4340/2022
Kölner Rennverein 1897 e. V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 , Auszug BV 5 (Nippes) 04.05.2023
4577 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 08.05.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 04.05.2023 öffentlich 9.2.2 Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderenn- bahn Köln, Köln-Weidenpesch 4340/2022 Herr Müller bemängelt nochmals, dass die Vorlage zur letzten Sitzung verfristet vorge- legt wurde. Auf Nachfrage von Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Siebert erklärt Herr Schneider, dass die Aussage in der Niederschrift des Sportausausschusses, dass die Fußballtri- büne nicht Gegenstand der vorgelegten Beschussfassung sei, sich auf eine andere Frage bezogen habe. Herr Hein erklärt ergänzend, der Rennverein habe seit 2016 viel für den Standort ge- tan und das Gesamtdenkmal unterstützt. In die VfL-Tribüne sei ein fünfstelliger Betrag geflossen. Seitens der CDU wird dargestellt, dass Vorwürfe an den Rennverein unberechtigt seien, denn der Rat habe es versäumt, entsprechende Mittel im Haushalt bereitzustel- len. Ein Zuschuss in Höhe von 300.000,-- EUR sei für die VfL-Tribüne bei weitem nicht auskömmlich. Sie verweist auf ein Landesförderprogramm, für das aber ein Gut- achten notwendig sei- Die Kosten in Höhe von 50.000,-- EUR müssten im Haushalt bereitgestellt werden. Auch solle geprüft werden, ob eine Kooperation mit dem Sport- museum möglich ist. Die Grünen argumentieren, dass die VfL-Tribüne Teil der denkmalgeschützten Anlage sei und der Rennverein sich verpflichtet habe, den gesetzlichen Verpflichtungen nach- zukommen. Dazu gehöre auch der Erhalt der alten Fußballtribüne. Kritisch werde ge- sehen, dass der Rennverein wenig Eigeninitiative entwickelt habe, um Drittmittel zu akquirieren. Eine entsprechende Initiative werde mit Sicherheit von der Verwaltung unterstützt. Es sei ein gutes Zeichen, wenn beschlossen würde, dass 30% des Zu- schusses zur Sicherung und Restaurierung der VfL-Tribüne bereit stehe. Herr Mayer verweist auf die Finanzlage der Stadt Köln, diese mache Drittmittel für eine Restaurierung der Fußballtribüne notwendig. Ebenfalls führt er aus, dass hohe planungsrechtliche Hürden zu überwinden seien, um dieser Fläche eine Perspektive zu geben, die zum Stadtteil passe. Ferner werden die Fragen der Bezirksvertretung von Herrn Schneider und Herrn Hein wie folgt beantwortet: Der Rennverein habe in der Vergangenheit Fördermittel beantragt, aber nicht ein- mal eine Antwort erhalten. Zur Erarbeitung einer konzeptionellen Lösung zum Erhalt der VfL-Tribüne seien 2 bis 3 Mio EUR notwendig. Die gesamten Unterhaltskosten zur Pflege und Instandhaltung der Restanlage sind um ein Vielfaches höher als die 300.000,-- EUR. Das Sportamt würde eine Restaurierung der Fußballtribüne begrüßen. Aktuell gebe es keine konkreten Ideen für eine zukünftige Nutzung. Studenten der Fachhochschule für Architektur hätten aber im Rahmen einer Projektarbeit Ideen für eine Nutzung der Tribüne und des ehemaligen Fußballplatzes entwickelt. Anschließend wird auf Wunsch von Herrn Schmitz wie folgt getrennt über den als Tischvorlage vorgelegten gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und Linken ab- gestimmt: Punkt 1: einstimmig beschlossen Punkt 2: Bei Enthaltung der SPD mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU beschos- sen Punkt 3: Bei Enthaltung der CDU einstimmig beschlossen. Anschließend wird über die so geänderte Beschlusslage abgestimmt und der Sport- ausschuss wird gebeten, wie folgt zu entscheiden: Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000,-- EUR an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inkl. der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Scheiben- straße/Rennbahnstraße. 2. Der Rennverein als Zuschussempfänger verwendet die Mittel mit einem Anteil nicht unter 30% auch zur Sicherung und Restaurierung der denkmalgeschützten Fußballtribüne des Weidenpescher Stadions (auch „VfL-99-Tribüne“, https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-63281-20130328-2 ), einer der ältesten, wenn nicht der ältesten erhaltenen Fußballtribüne Deutschlands. 3. Der Rennverein gibt die Verwendung der Zuschussmittel „zum Erhalt und Instand- setzung derdenkmalgeschützten Aufbauten“ dem Stadtrat detaillierter zur Kennt- nis, als dies in der Mitteilung des Sportamts 1163/2023 geschehen ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
