V/0103/2016
Übergang Schule - Beruf, KAoA und Übergangsbericht
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Anlage1_KAoA-Schulen_SJ_16_17
1440 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0103/2016 Übersicht der KAoA-Schulen im Schuljahr 2016/17 Gruppe * Schulform Schulname Anzahl Klassen SuS JG 7 1 Hauptschule Geistschule 2 54 Hauptschule Coerde 2 35 Hauptschule Hiltrup 2 45 Hauptschule Wolbeck 2 50 Waldschule Kinderhaus 2 41 Realschule Erich-Klausener-Schule 3 93 Fürstin-von-Gallitzin-Schule 2 39 Geschwister-Scholl-Realschule 3 84 Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4 108 Realschule im Kreuzviertel 4 115 Realschule Wolbeck 3 88 Erna-de-Vries-Realschule 4 102 Sekundarschule Sekundarschule Roxel 3 71 Zwischenergebnis Gruppe 1 925 2 Förderschule Albert-Schweitzer-Schule 1 16 Richard-von-Weizsäcker-Schule 1 7 Uppenbergschule 3 27 Gesamtschule Friedensschule 6 180 Gesamtschule-Münster-Mitte 4 116 Gymnasium Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5 146 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5 121 Geschwister-Scholl-Gymnasium 3 84 Gymnasium Paulinum 4 114 Gymnasium St. Mauritz 4 110 Gymnasium Wolbeck 5 137 Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup 4 100 Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 2 60 Marienschule, Gymnasium für Mädchen 5 130 Pascal-Gymnasium 4 91 Ratsgymnasium 3 68 Schillergymnasium 4 106 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4 120 Montessorischule Montessori-Schule Münster 1 25 Zwischenergebnis Gruppe 2 1758 Summe Gruppe 1und 2 2683 STAR Förderschule 80 STAR (inklusiver Baustein KAoA - Schule trifft Arbeitsleben) gesamt 80 *Gruppenordnung anhand der Struktur der LGH zur Ausschreibung der Potenzialanalyse
Anlage3_ Angebote_ÜSB_1-19
7951 Zeichen
1
Anlage 3 zur Vorlage V/0103/2016
19 Angebote im Übergang Schule – Beruf (hier Angebote 1 – 7):
Angebote für junge Menschen, deren bisherige Orientierungs- und Förderprozesse die Aufnahme einer Ausbildung
noch nicht sinnvoll erscheinen lassen
Nr. Bezeichnung Zuständige
Institutionen
Partner
Kooperation
Lernorte
Zielgruppe
Alter/TN-Dauer
Ziel Anschlussoption
1 Jugendwerkstatt
(Produktionsschule.NRW)
MFKJKS
AKJF
Kooperation:
AKJF
JAZ
gGmbH
Lernorte:
JiB
AVBK
fehlende Ausbildungsreife
erhebliche Defizite im erzieheri-
schen Bereich
multiple Problemlagen
16 – 20 Jahre
9 Monate
Unterstützung der Persönlichkeitsentwic k-
lung
Förderung v. Kompetenzen und Fähigke i-
ten, die Voraussetzung für gelingende Bi l-
dungsprozesse, Lebensges taltung und
berufliche Integration sind
Anschluss-
maßnahme
AA/JC
Schulabschluss
Ausbildung
2 Werkstattjahr Das Programm endete mit dem Schuljahr 2014/2015.
3 Aktivierungshilfen
§ 45 SGB III
BA Träger
BK
fehlende Ausbildungsreife
erhebliche Defizite im erzieheri-
schen Bereich
multiple Problemlagen
16 – 20 Jahre
6 Monate (opt. 12 Monate)
Motivation und Stabilisierung für eine
berufliche Qualifikation
Vorbereitung auf erfolgreiche
Maßnahmeteilnahme (BvB)
Anschluss-
maßnahme
AA/JC
Ausbildung
4 Berufsvorbereitende
Maßnahmen (BvB)
BA Träger
BK
Betrieb
nicht ausbildungsreif und nicht
berufsorientiert
ausbildungsreif, aber nicht beruf s-
orientiert
9 – 18 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer
Ausbildung
Vorbereitung auf den Hauptschula b-
schluss
Nachrangige Integration in Arbeit
Ausbildung
5 Ausbildungs-
vorbereitung
Typ A
(Teilzeit)
BA
MAIS
MSW
Träger
BK
Betrieb
nicht ausbildungsreif und nicht
berufsorientiert
fehlende Ausbildungsreife, beruf s-
orientiert
ausbildungsreif, aber nicht beruf s-
geeignet
Kopplung mit Trägermaßnah men
(BvB)
versicherungspflichtige Erwerbst ä-
tigkeit
12 Monate
Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vo r-
bereitung auf die Aufnahme einer Au s-
bildung
ggf. Erreichen des Hauptschulabschlu s-
ses
Ausbildung
weiterführender
Bildungsgang
2
Nr. Bezeichnung Zuständige
Institution
Partner
Kooperation
Lernorte
Zielgruppe
Alter/TN-Dauer
Ziel Anschlussoption
6 Ausbildungsvorbereitung
Typ B
(Vollzeit)
MSW BK
Betrieb
nicht, ausbildungsreif, nicht beruf s-
orientiert
fehlende Ausbildungsreife, beruf s-
orientiert
ausbildungsreif, nicht berufsgeei g-
net, schulmüde
Erwerb beruflicher Kenntnisse zur Vo r-
bereitung auf die Aufnahme einer B e-
rufsausbildung
ggf. Erreichen des Hauptschulabschlu s-
ses
Ausbildung
ggf. weiterführe n-
der Bildungsgang
7 Berufsfachschule MSW BK
Praktikums-
betrieb
ausbildungsreif, nicht berufsgeei g-
net
Erwerb anrechenbarer beruflicher
Kenntnisse zur Vorbereitung auf die
Aufnahme einer Berufsausbildung
Erreichen des Hauptschulabschlusses
nach Klasse 10 und /oder des mittleren
Schulabschlusses und ggf. Qualifikat i-
onsvermerk
Ausbildung
ggf. mit Anrec h-
nung
3
19 Angebote im Übergang Schule – Beruf (hier Angebote 8 – 13):
Angebote für junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbungen noch nicht direkt zu der Aufnahme
einer dualen Ausbildung geführt haben
Nr. Bezeichnung Zuständige
Institution
Partner
Kooperation
Lernorte
Zielgruppe
Alter/TN-Dauer
Ziel Anschlussoption
8 EQ und EQ Plus
§54 a SGB III
BA; JC Betrieb
BK
fehlende Ausbildungsreife, aber be-
rufsorientiert
ausbildungsreif, berufsgeeignet, aber
lernbehindert oder/und sozial benach-
teiligt
mit eingeschränkten Vermittlungsper-
spektiven
mind. 6, höchstens 12 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer
Ausbildung
Vermittlung von anrechenbaren B a-
siskompetenzen für Ausbildung
Ausbildung
(vorrangig betrie b-
lich, nachrangig
vollzeitschulisch mit
Kammerprüfung)
9 Berufsausbildung
in außerbetrieblichen
Einrichtungen (BaE)
§76ff. SGBIII
BA, JC
(Vermittlungspau-
schale 2000 €)
Träger
Betrieb
BK
ausbildungsreif, berufsgeeignet, aber
lernbehindert und/oder sozial benach-
teiligt
Aufnahme und Abschluss von Ausbi l-
dung
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung
nach Abschluss
Erwerbstätigkeit
10 Berufsausbildung
in außerbetrieblichen
Einrichtungen (BaE)
§76ff. SGBIII
BA
(Altvertrag)
Träger,
Betrieb
BK
ausbildungsreif, berufsgeeignet, aber
lernbehindert und/oder sozial benach-
teiligt
Aufnahme und Abschluss von Ausbi l-
dung
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung
nach Abschluss
Erwerbstätigkeit
11 Außerbetriebliche
Ausbildung/
Verbundausbildung
entspr.
Programmver-
antwortung,
z.B. MAIS
Träger
Betrieb
BK
eingeschränkte
Vermittlungsperspektiven
erfolgreichen Abschluss von Ausbi l-
dung ermöglichen
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung
nach Abschluss
Erwerbstätigkeit
12 Vollzeitschulische
Ausbildung
nach Landesrecht
MSW Betrieb
BK
eingeschränkte
Vermittlungsperspektiven
24 – 36 Monate, je nach Bildungsgang
erfolgreichen Abschluss von Ausbil -
dung ermöglichen
nach Abschluss
Erwerbstätigkeit
13 Vollzeitschulische
Ausbildung
nach BKAZVO
MSW Betrieb
BK
eingeschränkte
Vermittlungsperspektiven
erfolgreichen Abschluss von Ausbil -
dung ermöglichen
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung
nach Abschluss
Erwerbstätigkeit
4
19 Angebote im Übergang Schule – Beruf (hier Angebote 14 – 19):
Angebote für junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot erhalten müssen
Nr. Bezeichnung Zuständige
Institution
Partner
Kooperation
Lernorte
Zielgruppe
Alter/TN-Dauer
Ziel Anschlussoption
14 Eignungsabklärung/
Arbeitserprobung
§112 Abs. 2 SGB III
i.V.m.
§33 Abs. 4 SGB IX
BA BBW oder
vergleichbare
Einrichtung nach
§35 SGB IX
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
Eignungsabklärung bis 60 Tage
Arbeitserprobung bis 20 Tage
Unterstützung zur Auswahl der im
Reha-Verfahren erforderlichen Lei s-
tungen
Ausbildungsvor-
bereitung
Ausbildung
Arbeitsaufnahme
15 BvB-Reha
aktuell 24 Plätze
BA Lernen
fördern e.V.
