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V/0103/2016

Übergang Schule - Beruf, KAoA und Übergangsbericht

Vorlagen 10.05.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 28.06.2016, TOP 17

Anlage1_KAoA-Schulen_SJ_16_17

· application/pdf

Ansehen

Anlage3_ Angebote_ÜSB_1-19

· application/pdf

Ansehen

Anlage2_KAoA-Schulen_SJ_15_16

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage4_Kommunaler_Übergangsbericht

· application/pdf

Ansehen

Anlage1_KAoA-Schulen_SJ_16_17

1440 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0103/2016
Übersicht der KAoA-Schulen im Schuljahr 2016/17 
Gruppe * Schulform Schulname
Anzahl 
Klassen
SuS JG 
7
1 Hauptschule Geistschule 2 54
Hauptschule Coerde 2 35
Hauptschule Hiltrup 2 45
Hauptschule Wolbeck 2 50
Waldschule Kinderhaus 2 41
Realschule Erich-Klausener-Schule 3 93
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 2 39
Geschwister-Scholl-Realschule 3 84
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4 108
Realschule im Kreuzviertel 4 115
Realschule Wolbeck 3 88
Erna-de-Vries-Realschule 4 102
Sekundarschule Sekundarschule Roxel 3 71
Zwischenergebnis Gruppe 1 925
2 Förderschule Albert-Schweitzer-Schule 1 16
Richard-von-Weizsäcker-Schule 1 7
Uppenbergschule 3 27
Gesamtschule Friedensschule 6 180
Gesamtschule-Münster-Mitte 4 116
Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5 146
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5 121
Geschwister-Scholl-Gymnasium 3 84
Gymnasium Paulinum 4 114
Gymnasium St. Mauritz 4 110
Gymnasium Wolbeck 5 137
Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup 4 100
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 2 60
Marienschule, Gymnasium für Mädchen 5 130
Pascal-Gymnasium 4 91
Ratsgymnasium 3 68
Schillergymnasium 4 106
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4 120
Montessorischule Montessori-Schule Münster 1 25
Zwischenergebnis Gruppe 2 1758
Summe Gruppe 1und 2 2683
STAR Förderschule 80
STAR (inklusiver Baustein KAoA - Schule trifft Arbeitsleben) gesamt 80
 *Gruppenordnung anhand der Struktur der LGH zur Ausschreibung der Potenzialanalyse

Anlage3_ Angebote_ÜSB_1-19

7951 Zeichen

1 
 
                  Anlage 3 zur Vorlage V/0103/2016 
19 Angebote im Übergang Schule – Beruf (hier Angebote 1 – 7): 
Angebote für junge Menschen, deren bisherige Orientierungs- und Förderprozesse die Aufnahme einer Ausbildung  
noch nicht sinnvoll erscheinen lassen 
 
Nr. Bezeichnung Zuständige  
Institutionen 
 
Partner  
Kooperation 
 
 
Lernorte  
Zielgruppe 
 
 
Alter/TN-Dauer 
Ziel Anschlussoption 
1 Jugendwerkstatt 
 
(Produktionsschule.NRW) 
MFKJKS 
 
 
AKJF 
Kooperation: 
 AKJF  
 JAZ 
gGmbH  
 
Lernorte: 
 JiB 
 AVBK  
 fehlende Ausbildungsreife 
 erhebliche Defizite im erzieheri-
schen Bereich 
 multiple Problemlagen 
 
16 – 20 Jahre 
9 Monate 
 Unterstützung der Persönlichkeitsentwic k-
lung 
 Förderung v. Kompetenzen und Fähigke i-
ten, die Voraussetzung für gelingende Bi l-
dungsprozesse, Lebensges taltung und 
berufliche Integration sind 
Anschluss-
maßnahme 
AA/JC 
 
Schulabschluss 
 
Ausbildung 
2 Werkstattjahr Das Programm endete mit dem Schuljahr 2014/2015. 
3 Aktivierungshilfen 
§ 45 SGB III 
BA Träger  
BK 
 fehlende Ausbildungsreife 
 erhebliche Defizite im erzieheri-
schen Bereich 
 multiple Problemlagen 
 
16 – 20 Jahre 
6 Monate (opt. 12 Monate) 
 Motivation und Stabilisierung für eine 
berufliche Qualifikation 
 Vorbereitung auf erfolgreiche  
Maßnahmeteilnahme (BvB) 
Anschluss-
maßnahme 
AA/JC 
 
Ausbildung 
4 Berufsvorbereitende  
Maßnahmen (BvB) 
BA Träger 
BK 
Betrieb 
 nicht ausbildungsreif und nicht 
berufsorientiert 
 ausbildungsreif, aber nicht beruf s-
orientiert 
 
9 – 18 Monate 
 Vorbereitung auf die Aufnahme einer 
Ausbildung 
 Vorbereitung auf den Hauptschula b-
schluss 
 Nachrangige Integration in Arbeit 
Ausbildung 
5 Ausbildungs-
vorbereitung  
Typ A 
(Teilzeit) 
BA  
MAIS 
MSW 
Träger 
BK 
Betrieb 
 nicht ausbildungsreif und nicht 
berufsorientiert 
 fehlende Ausbildungsreife, beruf s-
orientiert 
 ausbildungsreif, aber nicht beruf s-
geeignet 
 
 Kopplung mit Trägermaßnah men 
(BvB) 
 versicherungspflichtige Erwerbst ä-
tigkeit 
12 Monate 
 Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vo r-
bereitung auf die Aufnahme einer Au s-
bildung 
 ggf. Erreichen des Hauptschulabschlu s-
ses 
Ausbildung 
 
weiterführender 
Bildungsgang

2 
 
Nr. Bezeichnung Zuständige  
Institution 
 
Partner 
Kooperation 
 
 
Lernorte  
Zielgruppe 
 
 
Alter/TN-Dauer 
Ziel Anschlussoption 
6 Ausbildungsvorbereitung  
Typ B 
(Vollzeit) 
MSW BK 
Betrieb 
 nicht, ausbildungsreif, nicht beruf s-
orientiert 
 fehlende Ausbildungsreife, beruf s-
orientiert 
 ausbildungsreif, nicht berufsgeei g-
net, schulmüde 
 Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vo r-
bereitung auf die Aufnahme einer B e-
rufsausbildung 
 ggf. Erreichen des Hauptschulabschlu s-
ses 
Ausbildung 
 
ggf. weiterführe n-
der Bildungsgang 
7 Berufsfachschule MSW BK 
Praktikums-
betrieb 
 ausbildungsreif, nicht berufsgeei g-
net 
 Erwerb anrechenbarer beruflicher 
Kenntnisse zur Vorbereitung auf die 
Aufnahme einer Berufsausbildung 
 Erreichen des Hauptschulabschlusses 
nach Klasse 10 und /oder des mittleren 
Schulabschlusses und ggf. Qualifikat i-
onsvermerk 
Ausbildung 
 
ggf. mit Anrec h-
nung

3 
 
19 Angebote im Übergang Schule – Beruf (hier Angebote 8 – 13): 
Angebote für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen noch nicht direkt zu der Aufnahme  
einer dualen Ausbildung geführt haben 
 
Nr. Bezeichnung Zuständige  
Institution 
 
Partner 
Kooperation 
 
 
Lernorte  
Zielgruppe 
 
 
Alter/TN-Dauer 
Ziel Anschlussoption 
8 EQ und EQ Plus 
§54 a SGB III 
BA; JC Betrieb 
BK  
 fehlende Ausbildungsreife, aber be-
rufsorientiert 
 ausbildungsreif, berufsgeeignet, aber 
lernbehindert oder/und sozial benach-
teiligt 
 mit eingeschränkten Vermittlungsper-
spektiven 
 
mind. 6, höchstens 12 Monate 
 Vorbereitung auf die Aufnahme einer 
Ausbildung 
 Vermittlung von anrechenbaren B a-
siskompetenzen für Ausbildung 
Ausbildung  
(vorrangig betrie b-
lich, nachrangig 
vollzeitschulisch mit 
Kammerprüfung) 
9 Berufsausbildung  
in außerbetrieblichen 
Einrichtungen (BaE) 
§76ff. SGBIII 
BA, JC 
 
(Vermittlungspau-
schale 2000 €) 
Träger  
Betrieb 
BK 
 
 ausbildungsreif, berufsgeeignet, aber 
lernbehindert und/oder sozial benach-
teiligt 
 Aufnahme und Abschluss von Ausbi l-
dung  
 
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung 
 
nach Abschluss 
Erwerbstätigkeit 
10 Berufsausbildung  
in außerbetrieblichen 
Einrichtungen (BaE) 
§76ff. SGBIII 
BA 
 
(Altvertrag) 
Träger,  
Betrieb 
BK 
 ausbildungsreif, berufsgeeignet, aber 
lernbehindert und/oder sozial benach-
teiligt 
 Aufnahme und Abschluss von Ausbi l-
dung  
 
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung 
 
nach Abschluss 
Erwerbstätigkeit 
11 Außerbetriebliche 
Ausbildung/ 
Verbundausbildung 
entspr. 
Programmver- 
antwortung,  
z.B. MAIS 
Träger 
Betrieb 
BK 
 eingeschränkte  
Vermittlungsperspektiven 
 erfolgreichen Abschluss von Ausbi l-
dung ermöglichen 
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung 
 
nach Abschluss 
Erwerbstätigkeit 
12 Vollzeitschulische  
Ausbildung 
nach Landesrecht 
MSW Betrieb 
BK 
 eingeschränkte  
Vermittlungsperspektiven 
 
24 – 36 Monate, je nach Bildungsgang 
 erfolgreichen Abschluss von Ausbil -
dung ermöglichen 
nach Abschluss 
Erwerbstätigkeit 
13 Vollzeitschulische  
Ausbildung 
nach BKAZVO 
MSW Betrieb 
BK 
 eingeschränkte  
Vermittlungsperspektiven 
 erfolgreichen Abschluss von Ausbil -
dung ermöglichen 
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung 
 
nach Abschluss 
Erwerbstätigkeit

4 
 
19 Angebote im Übergang Schule – Beruf (hier Angebote 14 – 19): 
Angebote für junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten müssen 
Nr. Bezeichnung Zuständige  
Institution 
 
Partner  
Kooperation 
 
 
Lernorte 
Zielgruppe 
 
 
Alter/TN-Dauer 
Ziel Anschlussoption 
14 Eignungsabklärung/ 
Arbeitserprobung 
§112 Abs. 2 SGB III 
i.V.m. 
§33 Abs. 4 SGB IX 
BA BBW oder  
vergleichbare 
Einrichtung nach 
§35 SGB IX  
 (schwerbehinderte) Rehabilitanden 
 
Eignungsabklärung bis 60 Tage 
Arbeitserprobung bis 20 Tage 
 Unterstützung zur Auswahl der im 
Reha-Verfahren erforderlichen Lei s-
tungen 
Ausbildungsvor-
bereitung 
 
Ausbildung 
 
Arbeitsaufnahme 
15 BvB-Reha 
 
aktuell 24 Plätze 
BA Lernen  
fördern e.V.  
 
Betrieb 
BK 
 (schwerbehinderte) Rehabilitanden 
 
 
11 Monate 
 Vorbereitung auf die Aufnahme einer 
Ausbildung 
 Vorbereitung auf die Aufnahme einer 
Arbeit 
Ausbildung 
 
Arbeitsaufnahme 
16 Berufliche  
Ausbildung 
 
BA 
 
Vermittlungs-
pauschale bei 
Übernahme in b e-
triebliche Ausbi l-
dung oder Integrat i-
on in Arbeit 
Träger 
Betrieb 
BK 
 (schwerbehinderte) Rehabilitanden 
 
 Abschluss einer Ausbildung mit dem 
Ziel der anschließenden Integration in 
Arbeit 
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung 
 
nach Berufsa b-
schluss Arbeit s-
aufnahme  
17 Unterstützte 
Beschäftigung 
BA Träger 
Betrieb 
 (schwerbehinderte) Rehabilitanden 
 (Grenzfälle geistig behinder-
te/lernbehinderte Menschen, psy-
chisch behinderte Menschen) 
 
i.d.R. 2 Jahre 
 
 Orientierung 
 Qualifizierung 
 Stabilisierung 
Integration  
in Erwerbstätigkeit 
18 Eingangsverfahren 
und Berufsbildung s-
bereich in einer 
Werkstatt 
BA Werkstatt  
für  
behinderte Me n-
schen 
 (schwerbehinderte) Rehabilitanden 
 (häufig geistig behinderte Men-
schen, psychisch behinderte Men-
schen und schwerstmehrfach be-
hinderte Menschen) 
 
Eingangsverfahren: 3 Monate 
Berufsbildungsbereich: 24 Monate 
 Integration in  
den ersten Arbeitsmarkt 
 Übernahme in eine Werkstatt 
Intergration in  
den ersten A r-
beitsmarkt 
 
Übernahme in eine 
Werkstatt 
19 100 zusätzliche Au s-
bildungsplätze für 
behinderte Jugendl i-
che und junge E r-
wachsene in NRW 
MAIS 
BA 
  ausbildungsplatzsuchende behi n-
derte Jugendliche und junge E r-
wachsene 
 
