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2273/2021

Gefahrguthafen in Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 10.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.06.2021, TOP 7.1.11

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4223 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2273/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 
 
Gefahrguthafen in Mülheim 
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim am 15.03.2021, TOP 7.2.10 AN/0428/2021 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Mülheim bittet um die Beantwortung 
folgender Fragen: 
 
Der Gefahrguthafen in Köln-Mülheim kommt aus umwelt- und städtebaulicher Sicht immer mehr in 
den Blickpunkt. 
 
Aus diesem Grund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Warum ist in Köln-Mülheim ein Gefahrguthafen? 
2. Welche Gefahren gehen in einem Unglücksfall bzw. einer Naturkatastrophe von diesem Hafen 
aus ? Gibt es Worst-Case-Szenarien / Sicherheitsabstände und was beinhalten die entspre-
chenden Feuerwehrpläne? 
3. Welche Einwirkungsmöglichkeiten haben Bezirk und Stadt auf die Qualität des Hafens 
(z.B.Landstrom statt Dieselabgase oder Art der anliegenden Gefahrgüter)? 
4. Warum ist einem dicht besiedelten Stadtgebiet ein Gefahrguthafen. Gibt es keine weniger be-
siedelten Standorte? 
5. Welche Vorteile hat die Stadt Köln durch diesen Hafen? 
 
Die zuständige Behörde nimmt hierzu folgendermaßen Stellung: 
 
Der Hafen Köln-Mülheim ist im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, diese vertreten durch die 
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes. 
 
Bei dem fiskalischen Hafen Mülheim handelt es sich um einen Schutzhafen und Liegehafen. 
 
Die Güterschifffahrt ist im Vergleich zu anderen Transportmöglichkeiten wie Schiene und insbesonde-
re der Straße umweltfreundlich. Sie ist jedoch sehr stark auf sichere Liegeplätze angewiesen, damit 
vorgeschriebene, unvermeidliche und notwendige Aktivitäten (Arztgänge, Besatzungswechsel, Ein-
käufe, etc.) durchgeführt werden können. Solche Liegemöglichkeiten sind insbesondere in der Nähe 
von Siedlungen unentbehrlich. Eine nahezu essenzielle Bedeutung hat dies für Schiffe mit gefährli-
chen Gütern, die mit Kegeln gekennzeichnet sind, die ausschließlich an Örtlichkeiten liegen dürfen, 
an denen die notwendigen Schutzradien eingehalten sind. 
 
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Rhein hat für die WSV handelnd, im Mülheimer Ha-
fen Liegeplätze für die Güterschifffahrt so ausgestattet, dass dort sechs 1-Kegelschiffe und ein 2-
Kegelliegeschiff sicher liegen können. (Es findet dort kein Umschlag statt!) 
 
Prinzipiell kann zur einfachen Erklärung der Kegel ausgeführt werden, dass nach § 3.14 Abs. 1

2 
 
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Fahrzeuge, die bestimmte entzündbare Stoffe nach 
ADN befördern bei Nacht ein blaues Licht oder bei Tag einen blauen Kegel mit der Spitze nach unten 
führen müssen und nach § 3.14 Abs. 2 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RheinSchPV) Fahrzeuge, 
die bestimmte gesundheitsschädliche Stoffe nach ADN befördern bei Nacht zwei blaue Lichter oder 
bei Tag zwei blauen Kegel mit der Spitze nach unten führen müssen. 
 
Die gesetzlichen Vorgaben zum Stillliegen von Kegelschiffen finden uneingeschränkt Beachtung. Die 
im Abschnitt 7 der Verordnung ADN geforderten Sicherheitsabstände (Schutzkreise) zu geschlosse-
nen Wohngebieten sowie zu Ingenieurbauwerken werden eingehalten.  
 
Ziel der WSV ist es, die Liegestellen der WSV mit Landstromanschlüssen auszurüsten. Hierfür läuft 
zurzeit ein Pilotprojekt „Elektrischer Landanschluss für die Binnenschifffahrt“. Nach Abschluss des 
Pilotprojektes kann die Ausrüstung von Bestandsliegestellen nach Priorisierung und Ressourcenver-
fügbarkeit umgesetzt werden. 
 
Der Hafen Mülheim trägt zur Sicherheit der Schifffahrt auf dem Rhein bei, indem er den Schiffen bei 
Gefahrensituationen auf dem Rhein, auch innerhalb der Stadt Köln, z.B. bei Hochwasser, eine siche-
re Liegemöglichkeit bietet und  den Besatzungen die oben beschrieben Aktivitäten zur Teilhabe am 
sozialen Leben ermöglicht. 
 
Es sei der Hinweis gestattet, dass die Besiedlung des Hafengebietes mit Wohnbebauung erst in den 
letzten Jahren in den Fokus rückt. Der Schutz- und Sicherheitshafen Mühlheim hat dagegen ein lange 
Historie.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2273/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
10.06.2021
Erstellt
10.06.2021 14:13