2185/2019
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke - AN/0709/2019 betr. "Wie wird es mit der dringend gebotenen CO2-Reduzierung in Köln weitergehen?
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Anlage 2: Einflüsse des Flughafens Köln/Bonn auf die Umwelt
7159 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
II/20/201
Vorlagen-Nummer 24.06.2019
2258/2019
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Ausschuss für Umwelt und Grün
Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln (AN/0845/2019) vom 13.06.2019 betr.
"EInflüsse des Flughafens Köln/Bonn auf die Umwelt"
Zu der o. g. Anfrage nimmt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Flughafen Köln Bonn GmbH wie
folgt Stellung:
1. Wie hoch waren unter Berücksichtigung des Abgangsprinzips die THG Emissionen jeweils
für Frachtflugzeuge, Passagierflugzeuge und Militärflugzeuge am Köln/Bonner Flughafen?
Wir bitten um die Darstellung der jährlichen THG-Emissionen seit 1990 (bei fehlender Da-
tenlage ab dem Zeitpunkt ab dem Daten vorliegen, falls die THG-Emissionen nicht bekannt
sein sollten, erbitten wir ersatzweise die CO2-Emissionen).
2. Die entstandenen THG- bzw. CO2-Emissionen der Flugbewegungen des Flughafens
Köln/Bonn werden nur anteilig der Stadt Köln zugerechnet. Wie erfolgt genau die Berech-
nung und wem werden die anderen THG-Emissionen zugeordnet?
3. Wer ermittelt die THG-Emissionen im Flugverkehr überhaupt und wird dabei in Köln der
RFI berücksichtigt?
Aufgrund des Sinnzusammenhangs werden die Fragen 1-3 zusammen beantwortet.
Dem Flughafen Köln Bonn liegen keine Informationen hinsichtlich der Treibhausgas-Emissionen der
am Platz verkehrenden Airlines vor. Diese Bilanzierung erfolgt in aller Regel durch die einzelnen Luft-
verkehrsgesellschaften (z.B. zu finden im Nachhaltigkeitsbericht der Lufthansa), da sich die Frage
des Klimaschutzes global und nicht lokal bezogen auf einzelne Flughafenstandorte stellt.
Generell befürwortet die Luftverkehrsbranche den Einsatz von marktbasierten Instrumenten zur CO2-
Bepreisung als wirksamen und effizienten Weg für den Klimaschutz. Im Luftverkehr sind solche In-
strumente bereits umgesetzt: Auf allen innereuropäischen und innerdeutschen Flügen wächst der
Verkehr seit mehr als sieben Jahren CO2-neutral. Ab dem Jahr 2020 gilt dies auch für die internatio-
nalen Flüge.
Der Luftverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) ist seit dem Jahr 2012 in das marktbasierte
System des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) einbezogen. Dabei müssen die Fluggesell-
schaften Zertifikate für die von ihnen verursachten wachstumsbedingten CO2-Emissionen erwerben.
Diese Emissionen werden dann durch CO2-Einsparungen in anderen Wirtschaftsbereichen ausgegli-
chen. Der Preis für diese Zertifikate ist deutlich angestiegen – allein in den letzten zwei Jahren hat er
sich verdreifacht. Durch die Einbeziehung in den Emissionshandel sind die CO2-Emissionen im in-
nereuropäischen Luftverkehr auf dem Niveau von 2005 gedeckelt und werden gegenüber diesem
Basisjahr in Zukunft auch sinken.
Der Luftverkehr mit Drittstaaten außerhalb der EU ist nicht in den Europäischen Emissionshandel
einbezogen, da dies gegenüber den Drittstaaten nicht durchzusetzen war. Im Oktober 2016 ist es
2
jedoch gelungen, auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) auch für dieses Verkehrssegment ein
marktbasiertes Instrument zur CO2-Bepreisung zu vereinbaren: Ab 2020 gibt es mit CORSIA auch für
die internationalen Flüge ein Klimaschutzinstrument. Dabei zahlen die Fluggesellschaften für ihre
wachstumsbedingten CO2-Emissionen eine Abgabe, die dann für Projekte zur CO2-Reduzierung vor
allem in Entwicklungsländern verwendet wird.
