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2007/0056

Bebauungsplan W 49 - Grünzug zum Westwald - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 17.01.2007

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2007/0056

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.01.2007 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II  
Verteiler: 
III                        VI 
61                       67 
Stvv 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0056 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
94 
 
 
Betreff: Bebauungsplan W 49   - Grünzug zum Westwald -  (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 17.01.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für den südlich an das TZ Rhein-Main angrenzenden Geländestreifen zwischen der Straße Am Ka- 
valleriesand und dem bereits ausgebauten Grünzug zum Westwald ist ein Bebauungsplan im Sinne 
des § 30 BauGB aufzustellen. 
 
 
Anlagen:    
 
Beschluss des Magistrats vom 07.02.2007 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.01.2007: 
 
 
Die Anbindung der innerstädtischen Grünzüge an den Westwald gehörte zu den wichtigsten 
Zielen des Landschaftsplanes zum Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände (heute TZ 
Rhein-Main). Dadurch sollte der städtische Biotopverbund ein wichtiges Vernetzungselement 
erhalten und eine attraktive Grünverbindung von der City bis zum Westwald entstehen. 
 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 42 ist inzwischen ein großzügiger, 
ca. 30 m breiter Grünzug vollständig hergestellt worden. Seine Fortsetzung über das südlich 
angrenzende Grundstück des Landes Hessen liegt aber außerhalb des Geltungsbereiches und 
konnte bisher nicht verwirklicht werden. Diese Fläche wurde in den Bebauungsplan nicht ein- 
bezogen, weil sich der Geltungsbereich auf die Flächen beschränken musste, die sich im Ei- 
gentum der Telekom AG befanden. Der äußerst knappe Zeitrahmen für die Errichtung der ge- 
planten Vorhaben T-Online und T-Systems hätte sonst nicht eingehalten werden können. 
Stattdessen wurde die Frage der Anbindung des Grünzuges in dem städtebaulichen Vertrag 
zum TZ-Gelände geregelt. Hierzu ist Folgendes formuliert worden: 
 
 
Zur Anbindung des Vertragsgebietes an das Stadtgebiet ist – östlich an das Vertragsgebiet angren- 
zend – der Erwerb einer Fläche von ca. 1.600 qm erforderlich. Die Stadt wird sich bemühen, diese 
Fläche bis zum Ende des Jahres 2012 zu erwerben und im Anschluss als Rad- und Fußwegeverbin- 
dung herzurichten. 
An den Kosten für den Erwerb sowie für die Herrichtung dieser Teilfläche und der Anbindung des Ver- 
tragsgebietes an den Westwald wird sich die Vorhabenträgerin mit maximal 515.000,- □ auf Nach- 
weis beteiligen. 
 
 
Dem Erwerb des für die Anbindung benötigten neu gebildeten Flurstücks Flur 43 Nr. 4/113  
(V-Nr. 2006/0625) haben der Magistrat am 22.11.2006 und der Ausschuss für Liegenschaften 
und Wirtschaftsförderung am 29.11.2006 zugestimmt. Da für diese Fläche ein Vorkaufsrecht 
für die Montjoie Grundstücksgesellschaft mbH besteht, ist es dringend erforderlich, einen Be- 
bauungsplan aufzustellen, mit der Zielsetzung, diese Fläche als öffentliche Grünfläche festzu- 
setzen. Damit soll die Anbindung der innerstädtischen Grünsysteme an den bereits ausge- 
bauten Grünzug und an den Westwald gesichert werden.

3 
... 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 49 (ohne Maßstab) 
 
 
Das künftige Bauleitplanverfahren wird inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt: 
Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ist als „ausgewählte Grünverbindung“, 
„Hauptfußweg“ und „Hauptradweg“ dargestellt. 
 
