1910/2021
Beantwortung einer Anfrage von Frau Dr. Köhler zu TOP 10.2.6 „Vorstellung des zweiten Berichts zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)“ der Sitzung der BV Rodenkirchen vom 3. Mai 2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2134 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 1910/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.06.2021 Beantwortung einer Anfrage von Frau Dr. Köhler zu TOP 10.2.6 „Vorstellung des zweiten Berichts zur Kommunalen Pflegeplanung der Stadt Köln nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)„ der Sitzung der BV Rodenkirchen vom 3. Mai 2021 Fragen von Frau Dr. Köhler: „U.a. auf Seite 105 und 106 des betreffenden Berichtes und aufgrund der Tabelle 34, sind Bewertun- gen (absolut/prozentual) zur Versorgungslage in der Pflege für unseren Stadtbezirk Rodenkirchen genannt, die ich aufgrund der prekären Erfahrungen in der Praxis von Familienangehörigen und Be- troffenen nicht nachvollziehen kann. Es werden auch Planzahlen für die Prognose 2025 – 2045 des Bedarfes aufgrund der demografi- schen Entwicklung genannt, die auf dieser Grundlage zu hinterfragen sind, zumal der Altersquotient mit 31,4 Prozent in unserem Stadtbezirk beziffert- schon jetzt relativ hoch liegt.“ Die Verwaltung hat das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) um Stel- lungnahme gebeten, welche zur Beantwortung der Fragen zitiert wird: „Die Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote in den Stadtbezirken gibt die Daten wieder, wie sie die Stadt und das ISG ermittelt haben. Sollten Zweifel daran bestehen, dass diese Daten für den Zeitpunkt 31.12.2019 zutreffend sind, bitten wir um eine detaillierte Mittei- lung. Die Bewertung, welche Versorgungsdichte als „gut“ zu bezeichnen ist, erfolgte in Diskussion mit Ex- pertinnen und Experten der begleitenden Arbeitsgruppe. Bei der Festsetzung von Zielwerten wurden auch Erfahrungen über Versorgungsengpässe z.B. in der Kurzzeitpflege mit berücksichtigt. Nichts- destotrotz können eigene Erfahrungen und Empfindungen in Einzelfällen von objektiven Statistiken abweichen. Die kommunale Pflegeplanung muss auf der gesetzlich geforderten Datengrundlage auf- bauen und diese dokumentieren.“ gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1910/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 10.06.2021
- Erstellt
- 19.05.2021 11:35