Dauer der Ausbildung 
 erfolgreicher Abschluss einer Beruf s-
ausbildung mit dem Ziel der anschli e-
ßenden Integration für Arbeit 
nach Berufsa b-
schluss in Erwerb s-
tätigkeit

Anlage2_KAoA-Schulen_SJ_15_16

1265 Zeichen

Übersicht KAoA im Schuljahr 2015/16 Anlage 2 zur Vorlage V/0103/2016
SuS Träger PA SuS
Träger 
(PA/BFE)
LWL-Schulen 0 / 0 / s. Statistik 0
Albert-Schweitzer-Schule 0 / 26 HBZ 26
Uppenbergschule - Hauptstandort Kinderhaus 0 / 13 SBH West 13
Uppenbergschule - Teilstandort  Roxel 0 / 9 SBH West 9
Uppenbergschule - Teilstandort  Hiltrup 0 / 8 SBH West 8
Geistschule 0 / 74 HBZ 62
Hauptschule Hiltrup 0 / 60 HBZ 54
Hauptschule Wolbeck 0 / 40 HBZ 40
Waldschule Kinderhaus 0 / 50 SBH West 48
Sekundarschule Roxel 67 SBH West 27 HBZ 94
Gesamtschule Münster Mitte 0 / 117 HBZ 117
Friedensschule 86 HBZ* 92 HBZ 178
Geschwister-Scholl-Realschule 81 SBH West 0 / 81
Realschule Wolbeck 74 SBH West 0 / 74
Johannes-Gutenberg-Realschule 90 SBH West 0 / 90
Erna-de-Vries-Realschule 88 SBH West 0 / 88
Realschule im Kreuzviertel 87 SBH West 0 / 87
Gymnasium Wolbeck 124 HBZ* 0 / 124
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 108 HBZ* 0 / 108
Pascal-Gymnasium 83 HBZ* 0 / 83
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 115 HBZ* 0 / 115
Gymnasium St. Mauritz 98 HBZ* 0 / 98
1.101 516 1.617
KAoA-Land/ESF *: betriebliche Berufsfelderkundungen
Anlage 2 zur Vorlage V/0103/2016
ges.
HBZ* : in Kooperation mit dem Institut für Bildungskooperation ifbk 
Schule
KAoA-Land/ESF * KAoA-BOP
STAR (inklusiver 
Baustein KAoA)

Berichtsvorlage

44630 Zeichen

V/0103/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Übergang Schule - Beruf, KAoA und Übergangsbericht 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.05.2016 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
01.06.2016 Integrationsrat Bericht 
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
14.06.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
 Arbeitsförderung Bericht 
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Vorbemerkungen 
Der Übergang von der Schule in Studium oder Beruf stellt einen zentralen Schnittpunkt in der 
Biografie aller jungen Menschen dar. Während in der Schule curricular der Beginn von Maßna h-
men der Berufs- und Studienorientierung in den Klassen 7 bis 8 verortet ist, beginnt de facto die 
Ausbildung und Hinführung zu Interessen, Neigungen und Fähigkeiten bereits im frühesten Ki n-
desalter.  
Auch nach erfolgten Übergängen stellt sich die Lebens - und Berufssituation mittlerweile vol l-
kommen anders dar. Die klassischen Muster des Verbleibs in einem  Beruf bis zum Rentenalter 
sind längst überholt. Übergänge finden auch im späteren Berufsleben immer häufiger statt und 
erfordern, neben der Flexibilität und Bereitschaft des Einzelnen zu lebenslangem Lernen, Stru k-
turen, die das begleiten und ermöglichen. Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Fort- und 
Weiterbildung sind dabei ebenso grundlegend wie Kompetenzfeststellungsverfahren etc. 
 
Gegenwärtig erhält der Übergang Schule -Beruf zusätzliche Bedeutung und Dimension vor dem 
Hintergrund der Zuwanderung v on Menschen aus Krisengebieten. Diese kommen mit ihren je 
eigenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen in ein „neues Leben“, in dem formale Bi l-
dungsabschlüsse meist Voraussetzung für gelingende Übergänge sind. Die Hinführung zum E r-
werb dieser Abschlüsse erfolgt in den Regelsystemen der bestehenden Strukturen. Diese ermög-
lichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Prinzip jederzeit ein Umsteigen und Aufsteigen.  
 
Angesichts allerdings zum Teil vollkommen fehlender schulischer Vorkenntnisse bei Flüchtlingen, 
die unter Umständen im Alter von 14 Jahren noch keine Schule besucht haben, sind diese b e-
stehenden Strukturen auch an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Deutlich wird dies 
u. a. daran, dass die Verteilung der neu zugewanderten Kinder und Jug endlichen in der Seku n-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0103/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.05.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0103/2016 
 
darstufe I auf die unterschiedlichen Schulformen zeigt, dass ca. zwei Drittel der Schülerinnen und 
Schüler der Schulform Hauptschule zugeordnet werden.  
 
Es zeigt sich einmal mehr, dass der kommunale Auftrag, den Übergang Schule -Beruf zu gestal-
ten, nicht Aufgabe nur eines Amtes ist und sein kann. Wie in kaum einem anderen Bereich gilt es 
hier ämter -, dezernats - und institutionsübergreifend zu agieren. Neben der Stadt Münster sind 
insbesondere auch die Schulaufsicht, die Agentur für Arb eit, die Wirtschaft, die Kammern, die 
Hochschulen und viele weitere Beteiligte in den Prozess eingebunden.  
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung übernimmt im Bereich Übergang Schule -Beruf eine koor-
dinierende Funktion und ist zum Teil selbst Anbieter von H ilfen und Maßnahmen zur Vermeidung 
von Schulabbruch, Förderung von Anschlüssen bzw. für die Herstellung von Schul - oder Ausbil-
dungsfähigkeit. Sowohl die integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung, die Neuko n-
zeption der Schulsozialarbeit wie auch  der Aufbau einer datenbasierten Steuerung im Bildung s-
management sind darüber hinaus Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Gestaltung von 
Übergängen jedweder Art.  
 
Um eine aktualisierte Standortbestimmung vornehmen zu können und gewissermaßen eine neue 
Startlinie zu definieren, legt das Amt für Schule und Weiterbildung mit dieser Vorlage erstmalig 
einen Übergangsbericht vor, der die Übergänge im Schuljahr 2014/2015 auf der Grundlage der 
Plattform „Schüler Online“ in den Fokus nimmt und dokumentiert. Darüb er hinaus ist es Ziel der 
Vorlage, Transparenz zu schaffen über die den Übergang begleitenden Maßnahmen bzw. die 
Hilfen, die greifen, wenn Übergänge zu scheitern drohen oder bereits gescheitert sind.  
 
Im Fokus steht hierbei das Landesprogramm „KAoA“ (Kein  Anschluss ohne Abschluss). Mit di e-
ser Initiative ist das Land NRW angetreten, dem Prozess der Berufs - und Studienorientierung 
einen verbindlichen Rahmen zu geben. Seit dem Schuljahr 2012/2013 nehmen in vier Wellen 
aufwachsend die Jugendlichen ab der 8. Ja hrgangsstufe an Maßnahmen zur Berufs - und Studi-
enorientierung teil. Sie schließen ihren individuellen Orientierungsprozess in der Schule mit einer 
konkreten beruflichen Qualifizierungsperspektive und einer schriftlichen Anschlussvereinbarung 
mit dem Ziel a b, einem raschen Eintritt in eine geeignete Ausbildung oder ein Studium zu mei s-
tern.  
 
Grundlegendes Ziel von KAoA ist, durch einen strukturierten Übergang unnötige Warteschleifen 
zu ersparen und/oder Fehlentscheidungen zu minimieren. Die Wahl eines passen den Ausbi l-
dungsberufs oder Studiengangs erhöht die Chancen, diesen auch erfolgreich abzuschließen und 
schließlich einer Erwerbstätigkeit mit einem gesicherten Einkommen nachgehen zu können. D a-
mit ist die Basis gelegt für ein selbstbestimmtes Leben sowie ge sellschaftliche und soziale Tei l-
habe.  
 
Damit schulische Berufsorientierung und Übergänge in Ausbildung und Studium gelingen, u m-
fasst das Umsetzungskonzept Aktivitäten in folgenden Handlungsfeldern:  
 
Handlungsfeld 1: Berufs- und Studienorientierung 
Handlungsfeld 2: Umgestaltung des Übergangssystems 
Handlungsfeld 3: Steigerung der Attraktivität des dualen Systems 
Handlungsfeld 4: Kommunale Koordinierung 
 
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) hat die Federführung für die Einfü h-
rung des Landesvorhabens übernommen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) 
ist besonders für das Handlungsfeld 1 der wichtigste Umsetzungspartner.  
 
Die Kommunale Koordinierung ist für das Land zentrales Element einer erfolgreichen Umsetzung 
von „Kein Anschluss ohne Abschluss“ vor Ort. Denn nur auf lokaler Ebene können die Refor m-
aufgaben auch geleistet werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Vernetzung aller relevanten A k-
teure.

3 
V/0103/2016 
 
 
Insoweit ergänzt und systematisiert „Kein Anschluss ohne Abschluss“ mit den Strukturen und den 
verbindlichen Rahmenbedingungen das von den Kommunen im Rahmen des Übergangs Schule-
Beruf verfolgte Ziel, gelingende Lern- und Lebensbiografien zu ermöglichen. 
 
2. Handlungsfeld „Kommunale Koordinierung“ 
Kommunale Koordinierung ist ein Instrument des Landes NRW, um das geplante Gesamtsystem 
auf lokaler Ebene einzuführen. Die Koordinierungsstellen, die bei den Kommunen eingerichtet 
wurden, dienen einer verbindlichen und flächendeckenden Umsetzung der Angebote der Berufs - 
und Studienorientierung für alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulfo r-
men. Sie übernehmen darüber hinaus die regionale Koordination und Kooperation innerhalb des 
Programms. Die Koordinierungsstelle ist Ansprechpartnerin des Landes auf der lokalen Ebene 
und fungiert als Schaltstelle zwischen den beteiligten lokalen Akteuren. Insofern  ist Kommunale 
Koordinierung kein rein struktureller, technischer -organisierender Faktor, sondern ein Prozess 
aller Partner vor Ort mit der kommunalen Koordinierungsstelle als Ansprechpartnerin, die ein 
gemeinsames Handeln und Vorgehen im Sinne des Landes federführend organisiert und die n ö-
tigen Abstimmungsprozesse initiiert.  
 
Die Stadt Münster hat diese Aufgabe mit politischem Beschluss und anschließender Unterzeic h-
nung der Absichtserklärung im Jahr 2013 übernommen. Seit dem 01.09.2013 hat die Stabsstelle 
„Übergang Schule-Beruf“ im Amt für Schule und Weiterbildung die Aufgaben der Kommunalen 
Koordinierung übernommen. Den über den planmäßigen Stellenbestand hinausgehenden Pers o-
nalbedarf von 1,6 Stellen finanziert das Land NRW zunächst bis zum 31.12.2017.  
 
„Kein Abschluss ohne Anschluss“ sieht zum einem die Einführung verbindlicher Standardelemen-
te der Berufs - und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekund arstufe I 
und II vor. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Standardelemente (s.u.), die innerschulische 
Koordination und Integration in bestehende schulische Konzepte, die Angebotsplanung bis hin 
zur Klärung von Zuständigkeiten und notwendigen, organisatori schen Rahmenbedingungen liegt 
in der Zuständigkeit der Schulen bzw. der schulfachlichen Verantwortung. Die Kommunale Koo r-
dinierungsstelle bzw. die Stadt als Schulträger unterstützt die Schulen in diesem Prozess, indem 
sie einen organisatorischen Rahmen bie tet, Gedankenaustausch initiiert, Informationen übermi t-
telt bzw. Anliegen aufgreift, die dem Land im Prozess der Ausgestaltung des Programms mitz u-
teilen sind. Hier fungiert die Kommunale Koordinierungsstelle als Transferstelle in beide Richtu n-
gen.  
Es wurden Kommunikationsstrukturen hierfür entwickelt: Die Zusammenarbeit mit den Studien - 
und Berufswahlkoordinatoren der Schulen etwa wird in Kooperation mit der Bezirksregierung 
Münster vorbereitet und durchgeführt. Die inhaltliche Auseinandersetzung zu den KA oA-Themen 
und konkrete praktische Hilfestellungen (z.B. Ablaufplan Potenzialanalyse, Organisation Beruf s-
felderkundung, Anwendung Portfolio etc.) und die Absicherung eines gesicherten Information s-
austausches stehen hier im Mittelpunkt. Darüber hinaus wirkt die Kommunale Koordinierungsstel-
le stellvertretend auch in Arbeitszusammenhängen auf Landesebene bzw. auf der Ebene der 
Bezirksregierung mit, in der es um die Ausgestaltung der einzelnen Standardelemente und die 
Übermittlung der Erfahrungen der Schulen in der Umsetzung oder guter Praxisbeispiele geht. 
 
