Ansätze zur Lösung des zu erwartenden Problems durch Hol- und Bringverkehre nach Eröffnung der Kita Hans-Schulten-Straße in Köln Brück
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2576/2019 vom 12.08.2019
Stand: Am 12.09.2019 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2576/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.09.2019 Ansätze zur Lösung des zu erwartenden Problems durch Hol- und Bringverkehre nach Eröffnung der Kita Hans-Schulten-Straße in Köln Brück hier: Beantwortung einer Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 27.06.2019, TOP 9.2.2 Die CDU Fraktion nimmt Bezug auf die Antwort der Verwaltung (s. Vorlagen-Nr.: 1690/2019) und bit- tet um Beantwortung der folgenden Fragen bezüglich der geplanten Kindertagesstätte an der Hans- Schulten Straße in Brück: Fragen: 1.“Ist der Verwaltung die Problematik bewusst, die durch Hol- und Bringverkehre nach der Eröffnung der geplanten und dringend benötigten Kita in der Hans-Schulten-Straße in Köln-Brück zu erwarten sind? 2. Falls ja: Wann und mit welchen Maßnahmen will die Verwaltung diesen Problemen entgegenwir- ken?“ Antwort der Verwaltung: Die Hans-Schulten Straße ist zwischen Dattenfelder Straße und Mudersbacher Straße (Weg) eine Tempo-30-Zone und durch das Verkehrszeichen 357-50 (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässi- ge Sackgasse) beschildert, weshalb hier lediglich mit Anliegerverkehr zu rechnen ist. Die aktuellste Verkehrszählung (02/2016) hat 960 Fahrzeuge innerhalb von 24 Std. für diesen Abschnitt gezählt. In den Spitzenstunden wurden 102 (8:00-9:00 Uhr) bzw. 94 (15:45-16:45 Uhr) Fahrzeuge gezählt. Dies entspricht weniger als 2 Fahrzeugen pro Minute. Die Fahrbahn hat im Bereich der geplanten Kinder- tagesstätte eine Breite von ca. 5,50 m welche für den Begegnungsfall Pkw-Pkw ausreichend ist. Zwi- schen der Aufpflasterung und der geplanten Kindertagesstätte ist auf der rechten Seite ein absolutes Haltverbot angeordnet. Die Kindertagesstätte verfügt nach Fertigstellung über 5 Stellplätze für die Mitarbeiter, 1 Behindertenstellplatz und 3 Stellplätze für den Hol- und Bringverkehr. Aus Sicht der Verwaltung ist die Bemessung der Stellplätze ausreichend und es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.
Beratungsverlauf
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12.09.2019
TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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