Anlage 2, Auszug Sportausschuss 21.03.2023
2170 Zeichen
SS Stadtköl Die en Geschäftsführung Sportausschuss Herr Willms Telefon: (0221) 221 31203 Fax: (0221) 221 31244 E-Mail: peter.willms@stadt-koeln.de Datum: 04.05.2023 Auszug . aus der Niederschrift der Sitzung des Sportausschusses vom 21.03.2023 öffentlich 5.2 Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderenn- bahn Köln, Köln-Weidenpesch 4340/2022 Im Zusammenhang mit der in der Bezirksvertretung Nippes geführten Diskussion zur Vorlage (der umgedruckte Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Bezirksver- tretung Nippes vom 16.03.2023 liegt vor) und den damit verbundenen Nachfragen von RM Klemm, RM Detjen und RM Philippi erklären Herr Timmer und Herr Schneider, dass die denkmalgeschützte Vfl-Fußballstadion-Tribüne nicht Gegenstand der vorge- legten Beschlussfassung ist und der Verein in der Vergangenheit regelmäßig Nach- weise über die Verwendung der Zuschüsse vorgelegt hat. Vor diesem Hintergrund besteht Einvernehmen, über den Beschluss in der heutigen Sitzung trotz Zurückstellung der Vorberatung der Bezirksvertretung Nippes abzu- stimmen. Beschluss: Der Sportausschuss erkennt den Bedarf i.H.v. 300.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 an und beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000,00 € /p. a. an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und zur In- standsetzung der denkmalgeschützten Aufbauten inklusive der ebenfalls unter Denk- malschutz stehenden Grünflächen der Pferderennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Scheibenstraße / Rennbahnstraße in den Haushaltsjahren 2023 und 2024. Zur Finanzierung stehen Aufwandsermächtigungen in den Jahren 2023/2024 in Höhe von jeweils 300.000,00 € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten'in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen zur Verfügung. ' Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung RM Detjen und RM Philippi zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, der Bezirksvertretung Nippes für die Sitzung am 04.05.2023 eine ergänzende schriftliche Mitteilung zu den dort aufgeworfenen Fragestellungen vorzulegen.
Anlage 1, Auszug BV 5 (Nippes) 16.03.2023
1254 Zeichen
Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax: (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 17.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 19. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 16.03.2023 öffentlich 9.2.5 Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderenn- bahn Köln, Köln-Weidenpesch 4340/2022 Die Bezirksvertretung kritisiert, dass der Rennverein regelmäßig mit hohen Beträgen bezuschusst wird und diese Mittel offensichtlich nicht in den Erhalt der denkmalge- schützten ehemaligen Vfl-Fußballstadion-Tribüne investiert werden. Darüber hinaus ° sehen die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Informationsrecht verletzt, da trotz mehrfacher Aufforderung keine jährlichen Nachweise für die Verwendung der Mittel vorgelegt worden seien. Die Bezirksvertretung kann die Begründung der Dringlichkeit nicht erkennen be- schließt daher einstimmig, die Vorlage in die Sitzung am 04.05.2023 zu schieben. Zu dieser Sitzung sollen das Sportamt und der Vorsitzende oder Geschäftsführer des Rennvereins eingeladen werden, um Fragen der Bezirksvertretung zu beantworten und die Verwendungsnachweise der letzten zwei Jahre vorzulegen.
