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2568/2025

Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld

Mitteilung BV 29.10.2025

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Naturschutzwacht Jahresbericht 2024

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Mitteilung BV

6713 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 2568/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.11.2025 
 
Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld 
Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich an dieser Stelle für das Engagement von Herrn 
Kölsch in seiner Funktion als Naturschutzwart in den zurückliegenden Jahren. 
Zu dem von Herrn Kölsch erstellten Bericht nimmt die Untere Naturschutzbehörde wie folgt 
Stellung: 
 
Zum Punkt „Kontrolltouren“: 
 
• Rochuspark: In Hinblick auf die Problematik bezüglich der Parksituation beim SC Ger-
mania Ossendorf sowie der Zirkusveranstaltungen erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit 
den hierfür zuständigen Personen. 
 
• Feuchtgebiet „Wassermannsee“: Die Problematik am Gewässer ist hinlänglich be-
kannt. Durch die urbane Lage des Schutzgebietes ist der Besucherdruck, besonders in den 
Sommermonaten extrem hoch. Hier hatte es bereits im letzten Jahr in enger Absprache mit 
dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen einige Maßnahmen gegeben, um den Besu-
cherdruck abseits der Wege einzudämmen. 
Flächeneigentümer des von Herrn Kölsch angesprochenen geschützten Landschaftsbestand-
teils ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. In Hinblick auf ein Informationsschrei-
ben an die dortigen Anwohner finden zurzeit stadtinterne Gespräche statt mit dem Ziel der vo-
ranschreitenden illegalen Aneignung entgegenzutreten.  
 
• Nüssenberger Busch: In diesem Jahr wurde gemeinsam mit dem Amt für Landschafts-
pflege und Grünflächen mit der Beweidung der bisher durch viele Hundebesitzer genutzte 
Freifläche am Nüssenberger Busch begonnen. Durch die hier errichteten Zäune sowie die An-
wesenheit der Rinder besteht nun mehr keine Möglichkeit dort Hunde unangeleint in der Flä-
che laufen zu lassen. Die angesprochene Situation in Bezug auf die Beschilderungen wird 
zurzeit von der zuständigen städtischen Stelle geprüft und bearbeitet. 
 
• Seen im Norden des Bezirks: Herr Kölsch nimmt hier Bezug auf die Baadenberger 
Senke mit seinen beiden Wasserflächen. Für das Naturschutzgebiet gilt ein absolutes Betre-
tungsverbot, da es sich um ein wertvolles Biotop für verschiedene seltene Tier- und Pflanzen-
arten handelt. Eine Entfernung der umgebenen Zäune würde zu einer deutlichen Erhöhung 
des Nutzungsdrucks durch die Kölner Stadtbevölkerung führen, wobei das Gebiet schon jetzt 
immer wieder illegal durch Bürger*innen betreten wird.

2 
 
• Allgemeines Thema Müll: 
Durch den städtischen Charakter Ehrenfelds besteht grundsätzlich ein hoher Besucherdruck 
durch Spaziergänger*innen und Hundehalter*innen sowie durch Autofahrer*innen. Es sind 
Mülleimer in und entlang der Schutzgebiete vorhanden, diese werden jedoch nicht von allen 
Kölner*innen zufriedenstellend genutzt. Ergeht die Meldung einer Verschmutzung innerhalb 
eines Schutzgebietes an die UNB, so erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der AWB o-
der dem KRAKE e.V., um eine schnellstmögliche Beseitigung in die Wege zu leiten. Dies hat 
in der Vergangenheit stets zufriedenstellend funktioniert. 
 
