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3562/2018

Teilnahme an der II. Förderphase des ESF-Förderprogramms "Jugend stärken im Quartier"

Beschlussvorlage Ausschuss 23.11.2018

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 27.11.2018, TOP 2.2.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

7006 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/512/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 3562/2018 
Freigabedatum 
23.11.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilnahme an der II. Förderphase des ESF-Förderprogramms "Jugend stärken im Quartier" 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der JHA beschließt die Weiterführung des Projekts „Kompetenzagentur im Quartier Mülheim – 
KAQM“ beim Träger Jugendhilfe Köln e.V. im Rahmen des ESF-Bundesprojekts „Jugend stär-
ken im Quartier“ für den Zeitraum 01.01.2019 – 30.06.2022 vorbehaltlich einer Mittelgewäh-
rung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Die in 
2019 erforderlichen Mittel wurden in der Verwaltungsvorlage zum Haushaltsplan 2019 im Teil-
ergebnisplan 0604 – Kinder- und Jugendarbeit – berücksichtigt. 
 
  
 
 
 
Jugendhilfeausschuss 27.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme      734.930 €   € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja  429.930 € =   47,03 
%      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen        14.880 € 
b) Sachaufwendungen etc.        195.100€ 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    122.840€      € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Programm „Jugend stärken im Quartier“ wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) 
und des Bundes (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministeri-
um des Inneren, für Bau und Heimat) seit 2015 gefördert. Die Mittel werden über das Bundesamt für 
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgerechnet. Mit dem Programm unterstützt der 
Bund Kommunen dabei, Angebote für junge Menschen zur Überwindung von sozialer Benachteili-
gung und individuellen Beeinträchtigungen im Übergang Schule/Beruf zu erproben. Priorisiert werden 
Programmgebiete der sozialen Stadt wie in Köln - u.a. in Mülheim, Buchheim und Buchforst. Die 
„Kompetenzagentur im Quartier Mülheim (KAQM)“ wird seit 1.1.2015 im Rahmen des ESF-
Förderprogramms „Jugend stärken im Quartier“ durch den Träger  Jugendhilfe Köln e.V. in Köln Mül-
heim (s.a. Beschluss des Rates für die Stadt Köln vom 5.2.2015 – Vorlagen-Nr. 3483/2014) im Auf-
trag der Stadt Köln durchgeführt. Das Angebot der Kompetenzagentur richtet sich an Jugendliche im 
Übergang Schule-Beruf, deren nachhaltige berufliche und soziale Integration gefährdet ist. Ein we-
sentlicher Aspekt des Angebotes ist die Verortung und die Vernetzung im Sozialraum. Die Kompe-
tenzagentur bietet intensive Einzelfallbetreuung, um dem hohen Förderbedarf der Jugendlichen ge-
recht zu werden sowie Beziehungs- und Motivationsarbeit zur psychosozialen Stabilisierung. Die Ju-
gendlichen bekommen durch individuelles „Case – Management“ die Möglichkeit, wieder an die 
Strukturen des Bildungs- und Erwerbslebens anzuknüpfen. Ein Schwerpunkt des Programms setzt 
besonders schwer erreichbare Jugendliche in den Mittelpunkt der Förderung. Die ESF-Projektplanung 
sieht vor, dass bis zum 31.12.2018, 600 Teilnehmende von dem Angebot partizipieren. Lt. Angaben 
des Trägers erfolgten zum 30.8.2018 bereits Projekteintritte von 702 Jugendlichen. Nach vorliegen-
den Einschätzungen des durchführenden Bundesamtes für Familie u. zivilgesellschaftliche Aufgaben 
– BAFzA wird erwartet, dass das Projektziel im vollen Umfang erreicht wird. Die Stadt Köln erhielt 
Ende 2014 die Bewilligung für die I. Förderphase sowie eine ESF-Anteilsfinanzierung in Höhe von 
125.000 € p.a. Auf der Grundlage des o.g. Ratsbeschlusses und der Antragsstellung durch das Amt 
für Kinder, Jugend und Familie beim  – BAFzA führt der Träger Jugendhilfe e.V. das Angebot unter