Beschlussvorlage Ausschuss
4442 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/52/520 Vorlagen-Nummer 4340/2022 Freigabedatum 16.03.2023/*02.05.2023/*16.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss zum Erhalt der denkmalgeschützten Anlage der Pferderennbahn Köln, Köln- Weidenpesch Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss erkennt den Bedarf i.H.v. 300.000 Euro in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 an und beschließt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300.000,00 € / p. a. an den Kölner Renn-Verein 1897 e. V. zum Erhalt und zur Instandsetzung der denkmalgeschütz- ten Aufbauten inklusive der ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden Grünflächen der Pfer- derennbahn Köln in Köln-Weidenpesch, Scheibenstraße / Rennbahnstraße in den Haushalts- jahren 2023 und 2024. Zur Finanzierung stehen Aufwandsermächtigungen in den Jahren 2023/2024 in Höhe von jeweils 300.000,00 € im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produktgruppe 0801- Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten in der Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen zur Verfügung. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 04.05.2023 Sportausschuss 21.03.2023 *04.05.2023 *01.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 300.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 300.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das Gelände der Pferderennbahn Weidenpesch ist im Wege eines Erbbaurechts an den Köl- ner Renn-Verein 1897 e. V. langfristig verpachtet. Dem Verein obliegen der Betrieb und der Erhalt sowie die Instandsetzung der gesamten Anlage. Laut Angaben des Renn-Vereins belie- fen sich die regelmäßigen Kosten zur Unterhaltung der Anlage für das Jahr 2022 auf rund 319.000,00 €. Die Mittel werden vom Kölner Renn-Verein für die Pflege und Instandhaltung der 56 Hektar großen Anlage, die überwiegend dem Denkmalschutz unterliegt, eingeplant. Für den Erhalt der denkmalgeschützten Anlage soll dem Kölner Renn-Verein 1897 e. V. ein Zu- schuss in Höhe von 300.000,00 € /p.a. gewährt werden. Die Auszahlung des Zuschusses dient der Sicherstellung der Instandhaltung der Anlage der Kölner Pferderennbahn durch den Kölner Renn-Verein. Der Zuschuss dient nur dem Erhalt und der Instandhaltung der denkmalgeschützten Anlage. Die sachgerechte Verwendung der Zuschussmittel ist durch den Kölner Renn-Verein zum Jahresende nachzuweisen. Finanzierung: In dem Haushaltsplan 2023/2024 wurden im Teilergebnisplan des Sportamtes in der Produkt- gruppe 0801-Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen Mittel in Höhe von 300.000,00 € / p. a. für einen Zuschuss zur „Struk- turförderung Rennverein“ auf Grund des Beschlusses (AN/1726/2022) des Finanzausschus- 3 ses vom 30.09.2022 ab 2023 veranschlagt. Der Rat hat den Haushaltsplan 2023/2024 insge- samt in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsplan- mäßigen Auswirkungen sind ein Teil dessen. Diese Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage wird trotz Verfristung zur Entscheidung vorgelegt, da es dringend erforderlich ist, dass die Freigabe des Zuschusses kurzfristig erfolgt, da der Kölner Rennverein vor Beginn des Freiluftbetriebes auf die ersten Auszahlungen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicher- heit angewiesen ist. Eine frühzeitigere Vorlage war aufgrund der notwendigen umfangreichen Abstimmungen im sachlichen und finanziellen Bereich leider nicht möglich. Bei einer Ver- schiebung in eine fristgerechte Beratungsfolge würde es zu möglicherweise zu Mängeln auf der Kölner Rennbahn kommen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4340/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.05.2023
- Erstellt
- 22.12.2022 15:03