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Anpassung Radverkehrsnetz NRW in der Kölner Innenstadt, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1363/2023 vom 10.08.2023

Stand: Am 24.08.2023 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

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    www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1363/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Anpassung Radverkehrsnetz NRW in der Kölner Innenstadt Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Stadtverwaltung, mit dem Land NRW Gespräche aufzunehmen, um das “Radverkehrsnetz NRW” im Bereich der Kölner Innenstadt anzupas- sen und zu modernisieren. Hierbei sollen die folgenden Maßgaben berücksichtigt werden:  Das Netz soll um für die Alltagsmobilität und Intermodalität wichtige Knotenpunkte er- gänzt werden. Hierzu gehören insbesondere: - die SPNV-Knotenpunkte, die eine Vernetzung ins Umland bieten (insb. Bahnhof Deutz, Hansaring, Köln Süd, Köln-West, Hauptbahnhof), - zentrale und / oder für den Tourismus wichtige Orte wie den Kölner Dom oder die Jugendherberge Köln-Deutz.  Es soll geprüft werden, ob die durch neue Radverkehrsmaßnahmen entstandene hoch- wertige Radverkehrsverbindungen (RingFrei, Fahrradstraßen) ins Netz aufgenommen werden können.  Insgesamt soll das Netz granularer gestaltet werden, um der höheren Anwohner*innen- Dichte sowie der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs im City-Tourismus gerecht zu werden. Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Tel. 0221 / 221 -91309 Julie Cazier Fraktionsvorsitzende Julie.Cazier@stadt-koeln.de Dr. Martin Herrndorf stellv. Fraktionsvorsitzender Martin.Herrndorf@stadt -koeln.de Die Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit der Stadt Köln, insbesondere dem Team des Fahrradbeauftragten, durchgeführt werden. Die Maßnahmen sollen ausgewertet und ggf. auf andere Bezirke und Städte übertragen wer- den. Begründung: Das “Radverkehrsnetz NRW” ist ein landesweit bekanntes Leitsystem für den Radverkehr, das insbesondere im ländlichen Raum für den touristischen Radverkehr eine sehr gute Navi- gationshilfe bietet. Im städtischen Raum ist das Radverkehrsnetz deutlich weniger hilfreich, da die Auflösung des Netzes der höheren Dichte von Zielen und potentiellen Routen nicht gerecht wird. Zudem haben sich die touristischen Verkehre tendenziell geändert, weg vom klassischen, landschafts-orientierten Radtourismus hin zu einem differenzierteren Radtourismus bei dem auch innerstädtische Verkehre zunehmend mit dem Radverkehr abgewickelt werden (z.B. auch mit durch Mikro-Mobilitätsdienstleister oder die Hotels bereitgestellte Leihräder). Auch durch die Entflechtung von Rad- und MIV-Verkehren ergibt sich die Notwendigkeit neuer Leitsysteme, da durch die Verlagerung des Radverkehrs weg von MIV-Hauptrouten klassische, auf den MIV ausgerichtete Richtungsschilder zunehmend irreführend sind. Die beschriebenen Änderungen helfen auch urbanen Gelegenheitsradlern bei der Orientie- rung und stärken die Aufmerksamkeit für den Radverkehr. Julie Cazier Dr. Martin Herrndorf Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 24.08.2023

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.4, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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