0704/2021
Beschaffung von Luftreinigungsgeräten entsprechend Landesförderung
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402 Vorlagen-Nummer 01.03.2021 0704/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 01.03.2021 Gesundheitsausschuss 02.03.2021 Beschaffung von Luftreinigungsgeräten entsprechend Landesförderung Beschaffung von Luftreinigungsgeräten Entsprechend der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.November 2020 zur Förderung von Investitionsausgaben für technische Maßnahmen zum Infektionsschutzgerechten Lüften in Schu- len (FRL-Luft) sind „die Beschaffungskosten von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume…“ zuwendungsfähig, „…die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) gelüftet werden können.“ Es wurden bereits im vergangenen Sommer rund 1000 Fenster an Kölner Schulen repariert, die Re- paratur von Fenstern ist eine permanent verfolgte Aufgabe im Rahmen der Bauunterhaltung. Es wur- den RLT-Anlagen geprüft und soweit möglich repariert. Im Weiteren wurde ermittelt, in welchen Unterrichtsbereichen eine ausreichende Lüftung über Fenster nicht ermöglicht werden kann. Hierbei handelte es sich gesamtstädtisch um 84 Unterrichtsbereiche. Es wurde festgestellt, dass in weiteren 18 Unterrichtsbereichen eine ausreichende Lüftung über die Gebäudetechnik (RLT-Anlage) nicht ermöglicht werden kann. Es wurden dementsprechend umge- hend durch die Verwaltung zunächst 84 Luftreinigungsgeräte in Abstimmung mit dem Gesundheits- amt ausgeschrieben und bestellt. Weitere 18 Geräte wurden nach Prüfung der RLT-Anlagen nachge- ordert. Die Auslieferung der Geräte erfolgt ab kommender Woche. Die Herstellerfirma übernimmt das fachgerechte Aufstellen und zunächst für 12 Monate die Wartung der Geräte. Aus der oben zitierten Förderrichtlinie wurden für 100 Geräte fristgerecht vor dem 15.01.2021 För- dermittel in voller Höhe (inkl. Wartungskosten) beantragt und bewilligt, die Mittel werden in vollem Umfang abgerufen. Eltern und Fördervereine, die auf eigene Kosten Luftreinigungsgeräte anschaffen wollten, wurden in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt entsprechend den Verlautbarungen des Robert-Koch-Institutes und des Umweltbundesamtes die zu beachtenden Mindeststandards mitgeteilt. Diese sind, dass - das Gerät HEPA-Filter der Klasse H 13 H13 oder H 14 besitzt, - der Schalldruckpegel < 45 dB(A) ist, - das Gerät die Anforderungen gemäß DIN EN ISO 14644-3 und EN 1822 erfüllt und - der Mindestluftdurchsatz für einen Klassenraum von 65 m² Grundfläche 1.200 m³ pro Stunde betragen muss. Bei abweichender Grundfläche ist die durchgesetzte Luftmenge proportional anzupassen - Gerät muss von Experten im Raum positioniert werden und es darf diese Position nicht verlassen, 2 - die regelmäßige Wartung der Geräte nach Herstellerangaben (durch Fachpersonal) erfolgen muss, und - die regelmäßige Aufbereitung der Filter nach Herstellerangaben (durch Fachpersonal) durchgeführt werden muss. Da Schule ohne das Engagement von Eltern nicht denkbar wäre, stimmt die Verwaltung der Aufstel- lung von Geräten zu, die durch Fördervereine oder Eltern vorgenommen wurden, auf Antrag der Schulleitung. Die Eltern wurden darauf hingewiesen, dass die Stadt Köln grundsätzlich für von Eltern oder Fördervereinen beschaffte Geräte keine Haftung und Folgekosten übernehmen kann und dass die Beschaffung mit der Schulleitung abzustimmen ist. Die Schulen wurden im Rahmen der Schulmail durch die Verwaltung fortlaufend über die Entwicklun- gen und die städtische Haltung zur Anschaffung von Luftreinigungsgeräten informiert. Parallel zur Beschaffung der oben genannten 102 Luftreinigungsgeräten wird durch 53 in Zusam- menarbeit mit der Technischen Hochschule im Rahmen des CoSchul-Projektes an verschiedenen Schulen mit unterschiedlichen Schulformen der Einsatz von Luftreinigungsgeräten in solchen Unter- richtsbereichen wissenschaftlich getestet, die über Fenster oder RLT-Anlagen ausreichend gelüftet werden können. Es soll eruiert werden, ob die Geräte auch im Alltagsbetrieb und bei dementspre- chend normaler Luftverwirbelung –also eben nicht unter Laborbedingungen- einen positiven Effekt haben. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0704/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.03.2021
- Erstellt
- 24.02.2021 11:03