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BV5/095/2025

Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 – Haushalt 2025 (Liste B), Entfernung Graffiti und Neugestaltung der Unterführung am Dreiecksparkplatz in Kaiserswerth

Beschlussvorlage 05.09.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 30.09.2025, TOP 12

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5388 Zeichen

BV5/095/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 5 – Haushalt 
2025 (Liste B), Entfernung Graffiti und Neugestaltung der Unterführung am 
Dreiecksparkplatz in Kaiserswerth 
Fachbereich: 
66 - Amt für Verkehrsmanagement     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter  Jochen Kral      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 5 30.09.2025 Entscheidung 
 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 5 beschließt gemäß § 3 Abs. 2 der Bezirkssatzung folgende 
Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung beziehungsweise der Um - und 
Erweiterungsbauten. 
Liste B) städtische Gebäude 1.10.11.111.05.001 52415500 
Ansatz: 194.093,00 EUR 
 
Derzeitige Restmittel aus dem Ansatz 83.769,54 EUR 
Amt Standort Maßnahme Beschlusssumme 
66 Niederrheinstraße 
(zwischen Kittelbach-
straße und Sankt-
Göres-Straße) 
Entfernung von Graffiti auf 
nicht vorbereiteten Wand-
flächen, Neugestaltung der 
Unterführung 
25.000,00 EUR 
69 Niederrheinstraße 
(zwischen Kittelbach-
straße und Sankt-
Göres-Straße) 
Vorbereitung der Wand-
flächen / Untergrundvor-
bereitung, Auftrag eines 
Graffiti-Schutz 
25.500,00 EUR

Seite 2 
Beschlusssumme 50.500,00 EUR 
Restmittel nach Beschluss 33.269,54 EUR 
 
 
 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung 5 hat sich in der Sitzung am 29.04.2025 für die Gestaltung der 
im Eigentum der Landeshauptstadt Düsseldorf liegenden Unterführung der 
Niederrheinstraße am Dreiecksparkplatz ausgesprochen.  
 
Entsprechend dem interfraktionellen Antrag BV5/074/2024 soll das 
Gestaltungskonzept durch einen Schüler*innenwettbewerb in den umliegenden 
Schulen entwickelt und durch eine Fachjury ausgewählt werden. Die Verwaltung 
empfiehlt neben Schüler*innen, Lehrkräften und Mitgliedern der Bezirksvertretung 
auch Vertretende der Verwaltung in die Fachjury aufzunehmen. Auch wird 
empfohlen, dass die Schüler*innen im Rahmen des Wettbewerbs sowie der 
Umsetzung der künstlerischen Gestaltung neben der Unterstützung durch die an den 
Schulen Kunst Lehrenden durch StreetArt Künstler*innen begleitet werden.  
 
Die Kapazitäten, um in Federführung die Koordination der Schulen sowie die 
Auslobung, Organisation und Durchführung des Wettbewerbs umzusetzen bestehen 
in der Verwaltung derzeit nicht. Die Aufgaben wären von der Bezirksvertretung 5 in 
Eigenregie zu leisten oder solange aufzuschieben, bis ausreichende Kapazitäten zur 
Ausführung in der Verwaltung bestehen.  
 
Die Umsetzung des prämierten Entwurfes kann wiederum durch die Verwaltung 
begleitet werden. 
 
Aufgrund der Durchfeuchtung und bereichsweise Blasen bildenden Beschichtung der 
Wandflächen ist vor dem Aufbringen der künstlerischen Gestaltung eine 
Oberflächenvorbereitung erforderlich. Damit die Feuchtigkeit der Wandflächen 
diffundieren kann und Folgeschäden an der baulichen Konstruktion vermieden 
werden sind im Wesentlichen diffusionsoffene Materialien zur farblichen Gestaltung 
zu verwenden. Nur so kann einer unmittelbaren Beschädigung des Kunstwerkes 
entgegengewirkt werden. Auch mit der Oberflächenvorbereitung und hauptsächlichen 
Verwendung von diffusionsoffenen Materialien wird darauf hingewiesen, dass mit 
einer weiteren Durchfeuchtung der Wandflächen zu rechnen ist und die Gestaltung 
aufgrund der Feuchtigkeitsprobleme der vom Erdreich aus weiterhin durchfeuchteten 
Widerlagerwand des Bauwerkes nicht dauerhaft ist. Es ist daher mit weiterer 
Durchfeuchtung, Blasenbildung und Abplatzung von Farbschichten zu rechnen. 
 
Im Fall einer Beschädigung des Kunstwerkes, auch durch Instandsetzung- oder 
Wartungsmaßnahmen an den baulichen Anlagen, ist die Verwaltung nicht für die 
Wiederherstellung des Kunstwerkes verantwortlich. Die Erhaltung, Instandsetzung 
und insbesondere auch die Reinigung des Kunstwerkes obliegt der Bezirksvertretung. 
 
Damit eine Entfernung einer spontanen Übermalung des Kunstwerkes möglich ist 
wird von der Verwaltung der Auftrag eines Graffiti-Schutzes empfohlen. Der Auftrag 
erlaubt eine einmalige Reinigung des Kunstwerkes ohne dieses zu beschädigen. Auf 
gereinigten Flächen ist der Graffiti-Schutz zu erneuern, um den Schutz auch 
nachgehend zu gewährleisten.

Seite 3 
 
Für das städtische Brückenbauwerk können die Oberflächenvorbereitung und der 
erstmalige Auftrag des Graffiti-Schutz durch die Verwaltung unter Beachtung der 
Verfügbarkeit von personellen Ressourcen sowie der erforderlichen Ausschreibungen 
und Vergaben im Rahmen der sukzessiven Abarbeitung einer Vielzahl prioritärer 
Maßnahmen im Rahmen der Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit nur 
nachrangig bearbeitet werden. Es ist mit einer Durchführung der Maßnahmen 
frühestens im 2. Quartal des Jahres 2026 zu rechnen, so dass auch die 
entsprechenden Haushaltmittel durch die Bezirksvertretung frühestens für das Jahr 
2026 bereitzustellen sind. Die Arbeiten sind darüber hinaus stark 
witterungsabhängig. 
 
Mittel für die Oberflächenvorbereitung der Wandflächen, die Auslobung und 
Durchführung des Wettbewerbes, die Umsetzung des Gestaltungskonzeptes und den 
erstmaligen Auftrag des Graffiti-Schutzes stehen der Verwaltung nicht zur 
Verfügung. Die geschätzten Kosten in Höhe von 50.500 EUR sowie gegebenenfalls 
höhere Aufwendungen im Zuge der Umsetzung sind durch die Bezirksvertretung 5 
bereitzustellen.

Beratungsverlauf (1)

30.09.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: abweichend beschlossen

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Details

Aktenzeichen
BV5/095/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
05.09.2025
Erstellt
22.05.2025 07:40