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2576/2019

Ansätze zur Lösung des zu erwartenden Problems durch Hol- und Bringverkehre nach Eröffnung der Kita Hans-Schulten-Straße in Köln Brück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.09.2019, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2145 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2576/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 
 
Ansätze zur Lösung des zu erwartenden Problems durch Hol- und Bringverkehre nach 
Eröffnung der Kita Hans-Schulten-Straße in Köln Brück 
hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 27.06.2019, 
TOP 9.2.2 
 
 
Die CDU Fraktion nimmt Bezug auf die Antwort der Verwaltung (s. Vorlagen-Nr.: 1690/2019) und bit-
tet um Beantwortung der folgenden Fragen bezüglich der geplanten Kindertagesstätte an der Hans-
Schulten Straße in Brück: 
 
Fragen: 
 
1.“Ist der Verwaltung die Problematik bewusst, die durch Hol- und Bringverkehre nach der Eröffnung 
der geplanten und dringend benötigten Kita in der Hans-Schulten-Straße in Köln-Brück zu erwarten 
sind?  
 
2. Falls ja: Wann und mit welchen Maßnahmen will die Verwaltung diesen Problemen entgegenwir-
ken?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Hans-Schulten Straße ist zwischen Dattenfelder Straße und Mudersbacher Straße (Weg) eine 
Tempo-30-Zone und durch das Verkehrszeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässi-
ge Sackgasse) beschildert, weshalb hier lediglich mit Anliegerverkehr zu rechnen ist. Die aktuellste 
Verkehrszählung (02/2016) hat 960 Fahrzeuge innerhalb von 24 Std. für diesen Abschnitt gezählt. In 
den Spitzenstunden wurden 102 (8:00-9:00 Uhr) bzw. 94 (15:45-16:45 Uhr) Fahrzeuge gezählt. Dies 
entspricht weniger als 2 Fahrzeugen pro Minute. Die Fahrbahn hat im Bereich der geplanten Kinder-
tagesstätte eine Breite von ca. 5,50 m welche für den Begegnungsfall Pkw-Pkw ausreichend ist. Zwi-
schen der Aufpflasterung und der geplanten Kindertagesstätte ist auf der rechten Seite ein absolutes 
Haltverbot angeordnet. Die Kindertagesstätte verfügt nach Fertigstellung über 5 Stellplätze für die 
Mitarbeiter, 1 Behindertenstellplatz und 3 Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr. Aus Sicht der 
Verwaltung ist die Bemessung der Stellplätze ausreichend und es sind keine weiteren Maßnahmen 
notwendig.

Beratungsverlauf (1)

12.09.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2576/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.08.2019
Erstellt
25.07.2019 09:38