Zum Punkt „Ausgeübte Tätigkeiten“: 
 
Herr Kölsch stellt an dieser Stelle erneut fest, dass nach wie vor eine Vielzahl von baulichen 
Eingriffen innerhalb der Schutzgebiete stattfinden. Dies liegt primär am grundsätzlichen Cha-
rakter Kölns als eine wachsende Großstadt und dem dementsprechend vorhandenen Bestre-
ben, in den baulichen Außenbereich vorzudringen. Nichtsdestotrotz liegen für viele der von 
Herrn Kölsch registrierten Bauelemente in der Landschaft Baugenehmigungen vor, die zum 
Teil vor etlichen Jahren erteilt wurden. 
 
Zum Punkt „Problematiken“: 
 
Die Idee von Herrn Kölsch, einen Flyer mit den wichtigsten Verbotstatbeständen in den 
Schutzgebieten zu erstellen, klingt zunächst plausibel. Aufgrund der Komplexität der Materie 
wäre eine Umsetzung jedoch schwer realisierbar. Je nach Schutzgebietskategorie bestehen 
mitunter große Unterschiede hinsichtlich der geltenden Verbote. Hinzu kommt die Vielzahl an 
Ausnahmen oder nicht betroffenen Nutzungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. 
Aus Sicht der UNB wäre eine, wie von Herrn Kölsch gewünschte Vereinfachung des Sachver-
haltes somit nicht zielführend und könnte sogar wohl eher zu Missverständnissen und Konflik-
ten führen. 
 
Hinsichtlich des Verhaltens in den Kölner Naturschutzgebieten können sich die Kölner Bür-
ger*innen unter folgendem Link informieren: 
 
Verhalten in Naturschutzgebieten - Stadt Köln  
 
Zum Punkt „Verbesserungsvorschläge“: 
 
„Abbau von Zäunen an vielen Orten“  
Zäune sind in den meisten Fällen Teile von bereits erteilten Baugenehmigungen oder grenzen 
mitunter auch Privatgrundstücke ab, so dass eine alternative Umwandlung auf naturverträgli-
chere Varianten (Hecken etc.) häufig nicht realisierbar ist. 
 
„Abbau von versiegelten Flächen“ 
Viele versiegelten Flächen sind im Laufe der Jahre im Zuge von genehmigten Bauvorhaben in 
den Schutzgebieten entstanden oder existieren dort schon länger als die Schutzgebietsaus-
weisung. 
 
„Abbau von Schilder“ 
Die UNB wird das Thema an das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau weiterleiten. 
 
„Absperrung von Parkplätzen“ 
Auch viele Parkplätze sind wie die versiegelten Flächen im Laufe der Jahre legal entstanden 
Im Falle einer illegalen Nutzung wäre ein Rückbau und eine Rekultivierung der Fläche denk-
bar. Hierzu wird die UNB ebenfalls das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau einbin-
den. Aktuell finden hierzu bereits konkrete Bestrebungen gemeinsam mit dem Amt für Land-
schaftspflege und Grünflächen und dem Amt für Straßen und Radwegebau im Bereich der 
Venloer Straße/Auffahrt A1 statt.  
 
„Nachpflanzungen“ 
Die Pflege und Nachpflanzung von Gehölzstreifen obliegt in den meisten Fällen den jeweiligen 
Grundstückseigentümer*innen. Um hier tätig werden zu können müssten zunächst konkrete

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Standorte ermittelt und die Informationen an die Untere Naturschutzbehörde übermittelt wer-
den.  
 
„Wartung von Hinweisschilder“ 
Die UNB wartet und ersetzt regelmäßig die Schutzgebietsschilder. Aufgrund der enormen An-
zahl an Schildern im gesamten Stadtgebiet sowie dem steigenden Vandalismus ist der Auf-
wand hierbei hoch. Nichtsdestotrotz werden auch die Schilder in Ehrenfeld regelmäßig erneu-
ert. 
 
„Naturdenkmale“ 
Alle Naturdenkmale sind vor Ort gekennzeichnet, eine fehlende Kennzeichnung ist der UNB 
nicht bekannt. Sollten dennoch fehlende Kennzeichnungen bemerkt werden, so kann dies 
gerne an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln übermittelt werden. 
 
