1693/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erhalt des Poller Schützenplatzes als Veranstaltungsfläche, AZ.: 16/23 S
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Anlage 1 Eingabe
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Hans Burgwinkel Reihmeister Poller Maigeloog An den Rat der Stadt köln Frau Oberbürgermeisterin Beschwerdeausschuss SPD, Grüne, CDU, FDP usw 29.01.2023 BV7 Presse per e-mail „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach $14 Hauptsatzung (824 GO) hier: BA Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als Veranstaltungsfläche Hiermit mache ich gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und $ 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird gebeten, den Poller Schützenplatze auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg weiterhin als Veranstaltungsfläche - ggfls. mit Auflagen - zu erhalten. Um Kosten und Aufwand zu vermeiden, könnte die Verwaltung des Platzes vom in Auflösung befindlichen Schützenverein dem Poller Maigeloog in Kooperation mit Kölner Künstlern übertragen werden. Überraschenderweise wurde dem Poller Schützenverein der Vertrag über den vom Poller Schützenverein St. Hubertus - insbesondere vom früheren Vorsitzenden Heinz-Baum - initiierten, gebauten und z.T. durch Schenkung erworbenen Schützenplatz zum 01. Februar 2023 gekündigt. Nach meinen Informationen befindet sich ein Teil der Fläche auch im Besitz von zwei bis drei Eigentümern und der Stadt Köln. Die privaten Eigentümer hatten dem Schützenverein die Fläche zur Nutzung durch den Schützenverein gestiftet. Über Jahrzehnte fanden dort viele Veranstaltungen statt: vom Schützenfest, über Kirmes, Zirkus und Info- Veranstaltungen bis aktuell zu Theateraufführungen Kölner Künstler über das atelier mobile; d.h. Theater, Tanz, Konzerte und Ausstellungsformate für Kinder und Erwachsene, gestaltet von zahlreichen Kulturschaffenden und Initiativen aus der direkten Nachbarschaft. Hier konnten u.a. Poller Künstler ohne bürokratischen Aufwand, zu geringen bis freien Gebühren und mit nur wenigen Auflagen auftreten, bzw. sich im Rahmen anderer Veranstaltungen vorstellen. Von Grünflächenamt, Polizei und Ordnungsamt wurden weder Unregelmäßigkeiten noch Verstöße festgestellt Angeblich soll der Platz jetzt dem Landschaftsschutzgebiet zugefügt werden und nicht mehr für Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Der Platz ist aber die einzige große öffentliche Veranstaltungsfläche mit einer Teil-Infrastruktur in Poll. Fällt er weg, können weder Volksfeste und andere kulturelle Veranstaltungen noch Kunstaktionen, wie z.B. des atelier mobile mit Kölner und Poller Künstlern - siehe oben - durchgeführt werden. Der Marktplatz ist hierfür zu klein, für viele zu teuer und nur eingeschränkt nutzbar. Außerdem wird der asphaltierte Teil des Schützenplatzes als Trainingsparcours von Skatern genutzt und Eltern lassen hier ihre Kinder im Sommer auf Rädchen fahren. Ich halte es auch aus vielerlei Gründen für moralisch bedenklich, den Vertrag über den Platz zu kündigen, auch wenn es infolge gesundheitlicher Belastungen im Schützenverein leider zu zwei ausufernden Veranstaltungen gekommen ist, die zu Belastungen und Beschwerden einzelner Anwohner führten. Unter Führung von Heinz Baum wurde ein wilder Acker zu einer ordnungsgemäßen Veranstaltungsfläche umgebaut, die auch von der Stadt Köln genutzt wurde. Ohne eine allen Anliegen (Kultur/Natur/Nachbarschaft) gerecht werdende Einigung zwischen der Stadt und dem Verein Maigeloog in Zusammenarbeit mit dem atelier mobile würden alle ehrenamtlichen Erfolge für diesen einmaligen Natur und Kultur Ort untergehen. Diese Auffassung teilen zudem auch Ämter der Stadt Köln, die z.T. Veranstaltungen unbürokratisch unterstützten. Köln und insbesondere Poll brauchen diesen Platz! Um Kosten und Aufwand zu vermeiden, könnte die Verwaltung des Platzes vom in Auflösung befindlichen Schützenverein dem Poller Maigeloog in Kooperation mit Kölner Künstlern übertragen werden. Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden... Sollte dies auf dem Verwaltungsweg ohne offiziellen Beschluss der BV erfolgen können, ziehe ich den Antrag an die BV zurück Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang veröffentlicht werden...
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau Pesch, Zimmer 507 T: 0221 221-26144, F: 0221 221-6569933 geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Hans Burgwinkel Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Pe 27.02.2023 Ihre Eingabe „Erhalt des Poller Schützenplatzes als Veranstaltungsfläche“, Aktenzeichen 16/23 S“ Sehr geehrter Herr Burgwinkel, vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29.01.2023. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vor. In dieser wird Folgendes mitgeteilt: „Der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Verein ist einvernehmlich zum 31.01.2023 aufgelöst worden. Die städtischen Grundstücke wurden im Rahmen dessen an die Stadt Köln zurückgegeben. Da sich die Platzfläche insgesamt im Bereich eines im Landschaftsplan Köln festge- setzten Landschaftsschutzgebietes befindet, sind die städtischen Grundstücke unmit- telbar in die Verwaltung und Unterhaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grün- flächen übertragen worden. Aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Festsetzung der „Festplatzfläche“ ist eine weitere Nutzung zur Durchführung von Festveranstaltun- gen durch einen anderen Betreiber an dieser Stelle nicht möglich. Eine Verwendung als Festplatzfläche durch die Stadt Köln scheitert neben dem fehlendem Planungs- recht auch aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse.“ Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben erhält die Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an: - 2 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Herr Huth, Rufnummer 0221-221 23088, Stadthaus Deutz, Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, liegenschaften@stadt-koeln.de Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Porz wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gez. Dr. Ulrich Höver
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1693/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erhalt des Poller Schützenplatzes als Veranstaltungsfläche, AZ.: 16/23 S Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8
- Willy-Brandt-Platz 2
- Weidenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1693/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.05.2023
- Erstellt
- 17.05.2023 16:16