Betrieb
BK
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
11 Monate
Vorbereitung auf die Aufnahme einer
Ausbildung
Vorbereitung auf die Aufnahme einer
Arbeit
Ausbildung
Arbeitsaufnahme
16 Berufliche
Ausbildung
BA
Vermittlungs-
pauschale bei
Übernahme in b e-
triebliche Ausbi l-
dung oder Integrat i-
on in Arbeit
Träger
Betrieb
BK
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
Abschluss einer Ausbildung mit dem
Ziel der anschließenden Integration in
Arbeit
Wechsel in b e-
triebliche Ausbi l-
dung
nach Berufsa b-
schluss Arbeit s-
aufnahme
17 Unterstützte
Beschäftigung
BA Träger
Betrieb
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
(Grenzfälle geistig behinder-
te/lernbehinderte Menschen, psy-
chisch behinderte Menschen)
i.d.R. 2 Jahre
Orientierung
Qualifizierung
Stabilisierung
Integration
in Erwerbstätigkeit
18 Eingangsverfahren
und Berufsbildung s-
bereich in einer
Werkstatt
BA Werkstatt
für
behinderte Me n-
schen
(schwerbehinderte) Rehabilitanden
(häufig geistig behinderte Men-
schen, psychisch behinderte Men-
schen und schwerstmehrfach be-
hinderte Menschen)
Eingangsverfahren: 3 Monate
Berufsbildungsbereich: 24 Monate
Integration in
den ersten Arbeitsmarkt
Übernahme in eine Werkstatt
Intergration in
den ersten A r-
beitsmarkt
Übernahme in eine
Werkstatt
19 100 zusätzliche Au s-
bildungsplätze für
behinderte Jugendl i-
che und junge E r-
wachsene in NRW
MAIS
BA
ausbildungsplatzsuchende behi n-
derte Jugendliche und junge E r-
wachsene
Dauer der Ausbildung
erfolgreicher Abschluss einer Beruf s-
ausbildung mit dem Ziel der anschli e-
ßenden Integration für Arbeit
nach Berufsa b-
schluss in Erwerb s-
tätigkeit
Anlage2_KAoA-Schulen_SJ_15_16
1265 Zeichen
Übersicht KAoA im Schuljahr 2015/16 Anlage 2 zur Vorlage V/0103/2016 SuS Träger PA SuS Träger (PA/BFE) LWL-Schulen 0 / 0 / s. Statistik 0 Albert-Schweitzer-Schule 0 / 26 HBZ 26 Uppenbergschule - Hauptstandort Kinderhaus 0 / 13 SBH West 13 Uppenbergschule - Teilstandort Roxel 0 / 9 SBH West 9 Uppenbergschule - Teilstandort Hiltrup 0 / 8 SBH West 8 Geistschule 0 / 74 HBZ 62 Hauptschule Hiltrup 0 / 60 HBZ 54 Hauptschule Wolbeck 0 / 40 HBZ 40 Waldschule Kinderhaus 0 / 50 SBH West 48 Sekundarschule Roxel 67 SBH West 27 HBZ 94 Gesamtschule Münster Mitte 0 / 117 HBZ 117 Friedensschule 86 HBZ* 92 HBZ 178 Geschwister-Scholl-Realschule 81 SBH West 0 / 81 Realschule Wolbeck 74 SBH West 0 / 74 Johannes-Gutenberg-Realschule 90 SBH West 0 / 90 Erna-de-Vries-Realschule 88 SBH West 0 / 88 Realschule im Kreuzviertel 87 SBH West 0 / 87 Gymnasium Wolbeck 124 HBZ* 0 / 124 Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 108 HBZ* 0 / 108 Pascal-Gymnasium 83 HBZ* 0 / 83 Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 115 HBZ* 0 / 115 Gymnasium St. Mauritz 98 HBZ* 0 / 98 1.101 516 1.617 KAoA-Land/ESF *: betriebliche Berufsfelderkundungen Anlage 2 zur Vorlage V/0103/2016 ges. HBZ* : in Kooperation mit dem Institut für Bildungskooperation ifbk Schule KAoA-Land/ESF * KAoA-BOP STAR (inklusiver Baustein KAoA)
Berichtsvorlage
44630 Zeichen
V/0103/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Übergang Schule - Beruf, KAoA und Übergangsbericht Beratungsfolge 31.05.2016 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 01.06.2016 Integrationsrat Bericht 08.06.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 14.06.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 15.06.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 28.06.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: 1. Vorbemerkungen Der Übergang von der Schule in Studium oder Beruf stellt einen zentralen Schnittpunkt in der Biografie aller jungen Menschen dar. Während in der Schule curricular der Beginn von Maßna h- men der Berufs- und Studienorientierung in den Klassen 7 bis 8 verortet ist, beginnt de facto die Ausbildung und Hinführung zu Interessen, Neigungen und Fähigkeiten bereits im frühesten Ki n- desalter. Auch nach erfolgten Übergängen stellt sich die Lebens - und Berufssituation mittlerweile vol l- kommen anders dar. Die klassischen Muster des Verbleibs in einem Beruf bis zum Rentenalter sind längst überholt. Übergänge finden auch im späteren Berufsleben immer häufiger statt und erfordern, neben der Flexibilität und Bereitschaft des Einzelnen zu lebenslangem Lernen, Stru k- turen, die das begleiten und ermöglichen. Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Fort- und Weiterbildung sind dabei ebenso grundlegend wie Kompetenzfeststellungsverfahren etc. Gegenwärtig erhält der Übergang Schule -Beruf zusätzliche Bedeutung und Dimension vor dem Hintergrund der Zuwanderung v on Menschen aus Krisengebieten. Diese kommen mit ihren je eigenen Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen in ein „neues Leben“, in dem formale Bi l- dungsabschlüsse meist Voraussetzung für gelingende Übergänge sind. Die Hinführung zum E r- werb dieser Abschlüsse erfolgt in den Regelsystemen der bestehenden Strukturen. Diese ermög- lichen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Prinzip jederzeit ein Umsteigen und Aufsteigen. Angesichts allerdings zum Teil vollkommen fehlender schulischer Vorkenntnisse bei Flüchtlingen, die unter Umständen im Alter von 14 Jahren noch keine Schule besucht haben, sind diese b e- stehenden Strukturen auch an die aktuellen Herausforderungen anzupassen. Deutlich wird dies u. a. daran, dass die Verteilung der neu zugewanderten Kinder und Jug endlichen in der Seku n- Vorlagen-Nr.: V/0103/2016 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 12.05.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0103/2016 darstufe I auf die unterschiedlichen Schulformen zeigt, dass ca. zwei Drittel der Schülerinnen und Schüler der Schulform Hauptschule zugeordnet werden. Es zeigt sich einmal mehr, dass der kommunale Auftrag, den Übergang Schule -Beruf zu gestal- ten, nicht Aufgabe nur eines Amtes ist und sein kann. Wie in kaum einem anderen Bereich gilt es hier ämter -, dezernats - und institutionsübergreifend zu agieren. Neben der Stadt Münster sind insbesondere auch die Schulaufsicht, die Agentur für Arb eit, die Wirtschaft, die Kammern, die Hochschulen und viele weitere Beteiligte in den Prozess eingebunden. Das Amt für Schule und Weiterbildung übernimmt im Bereich Übergang Schule -Beruf eine koor- dinierende Funktion und ist zum Teil selbst Anbieter von H ilfen und Maßnahmen zur Vermeidung von Schulabbruch, Förderung von Anschlüssen bzw. für die Herstellung von Schul - oder Ausbil- dungsfähigkeit. Sowohl die integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung, die Neuko n- zeption der Schulsozialarbeit wie auch der Aufbau einer datenbasierten Steuerung im Bildung s- management sind darüber hinaus Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Gestaltung von Übergängen jedweder Art. Um eine aktualisierte Standortbestimmung vornehmen zu können und gewissermaßen eine neue Startlinie zu definieren, legt das Amt für Schule und Weiterbildung mit dieser Vorlage erstmalig einen Übergangsbericht vor, der die Übergänge im Schuljahr 2014/2015 auf der Grundlage der Plattform „Schüler Online“ in den Fokus nimmt und dokumentiert. Darüb er hinaus ist es Ziel der Vorlage, Transparenz zu schaffen über die den Übergang begleitenden Maßnahmen bzw. die Hilfen, die greifen, wenn Übergänge zu scheitern drohen oder bereits gescheitert sind. Im Fokus steht hierbei das Landesprogramm „KAoA“ (Kein Anschluss ohne Abschluss). Mit di e- ser Initiative ist das Land NRW angetreten, dem Prozess der Berufs - und Studienorientierung einen verbindlichen Rahmen zu geben. Seit dem Schuljahr 2012/2013 nehmen in vier Wellen aufwachsend die Jugendlichen ab der 8. Ja hrgangsstufe an Maßnahmen zur Berufs - und Studi- enorientierung teil. Sie schließen ihren individuellen Orientierungsprozess in der Schule mit einer konkreten beruflichen Qualifizierungsperspektive und einer schriftlichen Anschlussvereinbarung mit dem Ziel a b, einem raschen Eintritt in eine geeignete Ausbildung oder ein Studium zu mei s- tern. Grundlegendes Ziel von KAoA ist, durch einen strukturierten Übergang unnötige Warteschleifen zu ersparen und/oder Fehlentscheidungen zu minimieren. Die Wahl eines passen den Ausbi l- dungsberufs oder Studiengangs erhöht die Chancen, diesen auch erfolgreich abzuschließen und schließlich einer Erwerbstätigkeit mit einem gesicherten Einkommen nachgehen zu können. D a- mit ist die Basis gelegt für ein selbstbestimmtes Leben sowie ge sellschaftliche und soziale Tei l- habe. Damit schulische Berufsorientierung und Übergänge in Ausbildung und Studium gelingen, u m- fasst das Umsetzungskonzept Aktivitäten in folgenden Handlungsfeldern: Handlungsfeld 1: Berufs- und Studienorientierung Handlungsfeld 2: Umgestaltung des Übergangssystems Handlungsfeld 3: Steigerung der Attraktivität des dualen Systems Handlungsfeld 4: Kommunale Koordinierung Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) hat die Federführung für die Einfü h- rung des Landesvorhabens übernommen. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) ist besonders für das Handlungsfeld 1 der wichtigste Umsetzungspartner. Die Kommunale Koordinierung ist für das Land zentrales Element einer erfolgreichen Umsetzung von „Kein Anschluss ohne Abschluss“ vor Ort. Denn nur auf lokaler Ebene können die Refor m- aufgaben auch geleistet werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Vernetzung aller relevanten A k- teure. 3 V/0103/2016 Insoweit ergänzt und systematisiert „Kein Anschluss ohne Abschluss“ mit den Strukturen und den verbindlichen Rahmenbedingungen das von den Kommunen im Rahmen des Übergangs Schule- Beruf verfolgte Ziel, gelingende Lern- und Lebensbiografien zu ermöglichen. 2. Handlungsfeld „Kommunale Koordinierung“ Kommunale Koordinierung ist ein Instrument des Landes NRW, um das geplante Gesamtsystem auf lokaler Ebene einzuführen. Die Koordinierungsstellen, die bei den Kommunen eingerichtet wurden, dienen einer verbindlichen und flächendeckenden Umsetzung der Angebote der Berufs - und Studienorientierung für alle Schülerinnen und Schüler in den allgemeinbildenden Schulfo r- men. Sie übernehmen darüber hinaus die regionale Koordination und Kooperation innerhalb des Programms. Die Koordinierungsstelle ist Ansprechpartnerin des Landes auf der lokalen Ebene und fungiert als Schaltstelle zwischen den beteiligten lokalen Akteuren. Insofern ist Kommunale Koordinierung kein rein struktureller, technischer -organisierender Faktor, sondern ein Prozess aller Partner vor Ort mit der kommunalen Koordinierungsstelle als Ansprechpartnerin, die ein gemeinsames Handeln und Vorgehen im Sinne des Landes federführend organisiert und die n ö- tigen Abstimmungsprozesse initiiert. Die Stadt Münster hat diese Aufgabe mit politischem Beschluss und anschließender Unterzeic h- nung der Absichtserklärung im Jahr 2013 übernommen. Seit dem 01.09.2013 hat die Stabsstelle „Übergang Schule-Beruf“ im Amt für Schule und Weiterbildung die Aufgaben der Kommunalen Koordinierung übernommen. Den über den planmäßigen Stellenbestand hinausgehenden Pers o- nalbedarf von 1,6 Stellen finanziert das Land NRW zunächst bis zum 31.12.2017. „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sieht zum einem die Einführung verbindlicher Standardelemen- te der Berufs - und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen der Sekund arstufe I und II vor. Die Ausgestaltung und Umsetzung der Standardelemente (s.u.), die innerschulische Koordination und Integration in bestehende schulische Konzepte, die Angebotsplanung bis hin zur Klärung von Zuständigkeiten und notwendigen, organisatori schen Rahmenbedingungen liegt in der Zuständigkeit der Schulen bzw. der schulfachlichen Verantwortung. Die Kommunale Koo r- dinierungsstelle bzw. die Stadt als Schulträger unterstützt die Schulen in diesem Prozess, indem sie einen organisatorischen Rahmen bie tet, Gedankenaustausch initiiert, Informationen übermi t- telt bzw. Anliegen aufgreift, die