Mit diesen Instrumenten zur CO2-Bepreisung wächst der Luftverkehr CO2-neutral: Darüber hinaus ist
es das langfristige Ziel der internationalen Luftfahrt, vollumfänglich CO2-neutral zu fliegen. Dies kann
aber nur gelingen, wenn die bisherigen fossilen Kraftstoffe schrittweise durch alternative Kraftstoffe
ersetzt werden. Unter heutigen Bedingungen ist ein solcher strombasierter Kraftstoff auf dem Welt-
markt drei- bis fünfmal so teuer wie herkömmliches Kerosin. Damit die Fluggesellschaften den Treib-
stoff auch tanken können, muss dieser in großen Mengen hergestellt werden, wofür es einer indust-
riepolitischen Strategie der EU bedarf. Zur Erreichung des langfristigen Ziels des CO2-neutralen Flie-
gens bedarf es des gemeinsamen Handelns von Politik und Industrie, damit alternative strombasierte
Kraftstoffe zu marktfähigen Preisen hergestellt werden können. Solange aber noch kein emissions-
freier Flugverkehr möglich ist, geht es darum, die Emissionen an anderer Stelle zu kompensieren.
4. Wie haben sich die Nachtflugaktivitäten am Flughafen Köln/Bonn in den letzten 10 Jahren
entwickelt?
Bitte aufgeschlüsselt danach, wie viele Nachtflüge in der Kernnachtzeit von 00:00 Uhr bis
5:00 Uhr erfolgten und wie viele von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr erfolgten, sowie nach Passa-
gier, Fracht- und Militärflügen?
Die Fragen 4. und 5. kann die Flughafen Köln/Bonn GmbH anhand ihrer Verkehrsstatistik beantwor-
ten. Anzumerken ist, dass sich die Daten auf die tatsächlichen Start- und Landezeiten beziehen. Das
ist insofern wichtig, als es im Jahr 2018 aufgrund zahlreicher Unregelmäßigkeiten in den Flugplänen
(insbesondere Personalmangel DFS, Marktaustritt von Air Berlin) eine große Zahl Verspätungen gab.
Dies war einer der wesentlichen Gründe für den Zuwachs an Passagiernachtflügen.
Jahr
Fracht-
flüge
Passagier-
flüge
Überführungs-
flüge
22:00 - 06:00
Uhr 2009 19.850 11.650 904
2010 18.937 13.552 1.227
2011 20.176 12.696 1.179
2012 20.695 13.477 1.067
2013 20.778 12.899 1.135
2014 21.633 13.292 1.154
2015 22.774 13.121 1.172
2016 23.844 15.109 1.236
2017 25.734 15.188 1.327
2018 25.767 17.395 1.207
00:00 – 05:00
Uhr Jahr
Fracht-
flüge
Passagier-
flüge
Überführungs-
flüge
2010 13.402 6.143 499
2011 14.177 5.910 521
2012 14.389 6.703 487
2013 14.370 6.430 555
2014 15.160 6.765 540
2015 16.053 6.162 494
2016 16.975 7.244 624
2017 18.445 7.672 700
2018 18.851 9.289 616
3
5. Wie hoch ist der Anteil von Kurzstrecken- (bis 1.500km), Mittelstrecken- (1.500 bis 3.500km)
und Langstreckenflügen (über 3.500km) im jeweiligen Bereich (Tag/Nacht; Passagier,
Fracht, Militär)
Basis: Jahr 2018
Frachtflüge Passagierflüge Überführungsflüge
Kurz Lang Mittel Kurz Lang Mittel Kurz Lang Mittel
22:00 - 06:00 Uhr 17.209 3.307 5.251 7.659 578 9.158 854 29 324
06:00 - 22:00 Uhr 1.094 3.711 633 64.766 2.816 16.507 9.224 121 964
Anteil
Frachtflüge Passagierflüge Überführungsflüge
Kurz Lang Mittel Kurz Lang Mittel Kurz Lang Mittel
22:00 - 06:00 Uhr 67% 13% 20% 44% 3% 53% 71% 2% 27%
06:00 - 22:00 Uhr 20% 68% 12% 77% 3% 20% 89% 1% 9%
Die Streckendefinitionen „Kurz, Mittel und Lang“ verstehen sich als Entfernungen bis 1500 km, 1500 –
3500 km sowie >3500 km und mehr. Militärflüge:
Militärflüge können nicht ausgewiesen werden, da reine Militärflüge nicht in der Verkehrsdatenbank
des Flughafens enthalten sind. Militärische Nachtflüge kommen allerdings nur in Einzelfällen vor.
