2568/2025
Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/571 Vorlagen-Nummer 2568/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 29.09.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.11.2025 Jahresbericht 2024 der Naturschutzwacht Herrn Kölsch Bezirk 4 Ehrenfeld Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich an dieser Stelle für das Engagement von Herrn Kölsch in seiner Funktion als Naturschutzwart in den zurückliegenden Jahren. Zu dem von Herrn Kölsch erstellten Bericht nimmt die Untere Naturschutzbehörde wie folgt Stellung: Zum Punkt „Kontrolltouren“: • Rochuspark: In Hinblick auf die Problematik bezüglich der Parksituation beim SC Ger- mania Ossendorf sowie der Zirkusveranstaltungen erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit den hierfür zuständigen Personen. • Feuchtgebiet „Wassermannsee“: Die Problematik am Gewässer ist hinlänglich be- kannt. Durch die urbane Lage des Schutzgebietes ist der Besucherdruck, besonders in den Sommermonaten extrem hoch. Hier hatte es bereits im letzten Jahr in enger Absprache mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen einige Maßnahmen gegeben, um den Besu- cherdruck abseits der Wege einzudämmen. Flächeneigentümer des von Herrn Kölsch angesprochenen geschützten Landschaftsbestand- teils ist das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. In Hinblick auf ein Informationsschrei- ben an die dortigen Anwohner finden zurzeit stadtinterne Gespräche statt mit dem Ziel der vo- ranschreitenden illegalen Aneignung entgegenzutreten. • Nüssenberger Busch: In diesem Jahr wurde gemeinsam mit dem Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen mit der Beweidung der bisher durch viele Hundebesitzer genutzte Freifläche am Nüssenberger Busch begonnen. Durch die hier errichteten Zäune sowie die An- wesenheit der Rinder besteht nun mehr keine Möglichkeit dort Hunde unangeleint in der Flä- che laufen zu lassen. Die angesprochene Situation in Bezug auf die Beschilderungen wird zurzeit von der zuständigen städtischen Stelle geprüft und bearbeitet. • Seen im Norden des Bezirks: Herr Kölsch nimmt hier Bezug auf die Baadenberger Senke mit seinen beiden Wasserflächen. Für das Naturschutzgebiet gilt ein absolutes Betre- tungsverbot, da es sich um ein wertvolles Biotop für verschiedene seltene Tier- und Pflanzen- arten handelt. Eine Entfernung der umgebenen Zäune würde zu einer deutlichen Erhöhung des Nutzungsdrucks durch die Kölner Stadtbevölkerung führen, wobei das Gebiet schon jetzt immer wieder illegal durch Bürger*innen betreten wird. 2 • Allgemeines Thema Müll: Durch den städtischen Charakter Ehrenfelds besteht grundsätzlich ein hoher Besucherdruck durch Spaziergänger*innen und Hundehalter*innen sowie durch Autofahrer*innen. Es sind Mülleimer in und entlang der Schutzgebiete vorhanden, diese werden jedoch nicht von allen Kölner*innen zufriedenstellend genutzt. Ergeht die Meldung einer Verschmutzung innerhalb eines Schutzgebietes an die UNB, so erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit der AWB o- der dem KRAKE e.V., um eine schnellstmögliche Beseitigung in die Wege zu leiten. Dies hat in der Vergangenheit stets zufriedenstellend funktioniert. Zum Punkt „Ausgeübte Tätigkeiten“: Herr Kölsch stellt an dieser Stelle erneut fest, dass nach wie vor eine Vielzahl von baulichen Eingriffen innerhalb der Schutzgebiete stattfinden. Dies liegt primär am grundsätzlichen Cha- rakter Kölns als eine wachsende Großstadt und dem dementsprechend vorhandenen Bestre- ben, in den baulichen Außenbereich vorzudringen. Nichtsdestotrotz liegen für viele der von Herrn Kölsch registrierten Bauelemente in der Landschaft Baugenehmigungen vor, die zum Teil vor etlichen Jahren erteilt wurden. Zum Punkt „Problematiken“: Die Idee von Herrn Kölsch, einen Flyer mit den wichtigsten Verbotstatbeständen in den