 
Anlage 1:  
 
Anlage 1 Naturschutzwacht Jahresbericht 2024

Anlage 1 Naturschutzwacht Jahresbericht 2024

8707 Zeichen

Köln, den 15.03.2025 
 
NAWA Jahresbericht 2024 im Bezirk Ehrenfeld 
 
Tätigkeiten als Naturschutzwacht im Bezirk Ehrenfeld 
 
 
Kontrolltouren 
 
ca. alle 10 Tage Radtouren durch den Bezirk Ehrenfeld  
meist am Freitagnachmittag oder am Wochenende  
 
 
 
Das Takufeld wird oft von mir durchfahren (da zentrale Lage) 
 
Für die zentrale Lage sind hier relativ geringe Verstöße festzustellen.  
- vereinzelte Pkw im Park  
- vereinzelt Müll 
- verschmutzte Schilder     
- immer wieder fahren Fahrzeuge von der Subbelrather Str. in den Park

Der Rochuspark wird oft von mir fast immer durchfahren (da zentrale Lage) 
 
- Die Schule a n der Rochusstr. hat endlich die seit Jahren illegale Einzäunung im 
Rochuspark zurückgebaut  
- Große Probleme durch illegal abgestellte Kfz von Besuchern der SC Germ. Ossendorf 
Das verrottete Tor in den Park lässt sich nicht mehr schließen, so  dass die Besucher 
bei Fussballspielen und beim Training denken, der Park sei der offizielle Parkplatz.   
- Durch den vom Amt 67 gestatteten Zirkus im Rochuspark erfolgten viele illegale 
Nutzungen, die dem Interesse des LSG schaden. Im Interesse des LSG sollte die UNB 
darauf hinwirke n, dass keine weiteren Zirkusveranstaltungen im Rochuspark mehr 
stattfinden. 
 
Das Feuchtgebiet Wassermannsee (immer mal wieder Kontrollen) 
 
- Die Anwohner eignen sich immer mehr das geschützten Landschaftsbestandteil illegal 
durch Einzäunungen und Erweiterungen ihrer privaten Gärten an . Hier bedarf es ein 
Schreiben an alle Anwohner seitens der UNB.   
- Immer wieder Komposthaufen im Schutzgebiet von den angrenzenden Anwohnern 
- ab und an Müll 
- illegale Badenutzung 
- Die Umwegung des Sees wird als Fussweg immer öfter genutzt. 
  
Der Nüssenberger Busch (immer mal wieder Kontrollen) 
 
- viel Müll 
- manchmal freilaufende Hunde im Wald und auf Offenlandfläche außerhalb der 
Hundefreilaufzone 
- Die Beschilderung ist viel zu weit in das Schutzgebiet eingerückt errichtet worden, so 
dass viele Autofahrer denke n „Bis zum Schild kann ich in  der Grünfläche noch 
vorfahren oder wieso ich bin hier doch noch nicht im Schutzgebiet ...“ 
- Weiterhin eine teils chaotische Beschilderung (Stand Herbst 2024, die eine klare 
Zuordnung der Schutzgebiete vor Ort nicht möglich macht.    
 
Der Bürgerpark Nord längs der BAB (immer mal wieder Kontrollen)  
 
- 3-4 Kfz-Parkplätze an der Bu tzweiler Str. sind ein großes Problem für das LSG. Die 
Flächen werden ständig als Lagerstätte und als Müllstätte genutzt, wobei der Übergang 
fließend ist. Als Parkplatz für Besucher des LSG oder für die Kleingärten werden 3 der 
4 Plätze relativ wenig genutzt.  
- Eine relativ wenig genutzte Grünfläche, da an der Autobahn gelegen. 
- Viel Kompost von den angrenzenden Kleingärtnern  
- Die Beschilderung ist viel zu weit in das Schutzgebiet eingerückt errichtet worden, so 
dass viele Autofahrer denke n „Bis zum Schild kann ich in  der Grünfläche noch 
vorfahren oder wieso … ich bin hier doch noch nicht im Schutzgebiet etc.“ 
 
