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V/0088/2006

Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster

Vorlage 07.02.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Sitzung am 22.03.2006, TOP 3.2.1

Ergänzungsvorlage V/0088/2006/1 mit Anlage

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Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte

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Beschlussvorlage

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Ergänzungsvorlage V/0088/2006/1 mit Anlage

12820 Zeichen

V/0088/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung  
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster 
durch Dritte 
Haushaltskonsolidierungsprogramm (Vorlage 1065/2005) 50 
 
 
 Beratungsfolge 
 
 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der „Vergabe - und Entgeltordnung für die Nutzung von 
Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte“ wird mit Wirkung vom 01.08.2006 beschlossen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und / oder Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
 
Im Ausschuss für Schule und Weiterbildung wurde im Rahmen der Etatberatungen am 14.03.2006 
beschlossen, dass für die Einnahmen, die durch d ie „Vergabe- und Entgeltordnung  für die Nu t-
zung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte“ erzielt werden sollen, weitere 
Einnahmen in Höhe von 10.000,00 € angestrebt werden. Um dieses zu erreichen, wurde vorg e-
schlagen, dass Kammern und Innungen, die bislang Räume für Prüfungen kostenfrei genutzt ha-
ben, in Zukunft ein Entgelt zahlen sollen.  
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften  hat in seiner Sitzung am 
22.03.2006 diesen Vorschlag aufgegriffen und in diesem Zusammenhang die Änderung die Ziffer 
2.1.2 der „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt 
Münster durch Dritte“  beschlossen. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
 
V/0088/2006/1. Erg Auskunft erteilt: 
Frau  Schlichtmann  
Ruf: 
492 40 12 
E-Mail: 
Schlichtmann@stadt -muenster.de  
Datum: 
23.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0088/2006/1 
 
Die Ziffer 2.1.2 der Regelung wird durch das Wort „unmittelbar“ ergänzt und lautet nun wie folgt: 
 
„ 2.1.2  Verzicht 
 
Auf das Grundentgelt wird verzichtet, wenn die Verans taltung, die Versammlung, der Schulungs - oder 
Übungsabend im öffentlichen Interesse liegt  und die Teilnahme kostenfrei  ist. 
 
Ein öffentliches Interesse  liegt vor bei Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs - und Übung s-
abenden 
 
•  von Musikschulen e.V.  
•  von anerkannten Einrichtungen nach dem Weiterbildungsgesetz  
•  von ortsansässigen Sportvereinen ausschließlich für den theoretischen Sportunterricht  
•  für Fraktionssitzungen des Rates / der Ausschüsse / der Bezirksvertretungen  
•  für öffentliche Informationsveranstalt ungen zugelassener politischer Parteien, Ratsfrauen und Rat s-
herren 
•   für an Schulen Beschäftige     
•   die unmittelbar im schulischen Kontext stehen (z.B. Vermittlung von Unterrichtsinhalten)  
•   von dem schulischen Förderverein  
•   des DRK im Rahmen von Blutspend en 
 
Als kostenfrei gelten Veranstaltungen für die kein Eintrittsgeld oder Gebühr vom Veranstalter erh o-
ben wird. 
Als kostenfrei gelten auch einmalige Veranstaltungen, wenn lediglich ein Kostenbeitrag bis zu einer 
Höhe von 4,50 € erhoben wird, um die mit der Veranstaltung verbundenen Kosten zu decken.  
 
Weist der Veranstalter im Einzelfall nach, dass zur Kostendeckung  ein höherer Kostenbeitrag erfo r-
derlich ist, kann von der Zahlung eines Entgeltes ganz oder teilweise abgesehen werden. In diesem 
Fall ist jedoch bei der Nutzung von Aulen, Pädagogischen Zentren und Eingangshallen immer folge n-
de Pauschale zu zahlen:  
 
- bis zu 3 Std. Nutzung                25,00 €  
- darüber hinaus                          50,00 € “ 
 
Diese Veränderung ermöglicht es nunmehr, die Vorbereitungslehrgänge und Prüfungen der Kam-
mern/Innungen zu berechnen.  
 
Nicht betroffen von dieser Regelung ist die Förderung für Schüler/innen, die die schulischen Räu-
me für die Unterstützung des Schulunterrichts nutzen, z.B. „Muttersprachlicher Ergänzungsunter-
richt“, Nachhilfe. Diese Veranstaltungen bleiben aus Sicht der Verwaltung weiterhin kostenfrei.  
 