dem Land im Prozess der Ausgestaltung des Programms mitz u- teilen sind. Hier fungiert die Kommunale Koordinierungsstelle als Transferstelle in beide Richtu n- gen. Es wurden Kommunikationsstrukturen hierfür entwickelt: Die Zusammenarbeit mit den Studien - und Berufswahlkoordinatoren der Schulen etwa wird in Kooperation mit der Bezirksregierung Münster vorbereitet und durchgeführt. Die inhaltliche Auseinandersetzung zu den KA oA-Themen und konkrete praktische Hilfestellungen (z.B. Ablaufplan Potenzialanalyse, Organisation Beruf s- felderkundung, Anwendung Portfolio etc.) und die Absicherung eines gesicherten Information s- austausches stehen hier im Mittelpunkt. Darüber hinaus wirkt die Kommunale Koordinierungsstel- le stellvertretend auch in Arbeitszusammenhängen auf Landesebene bzw. auf der Ebene der Bezirksregierung mit, in der es um die Ausgestaltung der einzelnen Standardelemente und die Übermittlung der Erfahrungen der Schulen in der Umsetzung oder guter Praxisbeispiele geht. Zum anderen liegt der Fokus der Landesinitiative – mehr als in früheren Programmen – neben der innerschulischen Umsetzung und Entwicklung der Instrumente auf der Überprüfung und ggf. Neugestaltung bestehender Netzwerke und Kooperationsstrukturen der lokalen Partner. Auf Grundlage der kommunal bereits aufgebauten Strukturen zwischen den im Übergang Schule - Beruf tätigen Akteuren, aber auch - im Sinne des Querschnittgedankens – existierender Bi l- dungsnetzwerke und Präventionsketten, sollen die strukturellen Rahmenbedingungen für ein g e- lingendes Übergangsmanagement überdacht und (schlank) optimiert werden. Die strukturelle Gestaltung der lokalen Gremienarbeit mit den in Münster beteiligten Akteuren im KAoA-Prozess wurde bereits in der letzten Berichtsvorlage V/0229/2015 vorgestellt. 4 V/0103/2016 Das Netzwerk Schule -Wirtschaft hat im Hinblick auf die institutionelle Verankerung der Han d- lungslinien und -schwerpunkte im gesamten Bereich des Übergangs eine wichtige Funktion. D a alle beteiligten Institutionen ebenso landesseitig in den KAoA -Prozess eingebunden sind, sorgt es d afür, dass eine Abstimmung der Interessen und deren Einbringung gezielt stattfindet. Die enge Verbindung mit der operativen Ebene ermöglicht die bedarfsges teuerte Einbeziehung der fachlich zuständigen Ebene. Bei der letzten Sitzung im April 2016 wurde schwerpunktmäßig zur Situation schulpflichtiger und nicht mehr schulpflichtiger Flüchtlinge in Münster beraten. Von hohem Stellenwert ist die erreichte inter kommunale Vernetzung mit den Münsterlandkreisen (KoKo Münsterland). Seit Ende 2015 ist die fachliche Zusammenarbeit zu den konkreten Han d- lungsfeldern (s.o.) in Gang gesetzt worden. Ziel ist die regionale Abstimmung von Aktivitäten und eine mögliche regionale Bündelung von Aufgaben. Landesweit werden regelmäßige Regionaltref- fen durch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (GIB) im Auftrag des Landes durchgeführt. Die aktuelle überregionale Zusammenarbeit ist kennzeichnet durch fortschreitend e Vertiefung der inhaltlichen Auseinandersetzung. Im Handlungsfeld „Berufs - und Studienorientierung“ führen die Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Soziales und Schule und Weiterbildung gemeinsam mit den Bezirksregierungen und den Kommunalen Koordinieru ngen in NRW Workshops zur Umsetzung verschiedener KAoA - Elemente durch. Zur Umsetzung der Aktivitäten im Handlungsfeld „Gestaltung des Übergangs“ wurden die Ko m- munalen Koordinierungen erstmals in die vom Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Soziales eingeführte Workshop-Reihe zum Themenschwerpunkt „Rolle und Einbindung der zugelassenen kommunalen Träger (zkT, SGB II) in KAoA“ einbezogen. Durch diese Vernetzungen sind zum einen Verschlankungen der Strukturen (durch koordinierte Kommunikation mit gemeinsam en Partnern wie z.B. Agentur, Zentralen Studienberatungen, Kammern), praktische Synergien (etwa Erarbeitung von Qualitätskriterien, Erstellung von Chec k- listen, gemeinsame Plattformen o.ä.) bis hin zu der Vereinbarung durchsetzungsfähiger Positi o- nen bzw. Handlungspläne gegenüber dem Land möglich. Die Kommunale Koordinierungsstelle setzt sich – auch im Sinne des integrierten, ämterübergre i- fenden Blickwinkels außerdem zur Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Querschnittsaufgaben (Migration, Gender, Inklusion) , die sich die Landesinitiative im Programm ausdrücklich zu eigen macht, bei der Umsetzung der Standardelemente wie auch den konzeptuellen Planungen und Absichtserklärungen berücksichtigt werden. 5 V/0103/2016 Migration Ziel ist, bei der Umsetzung der Standardelemente auf die besondere Ausgangssituation und die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler mit Migrationsvorgeschichte zu achten. Gegebenenfalls sind einzelne Elemente zu modifizieren, so dass alle Schülerinnen und Schüler ihren Berufsorien- tierungsprozess optimal gestalten können. Gender Um das Landesvorhaben gendersensibel anzustoßen und mit umzusetzen , unterstützt die Kom- munale Koordinierung das Aktionsbündnis Girls Day . Das Frauenbüro ist ein Partner im Pr ozess bei der Umsetzung von KAoA. Durch die Einbindung de s Frauenbüros Münster in Facharbeit s- kreisen wird das Landesvorhaben genderkompetent unterstützt. Umgesetzt wurde in Münster die Möglichkeit, den Girls Day als einen von drei Berufsfelderkundungen zu nutzen. Gemeinsame Aufgabe ist es für „Gender Themen“ besonders im Übergang Schule-Beruf zu sensibilisieren. Inklusion Im Querschnittsbereich Inklusion ist die Kommunale Koordinierung vernetzt mit vielen Akteuren und Institutionen. Das Thema inklusive Berufsorientierung stellt sowohl Förderschulen als auch Schulen im Gemeins amen Lernen vor neue Herausforderungen. Enge Kooperationen existieren zum inklusiven Baustein von KAoA – STAR: Schule trifft Arbeitsleben – mit der Koordinierung s- stelle beim Landschaftsverband und dem Integrationsfachdienst. Die Kommunale Koo rdinierung ist in das Themenfeld Inklusiver Arbeitsmarkt eingebunden und hat sich an dem Fachtag zum Thema beteiligt ( Beschlussvorlage V/0303/2015/1: Ratsantrag A-R 0027/2013: Teilhabe an A r- beit für Menschen mit Behinderung in Münster erhöhen - einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen). Weitere Schnittstellen ergeben sich zu den Projekten und zuständigen Akteuren, die sich um andere identifizierte Zielgruppen wie etwa Schüler aus ‚bildungsfernen’ Familien, Jugendliche mit eingeschränkter Ausbildungsfähigkeit, Familien mit Kindern im SGB II Bezug, Schulmüde etc.) kümmern (vgl. auch Projektförderung). 3. Handlungsfeld „Berufs- und Studienorientierung“ Die Umsetzung des Landesvorhabens erfolgt schrittweise. Das gilt sowohl für den Einstieg der weiterführenden Münsterschen Schulen als auch für die Einführung der Standardelemente. 3.1 Teilnahme von Schulen – Anzahl von KAoA-Schülerinnen und Schülern Schuljahr 2014/2015 Teilnahme von 15 Schulen Schuljahr 2015/2016 Teilnahme von 23 Schulen Schuljahr 2016/2017 Teilnahme von 32 Schulen Ab dem Schuljahr 2016/2017 nehmen alle öffentlichen Schulen verpflichtend und Schulen in pr i- vater Trägerschaft auf freiwilliger Basis teil. Eine Übersicht der insgesamt 32 KAoA -Schulen ist als Anlage 1 beigefügt. 6 V/0103/2016 Entwicklung der Schülerzahlen nach Schuljahr und Schulform 3.2 KAoA-Standardelemente – Ergebnisse und aktueller Stand Zur Umsetzung einer geschlechter -, migrationssensiblen und systematischen Berufs- und Studi- enorientierung werden Standardelemente ab der 8. Klasse in allen allgemeinbildenden Schulen eingesetzt. Die Kommunalen Koordinierungsstellen organisieren Abstimmungsprozesse mit allen beteiligten und verantwortlichen Partnern zur Umsetzung der Standardelemente. Da eine ausführliche Erläuterung zu den Standardelementen bereits Teil der Berichtsvorlage V/0229/2015 war, folgt eine Fokussierung auf die konkreten Aufgaben der Kommunalen Koord i- nierung und die erzielten Ergebnis se bei der Einführung des neuen Übergangssystems in Mün s- ter. Standardelemente der Beratung in Schulen und Gestaltung schulischer Strukturen Die Umsetzung dieser insgesamt sieben Standardelemente obliegt der Schulaufsicht und den KAoA-Schulen. Das gilt insbesondere für die Entwicklung von Curricula zur Berufs - und Studien- orientierung. Die Kommunale Koordinierung unterstützt den fachlichen wie praktischen Diskurs von Schulaufsicht und Schulen zur Umsetzung der Standardelemente durch die Organisation und Umsetzung des Facharbeitskreises der Berufs - und Studienwahlkoordinatorinnen und - koordinatoren. Portfolioinstrument In Münster ist der Berufswahlpass NRW das von den Schülerinnen und Schülern genutzte Portfo- lioinstrument zur Dokumentation ihres beruflichen Orientierungsprozesses. Der Einsatz des Port- folioinstruments, mögliche inhaltliche Änderungen oder schulformspezifisch sinnvolle Ergänzu n- gen wurden im Facharbeitskreis der Berufs - und Studienwahlkoordinatorinnen und - koordinatoren mit Experten diskutiert. Möglichkeiten der Nutzung des Portfolioinstruments für die berufliche Beratung wurden jüngst mit dem lokalen Partner Jobcenter thematisiert. 7 V/0103/2016 Potenzialanalysen Die Potenzialanalysen in den 8. Klassen dienen einer ersten Selbst- und Fremdeinschätzung von personalen, sozialen und fachlichen Potenzialen der Schülerinnen und Schüler. Die Kommunale Koordinierung regelt im Rahmen der Ausschreibung durch die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) die Losbildung und inform iert Schulaufsicht und Schulen über die Vergabe an freie Träger. Darüber hinaus organisiert die Kommunale Koo r- dinierung gemeinsam mit Schulen und Trägern die zeitliche Umsetzung der Potenzialanalyse und sichert die Kommunikation zwischen allen beteiligten Partnern mit dem Ziel einer qualitativ wert i- gen Umsetzung des Standardinstruments vor Ort. Eine Übersicht über die Organisation und Finanzierung von Potenzialanalysen nach KAoA -Land- Standard, BOP -Berufsorientierungsprogramm des Bundes und STAR in den Schu ljahren 2014/2015 und 2015/2016 ist in Anlage 2 beigefügt. Schuljahr 2014/2015 o 770 Schülerinnen und Schüler (1x Hauptschule, 3x Realschulen, 3x Gymnasien, 1x Gesam t- schule) nahmen an den ESF-finanzierten Potenzialanalysen (KAoA-Land) teil. o 240 Schülerinnen und Schüler (4x Förderschulen, 2x Hauptschulen, 1x Gesamtschule) na h- men an den vom Bund finanzierten Potenzialanalysen (BOP -Berufsorientierungsprogramm: Kombination aus Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen beim Träger) teil. o Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Unterricht absolvierten im Programm STAR (Schule trifft Arbeitsleben) eine zwei - bzw. mehrtägige Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen (Begleitung/Beratung durch den Integrationsfachdienst). Schuljahr 2015/2016 o 1.101 Schülerinnen und Schüler (5x Realschulen, 5x Gymnasien, 2x Gesamtschulen, 1x S e- kundarschule) insgesamt sind für eine KAoA-Land-Potenzialanalyse vorgesehen. o 516 Schülerinnen und Schüler (4x Förderschulen, 4x Hauptschulen, 2x Gesamtschulen) nehmen an KAoA-BOP teil. o Die Potenzialanalysen werden vom Handwerkskammerbildungszentrum (HBZ) und der Stif- tung Bildung & Handwerk ( SBH West) teilweise in Kooperation mit dem Institut für Bildung s- kooperationen (IfBk) umgesetzt. o Schülerinnen und Schüler in Fördersc hulen und im Gemeinsamen Lernen absolvieren im Programm STAR eine zwei - bzw. mehrtägige Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen (Begleitung durch den IFD). Die Kommunale Koordinierung bemängelte im Schuljahr 2015/2016 die organisatorische und inhaltliche Umsetzung von Potenzialanalysen an einigen Gymnasien bzw. Gesamtschulen durch einen Träger im Schuljahr 2015/2016. Infolgedessen wurde dem Träger durch die LGH die Kü n- digung ausgesprochen. Der Träger ist mittlerweile landesweit von dem Vergabeverfahren ausge- schlossen. Schuljahr 2016/2017 o Der Gesamtbedarf für Potenzialanalysen liegt in Münster für das Schuljahr 2016/17 bei 2.683 Plätzen. o Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Unterricht werden auch im Schuljahr 2016/2017 im Programm STAR (Schule trifft Arbeitsleben) eine zwei - bzw. mehrtä- gige Potenzialanalyse und Berufsfelderkundungen absolvieren. Ab dem Schuljahr 2016/2017 gibt es ausschließlich eine zentrale Ausschreibung für alle Potenz i- alanalysen durch die LGH, da eine Weiter leitung der Gelder an Kommunen durch die Finanzg e- ber RD NRW und BMBF rechtlich ausgeschlossen ist. Mit der zentralen Ausschreibung wird die Einhaltung einheitlicher Qualitätsstandards für die Potenzialanalyse nach Auffassung des Landes erleichtert. 