilderstöckchen. 
▪ Das Zentrum erstreckt sich entlang der Escher Straße, zwischen dem Lebensmitteldiscounter Aldi im  
Nordwesten und Netto Marken-Discount im Südosten und umfasst Teilbereiche der Gel dernstraße.  
▪ Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches im Wesentlichen durch Geschäftsbesatz ent-
lang der Escher Straße, im Bereich der Geldernstraße einzelne zentrenprägende Nutzungen. 
▪ Eine Potenzialfläche ist bei Arrondierung der Grundstücke im nordwestlichen Bereich des ZVB (Ein-
zelgrundstücke an der Escher Straße in angrenzenden Bereichen des Aldi-Grundstücks ) vorhanden. 
▪ Gegenüber 2010 wird der Bereich als zentraler Versorgungsbereich neu abgegrenzt. 
 
Nutzungsstruktur 
Nutzungsstruktur EG (Anzahl abs.) Einzelhandel nach Bedarfsbereichen (VKF in %) 
      
strukturprägende Einzelhandelsbetriebe 
▪ 400 bis unter 800 m² Netto Marken-Discount (DIS) 
▪ 800 bis unter 1.500 m² Aldi (DIS) 
▪ 1.500 bis unter 3.000 m² - 
▪ über 3.000 m² - 
weitere nennenswerte Betriebe: Bäckerei (FG), Kiosk 
Wochenmarkt -  
 
Kurzcharakteristik 
▪ Versorgungsfunktion: für die Wohngebiete der Stadtviertel Siedlung Parkgürtel-Süd, GE Schlachtho f-
Nord (beide im Stadtteil Nippes) und GE Schlachthof-Süd (im Stadtteil Neuehrenfeld). 
▪ Anzahl der Betriebe leicht unter Orientierungswert, Verkaufsfläche oberhalb des Orientierungswerts.  
▪ Angebotsschwerpunkt ausschließlich im kurzfristigen Bedarfsbereich. 
▪ aktueller Entwicklungsstand: stabil, qualitative Defizite (vergleichsweise geringe Anzahl ergänzen-
der Nutzungen, Verbesserung der fußläufigen Anbindung notwendig), jedoch mit Entwicklungsspiel-
raum. 
Nutzungen 
(abs.) 
13 
m² VKF 
(abs.) 
1.775

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Haas - StraßeAugust -
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1:3.600 
Abgrenzung ZVB - 
Zentraler Versorgungsbereich 
Flurstücksgrenze
Karte: 5.8 
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Zentrenkonzept Köln 2020S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Stadtbahn - Haltestelle
Bus - Haltestelle
S-Bahn - Haltestelle!cS
!cH
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
bis unter 400 qm
ab 400 bis unter 800 qm
ab 800 qm
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Wochenmarkt
Dienstleistung
Gastgewerbe
Soziale Infrastruktur
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Komplementärnutzungen
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Auto- oder MotorradhandelÆ")
0 25 50 75 100 12,5
Meter
^_ Leerstand
Nutzungsstruktur  
Erdgeschoss  
Nahversorgungszentrum  
Bilderstöckchen, LiebigQuartier 
Einzelhandel  Verkaufsfläche 
Darstellung:
Erhebung:   
Kartengrundlage:
GMA 2025
GMA 2025 
Stadt Köln

4 Stadtentwicklung Köln  
 Fortschreibung Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (Entwurf) 
 
Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier Zentrentyp: NVZ 
Einzelhandelsausstattung des Zentrums / Nachfrage 
 
Bedarfsbereich / Branche 
Anzahl Betriebe Verkaufsfläche Zentralität im  
Versorgungsgebiet abs. in % in m² in % 
Einzelhandel insgesamt 4 100 1.775 100  
kurzfristiger Bedarf insgesamt 4 100 1.775 100  
Lebensmittel und Reformwaren 4 100 1.775 100  
Gesundheits- / Körperpflegeartikel - - - -  
Blumen / Schreibwaren / Zeitungen - - - -  
mittelfristiger Bedarf insgesamt - - - -  
langfristiger Bedarf insgesamt - - - -  
 