Zum anderen liegt der Fokus der Landesinitiative – mehr als in früheren Programmen – neben 
der innerschulischen Umsetzung und Entwicklung der Instrumente auf der Überprüfung und ggf. 
Neugestaltung bestehender  Netzwerke und Kooperationsstrukturen der lokalen Partner. Auf 
Grundlage der kommunal bereits aufgebauten Strukturen zwischen den im Übergang Schule -
Beruf tätigen Akteuren, aber auch - im Sinne des Querschnittgedankens – existierender Bi l-
dungsnetzwerke und Präventionsketten, sollen die strukturellen Rahmenbedingungen für ein g e-
lingendes Übergangsmanagement überdacht und (schlank) optimiert werden.  
 
Die strukturelle Gestaltung der lokalen Gremienarbeit mit den in Münster beteiligten Akteuren im 
KAoA-Prozess wurde bereits in der letzten Berichtsvorlage V/0229/2015 vorgestellt.

4 
V/0103/2016 
 
 
 
Das Netzwerk Schule -Wirtschaft hat im Hinblick auf die institutionelle Verankerung der Han d-
lungslinien und -schwerpunkte im gesamten Bereich des Übergangs eine wichtige Funktion. D a 
alle beteiligten Institutionen ebenso landesseitig in den KAoA -Prozess eingebunden sind, sorgt 
es d afür, dass eine Abstimmung der Interessen und deren Einbringung gezielt stattfindet. Die 
enge Verbindung mit der operativen Ebene ermöglicht die bedarfsges teuerte Einbeziehung der 
fachlich zuständigen Ebene. Bei der letzten Sitzung im April 2016 wurde schwerpunktmäßig zur 
Situation schulpflichtiger und nicht mehr schulpflichtiger Flüchtlinge in Münster beraten.  
 
Von hohem Stellenwert ist die erreichte inter kommunale Vernetzung mit den Münsterlandkreisen 
(KoKo Münsterland). Seit Ende 2015 ist die fachliche Zusammenarbeit zu den konkreten Han d-
lungsfeldern (s.o.) in Gang gesetzt worden. Ziel ist die regionale Abstimmung von Aktivitäten und 
eine mögliche regionale Bündelung von Aufgaben. Landesweit werden regelmäßige Regionaltref-
fen durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (GIB) im Auftrag des Landes 
durchgeführt. Die aktuelle überregionale Zusammenarbeit ist kennzeichnet durch fortschreitend e 
Vertiefung der inhaltlichen Auseinandersetzung. 
Im Handlungsfeld „Berufs - und Studienorientierung“ führen die Ministerien für Arbeit, Wirtschaft 
und Soziales und Schule und Weiterbildung gemeinsam mit den Bezirksregierungen und den 
Kommunalen Koordinieru ngen in NRW Workshops zur Umsetzung verschiedener KAoA -
Elemente durch. 
 
Zur Umsetzung der Aktivitäten im Handlungsfeld „Gestaltung des Übergangs“ wurden die Ko m-
munalen Koordinierungen erstmals in die vom Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Soziales 
eingeführte Workshop-Reihe zum Themenschwerpunkt „Rolle und Einbindung der zugelassenen 
kommunalen Träger (zkT, SGB II) in KAoA“ einbezogen.  
Durch diese Vernetzungen sind zum einen Verschlankungen der Strukturen (durch koordinierte 
Kommunikation mit gemeinsam en Partnern wie z.B. Agentur, Zentralen Studienberatungen, 
Kammern), praktische Synergien (etwa Erarbeitung von Qualitätskriterien, Erstellung von Chec k-
listen, gemeinsame Plattformen o.ä.) bis hin zu der Vereinbarung durchsetzungsfähiger Positi o-
nen bzw. Handlungspläne gegenüber dem Land möglich.  
 
Die Kommunale Koordinierungsstelle setzt sich – auch im Sinne des integrierten, ämterübergre i-
fenden Blickwinkels außerdem zur Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Querschnittsaufgaben  
(Migration, Gender, Inklusion) , die sich die Landesinitiative im Programm ausdrücklich zu eigen 
macht, bei der Umsetzung der Standardelemente wie auch den konzeptuellen Planungen und 
Absichtserklärungen berücksichtigt werden.

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V/0103/2016 
 
 
Migration 
Ziel ist, bei der Umsetzung der Standardelemente auf die besondere Ausgangssituation und die 
Bedarfe der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte zu achten. Gegebenenfalls 
sind einzelne Elemente zu modifizieren, so dass alle Schülerinnen und Schüler ihren Berufsorien-
tierungsprozess optimal gestalten können.  
 
Gender 
Um das Landesvorhaben gendersensibel anzustoßen und mit umzusetzen , unterstützt die Kom-
munale Koordinierung das Aktionsbündnis Girls Day . Das Frauenbüro ist ein Partner im Pr ozess 
bei der Umsetzung von KAoA. Durch die Einbindung de s Frauenbüros Münster in Facharbeit s-
kreisen wird das Landesvorhaben genderkompetent unterstützt. Umgesetzt wurde in Münster die 
Möglichkeit, den Girls Day als einen von drei Berufsfelderkundungen zu nutzen. Gemeinsame 
Aufgabe ist es für „Gender Themen“ besonders im Übergang Schule-Beruf zu sensibilisieren. 
 
Inklusion 
Im Querschnittsbereich Inklusion ist die Kommunale Koordinierung vernetzt mit vielen Akteuren 
und Institutionen. Das Thema inklusive Berufsorientierung stellt sowohl Förderschulen als auch 
Schulen im Gemeins amen Lernen vor neue Herausforderungen. Enge Kooperationen existieren 
zum inklusiven Baustein von KAoA – STAR: Schule trifft Arbeitsleben – mit der Koordinierung s-
stelle beim Landschaftsverband und dem Integrationsfachdienst. Die Kommunale Koo rdinierung 
ist in das Themenfeld Inklusiver Arbeitsmarkt eingebunden und hat sich an dem Fachtag zum 
Thema beteiligt ( Beschlussvorlage V/0303/2015/1: Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an A r-
beit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen). 
 
Weitere Schnittstellen ergeben sich zu den Projekten und zuständigen Akteuren, die sich um 
andere identifizierte Zielgruppen wie etwa Schüler aus ‚bildungsfernen’ Familien, Jugendliche mit 
eingeschränkter Ausbildungsfähigkeit, Familien mit Kindern im SGB II Bezug, Schulmüde etc.) 
kümmern (vgl. auch Projektförderung). 
 
3. Handlungsfeld „Berufs- und Studienorientierung“ 
Die Umsetzung des Landesvorhabens erfolgt schrittweise. Das gilt sowohl für den Einstieg der 
weiterführenden Münsterschen Schulen als auch für die Einführung der Standardelemente. 
 
3.1 Teilnahme von Schulen – Anzahl von KAoA-Schülerinnen und Schülern 
Schuljahr 2014/2015 
 
Teilnahme von 15 Schulen 
 
Schuljahr 2015/2016 
 
Teilnahme von 23 Schulen  
 
Schuljahr 2016/2017 
 
Teilnahme von 32 Schulen  
 
Ab dem Schuljahr 2016/2017 nehmen alle öffentlichen Schulen verpflichtend und Schulen in pr i-
vater Trägerschaft auf freiwilliger Basis teil. Eine Übersicht der insgesamt 32 KAoA -Schulen ist 
als Anlage 1 beigefügt.

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Entwicklung der Schülerzahlen nach Schuljahr und Schulform 
 
 
3.2 KAoA-Standardelemente – Ergebnisse und aktueller Stand 
Zur Umsetzung einer geschlechter -, migrationssensiblen und systematischen Berufs- und Studi-
enorientierung werden Standardelemente ab der 8. Klasse in allen allgemeinbildenden Schulen 
eingesetzt. Die Kommunalen Koordinierungsstellen organisieren Abstimmungsprozesse mit allen 
beteiligten und verantwortlichen Partnern zur Umsetzung der Standardelemente.  
Da eine ausführliche Erläuterung zu den Standardelementen bereits Teil der Berichtsvorlage 
V/0229/2015 war, folgt eine Fokussierung auf die konkreten Aufgaben der Kommunalen Koord i-
nierung und die erzielten Ergebnis se bei der Einführung des neuen Übergangssystems in Mün s-
ter. 
 
Standardelemente der Beratung in Schulen und Gestaltung schulischer Strukturen 
Die Umsetzung dieser insgesamt sieben Standardelemente obliegt der Schulaufsicht und den 
KAoA-Schulen. Das gilt insbesondere für die Entwicklung von Curricula zur Berufs - und Studien-
orientierung. Die Kommunale Koordinierung unterstützt den fachlichen wie praktischen Diskurs 
von Schulaufsicht und Schulen zur Umsetzung der Standardelemente durch die Organisation und 
Umsetzung des Facharbeitskreises der Berufs - und Studienwahlkoordinatorinnen und -
koordinatoren. 
 
Portfolioinstrument 
In Münster ist der Berufswahlpass NRW das von den Schülerinnen und Schülern genutzte Portfo-
lioinstrument zur Dokumentation ihres beruflichen Orientierungsprozesses. Der Einsatz des Port-
folioinstruments, mögliche inhaltliche Änderungen oder schulformspezifisch sinnvolle Ergänzu n-
gen wurden im Facharbeitskreis der Berufs - und Studienwahlkoordinatorinnen und -
koordinatoren mit Experten diskutiert. Möglichkeiten der Nutzung des Portfolioinstruments für die 
berufliche Beratung wurden jüngst mit dem lokalen Partner Jobcenter thematisiert.

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Potenzialanalysen 
Die Potenzialanalysen in den 8. Klassen dienen einer ersten Selbst- und Fremdeinschätzung von 
personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen der Schülerinnen und Schüler. Die Kommunale 
Koordinierung regelt im Rahmen der Ausschreibung durch die Landes-Gewerbeförderungsstelle 
des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)  die Losbildung und inform iert Schulaufsicht 
und Schulen über die Vergabe an freie Träger. Darüber hinaus organisiert die Kommunale Koo r-
dinierung gemeinsam mit Schulen und Trägern die zeitliche Umsetzung der Potenzialanalyse und 
sichert die Kommunikation zwischen allen beteiligten Partnern mit dem Ziel einer qualitativ wert i-
gen Umsetzung des Standardinstruments vor Ort.  
Eine Übersicht über die Organisation und Finanzierung von Potenzialanalysen nach KAoA -Land-
Standard, BOP -Berufsorientierungsprogramm des Bundes und STAR in den Schu ljahren 
2014/2015 und 2015/2016 ist in Anlage 2 beigefügt.  
 
Schuljahr 2014/2015 
 
o 770 Schülerinnen und Schüler (1x Hauptschule, 3x Realschulen, 3x Gymnasien, 1x Gesam t-
schule) nahmen an den ESF-finanzierten Potenzialanalysen (KAoA-Land) teil. 
o 240 Schülerinnen und Schüler (4x Förderschulen, 2x Hauptschulen, 1x Gesamtschule) na h-
men an den vom Bund finanzierten Potenzialanalysen (BOP -Berufsorientierungsprogramm: 
Kombination aus Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen beim Träger) teil. 
o Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Unterricht absolvierten im 
Programm STAR (Schule trifft Arbeitsleben) eine zwei - bzw. mehrtägige Potenzialanalyse 
und Berufsfelderkundungen (Begleitung/Beratung durch den Integrationsfachdienst). 
 
Schuljahr 2015/2016 
 
o 1.101 Schülerinnen und Schüler (5x Realschulen, 5x Gymnasien, 2x Gesamtschulen, 1x S e-
kundarschule) insgesamt sind für eine KAoA-Land-Potenzialanalyse vorgesehen.  
o 516 Schülerinnen und Schüler (4x Förderschulen, 4x Hauptschulen, 2x Gesamtschulen) 
nehmen an KAoA-BOP teil. 
o Die Potenzialanalysen werden vom Handwerkskammerbildungszentrum (HBZ) und der Stif-
tung Bildung & Handwerk ( SBH West) teilweise in Kooperation mit dem Institut für Bildung s-
kooperationen (IfBk) umgesetzt.  
o Schülerinnen und Schüler in Fördersc hulen und im Gemeinsamen Lernen absolvieren im 
Programm STAR eine zwei - bzw. mehrtägige Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen 
(Begleitung durch den IFD). 
 
Die Kommunale Koordinierung bemängelte im Schuljahr 2015/2016 die organisatorische und 
inhaltliche Umsetzung von Potenzialanalysen an einigen Gymnasien bzw. Gesamtschulen durch 
einen Träger im Schuljahr 2015/2016. Infolgedessen wurde dem Träger durch die LGH die Kü n-
digung ausgesprochen. Der Träger ist mittlerweile landesweit von dem Vergabeverfahren ausge-
schlossen.  
 
Schuljahr 2016/2017 
 
o Der Gesamtbedarf für Potenzialanalysen liegt in Münster für das Schuljahr 2016/17 bei 2.683 
Plätzen. 
o Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Unterricht werden auch im 
Schuljahr 2016/2017 im Programm STAR (Schule trifft Arbeitsleben) eine zwei - bzw. mehrtä-
gige Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen absolvieren.  
 