 
Der Dezernent VI:  
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, den 17. Januar 2007 
61.3 me                      Nst. 2605 
61.4 zim                     Nst. 2603

2007/0056

3752 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.01.2007 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  
 
Amt: Stadtplanungsamt  
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2007/0056 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bebauungsplan W 49   - Grünzug zu m Westwald -  (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 17.01.2007 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für den südlich an das TZ Rhein-Main angrenzenden Geländestreifen zwischen der Straße Am Kavallerie-
sand und dem bereits ausgebauten Grünzug zum Westwald ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 
BauGB aufzustellen. 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage VI vom 17.01.2007: 
 
 
Die Anbindung der innerstädtischen Grünzüge an den Westwald gehörte zu den wichtigsten Zielen 
des Landschaftsplanes zum Bebauungsplan W 42 – ehem. FTZ-Gelände (heute TZ Rhein-Main). 
Dadurch sollte der städtische Biotopverbund ein wichtiges Vernetzungselement erhalten und eine 
attraktive Grünverbindung von der City bis zum Westwald entstehen. 
 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes W 42 ist inzwischen ein großzügiger, ca. 30 
m breiter Grünzug vollständig hergestellt worden. Seine Fortsetzung über das südlich angrenzende 
Grundstück des Landes Hessen liegt aber außerhalb des Geltungsbereiches und konnte bisher nicht 
verwirklicht werden. Diese Fläche wurde in den Bebauungsplan nicht einbezogen, weil sich der Gel-
tungsbereich auf die Flächen beschränken musste, die sich im Eigentum der Telekom AG befanden. 
Der äußerst knappe Zeitrahmen für die Errichtung der geplanten Vorhaben T-Online und T-Systems 
hätte sonst nicht eingehalten werden können. Stattdessen wurde die Frage der Anbindung des Grün-
zuges in dem städtebaulichen Vertrag zum TZ-Gelände geregelt. Hierzu ist Folgendes formuliert wor-
den: 
 
 
Zur Anbindung des Vertragsgebietes an das Stadtgebiet ist – östlich an das Vertragsgebiet angren-
zend – der Erwerb einer Fläche von ca. 1.600 qm erforderlich. Die Stadt wird sich bemühen, diese 
Fläche bis zum Ende des Jahres 2012 zu erwerben und im Anschluss als Rad- und Fußwegeverbin-
dung herzurichten. 
An den Kosten für den Erwerb sowie für die Herrichtung dieser Teilfläche und der Anbindung des 
Vertragsgebietes an den Westwald wird sich die Vorhabenträgerin mit maximal 515.000,- € auf Nach-
weis beteiligen. 
 
 
Dem Erwerb des für die Anbindung benötigten neu gebildeten Flurstücks Flur 43 Nr. 4/113  
(V-Nr. 2006/0625) haben der Magistrat am 22.11.2006 und der Ausschuss für Liegenschaften und 
Wirtschaftsförderung am 29.11.2006 zugestimmt. Da für diese Fläche ein Vorkaufsrecht für die Mont-
joie Grundstücksgesellschaft mbH besteht, ist es dringend erforderlich, einen Bebauungsplan aufzu-
stellen, mit der Zielsetzung, diese Fläche als öffentliche Grünfläche festzusetzen. Damit soll die An-
bindung der innerstädtischen Grünsysteme an den bereits ausgebauten Grünzug und an den 
Westwald gesichert werden.

3 
... 
 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 49 (ohne Maßstab) 
 
 
Das künftige Bauleitplanverfahren wird inhaltlich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt: Der Gel-
tungsbereich des künftigen Bebauungsplanes ist als „ausgewählte Grünverbindung“, „Hauptfußweg“ 
und „Hauptradweg“ dargestellt. 
 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat 
 
 
Darmstadt, den 17. Januar 2007 
61.3 me                      Nst. 2605 
61.4 zim                     Nst. 2603

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Details

Vorlagen-Nr.
2007/0056
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.01.2007
Erstellt
29.09.2026 00:00