Der Ausschuss für Umwelt und Grün wird um Kenntnisnahme gebeten.
Gez. Prof. Dr. Diemert
Beantwortung einer Anfrage (Rat)
17933 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/7 Vorlagen-Nummer 09.07.2019 2185/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 09.07.2019 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke - AN/0709/2019 betr. "Wie wird es mit der dringend gebotenen CO2-Reduzierung in Köln weitergehen?" Die Fraktion Die Linke bittet folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche der oben genannten Punkte kann und wird die Stadt Köln ganz oder teilweise umsetzen? 2. In der Zeit von 2008 bis 2015 hat sich die CO2-Emission um nur 1 Prozent verringert, was skan- dalös wenig ist. Die Maßnahmen, die jetzt in KölnKlimaAktiv 2022 ergriffen werden, verringern die CO2-Emissionen in dem 4-Jahreszeitraum von 2019 bis 2022 lediglich um weitere 0,3 Prozent statt der erforderlichen 30 Prozent (entspricht 1 Prozent der erforderlichen Reduzierung). Ein wei- ter so, was zurzeit offensichtlich praktiziert wird, führt unweigerlich zur Verfehlung der Klimaziele. Da auch nicht zu erwarten ist, dass es in den nächsten 4 Jahren in der allzu freien Wirtschaft zu erheblichen CO2-Einsparungen kommen wird, möchten wir wissen, was die Verwaltung als weite- re Maßnahmen zur CO2-Absenkung vorsieht und wann diese dem Rat vorgelegt werden? 3. Die CO2-Emissionen des Verkehrs haben sich in der Zeit von 1990 bis 2015 statt zu sinken leicht erhöht. Dass sich die Emissionen nicht noch stärker erhöht haben, liegt vor allem an der Einfüh- rung der so genannten Biokraftstoffe. Der motorisierte Individualverkehr ist der Hauptemitent beim Verkehr. Die gesetzlichen Vorschriften zur Schadstoff- und Verbrauchsbegrenzung bei Verbren- nungsmotoren führten nicht wie von der Politik erhofft, zu einer CO2-Reduzierung. Wir benötigen daher ein Konzept für eine kommunale Verkehrswende, die z.B. den PKW-Anteil wie oben vorge- schlagen, von 34 auf 10 Prozent verringert und verstärkt auf Fuß- und Radwege sowie auf den ÖPNV setzt. Wie weit ist die Verwaltung bei der Arbeit an einem Konzept zur kommunalen Verkehrswende, das in der Lage ist, die durch den Verkehr verursachten CO2-Emissionen bis 2030 entsprechend ausreichend zu reduzieren? 4. Wann ist mit der Veröffentlichung der Energie- und Treibhausgasbilanz für die Jahre 2016 bis 2018 zu rechnen? 5. Frau Bundeskanzlerin hat beim diesjährigen Petersburger Klimadialog angedeutet, dass Deutsch- land bis 2050 CO2-neutral leben, arbeiten und produzieren soll – unter anderem auch durchs Bäume pflanzen. Zeitgleich ist der Presse zu entnehmen, dass die Personalsituation der Stadt Köln nicht mal ausreichend ist zur Nachpflanzung von Bäumen. Auf Grund des bereits eingetrete- nen Klimawandels wird hier für die nächsten Jahre der allein Bedarf an Nachpflanzungen durch- weg erhöht sein. Wie bereitet sich die Stadt Köln auf dieses 2050er Ziel vor und wie kann im Bereich der Baum- pflanzung der Personalmangel kurzfristig behoben werden? 2 Antwort der Verwaltung: Grundsätzliche Stellungnahme der Verwaltung zu den aufgeworfenen Fragen: Die gesamte Weltgemeinschaft steht hinsichtlich der gesteckten Ziele vor einer erheblichen Aufgabe; die zur Einhaltung der gesetzten Ziele erforderlichen Anstrengungen sind außerordentlich und sogar beispiellos. Aktuell erkennen nahezu alle Akteure die noch nicht hinreichende Wirkung der bereits in Umsetzung oder in Planung befindlichen Maßnahmen. Das trifft auch für die Stadt Köln zu. Die vom Rat beschlossenen Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts Köln KlimaAktiv 2022 können daher erst