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4340/2022

Kölner Rennverein 1897 e. V.

Beschlussvorlage Ausschuss 16.05.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 01.06.2023, TOP 5.1

Anlage 3 , Auszug BV 5 (Nippes) 04.05.2023

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Anlage 1, Auszug BV 5 (Nippes) 16.03.2023

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Anlage 2, Auszug Sportausschuss 21.03.2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 , Auszug BV 5 (Nippes) 04.05.2023

4577 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax:   (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 08.05.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung 
Nippes vom 04.05.2023  
öffentlich 
9.2.2 Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderenn-
bahn Köln, Köln-Weidenpesch 
4340/2022 
Herr Müller bemängelt nochmals, dass die Vorlage zur letzten Sitzung verfristet vorge-
legt wurde. 
 
Auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert erklärt Herr Schneider, 
dass die Aussage in der Niederschrift des Sportausausschusses, dass die Fußballtri-
büne nicht Gegenstand der vorgelegten Beschussfassung sei, sich auf eine andere 
Frage bezogen habe. 
 
Herr Hein erklärt ergänzend, der Rennverein habe seit 2016 viel für den Standort ge-
tan und das Gesamtdenkmal unterstützt. In die VfL-Tribüne sei ein fünfstelliger Betrag 
geflossen. 
 
Seitens der CDU wird dargestellt, dass Vorwürfe an den Rennverein unberechtigt 
seien, denn der Rat habe es versäumt, entsprechende Mittel im Haushalt bereitzustel-
len. Ein Zuschuss in Höhe von 300.000,-- EUR sei für die VfL-Tribüne bei weitem 
nicht auskömmlich. Sie verweist auf ein Landesförderprogramm, für das aber ein Gut-
achten notwendig sei- Die Kosten in Höhe von 50.000,-- EUR müssten im Haushalt 
bereitgestellt werden. Auch solle geprüft werden, ob eine Kooperation mit dem Sport-
museum möglich ist. 
 
Die Grünen argumentieren, dass die VfL-Tribüne Teil der denkmalgeschützten Anlage 
sei und der Rennverein sich verpflichtet habe, den gesetzlichen Verpflichtungen nach-
zukommen. Dazu gehöre auch der Erhalt der alten Fußballtribüne. Kritisch werde ge-
sehen, dass der Rennverein wenig Eigeninitiative entwickelt habe, um Drittmittel zu 
akquirieren. Eine entsprechende Initiative werde mit Sicherheit von der Verwaltung 
unterstützt. Es sei ein gutes Zeichen, wenn beschlossen würde, dass 30% des Zu-
schusses zur Sicherung und Restaurierung der VfL-Tribüne bereit stehe. 
 
Herr Mayer verweist auf die Finanzlage der Stadt Köln, diese mache Drittmittel für 
eine Restaurierung der Fußballtribüne notwendig. Ebenfalls führt er aus, dass hohe 
planungsrechtliche Hürden zu überwinden seien, um dieser Fläche eine Perspektive 
zu geben, die zum Stadtteil passe.

Ferner werden die Fragen der Bezirksvertretung von Herrn Schneider und Herrn Hein 
wie folgt beantwortet: 
 
 Der Rennverein habe in der Vergangenheit Fördermittel beantragt, aber nicht ein-
mal eine Antwort erhalten. 
 Zur Erarbeitung einer konzeptionellen Lösung zum Erhalt der VfL-Tribüne seien 2 
bis 3 Mio EUR notwendig. 
 Die gesamten Unterhaltskosten zur Pflege und Instandhaltung der Restanlage sind 
um ein Vielfaches höher als die 300.000,-- EUR. 
 Das Sportamt würde eine Restaurierung der Fußballtribüne begrüßen. 
 Aktuell gebe es keine konkreten Ideen für eine zukünftige Nutzung. Studenten der 
Fachhochschule für Architektur hätten aber im Rahmen einer Projektarbeit Ideen 
für eine Nutzung der Tribüne und des ehemaligen Fußballplatzes entwickelt. 
 