8 V/0103/2016 Die Potenzialanalysen an allen Schulformen (Haupt- und Realschulen, Sekundarschule, Gymna- sien und Gesamtschulen ) werden im kommenden Schuljahr vom Handwerkskammerbildung s- zentrum durchgeführt. In den vergangenen Schuljahren waren die Erfahrungen bei der Umsetzun g und hinsichtlich der Ergebnisse der Potenzialanalysen sehr unterschiedlich. Grundsätzlich besteht der Eindruck, dass Eltern und Schulen die Einführung dieses Analyseinstruments begrüßen. Weiterhin besteht von Seiten einiger Gymnasien der Wunsch nach einer (weiteren) Potenzialana- lyse in der Sekundarstufe II. Berufsfelderkundungen Für alle Schulformen sind Berufsfelderkundungen (BFE) mit dem Ziel der beruflichen Orienti e- rung in Klasse 8 vorgesehen. Für die Akquise der betrieblichen BFE -Plätze sind die Par tner des Ausbildungskonsenses verantwortlich. Die Kommunale Koordinierung kümmert sich um Institut i- onen ohne Kammerzugehörigkeit, um u.a. Plätze im Bereich öffentliche Verwaltung, Behörden, Gesundheit, etc. zu akquirieren. Schuljahr 2014/2015 o Die Berufsfelderkundungen fanden vom 01.06. – 19.06.2015 statt. o Die Schülerinnen und Schüler absolvierten mindestens einen BFE -Tag (Vereinbarung mit Partnern). o Das Buchungsportal www.kaoa-praxis.de nutzten 465 Schülerinnen und Schülern. Von 84 Unternehmen wurden 667 Plätze eingestellt. 341 BFE -Plätze buchten die Schülerinnen und Schüler über das Portal. Schuljahr 2015/2016 o Die Berufsfelderkundungen finden statt vom 14.03. – 17.03. und vom 27.06. – 30.06.2016. o Das Buchungsportal www.kaoa-praxis.de wurde weiterentwickelt. Neuen KAoA-Schulen wur- den die Funktionen und Prozesse vorgestellt und Akteure in den neuen Schulen wurden in einer Anwenderschulung geschult. o Ziel ist, dass alle 1.101 Schülerinnen und Schüler mindestens einen Berufsfelderkundungstag absolvieren. In der ersten Buchungsphase im Februar 2016 wurden bereits 778 der 880 ei n- gestellten Plätze gebucht. Für die zweite Buchungsphase der BFE -Tage im Juni sind noch freie Plätze verfügbar. Laufend werden neue BFE-Plätze eingestellt. o Neben den BFE-Plätzen, die über das Portal gebucht werden können, akquirieren bzw. org a- nisieren Erziehungsberechtigte und Schulen weitere Plätze. Eine Erhebung in den KAoA - Schulen hat gezeigt, dass für den Märzzeitraum knapp 200 Plätze zusätzlich zum Portala n- gebot akquiriert wurden. Eine Prognose der KAoA -Schulen für den Junizeitraum geht von über 700 Plätzen aus. o Die Vielzahl der Akquisetätigkeiten ermöglicht, dass ein Großteil der Schüler mindestens zwei BFE-Tage absolvieren wird. o Ca. 2.000 Schülerinnen und Schüler haben am Girls‘ - bzw. Boys‘ Day teilg enommen. Einem Teil der Schülerinnen und Schüler wird der Tag dann als BFE-Tag anerkannt , wenn der KAoA-Standard eingehalten wird. Schuljahr 2016/2017 o Ziel ist, dass alle 2.683 Schülerinnen und Schüler nach Teilnahme an einer Potenzialanalyse drei BFE-Tage in Unternehmen und Institutionen bzw. bei Bildungsträgern absolvieren. o Schulen und Schulaufsichten planen, welche Schülerinnen und Schüler für ein e trägerg e- stützte Berufsfelderkundung vorgesehen sind. o Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat Workshops initiiert, um auf Lande s- ebene Vereinbarungen zu den Abläufen und Verantwortlichkeiten bei der Planung und U m- 9 V/0103/2016 setzung von trägergestützt en Standardelementen der Berufsorientierung im Rahmen von KAoA zu treffen. o Konkrete Planungsparameter zu Umsetzung der Quote, dass 25 % der KAoA -Schüler für trägergestützte Praxisphase seitens des Landes NRW eingeplant sind, werden noch vor den Sommerferien 2016 erwartet. Kommunale Koordinierung, Kammervertreter und KAoA -Leitungsteam der Bezirksregierung Münster diskutieren aktuell, welche Zeiträume/Tage für Berufsfelderkundungen (auch innerhalb des Regierungsbezirkes) festgelegt werden. Praxiskurse Die Praxiskurse ermöglichen Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf ab Kla s- se 9 vertiefte praktische Erfahrungen mit Blick auf die erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen in einem Berufsfeld. Schuljahr 2014/2015 o Teilnahme von 36 Schülerinnen und Schüler von Förder-, Haupt- und Gesamtschulen an ins- gesamt drei Angeboten. o Die Durchführung erfolgt durch das Handwerkskammerbildungszentrum (HBZ), SBH West und dem Verein Selbständigkeitshilfe bei Teilleistungsschwächen (SeHT e.V.). Schuljahr 2015/2016 o Im ersten Schulhalbjahr haben ca. 35 Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulformen (FS, HS, RS, GS) an drei Praxiskursen teilgenommen. Ein Kurs konnte aufgrund mangelnder Anmeldezahlen nicht stattfinden. o Die Kommunale Koordinierung hat Angebot und Nachfrage für das 2. Halbjahr abgestimmt. Schuljahr 2016/2017 Die Planungen in Münster werden nach Bekanntwerden der Rahmendaten aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in Angriff genommen. Das Standardelement wird von Schulen und Trägern als grundsätzlich positiv bewertet. Die Organisation von Praxiskursen stellt Träger und Schulen indes vor große Herausforderungen. Diese Herausforderungen beziehen sich auf die konkrete Organisation in Form von Terminen und Logistik zwischen S chulen, Wohnort und Träger. Koordinierte Übergangsgestaltung mit Anschlussvereinbarung Dieses Standardelement soll die Ergebnisse des individuellen Berufs - und Studienorientierungs- prozesses abbilden. Ziel ist, dass alle Schülerinnen und Schüler zum Ende der 9. Klasse; spätes- tens jedoch zu Beginn des 10. Schuljahres eine Abschlussvereinbarung verfassen. Diese Reg e- lung gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der Jahrgangsstufe 9 in die Ein- führungsphase bzw. Qualifizierungsphase 1 am Gymnasium wechseln. Ende des Schuljahres 2015/2016 werden die ersten KAoA -Schülerinnen und -Schüler dieses Standardelement nutzen. In einem Gespräch notieren Schülerin/Schüler, Lehrerin/Lehrer und Eltern/Erziehungsberechtigte die Ergebnisse des Orientierungsp rozesses und mögliche A n- schlussperspektiven. Bei Einverständnis der/des Jugendlichen kann die Agentur für Arbeit hinz u- gezogen werden. Parallel zur Abschlussvereinbarung sind die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, ihre gepla n- ten Schritte in das Online-Tool „Eckdaten Online Erfassung (EckO)“ einzutragen. Das Einpflegen der Daten erfolgt freiwillig und wird durch eine Lehrkraft angeleitet. Das Land verspricht sich von den Daten eine bessere Übersicht über die regionalen Angebot s- bedarfe. 10 V/0103/2016 Studienorientierung Aufgabe des Standardelements Studienorientierung ist die Entwicklung von Angeboten für die Schüler, um sich über die Studienvoraussetzungen für die von ihnen bevorzugten Berufsfelder bzw. Berufsbilder zu informieren. Die Kommunale Koordinierungsste lle hat erstmalig im Oktober 2015 dazu eingeladen, im Fac h- arbeitskreis Studienorientierung die anstehenden Aufgaben und Ziele für die Schulen der Seku n- darstufe II zu definieren. Der Arbeitszusammenhang beteiligt die beiden Schulformen Gymnas i- um und Berufsk ollegs, die Zentralen Studienberatungen von Universität und Fachhochschule sowie die Agentur für Arbeit. Es wurde eine Bestandsaufnahme der existierenden Maßnahmen und Projekte zur Studien- und Berufsorientierung in der Sek. II für die Gymnasien erstellt. Für die Angebote der Berufskollegs ist dies ebenfalls in Arbeit. Die Diskussion um die Einführung einer Potenzialanalyse in der Sek II hat auch den Arbeitskreis Studienorientierung beschäftigt. Es wurde ein befürwortendes Votum pro Potenzialanalyse Sek. II formuliert, das auch vom Netzwerk Schule -Wirtschaft unterstützt wird. Das Land NRW allerdings hat sich auf eine entsprechende Kleine Anfrage im Landtag ablehnend verhalten (vgl. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-9723.pdf. Aktuell ist die Einführung des Studi -Finders, einem Instrument zur Erhebung von Interessen und Fähi g- keiten mit Blick auf die Studienwahl, an die Stelle getreten. Da auf der Ebene der Bezirksregierung zwischenzeitlich ein ähnlicher Arbeitszusammenhang initiiert wurde, der sich dieser Aufgabe bzw. der Ausgestaltung eines Vorschlags für das in di e- sem Jahr zu erstellende Curriculum der Studien - und Berufsorientierung in der Sek II zuordnet, wurde im Facharbeitskreis beschlossen, die Ergebnisse der ersten Runden abzuwarten und in Kenntnis der Ergebnisse über den Gegenstand der Weiterarbeit zu beschließen. Die Kommunale Koordinierungsstelle Münster ist zusammen mit der aus Warendorf an diesem Arbeitskreis bete i- ligt. Die Stadt Münster hat Anfang 2016 das seit 10 Jahren erfolgreich laufende Projekt „Duales Or i- entierungspraktikum Münster (DOP-M)“ für weitere 2 Jahre ausgeschrieben. Das in dieser Form vom landesweit verbreiteten Dualen Orientierungspraktikum abhebende, münsterspezifische Pro- jekt soll in diesem nächsten Durchgang eine Evaluation und Veröffentlichung erfahren. Die K o- operation mit der Westfälischen Wilhelms -Universität (Fachbereich Berufspädagogik) soll in Kür- ze auf eine neue, auch formal abgesicherte Kooperationsgrundlage gestellt werden. In diesem wie in dem nächsten Durchgang des DOP -M sind vier Schulen (Annette -von-Droste-Hülshoff- Gymnasium, Gymnasium Wolbeck, Marienschule, Ludwig -Erhard-Berufskolleg-LEBK) mit ihren jeweiligen Jahrgängen (GY: EF/Q1 und LEBK Klasse 11) beteiligt. KAoA für Flüchtlinge Flüchtlinge, die die Regelklassen besuchen, nehmen an dem vorgegebenen KAoA-Verfahren teil. Schülerinnen und Schüler, die in die Klasse 9 einsteigen und noch keine Potenzialanalyse absol- viert haben, können diese nachholen. Darüber hinaus bereiten die beiden für das Landesvorhaben KAoA zuständigen Ministerien ein Verfahren zur beruflichen Orientierung für Flüchtlinge in den Internationalen Förderklassen (IFK) vor. Die Angebote sollen unter dem Titel „KAoA-kompakt“ ab dem kommenden Schuljahr starten. Details zu „KAoA-kompakt“ sind zurzeit noch nicht bekannt. In Münster wird – ebenfalls ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 – das Projekt „angeko m- men in deiner stadt – Münster“ starten. Das Angebot in Kooperation mit der Walter Blüchert Sti f- tung und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) richtet sich an junge Menschen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren. Teilnehmen werden Schülerinnen und Schüler der internati- onalen Förderklassen als auch junge Menschen, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen. Für 11 V/0103/2016 diese wird es am Vormittag Sprachförderangebote geben. Alle Teilnehmenden erhalten darüber hinaus Bildungs-, Kultur- und Sportangebote am Nachmittag, a m Wochenende wie auch in den Ferien. Als gemeinsamer Anlaufpunkt werden Räume des Jugendausbildungszentrums gGmbH (JAZ) genutzt, die eigens für das Angebot mit Mitteln aus dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" umgebaut werden. Sowohl bei der Entwicklung von „KAoA -kompakt“ (z.B. Kompetenzfeststellung) als auch inne r- halb des Projektes angekommen stellen die fehlenden Sprachkenntnisse eine besondere He r- ausforderung dar. 3.3 Ergänzende Unterstützungsangebote Die Standardelemente, die durch das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ eing e- führt werden, treffen in den Münster schen Schulen auf eine Vielzahl von langjährig vorhandenen Aktivitäten, Projekten und Kooperationen zur Berufswahl - und Studienorientierung. Diese gilt es zu erhalten und mit den neuen Instrumenten, die „Kein Abschluss ohne Anschluss“ bietet, zu verzahnen. Auch das Amt für Schule und Weiterbildung selbst unterstützt durch finanzielle Beteiligung Ma ß- nahmen aus der Kommunalen Projektförderung „Schule -Beruf“ für besonders benachteiligte Schülerinnen und Schüler, die helfen sollen, Schulabbrüche zu vermeiden, Schulabschlüsse zu erreichen und/oder die Heranführung an den Ausbildungsmarkt durch eine vertiefende Berufsor i- entierung zu verbessern. Auch zusätzliche Angebote für Schülerinnen und Schüler im Gemei n- samen Lernen und für zugewanderte Kinder werden im Einzelfall gefördert. Teilweise werden die Maßnahmen gemeinsam mit der Agentur für Arbeit konzeptionell geplant und finanziert. In der Vorlage V/0229/2015 wurde angekündigt, dass die Leitlinien zur Vergabe der Projektmittel überarbeitet werden. Diese werden nach der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt. 4. Handlungsfeld „Gestaltung des Übergangs“ Zu Beginn der Einführung von KAoA in Münster standen die Aufgaben und Aktivitäten in den Handlungsfeldern „Kommunale Koordinierung“ und „Berufs - und Studienorientierung“ im Vorde r- grund. Mit Beginn des kommenden Schuljahrs 2016/2017 absolvieren die ersten Münster schen KAoA-Schülerinnen und Schüler die Klasse 10. Damit rücken die Aktivitäten im Handlungsfeld „Gestaltung des Übergangs“ stärker in den Fokus der Kommunalen Koordinierung. 