Charakteristik  
▪ Das Zentrum wird im Wesentlichen durch die zwei Lebensmitteldiscounter Aldi und Netto Marken -
Discount geprägt und durch wenige kleinteilige Anbieter aus dem kurzfristigen Bedarfs bereich (Bä-
ckerei, Kiosk) ergänzt. 
▪ Der Verkaufsflächenschwerpunkt liegt mit rd. 1.775 m² eindeutig im kurzfristigen Bedarfsbereich. 
Beide Lebensmitteldiscounter weisen eine durchschnittliche Verkaufsfläche auf. Darüber hinaus be-
finden sich eine Bäckerei in der Escher Straße und ein Kiosk in der Geldernstraße.  
▪ Im mittelfristigen Bedarfsbereich sind im Zentrum keine Anbieter vertreten.  
▪ Im langfristigen Bedarfsbereich sind im Zentrum keine Anbieter vertreten.  
▪ Überdurchschnittlicher Filialisierungsgrad (50 %) für ein Nahversorgungszentrum.  
▪ Für ein Nahversorgungszentrum durchschnittliche Zentralität (38 %). Eine hohe Zentralität ist im 
kurzfristigen Bedarfsbereich festzuhalten (74 %). 
▪ Überdurchschnittliche Leerstandsquote: 15 % (zwei Leerstände).  
▪ Insgesamt intensiv ausgeprägte Wettbewerbssituation durch die räumliche Nähe zum Bezirks-
zentrum Nippes (ca. 1,1 km östlich; u. a. Aldi, 3x Rewe, Netto, dm, Rossmann), zum Stadtteilzen t-
rum Neuehrenfeld, Landmannstraße (ca. 1,3 km westlich; u. a. Rewe, Rossmann), zum Nahversor-
gungszentrum Nippes, Sechzigstraße (ca. 450 m östlich, u. a. Rewe), zur Nahversorgungslage Bil-
derstöckchen, Schiefersburger Weg (ca. 1,2 km nördlich, u. a. Netto Marken-Discount, Ros smann) 
sowie zu Betrieben in Streulage, v. a. Lidl, Hornstraße (ca. 350 m südlich), Netto Marken -Discount 
(ca. 700 m östlich).  
▪ Unterdurchschnittliches Angebot an Komplementärnutzungen für ein Nahversorgungszentrum 
(7 Betriebe), ein Schwerpunkt besteht im Bereich Dienstleistungen (6 Betriebe; u. a medizinisc he 
Dienstleistungen, Friseur, Kunstgießerei, Heizung- und Sanitärinstallation); ein Gas tronomiebetrieb 
(Pizzeria); Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind im Zentrum nicht vorhanden.  
 
Entwicklung seit 2008 
 
▪ Seit 2008 ist – bei gleichbleibender Anzahl an Einzel-
handelsbetrieben – ein leichtes Verkaufsflächen-
wachstum um ca. 120 m² festzuhalten. Hier ist auf den 
Umbau im Rahmen des Betreiberwechsels von Plus 
auf Netto Marken-Discount hinzuweisen. 
▪ Zu dem Besatz an Komplementärnutzungen (Dienst-
leistungen, Gastgewerbe) und zur Leerstandsquote 
kann kein Vergleich mit 2008 hergestellt werden, da 
die Lage neu als zentraler Versorgungsbereich abge-
grenzt wird. 
 
 2008 2025 
Verkaufsfläche in m² 
Einzelhandel 1.655  1.775 
Anzahl Betriebe (alle Geschosse) 
Einzelhandel 4 4 
Dienstleistungen k. A. 6 
Gastgewerbe k. A. 1 
Betriebe insgesamt k. A. 11 
Leerstände (Quote) k. A. 2 (15 %) 
 
0                50              100           150

Stadtentwicklung Köln  5 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2020 (Entwurf Fortschreibung)  
 
Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier Zentrentyp: NVZ 
Foto 1: Aldi, Zufahrt von Osterather Straße  Foto 2: Netto Marken-Discount, Escher Straße  
 
 
 
 
Städtebau und Verkehr 
Städtebau 
▪ Das Zentrum erstreckt sich entlang der Escher Straße sowie in einem angrenzenden Teilbereich der 
Geldernstraße, mit überwiegend drei- bis viergeschossiger Blockrandbebauung. D ie Magnetbetriebe 
Aldi und Netto Marken-Discount liegen am nordwestlichen bzw. südöstlichen Rand des Zentrum s.  
▪ Die Filiale von Aldi ist durch die zurückversetzte Lage des Gebäudes und der Parkflächen sowie die 
schmale Zufahrt von der Escher Straße zur parallel verlaufenden Osterather Straße ausgeric htet, so-
dass der räumlich-funktionale Bezug zur Escher Straße derzeit eingeschränkt is t. Jedoch strebt Aldi 
eine Neustrukturierung auf dem Grundstück mit stärkerer Öffnung zur Escher Straße an. 
▪ An der Escher Straße befindet sich Netto Marken-Discount mit zugeordneter Parkplatzfläche. 
▪ Das Zentrum weist einen geringen Besatz an kleinteiligen Einzelhandelsbetrieben (Bäckerei, Ki osk) 
sowie ergänzenden Nutzungen auf, der immer wieder durch Wohnnutzung unterbrochen wird. 
▪ Die Gestaltung ist funktional, sodass die Aufenthaltsqualität eher eingeschränkt gegeben ist. 
 
