BV5/095/2025
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 – Haushalt 2025 (Liste B), Entfernung Graffiti und Neugestaltung der Unterführung am Dreiecksparkplatz in Kaiserswerth
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Beschlussvorlage
5388 Zeichen
BV5/095/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 – Haushalt 2025 (Liste B), Entfernung Graffiti und Neugestaltung der Unterführung am Dreiecksparkplatz in Kaiserswerth Fachbereich: 66 - Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Jochen Kral Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 30.09.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um - und Erweiterungsbauten. Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415500 Ansatz: 194.093,00 EUR Derzeitige Restmittel aus dem Ansatz 83.769,54 EUR Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 66 Niederrheinstraße (zwischen Kittelbach- straße und Sankt- Göres-Straße) Entfernung von Graffiti auf nicht vorbereiteten Wand- flächen, Neugestaltung der Unterführung 25.000,00 EUR 69 Niederrheinstraße (zwischen Kittelbach- straße und Sankt- Göres-Straße) Vorbereitung der Wand- flächen / Untergrundvor- bereitung, Auftrag eines Graffiti-Schutz 25.500,00 EUR Seite 2 Beschlusssumme 50.500,00 EUR Restmittel nach Beschluss 33.269,54 EUR Sachdarstellung: Die Bezirksvertretung 5 hat sich in der Sitzung am 29.04.2025 für die Gestaltung der im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf liegenden Unterführung der Niederrheinstraße am Dreiecksparkplatz ausgesprochen. Entsprechend dem interfraktionellen Antrag BV5/074/2024 soll das Gestaltungskonzept durch einen Schüler*innenwettbewerb in den umliegenden Schulen entwickelt und durch eine Fachjury ausgewählt werden. Die Verwaltung empfiehlt neben Schüler*innen, Lehrkräften und Mitgliedern der Bezirksvertretung auch Vertretende der Verwaltung in die Fachjury aufzunehmen. Auch wird empfohlen, dass die Schüler*innen im Rahmen des Wettbewerbs sowie der Umsetzung der künstlerischen Gestaltung neben der Unterstützung durch die an den Schulen Kunst Lehrenden durch StreetArt Künstler*innen begleitet werden. Die Kapazitäten, um in Federführung die Koordination der Schulen sowie die Auslobung, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs umzusetzen bestehen in der Verwaltung derzeit nicht. Die Aufgaben wären von der Bezirksvertretung 5 in Eigenregie zu leisten oder solange aufzuschieben, bis ausreichende Kapazitäten zur Ausführung in der Verwaltung bestehen. Die Umsetzung des prämierten Entwurfes kann wiederum durch die Verwaltung begleitet werden. Aufgrund der Durchfeuchtung und bereichsweise Blasen bildenden Beschichtung der Wandflächen ist vor dem Aufbringen der künstlerischen Gestaltung eine Oberflächenvorbereitung erforderlich. Damit die Feuchtigkeit der Wandflächen diffundieren kann und Folgeschäden an der baulichen Konstruktion vermieden werden sind im Wesentlichen diffusionsoffene Materialien zur farblichen Gestaltung zu verwenden. Nur so kann einer unmittelbaren Beschädigung des Kunstwerkes entgegengewirkt werden. Auch mit der Oberflächenvorbereitung und hauptsächlichen Verwendung von diffusionsoffenen Materialien wird darauf hingewiesen, dass mit einer weiteren Durchfeuchtung der Wandflächen zu rechnen ist und die Gestaltung aufgrund der Feuchtigkeitsprobleme der vom Erdreich aus weiterhin durchfeuchteten Widerlagerwand des Bauwerkes nicht dauerhaft ist. Es ist daher mit weiterer Durchfeuchtung, Blasenbildung und Abplatzung von Farbschichten zu rechnen. Im Fall einer Beschädigung des Kunstwerkes, auch durch Instandsetzung- oder Wartungsmaßnahmen an den baulichen Anlagen, ist die Verwaltung nicht für die Wiederherstellung des Kunstwerkes verantwortlich. Die Erhaltung, Instandsetzung und insbesondere auch die Reinigung des Kunstwerkes obliegt der Bezirksvertretung. Damit eine Entfernung einer spontanen Übermalung des Kunstwerkes möglich ist wird von der Verwaltung der Auftrag eines Graffiti-Schutzes empfohlen. Der Auftrag erlaubt eine einmalige Reinigung des Kunstwerkes ohne dieses zu beschädigen. Auf gereinigten Flächen ist der Graffiti-Schutz zu erneuern, um den Schutz auch nachgehend zu gewährleisten. Seite 3 Für das städtische Brückenbauwerk können die Oberflächenvorbereitung und der erstmalige Auftrag des Graffiti-Schutz durch die Verwaltung unter Beachtung der Verfügbarkeit von personellen Ressourcen sowie der erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben im Rahmen der sukzessiven Abarbeitung einer Vielzahl prioritärer Maßnahmen im Rahmen der Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit nur nachrangig bearbeitet werden. Es ist mit einer Durchführung der Maßnahmen frühestens im 2. Quartal des Jahres 2026 zu rechnen, so dass auch die entsprechenden Haushaltmittel durch die Bezirksvertretung frühestens für das Jahr 2026 bereitzustellen sind. Die Arbeiten sind darüber hinaus stark witterungsabhängig. Mittel für die Oberflächenvorbereitung der Wandflächen, die Auslobung und Durchführung des Wettbewerbes, die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes und den erstmaligen Auftrag des Graffiti-Schutzes stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung. Die geschätzten Kosten in Höhe von 50.500 EUR sowie gegebenenfalls höhere Aufwendungen im Zuge der Umsetzung sind durch die Bezirksvertretung 5 bereitzustellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: abweichend beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV5/095/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 05.09.2025
- Erstellt
- 22.05.2025 07:40