AN/1006/2022
Gleichstellungsgrundsatz in Kölner Bädern
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
1822 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern Frau Theresa de Bellis-Olinger Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2022 AN/1006/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 13.06.2022 Gleichstellungsgrundsatz in Kölner Bädern Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, auf Impuls einer Initiative wurde in Göttinger Bädern zum 1. Mai ein Fortschritt in Sachen Gleichstellung eingeleitet. So haben Frauen pünktlich zu Beginn der Freibadsaison erstmalig die Möglichkeit, sich mit nacktem Oberkörper im Schwimmbad aufzuhalten. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Wie ist die Lage bei den Kölner Bädern? Gibt es hier bereits ähnliche Rechte bzw. ist eine Gleichstellung von Frauen in diesem Rahmen geplant? Falls es keine ähnlichen Rechte gibt und diese Gleichstellung auch nicht an- gedacht ist: Wird die Badebekleidung bei Badegästen kontrolliert und wenn ja, was passiert bei Missachtung der bestehenden Regelungen? Falls eine Sanktionierung erfolgt: Wie geht die Badeaufsicht bei non -binären, inter oder trans Personen vor? 2. Wäre es für die Kölner Bäder denkbar, dem Göttinger Beispiel zu folgen und - vor dem Hintergrund des Gleichstellungsgrundsatzes - Frauen das Recht einzuräumen, sich mit nacktem Oberkörper in Kölner Bädern aufzuhalten? Wir bitten darum, die Antwort auch dem Sportausschuss vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Lucas Sickmöller GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1006/2022
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 06.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 17:44