Verkehrliche Anbindung und Erreichbarkeit  
▪ Escher Straße und Geldernstraße sind einspurig ausgebaut und weisen ein mittleres  Verkehrsauf-
kommen auf (außer im Bereich der Einbahnstraße vor dem Netto Marken-Discount). 
▪ Parkmöglichkeiten bestehen straßenbegleitend an der Escher Straße und der Geldernstraße. Die 
Magnetbetriebe Aldi und Netto Marken-Discount verfügen über eigene Parkplatzanlagen.  
▪ ÖPNV-Anbindung besteht durch S-Bahn Haltestelle „Köln-Nippes“ (S 6, S 11, östl. angrenzend), die 
Bushaltestellen „Osterather Straße“ und „Köln-Nippes“ (Linien 127, 142, südl. bzw. östl. angrenzend). 
▪ Beidseitige Gehwege im Zentrum, wobei diese im Norden der Escher Straße durch die Umlenkun g 
des Radwegs z. T. schmal ausfallen. Separate Fahrradwege sind überwiegend vorhanden. 
 
Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen 
➔ Sicherung der Versorgungsfunktion, v. a. durch Erhalt der beiden Magnetbetriebe Aldi  und Netto. 
➔ Erweiterung des nahversorgungsrelevanten Angebotes grundsätzlich wünschenswert (bspw. Ansi ed-
lung eines Drogeriefachmarktes auf der Potenzialfläche, Ergänzungen durch Apothe kerwaren und im 
Lebensmittelhandwerk).  
➔ Verdichtung und Ergänzung der Komplementärnutzungen, v. a. entlang der Escher Straße (bspw. 
durch Nachnutzung bestehender Leerstände, Ansiedlung von Gastronomie, Dienstleistun gen, medi-
zinische Einrichtungen). 
➔ Verbesserung der funktionsräumlichen Anbindung entlang der Escher Straße (bspw. durch Nut-
zungsverdichtung, Öffnung des Aldi-Standortes zur Escher Straße mit Verbesserung der fußläufigen 
Anbindung, Außengastronomie, Nachbelegung der Leerstände, Aufwertung der Aufenthaltsqua lität). 
➔ Das Zentrum bietet eine Potenzialfläche (insbesondere durch die Möglichkeit einer Arrondierung der 
Grundstücke an der Escher Straße), welche sich für eine gezielte Quartiersentwicklung und ei ne 
strukturelle Neugestaltung des Areals eignet. Wünschenswerte Ergänzungen wären kleinteiliger 
Handel sowie erweiternde Komplementärnutzungen.  
➔ Vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe zum NVZ Nippes, Sechzigstraße ist Koordination der Pl a-
nungsziele und Angebotsstrukturen anzustreben.

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
GLIEDERUNG
3 Zentrenpass Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier
1 Synopse der notwendigen Änderung für die Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln
2 Fazit zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen 
Versorgungsbereichs im Bereich REK LiebigQuartier
4 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadtbezirk Nippes
5 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadt Köln

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NVZ Alt-Niehl,
Sebastianstr.
NVZ Weidenpesch,
nördl.Neusser Str.
STZ Niehl, Niehler Str./
Friedrich-Karl-Str.
NVZ Nippes,
Sechzigstr.
NVZ Riehl,
Stammheimer Str.
NVZ Weidenpesch,
Neusser Str./Kapuziner Str.
NVL Bilderstöckchen,
Schiefersburger Weg
NVZ Longerich,
Gartenstadt-Nord,
Longericher Str.
NVZ Longerich,
Gartenstadt-Nord,
Wilhelm-Sollmann-Str.
NVL Mauenheim,
Merheimer Str.
NVL Alt-Longerich,
Grethenstraße
LiebigQuartier
Kartengrundlage:    Stadt Köln
Darstellung:            GMA 2017
Nutzungsstruktur
Karte: 7.7
Erdgeschoss
B e z i r k s z e n t r u m
R o d e n k i r c h e n
H a u p t s t r a ß e
Regionalexpress/-bahn - Haltestelle
´
Darstellung:
Erhebung:
Kartengrundlage:
Z e n t r e n -  u n d
S t a n d o r t s t r u k t u r
Karte: 5.1
0 500 1.000 1.500 2.000 250
Meter
E i n z e l h a n d e l s -  u n d
Z e n t r e n k o n z e p t
S t a d t b e z i r k  N i p p e s
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
GMA 2025
GMA 2017 + 2024
Stadt Köln
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe,
i. d. R. ab 400 m² VKF
SB-Warenhaus
Verbrauchermarkt
Supermarkt
#*
")
Discounter
NVL - Nahversorgungslage
700 Meter Radius um die Zentren
!(
!(
700 Meter Radius um die Betriebe
Wochenmarkt")
M
1:30.000
BZ Nippes,
Neusser Str.
perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, 
BZ - Bezirkszentrum 
Versorgungsgebiet 
STZ - Stadtteilzentrum 
Versorgungsgebiet 
NVZ - Nahversorgungszentrum 
Versorgungsgebiet 
NVZ - Nahversorgunszentrum  geplant 
Versorgungsgebiet

F o r s c h e n    I    B e r a t e n    I    U m s e t z e n
GLIEDERUNG
3 Zentrenpass Nahversorgungszentrum Bilderstöckchen, LiebigQuartier
1 Synopse der notwendigen Änderung für die Fortschreibung des 
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Köln
2 Fazit zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen 
Versorgungsbereichs im Bereich REK LiebigQuartier
4 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadtbezirk Nippes
5 Karte Zentren- und Standortstruktur Stadt Köln