Ab dem Schuljahr 2016/2017 gibt es ausschließlich eine zentrale Ausschreibung für alle Potenz i-
alanalysen durch die LGH, da eine Weiter leitung der Gelder an Kommunen durch die Finanzg e-
ber RD NRW und BMBF rechtlich ausgeschlossen ist. Mit der zentralen Ausschreibung wird die 
Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards für die Potenzialanalyse nach Auffassung des Landes 
erleichtert.

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Die Potenzialanalysen an allen Schulformen (Haupt- und Realschulen, Sekundarschule, Gymna-
sien und Gesamtschulen ) werden im kommenden Schuljahr vom Handwerkskammerbildung s-
zentrum durchgeführt.  
 
In den vergangenen Schuljahren waren die Erfahrungen bei der Umsetzun g und hinsichtlich der 
Ergebnisse der Potenzialanalysen sehr unterschiedlich. Grundsätzlich besteht der Eindruck, dass 
Eltern und Schulen die Einführung dieses Analyseinstruments begrüßen.  
Weiterhin besteht von Seiten einiger Gymnasien der Wunsch nach einer (weiteren) Potenzialana-
lyse in der Sekundarstufe II. 
 
Berufsfelderkundungen 
Für alle Schulformen sind Berufsfelderkundungen (BFE) mit dem Ziel der beruflichen Orienti e-
rung in Klasse 8 vorgesehen. Für die Akquise der betrieblichen BFE -Plätze sind die Par tner des 
Ausbildungskonsenses verantwortlich. Die Kommunale Koordinierung kümmert sich um Institut i-
onen ohne Kammerzugehörigkeit, um u.a. Plätze im Bereich öffentliche Verwaltung, Behörden, 
Gesundheit, etc. zu akquirieren. 
 
Schuljahr 2014/2015 
 
o Die Berufsfelderkundungen fanden vom 01.06. – 19.06.2015 statt.  
o Die Schülerinnen und Schüler absolvierten mindestens einen BFE -Tag (Vereinbarung mit 
Partnern). 
o Das Buchungsportal www.kaoa-praxis.de nutzten 465 Schülerinnen und Schülern. Von 84 
Unternehmen wurden 667 Plätze eingestellt. 341 BFE -Plätze buchten die Schülerinnen und 
Schüler über das Portal.  
 
Schuljahr 2015/2016 
 
o Die Berufsfelderkundungen finden statt vom 14.03. – 17.03. und vom 27.06. – 30.06.2016.  
o Das Buchungsportal www.kaoa-praxis.de wurde weiterentwickelt. Neuen KAoA-Schulen wur-
den die Funktionen und Prozesse vorgestellt und Akteure in den neuen Schulen wurden in 
einer Anwenderschulung geschult. 
o Ziel ist, dass alle 1.101 Schülerinnen und Schüler mindestens einen Berufsfelderkundungstag 
absolvieren. In der ersten Buchungsphase im Februar 2016 wurden bereits 778 der 880 ei n-
gestellten Plätze gebucht. Für die zweite Buchungsphase der BFE -Tage im Juni sind noch 
freie Plätze verfügbar. Laufend werden neue BFE-Plätze eingestellt. 
o Neben den BFE-Plätzen, die über das Portal gebucht werden können, akquirieren bzw. org a-
nisieren Erziehungsberechtigte und Schulen weitere Plätze. Eine Erhebung in den KAoA -
Schulen hat gezeigt, dass für den Märzzeitraum knapp 200 Plätze zusätzlich zum Portala n-
gebot akquiriert wurden. Eine Prognose der KAoA -Schulen für den Junizeitraum geht von 
über 700 Plätzen aus.  
o Die Vielzahl der Akquisetätigkeiten ermöglicht, dass ein Großteil der Schüler mindestens zwei 
BFE-Tage absolvieren wird. 
o Ca. 2.000 Schülerinnen und Schüler haben am Girls‘ - bzw. Boys‘ Day teilg enommen. Einem 
Teil der Schülerinnen und Schüler wird der Tag dann als  BFE-Tag anerkannt , wenn der 
KAoA-Standard eingehalten wird. 
 
Schuljahr 2016/2017 
 
o Ziel ist, dass alle 2.683 Schülerinnen und Schüler nach Teilnahme an einer Potenzialanalyse 
drei BFE-Tage in Unternehmen und Institutionen bzw. bei Bildungsträgern absolvieren. 
o Schulen und Schulaufsichten planen, welche Schülerinnen und Schüler für ein e trägerg e-
stützte Berufsfelderkundung vorgesehen sind. 
o Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat Workshops initiiert, um auf Lande s-
ebene Vereinbarungen zu den Abläufen und Verantwortlichkeiten bei der Planung und U m-

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V/0103/2016 
 
setzung von trägergestützt en Standardelementen der Berufsorientierung im Rahmen von 
KAoA zu treffen. 
o Konkrete Planungsparameter zu Umsetzung der Quote, dass 25 % der KAoA -Schüler für 
trägergestützte Praxisphase seitens des Landes NRW eingeplant sind, werden noch vor den 
Sommerferien 2016 erwartet. 
 
Kommunale Koordinierung, Kammervertreter und KAoA -Leitungsteam der Bezirksregierung 
Münster diskutieren aktuell, welche Zeiträume/Tage für Berufsfelderkundungen (auch innerhalb 
des Regierungsbezirkes) festgelegt werden.  
 
Praxiskurse 
Die Praxiskurse ermöglichen Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf ab Kla s-
se 9 vertiefte praktische Erfahrungen mit Blick auf die erforderlichen fachlichen und sozialen 
Kompetenzen in einem Berufsfeld. 
 
Schuljahr 2014/2015 
 
o Teilnahme von 36 Schülerinnen und Schüler von Förder-, Haupt- und Gesamtschulen an ins-
gesamt drei Angeboten. 
o Die Durchführung erfolgt durch das Handwerkskammerbildungszentrum (HBZ), SBH West 
und dem Verein Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen (SeHT e.V.). 
 
Schuljahr 2015/2016 
 
o Im ersten Schulhalbjahr haben ca. 35 Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen 
(FS, HS, RS, GS) an drei Praxiskursen teilgenommen. Ein Kurs konnte aufgrund mangelnder 
Anmeldezahlen nicht stattfinden. 
o Die Kommunale Koordinierung hat Angebot und Nachfrage für das 2. Halbjahr abgestimmt.  
 
Schuljahr 2016/2017 
 
Die Planungen in Münster werden nach Bekanntwerden der Rahmendaten aus dem Ministerium 
für Arbeit, Integration und Soziales in Angriff genommen. Das Standardelement wird von Schulen 
und Trägern als grundsätzlich positiv bewertet. Die Organisation von Praxiskursen stellt Träger 
und Schulen indes vor große Herausforderungen. Diese Herausforderungen beziehen sich auf 
die konkrete Organisation in Form von Terminen und Logistik zwischen S chulen, Wohnort und 
Träger.  
 
Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung 
Dieses Standardelement soll die Ergebnisse des individuellen Berufs - und Studienorientierungs-
prozesses abbilden. Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler zum Ende der 9. Klasse; spätes-
tens jedoch zu Beginn des 10. Schuljahres eine Abschlussvereinbarung verfassen. Diese Reg e-
lung gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der Jahrgangsstufe 9 in die Ein-
führungsphase bzw. Qualifizierungsphase 1 am Gymnasium wechseln.  
 
Ende des Schuljahres 2015/2016 werden die ersten KAoA -Schülerinnen und -Schüler dieses 
Standardelement nutzen. In einem Gespräch notieren Schülerin/Schüler, Lehrerin/Lehrer und 
Eltern/Erziehungsberechtigte die Ergebnisse des Orientierungsp rozesses und mögliche A n-
schlussperspektiven. Bei Einverständnis der/des Jugendlichen kann die Agentur für Arbeit hinz u-
gezogen werden.  
 
Parallel zur Abschlussvereinbarung sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihre gepla n-
ten Schritte in das Online-Tool „Eckdaten Online Erfassung (EckO)“ einzutragen. Das Einpflegen 
der Daten erfolgt freiwillig und wird durch eine Lehrkraft angeleitet.  
Das Land verspricht sich von den Daten eine bessere Übersicht über die regionalen Angebot s-
bedarfe.

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Studienorientierung 
Aufgabe des Standardelements Studienorientierung ist die Entwicklung von Angeboten für die 
Schüler, um sich über die Studienvoraussetzungen für die von ihnen bevorzugten Berufsfelder 
bzw. Berufsbilder zu informieren. 
 
Die Kommunale Koordinierungsste lle hat erstmalig im Oktober 2015 dazu eingeladen, im Fac h-
arbeitskreis Studienorientierung die anstehenden Aufgaben und Ziele für die Schulen der Seku n-
darstufe II zu definieren. Der Arbeitszusammenhang beteiligt die beiden Schulformen Gymnas i-
um und Berufsk ollegs, die Zentralen Studienberatungen von Universität und Fachhochschule 
sowie die Agentur für Arbeit. Es wurde eine Bestandsaufnahme der existierenden Maßnahmen 
und Projekte zur Studien- und Berufsorientierung in der Sek. II für die Gymnasien erstellt. Für die 
Angebote der Berufskollegs ist dies ebenfalls in Arbeit.  
 
Die Diskussion um die Einführung einer Potenzialanalyse in der Sek II hat auch den Arbeitskreis 
Studienorientierung beschäftigt. Es wurde ein befürwortendes Votum pro Potenzialanalyse Sek. II 
formuliert, das auch vom Netzwerk Schule -Wirtschaft unterstützt wird. Das Land NRW allerdings 
hat sich auf eine entsprechende Kleine Anfrage im Landtag ablehnend verhalten (vgl. 
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9723.pdf. Aktuell 
ist die Einführung des Studi -Finders, einem Instrument zur Erhebung von Interessen und Fähi g-
keiten mit Blick auf die Studienwahl, an die Stelle getreten.  
 
Da auf der Ebene der Bezirksregierung zwischenzeitlich ein ähnlicher Arbeitszusammenhang 
initiiert wurde, der sich dieser Aufgabe bzw. der Ausgestaltung eines Vorschlags für das in di e-
sem Jahr zu erstellende Curriculum der Studien - und Berufsorientierung in der Sek II zuordnet, 
wurde im Facharbeitskreis beschlossen, die Ergebnisse der ersten Runden abzuwarten und in 
Kenntnis der Ergebnisse über den Gegenstand der Weiterarbeit zu beschließen. Die Kommunale 
Koordinierungsstelle Münster ist zusammen mit der aus Warendorf an diesem Arbeitskreis bete i-
ligt.  
 
Die Stadt Münster hat Anfang 2016 das seit 10 Jahren erfolgreich laufende Projekt „Duales Or i-
entierungspraktikum Münster (DOP-M)“ für weitere 2 Jahre ausgeschrieben. Das in dieser Form 
vom landesweit verbreiteten Dualen Orientierungspraktikum abhebende, münsterspezifische Pro-
jekt soll in diesem nächsten Durchgang eine Evaluation und Veröffentlichung erfahren. Die K o-
operation mit der Westfälischen Wilhelms -Universität (Fachbereich Berufspädagogik) soll in Kür-
ze auf eine neue, auch formal abgesicherte Kooperationsgrundlage gestellt werden. In diesem 
wie in dem nächsten Durchgang des DOP -M sind vier Schulen (Annette -von-Droste-Hülshoff-
Gymnasium, Gymnasium Wolbeck, Marienschule, Ludwig -Erhard-Berufskolleg-LEBK) mit ihren 
jeweiligen Jahrgängen (GY: EF/Q1 und LEBK Klasse 11) beteiligt.  
 
KAoA für Flüchtlinge 
Flüchtlinge, die die Regelklassen besuchen, nehmen an dem vorgegebenen KAoA-Verfahren teil. 
Schülerinnen und Schüler, die in die Klasse 9 einsteigen und noch keine Potenzialanalyse absol-
viert haben, können diese nachholen. 
Darüber hinaus bereiten die beiden für das Landesvorhaben KAoA zuständigen Ministerien ein 
Verfahren zur beruflichen Orientierung für Flüchtlinge in den Internationalen Förderklassen (IFK) 
vor. Die Angebote sollen unter dem Titel „KAoA-kompakt“ ab dem kommenden Schuljahr starten. 
Details zu „KAoA-kompakt“ sind zurzeit noch nicht bekannt.  
 
In Münster wird – ebenfalls ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 – das Projekt „angeko m-
men in deiner stadt – Münster“ starten. Das Angebot in Kooperation mit der Walter Blüchert Sti f-
tung und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) richtet sich an junge Menschen 
im Alter zwischen 16 und 21 Jahren. Teilnehmen werden Schülerinnen und Schüler der  internati-
onalen Förderklassen als auch junge Menschen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Für

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diese wird es am Vormittag Sprachförderangebote geben. Alle Teilnehmenden erhalten darüber 
hinaus Bildungs-, Kultur- und Sportangebote am Nachmittag, a m Wochenende wie auch in den 
Ferien. Als gemeinsamer Anlaufpunkt werden Räume des Jugendausbildungszentrums gGmbH 
(JAZ) genutzt, die eigens für das Angebot mit Mitteln aus dem Sonderprogramm des Landes 
NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" umgebaut werden.  
 
