Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Trägerförderung aus den Konnexitätsausgleichsmitteln in der mittelfristigen Finanzplanung?
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/1751/2022 vom 07.10.2022
Stand: Am 31.10.2022 im Finanzausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Linke Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Dr. Gerrit Krupp Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.10.2022 AN/1751/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Finanzausschuss 31.10.2022 Trägerförderung aus den Konnexitätsausgleichsmitteln in der mittelfristigen Finanzplanung? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Finanzausschusses zu setzen. Auf der Sitzung des Finanzausschusses am 30.9. wurde der städtische Haushalt 2023/24 beschlossen. Die Verwaltungsbeschlussvorlage der Haushaltssatzung (Ds. 2975/2022) beinhaltete in der Anlage 4 Mitteln verschiedene Träger, die aus den Konnexitätsausgleichsmitteln bezahlt wurden. In der Überschrift der Anlage ist von mittelfristiger Finanzplanung die Rede. Andererseits erscheint die Logik einer Finanzierung aus Drittmitteln wieder nur eine übergangsweise Finanzierung für die Dauer des Haushalts zu erlauben. Deshalb bittet die Fraktion DIE LINKE um Klarstellung. Ist die Förderung der in der „Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 einschl. mittelfristiger Finanzplanung bis 2027“, Ds 2975/2022, Anlage 4 genannten Träger auf die Jahre 2023/24 beschränkt oder sind diese in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz