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4174/2019

Fußgängerüberweg zwischen Marktstraße und Bonner Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 03.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 7.1.10

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2337 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4174/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
 
Fußgängerüberweg zwischen Marktstraße und Bonner Straße 
hier: Anfrage von Herrn Ilg in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 16.09.2019, 
TOP 7.2.1 
Herr Ilg von der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
Fragen: 
 
1. „Wann wird die Marktstrasse und der desolate Fußweg zwischen Bischofsweg und der Kreuzung 
Bonner Straße saniert?  
 
2. Ist dabei auch geplant, die beiden Querungshilfen (zwischen Höhe Seniorenheim und Weinhaus 
Süd), durch einen sichereren Überweg mit einem Zebrastreifen oder einer Ampel zu e rsetzen, bzw. 
zu ergänzen? - Wenn nein, warum nicht?  
 
3. Fußgänger bzw. Bewohner, die ab Höhe „Senioren- und Fachpflegezentrum“, sowie dem ange-
schlossenen „Haus am Park für psychisch Kranke“ die Marktstraße überqueren möchten, müssen zu 
Fuß eine Strecke von ca. 1 km zurücklegen, um am nächsten Zebrastreifen an der Kreuzung Bonner 
Straße, die Fahrbahn sicher überqueren zu können. - Ist dieser lange Weg überhaupt zumutbar? - 
Wenn ja, bitte ich um eine ausführliche Begründung, zumal unlängst wie oben bereits erwähnt, eine 
Seniorin in dem Bereich zu Tode gekommen ist.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Marktstraße sowie der betreffende Gehweg im angefragten Bereich werden voraussichtlich ab 
2020 im Zuge der Arbeiten zur 3.Baustufe des Nord-Süd Stadtbahnbaus Bonner Straße komplett neu 
hergestellt. Bis dahin werden bei Bedarf eventuelle verkehrsgefährdende Schadstellen im Gehweg 
durch den städtischen Bauhof beseitigt.  
 
 
Zu Frage 2: 
Zunächst ist festzustellen, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die genannten Querungshilfen 
unsicher sind. 
Darüber hinaus sind die rechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Anlage von Fußgänger-
überwegen nicht gegeben. 
 
Zu Frage 3: 
 
Der betreffende Abschnitt bietet zu Fuß Gehenden die Möglichkeit entweder im Bereich der Que-
rungshilfe oder der Signalisierung der Bonner Straße gesichert zu queren. Daher entspricht die Aus-

2 
 
sage es seien lange Umwege in Kauf zu nehmen nicht dem tatsächlichen Verhalten der zu Fuß Ge-
henden.

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4174/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
03.12.2019
Erstellt
28.11.2019 14:42