Sowohl bei der Entwicklung von „KAoA -kompakt“ (z.B. Kompetenzfeststellung) als auch inne r-
halb des Projektes angekommen stellen die fehlenden Sprachkenntnisse eine besondere He r-
ausforderung dar. 
 
3.3 Ergänzende Unterstützungsangebote 
Die Standardelemente, die durch das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ eing e-
führt werden, treffen in den Münster schen Schulen auf eine Vielzahl von langjährig vorhandenen 
Aktivitäten, Projekten und Kooperationen zur Berufswahl - und Studienorientierung. Diese gilt es 
zu erhalten und mit den neuen Instrumenten, die „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bietet, zu 
verzahnen.  
 
Auch das Amt für Schule und Weiterbildung selbst unterstützt durch finanzielle Beteiligung Ma ß-
nahmen aus der Kommunalen  Projektförderung „Schule -Beruf“ für besonders benachteiligte 
Schülerinnen und Schüler, die helfen sollen, Schulabbrüche zu vermeiden, Schulabschlüsse zu 
erreichen und/oder die Heranführung an den Ausbildungsmarkt durch eine vertiefende Berufsor i-
entierung zu verbessern. Auch zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler im Gemei n-
samen Lernen und für zugewanderte Kinder werden im Einzelfall gefördert. Teilweise werden die 
Maßnahmen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit konzeptionell geplant und finanziert.  
 
In der Vorlage V/0229/2015 wurde angekündigt, dass die Leitlinien zur Vergabe der Projektmittel 
überarbeitet werden. Diese werden nach der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
4. Handlungsfeld „Gestaltung des Übergangs“ 
Zu Beginn der Einführung von KAoA in Münster standen die Aufgaben und Aktivitäten in den 
Handlungsfeldern „Kommunale Koordinierung“ und „Berufs - und Studienorientierung“ im Vorde r-
grund. Mit Beginn des kommenden Schuljahrs 2016/2017 absolvieren die ersten Münster schen 
KAoA-Schülerinnen und Schüler die Klasse 10. Damit rücken die Aktivitäten im Handlungsfeld 
„Gestaltung des Übergangs“ stärker in den Fokus der Kommunalen Koordinierung.  
 
4.1 Übergänge im Anschluss an die Sekundarstufe I 
Im Anschluss an die Sekundarstufe I eröffnen sich für Sc hulabgänger eine enorme Vielzahl an 
Übergangs- bzw. Anschlussmöglichkeiten. Fällt die Entscheidung, weiter zur Schule zu gehen, 
bieten Gesamtschulen und Gymnasien die Möglichkeit, höhere Schulabschlüsse zu erwerben. 
Die Schulform Berufskolleg bietet ein se hr differenziertes Angebot an Bildungsgängen zum E r-
werb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I und II sowie zum Erwerb beruflicher Kenntni s-
se, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wird ein Ausbildungsverhältnis geschlossen, besuchen Ausz u-
bildende die Berufssc hule. Weitere alternative Angebote stellen u.a. , Bundesfreiwilligendienst, 
freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, anerkannte Ausbi ldungseinrichtungen für Heil - und 
Hilfsberufe dar. Zum Angebotsspektrum zählen auch Angebote bzw. Maßnahmen für Jugendl i-
che, die nicht direkt eine Ausbildung, einen Bildungsgang bzw. sonstige Alternativen beginnen.  
 
Anschlussmöglichkeiten für junge Menschen, die nicht direkt in eine betriebliche Ausbi l-
dung oder einen studienqualifizierenden Bildungsgang einmünden 
Die Akteure im Ausbildungskonsens NRW haben eine Struktur zur Darstellung von Anschlus s-
möglichkeiten für junge Menschen entwickelt, die nicht direkt in eine betriebliche Ausbildung oder 
einen studienqualifizierenden Bildungsgang einmünden können. Es werden insgesa mt 19 mögli-
chen Anschlussoptionen für folgende drei Gruppen aufgezeigt:

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- junge Menschen, deren bisherige Orientierungs - und Förderprozesse die Aufnahme einer 
Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen, 
- junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbung noch nicht direkt zur Au f-
nahme einer dualen Ausbildung geführt haben, 
- junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot benötigen. 
 
In Kooperation mit allen Akteuren sollen diese Angebote geprüft und mit den realen Bedarfen der 
Zielgruppe abgeglichen werden. Dabei kann es im Ergebnis sowohl zu einer Reduktion als auch 
zu einer Erweiterung der aktuellen Angebotsstruktur kommen. Dieser Themenbereich ist durch 
eine rechtskreisübergreifende Abstimmung und Kooperation gekennzeichnet. Eine Übersi cht der 
im Handlungsfeld „Gestaltung des Übergangs“ verorteten Angebote ist in der Anlage 3 darge-
stellt. 
 
Mit dieser Vorlage wird auch ein kommunaler Übergangsbericht mit Informationen zum 
Übergang und zum Verbleib der Schülerinnen und Schüler aus der Seku ndarstufe I vorge-
legt (s. Anlage 4).  
 
Dargestellt sind die Übergänge von 2.213 Schülern aus teilnehmenden städtischen Schulen, die 
die Sekundarstufe I verlassen und in die Sekundarstufe II übergehen. Datenbasis sind die Sch ü-
ler Online-Daten aus dem Schuljahr 2014/15 zum Übergang in das Schuljahr 2015/16 zum Stich-
tag 30.11.2015. Für die Akteure des Landesprogramms KAoA stellen die Daten aus dem Übe r-
gangsbericht Basisinformationen zur Beschreibung der aktuellen Situation im Übergangsgesch e-
hen in Form eines Status Quo-Berichtes dar. Der Übergangsbericht schafft Transparenz hinsicht-
lich der Übergänge und Abschlüsse und ist damit eine Datenbasis, um Fragen zu formulieren, in 
Kommunikation zu treten, Maßnahmen der Steuerung zu diskutieren, Ziele zu formulieren un d 
später die Wirksamkeit zu messen.  
 
Der vorliegende Bericht beschreibt den Status Quo als eine Art „Inve ntur“. Er liefert (noch) keine 
Aussagen zu möglichen Schlüssen, Aktivitäten bzw. Handlungen. Gleichwohl sind die vorliege n-
den Daten eine gute Ausgangsbasis für Fragen sowie zur Ist-Analyse, Bewertung und Steuerung. 
 
Ergänzende Aktivitäten im Übergang Schule - Beruf 
Um die Voraussetzungen für einen Übergang für möglichst alle jungen Menschen in Beruf zu 
verbessern, sind über die benannten Angebote, die d as Schulsystem oder der Gesetzgeber vo r-
sehen, flankierende Maßnahmen notwendig, Diese sollen dazu beitragen, den Jugendlichen 
möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen: 
 
 Beratung 
Für Schülerinnen und Schüler , d ie die Schule voraussichtlich ohne Abschluss und/oder ohne 
einen schulischen oder beruflichen Anschluss verlassen werden, wurde ein mobiles Beratung s-
angebot bei einem freien Träger installiert.  
 
 Maßnahmen 
Das Amt für Schule und Weiterbildung finanziert au s Mitteln der Projektförderung „Schule/Beruf“ 
auch nachschulische Maßnahmen im Übergangssystem. Voraussetzung dafür ist, dass im Ei n-
zelfall keine Zuständigkeit nach dem SGB II (Jobcenter) oder SGB III (Agentur für Arbeit) geg e-
ben ist und/oder einzelne Proj ekte ohne diese anteilige Förderung nicht durchgeführt werden 
könnten, weil die notwendige Eigenbeteiligung durch die Projektträger nicht bereitgestellt werden 
kann. Die fachbezogenen Planungen und Angebote werden regelmäßig institutions -, dezernats- 
und ämterübergreifend sowohl konzeptionell als auch finanziell abgestimmt.

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Zudem wird im Rahmen der sog. „Planungsworkshops“ zwischen den Ämtern 40 und 59 (Jobcen-
ter) eine abgestimmte Bedarfsplanung für unterstützende Maßnahmen für junge Menschen unter 
25 Jahre erarbeitet. Auf diesem Weg werden Förderlücken geschlossen und Angebote unterbre i-
tet, die die Lernbereitschaft und Fähigkeit, weiterführende Angebote der Agentur für Arbeit, des 
Jobcenters oder schulische Angebote absolvieren zu können, fördern und so d ie Ausbildungsfä-
higkeit erhöhen. 
 
 Stadtteilwerkstatt Nord 
Die Stadtteilwerkstatt Nord ist ein Angebot der Jugendberufshilfe und im Amt für Schule und Wei-
terbildung angesiedelt. Direkter Kooperationspartner ist das Jugendausbildungszentrum gGmbH 
(JAZ). Auf dem Gelände der früheren Winterbourne -Kaserne in Coerde bietet die Stadtteilwer k-
statt Nord für junge Menschen, insbesondere für Schulabgänger ohne Anschluss die Möglichkeit, 
verschiedene Handwerksbereiche (Holz, Textil, Friseur/Kosmetik) kennen zu lernen u nd sich 
mithilfe einer intensiven Begleitung nötige Strukturen und Kompetenzen für die Ausbildungs - und 
Arbeitswelt anzueignen. Dazu zählen u.a. das Einhalten von Arbeitszeiten und der ordnungsg e-
mäße Umgang mit ihnen anvertrauten Geräten und Materialien. D ie Teilnehmerinnen und Tei l-
nehmer setzen sich aus SGB II Beziehenden und nicht Leistungsberechtigten zusammen. Die 
Nachfrage nach Plätzen ist steigend.  
 
5. Handlungsfeld „Attraktivität des dualen Systems erhöhen“ 
Im Rahmen der Aktivitäten in diesem Handlungsfeld soll eine gemeinsame Strategie aller Partner 
zur Erhöhung der Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulfo r-
men entwickelt werden.  
 
Unter Kenntnis der konkreten Übergangsquoten nach Klasse 10 in eine duale Ausbildung können 
die KAoA-Akteure gezielte Maßnahmen planen (z.B. Aktivitäten der Ausbildungsbotschafter au s-
bauen, …). Im Kontext von KAoA ist Ausbildungs - und Prüfungsordnung für Berufskollegs verän-
dert worden. Im Rahmen der dualen Ausbildung ist es möglich, als Reg elangebot die Fachhoch-
schulreife zu erwerben. 
 
 
6. Ausblick 
Der KAoA-Prozess befindet sich aktuell in einem Übergang: Die Initialphase des Landesvorh a-
bens ist abgeschlossen, da ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 nun alle Schulen verbin d-
lich in den KAoA -Prozess eintreten werden. Die Umsetzung der ersten Standardelemente stand 
mit allen technischen und organisatorischen Details und Herausforderungen bei allen beteiligten 
Akteuren im Mittelpunkt. Es können nun bereits erste Erfahrungen aus dieser 1. Phase mit B lick 
auf Verwertbarkeit und Qualität gezogen werden. Hierfür sind die strukturellen Voraussetzungen 
in Form von Gremienstrukturen und Netzwerken geschaffen. Die beteiligten Akteure können nun 
gemeinsam überlegen, welche strategischen Schwerpunkte sie legen  wollen, um die Landesiniti-
ative „münstergerecht“ zu gestalten.  
 
Weiterhin wird es um die Begleitung der praktischen Umsetzung von inner - und außerschul i-
schen Instrumenten der Berufs - und Studienorientierung unter Berücksichtigung der Que r-
schnittsaufgaben Gender, Migration und Inklusion gehen. Die Schulen werden angehalten sein, 
ihre vielfältigen Aktivitäten innerhalb wie auch außerhalb von KAoA in ein überarbeitetes und 
weiterentwickeltes Curriculum zu fassen. Hierdurch kann KAoA zu mehr als der Initiieru ng von 
verpflichtenden Einzelmaßnahmen werden und Schulprofile weiter schärfen. Damit ist KAoA 
Schulprogrammarbeit und Teil der Schulentwicklung. Dabei ist zu berücksichtigen,  dass KAoA 
Mindeststandards formuliert, die individuell und deutlich über den Sta ndard hinausgehend au s-
gestaltet werden können. 
 
In dem geschaffenen Netzwerk der Institutionen wird es im Folgenden darum gehen, diesen Pr o-
zess der Schulen zu unterstützen. Es gibt Themen, die in Münster auch im Rahmen von KAoA im 
Vordergrund stehen: U.a. die Versorgung der schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen 
Flüchtlinge, die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Berufs - und Studienorientierung für Schül e-

14 
V/0103/2016 
 
rinnen und Schüler mit Förderbedarf. In diesem Entwicklungsprozess wird deutlich, dass das 
Rahmenkonzept des Landesprogramms nicht alle Themen, Bedarfe und Herausforderungen b e-
reits genügend berücksichtigt hat. Das Netzwerk Schule-Wirtschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die 
strategischen Schwerpunkte und aktuellen Handlungsbedarfe im Bereich des Übergan gsmana-
gements herauszufiltern, zu analysieren und Qualitätskriterien für erfolgreiche Angebote zu en t-
wickeln. 
 
