0747/2022
Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Deutz-Mülheimer Straße, Bauwerk "A"
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/2 Vorlagen-Nummer 23.03.2022 0747/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 07.04.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.04.2022 Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Deutz- Mülheimer Straße, Bauwerk "A" Die DB Netz AG plant in Köln-Deutz die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen über die Deutz- Mülheimer Straße. Hier führen dreizehn Eisenbahngleise in Dammlage in und durch den Bahnhof Köln-Messe/Deutz. Alle dreizehn nebeneinander liegenden Eisenbahngleise werden über verschie- dene Brückenbauwerke über einen etwa 120 m langen Straßenabschnitt der Deutz-Mülheimer Straße geführt. Für die einzelnen Brückenbauwerke (Bauwerke A bis E) wird nacheinander über Planfeststel- lungsverfahren Baurecht geschaffen. Für die Bauwerke B und C lagen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Mit den Bauarbeiten wurde begonnen. Für das Bauwerk A hat das Eisenbahn-Bundesamt am 07.02.2022 den Planfeststellungsbeschluss erlassen. Inhalt und Umfang des Vorhabens im Einzelnen sowie die städtische Stellungnahme hierzu waren Gegenstand der Beschlussvorlage 1118/2021. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen fand die Auslegung des Planfeststellungsbe- schlusses und des festgestellten Planes in der Zeit vom 16.03.2022 bis zum 31.03.2022 durch Veröf- fentlichung der Unterlagen im Internet auf der Grundlage des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungs- gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG) durch das Eisenbahn-Bundesamt statt. Zugleich bestand beim Bauverwaltungsamt die Möglichkeit, die Un- terlagen in Papierform einzusehen. Bereits im Rahmen ihrer Gegenäußerung hat die DB Netz AG fast sämtlichen Hinweisen und Forde- rungen aus der Gesamtstellungnahme entsprochen. Die noch offen gebliebenen Punkte wurden ebenfalls zu Gunsten der Stadt Köln in den Planfeststellungsbeschluss übernommen. Die (allein klagefähige) Verletzung eigener Rechte der Stadt Köln ist daher nicht erkennbar. Anlage Übersichtskarte Gez. Egerer
Anlage 1 - Übersichtskarte
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200m15010050 0 Mittelpunkt: [358055,5645070] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 30.10.2019 Anlage 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0747/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.03.2022
- Erstellt
- 01.03.2022 15:41