 
Ebenfalls wurde in einer Sitzung angefragt, warum nicht alle Aulen der städtischen Schulen unter 
Ziffer 2.1.1 aufgeführt werden. Es handelt sich in der Aufstellung um die Aulen, die eine Grundflä-
che von mehr als 170 qm haben. Die übrigen Aulen werden ebenfalls bereitgestellt; hierfür wird ein 
Entgelt in Höhe von zurzeit 20,00 € berechnet –  gleichgesetzt mit der Nutzung von Pausen- oder 
Eingangshallen. Ein Hinweis auf diese Anwendung wurde auf Grund der Anfrage unter Ziffer 2.1.1 
der Vergabe- und Entgeltordnung eingefügt.  
 
i.V. 
gez 
 
Dr. Hanke  
Stadträtin

1 
Anlage 1: 
Vergabe- und Entgeltordnung  
 
für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte  
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
 
1. Allgemeine Voraussetzungen 
 
 
1.1 Bereitstellung für die außerschulische Nutzung durch Dritte 
   
  Räumlichkeiten und Außenflächen in / an städtisch en Schulen einschließlich deren Ausstattung können z ur 
Durchführung von außerschulischen Veranstaltungen, V ersammlungen, Schulungs- und Übungsabenden zur 
Verfügung gestellt werden, sofern  
 
• schulische und andere öffentliche Belange nicht be einträchtigt werden und 
 
• die betrieblichen Verhältnisse es zulassen. 
 
 Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.  
  
Während der gesetzlichen Schulferien und an den beweglichen Ferientagen ist eine Raumbereitstellung nicht 
möglich.  
 
Die Bereitstellung von städtischen Sportanlagen (Gymnastikhallen, Turnhallen, Sporthallen, Sportaußenanlagen 
sowie Hallen- und Freibäder) erfolgt über das Sportamt der Stadt Münster. 
 
1.2 Ausschluss von Nutzungen   
 
Räumlichkeiten werden nicht zur Verfügung gestellt für: 
• private Feiern 
• Geschäftsfeiern  
 
1.3 Antragstellung 
 
Anträge sind dem Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster formlos schriftlich mindestens zwei 
Wochen vor der Veranstaltung mit folgenden Angaben einzureichen:  
• Veranstalter 
• Art der Veranstaltung  
• Datum 
• Uhrzeit  
• voraussichtliche Dauer  
• Schule 
• Teilnehmerzahl  
• Eintrittsgeld 
• Besonderheiten (z.B. Musikaufbauten, Dekoration,...)   
• Notwendigkeit und Dauer von Vor- und Nachbereitungszeiten  
 
 
1.4 Weitere Bedingungen 
 
Die Einzelheiten der Nutzung werden in den „Allgemeinen Auflagen und Bedingungen zur Nutzung von 
städtischen Schulräumen durch Dritte“ geregelt.  
 
2.   Entrichtung eines Nutzungsentgeltes 
 
Für die Nutzung der Räumlichkeiten in städtischen Schulen einschließlich deren Ausstattung ist grundsätzlich ein 
Nutzungsentgelt zu entrichten.

2 
2.1 Höhe des Nutzungsentgeltes 
 
2.1.1 Grundentgelt  
Räumlichkeiten Größe in qm 
 
Entgelt in € pro 
Stunde  
Klassen- oder Fachraum, Kellerraum bis 70 7,00 
Pausen- oder Eingangshalle verschieden mindestens    20,00 
Schulhof               3,50 
 
Aulen, Foren, Pädagogische Zentren  
(Berechnung 0,10 € je qm)   *  
 
Anne-Frank-Schule 303 30,30 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 450 45,00 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 235 23 ,50 
Droste-Hauptschule Roxel/Realschule Roxel 677 67,70  
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 466 46,60 
Geistschule 354 35,40 
Geschwister-Scholl-Realschule/Geschwister-Scholl-
Gymnasium 
600 60,00 
Gymnasium Paulinum 350 35,00 
Hansaschule 205 20,50 
Hauptschule / Realschule / Gymnasium Wolbeck 548 54 ,80 
Hauptschule Hiltrup / Johannes-Gutenberg-
Realschule Hiltrup 
606 60,60 
Immanuel-Kant-Gymnasium 421 42,10 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 400 40,00 
Ludwig-Erhard-Schule 960 96,00 
Pascal-Gymnasium 333 33,30 
Peter-Wust-Schule 209 20,90 
Realschule im Kreuzviertel 170 17,00 
Schillergymnasium 313 31,30 
 
 * Die Tabelle beinhaltet nur die Aulen, Foren, Päda gogische Zentren ab 170 m². Die nicht aufgeführten 
städtischen Aulen werden unter der Berechnungsgrundlage der „Pausen- oder Eingangshallen“ bereitgestellt.  
 
