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A-R/0001/2009

Wohnungspolitischer Antrag

Antrag an den Rat 03.02.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2009, TOP 20.1

Originalantrag

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Originalantrag

6715 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2009 
 
 
 
 
 
 1
 
RATSFRAKT ION  
 
02. Februar 2009 
 
Wohnungspolitischer Antrag 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. In Fortsetzung des bisherigen Handlungsprogramms  Wohnen werden zusätzliche An- 
strengungen unternommen, dem Rückgang des Sozialwohnungsbestands zu begegnen. 
Hierzu werden in einem ersten Schritt kurzfristig geeignete, in städtischem Eigentum be- 
findliche Grundstücksflächen für den Geschosswohnungsbau bereitgestellt.  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung innerstädtischer Flächenpoten- 
ziale sowie ausgewiesener Baugebiete in den Stadtteilen einen Vermarktungsplan zu 
entwickeln. Im nächsten Schritt sind die Maßnahmen der Stadtentwicklung und Stadtpla- 
nung darauf zu konzentrieren, zusätzliche Wohnbauflächen für den Geschosswohnungs- 
bau auf marktgerechten Flächen und innerhalb der Siedlungsbestände zu aktivieren. 
Auch sind die Potenziale zur Erhöhung des Wohnungsbestandes durch Umwandlung im 
Bestand zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, dies in einem Maßnahmeplan darzu- 
stellen. 
 
2. In bestehenden Quartieren, in denen durch die hi nzukommende Bebauung relevante 
Spannungen entstehen können, soll zunächst projektbezogen und probeweise ein beglei- 
tendes Quartiersmanagement eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hier- 
zu eine Projektskizze vorzulegen. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für Haushalte mi t besonderen Marktzugangshemmnissen 
ein Konzept zu entwickeln, das Maßnahmen und Instrumente aufzeigt, diesen Personen 
angemessenen Wohnraum zu verschaffen. In diesem Konzept sind die zur Umsetzung 
erforderlichen Ressourcen aufzuzeigen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein qualifiziert es Beratungsangebot der Stadt Münster, 
ggf. in Kooperation mit einem externen Partner, zur Realisierung innovativer bzw.  
alternativer Wohnformen zu intensivieren. Insbesondere sollen gemeinschaftliche Wohn- 
formen und genossenschaftliches Wohnen gefördert werden. Auch hier sind die erforder- 
lichen Ressourcen darzustellen. 
 
Begründung 
: 
Mit dem Beschluss zum Handlungsprogramm Wohnen im Jahr 2005 (HPW 2005) ist die 
Strategische Wohnstandortentwicklung als Handlungsfeld in der Stadtpolitik verankert. Zur 
Sicherung der Attraktivität der Stadt Münster wird sich städtische Wohnungspolitik künftig 
noch stärker an den Erfordernissen der strategischen Wohnstandortentwicklung ausrichten 
müssen, die ein fördernder und entwickelnder Faktor der Stadtentwicklung auch angesichts 
des demographischen Wandels ist. 
 
Die Koalition hat ihre Wohnungspolitik in den letzten Jahren konsequent an der Nachfrage 
durch die Bürger ausgerichtet. Neben dem weiterhin nötigen Angebot von Einfamilien- und 
Reihenhausgrundstücken für Familien aller Einkommensklassen sind Angebote für den frei- 
finanzierten und sozialen Mietwohnungsbau zu schaffen. In den vergangenen Jahren wurden 
bereits wichtige Schritte getan. So konnte im geförderten Mietwohnungsbau in den Jahren

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2009 
 
 
 
 
 
 2
 
RATSFRAKT ION  
2006 und 2007 die Zahl der geförderten Wohneinheiten gegenüber den Vorjahren deutlich 
gesteigert werden. Diese Entwicklung soll verstärkt werden. Hierbei kommt der Stadt und 
ihrer städtischen Tochter Wohn- und Stadtbau vor allem die Aufgabe zu, Maßnahmen zur 
Sicherung der sozialen Wohnungsversorgung zu ergreifen, um den rückläufigen Zahlen bei 
den Sozialwohnungsbeständen zu begegnen. 
 
