A-R/0026/2014
Zusätzliche Mittel für Eingliederungsleistungen des Bundes für die Förderung von öffentlich geförderter Beschäftigung in Münster nutzen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Originalantrag
4087 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0026/2014 30.06.2014 Der Rat beschließt: Die Stadt Münster nutzt die vom Bund zusätzlich bereitgestellten Mittel für die Eingliederung (EKT) zur Förderung von öffentlich geförderter Beschäftigung in Münster. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um zeitnah ein Projekt für weitere öffentliche geförderte Beschäftigungsverhältnisse in der Stadt zu initiieren, um die Nutzung dieser zusätzlichen Mittel für Langzeitleistungsbeziehende in diesem Jahr sicherzustellen. Begründung: Der Bund hat zusätzliche Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitslose bereitgestellt. Danach werden aus den im Koalitionsvertrag als prioritäre Maßnahme vorgesehenen Mittel zur Deckung von Ausgabenresten im Bereich der Eingliederung von Arbeitslosen insgesamt 325 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Diese zusätzlichen Leistungen werden sowohl für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit als auch für Verwaltung zur Verfügung gestellt. Für die Stadt Münster bedeuten die zusätzlichen Bundesmittel rd. 530.000 Euro für den Verwaltungshaushalt und rund 450.000 Euro zusätzliche Mittel für Eingliederung in Arbeit im Jahr 2014. Am 11.12.2013 hat der Rat der Beschluss gefasst (Vorlage V/0062 2013), dass eine Ausschöpfung des Eingliederungstitels (EGT) in einem Rahmen von 100 % ein zufriedenstellendes Ergebnis darstellt. Bei einer öffentlich geförderten Beschäftigung handelt es sich um eine Förderung mit einem Beschäftigungszuschuss (§ 16 e SGB II). Der Rat der Stadt Münster hat eine Teilnahme an dem Modell des Landes zur öffentlich geförderten Beschäftigung befürwortet (vgl. Vorlage V/0420/2013). Damit hat sich die Stadt Münster bereit erklärt kommunale Mittel (Kosten der Unterkunft) aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeit (SGB II) für die Integration insbesondere von Langzeitleistungsbezieherinnen und - beziehern im Rahmen des Modell-Programms einzusetzen. Mit dem Modellprojekt konnte eine Förderung von 15 bis 20 Arbeitsverhältnissen bei den sozialen Trägern in der Stadt erfolgen. Der Bedarf an weiteren öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnissen ist auf Grund der hohen Anzahl von Langezeitleistungsbeziehern (fast 4.500 Bezieherinnen und Bezieher sind länger als vier Jahre im Bezug) deutlich höher. Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48143 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag zur sofortigen Beschlussfassung nach § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates „Zusätzliche Mittel für Eingliederungsleistungen des Bundes für die Förderung von öffentlich geförderter Beschäftigung in Münster nutzen “ 2 Mit der Nutzung der zusätzlichen Mittel für Eingliederungsleistungen des Bundes für die Förderung von öffentlich geförderter Beschäftigung können in Münster weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Bei dem Modellvorhaben wurden 91.900,-- € pro Jahr der Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt. Diese sind aus den Kosten der Unterkunft zu finanzieren (eingesparte Mittel von bis zu 72.000,-- €, Passiv-Aktiv-Transfer, und 19.900,-- € Wegfall der Bundesbeteiligung). Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft entstehen bei Wegfall oder Verringerung der SGB II-Leistungsansprüche, was insbesondere durch Integration der Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erreicht wird. Auch die Möglichkeit der Schaffung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen insbesondere für Alleinerziehende soll überprüft werden. gez. Otto Reiners gez. Helga Bennink gez. Susanne Dähne gez. Gerhard Joksch gez. Christoph Kattentidt gez. Annette Kemper gez. Raimund Köhn gez. Jutta Möllers gez. Anne Naegels gez. Dr. Didem Ozan gez. Carsten Peters gez. Sylvia Rietenberg gez. Tim Rohleder gez. Dr. Rita Stein-Redent
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0026/2014
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 07.07.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37