I.V.  
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Übersicht der KAoA-Schulen im Schuljahr 2016/17  
Anlage 2:  Übersicht KAoA im Schuljahr 2015/16 
Anlage 3:  Übersicht der 19 Angebote im Übergang Schule – Beruf 
Anlage 4: Kommunaler Übergangsbericht: Übergang und Verbleib aus der  
  Sekundarstufe I (Schüler Online-Statistik am Ende des Schuljahres 2014/15)

Anlage4_Kommunaler_Übergangsbericht

33415 Zeichen

1 
 
           Anlage 4 zur Vorlage V/0103/2016 
 
Kommunaler Übergangsbericht:  
Übergang und Verbleib aus der Sekundarstufe I  
(Schüler Online-Statistik am Ende des Schuljahres 2014/15) 
 
Inhalt 
1. Anlass des Berichtes ................................ ................................ ................................ ...... 2 
2. Schüler Online ................................ ................................ ................................ ................ 3 
2.1 Ziele ................................ ................................ ................................ ........................ 3 
2.2 Das System/Die Funktionsweise ................................ ................................ ............. 3 
3. Grundlagen der Statistik mit Daten aus Schüler Online ................................ .................. 4 
4. Ergebnisse aus dem Übergang am Ende des Schuljahres 2014/15 zum Schuljahr 
 2015/16 ................................ ................................ ................................ .......................... 7 
4.1 Schulabschlüsse der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen (Jahrgang 
 10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien) ................................ ................................ ........ 7 
4.2 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10) ................... 8 
4.3 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10) .................... 8 
4.4 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10) ...................... 9 
4.5 Schulabschlüsse nach Geschlecht und Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10 bzw 
 9 am Gymnasium) ................................ ................................ ................................ ... 9 
4.6 Schulischer Übergang der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen 
 (Jahrgang 10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien) ................................ ......................11 
4.7 Schulischer Übergang nach Schulabschluss ................................ ..........................12 
4.8 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen, Hauptschulen und 
 Realschulen ................................ ................................ ................................ ...........13 
4.8.1 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10) ...14 
4.8.2 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10) ....14 
4.8.3 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10) ......15 
4.9 Schulischer Übergang der vorzeitigen Schulabgänger (Jahrgang <10 bzw. <9 am 
 Gymnasium) ................................ ................................ ................................ ...........15 
4.10 Schulische Übergänge nach Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10 bzw. 9 am  
 Gymnasium) ................................ ................................ ................................ ...........16 
5. Zusammenfassung und Ausblick ................................ ................................ ...................17 
6. Übersicht der teilnehmenden Schulen (Datenbasis) ................................ ......................18

2 
 
1. Anlass des Berichtes 
Der Übergang Schule – Beruf ist für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin ein 
intensiver Orientierungs- und Beratungsprozess, der durch viele Personen und Institutionen 
begleitet und unterstützt wird. Der Übergang Schule – Beruf stellt eine Kernaufgabe in kom-
munaler und gesellschaftlicher Verantwortung dar. Die Aufgabenfelder umfassen hierbei 
nicht ausschließlich den Übergang nach der Sekundarstufe I, sondern erstrecken sich auf 
weitere Bereiche: 
 Vorbereitung des Übergangs, Ansatz der Präventionsketten 
 Übergänge nach der Sekundarstufe II 
 Übergänge aus dem sog. Übergangssystem (Bildungsangebote der Berufskollegs in 
der Ausbildungsvorbereitung und in Berufsfachschulen sowie in Anschluss an berufs-
vorbereitende Maßnahmen) 
 Abbrüche von schulischen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen 
 Abbrüche von Ausbildung und Studium 
 
Zur Beschreibung und Bewertung sind aktuelle, qualitätsgesicherte und valide Daten von 
grundlegender Bedeutung. Daten im Bildungskontext und zu Übergängen werden an unter-
schiedlichen Stellen und von unterschiedlichen Institutionen erhoben und veröffentlicht. Ne-
ben den Kerndaten der Schulen, die von IT.NRW erhoben und verarbeitet werden, existieren 
kommunale Daten sowie Datenerhebungen diverser Institutionen und Einrichtungen zu un-
terschiedlichen Bildungsfragen. Unterschiedliche Stellen erheben somit unterschiedliche Da-
ten, die aufgrund abweichender Erhebungszeitpunkten, Detaillierungsgraden, Grundgesamt-
heiten und Strukturierungen nur bedingt bzw. gar nicht vergleichbar sind. Im Ergebnis exis-
tieren viele Datenquellen und Auswertungen, die unterschiedliche und zum Teil widersprüch-
liche Informationen liefern. Ein wesentlicher Aspekt zur Steuerung bzw. eines Frühwarnsys-
tems ist der Zeitpunkt der Datenverfügbarkeit. Daten von IT.NRW werden mit einem zeitli-
chen Verzug von ca. über einem Jahr veröffentlicht.  
 
Im Rahmen von „Bildung integriert“ wird das Ziel verfolgt, die lokalen Bildungsakteure weiter 
zu vernetzen und durch lokale Verantwortungsgemeinschaften passgenaue Bildungsangebo-
te vorzuhalten und zugänglich zu machen. Ein kommunales Bildungsmanagement basiert 
auf Strukturen und Daten für eine politische Steuerung. Die durch KAoA aufgebauten und 
weiterentwickelten Strukturen und Standards verfolgen das Ziel, Übergänge bewusster und 
reflektierter zu gestalten. Der Aufbau von Managementstrukturen (auch im Rahmen von 
KAoA) und eines Bildungsmonitorings ermöglichen eine datenbasierte Steuerung.  
Der vorliegende Bericht stellt einen ersten Aufschlag dar, um auf der Basis der vorliegenden 
Daten den Status Quo zu beschreiben, eine Art „Inventur“ zu liefern und in Form einer Be-
standserhebung Transparenz zu schaffen. Der Bericht liefert (noch) keine Aussagen zu mög-
lichen Schlüssen, Aktivitäten bzw. Handlungen. Gleichwohl sind die vorliegenden Daten eine 
gute Ausgangsbasis für Fragen sowie zur Ist-Analyse, Bewertung und Steuerung. 
In der Betrachtung des Übergangsgeschehens steht u.a. der sog. Übergangsbereich im Fo-
kus. Zum sog. Übergangsbereich, der hier synonym mit dem Begriff Berufsvorbereitung zu 
verstehen ist, zählen u.a. die Angebote der Ausbildungsvorbereitung und die unterschiedli-
chen Formen der Berufsfachschulen. Diese Bildungsangebote dienen Schülerinnen und 
Schülern dazu, ihrer Schulpflicht nachzukommen, allgemeinbildende Schulabschlüsse nach-
zuholen und sich beruflich zu orientieren. Über den Weg der beruflichen Orientierung in der 
Sekundarstufe I werden in einem oder mehreren Berufsfeldern berufliche Kenntnisse, Fähig-
keiten und Fertigkeiten vermittelt. Im Übergangsbereich existieren unterschiedliche Organi-
sations- und Beschulungsmodelle mit Theorie und Praxisanteilen (schulische Pra-
xis/Praktikum/Praxis bei einem Träger). Die Angebote im Übergangsbereich nehmen Schüle-
rinnen und Schüler an, die ohne Abschluss bzw. mit einem Hauptschulabschluss (nach 9 
bzw. 10) die Schule verlassen. Für Schulpflichtige ist der Übergangsbereich grundsätzlich an 
einen schulischen Lernort Berufskolleg angebunden.

3 
 
2. Schüler Online  
Alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster nutzen für den Übergang die internetbasierte 
Anwendung Schüler Online (www.schueleranmeldung.de). In Münster ist Schüler Online für 
das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2009/10 eingeführt worden und seitdem zu einem be-
währten Verfahren geworden. Über regionale Grenzen hinaus (Münsterland und NRW) erfol-
gen die Bewerbungen/Anmeldungen zu Bildungsgängen der Berufsschule, des Berufskollegs 
und zum Gymnasium bei einem Schulwechsel mit dem System Schüler Online.  
 
2.1 Ziele 
Die Einführung von Schüler Online verfolgte folgende Ziele: 
 Anmeldeverfahren zu Bildungsgängen der Sek. II wird optimiert  
 Überwachung der Berufsschulpflicht/Schulpflicht in der Sekundarstufe II ist möglich 
 Administration in Verwaltungsbereichen der Schulen wird organisiert und optimiert 
(Funktionsunterstützung) 
 Berufswahlorientierung und –beratung wird unterstützt 
 statistisches Material zur Schulentwicklungsplanung und regionalen Bildungsplanung 
wird bereit gestellt. 
 
2.2 Das System/Die Funktionsweise 
Abgebende Schulen stellen ihre (in DV-Systemen vorhandene) Schülerdaten in Schüler On-
line ein. Aufnehmende Schulen (teilnehmende Berufskollegs und Gymnasien) stellen das 
Bildungsangebot ein. Schülerinnen und Schüler melden sich in der ersten Anmeldephase 
(Beginn nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses) an und wählen gemäß Stand und Refle-
xion im Prozess der Berufsorientierung ein Angebot aus und melden sich an einer aufneh-
menden Schule an. Aufnehmende Schulen bearbeiten die Anmeldungen und stellen den 
Aufnahmestatus online ein, der wiederum von Schülerinnen und Schülern jederzeit eingese-
hen werden kann. Ebenfalls hat die abgebende Schule einen Einblick auf die Anmeldedaten 
der Schülerinnen und Schüler. Liegt ein unterschriebener Ausbildungsvertrag vor, kann so-
wohl der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis anzeigen als auch der Schüler und 
die Schülerin eine Anmeldung zur Berufsschule vornehmen. Dieses nach Mandanten organi-
sierte System ist datenschutzrechtlich zertifiziert und ermöglicht, allen autorisierten Stellen 
und Personen organisationsübergreifend die eigene Rolle und Verantwortung wahrzuneh-
men. Schüler Online ist ein dynamisches System, da Datenaktualisierungen unmittelbar an-
deren autorisierten Akteuren angezeigt werden. Neben der Online-Anmeldung sind auch 
Anmeldungen in schriftlicher Form möglich.

4 
 
 
 
Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, innerhalb der Anmeldefenster drei parallele 
Anmeldungen zu tägigen. Parallelanmeldungen zur Berufsschule (1x), zu einem Teil- oder 
Vollzeitbildungsgang an einem Berufskolleg (1 x Auswahl aus allen Angeboten, die bis zur 
Fachhochschulreife führen) und zur Gymnasialen Oberstufe (1x Berufskolleg, Gesamtschule 
oder Gymnasium). Alle weiteren Übergänge (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Übergang an 
Schulen, die nicht am Online-System teilnehmen, etc.) werden ebenfalls dokumentiert. 
 
 
3. Grundlagen der Statistik mit Daten aus Schüler Online 
In der Schüler Online-Statistik werden die Daten aller teilnehmenden abgebenden Schulen 
Sekundarstufe I in Trägerschaft der Stadt Münster berücksichtigt. Übergänge aus teilneh-
menden, abgebenden Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Münster sind, werden 
nicht berücksichtigt. Die Statistik stellt den Übergang aus der Sekundarstufe I in die Sekun-
darstufe II an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs sowie in die Berufsschulen im 
Rahmen einer dualen Ausbildung dar. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler der Ab-
gangsklassen der Sekundarstufe I berücksichtigt. Abgangsklassen in der Sekundarstufe I 
sind an allen Schulen - mit Ausnahme der Gymnasien - die Jahrgangsstufen 10. An den 
Gymnasien ist die Abgangsklasse in der Sekundarstufe I aufgrund G8 die Jahrgangsstufe 9. 
Dargestellt sind die Übergänge von 2.213 Schülerinnen und Schülern aus teilnehmenden 
städtischen Schulen (s. Anlage), die die Sekundarstufe I verlassen und in die Sekundarstufe 
II übergehen (bei Gymnasien ist der Übergang i.d.R. der Verbleib an der Schule). Datenbasis 
sind die Schüler Online-Daten aus dem Schuljahr 2014/15 zum Übergang in das Schuljahr 
2015/16 zum Stichtag 30.11.2015. Zum Zeitpunkt Ende November ist sichergestellt, dass 
alle Aufnahmen in Schulen der Sekundarstufe II erfolgt und auch aktualisiert sind (u.a. Um-
meldungen, Einschulungen in Blockunterrichtsklassen in der Berufsschule, Maßnahmenbe-
ginn der berufsvorbereitenden Maßnahmen). Alle Akteure in Schulen sind hinsichtlich der mit 
der Datenverarbeitung verbundenen Datenqualität sensibilisiert und informiert, so dass die 
vorliegenden Daten als qualitätsgesichert angesehen werden können.  
 