Das aufgeführte Entgelt ist je angefangene Stunde Nutzung zu entrichten.  
Die Berechnung erfolgt vom Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes.

3 
2.1.2  Verzicht 
 
Auf das Grundentgelt wird verzichtet, wenn die Vera nstaltung, die Versammlung, der Schulungs- oder 
Übungsabend im öffentlichen Interesse liegt  und  die Teilnahme kostenfrei  ist. 
 
Ein öffentliches Interesse  liegt vor bei Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsabenden 
 
• von Musikschulen e.V. 
• von anerkannten Einrichtungen nach dem Weiterbildu ngsgesetz  
• von ortsansässigen Sportvereinen ausschließlich für  den theoretischen Sportunterricht 
• für Fraktionssitzungen des Rates / der Ausschüsse /  der Bezirksvertretungen 
• für öffentliche Informationsveranstaltungen zugela ssener politischer Parteien, Ratsfrauen und Ratsherren 
•  für an Schulen Beschäftige     
•  die unmittelbar im schulischen Kontext stehen (z.B. Vermittlung von Unterrichtsinhalten)  
•  von dem schulischen Förderverein 
•  des DRK im Rahmen von Blutspenden 
 
Als kostenfrei gelten Veranstaltungen für die kein Eintrittsgeld oder Gebühr vom Veranstalter erhoben wird. 
Als kostenfrei gelten auch einmalige Veranstaltunge n, wenn lediglich ein Kostenbeitrag bis zu einer Hö he von 
4,50 € erhoben wird, um die mit der Veranstaltung verbundenen Kosten zu decken.  
 
Weist der Veranstalter im Einzelfall nach, dass zur  Kostendeckung ein höherer Kostenbeitrag erforderli ch ist, 
kann von der Zahlung eines Entgeltes ganz oder teilw eise abgesehen werden. In diesem Fall ist jedoch be i der 
Nutzung von Aulen, Pädagogischen Zentren und Eingangshallen immer folgende Pauschale zu zahlen: 
 
- bis zu 3 Std. Nutzung                25,00 €  
- darüber hinaus                          50,00 € 
 
 
2.1.3 Besondere Regelungen für langfristige Nutzer 
  
Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- oder Übu ngsabende, die über mindestens 6 Monate regelmäßig 
mindestens einmal wöchentlich stattfinden, werden m it einer Nutzungspauschale berechnet. Ein Nutzungse ntgelt 
nach Ziffer 2.1.1 entfällt. 
  
Folgende Pauschale wird je Veranstaltungstag / pro Raum in Rechnung gestellt: 
 
Sie beträgt monatlich  
 
• für die Nutzung von Aulen, Foren, Pädagogischen Zent ren, Eingangshallen    50,00 € 
• für die Nutzung je Klassenraum        25,00 € 
  
Bei einer wöchentlich mehrfachen Nutzung oder der Nutzung mehrerer Räume beträgt die Pauschale maximal 
75,00 € im Monat. 
 
 Für die Sommerferien entfällt die Pauschale für ein en Monat. 
 
 
2.2  Zusätzliches Entgelt für Veranstalter mit eine m auf Gewinnerzielung ausgerichteten 
Geschäftsbetrieb (kommerzielle Nutzer) 
 
Für Veranstaltungen von Nutzern mit einem auf Gewinnerzielung ausgerichteten Geschäftsbetrieb  wird zusätzlich 
zu dem Grundentgelt gemäß Ziffer 2.1.1 einmalig je Veranstaltungstag folgendes Entgelt erhoben. 
 
