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1685/2017

Beratung des Haushaltsplan-Entwurf 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 und der sonsotigen Anlagen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 01.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.09.2017, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2062 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 1685/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beratung des Haushaltsplan-Entwurf 2018 einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung bis 
2021 und der sonsotigen Anlagen 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2018 einschließlich der mittelfris-
tigen Finanzplanung bis 2021 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Rat hat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit seinen Anlagen in sei-
ner Sitzung am 11.07.2017 entgegen genommen. 
Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereit-
gestellten Haushaltsmittel. Sie wirken an den Beratungen über die Haushaltssatzung mit. Sie beraten 
über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen und können dazu Vorschlä-
ge und Anregungen machen. 
Gemäß § 37 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW sind die bezirksbezogenen Haushaltsansätze in 
einem gesonderten Band des Haushaltsplanes nachzuweisen. 
Auf die Hinweise und Erläuterungen in der Vorbemerkung zum o.g. Haushaltsplan-Entwurf wird be-
sonders aufmerksam gemacht.

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1685/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27