1062/2023
Beitritt der Stadt Köln zum Netzwerk C2C Regionen - zur Anfrage AN/0497/2023 der Fraktion Die FRAKTION
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 14.04.2023 1062/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 16.05.2023 Beitritt der Stadt Köln zum Netzwerk C2C Regionen - zur Anfrage AN/0497/2023 der Fraktion Die FRAKTION Text der Anfrage: Mit Ratsbeschluss zu AN/1610/2022 in der Sitzung vom 08.09.2022 wurde die Verwaltung zu drei Dingen aufgefordert. 1. Die Stadt Köln tritt dem Netzwerk C2C Regionen bei. 2. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sucht aktiv den Informationsaustausch im Netzwerk und erarbeitet Umsetzungsfelder für Köln, beispielsweise Rohstoffkataster und Gebäudechip- ping zur Baustoffdokumentation. 3. Zunächst soll die Teilnahme auf 2 Jahre befristet sein und evaluiert werden, ob die Teil- nahme fortgeführt werden soll, sofern die Mitarbeitenden der Gebäudewirtschaft und weitere Interessentinnen der Verwaltung das Netzwerk als Bereicherung sowohl für Köln als auch für andere Kommunen betrachten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung 1. Wie ist der Sachstand zu den Punkten eins und zwei? Und für den Fall, dass Köln dem Netzwerk noch nicht beigetreten ist: 2. Woran hat es gelegen? 3. Wann ist mit dem Beitritt zu rechnen? Und für den Fall, dass die Gebäudewirtschaft noch keinen Kontakt gesucht hat: 4. Woran hat es gelegen? 5. Wann ist mit einer Kontaktaufnahme zu rechnen? Antwort der Verwaltung: Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist für die Stadt Köln zum 1. April 2023 dem Netzwerk C2C Regionen beigetreten. Die Finanzierung der jährlichen Mitgliedsbeiträge in Höhe von 5000 Euro erfolgt entgegen der im AN/1610/2022 genannten Haushaltsstelle (TP 1601 TPZ 15 – Minderaufwendungen bei der Landschaftsumlage) aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft. Kreislaufwirtschaft (C2C) ist ein Thema, das sich über alle Lebensbereiche und damit auch die gesamte Stadtverwaltung erstreckt, zum Beispiel alle Arten von Beschaffung, erneuerbare Energien, zirkuläres Wassermanagement, klimapositive und kreislauffähige Mobilitätskonzep- te, intelligente Flächenplanung und so weiter. 2 Das C2C Netzwerk ist dabei in erster Linie ein Instrument, um die Philosophie des kreislauffä- higen Bauens zu verbreiten, jedoch kein Nachweis oder Garant für eine vollumfängliche Nachhaltigkeit. Die Bewertung, ob ein Gebäude nachhaltig ist, wird bei C2C unter anderem dadurch erzeugt, dass man Aussagen zur zukünftigen Verwertung von Baustoffen trifft. Auf- grund der langen Lebenserwartung eines massiven Bauwerks von bis zu 100 Jahren nach anerkannten Regeln der Technik sind diese im Moment schwer vorherseh- und bezifferbar. Zur Wegbereitung einer Infrastruktur für eine städtische Kreislaufwirtschaft mit regionalen Lagerstätten (Urban Mining Prinzip) sind zunächst gesetzliche Änderungen erforderlich. Außerdem müssen die Zielkonflikte im Hinblick auf die Marktverfügbarkeit, den Energieauf- wand für Aufbereitung und die Transportwege der Materialien erst noch gelöst werden. Ungeachtet dessen arbeitet die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln auf unterschiedlichen Ebenen an den Themen nachhaltiges und zirkuläres Bauen: Das Recycling bzw. die Wieder- verwendung von Baustoffen werden beispielsweise in den Pilotprojekten „Neubau eines Bezirksrathauses“ sowie beim geplanten „Rückbau eines Verwaltungsgebäudes mit 1-zu-1 Wiedereinbau von Baumaterialien“ erprobt (Realitätscheck im Hinblick auf Verwertungsquote, Vermarktung und Wirtschaftlichkeit/Aufwand). C2C-Zertifizierte Materialien sollen bei dem Neubau einer Gesamtschule zum Einsatz kommen. Derzeit werden an über 10 verschiedenen Standorten in Köln modulare Schulerweiterungsge- bäude in Holzmodulbauweise realisiert. Auch die Errichtung einer Kindertagesstätte in Holz- bauweise ist in Bearbeitung. Hierbei bildet Holz als nachwachsender Rohstoff einen großen Anteil an den für den Neubau verwendeten Materialien. Weitere Aspekte des nachhaltigen Bauens beziehungsweise C2C, wie eine nachgewiesene Materialgesundheit über Einsatz einer Positivliste mit Produktprüfung sowie umfassende, vielfältige Maßnahmen der Barriere- freiheit (Inklusion) sind bei der Gebäudewirtschaft bereits seit vielen Jahren in Anwendung. Die Verwaltung wird rechtzeitig evaluieren, ob die Mitgliedschaft über den 31. März 2025 hinaus fortgeführt wird. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1062/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 14.04.2023
- Erstellt
- 28.03.2023 15:08