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V/0276/2007

Vorhabenbezogne 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum -Nord

Vorlagen 03.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 31.05.2007, TOP 7.2

Berichtsvorlage

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Anlage 3 - Plan

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Berichtsvorlage

3167 Zeichen

V/0276/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III: Zentrum -Nord - 
südlich Gut Nevinghoff für den Teilbereich Albrecht-Thaer-Straße 2, 4 und 8  
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Be-
bauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III öffentlich auszulegen. 
 
Da die im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 114 Teilbereich III festgesetzte Straßenverkehrsfläche paral-
lel zur Bahnlinie – Option einer Verlängerung der Gartenstraße nach Norden – nach heutigen Erkenntnis-
sen nicht mehr in der seinerzeit geplanten Breite erforderlich ist, kann ein Teil dieser Fläche den angren-
zenden privaten Grundstücksflächen zugeschlagen und einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Dieses 
Ziel wurde bereits mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 114 V. Abschnitt (Bauvorhaben Telekom) 
umgesetzt. 
 
Die an diesen Bereich angrenzende Fa. Westfalenstoffe AG, Albrecht-Thaer-Straße 2 und 8, hat Erweite-
rungsbedarf an Lagerräumen am Standort, der auf den vorhandenen Grundstücksflächen nicht gedeckt 
werden kann. In Fortführung der o.g. städtebaulichen Planung im südlich angrenzenden Bereich bietet es 
sich an, den nicht mehr erforderlichen Teil der Straßenverkehrsfläche hierfür zu nutzen.  
 
Da das geltende Planungsrecht mit seiner Festsetzung als Straßenverkehrsfläche dem entgegensteht, ist 
die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans in diesem Bereich erforderlich. Damit ‚altes’ und 
neues Planungsrecht schlüssig aufeinander abgestimmt sind, umfasst das Plangebiet neben den gegen-
wärtig bzw. künftig im Eigentum der Vorhabenträgerin stehenden Flächen (Bereich des Vorhaben- und 
Erschließungsplans) auch das dazwischen liegende Grundstück als Ergänzungsfläche. 
 
Zur Umsetzung dieser Planungsziele hat der Rat der Stadt Münster am 21.02.2007 die vorhabenbezogene 
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt III (Vorlage Nr. 27/2007) beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, in Form einer öffentlichen Auslegung, und die Unterrichtung 
der Behörden und Träger öffentlicher Belange fanden im Herbst 2006 statt. Während der Beteiligungen 
wurden keine Kritikpunkte zur Planung vorgetragen.  
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0276/2007 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6121 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
10.04.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0276/2007 
 
Der Vorhabenträger ist Träger des sich aus dem geänderten Bebauungsplan ergebenden Erschließungs-
aufwandes. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll nach den Sommerferien 2007 erfolgen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Textliche Festsetzungen 
3. Plan (verkleinert)

Anlage 3 - Plan

10034 Zeichen

Sy \s1R || MÜNSTER

Vorhabenbezogene 3. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 114
Teilabschnitt Ill

und Vorhaben- und Erschließungsplan

Zentrum Nord
Südlich Gut Nevinghoff

1. Textliche Festsetzungen gemäß $8 9 und 12 BauGB
Art der baulichen Nutzung

1.1 Es sind grundsätzlich nur solche Betriebe zugelassen, von denen keine wesentlichen Störungen auf benachbarte Wohngebiete,
Sondergebiete, Kerngebiete ausgehen. (8 1 (4) Nr. 2 BauNVO)

1.2 Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe, die an letzte Verbraucher verkaufen sind nur bis zu einer Größe von 1.000
qm Geschossfläche zugelassen. (8 1 (5) BauNVO)

1.3 Im GE 1-Gebiet sind nur Nutzungen zugelassen, die Gegenstand des Durchführungsvertrages sind. (8 1 (5) BauNVO)

Maß der baulichen Nutzung

Zeichenerklärung

Festsetzungen des Bebauungsplanes [FAT] mit Leitungsrechten L zu belastende
8 Fläche zugunsten der
Erschließungsträger E

1.4 Die festgesetzten Bauhöhen werden von der Oberkante der Verkehrsfläche, die zur Erschließung des Bauwerks dient, bis zur
obersten, schattenwerfenden Kante des Bauwerks gemessen. (8 16 (2) Nr. 4 i. V.m. 8 18 (1) BauNVO)

1.5 Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bleiben die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen
unberücksichtigt. (8 21 a (4) Nr. 3 BauNVO)

Grenze des Bereiches der Ju
vorhabenbezogenen 3. Änderung
mu mas (GSrenze von Flächen außerhalb des besondere schallschutztechnische
Vorhaben- und Erschließungsplanes Vorkehrungen

00000 Lärmpegelbereich Ill nach DIN 4109

Bauweise

Art der baulichen Nutzung
GE1 Gewerbegebiet N no > > — Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109