700 Meter Radius um die Zentren
700 Meter Radius um die Betriebe
700 Meter Radius um geplante Zentren
Zentrenstruktur / Versorgungsgebiete
Sonderstandort
CITY
NVL - Nahversorgungslage
Nahversorgung / Einzugsbereiche
bedeutsame Lebensmittelbetriebe,
i. d. R. ab 400 m² VKF
Darstellung:
Erhebung:
Kartengrundlage:
GMA 2025
GMA 2017 (+ 2024)
Stadt Köln
Wochenmarkt
Discounter
Supermarkt
Verbrauchermarkt
SB-Warenhaus
0 2.500 5.000 1.250
Meter
STZ - Stadtteilzentrum
Versorgungsgebiet
Stadtteilzentrum geplant
Versorgungsgebiet
NVZ - Nahversorgungszentrum
Versorgungsgebiet
Nahversorgungszentrum geplant
Versorgungsgebiet
BZ / BTZ - Bezirks(teil)zentrum
Versorgungsgebiet
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1:38.000
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City
SO Marsdorf
BZ Porz
Sonderstandort Eil
Sonderstandort
 Godorf
BZ Kalk,
Kalker Hauptstr.
BZ Ehrenfeld,
Venloer Str.
STZ Dünnwald
BTZ Sülz /
Klettenberg
Sonderstandort Kalk
NVZ Sürth
BZ Nippes,
Neusser Str.
Sonderstandort Lind
Sonderstandort Poll
NVZ Rondorf
STZ Braunsfeld, Aachener Str.
BTZ Rodenkirchen,
Hauptstr.
Sonderstandort Ossendorf
STZ Bayenthal,
Bonner Str.
BTZ Nördliche Innenstadt,
Eigelstein / Neusser Straße
SO Buchheim
BTZ Lindenthal,
 Dürener Str.
STZ Holweide-West
BTZ Weiden,
Aachener Str.
NVZ Meschenich
BTZ Südliche Innenstadt,
Severinstraße / Bonner Straße
BZ Chorweiler,
City-Center / Pariser Platz
STZ Holweide-Ost
BTZ Mülheim,
Wiener Platz, Frankfurter Str.
STZ Merheim,
Olpener Str.
Sonderstandort Pesch
NVZ Zülpicher Platz /
Barbarossaplatz
NVZ
Finkenberg
STZ Wahnheide,
Heidestraße
BTZ Dellbrück,
Dellbrücker Hauptstraße
STZ Mülheim,
Berliner Straße
STZ Brück,
Olpener Str.
SO Dellbrück
BTZ Zollstock,
Höninger Weg
STZ Vingst,
Ostheimer Str.
NVL Ossendorf
NVZ Buchheim
STZ Buchforst
STZ Ostheim,
Rösrather Str./Frankfurter Str.
STZ Zündorf,
Hauptstraße / Schmittgasse
STZ Rath/Heumar,
 Rösrather Str.
STZ Sülz,
Zülpicher Str.
STZ Bickendorf,
Venloer Str.
STZ Poll,
Siegburger Straße
STZ Ehrenfeld-Ost,
Subbelrather Str.
NVZ Alt-Niehl,
Sebastianstr.
NVZ Flittard
NVZ Dellbrück,
Hatzfeldstr.
STZ Mülheim,
Keupstraße
NVZ Neubrück
NVZ Kreutzfeld
STZ Bayenthal,
Goltsteinstr.
STZ Worringen,
St.-Tönnis-Straße / Bitterstraße
NVZ Weidenpesch,
nördl. Neusser Str.
STZ Höhenberg,
Olpener Str.
STZ Wahn,
Frankfurter Straße / Heidestraße
STZ Urbach,
Kaiserstraße / Frankfurter Straße
STZ Niehl,
Niehler Str./
Friedrich-Karl-Str.
NVL Eil,
Frankfurter Straße
NVZ Nippes,
Sechzigstr.
NVZ Mülheim-Süd
NVZ Hohe Pforte /
Waidmarkt
STZ Deutz,
Deutzer Hafen
NVZ Lövenich,
Brauweilerstr.
STZ Deutz,
Deutzer Freiheit
NVZ Riehl,
Stammheimer Str.
NVL Widdersdorf,
Hauptstr.
STZ Neuehrenfeld,
Landmannstr.
STZ Höhenhaus,
Im Weidenbruch
STZ Ehrenfeld-West,
Venloer Str.
NVZ Aachener Straße,
Innenstadt
NVL Grengel
NVZ Venloer Straße,
Innenstadt
NVZ Humboldt-Gremberg,
Taunusstr. / Gremberger Str.
STZ Westhoven /
 Ensen, Gilgaustraße
NVL Alt-Longerich,
Grethenstraße
NVZ Steger-
waldsiedlung
NVZ Junkersdorf,
Kirchweg
NVZ Stammheim
NVZ Lindenthal,
 Lindenthalgürtel
NVL Sülz,
Hermeskeiler Platz
NVZ Raderberg,
Brühler Str.
NVZ Michaelshoven
NVZ Weidenpesch,
 Neusser Str./Kapuziner Str.
NVZ Heimersdorf,
Haselnußhof
NVL Merkenich,
Merkenicher Hauptstr.
STZ Mülheim,
Buchheimer Straße
NVL Bilderstöckchen,
Schiefersburger Weg
NVL Blumeberg
NVL Mauenheim,
Merheimer Str.
NVZ Esch / Auweiler
NVZ Höhenhaus,
Fixheider Weg / Berliner Straße
NVZ Bocklemünd/Mengenich,
Görlinger Zentrum
NVZ Longerich,
Gartenstadt-Nord,
 Longericher Str.
NVZ Zollstock,
Vorgebirgstr.
NVL Pesch
NVZ Longerich,
Gartenstadt-Nord,
Wilhelm-Sollmann-Str.
perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, 
LiebigQuartier 
perspektivisches NVZ Bilderstöckchen, 
LiebigQuartier