4.1 Übergänge im Anschluss an die Sekundarstufe I Im Anschluss an die Sekundarstufe I eröffnen sich für Sc hulabgänger eine enorme Vielzahl an Übergangs- bzw. Anschlussmöglichkeiten. Fällt die Entscheidung, weiter zur Schule zu gehen, bieten Gesamtschulen und Gymnasien die Möglichkeit, höhere Schulabschlüsse zu erwerben. Die Schulform Berufskolleg bietet ein se hr differenziertes Angebot an Bildungsgängen zum E r- werb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I und II sowie zum Erwerb beruflicher Kenntni s- se, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Wird ein Ausbildungsverhältnis geschlossen, besuchen Ausz u- bildende die Berufssc hule. Weitere alternative Angebote stellen u.a. , Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, anerkannte Ausbi ldungseinrichtungen für Heil - und Hilfsberufe dar. Zum Angebotsspektrum zählen auch Angebote bzw. Maßnahmen für Jugendl i- che, die nicht direkt eine Ausbildung, einen Bildungsgang bzw. sonstige Alternativen beginnen. Anschlussmöglichkeiten für junge Menschen, die nicht direkt in eine betriebliche Ausbi l- dung oder einen studienqualifizierenden Bildungsgang einmünden Die Akteure im Ausbildungskonsens NRW haben eine Struktur zur Darstellung von Anschlus s- möglichkeiten für junge Menschen entwickelt, die nicht direkt in eine betriebliche Ausbildung oder einen studienqualifizierenden Bildungsgang einmünden können. Es werden insgesa mt 19 mögli- chen Anschlussoptionen für folgende drei Gruppen aufgezeigt: 12 V/0103/2016 - junge Menschen, deren bisherige Orientierungs - und Förderprozesse die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lassen, - junge Menschen, bei denen Orientierungsprozess und Bewerbung noch nicht direkt zur Au f- nahme einer dualen Ausbildung geführt haben, - junge Menschen, die ein behindertengerechtes Angebot benötigen. In Kooperation mit allen Akteuren sollen diese Angebote geprüft und mit den realen Bedarfen der Zielgruppe abgeglichen werden. Dabei kann es im Ergebnis sowohl zu einer Reduktion als auch zu einer Erweiterung der aktuellen Angebotsstruktur kommen. Dieser Themenbereich ist durch eine rechtskreisübergreifende Abstimmung und Kooperation gekennzeichnet. Eine Übersi cht der im Handlungsfeld „Gestaltung des Übergangs“ verorteten Angebote ist in der Anlage 3 darge- stellt. Mit dieser Vorlage wird auch ein kommunaler Übergangsbericht mit Informationen zum Übergang und zum Verbleib der Schülerinnen und Schüler aus der Seku ndarstufe I vorge- legt (s. Anlage 4). Dargestellt sind die Übergänge von 2.213 Schülern aus teilnehmenden städtischen Schulen, die die Sekundarstufe I verlassen und in die Sekundarstufe II übergehen. Datenbasis sind die Sch ü- ler Online-Daten aus dem Schuljahr 2014/15 zum Übergang in das Schuljahr 2015/16 zum Stich- tag 30.11.2015. Für die Akteure des Landesprogramms KAoA stellen die Daten aus dem Übe r- gangsbericht Basisinformationen zur Beschreibung der aktuellen Situation im Übergangsgesch e- hen in Form eines Status Quo-Berichtes dar. Der Übergangsbericht schafft Transparenz hinsicht- lich der Übergänge und Abschlüsse und ist damit eine Datenbasis, um Fragen zu formulieren, in Kommunikation zu treten, Maßnahmen der Steuerung zu diskutieren, Ziele zu formulieren un d später die Wirksamkeit zu messen. Der vorliegende Bericht beschreibt den Status Quo als eine Art „Inve ntur“. Er liefert (noch) keine Aussagen zu möglichen Schlüssen, Aktivitäten bzw. Handlungen. Gleichwohl sind die vorliege n- den Daten eine gute Ausgangsbasis für Fragen sowie zur Ist-Analyse, Bewertung und Steuerung. Ergänzende Aktivitäten im Übergang Schule - Beruf Um die Voraussetzungen für einen Übergang für möglichst alle jungen Menschen in Beruf zu verbessern, sind über die benannten Angebote, die d as Schulsystem oder der Gesetzgeber vo r- sehen, flankierende Maßnahmen notwendig, Diese sollen dazu beitragen, den Jugendlichen möglichst rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen: Beratung Für Schülerinnen und Schüler , d ie die Schule voraussichtlich ohne Abschluss und/oder ohne einen schulischen oder beruflichen Anschluss verlassen werden, wurde ein mobiles Beratung s- angebot bei einem freien Träger installiert. Maßnahmen Das Amt für Schule und Weiterbildung finanziert au s Mitteln der Projektförderung „Schule/Beruf“ auch nachschulische Maßnahmen im Übergangssystem. Voraussetzung dafür ist, dass im Ei n- zelfall keine Zuständigkeit nach dem SGB II (Jobcenter) oder SGB III (Agentur für Arbeit) geg e- ben ist und/oder einzelne Proj ekte ohne diese anteilige Förderung nicht durchgeführt werden könnten, weil die notwendige Eigenbeteiligung durch die Projektträger nicht bereitgestellt werden kann. Die fachbezogenen Planungen und Angebote werden regelmäßig institutions -, dezernats- und ämterübergreifend sowohl konzeptionell als auch finanziell abgestimmt. 13 V/0103/2016 Zudem wird im Rahmen der sog. „Planungsworkshops“ zwischen den Ämtern 40 und 59 (Jobcen- ter) eine abgestimmte Bedarfsplanung für unterstützende Maßnahmen für junge Menschen unter 25 Jahre erarbeitet. Auf diesem Weg werden Förderlücken geschlossen und Angebote unterbre i- tet, die die Lernbereitschaft und Fähigkeit, weiterführende Angebote der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder schulische Angebote absolvieren zu können, fördern und so d ie Ausbildungsfä- higkeit erhöhen. Stadtteilwerkstatt Nord Die Stadtteilwerkstatt Nord ist ein Angebot der Jugendberufshilfe und im Amt für Schule und Wei- terbildung angesiedelt. Direkter Kooperationspartner ist das Jugendausbildungszentrum gGmbH (JAZ). Auf dem Gelände der früheren Winterbourne -Kaserne in Coerde bietet die Stadtteilwer k- statt Nord für junge Menschen, insbesondere für Schulabgänger ohne Anschluss die Möglichkeit, verschiedene Handwerksbereiche (Holz, Textil, Friseur/Kosmetik) kennen zu lernen u nd sich mithilfe einer intensiven Begleitung nötige Strukturen und Kompetenzen für die Ausbildungs - und Arbeitswelt anzueignen. Dazu zählen u.a. das Einhalten von Arbeitszeiten und der ordnungsg e- mäße Umgang mit ihnen anvertrauten Geräten und Materialien. D ie Teilnehmerinnen und Tei l- nehmer setzen sich aus SGB II Beziehenden und nicht Leistungsberechtigten zusammen. Die Nachfrage nach Plätzen ist steigend. 5. Handlungsfeld „Attraktivität des dualen Systems erhöhen“ Im Rahmen der Aktivitäten in diesem Handlungsfeld soll eine gemeinsame Strategie aller Partner zur Erhöhung der Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulfo r- men entwickelt werden. Unter Kenntnis der konkreten Übergangsquoten nach Klasse 10 in eine duale Ausbildung können die KAoA-Akteure gezielte Maßnahmen planen (z.B. Aktivitäten der Ausbildungsbotschafter au s- bauen, …). Im Kontext von KAoA ist Ausbildungs - und Prüfungsordnung für Berufskollegs verän- dert worden. Im Rahmen der dualen Ausbildung ist es möglich, als Reg elangebot die Fachhoch- schulreife zu erwerben. 6. Ausblick Der KAoA-Prozess befindet sich aktuell in einem Übergang: Die Initialphase des Landesvorh a- bens ist abgeschlossen, da ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 nun alle Schulen verbin d- lich in den KAoA -Prozess eintreten werden. Die Umsetzung der ersten Standardelemente stand mit allen technischen und organisatorischen Details und Herausforderungen bei allen beteiligten Akteuren im Mittelpunkt. Es können nun bereits erste Erfahrungen aus dieser 1. Phase mit B lick auf Verwertbarkeit und Qualität gezogen werden. Hierfür sind die strukturellen Voraussetzungen in Form von Gremienstrukturen und Netzwerken geschaffen. Die beteiligten Akteure können nun gemeinsam überlegen, welche strategischen Schwerpunkte sie legen wollen, um die Landesiniti- ative „münstergerecht“ zu gestalten. Weiterhin wird es um die Begleitung der praktischen Umsetzung von inner - und außerschul i- schen Instrumenten der Berufs - und Studienorientierung unter Berücksichtigung der Que r- schnittsaufgaben Gender, Migration und Inklusion gehen. Die Schulen werden angehalten sein, ihre vielfältigen Aktivitäten innerhalb wie auch außerhalb von KAoA in ein überarbeitetes und weiterentwickeltes Curriculum zu fassen. Hierdurch kann KAoA zu mehr als der Initiieru ng von verpflichtenden Einzelmaßnahmen werden und Schulprofile weiter schärfen. Damit ist KAoA Schulprogrammarbeit und Teil der Schulentwicklung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass KAoA Mindeststandards formuliert, die individuell und deutlich über den Sta ndard hinausgehend au s- gestaltet werden können. In dem geschaffenen Netzwerk der Institutionen wird es im Folgenden darum gehen, diesen Pr o- zess der Schulen zu unterstützen. Es gibt Themen, die in Münster auch im Rahmen von KAoA im Vordergrund stehen: U.a. die Versorgung der schulpflichtigen und nicht mehr schulpflichtigen Flüchtlinge, die Ausgestaltung der Maßnahmen zur Berufs - und Studienorientierung für Schül e- 14 V/0103/2016 rinnen und Schüler mit Förderbedarf. In diesem Entwicklungsprozess wird deutlich, dass das Rahmenkonzept des Landesprogramms nicht alle Themen, Bedarfe und Herausforderungen b e- reits genügend berücksichtigt hat. Das Netzwerk Schule-Wirtschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die strategischen Schwerpunkte und aktuellen Handlungsbedarfe im Bereich des Übergan gsmana- gements herauszufiltern, zu analysieren und Qualitätskriterien für erfolgreiche Angebote zu en t- wickeln. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Übersicht der KAoA-Schulen im Schuljahr 2016/17 Anlage 2: Übersicht KAoA im Schuljahr 2015/16 Anlage 3: Übersicht der 19 Angebote im Übergang Schule – Beruf Anlage 4: Kommunaler Übergangsbericht: Übergang und Verbleib aus der Sekundarstufe I (Schüler Online-Statistik am Ende des Schuljahres 2014/15)
Anlage4_Kommunaler_Übergangsbericht
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Anlage 4 zur Vorlage V/0103/2016
Kommunaler Übergangsbericht:
Übergang und Verbleib aus der Sekundarstufe I
(Schüler Online-Statistik am Ende des Schuljahres 2014/15)
Inhalt
1. Anlass des Berichtes ................................ ................................ ................................ ...... 2
2. Schüler Online ................................ ................................ ................................ ................ 3
2.1 Ziele ................................ ................................ ................................ ........................ 3