Schutzgebieten zu erstellen, klingt zunächst plausibel. Aufgrund der Komplexität der Materie wäre eine Umsetzung jedoch schwer realisierbar. Je nach Schutzgebietskategorie bestehen mitunter große Unterschiede hinsichtlich der geltenden Verbote. Hinzu kommt die Vielzahl an Ausnahmen oder nicht betroffenen Nutzungen, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Aus Sicht der UNB wäre eine, wie von Herrn Kölsch gewünschte Vereinfachung des Sachver- haltes somit nicht zielführend und könnte sogar wohl eher zu Missverständnissen und Konflik- ten führen. Hinsichtlich des Verhaltens in den Kölner Naturschutzgebieten können sich die Kölner Bür- ger*innen unter folgendem Link informieren: Verhalten in Naturschutzgebieten - Stadt Köln Zum Punkt „Verbesserungsvorschläge“: „Abbau von Zäunen an vielen Orten“ Zäune sind in den meisten Fällen Teile von bereits erteilten Baugenehmigungen oder grenzen mitunter auch Privatgrundstücke ab, so dass eine alternative Umwandlung auf naturverträgli- chere Varianten (Hecken etc.) häufig nicht realisierbar ist. „Abbau von versiegelten Flächen“ Viele versiegelten Flächen sind im Laufe der Jahre im Zuge von genehmigten Bauvorhaben in den Schutzgebieten entstanden oder existieren dort schon länger als die Schutzgebietsaus- weisung. „Abbau von Schilder“ Die UNB wird das Thema an das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau weiterleiten. „Absperrung von Parkplätzen“ Auch viele Parkplätze sind wie die versiegelten Flächen im Laufe der Jahre legal entstanden Im Falle einer illegalen Nutzung wäre ein Rückbau und eine Rekultivierung der Fläche denk- bar. Hierzu wird die UNB ebenfalls das zuständige Amt für Straßen und Radwegebau einbin- den. Aktuell finden hierzu bereits konkrete Bestrebungen gemeinsam mit dem Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen und dem Amt für Straßen und Radwegebau im Bereich der Venloer Straße/Auffahrt A1 statt. „Nachpflanzungen“ Die Pflege und Nachpflanzung von Gehölzstreifen obliegt in den meisten Fällen den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen. Um hier tätig werden zu können müssten zunächst konkrete 3 Standorte ermittelt und die Informationen an die Untere Naturschutzbehörde übermittelt wer- den. „Wartung von Hinweisschilder“ Die UNB wartet und ersetzt regelmäßig die Schutzgebietsschilder. Aufgrund der enormen An- zahl an Schildern im gesamten Stadtgebiet sowie dem steigenden Vandalismus ist der Auf- wand hierbei hoch. Nichtsdestotrotz werden auch die Schilder in Ehrenfeld regelmäßig erneu- ert. „Naturdenkmale“ Alle Naturdenkmale sind vor Ort gekennzeichnet, eine fehlende Kennzeichnung ist der UNB nicht bekannt. Sollten dennoch fehlende Kennzeichnungen bemerkt werden, so kann dies gerne an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln übermittelt werden. Anlage 1: Anlage 1 Naturschutzwacht Jahresbericht 2024
Anlage 1 Naturschutzwacht Jahresbericht 2024
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Köln, den 15.03.2025 NAWA Jahresbericht 2024 im Bezirk Ehrenfeld Tätigkeiten als Naturschutzwacht im Bezirk Ehrenfeld Kontrolltouren ca. alle 10 Tage Radtouren durch den Bezirk Ehrenfeld meist am Freitagnachmittag oder am Wochenende Das Takufeld wird oft von mir durchfahren (da zentrale Lage) Für die zentrale Lage sind hier relativ geringe Verstöße festzustellen. - vereinzelte Pkw im Park - vereinzelt Müll - verschmutzte Schilder - immer wieder fahren Fahrzeuge von der Subbelrather Str. in den Park Der Rochuspark wird oft von mir fast immer durchfahren (da zentrale Lage) - Die Schule a n der Rochusstr. hat endlich die seit Jahren illegale Einzäunung im Rochuspark zurückgebaut - Große Probleme durch illegal abgestellte Kfz von Besuchern der SC Germ. Ossendorf Das verrottete Tor in den Park lässt sich nicht mehr schließen, so dass die Besucher bei Fussballspielen und beim