Für Nutzungen von:  
- Aulen, Foren, Pädagogischen Zentren, Eingangshallen     je 134,50 € 
- Klassen-/Fachräumen                                        je   32,00 € 
- Schulhöfen                                           je     6,00 €

4 
 
2.3  Besonderes Entgelt für die Nutzung von Geräten und Fachraumausstattungen  
 
Für die Nutzung von Geräten und Fachraumausstattungen in städt. Schulgebäuden wird folgende Pauschale pro 
angefangene Stunde Nutzung erhoben: 
 
Gerät / Einrichtung Entgelt in € pro Stunde  
Videorecorder, Filmgerät, Overheadprojektor, Episkop 4,50 
Brennofen, Klavier 7,00 
Teeküche: Zubereitung von Kaffee und Brötchen 7,00 
Fachraumküche 15,00 
Computer- und Fachraumausstattung in Haupt-, Real- und 
Förderschulen, Gymnasien 
18,50 
Computer- und Fachraumausstattung in Berufskollegs 3 2,00 
Lautsprecheranlage in Aulen 7,00 
 
Geräte- und Fachraumausstattungen, die nicht aufgeführt sind, werden nach besonderer Absprache – ggfls. 
kostenpflichtig – bereitgestellt. 
 
 Das Entgelt wird der jeweiligen Schule am Ende des  Haushaltsjahres ausgezahlt. Die Schule verwendet  es für 
die Neuanschaffung oder Reparaturen der Geräte.  
 
  
2.3.1  Verzicht 
 
Auf das Entgelt für die Geräte- und Fachraumausstatt ung nach Ziffer 2.3 kann nach Rücksprache mit der 
Schulleitung ganz oder teilweise verzichtet werden.  
 
 
2.4   zusätzliche Personalkosten und Kosten für ein e Sonderreinigung 
  
Ausschließlich durch die Veranstaltung entstehende Personalkosten und Kosten für eine Sonderreinigung sind in     
Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.  
 
 
2.4.1 Verzicht 
 
Bei Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsabenden 
 
- für an Schulen Beschäftigte  
-      von dem schulischen Förderverein und  
- von Musikschulen e.V.   
 
wird bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen 
  auf die Erstattung zusätzlich entstehender Person alkosten 
und Kosten für eine Sonderreinigung verzichtet. 
 
Für einmalig stattfindende Veranstaltungen 
 der genannten Veranstalter wird auch auf die Ersta ttung dieser 
Kosten verzichtet, wenn kein Kostenbeitrag für die Veranstaltung erhoben wird.

Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte

8128 Zeichen

1 
Anlage 1: 
Vergabe- und Entgeltordnung  
 
für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte  
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
 
1. Allgemeine Voraussetzungen 
 
 
1.1 Bereitstellung für die außerschulische Nutzung durch Dritte 
   
  Räumlichkeiten und Außenflächen in / an städtisch en Schulen einschließlich deren Ausstattung können z ur 
Durchführung von außerschulischen Veranstaltungen, V ersammlungen, Schulungs- und Übungsabenden zur 
Verfügung gestellt werden, sofern  
 
• schulische und andere öffentliche Belange nicht be einträchtigt werden und 
 
• die betrieblichen Verhältnisse es zulassen. 
 
 Ein Anspruch auf Überlassung besteht nicht.  
  
Während der gesetzlichen Schulferien und an den beweglichen Ferientagen ist eine Raumbereitstellung nicht 
möglich.  
 
Die Bereitstellung von städtischen Sportanlagen (Gymnastikhallen, Turnhallen, Sporthallen, Sportaußenanlagen 
sowie Hallen- und Freibäder) erfolgt über das Sportamt der Stadt Münster. 
 
1.2 Ausschluss von Nutzungen   
 
Räumlichkeiten werden nicht zur Verfügung gestellt für: 
• private Feiern 
• Geschäftsfeiern  
 
1.3 Antragstellung 
 
Anträge sind dem Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster formlos schriftlich mindestens zwei 
Wochen vor der Veranstaltung mit folgenden Angaben einzureichen:  
• Veranstalter 
• Art der Veranstaltung  
• Datum 
• Uhrzeit  
• voraussichtliche Dauer  
• Schule 
• Teilnehmerzahl  
• Eintrittsgeld 
• Besonderheiten (z.B. Musikaufbauten, Dekoration,...)   
• Notwendigkeit und Dauer von Vor- und Nachbereitungszeiten  
 
 
1.4 Weitere Bedingungen 
 
Die Einzelheiten der Nutzung werden in den „Allgemeinen Auflagen und Bedingungen zur Nutzung von 
städtischen Schulräumen durch Dritte“ geregelt.  
 
