3193/2021
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH: Entsendung in den Aufsichtsrat
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Beschlussvorlage Rat
3373 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3193/2021 Freigabedatum 07.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH: Entsendung in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: I. Der Rat entsendet Herrn Beigeordneten William Wolfgramm anstelle von Herrn Dr. Harald Rau als Vertreter der Oberbürgermeisterin in den Aufsichtsrat der AVG Abfallentsorgungs - und Verwer- tungsgesellschaft Köln mbH. II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Rates. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien an, den Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf seine Einhaltung hinzuwirken. Rat 16.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gesellschafterinnen der AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (im Folgen- den: AVG mbH) sind die Stadtwerke Köln GmbH mit 50,1% sowie die REMONDIS GmbH mit 49,9%. § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der AVG mbH regelt zur Zusammensetzung des Aufsichtsra- tes Folgendes: „Der Aufsichtsrat besteht aus 17 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus: - 9 von der Stadt Köln entsandten Mitgliedern, - 6 von der REMONDIS GmbH entsandten Mitgliedern sowie - 2 von dem Betriebsrat der Gesellschaft entsandten Mitgliedern.“ Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Aufsichtsräten von juristischen Personen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sofern weitere Vertreterinnen bzw. Vertreter zu benennen sind, muss die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister oder die/der von ihr/ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Die Bestellung der gemeindlichen Vertreterinnen bzw. Vertreter ist gem. § 50 Abs. 4 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW durch den Rat vorzunehmen. Zum 01.09.2021 hat Herr Wolfgramm sein Amt als neuer Dezernent für Umwelt, Klima und Liegen- schaften angetreten. Frau Oberbürgermeisterin Reker schlägt Herrn Wolfgramm für die Entsendung in den Aufsichtsrat der AVG mbH vor. Der Ältestenrat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 10. Mai 2019 einstimmig angeregt, die Ver- treterinnen und Vertreter der Stadt Köln in Aufsichtsgremien künftig bei ihrer Wahl anzuweisen, den Public Corporate Governance Kodex zu beachten und seine Einhaltung hinzuwirken. Dieser Empfeh- lung ist der Rat mit Beschluss vom 9. Juli 2019 gefolgt (Vorlage 2136/2019, TOP 10.37). Sofern sich das Beteiligungsunternehmen andere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gege- ben hat, bezieht sich die Weisung auf dieses Regelwerk.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Remondis
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Details
- Aktenzeichen
- 3193/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 03.09.2021 10:46