Die Seen im Norden des Bezirkes (seltene Kontrolle, da eingezäunt) 
 
- Die Zäune um die Seen selber sind das deutlich größte Problem, da es Anzeichen 
gibt, dass immer wieder Tiere erfolglos in den Seebereich bzw. aus den Seebereich 
herauswollen und das Ihnen nicht gelingt. Auch scheint die Artenvielfalt hierdurch ehr 
klein zu sein. Eine menschliche Nutzung ist bei den beiden Seen im Bereich des 
Bezirk Ehrenfeld so gut wie nicht vorhanden. Hier sollten die Zäune im Sinne des 
LSG und des dortigen NSG schnellstmöglich entfernt werden. Eine dann sich 
entwickelnde überhandnehmende menschliche Nutzung ist auf Grund der 
angrenzenden Seen und der fehlenden Zuwegung nicht zu erwarten.

Die Altdeponie Butzweiler Straße (immer wieder Kontrollen) 
 
- einzelne illegale Nutzung durch Kfz-Verkehr 
- ab und zu Müll 
 
Der Westfriedhof (sehr selten Kontrollen, da nur wenig zu beanstanden) 
- hier habe ich 2024 kein Verstoß bei Nutz ern bemängelt  obwohl es intensive 
Rückschnitte auf dem Friedhof insbesondere im Bereich der Rückschnitte von Bäumen 
und Sträuchern gegeben hat.  
 
Der Park am Akazienweg (sehr selten Kontrollen, da nur wenig zu beanstanden) 
- hier habe ich 2024 kein Verstoß bei Nutz ern bemängelt , obwohl es intensive 
Rückschnitte auf dem Friedhof insbesondere im Bereich der Rückschnitte von Bäumen 
und Sträuchern gegeben hat.  
 
Der Park östlich vom Westfriedhof (ab und an Kontrollen) 
- im Park keine Verstöße festgestellt, da sich augenscheinlich der relativ neue Park auch 
auf das Verhalten der Nutzer/innen auswirkt.  
- Östlich des P ark an der Westendstr. werden die viel zu vielen angebotenen Kfz -
Stellplätze als Dauerabstellfläche für Fahr zeuge aller Art genutzt. Im Interesse des 
gestörten Landschaftsbild es sollte diese Dauerparkplatz zwischen Park und 
Westfriedhof abgeräumt werden. 
 
 
ausgeübte Tätigkeit  
 
- Ansprache an Bürger/innen und sie auf Verstöße hinweisen  
- Feststellen von Verstößen deren Verursacher ungeklärt ist  
(Meldung mit der App „sags uns“) 
- Feststellen von Verstößen, die an die UNB, bis zum Sommer noch an  
weitergeleitet werden (meist bauliche Verstöße)  
 
Bei den wesentlichen Verstößen handelt es sich weiterhin um bauliche Eingriffe innerhalb der 
Schutzgebiete, die erst bei intensiver Überprüfung der Pläne ersichtlich werden (illegale neue 
Bauten, zusätzlich neue versiegelte Flächen, neue nicht dem Ortsbild entsprechende Zäune , 
Reklameschilder etc. etc. Diese Verstöße nachzuweisen und zu unterbinden stellt einen 
erheblichen Arbeitsaufwand da.  
 (UNB) war bislang ist hier meine Ansprechperson, der diese Verstöße bearbeitet. Nun 
sende ich wesentliche Punkte die die UNB betreffen an: 571-UNB@Stadt-Koeln.de 
 
Kontakte:   
 
Es gibt Kontakte zum Amt für öffentliche Ordnung, Dienstgruppenleitung Stadtbezirk 
Ehrenfeld. 
Wiederhalt habe ich erfahren, dass Verstöße im Landschafts- oder Naturschutzrecht vom Amt 
für öffentliche Ordnung nicht als solche verfolgt  werden (es gilt nur die Kölner Stadt ordnung 
für sie).  
 