2.2 Das System/Die Funktionsweise ................................ ................................ ............. 3
3. Grundlagen der Statistik mit Daten aus Schüler Online ................................ .................. 4
4. Ergebnisse aus dem Übergang am Ende des Schuljahres 2014/15 zum Schuljahr
2015/16 ................................ ................................ ................................ .......................... 7
4.1 Schulabschlüsse der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen (Jahrgang
10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien) ................................ ................................ ........ 7
4.2 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10) ................... 8
4.3 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10) .................... 8
4.4 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10) ...................... 9
4.5 Schulabschlüsse nach Geschlecht und Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10 bzw
9 am Gymnasium) ................................ ................................ ................................ ... 9
4.6 Schulischer Übergang der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen
(Jahrgang 10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien) ................................ ......................11
4.7 Schulischer Übergang nach Schulabschluss ................................ ..........................12
4.8 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen, Hauptschulen und
Realschulen ................................ ................................ ................................ ...........13
4.8.1 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10) ...14
4.8.2 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10) ....14
4.8.3 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10) ......15
4.9 Schulischer Übergang der vorzeitigen Schulabgänger (Jahrgang <10 bzw. <9 am
Gymnasium) ................................ ................................ ................................ ...........15
4.10 Schulische Übergänge nach Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10 bzw. 9 am
Gymnasium) ................................ ................................ ................................ ...........16
5. Zusammenfassung und Ausblick ................................ ................................ ...................17
6. Übersicht der teilnehmenden Schulen (Datenbasis) ................................ ......................18
2
1. Anlass des Berichtes
Der Übergang Schule – Beruf ist für jeden einzelnen Schüler und jede einzelne Schülerin ein
intensiver Orientierungs- und Beratungsprozess, der durch viele Personen und Institutionen
begleitet und unterstützt wird. Der Übergang Schule – Beruf stellt eine Kernaufgabe in kom-
munaler und gesellschaftlicher Verantwortung dar. Die Aufgabenfelder umfassen hierbei
nicht ausschließlich den Übergang nach der Sekundarstufe I, sondern erstrecken sich auf
weitere Bereiche:
Vorbereitung des Übergangs, Ansatz der Präventionsketten
Übergänge nach der Sekundarstufe II
Übergänge aus dem sog. Übergangssystem (Bildungsangebote der Berufskollegs in
der Ausbildungsvorbereitung und in Berufsfachschulen sowie in Anschluss an berufs-
vorbereitende Maßnahmen)
Abbrüche von schulischen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen
Abbrüche von Ausbildung und Studium
Zur Beschreibung und Bewertung sind aktuelle, qualitätsgesicherte und valide Daten von
grundlegender Bedeutung. Daten im Bildungskontext und zu Übergängen werden an unter-
schiedlichen Stellen und von unterschiedlichen Institutionen erhoben und veröffentlicht. Ne-
ben den Kerndaten der Schulen, die von IT.NRW erhoben und verarbeitet werden, existieren
kommunale Daten sowie Datenerhebungen diverser Institutionen und Einrichtungen zu un-
terschiedlichen Bildungsfragen. Unterschiedliche Stellen erheben somit unterschiedliche Da-
ten, die aufgrund abweichender Erhebungszeitpunkten, Detaillierungsgraden, Grundgesamt-
heiten und Strukturierungen nur bedingt bzw. gar nicht vergleichbar sind. Im Ergebnis exis-
tieren viele Datenquellen und Auswertungen, die unterschiedliche und zum Teil widersprüch-
liche Informationen liefern. Ein wesentlicher Aspekt zur Steuerung bzw. eines Frühwarnsys-
tems ist der Zeitpunkt der Datenverfügbarkeit. Daten von IT.NRW werden mit einem zeitli-
chen Verzug von ca. über einem Jahr veröffentlicht.
Im Rahmen von „Bildung integriert“ wird das Ziel verfolgt, die lokalen Bildungsakteure weiter
zu vernetzen und durch lokale Verantwortungsgemeinschaften passgenaue Bildungsangebo-
te vorzuhalten und zugänglich zu machen. Ein kommunales Bildungsmanagement basiert
auf Strukturen und Daten für eine politische Steuerung. Die durch KAoA aufgebauten und
weiterentwickelten Strukturen und Standards verfolgen das Ziel, Übergänge bewusster und
reflektierter zu gestalten. Der Aufbau von Managementstrukturen (auch im Rahmen von
KAoA) und eines Bildungsmonitorings ermöglichen eine datenbasierte Steuerung.
Der vorliegende Bericht stellt einen ersten Aufschlag dar, um auf der Basis der vorliegenden
Daten den Status Quo zu beschreiben, eine Art „Inventur“ zu liefern und in Form einer Be-
standserhebung Transparenz zu schaffen. Der Bericht liefert (noch) keine Aussagen zu mög-
lichen Schlüssen, Aktivitäten bzw. Handlungen. Gleichwohl sind die vorliegenden Daten eine
gute Ausgangsbasis für Fragen sowie zur Ist-Analyse, Bewertung und Steuerung.
In der Betrachtung des Übergangsgeschehens steht u.a. der sog. Übergangsbereich im Fo-
kus. Zum sog. Übergangsbereich, der hier synonym mit dem Begriff Berufsvorbereitung zu
verstehen ist, zählen u.a. die Angebote der Ausbildungsvorbereitung und die unterschiedli-
chen Formen der Berufsfachschulen. Diese Bildungsangebote dienen Schülerinnen und
Schülern dazu, ihrer Schulpflicht nachzukommen, allgemeinbildende Schulabschlüsse nach-
zuholen und sich beruflich zu orientieren. Über den Weg der beruflichen Orientierung in der
Sekundarstufe I werden in einem oder mehreren Berufsfeldern berufliche Kenntnisse, Fähig-
keiten und Fertigkeiten vermittelt. Im Übergangsbereich existieren unterschiedliche Organi-
sations- und Beschulungsmodelle mit Theorie und Praxisanteilen (schulische Pra-
xis/Praktikum/Praxis bei einem Träger). Die Angebote im Übergangsbereich nehmen Schüle-
rinnen und Schüler an, die ohne Abschluss bzw. mit einem Hauptschulabschluss (nach 9
bzw. 10) die Schule verlassen. Für Schulpflichtige ist der Übergangsbereich grundsätzlich an
einen schulischen Lernort Berufskolleg angebunden.
3
2. Schüler Online
Alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Münster nutzen für den Übergang die internetbasierte
Anwendung Schüler Online (www.schueleranmeldung.de). In Münster ist Schüler Online für
das Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2009/10 eingeführt worden und seitdem zu einem be-
währten Verfahren geworden. Über regionale Grenzen hinaus (Münsterland und NRW) erfol-
gen die Bewerbungen/Anmeldungen zu Bildungsgängen der Berufsschule, des Berufskollegs
und zum Gymnasium bei einem Schulwechsel mit dem System Schüler Online.
2.1 Ziele
Die Einführung von Schüler Online verfolgte folgende Ziele:
Anmeldeverfahren zu Bildungsgängen der Sek. II wird optimiert
Überwachung der Berufsschulpflicht/Schulpflicht in der Sekundarstufe II ist möglich
Administration in Verwaltungsbereichen der Schulen wird organisiert und optimiert
(Funktionsunterstützung)
Berufswahlorientierung und –beratung wird unterstützt
statistisches Material zur Schulentwicklungsplanung und regionalen Bildungsplanung
wird bereit gestellt.
2.2 Das System/Die Funktionsweise
Abgebende Schulen stellen ihre (in DV-Systemen vorhandene) Schülerdaten in Schüler On-
line ein. Aufnehmende Schulen (teilnehmende Berufskollegs und Gymnasien) stellen das
Bildungsangebot ein. Schülerinnen und Schüler melden sich in der ersten Anmeldephase
(Beginn nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses) an und wählen gemäß Stand und Refle-
xion im Prozess der Berufsorientierung ein Angebot aus und melden sich an einer aufneh-
menden Schule an. Aufnehmende Schulen bearbeiten die Anmeldungen und stellen den
Aufnahmestatus online ein, der wiederum von Schülerinnen und Schülern jederzeit eingese-
hen werden kann. Ebenfalls hat die abgebende Schule einen Einblick auf die Anmeldedaten
der Schülerinnen und Schüler. Liegt ein unterschriebener Ausbildungsvertrag vor, kann so-
wohl der Ausbildungsbetrieb das Ausbildungsverhältnis anzeigen als auch der Schüler und
die Schülerin eine Anmeldung zur Berufsschule vornehmen. Dieses nach Mandanten organi-
sierte System ist datenschutzrechtlich zertifiziert und ermöglicht, allen autorisierten Stellen
und Personen organisationsübergreifend die eigene Rolle und Verantwortung wahrzuneh-
men. Schüler Online ist ein dynamisches System, da Datenaktualisierungen unmittelbar an-
deren autorisierten Akteuren angezeigt werden. Neben der Online-Anmeldung sind auch
Anmeldungen in schriftlicher Form möglich.
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Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, innerhalb der Anmeldefenster drei parallele
Anmeldungen zu tägigen. Parallelanmeldungen zur Berufsschule (1x), zu einem Teil- oder
Vollzeitbildungsgang an einem Berufskolleg (1 x Auswahl aus allen Angeboten, die bis zur
Fachhochschulreife führen) und zur Gymnasialen Oberstufe (1x Berufskolleg, Gesamtschule
oder Gymnasium). Alle weiteren Übergänge (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Übergang an
Schulen, die nicht am Online-System teilnehmen, etc.) werden ebenfalls dokumentiert.
3. Grundlagen der Statistik mit Daten aus Schüler Online
In der Schüler Online-Statistik werden die Daten aller teilnehmenden abgebenden Schulen
Sekundarstufe I in Trägerschaft der Stadt Münster berücksichtigt. Übergänge aus teilneh-
menden, abgebenden Schulen, die nicht in Trägerschaft der Stadt Münster sind, werden
nicht berücksichtigt. Die Statistik stellt den Übergang aus der Sekundarstufe I in die Sekun-
darstufe II an Gesamtschulen, Gymnasien und Berufskollegs sowie in die Berufsschulen im
Rahmen einer dualen Ausbildung dar. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler der Ab-
gangsklassen der Sekundarstufe I berücksichtigt. Abgangsklassen in der Sekundarstufe I
sind an allen Schulen - mit Ausnahme der Gymnasien - die Jahrgangsstufen 10. An den
Gymnasien ist die Abgangsklasse in der Sekundarstufe I aufgrund G8 die Jahrgangsstufe 9.
Dargestellt sind die Übergänge von 2.213 Schülerinnen und Schülern aus teilnehmenden
städtischen Schulen (s. Anlage), die die Sekundarstufe I verlassen und in die Sekundarstufe
II übergehen (bei Gymnasien ist der Übergang i.d.R. der Verbleib an der Schule). Datenbasis
sind die Schüler Online-Daten aus dem Schuljahr 2014/15 zum Übergang in das Schuljahr
2015/16 zum Stichtag 30.11.2015. Zum Zeitpunkt Ende November ist sichergestellt, dass
alle Aufnahmen in Schulen der Sekundarstufe II erfolgt und auch aktualisiert sind (u.a. Um-
meldungen, Einschulungen in Blockunterrichtsklassen in der Berufsschule, Maßnahmenbe-
ginn der berufsvorbereitenden Maßnahmen). Alle Akteure in Schulen sind hinsichtlich der mit
der Datenverarbeitung verbundenen Datenqualität sensibilisiert und informiert, so dass die
vorliegenden Daten als qualitätsgesichert angesehen werden können.
Die der Statistik zugrunde liegenden Daten sind dezentral in den Schulen bearbeitet und
aktualisiert worden. Die Statistikdaten aus Schüler Online sind mit anderen Statistiken (z.B.
unversorgte Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss) nicht
vergleichbar, da u.a. Erhebungszeitpunkte und die Grundgesamtheit z.B. von Erhebungen
von IT.NRW abweichen. Mit Schüler Online können unterschiedliche Merkmale (z.B. erreich-
5
ter Abschluss, konkreter Übergang, Geschlecht, Zuwanderungsgeschichte, etc.) miteinander
verknüpft werden.