2.   Entrichtung eines Nutzungsentgeltes 
 
Für die Nutzung der Räumlichkeiten in städtischen Schulen einschließlich deren Ausstattung ist grundsätzlich ein 
Nutzungsentgelt zu entrichten.

2 
2.1 Höhe des Nutzungsentgeltes 
 
2.1.1 Grundentgelt  
 
Räumlichkeiten Größe in qm 
 
Entgelt in € pro 
Stunde  
Klassen- oder Fachraum, Kellerraum bis 70 7,00 
Pausen- oder Eingangshalle verschieden mindestens    20,00 
Schulhof               3,50 
 
Aulen, Foren, Pädagogische Zentren  
(Berechnung 0,10 € je qm)   
 
Anne-Frank-Schule 303 30,30 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 450 45,00 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 235 23 ,50 
Droste-Hauptschule Roxel/Realschule Roxel 677 67,70  
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 466 46,60 
Geistschule 354 35,40 
Geschwister-Scholl-Realschule/Geschwister-Scholl-
Gymnasium 
600 60,00 
Gymnasium Paulinum 350 35,00 
Hansaschule 205 20,50 
Hauptschule / Realschule / Gymnasium Wolbeck 548 54 ,80 
Hauptschule Hiltrup / Johannes-Gutenberg-
Realschule Hiltrup 
606 60,60 
Immanuel-Kant-Gymnasium 421 42,10 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 400 40,00 
Ludwig-Erhard-Schule 960 96,00 
Pascal-Gymnasium 333 33,30 
Peter-Wust-Schule 209 20,90 
Realschule im Kreuzviertel 170 17,00 
Schillergymnasium 313 31,30 
 
 
Das aufgeführte Entgelt ist je angefangene Stunde Nutzung zu entrichten.  
Die Berechnung erfolgt vom Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes.

3 
2.1.2  Verzicht 
 
Auf das Grundentgelt wird verzichtet, wenn die Vera nstaltung, die Versammlung, der Schulungs- oder 
Übungsabend im öffentlichen Interesse liegt  und  die Teilnahme kostenfrei  ist. 
 
Ein öffentliches Interesse  liegt vor bei Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsabenden 
 
• von Musikschulen e.V. 
• von anerkannten Einrichtungen nach dem Weiterbildu ngsgesetz  
• von ortsansässigen Sportvereinen ausschließlich für  den theoretischen Sportunterricht 
• für Fraktionssitzungen des Rates / der Ausschüsse /  der Bezirksvertretungen 
• für öffentliche Informationsveranstaltungen zugela ssener politischer Parteien, Ratsfrauen und Ratsherren 
•  für an Schulen Beschäftige     
•  die im schulischen Kontext stehen (z.B. Vermittlung von Unterrichtsinhalten)  
•  von dem schulischen Förderverein 
•  des DRK im Rahmen von Blutspenden 
 
Als kostenfrei gelten Veranstaltungen für die kein Eintrittsgeld oder Gebühr vom Veranstalter erhoben wird. 
Als kostenfrei gelten auch einmalige Veranstaltunge n, wenn lediglich ein Kostenbeitrag bis zu einer Hö he von 
4,50 € erhoben wird, um die mit der Veranstaltung verbundenen Kosten zu decken.  
 
Weist der Veranstalter im Einzelfall nach, dass zur  Kostendeckung ein höherer Kostenbeitrag erforderli ch ist, 
kann von der Zahlung eines Entgeltes ganz oder teilw eise abgesehen werden. In diesem Fall ist jedoch be i der 
Nutzung von Aulen, Pädagogischen Zentren und Eingangshallen immer folgende Pauschale zu zahlen: 
 
- bis zu 3 Std. Nutzung                25,00 €  
- darüber hinaus                          50,00 € 
 
 
2.1.3 Besondere Regelungen für langfristige Nutzer 
  
Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- oder Übu ngsabende, die über mindestens 6 Monate regelmäßig 
mindestens einmal wöchentlich stattfinden, werden m it einer Nutzungspauschale berechnet. Ein Nutzungse ntgelt 
nach Ziffer 2.1.1 entfällt. 
  