Es gibt sporadischen Kontakte zu einzelnen Bürgern, die an einen der geschützten 
Landschaftsbestandteilen oder am LSG wohnen und von meinen Kontrolltouren Kenntnis 
haben.  
 
Grundsätzliche Problematiken 
 
Die zweibändige Landschaftsplan ist viel zu umfassend. Die allgemeinen Verbote im LSG und 
NSG mit den ganzen Sonderfestsetzungen bei einzelnen geschützten

Landschaftsbestandteilen sind vor Ort nicht zu händeln. Die Verbote sollten von der UNB auf 
ca. 3 Blätter heruntergebrochen werden und als Flyer verteilt werden. Naturschutzwächter 
könnten diese ggf. mit verteilen.  
 
Die App „sags uns “ der Stadt Köln ist für mich extrem hilfreich. Durch Sie wird die Arbeit 
deutlich verbessert.  
 
 
Grundsätzliche Verbesserungsvorschläge (ähnlich wie schon 2023) 
 
- Abbau von Zäunen an vielen Orten  
Zäune tragen in Ehrenfeld oft zur Zerstörung des Landschaftsbildes bei, verunstalten 
einzelne Orte, führen zur höheren Müllbelastung und sind öfters Todesfallen für die 
Tiere. Die Anzahl der zu entfernenden Zäune liegt in einem hohen zweistelligen 
Bereich. 
 
- Abbau von versiegelten Flächen  
Viele Schutzgebiete sind voll von versiegelten Flächen, die eine naturferne Situation 
suggerieren. Auch werden diese Flächen als legale Abstellflächen oder Park plätze 
betrachtet. Die Anzahl dieser unnütz versiegelten Flächen in Schutzgebieten in 
Ehrenfeld liegt aus meiner Sicht bei über 100 Flächen.    
 
- Abbau von Schilder  
In den Schutzgebieten steht eine Anzahl von unnützer Verkehrsschilder. Das Amt 66 
scheint sie vergessen zu haben.  
 
- Absperrung von Parkplätzen  
Parkplätze liegen oftmals mitten im Schutzgebiet. Viele von Ihnen scheinen illegal 
eingerichtet und illegal gewartet zu werden. Vor Ort macht es den Anschein es handelt 
sich um legale Parkplätze Eine Umwandlung der Parkplätze in Grünfläche täte eine 
erhebliche Aufwertung für die jeweiligen Schutzgebiete bedeuten  
 
- Nachpflanzungen  
An vielen Orten benötigen Feldgehölzstreifen eine Nachpflanzung. Die Lücken sind 
oftmals so prägnant, so dass die Gehölzstreifen nicht mehr zu erkennen sind. Das Amt 
67 ist hierfür nicht zuständig. 
 
- KVB 
Das Gespräch mit der KVB suchen, da ihre Trassen in großen Teilen nicht den 
Anforderungen der Schutzgebiete erfüllt. (Schottertrasse statt Rasentrasse, unnütze 
Absperrungen im LSG).  
 
- Flyer über die Verstöße  
Ein Flyer in der alle Verstöße kurz und prägnant zusammengefasst sind 
 
- Wartung von Hinweisschilder  
Eine Wartung und Unterhaltung von Hinweisschilder zu den Schutzgebieten scheint 
nicht vorhanden zu sein.  
 
- Naturdenkmale 
Kennzeichnung der Naturdenkmale vor Ort . Kleine Schilder können hier Wirkung 
zeigen

Beratungsverlauf (2)

29.09.2025 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.12.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2568/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.10.2025
Erstellt
18.08.2025 11:04