Die Verantwortung zur Überwachung der Schulpflicht obliegt solange der abgebenden Schu-
le, bis ihr die Aufnahme durch die aufnehmende Schule übermittelt wurde (vgl. § 7 VO-DV I;
BASS 10 – 44 Nr. 2.1). Hat eine aufnehmende Schule eine Aufnahme getätigt, geht die
Pflicht zur Überwachung der Schulpflicht auf die aufnehmende Schule über. Eine Schul-
pflichtüberwachung ist dann sichergestellt, wenn allen Akteuren die jeweilige Rolle und Ver-
antwortung klar ist.
Mit Schüler Online ist es möglich, in einer Gesamtsicht für die teilnehmenden städtischen
Schulen Unversorgte (Schülerinnen und Schüler ohne dokumentierten Übergang) zu erken-
nen und die Entwicklung chronologisch aufzuzeigen. Nach erfolgten Online-
Aufnahmebestätigungen sowie beantworteten Fragen zur Schulpflichtüberwachung durch
Schülerinnen und Schüler/ Erziehungsberechtigte/ Schulen ergibt sich eine Anzahl als un-
versorgt ausgewiesener Schülerinnen und Schüler. Noch Unversorgte sind den abgebenden
Schulen namentlich bekannt und werden weiter beraten und unterstützt. Eine konkrete An-
sprache der Unversorgten erfolgt durch abgebende Schulen und durch Akteure der Instituti-
on im Rahmen des Ausbildungskonsenses sowie durch Schulsozialarbeit.
Mit den Schüler Online-Daten ist es möglich, den Übergang zum Erhebungszeitraum darzu-
stellen. Es ist jedoch nicht möglich, die Entwicklung einzelner Schülerinnen- und Schülerbio-
graphien aufzuzeigen. Auch werden aktuell die Übergänge im Anschluss an Bildungsange-
bote der Sekundarstufe II noch nicht vollständig mit Schüler Online erfasst.
Die Gliederung der Übergänge orientiert sich an der Struktur der integrierten Ausbildungs-
berichterstattung (iABE) der statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Ziel der iABE
ist es, das Ausbildungsverhalten von Jugendlichen im Anschluss an die Sekundarstufe I voll-
ständig und systematisch abzubilden. Das Ausbildungsgeschehen wird in der iABE anhand
des vorrangigen Bildungsziels nach vier übergeordneten Sektoren und den Sektoren unter-
geordneten Konten systematisiert. Alle Bildungsgänge (vgl. Aufbauorganisation der Berufs-
kollegs: differenziertes Angebot an Bildungsgängen zum Erwerb schulischer Abschlüsse und
beruflicher Qualifizierung) sind jeweils einzelnen Sektoren zugeordnet.
6
Ziel des Übergangsberichtes ist es, 100 % aller Abgangsschülerinnen und -schüler zu erfas-
sen und zu 100 % den Anschluss bzw. den Übergang zu dokumentieren.
Um auch alle weiter en Übergänge zu erfassen, sind die Sektoren 1 bis 4 um zwei Sektoren
erweitert worden. Der Sektor 5 beinhaltet alle sonstigen Übergänge, die nicht automatisiert
mit Schüler Online durch Aufnahmebestätigungen von aufnehmenden Schulen dokumentiert
sind. Hierbei handelt es sich um insbesondere um Angebote an Schulen, die nicht an Schü-
ler Online teilnehmen (z.B. Hildegardisschule) und um alle weiteren, alternativen Möglichke i-
ten, die Schulpflicht in der Sekundarstufe II zu erfüllen (vgl. § 38 SchulG: Sonstige Schule,
Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr, anerkannte Ausbi l-
dungseinrichtung für Heil - und Hilfsberufe, etc. ). Der Sektor 6 stellt die Schülerinnen und
Schüler dar, die keinen Übergang haben bzw. für die kein Übergang du rch die abgebende
Schule dokumentiert ist.
7
4. Ergebnisse aus dem Übergang am Ende des Schuljahres 2014/15 zum
Schuljahr 2015/16
4.1 Schulabschlüsse der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen (Jahrgang
10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien)
Fast 100% der Schülerinnen und Schüler im Gymnasium verbleiben an der besuch-
ten Schule und wechseln in die Sekundarstufe II.
Jeder zweite Realschüler erwirbt den mittleren Schulabschluss/FOR mit Qualifikati-
onsvermerk und somit die Berechtigung zum Übergang in die Gymnasiale Oberstufe.
Weitere 44 % der Realschülerinnen und -schüler erwerben den mittleren Schulab-
schluss/FOR.
Über 50% der Hauptschülerinnen und -schüler verlassen die Schule mit einem
Hauptschulabschluss nach Klasse 10. Ungefähr 1 von 5 (23%) der Schülerinnen und
Schüler erreichen in der Hauptschule den mittleren Schulabschluss/FOR. Und weite-
re fast 15% der Schülerinnen und Schüler verlassen die Hauptschule mit dem mittle-
ren Schulabschluss/FOR mit Qualifikationsvermerk.
Von den Förderschülerinnen und -schülern erreichen mehr als die Hälfte (56%) einen
Förderschulabschluss und fast ein Drittel (28,57%) der Schülerinnen und Schüler er-
langen den Hauptschulabschluss nach Klasse 9. Von den insgesamt 105 Förder-
schülerinnen und -schüler haben ca. 10 % der Schülerinnen und Schülerinnen keinen
Abschluss.
Ganz ohne Abschluss verlassen 0,5 % (12 SuS) und mit einem Förderschulabschluss
knapp 3 % der Schülerinnen und Schüler (65 SuS) die Schule. Bei 14 Schülerinnen
und Schülern fehlen die Angaben (Datenpflege).
8
4.2 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10)
Hinweis zur Förderschule 2:
Aufgrund der Datenpflege/ -qualität werden ca. 80 % der Schülerinnen und Schüler ohne
Abschluss ausgewiesen.
4.3 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10)
9
4.4 Schulabschlüsse der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10)
4.5 Schulabschlüsse nach Geschlecht und Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10
bzw 9 am Gymnasium)
Von den insgesamt 2.213 Schülerinnen und Schülern haben fast 30% (608 SuS) eine
Zuwanderungsgeschichte.
10
Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte erreichen weniger häufig die
Qualifikation zum Besuch eines Abitur-Bildungsganges. 45% aller Schülerinnen und
Schüler erlangen eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Ca. 25
% dieser Schülerinnen und Schüler haben eine Zuwanderungsgeschichte.
Beim Verlassen der Sekundarstufe I erreichen fast 20% der Schülerinnen und Schü-
ler die Fachoberschulreife und weitere ca. 20% die Fachoberschulreife mit Qualifika-
tion.
Diese Tabelle stellt die Abschlüsse nach Zuwanderungsgeschichte und Geschlecht dar.
Insgesamt Hauptschule
Realschule
Förderschule Gymnasium
Abschluss 2.213 100,0% 322 100,0% 736 100,0% 105 100,0% 1.050 100,0%
ohne Abschluss 12 0,54% 1 0,31% 1 0,14% 10 9,52% 0 0,0%
davon männlich 8 66,67% 0 0,0% 0 0,0% 8 80,0% 0 0,0%
davon weiblich 4 33,33% 1 100,0% 1 100,0% 2 20,0% 0 0,0%
davon ohne Migrationshintergrund 9 75,0% 1 100,0% 0 0,0% 8 80,0% 0 0,0%
davon mit Migrationshintergrund 3 25,0% 0 0,0% 1 100,0% 2 20,0% 0 0,0%
Förderschulabschluss LE/GB 65 2,94% 6 1,86% 0 0,0% 59 56,19% 0 0,0%
davon männlich 38 58,46% 5 83,33% 0 0,0% 33 55,93% 0 0,0%
davon weiblich 27 41,54% 1 16,67% 0 0,0% 26 44,07% 0 0,0%
davon ohne Migrationshintergrund 33 50,77% 3 50,0% 0 0,0% 30 50,85% 0 0,0%
davon mit Migrationshintergrund 32 49,23% 3 50,0% 0 0,0% 29 49,15% 0 0,0%
Hauptschulabschluss Klasse 9 64 2,89% 23 7,14% 10 1,36% 30 28,57% 1 0,1%
davon männlich 38 59,38% 15 65,22% 5 50,0% 17 56,67% 1 100,0%
davon weiblich 26 40,63% 8 34,78% 5 50,0% 13 43,33% 0 0,0%
davon ohne Migrationshintergrund 36 56,25% 5 21,74% 6 60,0% 24 80,0% 1 100,0%
davon mit Migrationshintergrund 28 43,75% 18 78,26% 4 40,0% 6 20,0% 0 0,0%
Hauptschulabschluss Klasse 10 189 8,54% 166 51,55% 23 3,13% 0 0,0% 0 0,0%
davon männlich 114 60,32% 100 60,24% 14 60,87% 0 0,0% 0 0,0%
davon weiblich 75 39,68% 66 39,76% 9 39,13% 0 0,0% 0 0,0%
davon ohne Migrationshintergrund 110 58,2% 98 59,04% 12 52,17% 0 0,0% 0 0,0%
davon mit Migrationshintergrund 79 41,8% 68 40,96% 11 47,83% 0 0,0% 0 0,0%
mittlerer Schulabschluss/FOR) 402 18,17% 76 23,6% 326 44,29% 0 0,0% 0 0,0%
davon männlich 230 57,21% 43 56,58% 187 57,36% 0 0,0% 0 0,0%
davon weiblich 172 42,79% 33 43,42% 139 42,64% 0 0,0% 0 0,0%
davon ohne Migrationshintergrund 254 63,18% 45 59,21% 209 64,11% 0 0,0% 0 0,0%
davon mit Migrationshintergrund 148 36,82% 31 40,79% 117 35,89% 0 0,0% 0 0,0%
mittlerer Schulabschluss/FOR mit Qualifikation 420 18,98% 47 14,6% 372 50,54% 0 0,0% 1 0,1%
davon männlich 216 51,43% 26 55,32% 190 51,08% 0 0,0% 0 0,0%
davon weiblich 204 48,57% 21 44,68% 182 48,92% 0 0,0% 1 100,0%
davon ohne Migrationshintergrund 270 64,29% 21 44,68% 248 66,67% 0 0,0% 1 100,0%
davon mit Migrationshintergrund 150 35,71% 26 55,32% 124 33,33% 0 0,0% 0 0,0%
Versetzungszeugnis Klasse 9 Gymnasium 1.048 47,36% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 1.048 99,81%
davon männlich 556 52,61% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 556 52,61%
davon weiblich 492 47,39% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 492 47,39%
davon ohne Migrationshintergrund 884 83,84% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 884 83,84%
davon mit Migrationshintergrund 164 16,16% 0 0,0% 0 0,0% 0 0,0% 164 16,16%
Sonstige Abschlüsse / fehlende Angaben 14 0,63% 3 0,93% 4 0,54% 6 5,71% 1 0,1%
davon männlich 10 63,08% 2 66,67% 4 100,0% 3 50,0% 1 61,54%
davon weiblich 4 36,92% 1 33,33% 0 0,0% 3 50,0% 0 38,46%
davon ohne Migrationshintergrund 10 89,23% 1 33,33% 3 75,0% 5 83,33% 1 94,23%
davon mit Migrationshintergrund 4 10,77% 2 66,67% 1 25,0% 1 16,67% 0 5,77%
11
Einen Förderschulabschluss Lernen erwerben zu gleichen Teilen (ca. 50 %) Schüle-
rinnen und Schüler mit bzw. ohne Migrationshintergrund und sie sind zu ca. 60 %
männlich und zu 40 % weiblich.
Einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bzw. nach Klasse 10 erwerben zu ca. 60
% Schüler und zu ca. 40 % Schülerinnen. Ca. 40 % der Schülerinnen und Schüler
haben einen Migrationshintergrund.
Einen mittleren Schulabschluss/FOR erwerben zu gleichen Teilen Schülerinnen und
Schüler. Der Anteil ohne Migrationshintergrund liegt bei ca. 60 %.
4.6 Schulischer Übergang der Schulabgänger nach der Sek. I nach Schulformen
(Jahrgang 10 bzw. Jahrgang 9 an Gymnasien)
Diese Abbildung zeigt die Übergänge von insgesamt 2.213 Schülerinnen und Schülern in die
jeweiligen Sektoren nach Schulformen differenziert im Überblick. Die Zahl 2.213 ist die An-
zahl der in Schüler Online importierten Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse 10 die
Schule verlassen bzw. nach der Klasse 9 im Gymnasium in die Oberstufe wechseln.