Anschließend wird auf Wunsch von Herrn Schmitz wie folgt getrennt über den als 
Tischvorlage vorgelegten gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und Linken ab-
gestimmt: 
 
Punkt 1: einstimmig beschlossen 
Punkt 2: Bei Enthaltung der SPD mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschos-
sen 
Punkt 3: Bei Enthaltung der CDU einstimmig beschlossen. 
 
Anschließend wird über die so geänderte Beschlusslage abgestimmt und der Sport-
ausschuss wird gebeten, wie folgt zu entscheiden: 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000,-- EUR 
an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und zur Instandsetzung der 
denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden 
Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Scheiben-
straße/Rennbahnstraße. 
2. Der Rennverein als Zuschussempfänger verwendet die Mittel mit einem Anteil 
nicht unter 30% auch zur Sicherung und Restaurierung der denkmalgeschützten 
Fußballtribüne des Weidenpescher Stadions (auch „VfL-99-Tribüne“, 
https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-63281-20130328-2 ), einer der ältesten, 
wenn nicht der ältesten erhaltenen Fußballtribüne Deutschlands. 
3. Der Rennverein gibt die Verwendung der Zuschussmittel „zum Erhalt und Instand-
setzung derdenkmalgeschützten Aufbauten“ dem Stadtrat detaillierter zur Kennt-
nis, als dies in der Mitteilung des Sportamts 1163/2023 geschehen ist. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen

Anlage 1, Auszug BV 5 (Nippes) 16.03.2023

1254 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Geschäftsführung
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

Herr Rupsch

Telefon: (0221) 221-95313

Fax: (0221) 221-95447

E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de
Datum: 17.03.2023

Auszug

aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung der
Bezirksvertretung Nippes vom 16.03.2023

öffentlich

9.2.5 Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderenn-
bahn Köln, Köln-Weidenpesch
4340/2022

Die Bezirksvertretung kritisiert, dass der Rennverein regelmäßig mit hohen Beträgen
bezuschusst wird und diese Mittel offensichtlich nicht in den Erhalt der denkmalge-
schützten ehemaligen Vfl-Fußballstadion-Tribüne investiert werden. Darüber hinaus °
sehen die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Informationsrecht verletzt, da trotz
mehrfacher Aufforderung keine jährlichen Nachweise für die Verwendung der Mittel
vorgelegt worden seien.

Die Bezirksvertretung kann die Begründung der Dringlichkeit nicht erkennen be-
schließt daher einstimmig, die Vorlage in die Sitzung am 04.05.2023 zu schieben. Zu
dieser Sitzung sollen das Sportamt und der Vorsitzende oder Geschäftsführer des
Rennvereins eingeladen werden, um Fragen der Bezirksvertretung zu beantworten
und die Verwendungsnachweise der letzten zwei Jahre vorzulegen.

Anlage 2, Auszug Sportausschuss 21.03.2023

2170 Zeichen

SS Stadtköl

Die en

Geschäftsführung
Sportausschuss

Herr Willms

Telefon: (0221) 221 31203
Fax: (0221) 221 31244
E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de

Datum: 04.05.2023

Auszug .

aus der Niederschrift der Sitzung des Sportausschusses vom
21.03.2023

öffentlich

5.2 Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderenn-
bahn Köln, Köln-Weidenpesch
4340/2022

Im Zusammenhang mit der in der Bezirksvertretung Nippes geführten Diskussion zur
Vorlage (der umgedruckte Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Bezirksver-
tretung Nippes vom 16.03.2023 liegt vor) und den damit verbundenen Nachfragen von
RM Klemm, RM Detjen und RM Philippi erklären Herr Timmer und Herr Schneider,
dass die denkmalgeschützte Vfl-Fußballstadion-Tribüne nicht Gegenstand der vorge-
legten Beschlussfassung ist und der Verein in der Vergangenheit regelmäßig Nach-
weise über die Verwendung der Zuschüsse vorgelegt hat.

Vor diesem Hintergrund besteht Einvernehmen, über den Beschluss in der heutigen
Sitzung trotz Zurückstellung der Vorberatung der Bezirksvertretung Nippes abzu-
stimmen.