Beschlussvorlage Rat

16367 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0951/2025 
Freigabedatum 
 06.05.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches als Kernprojekt 
des Räumlichen Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt das Gutachten zur Prüfung der möglichen Neuabgrenzung eines zentralen Ver-
sorgungsbereiches NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) im Bereich des Räumlichen 
Entwicklungskonzeptes LiebigQuartier zur Kenntnis und beschließt die 1. Anpassung der Fort-
schreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Köln (2023). 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Wirtschaftsausschuss 05.06.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2025 
Rat 03.07.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage  
 
Die aktuelle Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) der Stadt Köln 
wurde am 09.02.2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen ( Vorlagen-Nr. 1538/2020/1) und 
beinhaltet die notwendigen Steuerungsinstrumente, um die Entwicklung der Geschäftszentren 
und der wohnortnahen Versorgung zu begleiten. Zu den Instrumenten gehören das 
Standortkonzept, die Ausweisung von zentralen Versorgungsbereichen und die Kölner 
Sortimentsliste. Die Sicherung und Verbesserung der wohnungsnahen Versorgung mit Waren 
und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs werden darüber gesteuert.  
 
Am 02.06.2022 wurde die Verwaltung seitens des Stadtentwicklungsausschusses beauftragt, 
ein räumliches Entwicklungsk onzept für das LiebigQuartier (REK LQ) zu erarbeiten. Der 
diesbezügliche Endbericht wurde als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des 
Plangebietes am 07.11.2024 beschlossen (Vorlagen-Nr. 2088/2024).  
 
Im Ergebnis werden durch das REK LQ insgesamt sieben Kernprojekte als 
Handlungsempfehlung herausgearbeitet, mit deren Umsetzung die formulierten 
Entwicklungziele im Wesentlichen erreicht werden sollen. Eines davon ist das Kernprojekt 04 -  
Entwicklung Nahversorgungsbereich. Hierbei soll geprüft werden, ob die Nahversorgung im 
Plangebiet des REK LQ in Zukunft durch ein neues Nahversorgungszentrums (inkl. 
Versorgungsgebiet) NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) in unmittelbarer Nähe des 
S-Bahnhofs Köln -Nippes sichergestellt werden kann, ohne die bereits bestehenden 
Versorgungszentren zu beeinträchtigen. Das vorgesehene Areal (s. Abbildung 1) bildet ein 
Gelenk zwischen dem Gewerbeband entlang der Gleise und den angrenzenden bestehenden 
Wohnnutzungen und überschneidet sich gem. EHZK (2023) teilweise mit drei 
Versorgungsgebieten (Bezirkszentrum (BZ) Ehrenfeld, Venloer Str., Stadtteilzentrum (STZ) 
Ehrenfeld-Ost, Subbelrather Str. , Naversorgungszentrum (NVZ) Nippes, Sechzi gstr.). Bei 
positiver Prüfung muss das EHZK (2023) in seinen Darstellungen entsprechend angepasst 
werden.

3 
 
Abbildung 1 Flächengrundgerüst REK LiebigQuartier (Quelle: Stadt Köln) 
 
