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1898/2023

Schwimmen als Alternative bei den Bundesjugendspielen

Mitteilung Ausschuss 23.06.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 31.08.2023, TOP 6.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2497 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/400/4 
 
Vorlagen-Nummer 23.06.2023 
 1898/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 21.08.2023 
Sportausschuss 31.08.2023 
 
Schwimmen als Alternative bei den Bundesjugendspielen 
Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln hat zur Sitzung am 01.12.2023 folgenden Antrag gem. 
§3 der Geschäftsordnung des Rates gestellt (AN1791/2022): 
 
„Die Verwaltung wird beauftragt, ausreichend Kapazitäten an Schwimmbecken auf dem Köl-
ner Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen, um die Grundsportart Schwimmen als weitere Alter-
native bei den Bundesjugendspielen den Kölner Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen.“ 
 
In der Sitzung des Sportausschusses am 01.12.2022 wurde der folgende geänderte Be-
schluss einstimmig gefasst: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob ausreichend Kapazitäten an Schwimmbecken 
auf dem Kölner Stadtgebiet zur Verfügung stehen, um die Grundsportart Schwimmen als wei-
tere Alternative bei den Bundesjugendspielen den Kölner Schülerinnen und Schülern zu er-
möglichen. 
 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
Wie bereits in der Sitzung vom 01.12.2022 mündlich dargestellt, erfolgt die Teilnahme der 
Schulen an den Bundesjugendspielen freiwillig. Es besteht hierzu keine Verpflichtung.  
 
Sofern die Schulen sich für eine Teilnahme an den Bundesjugendspielen entscheiden, wird ab 
dem Schuljahr 2023/2024 in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen die Wettbe-
werbsform für die Klassenstufen 1-4 verpflichtend sein. Der Fokus richtet sich beim Wettbe-
werb auf die sportliche Betätigung an sich; der leistungsorientierte Wettkampf entfällt.  
 
Die einfache Durchführung des Wettbewerbs Schwimmen kann auch während des Schwimm-
unterrichts erfolgen. An allen Grundschulen wird Schwimmunterricht erteilt und somit stehen 
hier auch Nutzungszeiten in den Schwimmbädern zur Verfügung. 
 
Die Schulen führen die Bundesjugendspiele vorrangig in der Sportart Leichtathletik und nicht 
in der Sportart Schwimmen durch. Grund dafür ist, dass personelle Kapazitäten der Lehrkräfte 
mit der Qualifikation Rettungsfähigkeit nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird der 
lehrplanmäßige Schwimmunterricht erst ab der 3. oder 4. Klasse erteilt, so dass nicht alle 
Schüler*innen teilnehmen könnten.

2 
 
Die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten für die Durchführung der Bundesjugendspiele in 
der Grundsportart Schwimmen ist daher nicht erforderlich.  
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (2)

21.08.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.08.2023 Sportausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1898/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.06.2023
Erstellt
05.06.2023 16:22