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AnH/0001/2020

Photovoltaik im Stadtbezirk stärken - Solaranlagen am Hiltruper

Anregung in der BV Hiltrup 05.03.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 28.05.2020, TOP 7.1

Stellungnahme zur Anregung AnH-0001-2020 (nicht barrierefrei)

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Anregung AnH-0001-2020

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Stellungnahme zur Anregung AnH-0001-2020 (nicht barrierefrei)

4688 Zeichen

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Amt für Bürger- und hl -
Bezirksverwaltung Hiltrup

23 April 2020 ı
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AnH/0001/2020: Photovoltaik im Stadtbezirk stärken - Solaranlagen am Hiltruper
Schulzentrum ausbauen

23.31.0105
Frau Karner

09.04.2020
2379

Bezirksverwaltung Hiltrup-Hiltrup

über Amt 33 (BV Hiltrup)

Allgemein

Zur Erfüllung des Klimaschutzziels, bis 2030 Klimaneutralität anzustreben (V/0770/2019/2),
ist es zwingend erforderlich, durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen zum Eigenver-
brauch die Stromverbräuche der städtischen Gebäude zu reduzieren. Im Rahmen der Haus-
haltsberatungen 2019 und 2020 hat die Politik bereits umfangreiche Mittel für den Bau von
Photovoltaikanlagen auf städtischen Bestandsgebäuden bereitgestellt. Insgesamt stehen bis
Ende 2023 2,175 Mio. € für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Die Stadt
hat bereits in den vergangenen Jahren begonnen, auf ihren Gebäuden Photovoltaikanlagen
zu errichten. Um alle Dachflächen auf ihre potentielle Eignung zu prüfen, erarbeitet die Ver-
waltung derzeit ein Dachflächenkataster, das die Eignung der Flächen berücksichtigt und
das der Politik in diesem Jahr zur Kenntnis vorgelegt werden soll. Die Tragwerksbeurteilung
wird in einem ersten Schritt überschlägig an Hand von vorhandenen Unterlagen einge-
schätzt. Die endgültige, rechnerische Überprüfung durch einen Statiker muss dann in einem
nächsten Schritt erfolgen.

Zudem hat der Rat der Stadt hat am 09.10.2019 beschlossen, dass zukünftig alle Gebäude,
die von der Stadt Münster neu errichtet werden, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet
werden (V/0499/2019/1). Auch dieses wird bereits umgesetzt.

Sämtliche Gebäude des Standortes (Stadthalle Hiltrup, Hallenbad, Sporthalle Schulzentrum,
Immanuel-Kant-Gymnasium, Hauptschule Hiltrup und Johannes-Gutenberg-Realschule)
werden in der o.g. Untersuchung ebenfalls berücksichtigt.

ZU:

Um die Eignung des Hallenbad-Sporthallen-Komplexes zu ermitteln, bedarf es einer Prüfung
der Dachfläche sowie des Tragwerks. Die Dachfläche wird zwecks Überprüfung des bauli-
chen Zustands im Jahr 2020 begangen. Auf Basis dieser Ergebnisse kann dann eine Trag-
werksprüfung sowie eine Entscheidung über die Installation einer Photovoltaikanlage getrof-
fen werden.

Bei Eignung wird neben der Installation einer Photovoltaikanlage ein ganzheitliches, energe-
tisches Konzept bestehend aus Energiespeicher, E-Mobiliät-Ladestation sowie einer kombi-
nierten solarthermischen Nutzung unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen
Blockheizkraftwerks (BHKW) geprüft (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung).

Zu 2:

Das o.g. Dachflächenkataster berücksichtigt sämtliche Gebäude eines Standortes für die
mögliche Nutzung einer PV-Anlage. In Bild 1 sind sämtliche Dächer des Standortes darge-
stellt. Tabelle 1 gibt einen kurzen Überblick über die mögliche Eignung der einzelnen Dach-
flächen.

Seite 1

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Bild 1
Dach Gebäude Beschreibung
Dach 1 | Hallenbad-Sporthallen- Dachfläche und Tragwerk werden 2020 auf Eignung für
Komplex PV-Anlage geprüft; auf Basis der Ergebnisse kann Ent-
scheidung für PV sowie Gesamtkonzept getroffen werden
Dach 2 | Stadthalle Entscheidung über Grundsanierung steht aus
Statische Ertüchtigung wird dann geprüft
Dach 3 | Johannes-Gutenberg-RS | Eventuell Erweiterung oder Aufstockung
Dachsanierung erfolgt in den nächsten Jahren
Statische Ertüchtigung wird dann geprüft
Dach 4 | Hauptschule Hiltrup Eventuell Erweiterung oder Aufstockung
Sanierung erfolgt in den nächsten Jahren
Statische Ertüchtigung wird dann geprüft
Dach 5 | Immanuel-Kant-Gymn. Betrieb nicht über gesamte Lebensdauer gewährleistet
Statische Ertüchtigung wird geprüft wenn keine geeignete-
ren Potentialflächen mehr zur Verfügung stehen
Dach 6 | Sporthalle Dachsanierung 2016
Vorbehaltlich statischer Prüfung geeignet für PV-Anlage
Tabelle 1

Seite 2

ehe

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung und der Überprüfung der statischen Eignung ist auf
dem Dach der Sporthalle (Dach 6) die Installation einer PV-Anlage möglich. Diese wird, so-
fern die genannten Kriterien erfüllt sind, zeitnah erfolgen.