Training denken, der Park sei der offizielle Parkplatz. - Durch den vom Amt 67 gestatteten Zirkus im Rochuspark erfolgten viele illegale Nutzungen, die dem Interesse des LSG schaden. Im Interesse des LSG sollte die UNB darauf hinwirke n, dass keine weiteren Zirkusveranstaltungen im Rochuspark mehr stattfinden. Das Feuchtgebiet Wassermannsee (immer mal wieder Kontrollen) - Die Anwohner eignen sich immer mehr das geschützten Landschaftsbestandteil illegal durch Einzäunungen und Erweiterungen ihrer privaten Gärten an . Hier bedarf es ein Schreiben an alle Anwohner seitens der UNB. - Immer wieder Komposthaufen im Schutzgebiet von den angrenzenden Anwohnern - ab und an Müll - illegale Badenutzung - Die Umwegung des Sees wird als Fussweg immer öfter genutzt. Der Nüssenberger Busch (immer mal wieder Kontrollen) - viel Müll - manchmal freilaufende Hunde im Wald und auf Offenlandfläche außerhalb der Hundefreilaufzone - Die Beschilderung ist viel zu weit in das Schutzgebiet eingerückt errichtet worden, so dass viele Autofahrer denke n „Bis zum Schild kann ich in der Grünfläche noch vorfahren oder wieso ich bin hier doch noch nicht im Schutzgebiet ...“ - Weiterhin eine teils chaotische Beschilderung (Stand Herbst 2024, die eine klare Zuordnung der Schutzgebiete vor Ort nicht möglich macht. Der Bürgerpark Nord längs der BAB (immer mal wieder Kontrollen) - 3-4 Kfz-Parkplätze an der Bu tzweiler Str. sind ein großes Problem für das LSG. Die Flächen werden ständig als Lagerstätte und als Müllstätte genutzt, wobei der Übergang fließend ist. Als Parkplatz für Besucher des LSG oder für die Kleingärten werden 3 der 4 Plätze relativ wenig genutzt. - Eine relativ wenig genutzte Grünfläche, da an der Autobahn gelegen. - Viel Kompost von den angrenzenden Kleingärtnern - Die Beschilderung ist viel zu weit in das Schutzgebiet eingerückt errichtet worden, so dass viele Autofahrer denke n „Bis zum Schild kann ich in der Grünfläche noch vorfahren oder wieso … ich bin hier doch noch nicht im Schutzgebiet etc.“ Die Seen im Norden des Bezirkes (seltene Kontrolle, da eingezäunt) - Die Zäune um die Seen selber sind das deutlich größte Problem, da es Anzeichen gibt, dass immer wieder Tiere erfolglos in den Seebereich bzw. aus den Seebereich herauswollen und das Ihnen nicht gelingt. Auch scheint die Artenvielfalt hierdurch ehr klein zu sein. Eine menschliche Nutzung ist bei den beiden Seen im Bereich des Bezirk Ehrenfeld so gut wie nicht vorhanden. Hier sollten die Zäune im Sinne des LSG und des dortigen NSG schnellstmöglich entfernt werden. Eine dann sich entwickelnde überhandnehmende menschliche Nutzung ist auf Grund der angrenzenden Seen und der fehlenden Zuwegung nicht zu erwarten. Die Altdeponie Butzweiler Straße (immer wieder Kontrollen) - einzelne illegale Nutzung durch Kfz-Verkehr - ab und zu Müll Der Westfriedhof (sehr selten Kontrollen, da nur wenig zu beanstanden) - hier habe ich 2024 kein Verstoß bei Nutz ern bemängelt obwohl es intensive Rückschnitte auf dem Friedhof insbesondere im Bereich der Rückschnitte von Bäumen und Sträuchern gegeben hat. Der Park am Akazienweg (sehr selten Kontrollen, da nur wenig zu beanstanden) - hier habe ich 2024 kein Verstoß bei Nutz ern bemängelt , obwohl es intensive Rückschnitte auf dem Friedhof insbesondere im Bereich der Rückschnitte von Bäumen und Sträuchern gegeben hat. Der Park östlich vom Westfriedhof (ab und an Kontrollen) - im Park keine Verstöße festgestellt, da sich augenscheinlich der relativ neue Park auch auf das Verhalten der Nutzer/innen auswirkt. - Östlich des P ark an der Westendstr. werden die viel zu vielen angebotenen Kfz - Stellplätze als Dauerabstellfläche für Fahr zeuge aller Art genutzt. Im Interesse des gestörten Landschaftsbild es sollte diese Dauerparkplatz zwischen Park und Westfriedhof abgeräumt werden. ausgeübte Tätigkeit - Ansprache an