Die der Statistik zugrunde liegenden Daten sind dezentral in den Schulen bearbeitet und 
aktualisiert worden. Die Statistikdaten aus Schüler Online sind mit anderen Statistiken (z.B. 
unversorgte Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss) nicht 
vergleichbar, da u.a. Erhebungszeitpunkte und die Grundgesamtheit z.B. von Erhebungen 
von IT.NRW abweichen. Mit Schüler Online können unterschiedliche Merkmale (z.B. erreich-

5 
 
ter Abschluss, konkreter Übergang, Geschlecht, Zuwanderungsgeschichte, etc.) miteinander 
verknüpft werden. 
 
Die Verantwortung zur Überwachung der Schulpflicht obliegt solange der abgebenden Schu-
le, bis ihr die Aufnahme durch die aufnehmende Schule übermittelt wurde (vgl. § 7 VO-DV I; 
BASS 10 – 44 Nr. 2.1). Hat eine aufnehmende Schule eine Aufnahme getätigt, geht die 
Pflicht zur Überwachung der Schulpflicht auf die aufnehmende Schule über. Eine Schul-
pflichtüberwachung ist dann sichergestellt, wenn allen Akteuren die jeweilige Rolle und Ver-
antwortung klar ist. 
 
Mit Schüler Online ist es möglich, in einer Gesamtsicht für die teilnehmenden städtischen 
Schulen Unversorgte (Schülerinnen und Schüler ohne dokumentierten Übergang) zu erken-
nen und die Entwicklung chronologisch aufzuzeigen. Nach erfolgten Online-
Aufnahmebestätigungen sowie beantworteten Fragen zur Schulpflichtüberwachung durch 
Schülerinnen und Schüler/ Erziehungsberechtigte/ Schulen ergibt sich eine Anzahl als un-
versorgt ausgewiesener Schülerinnen und Schüler. Noch Unversorgte sind den abgebenden 
Schulen namentlich bekannt und werden weiter beraten und unterstützt. Eine konkrete An-
sprache der Unversorgten erfolgt durch abgebende Schulen und durch Akteure der Instituti-
on im Rahmen des Ausbildungskonsenses sowie durch Schulsozialarbeit.  
 
Mit den Schüler Online-Daten ist es möglich, den Übergang zum Erhebungszeitraum darzu-
stellen. Es ist jedoch nicht möglich, die Entwicklung einzelner Schülerinnen- und Schülerbio-
graphien aufzuzeigen. Auch werden aktuell die Übergänge im Anschluss an Bildungsange-
bote der Sekundarstufe II noch nicht vollständig mit Schüler Online erfasst.  
 
Die Gliederung der Übergänge orientiert sich an der Struktur der integrierten Ausbildungs-
berichterstattung (iABE) der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Ziel der iABE 
ist es, das Ausbildungsverhalten von Jugendlichen im Anschluss an die Sekundarstufe I voll-
ständig und systematisch abzubilden. Das Ausbildungsgeschehen wird in der iABE anhand 
des vorrangigen Bildungsziels nach vier übergeordneten Sektoren und den Sektoren unter-
geordneten Konten systematisiert. Alle Bildungsgänge (vgl. Aufbauorganisation der Berufs-
kollegs: differenziertes Angebot an Bildungsgängen zum Erwerb schulischer Abschlüsse und 
beruflicher Qualifizierung) sind jeweils einzelnen Sektoren zugeordnet.

6 
 
Ziel des Übergangsberichtes ist es, 100 % aller Abgangsschülerinnen und -schüler zu erfas-
sen und zu 100 % den Anschluss bzw. den Übergang zu dokumentieren. 
 
 
 
 
 
Um auch alle weiter en Übergänge zu erfassen, sind die Sektoren 1 bis 4 um zwei Sektoren 
erweitert worden. Der Sektor 5 beinhaltet alle sonstigen Übergänge, die nicht automatisiert 
mit Schüler Online durch Aufnahmebestätigungen von aufnehmenden Schulen dokumentiert 
sind. Hierbei handelt es sich um insbesondere um Angebote an Schulen, die nicht an Schü-
ler Online teilnehmen (z.B. Hildegardisschule) und um alle weiteren, alternativen Möglichke i-
ten, die Schulpflicht in der Sekundarstufe II zu erfüllen (vgl. § 38 SchulG: Sonstige Schule, 
Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, anerkannte Ausbi l-
dungseinrichtung für Heil - und Hilfsberufe, etc. ). Der Sektor 6 stellt die Schülerinnen und 
Schüler dar, die keinen Übergang haben bzw. für die kein Übergang du rch die abgebende 
Schule dokumentiert ist.

7 
 
4. Ergebnisse aus dem Übergang am Ende des Schuljahres 2014/15 zum 
Schuljahr 2015/16 
4.1 Schulabschlüsse der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen (Jahrgang 
10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien) 
 
 
 
 Fast 100% der Schülerinnen und Schüler im Gymnasium verbleiben an der besuch-
ten Schule und wechseln in die Sekundarstufe II. 
 Jeder zweite Realschüler erwirbt den mittleren Schulabschluss/FOR mit Qualifikati-
onsvermerk und somit die Berechtigung zum Übergang in die Gymnasiale Oberstufe. 
Weitere 44 % der Realschülerinnen und -schüler erwerben den mittleren Schulab-
schluss/FOR. 
 Über 50% der Hauptschülerinnen und -schüler verlassen die Schule mit einem 
Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Ungefähr 1 von 5 (23%) der Schülerinnen und 
Schüler erreichen in der Hauptschule den mittleren Schulabschluss/FOR. Und weite-
re fast 15% der Schülerinnen und Schüler verlassen die Hauptschule mit dem mittle-
ren Schulabschluss/FOR mit Qualifikationsvermerk. 
 Von den Förderschülerinnen und -schülern erreichen mehr als die Hälfte (56%) einen 
Förderschulabschluss und fast ein Drittel (28,57%) der Schülerinnen und Schüler er-
langen den Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Von den insgesamt 105 Förder-
schülerinnen und -schüler haben ca. 10 % der Schülerinnen und Schülerinnen keinen 
Abschluss. 
 Ganz ohne Abschluss verlassen 0,5 % (12 SuS) und mit einem Förderschulabschluss 
knapp 3 % der Schülerinnen und Schüler (65 SuS) die Schule. Bei 14 Schülerinnen 
und Schülern fehlen die Angaben (Datenpflege).

8 
 
4.2 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10) 
 
 
Hinweis zur Förderschule 2:  
Aufgrund der Datenpflege/ -qualität werden ca. 80 % der Schülerinnen und Schüler ohne 
Abschluss ausgewiesen.  
 
4.3 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10)

9 
 
 
4.4 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10) 
 
 
 
4.5 Schulabschlüsse nach Geschlecht und Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10 
bzw 9 am Gymnasium) 
 
 Von den insgesamt 2.213 Schülerinnen und Schülern haben fast 30% (608 SuS) eine 
Zuwanderungsgeschichte.

10 
 
 Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte erreichen weniger häufig die 
Qualifikation zum Besuch eines Abitur-Bildungsganges. 45% aller Schülerinnen und 
Schüler erlangen eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Ca. 25 
% dieser Schülerinnen und Schüler haben eine Zuwanderungsgeschichte. 
 Beim Verlassen der Sekundarstufe I erreichen fast 20% der Schülerinnen und Schü-
ler die Fachoberschulreife und weitere ca. 20% die Fachoberschulreife mit Qualifika-
tion.  
Diese Tabelle stellt die Abschlüsse nach Zuwanderungsgeschichte und Geschlecht dar. 
  
Insgesamt  Hauptschule  
 
Realschule  
 
Förderschule  Gymnasium  
  Abschluss 2.213 100,0% 322 100,0% 736 100,0% 105 100,0% 1.050 100,0% 
ohne Abschluss  12 0,54% 1 0,31% 1 0,14% 10 9,52% 0 0,0% 
davon männlich 8 66,67% 0 0,0% 0 0,0% 8 80,0% 0 0,0% 
davon weiblich 4 33,33% 1 100,0% 1 100,0% 2 20,0% 0 0,0% 
davon ohne Migrationshintergrund 9 75,0% 1 100,0% 0 0,0% 8 80,0% 0 0,0% 
davon mit Migrationshintergrund 3 25,0% 0 0,0% 1 100,0% 2 20,0% 0 0,0% 
Förderschulabschluss LE/GB  65 2,94% 6 1,86% 0 0,0% 59 56,19% 0 0,0% 
davon männlich 38 58,46% 5 83,33% 0 0,0% 33 55,93% 0 0,0% 
davon weiblich 27 41,54% 1 16,67% 0 0,0% 26 44,07% 0 0,0% 
davon ohne Migrationshintergrund 33 50,77% 3 50,0% 0 0,0% 30 50,85% 0 0,0% 
davon mit Migrationshintergrund 32 49,23% 3 50,0% 0 0,0% 29 49,15% 0 0,0% 
Hauptschulabschluss Klasse 9 64 2,89% 23 7,14% 10 1,36% 30 28,57% 1 0,1% 
davon männlich 38 59,38% 15 65,22% 5 50,0% 17 56,67% 1 100,0% 
davon weiblich 26 40,63% 8 34,78% 5 50,0% 13 43,33% 0 0,0% 
davon ohne Migrationshintergrund 36 56,25% 5 21,74% 6 60,0% 24 80,0% 1 100,0% 
davon mit Migrationshintergrund 28 43,75% 18 78,26% 4 40,0% 6 20,0% 0 0,0% 
Hauptschulabschluss Klasse 10  189 8,54% 166 51,55% 23 3,13% 0 0,0% 0 0,0% 
davon männlich 114 60,32% 100 60,24% 14 60,87% 0 0,0% 0 0,0% 
davon weiblich 75 39,68% 66 39,76% 9 39,13% 0 0,0% 0 0,0% 
davon ohne Migrationshintergrund 110 58,2% 98 59,04% 12 52,17% 0 0,0% 0 0,0% 
davon mit Migrationshintergrund 79 41,8% 68 40,96% 11 47,83% 0 0,0% 0 0,0% 
mittlerer Schulabschluss/FOR) 402 18,17% 76 23,6% 326 44,29% 0 0,0% 0 0,0% 
davon männlich 230 57,21% 43 56,58% 187 57,36% 0 0,0% 0 0,0% 
davon weiblich 172 42,79% 33 43,42% 139 42,64% 0 0,0% 0 0,0% 
davon ohne Migrationshintergrund 254 63,18% 45 59,21% 209 64,11% 0 0,0% 0 0,0% 
davon mit Migrationshintergrund 148 36,82% 31 40,79% 117 35,89% 0 0,0% 0 0,0% 
mittlerer Schulabschluss/FOR mit Qualifikation  420 18,98% 47 14,6% 372 50,54% 0 0,0% 1 0,1% 
davon männlich 216 51,43% 26 55,32% 190 51,08% 0 0,0% 0 0,0% 
davon weiblich 204 48,57% 21 44,68% 182 48,92% 0 0,0% 1 100,0% 
davon ohne Migrationshintergrund 270 64,29% 21 44,68% 248 66,67% 0 0,0% 1 100,0% 
davon mit Migrationshintergrund 150 35,71% 26 55,32% 124 33,33% 0 0,0% 0 0,0% 
Versetzungszeugnis Klasse 9 Gymnasium  1.048 47,36% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 1.048 99,81% 
davon männlich 556 52,61% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 556 52,61% 
davon weiblich 492 47,39% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 492 47,39% 
davon ohne Migrationshintergrund 884 83,84% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 884 83,84% 
davon mit Migrationshintergrund 164 16,16% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 164 16,16% 
Sonstige Abschlüsse / fehlende Angaben  14 0,63% 3 0,93% 4 0,54% 6 5,71% 1 0,1% 
davon männlich 10 63,08% 2 66,67% 4 100,0% 3 50,0% 1 61,54% 
davon weiblich 4 36,92% 1 33,33% 0 0,0% 3 50,0% 0 38,46% 
davon ohne Migrationshintergrund 10 89,23% 1 33,33% 3 75,0% 5 83,33% 1 94,23% 
davon mit Migrationshintergrund 4 10,77% 2 66,67% 1 25,0% 1 16,67% 0 5,77%

11 
 
 Einen Förderschulabschluss Lernen erwerben zu gleichen Teilen (ca. 50 %) Schüle-
rinnen und Schüler mit bzw. ohne Migrationshintergrund und sie sind zu ca. 60 % 
männlich und zu 40 % weiblich. 
 Einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bzw. nach Klasse 10 erwerben zu ca. 60 
% Schüler und zu ca. 40 % Schülerinnen. Ca. 40 % der Schülerinnen und Schüler 
haben einen Migrationshintergrund.  
 Einen mittleren Schulabschluss/FOR erwerben zu gleichen Teilen Schülerinnen und 
Schüler. Der Anteil ohne Migrationshintergrund liegt bei ca. 60 %.  
 
4.6 Schulischer Übergang der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen 
(Jahrgang 10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien) 
 
Diese Abbildung zeigt die Übergänge von insgesamt 2.213 Schülerinnen und Schülern in die 
jeweiligen Sektoren nach Schulformen differenziert im Überblick. Die Zahl 2.213 ist die An-
zahl der in Schüler Online importierten Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse 10 die 
Schule verlassen bzw. nach der Klasse 9 im Gymnasium in die Oberstufe wechseln.  
 
