2007/0056
Bebauungsplan W 49 - Grünzug zum Westwald - (Aufstellungsbeschluss)
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anlage 1
3880 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
25.01.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI
Amt: Stadtplanungsamt
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
III VI
61 67
Stvv
Vorlage-Nr. 2007/0056
Magistratsbeschluss-Nr.
94
Betreff: Bebauungsplan W 49 - Grünzug zum Westwald - (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage vom: 17.01.2007
Beschlussvorschlag:
Für den südlich an das TZ Rhein-Main angrenzenden Geländestreifen zwischen der Straße Am Ka-
valleriesand und dem bereits ausgebauten Grünzug zum Westwald ist ein Bebauungsplan im Sinne
des § 30 BauGB aufzustellen.
Anlagen:
Beschluss des Magistrats vom 07.02.2007
Der Vorlage wird zugestimmt.
2
...
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.01.2007:
Die Anbindung der innerstädtischen Grünzüge an den Westwald gehörte zu den wichtigsten
Zielen des Landschaftsplanes zum Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände (heute TZ
Rhein-Main). Dadurch sollte der städtische Biotopverbund ein wichtiges Vernetzungselement
erhalten und eine attraktive Grünverbindung von der City bis zum Westwald entstehen.
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 42 ist inzwischen ein großzügiger,
ca. 30 m breiter Grünzug vollständig hergestellt worden. Seine Fortsetzung über das südlich
angrenzende Grundstück des Landes Hessen liegt aber außerhalb des Geltungsbereiches und
konnte bisher nicht verwirklicht werden. Diese Fläche wurde in den Bebauungsplan nicht ein-
bezogen, weil sich der Geltungsbereich auf die Flächen beschränken musste, die sich im Ei-
gentum der Telekom AG befanden. Der äußerst knappe Zeitrahmen für die Errichtung der ge-
planten Vorhaben T-Online und T-Systems hätte sonst nicht eingehalten werden können.
Stattdessen wurde die Frage der Anbindung des Grünzuges in dem städtebaulichen Vertrag
zum TZ-Gelände geregelt. Hierzu ist Folgendes formuliert worden:
Zur Anbindung des Vertragsgebietes an das Stadtgebiet ist – östlich an das Vertragsgebiet angren-
zend – der Erwerb einer Fläche von ca. 1.600 qm erforderlich. Die Stadt wird sich bemühen, diese
Fläche bis zum Ende des Jahres 2012 zu erwerben und im Anschluss als Rad- und Fußwegeverbin-
dung herzurichten.
An den Kosten für den Erwerb sowie für die Herrichtung dieser Teilfläche und der Anbindung des Ver-
tragsgebietes an den Westwald wird sich die Vorhabenträgerin mit maximal 515.000,- □ auf Nach-
weis beteiligen.
Dem Erwerb des für die Anbindung benötigten neu gebildeten Flurstücks Flur 43 Nr. 4/113
(V-Nr. 2006/0625) haben der Magistrat am 22.11.2006 und der Ausschuss für Liegenschaften
und Wirtschaftsförderung am 29.11.2006 zugestimmt. Da für diese Fläche ein Vorkaufsrecht
für die Montjoie Grundstücksgesellschaft mbH besteht, ist es dringend erforderlich, einen Be-
bauungsplan aufzustellen, mit der Zielsetzung, diese Fläche als öffentliche Grünfläche festzu-
setzen. Damit soll die Anbindung der innerstädtischen Grünsysteme an den bereits ausge-
bauten Grünzug und an den Westwald gesichert werden.
3
...
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 49 (ohne Maßstab)
Das künftige Bauleitplanverfahren wird inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt:
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ist als „ausgewählte Grünverbindung“,
„Hauptfußweg“ und „Hauptradweg“ dargestellt.
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Darmstadt, den 17. Januar 2007
61.3 me Nst. 2605
61.4 zim Nst. 2603
2007/0056
3752 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 25.01.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI Amt: Stadtplanungsamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2007/0056 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bebauungsplan W 49 - Grünzug zu m Westwald - (Aufstellungsbeschluss) Vorlage vom: 17.01.2007 Beschlussvorschlag: Für den südlich an das TZ Rhein-Main angrenzenden Geländestreifen zwischen der Straße Am Kavallerie- sand und dem bereits ausgebauten Grünzug zum Westwald ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.01.2007: Die Anbindung der innerstädtischen Grünzüge an den Westwald gehörte zu den wichtigsten Zielen des Landschaftsplanes zum Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände (heute TZ Rhein-Main). Dadurch sollte der städtische Biotopverbund ein wichtiges Vernetzungselement erhalten und eine attraktive Grünverbindung von der City bis zum Westwald entstehen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 42 ist inzwischen ein großzügiger, ca. 30 m breiter Grünzug vollständig hergestellt worden. Seine Fortsetzung über das südlich angrenzende Grundstück des Landes Hessen liegt aber außerhalb des Geltungsbereiches und konnte bisher nicht verwirklicht werden. Diese Fläche wurde in den Bebauungsplan nicht einbezogen, weil sich der Gel- tungsbereich auf die Flächen beschränken musste, die sich im Eigentum der Telekom AG befanden. Der äußerst knappe Zeitrahmen für die Errichtung der geplanten Vorhaben T-Online und T-Systems hätte sonst nicht eingehalten werden können. Stattdessen wurde die Frage der Anbindung des Grün- zuges in dem städtebaulichen Vertrag zum TZ-Gelände geregelt. Hierzu ist Folgendes formuliert wor- den: Zur Anbindung des Vertragsgebietes an das Stadtgebiet ist – östlich an das Vertragsgebiet angren- zend – der Erwerb einer Fläche von ca. 1.600 qm erforderlich. Die Stadt wird sich bemühen, diese Fläche bis zum Ende des Jahres 2012 zu erwerben und im Anschluss als Rad- und Fußwegeverbin- dung herzurichten. An den Kosten für den Erwerb sowie für die Herrichtung dieser Teilfläche und der Anbindung des Vertragsgebietes an den Westwald wird sich die Vorhabenträgerin mit maximal 515.000,- € auf Nach- weis beteiligen. Dem Erwerb des für die Anbindung benötigten neu gebildeten Flurstücks Flur 43 Nr. 4/113 (V-Nr. 2006/0625) haben der Magistrat am 22.11.2006 und der Ausschuss für Liegenschaften und Wirtschaftsförderung am 29.11.2006 zugestimmt. Da für diese Fläche ein Vorkaufsrecht für die Mont- joie Grundstücksgesellschaft mbH besteht, ist es dringend erforderlich, einen Bebauungsplan aufzu- stellen, mit der Zielsetzung, diese Fläche als öffentliche Grünfläche festzusetzen. Damit soll die An- bindung der innerstädtischen Grünsysteme an den bereits ausgebauten Grünzug und an den Westwald gesichert werden. 3 ... Geltungsbereich des Bebauungsplans W 49 (ohne Maßstab) Das künftige Bauleitplanverfahren wird inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt: Der Gel- tungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ist als „ausgewählte Grünverbindung“, „Hauptfußweg“ und „Hauptradweg“ dargestellt. Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Darmstadt, den 17. Januar 2007 61.3 me Nst. 2605 61.4 zim Nst. 2603
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0056
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.01.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00