3562/2018
Teilnahme an der II. Förderphase des ESF-Förderprogramms "Jugend stärken im Quartier"
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/4 Vorlagen-Nummer 3562/2018 Freigabedatum 23.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilnahme an der II. Förderphase des ESF-Förderprogramms "Jugend stärken im Quartier" Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der JHA beschließt die Weiterführung des Projekts „Kompetenzagentur im Quartier Mülheim – KAQM“ beim Träger Jugendhilfe Köln e.V. im Rahmen des ESF-Bundesprojekts „Jugend stär- ken im Quartier“ für den Zeitraum 01.01.2019 – 30.06.2022 vorbehaltlich einer Mittelgewäh- rung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die in 2019 erforderlichen Mittel wurden in der Verwaltungsvorlage zum Haushaltsplan 2019 im Teil- ergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit – berücksichtigt. Jugendhilfeausschuss 27.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 734.930 € € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 429.930 € = 47,03 % % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Personalaufwendungen 14.880 € b) Sachaufwendungen etc. 195.100€ c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge 122.840€ € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Programm „Jugend stärken im Quartier“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministeri- um des Inneren, für Bau und Heimat) seit 2015 gefördert. Die Mittel werden über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgerechnet. Mit dem Programm unterstützt der Bund Kommunen dabei, Angebote für junge Menschen zur Überwindung von sozialer Benachteili- gung und individuellen Beeinträchtigungen im Übergang Schule/Beruf zu erproben. Priorisiert werden Programmgebiete der sozialen Stadt wie in Köln - u.a. in Mülheim, Buchheim und Buchforst. Die „Kompetenzagentur im Quartier Mülheim (KAQM)“ wird seit 1.1.2015 im Rahmen des ESF- Förderprogramms „Jugend stärken im Quartier“ durch den Träger Jugendhilfe Köln e.V. in Köln Mül- heim (s.a. Beschluss des Rates für die Stadt Köln vom 5.2.2015 – Vorlagen-Nr. 3483/2014) im Auf- trag der Stadt Köln durchgeführt. Das Angebot der Kompetenzagentur richtet sich an Jugendliche im Übergang Schule-Beruf, deren nachhaltige berufliche und soziale Integration gefährdet ist. Ein we- sentlicher Aspekt des Angebotes ist die Verortung und die Vernetzung im Sozialraum. Die Kompe- tenzagentur bietet intensive Einzelfallbetreuung, um dem hohen Förderbedarf der Jugendlichen ge- recht zu werden sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zur psychosozialen Stabilisierung. Die Ju- gendlichen bekommen durch individuelles „Case – Management“ die Möglichkeit, wieder an die Strukturen des Bildungs- und Erwerbslebens anzuknüpfen. Ein Schwerpunkt des Programms setzt besonders schwer erreichbare Jugendliche in den Mittelpunkt der Förderung. Die ESF-Projektplanung sieht vor, dass bis zum 31.12.2018, 600 Teilnehmende von dem Angebot partizipieren. Lt. Angaben des Trägers erfolgten zum 30.8.2018 bereits Projekteintritte von 702 Jugendlichen. Nach vorliegen- den Einschätzungen des durchführenden Bundesamtes für Familie u. zivilgesellschaftliche Aufgaben – BAFzA wird erwartet, dass das Projektziel im vollen Umfang erreicht wird. Die Stadt Köln erhielt Ende 2014 die Bewilligung für die I. Förderphase sowie eine ESF-Anteilsfinanzierung in Höhe von 125.000 € p.a. Auf der Grundlage des o.g. Ratsbeschlusses und der Antragsstellung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie beim – BAFzA führt der Träger Jugendhilfe e.V. das Angebot unter 3 Beteiligung eines Eigenanteils in Höhe von 40.000,00 € p.a. (kommunaler Anteil 85.900 € p.a. [72.300,00 € Geldmittel – 13.600,00 € „Geldwerte Leistung- Personalressource“] Gesamtsumme: 125.900 € p.a.) bis zum 31.12.2018 (4 Jahre) durch. Der Förderzeitraum für die II. Förderphase läuft vom 1.1.2019 bis zum 30.06.2022 (3.5 Jahre). Antragsberechtigt sind ausschließlich Jugendämter, die bereits während der 1. Förderphase das Projekt durchgeführt haben. Um die Weiterführung des o.g. erfolgreichen Bundesangebots weiterhin für den Sozialraum Mülheim zu sichern, hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie am 20.4.2018 eine Interessenbekundung (IBK) zur weiteren Umsetzung der „Kompetenzagentur im Quartier Mülheim – KAQM“ gegenüber dem BAFzA abgegeben. Die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung des Projekts bleibt unverändert. Finanzielle Auswirkungen Die Projektkoordination läuft beim Amt 51, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Projektkoordinati- on seitens der Stadt umfasst einen Personalbedarf von 0,2 Stelle Sozialarbeiter/in/ Sozialpäda- gog/e/in, EGr. S15 TVöD. Anhand der durchschnittlichen Personalkosten 2018 ergibt sich hier ein Personalaufwand von 14.880 € pro Jahr bzw. 52.080 € für den gesamten Förderzeitraum. Darüber hinaus wird ein monetärer Eigenanteil der Stadt vorausgesetzt. Dieser beträgt seit Maßnah- menbeginn 72.300 € pro Jahr und somit 253.050 € für den Förderzeitraum. Gemäß den Förderrichtlinien des BAFzA ergibt sich für den Förderzeitraum voraussichtlich ein anzu- erkennender Gesamtbedarf von 261.172,32 € pro Jahr bzw. 914.103,12 € für den Förderzeitraum. Dieser errechnet sich nach den Pauschalsätzen des BAFzA wie folgt: • Personalaufwendungen Träger 518.141,40 € • Personalgestellung Träger 183.469,13 € • Personalgestellung Stadt Köln 47.654,32 € • Sachkostenpauschale (22% der Personalkosten) 164.838,27 € Gesamtbedarf 914.103,12 € Zur Errechnung der Fördersumme, ist von dem Gesamtbedarf der Eigenanteil in Abzug zu bringen. Der Eigenanteil besteht aus: • Transferaufwendungen aus städt. Mitteln 253.050,00 € • Personalgestellung Stadt Köln 47.654,32 € • Personalgestellung Träger 183.469,13 € Hieraus ergibt sich eine rechnerische voraussichtliche Förderung über das BAFzA i. H. v. 122.837,05 € pro Jahr bzw. 429.929,67 € über den Förderzeitraum. Für den städtischen Haushalt bedeutet dies • für die Jahre 2019 bis 2021: TPZ 2 Erträge 122.840 € TPZ 11 Personalaufwendungen 14.880 € TPZ 15 Transferaufwendungen 195.100 € • für 2022: TPZ 2 Erträge 61.420 € TPZ 11 Personalaufwendungen 7.440 € TPZ 15 Transferaufwendungen 97.550 € Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Antragstellung für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 30.06.2022 beim BAFzA zur Weiterführung des Projektes, kann die nächste Beratungsfolge nicht mehr abgewartet werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3562/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.11.2018
- Erstellt
- 29.10.2018 15:59