als Anfang weiterer und erheblich größerer notwendiger Maßnahmen betrachtet werden. Alle Ebenen der Weltpolitik müssen sich mit erheblicher Anstrengung an der Planung und Umsetzung wirkungsvol- ler Maßnahmen beteiligen. Die Gesetzgebung auf den unterschiedlichen Ebenen (Europa, Bund, Länder) spielt hinsichtlich der Steuerung der Emissionen von klimaschädlichen Gasen eine erhebliche Rolle. Die lokale Ebene (Stadt Köln) hat hierauf nur geringen Einfluss. Trotz dieses geringeren Ein- flusses erkennt die Verwaltung die Notwendigkeit eines erheblichen Beitrags der Stadt Köln und wird deshalb in den weiteren Planungen der Klimaschutzmaßnahmen mit deutlich weiter reichenden Vor- schlägen an die Politik herantreten. Eine wesentliche Orientierung für diese weiteren Maßnahmen bilden die im Klimaschutzkonzept Köln KlimaAktiv 2022 exemplarisch aufgeführten Maßnahmen. Die nachfolgend in den Beantwortungen aufgeführten Maßnahmen sind im Klimaschutzkonzept hinsicht- lich ihrer erwartbaren Wirkung quantifiziert. Zum aktuellen Stand können teilweise noch nicht die er- reichten Wirkungen dargestellt werden; dies wird in den jährlichen Berichten zur Umsetzung des Kon- zepts erfolgen. Zu 1) Die in KölnKlimaAktiv 2022 auf Seite 10 exemplarisch aufgelisteten Einzelpunkte stellen keine Ziel- werte dar, sondern dienen nur beispielhaft zur Verdeutlichung der zur Zielerreichung 2030 benötigten Anstrengungen. Die Verwaltung wird eine Langfriststrategie für Köln für 2030 und 2050 für den Kli- maschutz in Köln in Auftrag geben, der unterschiedliche Entwicklungspfade berücksichtigt. Eine bei- spielhafte Darstellung eines potenziellen Maßnahmenmixes zur Erreichung des Treibhausgas- Minderungsziels der Stadt Köln bis 2030 ist als Anlage 1 beigefügt. Alle in der Anfrage genannten Punkte wird die Stadt Köln, sofern sie ihrem Einflussbereich unterlie- gen, versuchen ganz oder teilweise umzusetzen. a) Reduktion des Stromverbrauchs in den privaten Haushalten und im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) um 30 % und in der Industrie um 10% Die folgenden Maßnahmen zahlen auf das Einsparziel ein: Die Maßnahmen Sanierungskampagne Fortführung des Förderprogrammes „Altbausanierung und Energieeffizienz“ Stromsparinitiative für private Haushalte Stromsparinitiative für Unternehmen und Institutionen Öffentlichkeitsarbeit Bedingt durch den Ausbau von Elektromobilität, Umstieg auf Wärmepumpen etc. ist von einer Zunahme des Stromverbrauchs auszugehen. b) Reduktion des Öl- und Gasverbrauches durch Sanierungsmaßnahmen in den privaten Haus- halten und im Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) um die Hälfte Die folgenden Maßnahmen zahlen auf das Einsparziel ein: Sanierungskampagne Fortführung des Förderprogrammes „Altbausanierung und Energieeffizienz“ Niederschwellige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen Koordinationsstelle Photovoltaik-Ausbau Ausbau der Photovoltaik auf privaten Dachflächen Photovoltaik im Gewerbe Öffentlichkeitsarbeit 3 Aufgrund der derzeitigen Sanierungsrate von ca. 1 % ist das Einsparziel auf 2050 auszulegen. c) Öl- und Gasverbrauchsreduktion in der Industrie um 35% - insbesondere durch Einsparungen bei Prozesswärme und mechanischen Anwendungen Die Verwaltung wird das Thema in der Langfriststrategie für Köln für 2030 und 2050 berück- sichtigen. Derzeit zahlen die SmartCity Cologne Projekte auf eine höhere Effizienz in der In- dustrie ein, und zeigen beispielhaft, wie z.B. Bürogebäude klimafreundlich errichtet und betrie- ben werden können. Die Maßnahme „strategische Energieplanung“ aus KölnKlimaAktiv 2022 befasst sich ebenfalls mit der