Folgende Pauschale wird je Veranstaltungstag / pro Raum in Rechnung gestellt: 
 
Sie beträgt monatlich  
 
• für die Nutzung von Aulen, Foren, Pädagogischen Zent ren, Eingangshallen    50,00 € 
• für die Nutzung je Klassenraum        25,00 € 
  
Bei einer wöchentlich mehrfachen Nutzung oder der Nutzung mehrerer Räume beträgt die Pauschale maximal 
75,00 € im Monat. 
 
 Für die Sommerferien entfällt die Pauschale für ein en Monat. 
 
 
2.2  Zusätzliches Entgelt für Veranstalter mit eine m auf Gewinnerzielung ausgerichteten 
Geschäftsbetrieb (kommerzielle Nutzer) 
 
Für Veranstaltungen von Nutzern mit einem auf Gewinnerzielung ausgerichteten Geschäftsbetrieb  wird zusätzlich 
zu dem Grundentgelt gemäß Ziffer 2.1.1 einmalig je Veranstaltungstag folgendes Entgelt erhoben. 
 
Für Nutzungen von:  
- Aulen, Foren, Pädagogischen Zentren, Eingangshallen     je 134,50 € 
- Klassen-/Fachräumen                                        je   32,00 € 
- Schulhöfen                                           je     6,00 €

4 
 
2.3  Besonderes Entgelt für die Nutzung von Geräten und Fachraumausstattungen  
 
Für die Nutzung von Geräten und Fachraumausstattungen in städt. Schulgebäuden wird folgende Pauschale pro 
angefangene Stunde Nutzung erhoben: 
 
Gerät / Einrichtung Entgelt in € pro Stunde  
Videorecorder, Filmgerät, Overheadprojektor, Episkop 4,50 
Brennofen, Klavier 7,00 
Teeküche: Zubereitung von Kaffee und Brötchen 7,00 
Fachraumküche 15,00 
Computer- und Fachraumausstattung in Haupt-, Real- und 
Sonderschulen, Gymnasien 
18,50 
Computer- und Fachraumausstattung in Berufskollegs 3 2,00 
Lautsprecheranlage in Aulen 7,00 
 
Geräte- und Fachraumausstattungen, die nicht aufgeführt sind, werden nach besonderer Absprache – ggfls. 
kostenpflichtig – bereitgestellt. 
 
 Das Entgelt wird der jeweiligen Schule am Ende des  Haushaltsjahres ausgezahlt. Die Schule verwendet  es für 
die Neuanschaffung oder Reparaturen der Geräte.  
 
  
2.3.1  Verzicht 
 
Auf das Entgelt für die Geräte- und Fachraumausstat tung nach Ziffer 2.3.1 kann nach Rücksprache mit der  
Schulleitung ganz oder teilweise verzichtet werden.  
 
 
2.4   zusätzliche Personalkosten und Kosten für ein e Sonderreinigung 
  
Ausschließlich durch die Veranstaltung entstehende Personalkosten und Kosten für eine Sonderreinigung sind in     
Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.  
 
 
2.4.1 Verzicht 
 
Bei Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsabenden 
 
- für an Schulen Beschäftigte  
-      von dem schulischen Förderverein und  
- von Musikschulen e.V.   
 
wird bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen 
  auf die Erstattung zusätzlich entstehender Person alkosten 
und Kosten für eine Sonderreinigung verzichtet. 
 
Für einmalig stattfindende Veranstaltungen 
 der genannten Veranstalter wird auch auf die Ersta ttung dieser 
Kosten verzichtet, wenn kein Kostenbeitrag für die Veranstaltung erhoben wird.

Beschlussvorlage

8632 Zeichen

V/0088/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster 
durch Dritte 
Haushaltskonsolidierungsprogramm (Vorlage 1065/2005) 50 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von 
Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte“ wird mit Wirkung vom 01.08.2006 beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es entstehen keine Kosten und / oder Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster stellt Dritten (z.B. Bürgern, Vereinen etc.) Schulräume einschließlich deren Aus-
stattung für die Durchführung von außerschulischen Veranstaltungen, Versammlungen, Schu-
lungs- und Übungsabenden zur Verfügung, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden 
und die betrieblichen Verhältnisse es zulassen.  
Grundlage ist die „Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen in Schulgebäuden 
der Stadt Münster“ (Beschluss des Rates am 20.12.1995, zuletzt geändert durch Beschluss des 
Rates vom 24.03.2005).  
Sie bezieht sich ausschließlich auf die Mitnutzung von Schulräumen. Die dauerhaft alleinige Nut-
zung von Räumen wird durch Verträge geregelt.  
 