(siehe textl. Festsetzungen) Hinwei
GE2 Gewerbegebiet eise

(siehe textl. Festsetzungen) N Hall bäud
. eues Hallengebäude
Maß der baulichen Nutzung 9

0,7 Grundflächenzahl

1.6 Bauwerke sind mit seitlichem Grenzabstand als Einzelbauwerke, Doppelbauwerke oder Bauwerksgruppen mit einer Länge
zwischen 15.00 m und 200.00 m zu errichten. (8 22 (4) BauNVO)

Überbaubare Grundstücksflächen

1.7 Gebäudeteile dürfen die Baugrenzen ausnahmsweise bis zu 3 m überschreiten. Davon ausgenommen ist die östliche

Baugrenze (8 23 (2) BauONRW) Nachrichtliche Übernahme

(2) Geschossflächenzahl Grenze des räumlichen

Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen ee Geltungsbereiches

Bauweise des Bebauungsplanes Nr. 114

i i Teilabschnitt III
1.8 Gebäude als Nebenanlagen gemäß 8 14 (1) BauNVO dürfen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet a abweichende Bauweise
(siehe textliche Festsetzung)

werden. (8 23 (5) BauNVO) Bestandsangaben

überbaubare Grundstücksflächen
1.9 Stellplätze und Gemeinschaftsstellplätze sind nur auf den hierfür zeichnerisch festgesetzten Flächen zugelassen. Sie können mm Flurgrenze

. . . .. " . . EEE Baugrenze
ausnahmsweise auch innerhalb überbaubarer Grundstücksflächen zugelassen werden, wenn sie durch Baumpflanzungen gegliedert

Flurstücksgrenze
werden. (8 12 (6) BauNVO)

Bauvorschriften Topografische Umrisslinie

1.10 Garagen und Gemeinschaftsgaragen sind nur im GE 2-Gebiet und dort nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen FD Flachdachbebauung Kan Aufschüttung, Böschung
zugelassen. Verkehr Nutzungsgrenze
1.11 Auf den für Stellplätze festgesetzten Flächen dürfen ausnahmsweise auch zweigeschossige Stellplatzpaletten errichtet www Ein- und Ausfahrtverbot fe) Baum
werden. Die obere Stellplatzebene darf jedoch max. 1.00 m über der Verkehrsfläche liegen, von der aus das Bauwerk erschlossen Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern 7 . . \
wird. Der Abstand zwischen Bauwerk einschließlich Rampenbauwerk und öffentlicher Verkehrsfläche muss mindestens 3.00 m I und sonstigen Bepflanzungen / , Wohngebäude / öffentliches Gebäude
betragen. ($ 12 (4) BauNVO) © ] Wirtschaftsgebäude
3 Sträucher
136 Flurstücksnummer
= > I
Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes RR S Standortgerechte einheimische Feld- und| 91a Hausnummer
\ RA 28 Flurgehölze. Höhe = 2m (z.B. Hainbuche, |
1.12 Bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden muss an den gekennzeichneten Gebäudefronten in nicht nur sr RR > Hasel, Holunder) Anzahl der Geschosse
zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen das aus den festgesetzten Lärmpegelbereichen nach DIN N SE
4109 resultierende Schalldämmmaß erfüllt werden. Überwiegend zum Schlafen genutzte Räume, die Fenster ausschließlich zu den = RREKÄ

Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungs-
planes ist Teil des Geltungsbereiches der vorhabenbe-
St Stellplatz zogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114
Teilabschnitt Ill.

Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen

%
RR
&

=

gekennzeichneten Gebäudefronten aufweisen, sind mit schallgedämmten Lüftungen zu versehen. ($ 9 (1) Nr. 24 BauGB)

%
2
%
x
2
ER

RL
RL
RR
RR
2
RS
RR
RR
RR
RER
00
KL
uopWF

. . „ \ . m . on \ \ . ln GSt Gemeinschaftsstellplatz
1.13 Bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden sind die östlich zur Bahnlinie orientierten Gebäudeaußenwände mit kleinteilig

pieguoßeH WI

Münster,
profilierten Fassaden (Well- oder Trapezprofil) zu versehen. (8 9 (1) Nr. 24 BauGB) (P) RER Stellplatzbegrenzung
REEL Entwurfsverfasser Vorhabenträger
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen > RER
ei EEE Fra
. , F . . F , . is F ® EBN SATZ zZ ——— Architektur + Stadtplanungsbüro Emmy vor dem
1.14 Die mit Pflanzgeboten festgesetzten Flächen sind mit Sträuchern bzw. mit 2 Reihen standortgerechter heimischer Gehölze (z.B. ° Jenny Herriger Brocke-Mackenbrock
Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball) in einem Pflanzverband von 1.00 mx 1.00 m © e Er e A ?
fachgerecht zu bepflanzen und dauerhaft zu unterhalten. (8 9 (1) Nr. 25 BauGB) 4 ——
3 - Rechtsgrundlagen: Nachdruck und Vervielfältigung
& jeder Art, auch einzelner Teile,
. un n 88 1,2,3,8 ff Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom ee Anfertaung von
2. Textliche Festsetzungen gemäß 8 86 BauONRW En 23.09.2004 (BGBl. 1 $. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl.1 | yarıınınauneen Sn verboten
( [e] S. 3316) m. W. v. 01.01.2007, in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und werden AA rund des
5 in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. 1 S.132), & 86 Landesbauordnung (BauO NRW) Umheberschutz
Bauwerksgestaltung

in der Fassung vom 01.03.2000 (GV.NRW. S.256) und 88 7 und 41 Gemeindeordnung
NW (GONW) in der Fassung vom 14.07.1994 (GV.NW. S.6661 SGV.NW 2023) mit den
dazu erlassenen Änderungen.

gesetzes gerichtlich verfolgt.

