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1693/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erhalt des Poller Schützenplatzes als Veranstaltungsfläche, AZ.: 16/23 S

Mitteilung BV 17.05.2023

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

4053 Zeichen

Hans Burgwinkel

Reihmeister Poller Maigeloog

An den Rat der Stadt köln

Frau Oberbürgermeisterin

Beschwerdeausschuss

SPD, Grüne, CDU, FDP usw 29.01.2023
BV7

Presse

per e-mail

„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach $14 Hauptsatzung (824 GO)

hier: BA Erhalt des Poller Schützenplatzes auf den Poller Sport- und Spielwiesen am Weidenweg als
Veranstaltungsfläche

Hiermit mache ich gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und $ 24 der Gemeindeordnung NRW
folgende Anregung:

Die Verwaltung wird gebeten, den Poller Schützenplatze auf den Poller Sport- und Spielwiesen am
Weidenweg weiterhin als Veranstaltungsfläche - ggfls. mit Auflagen - zu erhalten.

Um Kosten und Aufwand zu vermeiden, könnte die Verwaltung des Platzes vom in Auflösung
befindlichen Schützenverein dem Poller Maigeloog in Kooperation mit Kölner Künstlern übertragen
werden.

Überraschenderweise wurde dem Poller Schützenverein der Vertrag über den vom Poller Schützenverein
St. Hubertus - insbesondere vom früheren Vorsitzenden Heinz-Baum - initiierten, gebauten und z.T. durch
Schenkung erworbenen Schützenplatz zum 01. Februar 2023 gekündigt.

Nach meinen Informationen befindet sich ein Teil der Fläche auch im Besitz von zwei bis drei Eigentümern
und der Stadt Köln. Die privaten Eigentümer hatten dem Schützenverein die Fläche zur Nutzung durch
den Schützenverein gestiftet.

Über Jahrzehnte fanden dort viele Veranstaltungen statt: vom Schützenfest, über Kirmes, Zirkus und Info-
Veranstaltungen bis aktuell zu Theateraufführungen Kölner Künstler über das atelier mobile; d.h. Theater,
Tanz, Konzerte und Ausstellungsformate für Kinder und Erwachsene, gestaltet von zahlreichen
Kulturschaffenden und Initiativen aus der direkten Nachbarschaft. Hier konnten u.a. Poller Künstler ohne
bürokratischen Aufwand, zu geringen bis freien Gebühren und mit nur wenigen Auflagen auftreten, bzw.
sich im Rahmen anderer Veranstaltungen vorstellen. Von Grünflächenamt, Polizei und Ordnungsamt
wurden weder Unregelmäßigkeiten noch Verstöße festgestellt

Angeblich soll der Platz jetzt dem Landschaftsschutzgebiet zugefügt werden und nicht mehr für
Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Der Platz ist aber die einzige große öffentliche Veranstaltungsfläche mit einer Teil-Infrastruktur in Poll.
Fällt er weg, können weder Volksfeste und andere kulturelle Veranstaltungen noch Kunstaktionen, wie
z.B. des atelier mobile mit Kölner und Poller Künstlern - siehe oben - durchgeführt werden. Der Marktplatz
ist hierfür zu klein, für viele zu teuer und nur eingeschränkt nutzbar. Außerdem wird der asphaltierte Teil
des Schützenplatzes als Trainingsparcours von Skatern genutzt und Eltern lassen hier ihre Kinder im
Sommer auf Rädchen fahren.

Ich halte es auch aus vielerlei Gründen für moralisch bedenklich, den Vertrag über den Platz zu kündigen,
auch wenn es infolge gesundheitlicher Belastungen im Schützenverein leider zu zwei ausufernden
Veranstaltungen gekommen ist, die zu Belastungen und Beschwerden einzelner Anwohner führten.

Unter Führung von Heinz Baum wurde ein wilder Acker zu einer ordnungsgemäßen Veranstaltungsfläche
umgebaut, die auch von der Stadt Köln genutzt wurde. Ohne eine allen Anliegen
(Kultur/Natur/Nachbarschaft) gerecht werdende Einigung zwischen der Stadt und dem Verein Maigeloog
in Zusammenarbeit mit dem atelier mobile würden alle ehrenamtlichen Erfolge für diesen einmaligen
Natur und Kultur Ort untergehen. Diese Auffassung teilen zudem auch Ämter der Stadt Köln, die z.T.
Veranstaltungen unbürokratisch unterstützten.

Köln und insbesondere Poll brauchen diesen Platz!

Um Kosten und Aufwand zu vermeiden, könnte die Verwaltung des Platzes vom in Auflösung
befindlichen Schützenverein dem Poller Maigeloog in Kooperation mit Kölner Künstlern übertragen
werden.

Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden...

Sollte dies auf dem Verwaltungsweg ohne offiziellen Beschluss der BV erfolgen können, ziehe ich den
Antrag an die BV zurück

Anmerkung: mein Name und meine Daten dürfen/sollen in diesem Zusammenhang veröffentlicht
werden...

Anlage 2 Antwortschreiben

2730 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau Pesch, Zimmer 507  
T: 0221 221-26144, F: 0221 221-6569933  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
Hans Burgwinkel 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4 Pe 27.02.2023 
Ihre Eingabe „Erhalt des Poller Schützenplatzes als Veranstaltungsfläche“,  
Aktenzeichen 16/23 S“  
Sehr geehrter Herr Burgwinkel, 
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29.01.2023. 
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme des Amtes für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster vor. In dieser wird Folgendes mitgeteilt: 
„Der Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Köln und dem Verein ist einvernehmlich 
zum 31.01.2023 aufgelöst worden. Die städtischen Grundstücke wurden im Rahmen 
dessen an die Stadt Köln zurückgegeben.  
Da sich die Platzfläche insgesamt im Bereich eines im Landschaftsplan Köln festge-
setzten Landschaftsschutzgebietes befindet, sind die städtischen Grundstücke unmit-
telbar in die Verwaltung und Unterhaltung des Amtes für Landschaftspflege und Grün-
flächen übertragen worden. Aufgrund der fehlenden planungsrechtlichen Festsetzung 
der „Festplatzfläche“ ist eine weitere Nutzung zur Durchführung von Festveranstaltun-
gen durch einen anderen Betreiber an dieser Stelle nicht möglich. Eine Verwendung 
als Festplatzfläche durch die Stadt Köln scheitert neben dem fehlendem Planungs-
recht auch aufgrund der unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse.“ 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben erhält die Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis.  
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch 
fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an:

- 2 - 
 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Herr Huth, Rufnummer 0221-221 
23088, Stadthaus Deutz, Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,  
liegenschaften@stadt-koeln.de 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung Porz wünschen, 
teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung BV

409 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1693/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 13.06.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Erhalt des Poller Schützenplatzes als 
Veranstaltungsfläche, AZ.: 16/23 S 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur 
Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

13.06.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Ludwigstraße 8
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Weidenweg

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Details

Aktenzeichen
1693/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
17.05.2023
Erstellt
17.05.2023 16:16