Die Vergabe der Turn- und Sporthallen sowie der Sportaußenanlagen an Schulen ist von dieser 
Entscheidung nicht betroffen. Sie erfolgt weiter nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Nut-
zung der städtischen Sportanlagen mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder (Allge-
meine Nutzungsbedingungen)". Dort sind auch die Entgelttarife geregelt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0088/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schlichtmann 
Ruf: 
492 40 12 
E-Mail: 
Schlichtmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0088/2006 
 
Für den Bereich der Schulraumvermietung werden im Rahmen der Konsolidierung erhöhte Ein-
nahmen vorgeschlagen (vergleiche Vorlagen-Nr.: V/1065/2005, Vorschlag Nr. 50). Diese Einnah-
meerhöhungen sollen 40.000 € pro Jahr betragen und können nur durch eine Änderung der Ver-
gabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster“ er-
zielt werden.  
 
Diese Änderung hat zur Folge, dass die Raumbereitstellung für eine große Anzahl bislang kosten-
freier Veranstaltungen zukünftig kostenpflichtig wird. 
Dies betrifft unter anderem Übungsabende, Theaterproben, Kurse, Lehrgänge, Mitgliederver-
sammlungen, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die von Vereinen, Initiativen, Bürgern 
durchgeführt werden.  
 
 
Erläuterung zu den redaktionellen und inhaltlichen Veränderungen im Einzelnen:
 
 
 
Städtische Ämter können wie bisher Räumlichkeiten kostenfrei nutzen. Da zur Zeit keine interne 
Dienstleistungsverrechnung geplant ist, erübrigt sich eine separate Ausnahmeregelung bzgl. der 
Gebühr für städtische Einrichtungen und Ämter. Zur Klarstellung wird deshalb die Vergabe- und 
Entgeltordnung auf die Nutzung Dritter beschränkt. Die in Einzelfällen anfallenden Entgelte nach 
Ziffer 2.3 „Besonderes Entgelt für die Nutzung von Geräten und Fachraumausstattungen“ werden 
den städtischen Ämtern in analoger Anwendung dieser Vorschrift berechnet.     
 
Ziffer 1.1 
 
Eingefügt wurde:  
- „Während der gesetzlichen Schulferien und an beweglichen Ferientagen ist eine Raumbereit-
stellung nicht möglich.“  
 Räumlichkeiten wurden in den Ferien auf Grund der Urlaubs- und Vertretungszeiten der Haus-
meister, Bau- und Sanierungsmaßnahmen und von Reinigungsarbeiten nicht zur Verfügung ge-
stellt.  
Veranstaltungen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule bleiben davon unberührt. 
- „Die Bereitstellung von städtischen Sportanlagen (Gymnastikhallen, Turnhallen, Sporthallen, 
Sportaußenanlagen sowie Hallen- und Freibädern) erfolgt über das Sportamt der Stadt Müns-
ter.“ 
  
Ziffer 2.1.1 
 
Die Höhe des Entgelts pro Stunde wird nicht verändert. Das Entgelt bemisst sich nach den Auf-
wendungen, die mit der Bereitstellung verbunden sind (u.a. Energie,  Instandhaltung, Reinigung, 
Abschreibungen).  Im Vergleich zu anderen Kommunen ist der in Münster geforderte Beitragssatz 
im oberen Bereich anzuordnen. 
Durch den Umzug des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums wurden die Angaben für die Aula aktuali-
siert (Änderung der qm-Angabe und der Kosten für die Bereitstellung der Aula). 
Die Änderung der Verordnung sieht keine Reduzierung des zu zahlenden Nutzungsentgeltes für 
die Zeiträume des Auf- und Abbaus mehr vor. Dadurch entfällt die bisherige Ziffer 2.1.2 .

- 3 - 
V/0088/2006 
 
Ziffer 2.1.2 / Ziffer 2.1.3  
 
- Der Katalog der Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse als kostenfrei definiert wurden, ist 
reduziert worden. 
 