Neben kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen, wie der Bereitstellung geeigneter städtischer 
Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau, muss sich ein mittelfristiger Maßnahmenplan 
anschließen. Die Anzahl und Größe der verfügbaren Flächen im Eigentum der Stadt Münster 
reicht bei weitem nicht aus, die erforderliche Zahl an neuen Wohnungen zu schaffen. Daher 
sind in die weitere Planung auch nichtstädtische Flächen mit einzubeziehen. Für die Flä- 
chenbereitstellung kommen nicht nur freie Flächen in Betracht, sondern auch brachliegende 
und oder umzuwandelnde Flächenressourcen. Der Grundsatz sparsamen Flächen- 
verbrauchs gilt auch hier. Im interfraktionellen Arbeitskreis ist deutlich geworden, dass direk- 
te Maßnahmen der Stadt, durch Dritte auf nichtstädtischen Flächen sozialen Wohnungsbau 
oder freifinanzierten Mehrfamilienhausbau realisieren zu lassen (z. B. im Rahmen von städ- 
tebaulichen Verträgen), wenig zielführend sind. Das Prinzip der freiwilligen Mitwirkung Dritter 
soll auch künftig gelten. In den Maßnahmenplan sind indirekte und unmittelbare Maßnahmen 
zur Schaffung begünstigender Rahmenbedingungen aufzunehmen. Hierzu zählt neben der 
Verträglichkeit von Wohnungen und Wohnenden im Quartier auch die Attraktivität der Stand- 
orte sowohl für die Investoren als auch für die künftigen Bewohner. Beispielhaft sei hier die 
zentrale Lage in einem Stadtteil mit ausreichender Infrastruktur genannt. 
 
Wo durch das Entstehen neuer Wohnbebauung Spannungen in etablierten Quartieren zu 
besorgen sind, ist zunächst projektbezogen ein begleitendes Quartiersmanagement zu er- 
proben. Dieses Quartiersmanagement soll durch frühzeitiges Handeln Transparenz sicher- 
stellen und Beteiligung der Betroffenen gewährleisten. 
 
Die Arbeit im interfraktionellen Arbeitskreis zur Wohnungspolitik hat deutlich gemacht, dass 
vor dem Hintergrund eines eher hohen Mietniveaus in Münster und eines nach wie vor an- 
haltenden Schrumpfungsprozesses im Mietwohnungsbestand mit auslaufenden Mietpreis- 
und Belegungsbindungen der Neubau geförderter Mietwohnungen alleine nicht ausreicht, die 
Wohnraumversorgung einkommensschwächerer münsterscher Haushalte sicherzustellen. 
Daneben sind weitere Maßnahmen nötig und Instrumente zu entwickeln, die das Ziel der 
Versorgung unterstützungsbedürftiger Menschen in Münster mit angemessenem Wohnraum 
erreichen helfen. Für am Mietwohnungsmarkt besonders benachteiligte Menschen ist ein 
neues Belegungs- und Betreuungsmanagement zu entwickeln, das nicht nur durch einzel- 
fallorientierte Hilfen individuelle Vermittlungshemmnisse (überdurchschnittliche mieterbeding- 
te Risiken beim Vermieter) abmildert, sondern auch durch nachgehende Betreuung Störun- 
gen des Mietverhältnisses beseitigen hilft. So können heute kaum vermittelbare Haushalte in 
stabile Mietverhältnisse gebracht werden. 
 
Ein weiterer Mosaikstein ist die Unterstützung innovativer bzw. alternativer Wohnformen. Die 
Verwaltung soll hierzu insbesondere das gemeinsame Wohnen von Menschen anstelle der 
Vereinzelung und genossenschaftliche Wohnformen - auch zur Eigentumsförderung ein- 
kommensschwacher Haushalte – unterstützen und fördern. 
 
 
Gez. H.-Dieter Sellenriek 
CDU-Fraktion 
Gez. Carola Möllemann-Appelhoff 
FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

11.02.2009 Rat
TOP 20.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0001/2009
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37