Nahezu 100 % der Gymnasiasten wechseln in die Sekundarstufe II.
178 Schülerinnen und Schüler (8%) beginnen eine Ausbildung im Dualen System. Der Anteil
differiert stark nach Schulformen. 25 % der Abgangsschülerinnen und -schüler aus der
Schulform Hauptschule und ca. 12 % der Realschülerinnen und -schüler beginnen eine dua-
le Ausbildung. Eine vollzeitschulische Ausbildung beginnen 131 Schülerinnen und Schüler
(je ca. 12 % der Schulabgänger aus Haupt- und Realschulen).
Jede/r dritte Hauptschülerin und -schüler entscheidet sich für ein Angebot in der Berufsvor-
bereitung. Jede/r vierte Hauptschülerin und -schüler beginnt eine duale Berufsausbildung. Je
12
ca. 12 % der Hauptschülerinnen und -schüler wählen Bildungsangebote zum Erwerb der
Fachhochschulreife bzw. Bildungsangebote zur vollzeitschulischen Ausbildung sowie haben
sog. sonstige Übergänge. Bei 10 Hauptschülerinnen und -schülern (3 %) ist kein Übergang
dokumentiert, so dass sie als unversorgt definiert sind.
Zu gleichen Anteilen von ca. 23 % wechseln Realschülerinnen und -schüler in Bildungsgän-
ge zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. Allgemeinen Hochschulreife. Zu je ca. 12 %
entscheiden sich Realschülerinnen und -schüler für eine duale Ausbildung bzw. eine vollzeit-
schulische Ausbildung. Berücksichtigt man, dass in den sog. sonstigen Übergängen auch ein
Anteil von Angeboten zum Erwerb höherer Bildungsabschlüsse enthalten ist, wechseln ca.
bis zu 75 Prozent (jede/r dritte Realschülerin und -schüler) in Bildungsgänge zum Erwerb der
Fachhochschulreife bzw. Allgemeinen Hochschulreife. Bei 20 Realschülerinnen und
-schülern (3 %) ist kein Übergang dokumentiert, so dass sie als unversorgt definiert sind.
Jede/r vierte Förderschülerin bzw. -schüler wechselt in das Übergangssystem. In dem Sektor
Sonstige Übergänge sind weitere Übergänge in das Übergangssystem enthalten. Übergänge
in duale Ausbildung und vollzeitschulische Bildungsgänge finden so gut wie nicht statt. Bei
10 Förderschülerinnen und -schülern (9,5 %) ist kein Übergang dokumentiert, so dass sie als
unversorgt definiert sind.
Von den 2.213 Schülerinnen und Schülern ist bei insgesamt 41 Schülerinnen und Schülern
kein Übergang dokumentiert, so dass die sog. „Unversorgten“ ca. 3% aller Übergänge aus
der Sekundarstufe I ausmachen.
4.7 Schulischer Übergang nach Schulabschluss
Die folgende Abbildung zeigt die Übergänge in die Sektoren differenziert nach erreichten
Schulabschlüssen. Der Anschluss aus der Sekundarstufe I zum Übergang in die Sekundar-
stufe II ist an Zugangsvoraussetzung gebunden. Je nach Bildungsabschluss eröffnen bzw.
verschließen sich Übergangsoptionen. Der Übergang in das Duale System ist schulrechtlich
auch ohne Schulabschluss möglich.
13
Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss und mit Förderschulabschluss haben zu ca. 90 %
Anschlüsse in Bildungsgängen der Berufsvorbereitung. Hierzu zählt u.a. die Ausbildungsvor-
bereitung (in Voll- und Teilzeit mit unterschiedlichen Modellen der Praxisgestaltung).
Schülerinnen und Schüler mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 haben Anschlüsse in
die Berufsvorbereitung (64 %), in duale Ausbildung (6 %) bzw. haben sonstige Übergänge
(gem. Zugangsvoraussetzung).
Fast jede/r zweite Schülerin und -schüler mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 hat
einen Übergang in die Berufsvorbereitung, ca. ein weiteres Drittel geht in duale Ausbildung
(27 %) bzw. hat sonstige Übergänge (gem. Zugangsvoraussetzung).
Schülerinnen und Schüler mit dem mittleren Schulabschluss/FOR wählen Anschlüsse zum
Erwerb der Fachhochschulreife (37 %), in dualer Ausbildung (21 %) bzw. haben sonstige
Übergänge (gem. Zugangsvoraussetzung).
4.8 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen, Hauptschulen und
Realschulen
Die folgenden Abbildungen stellen je Schule (ohne Schulbezeichnung) einer Schulform die
Übergänge nach Klasse 10 differenziert dar. Diese Detailsichten dienen dazu, die Ist-
Situation zu dokumentieren unter der Kenntnis, dass Schulen z.T. sehr heterogene Rah-
menbedingungen (Einzugsbereich, Schülerinnen und Schülerklientel, Sozialindikatoren,….)
haben. Auf Basis dieser Daten können besondere Erfolgsfaktoren und Konzepte zur Berufs-
und Studienorientierung der Schulen in den Fokus genommen werden, um möglicherweise
Ansätze zur Weiterentwicklung der schulischen Konzeption der Berufs- und Studienorientie-
rung zu beleuchten.
14
4.8.1 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Förderschulen (Jahrgang 10)
4.8.2 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Hauptschulen (Jahrgang 10)
15
4.8.3 Schulischer Übergang der Schulabgänger an Realschulen (Jahrgang 10)
4.9 Schulischer Übergang der vorzeitigen Schulabgänger (Jahrgang <10 bzw. <9 am
Gymnasium)
16
109 Schülerinnen und Schüler wechseln vorzeitig die Schule. Der größte Anteil (82) verlässt
die Schulform Hauptschule vorzeitig. Ca. 65 % der vorzeitigen Schulabgänger wechseln in
die Berufsvorbereitung bzw. haben sonstige Übergänge (ca. 20 %). Unter 10 % wechseln mit
Ausbildungsvertrag in das duale System.
4.10 Schulische Übergänge nach Zuwanderungsgeschichte (Jahrgang 10 bzw. 9 am
Gymnasium)
Der größte Anteil, fast 40% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsge-
schichte (von insgesamt 608 Schülerinnen und Schülern) ist in einem Bildungsgang
zum Erwerb der Allg. Hochschulreife.
Weitere 15% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte streben
den Erwerb der Fachhochschulreife an.
Fast 20% der Schulabgänger aus der Sekundarstufe I mit Zuwanderungsgeschichte
haben einen Übergang in Angebote der Berufsvorbereitung bzw. im Übergangs
Ca. 90% der Förderschülerinnen und -schüler mit und ohne Zuwanderungsgeschich-
te besuchen Angebote der Berufsvorbereitung.
Auch 50% bis 60% der Hauptschülerinnen und -schüler mit und ohne Zuwanderge-
schichte gehen nach dem Hauptschulabschluss Klasse 9 und 10 in die Berufsvorbe-
reitung.
In eine duale Ausbildung wechseln ca. 7% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwan-
derungsgeschichte und fast 10% gehen in eine vollzeitschulische Ausbildung.
Knapp 3% der Schulabgänger aus der Sekundarstufe I mit Zuwanderungsgeschichte
sind ohne (dokumentierten) Übergang (Gesamtquote 4%).
Fast 100% der Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte und Verset-
zungszeugnis nach Klasse 9 im Gymnasium besuchen weiterhin einen Bildungsgang
zum Erwerb der Allg. Hochschulreife.
17
50% der Schülerinnen und Schüler mit dem Abschluss FOR mit Qualifikation und
Zuwanderungsgeschichte besucht einen Bildungsgang zum Erwerb der Allg. Hoch-
schulreife.
5. Zusammenfassung und Ausblick
Für alle Akteure des Landesprogramms KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss stellen die
Daten aus einem Übergangsbericht Basisinformationen zur Beschreibung der aktuellen Situ-
ation im Übergangsgeschehen in Form eines Status Quo-Berichtes dar. Der Übergangsbe-
richt schafft Transparenz hinsichtlich der Übergänge und Abschlüsse und ist damit eine Da-
tenbasis, um Fragen zu formulieren, in Kommunikation zu treten, Maßnahmen der Steuerung
zu diskutieren, Ziele zu formulieren und später die Wirksamkeit zu messen.
Das Handlungsfeld 1 (Berufs- und Studienorientierung) umfasst alle Maßnahmen und Stan-
dardelemente auf der Basis eines vorhandenen bzw. noch weiter zu entwickelnden Berufs-
orientierungs-Curriculum. Eine Anmeldung zu einem Bildungsgang in der Sekundarstufe II
stellt damit eine Auswahlentscheidung auf der Basis des zum Anmeldezeitpunkt formulierten
Übergangsziels dar, die auf der Basis eines reflektierten und standardisierten Berufsorientie-
rungsprozesses getroffen wird. Diese Entscheidung kann bei Bedarf überdacht und verän-
dert werden und mündet in einen Übergang zum neuen Schuljahr.
Für das Handlungsfeld 2 (Übergangssystem) werden die echten Übergänge in Anschlüsse
abgebildet und in Form der Bewerbungsdaten/Anmeldedaten wird die konkrete Nachfrage
nach Bildungsangeboten aufgezeigt. Konkrete Übergänge in die Angebote des Übergangs-
systems werden dokumentiert. Auf dieser Basis kann im Rahmen der Kommunalen Koordi-
nierung von KAoA das Angebot im Übergangssystem rechtkreisübergreifend beschrieben,
analysiert und bewertet werden, um ggf. erforderliche Steuerungsbedarfe zu identifizieren
(Angebotserweiterung, Angebotsanpassung, Koordination von Planungen, ….).
Für das Handlungsfeld 3 (Steigerung der Attraktivität des dualen Systems) stellt der Über-
gangsbericht eine konkrete Datenbasis dar, um echte Übergänge aus Klasse 10 in die duale
Ausbildung darzustellen. Unter Kenntnis der Ist-Situation können die KAoA-Akteure gezielte
Maßnahmen planen (Ausbildungsbotschafter, …). Auswertungen in den Folgejahren ermög-
lichen, eine Erfolgswirksamkeit konkreter Aktionen und Aktivitäten zu messen (Verände-
rungsquote). Im Rahmen der dualen Ausbildung ist es möglich, die Fachhochschulreife zu
erwerben (Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Berufskollegs im Kontext
von KAoA). Angesichts der klaren Abschlussorientierung der Realschülerinnen und -schüler
in Münster in Richtung Fachhochschulreife bzw. Abitur ist diese Möglichkeit mit Ausbil-
dungsbetrieben, potenziellen Auszubildenden, Berufskollegs, Kammern gemeinsam zu the-
matisieren und zu beraten.
Das System umfasst (noch) keine Übergänge im Anschluss an Bildungsgänge der Sekun-
darstufe II. Bei entsprechender Planung und Konzeptionierung ermöglicht Schüler Online,
auch die Anschlüsse aus Bildungsgängen der Sekundarstufe II zu dokumentieren.
Im Handlungsfeld 4 (Kommunale Koordinierung) können mit allen Akteuren in KAoA u.a.
Strategien und Aktionen datenbasiert diskutiert entwickelt werden.
18
6. Übersicht der teilnehmenden Schulen (Datenbasis)
Schulform Schulnname
Schülerinnen und
Schüler/Innen der
Abgangsklassen
Förderschule 105
Albert-Schweitzer-Schule 35
Richard-von-Weizsäcker-Schule 9
Uppenbergschule - Hauptstandort Kinderhaus 22
Uppenbergschule - Teilstandort Hiltrup 26
Uppenbergschule - Teilstandort Roxel 13
Hauptschule 322
Droste-Hauptschule Roxel 42
Fürstenbergschule 47
Geistschule 61
Hauptschule Coerde 32
Hauptschule Hiltrup 44
Hauptschule Wolbeck 47
Waldschule Kinderhaus 49
Realschule 736
Erich-Klausener-Schule 94
Erna-de-Vries-Realschule 89
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 29
Geschwister-Scholl-Realschule 74
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 88
Paul-Gerhardt-Realschule 74
Realschule im Kreuzviertel 120
Realschule Roxel 77
Realschule Wolbeck 91
Gymnasium 1.050
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 148
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 145
Geschwister-Scholl-Gymnasium 52
Gymnasium Paulinum 129
Gymnasium Wolbeck 129
Immanuel-Kant-Gymnasium Hiltrup 75
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 53
Pascal-Gymnasium 114
Schillergymnasium 92
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 113
2.213
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
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- Kinderhaus 22
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Details
- Aktenzeichen
- V/0103/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37