Schwimmen als Alternative bei den Bundesjugendspielen
Mitteilung Ausschuss 1898/2023 vom 23.06.2023
Stand: Am 31.08.2023 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 23.06.2023 1898/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 Sportausschuss 31.08.2023 Schwimmen als Alternative bei den Bundesjugendspielen Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln hat zur Sitzung am 01.12.2023 folgenden Antrag gem. §3 der Geschäftsordnung des Rates gestellt (AN1791/2022): „Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichend Kapazitäten an Schwimmbecken auf dem Köl- ner Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen, um die Grundsportart Schwimmen als weitere Alter- native bei den Bundesjugendspielen den Kölner Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen.“ In der Sitzung des Sportausschusses am 01.12.2022 wurde der folgende geänderte Be- schluss einstimmig gefasst: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ausreichend Kapazitäten an Schwimmbecken auf dem Kölner Stadtgebiet zur Verfügung stehen, um die Grundsportart Schwimmen als wei- tere Alternative bei den Bundesjugendspielen den Kölner Schülerinnen und Schülern zu er- möglichen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Wie bereits in der Sitzung vom 01.12.2022 mündlich dargestellt, erfolgt die Teilnahme der Schulen an den Bundesjugendspielen freiwillig. Es besteht hierzu keine Verpflichtung. Sofern die Schulen sich für eine Teilnahme an den Bundesjugendspielen entscheiden, wird ab dem Schuljahr 2023/2024 in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen die Wettbe- werbsform für die Klassenstufen 1-4 verpflichtend sein. Der Fokus richtet sich beim Wettbe- werb auf die sportliche Betätigung an sich; der leistungsorientierte Wettkampf entfällt. Die einfache Durchführung des Wettbewerbs Schwimmen kann auch während des Schwimm- unterrichts erfolgen. An allen Grundschulen wird Schwimmunterricht erteilt und somit stehen hier auch Nutzungszeiten in den Schwimmbädern zur Verfügung. Die Schulen führen die Bundesjugendspiele vorrangig in der Sportart Leichtathletik und nicht in der Sportart Schwimmen durch. Grund dafür ist, dass personelle Kapazitäten der Lehrkräfte mit der Qualifikation Rettungsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird der lehrplanmäßige Schwimmunterricht erst ab der 3. oder 4. Klasse erteilt, so dass nicht alle Schüler*innen teilnehmen könnten. 2 Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten für die Durchführung der Bundesjugendspiele in der Grundsportart Schwimmen ist daher nicht erforderlich. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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21.08.2023
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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