Nutzung von Prozesswärme. d) 70%ige Potenzialausschöpfung des theoretischen Ausbaupotenzials für Photovoltaik auf Dachflächen gemäß Energieatlas NRW Die folgenden Maßnahmen zahlen auf das Einsparziel ein: Koordinationsstelle Photovoltaik-Ausbau Ausbau der Photovoltaik auf privaten Dachflächen Photovoltaik im Gewerbe Strategische Energieplanung Mit der Maßnahmenumsetzung wurde in 2019 begonnen. Öffentlichkeitsarbeit e) Zunahme des Modal Split-Anteils des Fahrrades von derzeit 20 auf 40 Prozent zu Lasten des MIV, dabei gegenüber heute deutliche Zunahme der durchschnittlichen Länge der mit dem Fahrrad zusätzlich zurückgelegten Wege Die folgenden Maßnahmen zahlen auf das Einsparziel ein: Kontinuierlicher Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur: o Erstellung von Radverkehrskonzepten o Umsetzung von beschlossenen Radverkehrsplanungen o Erweiterung des Radverkehrsnetzes o Planung und Bau von Radschnellwegen) o Bau von Radabstellanlagen Betriebliches Mobilitätsmanagement Nachhaltige Mobilität in der Stadtverwaltung Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität Durchführung des Stadtradelns f) Steigerung des Modal Split-Anteils des ÖPNVs von derzeit 21 auf 30 Prozent zu Lasten des MIV Die folgenden Maßnahmen zahlen auf das Einsparziel ein: Ausbau der Stadtbahninfrastruktur (vgl. Vorlagen-Nr.: 0606/2018, „ÖPNV-Roadmap“) Kontinuierlicher Ausbau des Busangebotes: o Interimsbuslinien als Vorlaufbetrieb zur Erweiterung der Stadtbahninfrastruktur o dauerhafte Erweiterungen des Bedienungsangebotes Betriebliches Mobilitätsmanagement Nachhaltige Mobilität in der Stadtverwaltung Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität g) Verringerung des Pkw-Anteils am Modal Split von derzeit rund 34 auf nur noch 10 Prozent Die folgenden Maßnahmen zahlen auf das Einsparziel ein: Betriebliches Mobilitätsmanagement Nachhaltige Mobilität in der Stadtverwaltung 4 Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität Zusätzlich wurde in GrowSmarter das Konzept Mobilstationen erprobt und erfährt derzeit An- wendung im Stadtgebiet. Um den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen zu redu- zieren sind zuverlässige, alternative Mobilitätsangebote notwendig, auf die die Bürgerinnen und Bürger sowie die Einpendelnden zurückgreifen können. Dieses Mobilitätsportfolio sollte breit gefächert sein, sodass verschiedene Bedürfnisse gleichwertig abgedeckt werden kön- nen. h) Nutzung ausschließlich regenerativ erzeugten Stroms, um das derzeit bestehende und not- wendige zusätzliche ÖPNV-Angebot bereitzustellen Die vollständige Umstellung der Busflotte auf batterieelektrische Busse bis 2030 ist erklärtes Ziel der KVB, Politik und Verwaltung. Zusätzlich wurde in GrowSmarter an den Mobilstationen das E-Bikesharing und das E- Carsharing erprobt und die Nutzung in das ÖPNV-Ticket integriert. i) Anteil von Elektromobilität bei den in 2030 verbleibenden Pkw-Verkehren von 75 Prozent Die folgenden Maßnahmen zahlen auf das Einsparziel ein: Betriebliches Mobilitätsmanagement Nachhaltige Mobilität in der Stadtverwaltung Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Mobilität In GrowSmarter wurden E-Fahrzeuge im Sharing Prinzip eingeführt und erfolgreich getestet. Gemäß Ratsauftrag wird ab 2021 eine öffentliche Ladeinfrastruktur mit 401 Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum errichtet. j) deutlich klimagünstigerer Emissionsfaktor des dabei in den elektrischen Pkw genutzten Stroms Die RheinEnergie ist mit der Ausbringung von 401 Ladepunkten beauftragt. Für das Laden an den Ladesäulen, z.B. im Rahmen von GrowSmarter, nutzt die RheinEnergie derzeit