- Zukünftig sind folgende Veranstaltungen kostenpflichtig: 
- von gemeinnützigen Organisationen 
- mit ausschließlich jugendpflegerischem Zweck 
- mit ausschließlich kirchlichem Zweck 
- zur Sammlung von Spenden für Dritte 
 - musisch-kultureller Art durch ortsansässige Vereine und Initiativen 
 
- Zusätzlich kostenfrei sind Veranstaltungen: 
- für an Schulen Beschäftigte  
- die im schulischen Kontext stehen (z.B. Vermittlung von Unterrichtsinhalten) 
- vom schulischen Förderverein 
- des DRK im Rahmen von Blutspenden   
 
- Ergänzt wurde der kostenfreie Veranstaltungsbereich: 
- „Veranstaltungen von ortsansässigen Sportvereinen“ durch den Zusatz „ausschließlich    
   für den theoretischen Sportunterricht“ 
 
- Ergänzt wurde die Ziffer 2.1.3.  
 
Für langfristige Nutzer (Nutzung mindestens über 6 Monate), deren Veranstaltungen re-
gelmäßig mindestens einmal wöchentlich stattfinden, wird eine gesonderte Regelung ge-
troffen.  
Es wird folgendes pauschales Entgelt erhoben:  
- je Klassenraum        monatlich 25,00 €  
- Aula, Forum, Pädagogisches Zentrum, Eingangshallen  monatlich 50,00 € 
- mehrfache oder/und gleichzeitige Nutzung von  
  Klassenräumen, Aulen, Eingangsbereichen etc. maximal      monatlich 75,00 € 
 
Für die Sommerferien entfällt die Pauschale für einen Monat. 
 
Bei diesen Beträgen handelt es sich nicht um eine Miete, sondern um die Beteiligung der 
Nutzer an den laufenden Betriebskosten (z.B. Heizung, Strom, Wasser).  
Die Pauschalen für langfristige Nutzer werden nicht kostendeckend festgesetzt, um insbe-
sondere kleineren Gruppen die Möglichkeit zu geben, Räume kostengünstig zu nutzen. Bei 
Erhebung einer kostendeckenden Pauschale ist zu befürchten, dass die  Nutzerzahlen er-
heblich zurückgehen. Insbesondere Initiativen und kleinere Gruppen würden höhere Kosten 
auf Grund der relativ geringen Eigenmittel nicht tragen können.  
 
Ziffer 2.3  
 
Es wurde ergänzt, dass Geräte und Fachraumausstattungen, die nicht aufgeführt sind, 
nach besonderer Absprache bereitgestellt werden.

- 4 - 
V/0088/2006 
Ziffer 2.4 
 
Zusätzlich entstehende Personal- und Sonderreinigungskosten werden den Veranstaltern 
in Rechnung gestellt. Dies betrifft auch Veranstaltungen, die nach Ziffer 2.1.2 von der Zah-
lung des Entgeltes ausschließlich für die Raumnutzung befreit sind (wie z.B. das DRK). 
Auch hier besteht ein Katalog von Veranstaltern, die diese Kosten bei regelmäßig stattfin-
denden Veranstaltungen nicht übernehmen müssen, wenn kein Kostenbeitrag erhoben 
wird.  
Wenn sie jedoch einen Kostenbeitrag bei einmaligen Veranstaltungen erheben, müssen  
diese Veranstalter zusätzlich entstehende Kosten übernehmen.  
 
 
Schlussbemerkung: 
 
 
Erst die Änderung der „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäu-
den der Stadt Münster durch Dritte“ ermöglicht es, Mehreinnahmen zu erzielen. Voraussetzung ist 
jedoch, dass die Anzahl der bisherigen Nutzungen konstant bleibt.  
Durch die Reduzierung der Ausnahmeregelungen kann im Gegenzug auf eine Anhebung der Ent-
gelte verzichtet werden.  
 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Redu zierung der städtischen Abenddienste an Schulen 
Auswirkungen auf die Raumbereitstellung für außerschulische Nutzer haben wird. Die Räumlich-
keiten können nur zur Verfügung gestellt werden, wenn die personelle Betreuung möglich ist. 
Durch die Verringerung der Abenddienste stehen weniger Schulgebäude und somit auch weniger 
Räume für die außerschulische Raumnutzung durch Dritte zur Verfügung.  
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt 
Münster“

Beratungsverlauf (4)

21.02.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
22.03.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0088/2006
Typ
Vorlage
Datum
07.02.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37