Beschluss:

Der Sportausschuss erkennt den Bedarf i.H.v. 300.000 Euro in den Haushaltsjahren
2023 und 2024 an und beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von
300.000,00 € /p. a. an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und zur In-
standsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inklusive der ebenfalls unter Denk-
malschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch,
Scheibenstraße / Rennbahnstraße in den Haushaltsjahren 2023 und 2024.

Zur Finanzierung stehen Aufwandsermächtigungen in den Jahren 2023/2024 in Höhe
von jeweils 300.000,00 € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe
0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten'in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen zur Verfügung.

' Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung RM Detjen und RM Philippi zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Nippes für die Sitzung am

04.05.2023 eine ergänzende schriftliche Mitteilung zu den dort aufgeworfenen
Fragestellungen vorzulegen.

Beschlussvorlage Ausschuss

4442 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/520 
 
Vorlagen-Nummer 
 4340/2022 
Freigabedatum 
16.03.2023/*02.05.2023/*16.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderennbahn Köln, Köln-
Weidenpesch  
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss erkennt den Bedarf i.H.v. 300.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 
2024 an und beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000,00 € / p. a. an 
den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalgeschütz-
ten Aufbauten inklusive der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pfer-
derennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Scheibenstraße / Rennbahnstraße in den Haushalts-
jahren 2023 und 2024. 
 
Zur Finanzierung stehen Aufwandsermächtigungen in den Jahren 2023/2024 in Höhe von 
jeweils 300.000,00 € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen 
zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 
04.05.2023 
Sportausschuss 
21.03.2023 
*04.05.2023 
*01.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  300.000,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    300.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Gelände der Pferderennbahn Weidenpesch ist im Wege eines Erbbaurechts an den Köl-
ner Renn-Verein 1897 e. V. langfristig verpachtet. Dem Verein obliegen der Betrieb und der 
Erhalt sowie die Instandsetzung der gesamten Anlage. Laut Angaben des Renn-Vereins belie-
fen sich die regelmäßigen Kosten zur Unterhaltung der Anlage für das Jahr 2022 auf rund 
319.000,00 €. Die Mittel werden vom Kölner Renn-Verein für die Pflege und Instandhaltung 
der 56 Hektar großen Anlage, die überwiegend dem Denkmalschutz unterliegt, eingeplant. Für 
den Erhalt der denkmalgeschützten Anlage soll dem Kölner Renn-Verein 1897 e. V. ein Zu-
schuss in Höhe von 300.000,00 € /p.a. gewährt werden. 
 
Die Auszahlung des Zuschusses dient der Sicherstellung der Instandhaltung der Anlage der 
Kölner Pferderennbahn durch den Kölner Renn-Verein. Der Zuschuss dient nur dem Erhalt 
und der Instandhaltung der denkmalgeschützten Anlage. Die sachgerechte Verwendung der 
Zuschussmittel ist durch den Kölner Renn-Verein zum Jahresende nachzuweisen. 
 
Finanzierung: 
 
In dem Haushaltsplan 2023/2024 wurden im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produkt-
gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen Mittel in Höhe von 300.000,00 € / p. a. für einen Zuschuss zur „Struk-
turförderung Rennverein“ auf Grund des Beschlusses (AN/1726/2022) des Finanzausschus-

3 
ses vom 30.09.2022 ab 2023 veranschlagt. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/2024 insge-
samt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsplan-
mäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen. Diese Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt 
des Fachausschusses. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Vorlage wird trotz Verfristung zur Entscheidung vorgelegt, da es dringend erforderlich ist, 
dass die Freigabe des Zuschusses kurzfristig erfolgt, da der Kölner Rennverein vor Beginn 
des Freiluftbetriebes auf die ersten Auszahlungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher-
heit angewiesen ist. Eine frühzeitigere Vorlage war aufgrund der notwendigen umfangreichen 
Abstimmungen im sachlichen und finanziellen Bereich leider nicht möglich. Bei einer Ver-
schiebung in eine fristgerechte Beratungsfolge würde es zu möglicherweise zu Mängeln auf 
der Kölner Rennbahn kommen.

Beratungsverlauf (3)

21.03.2023 Sportausschuss
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
01.06.2023 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4340/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
16.05.2023
Erstellt
22.12.2022 15:03