Nahezu 100 % der Gymnasiasten wechseln in die Sekundarstufe II. 
178 Schülerinnen und Schüler (8%) beginnen eine Ausbildung im Dualen System. Der Anteil 
differiert stark nach Schulformen. 25 % der Abgangsschülerinnen und -schüler aus der 
Schulform Hauptschule und ca. 12 % der Realschülerinnen und -schüler beginnen eine dua-
le Ausbildung. Eine vollzeitschulische Ausbildung beginnen 131 Schülerinnen und Schüler 
(je ca. 12 % der Schulabgänger aus Haupt- und Realschulen).  
Jede/r dritte Hauptschülerin und -schüler entscheidet sich für ein Angebot in der Berufsvor-
bereitung. Jede/r vierte Hauptschülerin und -schüler beginnt eine duale Berufsausbildung. Je

12 
 
ca. 12 % der Hauptschülerinnen und -schüler wählen Bildungsangebote zum Erwerb der 
Fachhochschulreife bzw. Bildungsangebote zur vollzeitschulischen Ausbildung sowie haben 
sog. sonstige Übergänge. Bei 10 Hauptschülerinnen und -schülern (3 %) ist kein Übergang 
dokumentiert, so dass sie als unversorgt definiert sind.  
Zu gleichen Anteilen von ca. 23 % wechseln Realschülerinnen und -schüler in Bildungsgän-
ge zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. Allgemeinen Hochschulreife. Zu je ca. 12 % 
entscheiden sich Realschülerinnen und -schüler für eine duale Ausbildung bzw. eine vollzeit-
schulische Ausbildung. Berücksichtigt man, dass in den sog. sonstigen Übergängen auch ein 
Anteil von Angeboten zum Erwerb höherer Bildungsabschlüsse enthalten ist, wechseln ca. 
bis zu 75 Prozent (jede/r dritte Realschülerin und -schüler) in Bildungsgänge zum Erwerb der 
Fachhochschulreife bzw. Allgemeinen Hochschulreife. Bei 20 Realschülerinnen und              
-schülern (3 %) ist kein Übergang dokumentiert, so dass sie als unversorgt definiert sind.  
Jede/r vierte Förderschülerin bzw. -schüler wechselt in das Übergangssystem. In dem Sektor 
Sonstige Übergänge sind weitere Übergänge in das Übergangssystem enthalten. Übergänge 
in duale Ausbildung und vollzeitschulische Bildungsgänge finden so gut wie nicht statt. Bei 
10 Förderschülerinnen und -schülern (9,5 %) ist kein Übergang dokumentiert, so dass sie als 
unversorgt definiert sind.  
Von den 2.213 Schülerinnen und Schülern ist bei insgesamt 41 Schülerinnen und Schülern 
kein Übergang dokumentiert, so dass die sog. „Unversorgten“ ca. 3% aller Übergänge aus 
der Sekundarstufe I ausmachen.  
 
4.7 Schulischer Übergang nach Schulabschluss  
 
Die folgende Abbildung zeigt die Übergänge in die Sektoren differenziert nach erreichten 
Schulabschlüssen. Der Anschluss aus der Sekundarstufe I zum Übergang in die Sekundar-
stufe II ist an Zugangsvoraussetzung gebunden. Je nach Bildungsabschluss eröffnen bzw. 
verschließen sich Übergangsoptionen. Der Übergang in das Duale System ist schulrechtlich 
auch ohne Schulabschluss möglich.

13 
 
 
Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss und mit Förderschulabschluss haben zu ca. 90 % 
Anschlüsse in Bildungsgängen der Berufsvorbereitung. Hierzu zählt u.a. die Ausbildungsvor-
bereitung (in Voll- und Teilzeit mit unterschiedlichen Modellen der Praxisgestaltung).  
Schülerinnen und Schüler mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 haben Anschlüsse in 
die Berufsvorbereitung (64 %), in duale Ausbildung (6 %) bzw. haben sonstige Übergänge 
(gem. Zugangsvoraussetzung). 
Fast jede/r zweite Schülerin und -schüler mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 hat 
einen Übergang in die Berufsvorbereitung, ca. ein weiteres Drittel geht in duale Ausbildung 
(27 %) bzw. hat sonstige Übergänge (gem. Zugangsvoraussetzung). 
Schülerinnen und Schüler mit dem mittleren Schulabschluss/FOR wählen Anschlüsse zum 
Erwerb der Fachhochschulreife (37 %), in dualer Ausbildung (21 %) bzw. haben sonstige 
Übergänge (gem. Zugangsvoraussetzung). 
 
4.8 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen, Hauptschulen und 
Realschulen 
Die folgenden Abbildungen stellen je Schule (ohne Schulbezeichnung) einer Schulform die 
Übergänge nach Klasse 10 differenziert dar. Diese Detailsichten dienen dazu, die Ist-
Situation zu dokumentieren unter der Kenntnis, dass Schulen z.T. sehr heterogene Rah-
menbedingungen (Einzugsbereich, Schülerinnen und Schülerklientel, Sozialindikatoren,….) 
haben. Auf Basis dieser Daten können besondere Erfolgsfaktoren und Konzepte zur Berufs- 
und Studienorientierung der Schulen in den Fokus genommen werden, um möglicherweise 
Ansätze zur Weiterentwicklung der schulischen Konzeption der Berufs- und Studienorientie-
rung zu beleuchten.

14 
 
4.8.1 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10) 
 
 
 
 
4.8.2 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10)

15 
 
 
4.8.3 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10) 
 
 
 
4.9 Schulischer Übergang der vorzeitigen Schulabgänger (Jahrgang <10 bzw. <9 am 
Gymnasium)

16 
 
109 Schülerinnen und Schüler wechseln vorzeitig die Schule. Der größte Anteil (82) verlässt 
die Schulform Hauptschule vorzeitig. Ca. 65 % der vorzeitigen Schulabgänger wechseln in 
die Berufsvorbereitung bzw. haben sonstige Übergänge (ca. 20 %). Unter 10 % wechseln mit 
Ausbildungsvertrag in das duale System. 
 
4.10 Schulische Übergänge nach Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10 bzw. 9 am 
 Gymnasium) 
 
 
 
 Der größte Anteil, fast 40% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsge-
schichte (von insgesamt 608 Schülerinnen und Schülern) ist in einem Bildungsgang 
zum Erwerb der Allg. Hochschulreife.  
 Weitere 15% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte streben 
den Erwerb der Fachhochschulreife an. 
 Fast 20% der Schulabgänger aus der Sekundarstufe I mit Zuwanderungsgeschichte 
haben einen Übergang in Angebote der Berufsvorbereitung bzw. im Übergangs 
 Ca. 90% der Förderschülerinnen und -schüler mit und ohne Zuwanderungsgeschich-
te besuchen Angebote der Berufsvorbereitung.  
 Auch 50% bis 60% der Hauptschülerinnen und -schüler mit und ohne Zuwanderge-
schichte gehen nach dem Hauptschulabschluss Klasse 9 und 10 in die Berufsvorbe-
reitung. 
 In eine duale Ausbildung wechseln ca. 7% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwan-
derungsgeschichte und fast 10% gehen in eine vollzeitschulische Ausbildung. 
 Knapp 3% der Schulabgänger aus der Sekundarstufe I mit Zuwanderungsgeschichte 
sind ohne (dokumentierten) Übergang (Gesamtquote 4%). 
 Fast 100% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und Verset-
zungszeugnis nach Klasse 9 im Gymnasium besuchen weiterhin einen Bildungsgang 
zum Erwerb der Allg. Hochschulreife.

17 
 
 50% der Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss FOR mit Qualifikation und 
Zuwanderungsgeschichte besucht einen Bildungsgang zum Erwerb der Allg. Hoch-
schulreife.  
5. Zusammenfassung und Ausblick 
 
Für alle Akteure des Landesprogramms KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss stellen die 
Daten aus einem Übergangsbericht Basisinformationen zur Beschreibung der aktuellen Situ-
ation im Übergangsgeschehen in Form eines Status Quo-Berichtes dar. Der Übergangsbe-
richt schafft Transparenz hinsichtlich der Übergänge und Abschlüsse und ist damit eine Da-
tenbasis, um Fragen zu formulieren, in Kommunikation zu treten, Maßnahmen der Steuerung 
zu diskutieren, Ziele zu formulieren und später die Wirksamkeit zu messen.  
 
Das Handlungsfeld 1 (Berufs- und Studienorientierung) umfasst alle Maßnahmen und Stan-
dardelemente auf der Basis eines vorhandenen bzw. noch weiter zu entwickelnden Berufs-
orientierungs-Curriculum. Eine Anmeldung zu einem Bildungsgang in der Sekundarstufe II 
stellt damit eine Auswahlentscheidung auf der Basis des zum Anmeldezeitpunkt formulierten 
Übergangsziels dar, die auf der Basis eines reflektierten und standardisierten Berufsorientie-
rungsprozesses getroffen wird. Diese Entscheidung kann bei Bedarf überdacht und verän-
dert werden und mündet in einen Übergang zum neuen Schuljahr. 
 
Für das Handlungsfeld 2 (Übergangssystem) werden die echten Übergänge in Anschlüsse 
abgebildet und in Form der Bewerbungsdaten/Anmeldedaten wird die konkrete Nachfrage 
nach Bildungsangeboten aufgezeigt. Konkrete Übergänge in die Angebote des Übergangs-
systems werden dokumentiert. Auf dieser Basis kann im Rahmen der Kommunalen Koordi-
nierung von KAoA das Angebot im Übergangssystem rechtkreisübergreifend beschrieben, 
analysiert und bewertet werden, um ggf. erforderliche Steuerungsbedarfe zu identifizieren 
(Angebotserweiterung, Angebotsanpassung, Koordination von Planungen, ….). 
 
Für das Handlungsfeld 3 (Steigerung der Attraktivität des dualen Systems) stellt der Über-
gangsbericht eine konkrete Datenbasis dar, um echte Übergänge aus Klasse 10 in die duale 
Ausbildung darzustellen. Unter Kenntnis der Ist-Situation können die KAoA-Akteure gezielte 
Maßnahmen planen (Ausbildungsbotschafter, …). Auswertungen in den Folgejahren ermög-
lichen, eine Erfolgswirksamkeit konkreter Aktionen und Aktivitäten zu messen (Verände-
rungsquote). Im Rahmen der dualen Ausbildung ist es möglich, die Fachhochschulreife zu 
erwerben (Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs im Kontext 
von KAoA). Angesichts der klaren Abschlussorientierung der Realschülerinnen und -schüler 
in Münster in Richtung Fachhochschulreife bzw. Abitur ist diese Möglichkeit mit Ausbil-
dungsbetrieben, potenziellen Auszubildenden, Berufskollegs, Kammern gemeinsam zu the-
matisieren und zu beraten. 
 
Das System umfasst (noch) keine Übergänge im Anschluss an Bildungsgänge der Sekun-
darstufe II. Bei entsprechender Planung und Konzeptionierung ermöglicht Schüler Online, 
auch die Anschlüsse aus Bildungsgängen der Sekundarstufe II zu dokumentieren. 
 
Im Handlungsfeld 4 (Kommunale Koordinierung) können mit allen Akteuren in KAoA u.a. 
Strategien und Aktionen datenbasiert diskutiert entwickelt werden.

18 
 
 
6. Übersicht der teilnehmenden Schulen (Datenbasis) 
 
 
Schulform Schulnname 
Schülerinnen und 
Schüler/Innen der 
Abgangsklassen 
Förderschule   105 
  Albert-Schweitzer-Schule 35 
  Richard-von-Weizsäcker-Schule 9 
  Uppenbergschule - Hauptstandort Kinderhaus 22 
  Uppenbergschule - Teilstandort Hiltrup 26 
  Uppenbergschule - Teilstandort Roxel 13 
Hauptschule   322 
  Droste-Hauptschule Roxel 42 
  Fürstenbergschule 47 
  Geistschule 61 
  Hauptschule Coerde 32 
  Hauptschule Hiltrup 44 
  Hauptschule Wolbeck 47 
  Waldschule Kinderhaus 49 
Realschule   736 
  Erich-Klausener-Schule 94 
  Erna-de-Vries-Realschule 89 
  Fürstin-von-Gallitzin-Schule 29 
  Geschwister-Scholl-Realschule 74 
  Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 88 
  Paul-Gerhardt-Realschule 74 
  Realschule im Kreuzviertel 120 
  Realschule Roxel 77 
  Realschule Wolbeck 91 
Gymnasium   1.050 
  Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 148 
  Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 145 
  Geschwister-Scholl-Gymnasium 52 
  Gymnasium Paulinum 129 
  Gymnasium Wolbeck 129 
  Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup 75 
  Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 53 
  Pascal-Gymnasium 114 
  Schillergymnasium 92 
  Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 113 
    2.213

Beratungsverlauf (6)

31.05.2016 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.06.2016 Integrationsrat
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.06.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 17 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus 22

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Details

Aktenzeichen
V/0103/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.05.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37