3 
Beteiligung eines Eigenanteils in Höhe von 40.000,00 €  p.a. (kommunaler Anteil 85.900 € p.a. 
[72.300,00 € Geldmittel – 13.600,00 € „Geldwerte Leistung- Personalressource“] Gesamtsumme: 
125.900 € p.a.) bis zum 31.12.2018 (4 Jahre) durch. Der Förderzeitraum für die II. Förderphase läuft 
vom 1.1.2019 bis zum 30.06.2022 (3.5 Jahre). Antragsberechtigt sind ausschließlich Jugendämter, 
die bereits während der 1. Förderphase das Projekt durchgeführt haben. 
Um die Weiterführung des o.g. erfolgreichen Bundesangebots weiterhin für den Sozialraum Mülheim 
zu sichern, hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie am 20.4.2018 eine Interessenbekundung 
(IBK) zur weiteren Umsetzung der „Kompetenzagentur im Quartier Mülheim – KAQM“ gegenüber dem 
BAFzA abgegeben. Die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung des Projekts bleibt unverändert.  
 
 
Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Projektkoordination läuft beim Amt 51, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Die Projektkoordinati-
on seitens der Stadt umfasst einen Personalbedarf von 0,2 Stelle Sozialarbeiter/in/ Sozialpäda-
gog/e/in, EGr. S15 TVöD. Anhand der durchschnittlichen Personalkosten 2018 ergibt sich hier ein 
Personalaufwand von 14.880 € pro Jahr bzw. 52.080 € für den gesamten Förderzeitraum. 
 
Darüber hinaus wird ein monetärer Eigenanteil der Stadt vorausgesetzt. Dieser beträgt seit Maßnah-
menbeginn 72.300 € pro Jahr und somit 253.050 € für den Förderzeitraum. 
 
Gemäß den Förderrichtlinien des BAFzA ergibt sich für den Förderzeitraum voraussichtlich ein anzu-
erkennender Gesamtbedarf von 261.172,32 € pro Jahr bzw. 914.103,12 € für den Förderzeitraum. 
Dieser errechnet sich nach den Pauschalsätzen des BAFzA wie folgt: 
• Personalaufwendungen Träger   518.141,40 € 
• Personalgestellung Träger     183.469,13 € 
• Personalgestellung Stadt Köln     47.654,32 € 
• Sachkostenpauschale (22% der Personalkosten) 164.838,27 € 
Gesamtbedarf       914.103,12 € 
 
Zur Errechnung der Fördersumme, ist von dem Gesamtbedarf der Eigenanteil in Abzug zu bringen. 
Der Eigenanteil besteht aus: 
• Transferaufwendungen aus städt. Mitteln  253.050,00 € 
• Personalgestellung Stadt Köln     47.654,32 € 
• Personalgestellung Träger    183.469,13 € 
 
Hieraus ergibt sich eine rechnerische voraussichtliche Förderung über das BAFzA i. H. v. 122.837,05 
€ pro Jahr bzw. 429.929,67 € über den Förderzeitraum. 
 
Für den städtischen Haushalt bedeutet dies 
• für die Jahre 2019 bis 2021: 
TPZ 2  Erträge   122.840 € 
TPZ 11 Personalaufwendungen    14.880 € 
TPZ 15 Transferaufwendungen 195.100 € 
• für 2022: 
TPZ 2  Erträge     61.420 € 
TPZ 11 Personalaufwendungen      7.440 € 
TPZ 15 Transferaufwendungen   97.550 € 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Aufgrund der besonderen Dringlichkeit der Antragstellung für den Zeitraum vom 01.01.2019 – 
30.06.2022 beim BAFzA zur Weiterführung des Projektes, kann die nächste Beratungsfolge nicht 
mehr abgewartet werden.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3562/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.11.2018
Erstellt
29.10.2018 15:59