 
Geplantes Areal für ein Nahversorgungszentrum 
 
Das LiebigQuartier weist Flächennutzungen wie Wohnen, Industrie und Gewerbe, Büros und 
Verwaltung, Energieversorgung, Bildung, Einzelhandel, Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen so-
wie Grün- und Parkanlagen auf. Dabei ist die vorhandene Gemengelage aus überwiegend Ge-
werbe und Wohnen besonders prägend. Insgesamt bildet die Struktur dieser Flächennutzungen 
derzeit ein heterogenes räumliches Gefüge, das zudem an einigen Stellen Barrierewirkungen 
erzeugt. 
Vor diesem Hintergrund wurde das REK LQ für das Gebiet aufgestellt um eine städtebauliche 
Neuordnung und Strukturierung des Gebietes darzustellen, die einerseits eine dynamische Ent-
wicklung zulässt, die zukünftigen Nutzungen aufzeigt und den Raum mit einer attraktiven Durch-
wegung aufwertet (s. Vorlagen-Nr. 2088/2024). Der Nahversorgungsbereich (Abbildung 1) bzw. 
das potenzielle NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) im Bereich westlich des S-Bahn-
Haltepunkts Köln-Nippes soll dabei räumlich konzentriert und städtebaulich aufgewertet wer-
den. Dieser Bereich spannt sich ausgehend vom Quartierseingang an der Liebigstraße bis zum 
nördlich gelegenen Discounter ALDI SÜD (ALDI) zwischen Osterather-/ Escherstraße und um-
fasst im südlichen Bereich einen weite ren ansässigen Discounter, Netto Marken -Discount 
(NETTO) an der Escher Straße. Die im Schwerpunkt durch Wohnnutzung geprägte Umgebung 
soll zukünftig durch ein Versorgungsangebot mit weiteren Angeboten/Sortimenten des täglichen 
Bedarfs ergänzt werden. 
 
 
Anpassungsverfahren des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
 
Seit dem Ratsbeschluss des EHZK haben sich mittlerweile einige stadträumliche Entwicklungen 
(u.a. LiebigQuartier, Deutzer Hafen) ergeben, die auch das Thema Einzelhandelssteuerung

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perspektivisch tangieren. Durch regelmäßige Vollerhebungen des Einzelhandels sowie die lau-
fende Anwendung der Steuerungsinstrumente ergeben sich ebenfalls stetig neue Erkenntnisse. 
In der Zusammenschau der Veränderungsprozesse können so Anpassungsbedarfe in Bezug 
auf die Ausweisung von (potenziellen) zentralen Versorgungsbereichen notwendig werden. Um 
hierauf aus Sicht der Einzelhandelssteuerung aktiv und angemessen reagieren zu können, be-
darf es einer Flexibilität zur Anpassung des EHZK, ohne die grundlegenden Kerninhalte zu än-
dern.  
 
Im Folgenden wird der Ablauf eines EHZK-Anpassungsverfahrens skizziert:  
 
Das EHZK-Anpassungsverfahren ist ein informelles Verfahren, das an den Verfahrensablauf 
des Aufstellungsprozesses des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes angelehnt ist:  
 Zu Beginn kommt eine Anregung / ein Anstoß zur Anpassung des EHZK aus der Ver-
waltung, der Politik, dem Konsultationskreis Einzelhandel Köln (KEK) oder der Stake-
holder, im Zusammenhang mit der Entwicklung und dem Beschluss städtebaulicher 
Konzepte oder Planungen, hier die Erarbeitung des REK LQ. Daraus ergibt sich ggf. der 
Anstoß, das EHZK anzupassen.  
 Die Einordnung ins EHZK wird seitens der Verwaltung, auch unter Zuhilfenahme eines 
Gutachterbüros, untersucht und eine Empfehlung erarbeitet.  
 Die Beteiligung der Stadtgesellschaft und Stakeholder geschieht i.d.R. im Rahmen des 
auslösenden städtebaulichen Verfahrens.  
 Auf dieser Grundlage erstellt die Verwaltung eine entsprechende Vorlage, die durch die 
Fachgremien und abschließend durch den Rat beschlossen wird.  
Anpassungen des EHZK sind ab Beschluss durch den Rat durch die Verwaltung anzuwenden. 
 
 
1. Anpassungsverfahren des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes: REK LQ 
 
Der im Rahmen des REK LQ vorgeschlagene Nahversorgungsbereich NVZ Bilderstöckchen, 
LiebigQuartier (geplant) (Abbildung 1) soll zukünftig eine Vielzahl an Entwicklungszielen bein-
halten. So sollen Flächen mehrfach genutzt werden (Multicodierung) und es soll ein Nahversor-
gungszentrum definiert werden. Die Nutzungsmischung von Wohnen und Arbeiten soll erprobt 
und neue Wohnformen sollen gefördert werden. Der ruhende Verkehr soll stadtverträglich or-
ganisiert und reduziert werden und insgesamt soll eine klimagerechte Transformation des Quar-
tieres verwirklicht werden. (s. Vorlagen-Nr. 2088/2024). 
Räumlicher Schwerpunkt der Nahversorgung soll im Bereich zwischen den genannten, beste-
henden Discount-Märkten sein. Dies hat den Anstoß zu einer Anpassung des EHZK nach dem 
oben beschriebenen Verfahren mit dem Ziel der Darstellung eines zusätzlichen Nahversor-
gungszentrums, dem NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant), gegeben. 
 
Da die Erarbeitung des REK LQ (inkl. der Thematik Nahversorgung) im Rahmen einer umfang-
reichen Öffentlichkeitsbeteiligung unter Mitwirkung der Stakeholder*innen vor Ort, verschiede-
ner Fachämter und mit Beteiligung von Politik und Stadtgesellschaft durchgeführt wurde, kann 
auf eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit im Zuge des 1. Anpassungsverfahrens des EHZK 
verzichtet werden.  
 