aus- schließlich „regenerativ erzeugten Strom“. Die öffentliche Ladeinfrastruktur wird ebenfalls aus- schließlich mit Ökostrom gespeist. k) emissionsfreie Erbringung der Hälfte der derzeit noch mit konventionell angetriebenen leichten Nutzfahrzeugen durchgeführten Fahrten in der Stadt Einige SmartCity Projekte zahlen darauf ein: DHL-Streetscooter, Cambio-E-Transporter, PHEV-Tests bei den städtischen Betrieben und im Stadtwerkekonzern. l) Reduzierung der vom Flughafen Köln Bonn aus- und am Flughafen eingehenden Flüge um ein Viertel. Die direkte Möglichkeit der Einflussnahme der Verwaltung ist gering. Eine politische und volkswirtschaftliche Abwägung, welche Konsequenzen und Risiken bei der Verfolgung dieser Maßnahme in Kauf genommen werden, wird in den verantwortlichen Gremien erforderlich sein. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Einflüssen des Flughafens Köln/Bonn auf die Um- welt zur Sitzung des Ausschusses Umwelt und Grün ist als Anlage 2 beigefügt. Die Koordinationsstelle Klimaschutz sowie viele weitere Dienststellen nehmen sich des Themas Kli- maschutz an. Die Maßnahmen aus KölnKlimaAktiv 2022 werden in den kommenden Jahren vor- nehmlich durch die Koordinationsstelle Klimaschutz in Kooperation mit weiteren Dienststellen umge- setzt und leisten einen wichtigen, wenn auch kleinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Hierzu gehören neben den oben bereits aufgeführten Maßnahmen beispielsweise die folgenden in Durchführung befindlichen und geplanten Maßnahmen (Liste nicht abschließend): 5 Optimierung des Internetauftritts Lobbyarbeit für Klimaschutz Strategische Energieplanung Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau Integrierte Quartierslösungen im Bestand Erarbeitung einer Suffizienzstrategie (u.a. Projekt OptiWohn) CO2-Monitoring Koordination Smart Mobility Durchführung der Mission E Umsetzung des Förderprogramms Klima-Schritte Das EU-Projekt GrowSmarter und Rollout in Köln Um die Klimaschutzziele 2030 und 2050 zu erreichen, werden jedoch weitergehende Maßnahmen benötigt. Eine Langfristklimaschutzstrategie 2030/2050 ist geplant und soll Potenziale untersuchen und weitergehende Maßnahmen festlegen, die dienststellenübergreifend in der Stadtverwaltung Köln und nach Möglichkeit auch im Stadtwerke Köln Konzern umgesetzt werden. Es gilt jedoch zu beach- ten, dass die Stadt und ihre Konzerntöchter nur auf einen kleinen Teil der stadtweiten CO2- Emissionen direkten Einfluss haben. Ein Großteil der CO2-Emissionen wird von anderen Verbrau- chergruppen wie „Private Haushalte“ oder „Gewerbe, Handel, Dienstleistung“ und „Industrie“ verur- sacht und kann nur mittelbar beeinflusst werden. Die Stadt Köln versucht durch Information und Moti- vation die Zielgruppen zu klimaschonendem Handel zu aktivieren. Zu 2) Derzeit stehen die Umsetzung der Maßnahmen aus KölnKlimaAktiv 2022 und die Durchführung wei- terer Klimaschutzprojekte bei der Koordinationsstelle Klimaschutz im Vordergrund. Einen Eindruck über die aktuellen Aktivitäten bietet der jährlich erscheinende Jahresbericht der Koordinationsstelle Klimaschutz, der den zuständigen Fachausschüssen jährlich vorgelegt wird. Neben der derzeitigen Maßnahmenumsetzung werden kontinuierlich neue Maßnahmen entwickelt und vorgestellt. Im Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstandes (siehe 2081/2019) schlägt die Verwaltung vor, dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Klimaschutz versehen, Gespräche mit den SWK mit dem Ziel der Ausweitung regenerativer Energien aufgenommen, ein Entwicklungsplan zur Erreichung einer klimaneutralen Energienutzung der städtischen