Die anderen Dächer (Dach 2 bis Dach 5) werden im Zuge anstehender Sanierungen auf ihre
Eignung für die zusätzliche Lastaufnahme einer Photovoltaikanlage geprüft und, sofern dies
technisch möglich und sinnvoll ist, ertüchtigt. Die Beurteilung für die Installation einer Photo-
voltaikanlage erfolgt dann im Rahmen einer Bewertung aller zur Verfügung stehenden städti-
schen Dächer unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wie z.B. Wirtschaftlichkeit oder
gleichmäßige Verteilung über das Stadtgebiet.

l.V.

Peck
Stadtrat

Seite 3

Anregung AnH-0001-2020

2980 Zeichen

"BÜNDNIS 90
AnH/0001/2020 DIE GRUNEN !

N GAL MÜNSTER
Antrag
ur. x R Bündnis 90 / Die Grünen / GAL-
Photovoltaik im Stadtbezirk stär- Fraktion in der BV Hiltrup
ken - Solaranlagen am Hiltruper - Windthorststr. 7
Schulzentrum ausbauen “EI DET

Fon: 0251/89958 10
ratsfraktion@gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
www.gruene-hiltrup.de

26.02.2020

Antrag der Fraktion 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Hiltrup

Die Bezirksvertretung Hiltrup möge beschließen:

Die BV Hiltrup regt an, dass die Flachdächer der öffentlichen Gebäude im Bereich des Schul-
zentrums Hiltrup großflächige Photovoltaik-Flächen erhalten und hierdurch zur Gewinnung
von nachhaltigen, regenerativen Energien genutzt werden.

e Das Dach des Hallenbad-Sporthallen-Komplexes misst zirka 2.400m? Grundfläche, die
bislang weitgehend ungenutzt ist. Hierdurch gehen Solarstrom-Potentiale in erhebli-
chem Maße verloren und tragen vielmehr zur kontraproduktiven Erwärmung urbaner,

. versiegelter Siedlungsflächen bei. Es wird zudem angeregt, für diesen Standort die Ein-
richtung eines Energiespeichers, einer E-Kfz-Ladestation sowie die kombinierte Solar-
thermie-Nutzung für das Hallenbad zu prüfen.

° Eine weiterer vierstelliger Quadratmeter-Bereich ist auf den Dächern der benachbar-
ten Schulen vorhanden, der bislang ebenfalls nur in Teilen für Photovoltaik genutzt
wird. Im Rahmen anstehender Sanierungsarbeiten am Schulzentrum sollte ein deutli-
cher Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf den Schulgebäuden einbezogen werden.

Begründung

Die Landesregierung hat im Rahmen einer Antwort auf eine Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Potential Erneuerbarer Energien in NRW-Kommunen (LT-Drs.
17/7697) mitgeteilt, dass im Bereich der Stadt Münster mit Bestandsjahr 2018 das Photovolta-
ik-Potential lediglich zu 4,9% im Vergleich zur Potentialstudie aus 2012 ausgeschöpft wurde.

Die großflächigen Flachdächer auf öffentlichen Gebäuden sind für die Energiegewinnung mit
Photovoltaik prädestiniert. Aufgrund ihrer Höhe werden sie nicht durch Bewuchs oder Nach-

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barbebauung verschattet, Solarmodule können unabhängig von etwaigen Dachschrägen op-
timal ausgerichtet werden.

Zur Einhaltung der selbst gesetzten Ziele im Rahmen des „Klimanotstandes“ und zur Versor-
gung der Stadt mit lokal erzeugten regenerativen Energien sollte das bislang ungenutzte Pho-
tovoltaik-Potential stärker genutzt werden.

Das Dach des Hiltruper Hallenbades erscheint hierfür besonders gut geeignet. Die Schulen im
Hiltruper Schulzentrum verfügen zum Teil bereits über Solaranlagen, die allerdings bereits in
die Jahre gekommen sind und auch die zur Verfügung stehende Fläche nur zu einem geringen
Teil ausnutzen. Im Zuge anstehender Sanierungsarbeiten am Schulzentrum sollte die deutliche
Aufstockung des Solarstrom-Potentials eingeplant werden.

gez.

Carsten Peters

Wilfried Stein

Bündnis 90 / Die Grünen / GAL - Fraktion in der BV Hiltrup Seite 2 von Fehler! Unbekanntes Schalterargument.

Beratungsverlauf (1)

28.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
AnH/0001/2020
Typ
Anregung in der BV Hiltrup
Datum
05.03.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37