 
Externe gutachterliche Untersuchungen 
 
Die Verwaltung hat zur Erstellung der gutachterlichen Ausarbeitung zum 1. EHZK-Anpassungs-
verfahren das Büro Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA Köln) beauftragt.  
Aufgabe der Auftragnehmerin war es,  
 die vorhandenen Nutzungen (Komplementärnutzungen) bzw. Einzelhandelsdaten 
innerhalb der Abgrenzung des Plangebiets des REK LiebigQuartier zu überprüfen.  
 Auf Grundlage dieser Daten sollte ein Vorschlag zur Neuabgrenzung eines möglichen 
zentralen Versorgungsbereiches (ZVB) NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant)

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erarbeitet werden, um eine widerspruchsfreie und rechtssichere Ableitung der 
parzellenscharfen Abgrenzung eines möglichen ZVB zu erhalten.  
 Im Anschluss daran war es die Aufgabe, die Verträglichkeit des möglichen zentralen 
Versorgungsbereiches NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) inkl. potenzieller 
Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben mit dem benachbarten ZVB NVZ Nippes, 
Sechzigstr. zu untersuchen. 
 Abschließend sollten die redaktionellen Änderungen des neuen NVZ Bilderstöckchen, 
LiebigQuartier (geplant)  zum Einzelhandels - und Zentrenkonzept als Synopse 
gegenübergestellt werden und die  Kartendarstellungen auf Ebene der Gesamtstadt 
sowie des Bezirkes und der Zentrenpass erarbeitet werden.  
 
 
Ergebnisse Endbericht 
 
Auf Basis der durchgeführten Überprüfung der vorhandenen Nutzungen im Plangebiet wurde 
ein Vorschlag zur Neuabgrenzung eines Nahversorgungszentrums im LiebiqQuartier erarbeitet.  
 
 
Abbildung 2 Zentrenpass NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (Quellen: GMA + Stadt Köln)  
Aktuell erfüllt das dargestellte Planareal  noch nicht alle Anforderungen an einen zentralen 
Versorgungsbereich. Die städtebauliche Integration und die Versorgungsfunktion sowie die 
Magnetfunktion (der Lebensmittelbetriebe) als „Muss-Kriterien“ sind zwar erfüllt, jedoch ist das

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Angebot im nahversorgungsrelevanten Einzelhandel qualitativ und quantitativ ausbaufähig und 
die Anzahl an ergänzenden Nutzungen – auch in Hinblick auf den Kriterienkatalog gem. EHZK 
(Kapitel 6.3) – sollte erweitert werden.  
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bereich als NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (ge-
plant) darzustellen. Im Rahmen der künftigen Weiterentwicklung des Bereiches des geplanten 
NVZ ist die Umstrukturierung des ALDI-Standortes inklusive Öffnung zur Escher Straße und 
Ansiedlung weiterer Nutzungen (Einzelhandel und Komplementärnutzungen) anzustreben. Die 
fußläufigen Verbindungen innerhalb des geplanten NVZ sind in diesem Zuge ebenfalls zu 
verbessern. Zudem sind die Komplementärnutzungen (insbesondere Dienstleistungen und 
Gastronomie, idealerweise mit Außenflächen) quantitativ und qualitativ zu ergänzen. 
 
 
Auswirkungen/Verträglichkeit 
 
Aufgrund der räumlichen Nähe waren die Auswirkungen einer Darstellung des NVZ 
Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant)  auf das bestehende NVZ Nippes, Sechzigstr.  
überschlägig zu überprüfen. 
 
Das NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) liegt westlich des NVZ Sechzigstraße (ca. 
450 m Luftliniendistanz vom südwestlichen Rand des Zentrums). Die räumliche Nähe führt zu 
einer potenziellen Überlappung der Einzugsbereiche, obschon der Verlauf der Bahnschienen 
eine räumliche Barriere darstellt. Im NVZ Sechzigstr. stellt der REWE-Markt den einzigen Mag-
netbetrieb dar. Daneben bestehen kleinteilige Angebote (u.a. Bäckerei, Kioske), Apotheke, etc. 
Das NVZ ist durch die Nähe zum BZ Nippes, Neusser Straße und zu den drei Lebensmitteldis-
countern Aldi, Netto und Lidl (der Lidl-Markt befindet sich an der Hornstraße, südlich der Lie-
bigstraße, nicht integriert in einem gewerblich genutzten Bereich) im LQ einer ausgeprägten 
Wettbewerbssituation ausgesetzt. Nach Wegfall der Teilbereiche des Versorgungsgebietes, die 
künftig dem NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) zugeordnet werden, entfallen noch 
6.540 Einwohner*innen auf das Versorgungsgebiet des NVZ Nippes, Sechzigstr., was für die 
ansässigen Betriebe ein ausreichendes Einwohnerpotenzial (auch gem. EHZK 6.3, Kriterienka-
talog) darstellt. 
 