Immobilien sowie ein Fahrplan zur beschleunig- ten Mobilitätstransformation vorgelegt werden. Zusätzlich plant die Stadt eine Langfriststrategie im Klimaschutz für 2030 und 2050, in der weitere Maßnahmen für den gesamten Konzern Stadt Köln festgelegt werden sollen, um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen. Eine entsprechende Beschlussvorlage ist für Ende 2020 vorgesehen. Zu 3) Die grundsätzliche Arbeit der Verwaltung liegt in der Umsetzung von Konzepten und den darin enthal- tenen von der Politik beschlossenen Maßnahmen. Zurzeit werden im Mobilitätsbereich folgende ge- samtstädtische Konzepte abgearbeitet, die einen Fokus auf der Verkehrsverlagerung bzw. der Re- duktion von Klimagasen und Luftschadstoffen haben: „Köln mobil 2025“ – Strategiepapier zur Verkehrsentwicklung in Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 2399/2014) Luftreinhaltung - Position der Stadt Köln zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans (vgl. Vorlagen- Nr.: 3428/2017) Green City Masterplan der Stadt Köln - Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissions- freier Mobilität in Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 3637/2018) Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere verkehrsmittelspezifische Beschlüsse (tlw. auf Bezirksebe- ne) mit derselben Zielrichtung (z. B. 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, Radverkehrskonzept Innen- stadt etc.). Einen Gesamtüberblick über den aktuellen Umsetzungsstand der verfolgten Maßnahmen zur Luftreinhaltung – und damit korrelierend auch zur Reduktion der CO2-Emissionen – findet sich in 6 Anlage 5 der am 04.04.2019 eingebrachten Beschlussvorlage zur 2. Fortschreibung des Luftreinhal- teplanes Köln (vgl. Vorlagen-Nr.: 0815/2019). Auf Grundlage der in KölnKlimaAktiv 2022 (vgl. Vorlagen-Nr.: 3680/2018) beschlossenen Maßnahme 7.3 („CO2-Monitoring“) wird aktuell ein solches maßnahmenbezogenes CO2-Monitoring vorbereitet, das die o. g. gesamtstädtischen Maßnahmen bilanziert. In der Ratssitzung am 04.04.2019 wurde die Verwaltung mit der Erstellung einer nachhaltigen urba- nen Mobilitätsplanung (Sustainable Urban Mobility Plan – SUMP) beauftragt. Beschlussgemäß ermit- telt die Verwaltung derzeit den Aufwand zur Erstellung dieses Mobilitätsplans und wird diesen dem Rat zur weiteren Beschlussfassung unaufgefordert vorlegen. Zu 4) Die nächste CO2-Bilanz soll 2020 erstellt werden. Vorzeigbare Ergebnisse für das Bilanzjahr 2018 sind somit etwa zwischen dem 4. Quartal 2020 und dem 2. Quartal 2021 zu erwarten. Zu 5) Die Stadt Köln bereitet sich auf dieses Ziel vor, durch: einen kontinuierlichen Haushaltsansatz für die Nachpflanzung von gefällten Bäumen in einer Grö- ßenordnung von ca. 500.000 € eine Stellenzusetzung (Ing.) in 2019 die Erarbeitung von Straßenbaumkonzepten für alle neun Stadtbezirke. Für Nippes, Mülheim (Stadtteil Mülheim) und Ehrenfeld sind diese Konzepte abgeschlossen und von den Bezirksvertre- tungen beschlossen worden. Für die Stadtbezirke Mülheim und Innenstadt sind sie in Bearbeitung die Ausweisung von neuen Baumstandorten in allen neuen Bebauungsplänen die Teilnahme am bundesweiten GALK-Straßenbaumtest (dieser Test der Deutschen Garten- amtsleiterkonferenz liefert fundierte Aussagen über die Eignung bestimmter Baumarten und Baumsorten für ihre Verwendung als Straßenbäume). Gez. Reker
Anlage 1: Köln KlimaAktiv - Annahmen CO2-Reduktion
8183 Zeichen
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Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2185/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 09.07.2019
- Erstellt
- 17.06.2019 15:30