2569/2024
Kostenentwicklung bei Bauprojekten - zur Beschlussvorlage 3631/2022/1
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 03.09.2024 2569/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2024 Kostenentwicklung bei Bauprojekten - zur Beschlussvorlage 3631/2022/1 Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2023 zur Vorlage 3631/2022/1 folgenden Beschluss gefasst: „Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beschließt, dass in künftigen Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen das ermittelte Baubudget zu nennen ist. Grundlage der Berechnung soll eine projektkonkrete Risikobetrachtung sein.“ In der Begründung der Beschlussvorlage wird detailliert erläutert, wie das Baubudget in Rats- vorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen zukünftig ermittelt werden soll: „1) wie bisher auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 anhand der vergangen- heitsorientierten Werte (Datenbankquellen) bei konventionell durchgeführten Baumaß- nahmen in Einzelvergabe (also keine GU/TU- oder Modulbauprojekte) 2) Kalkulatorisch erfasst wird ein Zuschlag für unvorhergesehene Projektentwicklungen. Dieser wird anhand verschiedener baulicher und nicht-baulicher Kategorien projektspe- zifisch eingeschätzt. Auf Basis dieser Kategorien erfolgt auch das Risikomonitoring. 3) Kalkulatorisch erfasst werden die erwarteten Preis und Marktentwicklungen. Basis für diese kalkulatorische Erfassung ist die Datenbank GENESIS-ONLINE (Durchschnitt der letzten drei Jahre) mit dem folgenden Link: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirt- schaft/Preise/Baupreise-Immobilienpreisindex/Publikationen/_publikationen-innen-bau- preise.html Die Preisentwicklung der letzten drei Jahre betrug rund 30 %. Wesentliche Ursache ist die internationale Krise, insbesondere verursacht durch den Krieg in der Ukraine. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Preisentwicklung nicht auf dem hohen Niveau bleiben wird. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die für die Beschlussvorlagen oben beschrie- bene Methodik für die Preissteigerungen quartalsweise zu plausibilisieren beziehungs- weise zu hinterfragen. 4) Die Verwaltung empfiehlt zu der Summe aus den Kosten 1) – 3) einen pauschalen Risi- kozuschlag von 10 % hinzuzurechnen, der nicht absehbare Ereignisse abdecken soll. Darunter sind vor allem Risiken zu verstehen, die auch bei gewissenhafter Voruntersu- chung projektspezifisch dem Grunde und der Höhe nach nicht vorhersehbar sind bzw. sein können. Bei der Planung von Bauprojekten ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Risiken aufgrund von Änderungswünschen durch die Nutzer*innen, da sich diese nicht objektkonkret, sondern 2 nur pauschal über die Summe der abgeschlossenen Projekte bewerten lassen.“ Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste dagegen in seiner Sitzung am 19. März 2024 einen ergänzten Beschluss mit folgendem Wortlaut: „Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, dass in künftigen Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen das ermittelte Baubudget zu nennen ist. Grund- lage der Berechnung soll eine projektkonkrete Risikobetrachtung sein. In Ratsvorlagen zur Herbeiführung von Baubeschlüssen hat die Gebäudewirt- schaft das zukünftige Baubudget wie folgt zu ermitteln: 1. wie bisher auf Basis einer Kostenberechnung nach DIN 276 anhand der ver- gangenheitsorientierten Werte (Datenbankquellen) bei konventionell durch- geführten Baumaßnahmen in Einzelvergabe (also keine GU/TU- oder Modul- bauprojekte) 2. Kalkulatorisch erfasst wird ein Zuschlag für unvorhergesehene Projektent- wicklungen. Dieser wird anhand verschiedener baulicher und nicht-baulicher Kategorien projektspezifisch eingeschätzt. Auf Basis dieser Kategorien er- folgt auch das Risikomonitoring. 3. Kalkulatorisch erfasst werden die erwarteten Preis und Marktentwicklun- gen.“ Die ergänzten Ziffern 1.-3. geben die Erläuterungen aus dem Begründungstext der Vorlage wieder (s.o.). Punkt 4 zur Hinzurechnung eines pauschalen Risikozuschlages von 10 % wurde nicht mit in den Beschlusstext übernommen. Die Verwaltung sieht keinen Anlass, den Hauptausschuss mit diesen Beschlüssen zu befas- sen. Nach § 7 Abs. 1 Ziffer 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist der Hauptaus- schuss bei Kompetenzstreitigkeiten zwischen Ausschüssen hinsichtlich der Zuständigkeit bei einer Entscheidung zu beteiligen. In der Beschlussvorlage 3631/2022/1 sind zwar beide Ausschüsse als Entscheidungsgremium aufgeführt. Eine Entscheidungszuständigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses für die Festlegung von Vorgaben zur Kostenermittlung bei Ratsvorlagen zu Baubeschlüssen ergibt sich allerdings weder aus der Zuständigkeitsordnung noch aus der Rechnungsprüfungsord- nung der Stadt Köln. Der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses ist daher in Bezug auf die Ermittlung des Baubudgets für die Verwaltung nicht bindend. Sollte die Verwaltung zukünftig eine Änderung der bisherigen Kostenberechnung bei Baupro- jekten vornehmen, wird sie die zu beteiligenden Gremien entsprechend einbinden. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2569/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.09.2024
- Erstellt
- 23.08.2024 11:36