mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Städtische Räume sind kein Ort für Hetze

Gem. Dringlichkeitsantrag § 12 (Grüne) AN/1865/2018 vom 18.12.2018

Stand: Am 18.12.2018 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

    PDF

    Herunterladen: Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Grüne)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Kölner Rat Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln Wählergruppe GUT Wählergruppe BUNT An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 18.12.2018 AN/1865/2018 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 18.12.2018 Städtische Räume sind kein Ort für Hetze Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 18.12.2018 aufzunehmen. Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln unterstreicht die Grundwerte einer vielfältigen und toleranten Stadtgesellschaft. Meinungsfreiheit ist ein Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, das es zu bekräftigen und zu stärken gilt. V olksverhetzung, Diffamierungen und Aufruf zu Gewalt und gesellschaftlicher Spaltung widersprechen jedoch den Grundwerten und Grundrechten unserer Demokratie. Daher lehnen wir die Überlassung von Räumen, die zur Durchführung von V eranstaltungen genutzt werden sollen, in denen rassistisches, antisemitisches, salafistisches, antidemokratisches, sexistisches, gewaltverherrlichendes, oder anderes menschenfeindliches Gedankengut dargestellt oder verbreitet werden soll, ab. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der - 2 - V erwaltung bei ihren Aktivitäten zur Aufklärung über Holocaust und ihrem aktuellen Bezug. Der Rat der Stadt Köln begrüßt und unterstützt die Aussage der V erwaltung (2484/2017, Sitzung im Kunst- und Kulturausschuss vom 17.04.2018) und fordert sie auf, diese umzusetzen: „Alle städtischen Einrichtungen, nicht nur kulturelle, die Räume an Dritte zur Nutzung überlassen, sind aus Gründen der Gleichbehandlung und Transparenz gehalten, Kriterien für die V ergabe zu entwickeln. Solche Kriterien können zum Beispiel vorsehen, dass Räume nicht an V eranstaltende überlassen werden, die rassistische, pornographische oder jugendgefährdende Inhalte verbreiten.“ 2. Die V erwaltung wird deshalb gebeten, einen Leitfaden zu erstellen, der die Anregungen der Info- und Bildungsstellen gegen Rechtsextremismus in bereits ausgearbeiteten Broschüren wie „Keine Räume für Nazis“ aufgreift und sich an einem Leitfaden wie ihn etwa die Stadt München („Anmietung durch Rechtsextreme – Schutz für Kommunen und V ermieter“) ausgearbeitet hat, orientiert. V erwaltung und Öffentlichkeit sollen sensibilisiert werden und es sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Räume nur für solche V eranstaltungen vergeben werden, die den demokratischen Prinzipien nicht entgegenstehen. Begründung: Erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin gez. Niklas Kienitz CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer gez. Ulrich Breite FDP-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE gez. Thor Zimmermann Wählergruppe GUT gez. Thomas Hegenbarth Wählergruppe BUNT - 3 -

Beratungsverlauf

  1. 18.12.2018

    Rat

    TOP 3.1.9, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz