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Fußgängerüberweg zwischen Marktstraße und Bonner Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 4174/2019 vom 03.12.2019

Stand: Am 09.12.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 4174/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Fußgängerüberweg zwischen Marktstraße und Bonner Straße hier: Anfrage von Herrn Ilg in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 16.09.2019, TOP 7.2.1 Herr Ilg von der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: Fragen: 1. „Wann wird die Marktstrasse und der desolate Fußweg zwischen Bischofsweg und der Kreuzung Bonner Straße saniert? 2. Ist dabei auch geplant, die beiden Querungshilfen (zwischen Höhe Seniorenheim und Weinhaus Süd), durch einen sichereren Überweg mit einem Zebrastreifen oder einer Ampel zu e rsetzen, bzw. zu ergänzen? - Wenn nein, warum nicht? 3. Fußgänger bzw. Bewohner, die ab Höhe „Senioren- und Fachpflegezentrum“, sowie dem ange- schlossenen „Haus am Park für psychisch Kranke“ die Marktstraße überqueren möchten, müssen zu Fuß eine Strecke von ca. 1 km zurücklegen, um am nächsten Zebrastreifen an der Kreuzung Bonner Straße, die Fahrbahn sicher überqueren zu können. - Ist dieser lange Weg überhaupt zumutbar? - Wenn ja, bitte ich um eine ausführliche Begründung, zumal unlängst wie oben bereits erwähnt, eine Seniorin in dem Bereich zu Tode gekommen ist.“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Die Marktstraße sowie der betreffende Gehweg im angefragten Bereich werden voraussichtlich ab 2020 im Zuge der Arbeiten zur 3.Baustufe des Nord-Süd Stadtbahnbaus Bonner Straße komplett neu hergestellt. Bis dahin werden bei Bedarf eventuelle verkehrsgefährdende Schadstellen im Gehweg durch den städtischen Bauhof beseitigt. Zu Frage 2: Zunächst ist festzustellen, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass die genannten Querungshilfen unsicher sind. Darüber hinaus sind die rechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Anlage von Fußgänger- überwegen nicht gegeben. Zu Frage 3: Der betreffende Abschnitt bietet zu Fuß Gehenden die Möglichkeit entweder im Bereich der Que- rungshilfe oder der Signalisierung der Bonner Straße gesichert zu queren. Daher entspricht die Aus- 2 sage es seien lange Umwege in Kauf zu nehmen nicht dem tatsächlichen Verhalten der zu Fuß Ge- henden.

Beratungsverlauf

  1. 09.12.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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