2.1 Ist Flachdach festgesetzt, so dürfen ausnahmsweise bis zu 30% der Dachflächen mit Dächern bis 30° Neigung ausgeführt
werden.

Plangrundlage
Stand 05.12.2006

Bauhöhe

2.2 Garagen und Gemeinschaftsgaragen sind mit Flachdächern zu versehen und extensiv dauerhaft zu begrünen.. <10m Die Richtigkeit der Plangrundlage wird bescheinigt Für die Einhaltung des geltenden Planungsrechtes.
Münster, Münster,
Grundstücksflächen
2.3 Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit sie nicht für andere zulässige Zwecke benötigt werden, als Grünflächen Dipl. - Ing. Tegtmeier . Dipl.-Ing. Schultheiß Dipl.- Ing. Schowe
herzustellen und zu unterhalten. Abweichungen sind ausnahmsweise zulässig. Ltd. Städt. Vermessungsdirektor Stadtdirektor Lid. Städt. Baudirektor
2.4 Im Bereich der mit Leitungsrechten zu belegenden Flächen sind zum Schutz der Leitungen keine tiefwurzelnden Gehölze zu 6 Semi Um. 5 12 BauaB den Beschuss zur Auen Diese Debauungsplanänderung hat gemäß 53 @)
pflanzen. Co) dieser Bebauungsplanänderung gefasst. Der Beschluss offengelegen.
wurde im Amtsblatt der Stadt MünsterNr.___ vom
bekannt gemacht.
Anlagen der Außenwerbung Münster, Münster,
2.5 Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistung zulässig. ® Der Oberbürgermeister Der Oberbürgermeister
im Auftrag im Auftrag
2.6 Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewegenden Anlagen, ferner
a) Anlagen, die mehr als 1.00 m hoch und 8.00 m lang sind und mehr als 0.50 m vor die Außenkante Außenwand vortreten. Der Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß $$ 2 und 10 Diese Bebauungsplanänderung ist gemäß $ 10 BauGB
Abstand zwischen zwei Werbeanlagen muss mindestens 5.00 m betragen. & 13 (2) BauONRW bleibt unberührt; N un $ 12 BauGB und $$ 7 und 41 GONW durch den Rat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster
an , , , ) ler Stadt am als Satzung beschlossen Nr. vom in Kraft getreten.
b) Anlagen die über die Dachgesimsoberkante oder Traufkante hinausragen; © worden.
c) Freistehende Werbetafeln, die eine Höhe von 1.00 m und eine Länge von 2.00 m überschreiten. Ausnahmsweise kann je N Münst Mü
Baugrundstück eine freistehende Werbetafel bis zu 3.00 m Höhe und 2.00 m Breite zugelassen werden, wenn sie von der f Ansien, —_——— ünster,
öffentlichen Verkehrsfläche einen Abstand von min. 3.00 m einhält. -
H Oberbürgermeister Der Oberbürgemneister
. 2 .. . u: . 2 . . , 192 \ Schriftführer im Auftrag
2.7 Ausnahmsweise können ferner Anlagen für amtliche Mitteilungen und zur Unterrichtung der Bevölkerung über kirchliche,
kulturelle, politische, sportliche u.ä. Veranstaltungen sowie Sammelhinweisschilder gemeinsam für mind. vier Firmen zugelassen |- G kung: Münster
werden. $ 13 (2) BauONRW bleibt unberührt. emarkung: STADT
|- 173 Flur 124
Maßstab: 1:500 A
. . Amt für _£ Stadtentwicklung
3. Hinweise | Stadtplanung
- " x Verkehrsplanung
3.1 Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem .- „
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie / Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege, 199 Vorhabenbezogene 3. Änderung des
Münster anzuzeigen (8 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten. ($ 16 DSchG) 194
172 1/2 Bebauungsplanes
3.2 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster 6) Nr 1 1 4
und der Vorhabenträgerin abgeschlossen. (Durchführungsvertrag) 7 '
N . .
Teilabschnitt Ill
und Vorhaben- und Erschließungsplan
Zentrum Nord
Südlich Gut Nevinghoff

Beratungsverlauf (2)

08.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Albrecht-Thaer-Straße 2
  • Gartenstraße
  • Nevinghoff 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0276/2007
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37