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AN/1363/2023

Anpassung Radverkehrsnetz NRW in der Kölner Innenstadt, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 10.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 24.08.2023, TOP 5.2.4

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3187 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
  
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1363/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
 
Anpassung Radverkehrsnetz NRW in der Kölner Innenstadt 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Stadtverwaltung, mit dem Land NRW Gespräche 
aufzunehmen, um das “Radverkehrsnetz NRW” im Bereich der Kölner Innenstadt anzupas-
sen und zu modernisieren. 
 
Hierbei sollen die folgenden Maßgaben berücksichtigt werden: 
 
 Das Netz soll um für die Alltagsmobilität und Intermodalität wichtige Knotenpunkte er-
gänzt werden. Hierzu gehören insbesondere: 
 
- die SPNV-Knotenpunkte, die eine Vernetzung ins Umland bieten (insb. Bahnhof 
Deutz, Hansaring, Köln Süd, Köln-West, Hauptbahnhof), 
 
- zentrale und / oder für den Tourismus wichtige Orte wie den Kölner Dom oder die 
Jugendherberge Köln-Deutz. 
 
 Es soll geprüft werden, ob die durch neue Radverkehrsmaßnahmen entstandene hoch-
wertige Radverkehrsverbindungen (RingFrei, Fahrradstraßen) ins Netz aufgenommen 
werden können. 
 
 Insgesamt soll das Netz granularer gestaltet werden, um der höheren Anwohner*innen-
Dichte sowie der wachsenden Bedeutung des Radverkehrs im City-Tourismus gerecht zu 
werden. 
 
  
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Julie Cazier 
Fraktionsvorsitzende 
Julie.Cazier@stadt-koeln.de  
Dr. Martin Herrndorf 
stellv. Fraktionsvorsitzender  
Martin.Herrndorf@stadt -koeln.de

Die Maßnahmen sollen in enger Abstimmung mit der Stadt Köln, insbesondere dem Team 
des Fahrradbeauftragten, durchgeführt werden. 
 
Die Maßnahmen sollen ausgewertet und ggf. auf andere Bezirke und Städte übertragen wer-
den. 
 
Begründung: 
 
Das “Radverkehrsnetz NRW” ist ein landesweit bekanntes Leitsystem für den Radverkehr, 
das insbesondere im ländlichen Raum für den touristischen Radverkehr eine sehr gute Navi-
gationshilfe bietet. 
 
Im städtischen Raum ist das Radverkehrsnetz deutlich weniger hilfreich, da die Auflösung 
des Netzes der höheren Dichte von Zielen und potentiellen Routen nicht gerecht wird. 
 
Zudem haben sich die touristischen Verkehre tendenziell geändert, weg vom klassischen, 
landschafts-orientierten Radtourismus hin zu einem differenzierteren Radtourismus bei dem 
auch innerstädtische Verkehre zunehmend mit dem Radverkehr abgewickelt werden (z.B. 
auch mit durch Mikro-Mobilitätsdienstleister oder die Hotels bereitgestellte Leihräder). 
 
Auch durch die Entflechtung von Rad- und MIV-Verkehren ergibt sich die Notwendigkeit 
neuer Leitsysteme, da durch die Verlagerung des Radverkehrs weg von MIV-Hauptrouten 
klassische, auf den MIV ausgerichtete Richtungsschilder zunehmend irreführend sind. 
 
Die beschriebenen Änderungen helfen auch urbanen Gelegenheitsradlern bei der Orientie-
rung und stärken die Aufmerksamkeit für den Radverkehr. 
 
Julie Cazier Dr. Martin Herrndorf 
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1363/2023
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
10.08.2023
Erstellt
10.08.2023 11:25