Bürger/innen und sie auf Verstöße hinweisen - Feststellen von Verstößen deren Verursacher ungeklärt ist (Meldung mit der App „sags uns“) - Feststellen von Verstößen, die an die UNB, bis zum Sommer noch an weitergeleitet werden (meist bauliche Verstöße) Bei den wesentlichen Verstößen handelt es sich weiterhin um bauliche Eingriffe innerhalb der Schutzgebiete, die erst bei intensiver Überprüfung der Pläne ersichtlich werden (illegale neue Bauten, zusätzlich neue versiegelte Flächen, neue nicht dem Ortsbild entsprechende Zäune , Reklameschilder etc. etc. Diese Verstöße nachzuweisen und zu unterbinden stellt einen erheblichen Arbeitsaufwand da. (UNB) war bislang ist hier meine Ansprechperson, der diese Verstöße bearbeitet. Nun sende ich wesentliche Punkte die die UNB betreffen an: 571-UNB@Stadt-Koeln.de Kontakte: Es gibt Kontakte zum Amt für öffentliche Ordnung, Dienstgruppenleitung Stadtbezirk Ehrenfeld. Wiederhalt habe ich erfahren, dass Verstöße im Landschafts- oder Naturschutzrecht vom Amt für öffentliche Ordnung nicht als solche verfolgt werden (es gilt nur die Kölner Stadt ordnung für sie). Es gibt sporadischen Kontakte zu einzelnen Bürgern, die an einen der geschützten Landschaftsbestandteilen oder am LSG wohnen und von meinen Kontrolltouren Kenntnis haben. Grundsätzliche Problematiken Die zweibändige Landschaftsplan ist viel zu umfassend. Die allgemeinen Verbote im LSG und NSG mit den ganzen Sonderfestsetzungen bei einzelnen geschützten Landschaftsbestandteilen sind vor Ort nicht zu händeln. Die Verbote sollten von der UNB auf ca. 3 Blätter heruntergebrochen werden und als Flyer verteilt werden. Naturschutzwächter könnten diese ggf. mit verteilen. Die App „sags uns “ der Stadt Köln ist für mich extrem hilfreich. Durch Sie wird die Arbeit deutlich verbessert. Grundsätzliche Verbesserungsvorschläge (ähnlich wie schon 2023) - Abbau von Zäunen an vielen Orten Zäune tragen in Ehrenfeld oft zur Zerstörung des Landschaftsbildes bei, verunstalten einzelne Orte, führen zur höheren Müllbelastung und sind öfters Todesfallen für die Tiere. Die Anzahl der zu entfernenden Zäune liegt in einem hohen zweistelligen Bereich. - Abbau von versiegelten Flächen Viele Schutzgebiete sind voll von versiegelten Flächen, die eine naturferne Situation suggerieren. Auch werden diese Flächen als legale Abstellflächen oder Park plätze betrachtet. Die Anzahl dieser unnütz versiegelten Flächen in Schutzgebieten in Ehrenfeld liegt aus meiner Sicht bei über 100 Flächen. - Abbau von Schilder In den Schutzgebieten steht eine Anzahl von unnützer Verkehrsschilder. Das Amt 66 scheint sie vergessen zu haben. - Absperrung von Parkplätzen Parkplätze liegen oftmals mitten im Schutzgebiet. Viele von Ihnen scheinen illegal eingerichtet und illegal gewartet zu werden. Vor Ort macht es den Anschein es handelt sich um legale Parkplätze Eine Umwandlung der Parkplätze in Grünfläche täte eine erhebliche Aufwertung für die jeweiligen Schutzgebiete bedeuten - Nachpflanzungen An vielen Orten benötigen Feldgehölzstreifen eine Nachpflanzung. Die Lücken sind oftmals so prägnant, so dass die Gehölzstreifen nicht mehr zu erkennen sind. Das Amt 67 ist hierfür nicht zuständig. - KVB Das Gespräch mit der KVB suchen, da ihre Trassen in großen Teilen nicht den Anforderungen der Schutzgebiete erfüllt. (Schottertrasse statt Rasentrasse, unnütze Absperrungen im LSG). - Flyer über die Verstöße Ein Flyer in der alle Verstöße kurz und prägnant zusammengefasst sind - Wartung von Hinweisschilder Eine Wartung und Unterhaltung von Hinweisschilder zu den Schutzgebieten scheint nicht vorhanden zu sein. - Naturdenkmale Kennzeichnung der Naturdenkmale vor Ort . Kleine Schilder können hier Wirkung zeigen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2568/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.10.2025
- Erstellt
- 18.08.2025 11:04