Mandari Insight

0747/2022

Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk "A"

Mitteilung Ausschuss 23.03.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.04.2022, TOP 9.10

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Übersichtskarte

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

2149 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer  23.03.2022 
 0747/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 
 
Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Deutz-
Mülheimer Straße, Bauwerk "A" 
Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen über die Deutz-
Mülheimer Straße. Hier führen dreizehn Eisenbahngleise in Dammlage in und durch den Bahnhof 
Köln-Messe/Deutz. Alle dreizehn nebeneinander liegenden Eisenbahngleise werden über verschie-
dene Brückenbauwerke über einen etwa 120 m langen Straßenabschnitt der Deutz-Mülheimer Straße 
geführt. Für die einzelnen Brückenbauwerke (Bauwerke A bis E) wird nacheinander über Planfeststel-
lungsverfahren Baurecht geschaffen. 
 
Für die Bauwerke B und C lagen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Mit den Bauarbeiten wurde 
begonnen. 
 
Für das Bauwerk A hat das Eisenbahn-Bundesamt am 07.02.2022 den Planfeststellungsbeschluss 
erlassen. 
 
Inhalt und Umfang des Vorhabens im Einzelnen sowie die städtische Stellungnahme hierzu waren 
Gegenstand der Beschlussvorlage 1118/2021. 
 
Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen fand die Auslegung des Planfeststellungsbe-
schlusses und des festgestellten Planes in der Zeit vom 16.03.2022 bis zum 31.03.2022 durch Veröf-
fentlichung der Unterlagen im Internet auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs-
gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) durch 
das Eisenbahn-Bundesamt statt. Zugleich bestand beim Bauverwaltungsamt die Möglichkeit, die Un-
terlagen in Papierform einzusehen. 
 
Bereits im Rahmen ihrer Gegenäußerung hat die DB Netz AG fast sämtlichen Hinweisen und Forde-
rungen aus der Gesamtstellungnahme entsprochen. Die noch offen gebliebenen Punkte wurden 
ebenfalls zu Gunsten der Stadt Köln in den Planfeststellungsbeschluss übernommen. 
 
Die (allein klagefähige) Verletzung eigener Rechte der Stadt Köln ist daher nicht erkennbar.  
 
Anlage 
 
Übersichtskarte 
 
 
Gez. Egerer

Anlage 1 - Übersichtskarte

426 Zeichen

200m15010050 0 Mittelpunkt: [358055,5645070]   1:5000
KölnGIS
Stadtplan - orange,
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 30.10.2019
Anlage 1

Beratungsverlauf (2)

07.04.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0747/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.03.2022
Erstellt
01.03.2022 15:41