Sollte im Rahmen einer Umstrukturierung des ALDI-Standortes die Ansiedlung eines Drogerie-
marktes erfolgen, sind – bei einer angemessenen Verkaufsflächendimensionierung – laut Gut-
achten keine negativen städtebaulichen Effekte zu erwarten. Die Etablierung eines Drogerie-
marktes im LQ würde dem NVZ Nippes, Sechzigstraße keine Entwicklungsmöglichkeiten neh-
men, da dort keine Potenzialfläche besteht. Das NVZ Nippes, Sechzigstraße wird bereits durch 
die Drogeriemärkte (Rossmann, dm) im nahegelegenen BZ Nippes, Neusser Str. mitversorgt. 
 
Durch die Einstufung als NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuartier (geplant) und der damit 
verknüpften Aufwertung des Bereichs ist eine Erhöhung des Wettbewerbsdrucks auf das NVZ 
Nippes, Sechzigstr. zwar nicht auszuschließen, dies wird aber aus gutachterlicher Sicht als 
noch verträglich eingeordnet.  
 
 
Entwicklungsziele + Handlungsempfehlungen 
 
Das Gutachterbüro formuliert als Fazit in Form der Entwicklungsziele und Handlungsempfeh-
lungen auf Ebene des Zentrenpasses:  
 Die Sicherung der Versorgungsfunktion wird, vor allem durch den Erhalt der beiden 
Magnetbetriebe ALDI und NETTO, empfohlen.  
 Darüber hinaus ist die Erweiterung des nahvers orgungsrelevanten Angebotes grund-
sätzlich wünschenswert (beispielsweise die Ansiedlung eines Drogeriemarktes auf dem 
ALDI-Gelände (= Potenzialfläche), Ergänzungen durch Apothekerwaren und im Lebens-
mittelhandwerk, also Bäckerei, Metzgerei u.ä.).  
 Darüber hi naus sollen die Komplementärnutzungen, vor allem entlang der Escher 
Straße (beispielsweise durch Nachnutzung bestehender Leerstände, Ansiedlung von

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Gastronomie, Dienstleistungen, medizinische Einrichtungen) verdichtet und ergänzt 
werden.  
 Auch die Verbesserung der funktionsräumlichen Anbindung entlang der Escher Straße 
im Bereich des geplanten NVZ (beispielsweise durch Nutzungsverdichtung, Öffnung des 
ALDI-Standortes zur Escher Straße mit Verbesserung der fußläufigen Anbindung, Au-
ßengastronomie, Nachbelegung der Leerstände, Aufwertung der Aufenthaltsqualität) ist 
ein wichtiges Element der Entwicklungsziele.  
 Der zentrale Versorgungsbereich bietet eine Potenzialfläche (ALDI-Gelände) – insbe-
sondere durch die Möglichkeit einer Arrondierung der Grundstücke an de r Escher 
Straße. Diese eignet sich für eine Quartiersentwicklung und eine strukturelle Neugestal-
tung des Areals. Ergänzungen im Bereich kleinteiliger Einzelhandel sowie erweiternde 
Komplementärnutzungen wären hier wünschenswert.  
 Bei der Umstrukturierung sind vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe auch die An-
gebotsstrukturen des NVZ Nippes, Sechzigstr. zu berücksichtigen.  
Alle diesbezüglichen detaillierten Analysen, Prüfungsergebnisse und Beantwortungen der 
vorab formulierten Fragestellungen (s. Kapitel Externe gutachterliche Untersuchungen) können 
der Gesamtdatei des Gutachtens (Anlage 1) entnommen werden. Des Weiteren sind dort die 
aktualisierten Kartengrundlagen zur Zentren- und Standortstruktur Gesamtstadt und Zentren- 
und Standortstruktur Stadtbezirk sowie der Zentrenpass zum NVZ Bilderstöckchen, LiebigQuar-
tier (geplant) zu finden. 
 
 
Klimafreundlichkeit 
 
Das 1. Anpassungsverfahren der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 
Köln (2023) - Neuabgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches / Umsetzung 
Kernprojekt 04 „Entwicklung Nahversorgungsbereich“ des Räumlichen Entwicklungskonzepts 
LiebigQuartier leistet indirekt einen positiven Beitrag zum Klimaschutz. Es dient in seiner An-
passung der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung im Plangebiet des LiebigQuartiers 
und trägt damit maßgeblich zur Umsetzung des Leitbildes einer Stadt der kurzen Wege bei, 
insbesondere durch die Vermeidung von zusätzlichen Einkaufsverkehren durch den MIV. Des 
Weiteren trägt es zur Umsetzung des Leitbilds der dezentralen Konzentration bei, durch das 
der sparsame Umgang mit der knappen Ressource Fläche verfolgt wird. Beide Leitbilder zah-
len somit auf die Forderung nach einem positiven Beitrag zum Klimaschutz ein. 
 
 
Anlage 
 
Anlage 1 – Gutachten-Gesamtdatei

Beratungsverlauf (5)

19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.9 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
05.06.2025 Wirtschaftsausschuss
TOP 1.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.07.2025 Rat
TOP 10.30 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0951/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.05.2025
Erstellt
27.03.2025 10:25