0669/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 26.01.2026
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4463 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0669/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 26.01.2026 betr. Bauprojekt der GAG in der Siedlung Köln- Stammheim ( Elias-Gut-Straße, Georg- Beyer-Straße, Adolf-Kober-Straße und Moses-Hess-Straße), AN/0185/2026 Die GAG beantwortet nachfolgend die schriftliche Anfrage der Fraktion Die Linke vom 26.01.2026: 1. Welchen Zeitplan verfolgt die GAG hinsichtlich der Umsetzung des ersten Bauab- schnittes in der Elias-Gut-Straße? Im 1. Bauabschnitt Elias-Gut-Str. 1 – 13 ist der Abbruch der Gebäude zwischenzeitlich erfolgt. Mit dem Neubau wurde am 01.12.2025 begonnen, das voraussichtliches Ende der Bauzeit wird Ende März 2028 sein. Bei den genannten Bauzeiten handelt es sich um voraussichtliche Realisierungszeiten. 2. Wie wird sich das Leerziehen der weiteren Straßenzüge gestalten und wie viele Woh- nungen in welchen drei Straßen sind noch weiterhin bewohnt? Wir bitten um genaue Auflistung der drei Straßen mit entsprechender Anzahl von Wohnhäusern und noch be- wohnten Wohnungen. Bereits in diesen Tagen – und damit ca. 2 Jahre vor Übergang in den zweiten Bauabschnitt – nehmen wir aktiv mit den von den Maßnahmen des 2. Bauabschnittes betroffenen Mietenden Kontakt auf, um in individuellen Gesprächen die Einzelheiten der Planungen vorzustellen, Un- sicherheiten zu nehmen und Lösungen und individuelle Wohnungsangebote zu unterbreiten. Mit Fertigstellung des 1. Bauabschnittes voraussichtlich Ende März 2028 erfolgt sukzessive der Umzug der Mietenden aus dem 2. Bauabschnitt (Moses-Heß-Str. 77 – 83, Adolf-Kober- Str. 1 – 7) in den Neubau Elias-Gut-Str. 1 – 13, erst im Anschluss an den Leerzug erfolgt der Abriss der Gebäude des zweiten Bauabschnittes. Damit soll den Mietern ein Verbleib in der unmittelbaren Umgebung und Umzug in eine Neubauwohnung ermöglicht werden. Gleichsam verhält es sich mit dem 3. Bauabschnitt (Adolf-Kober-Str. 9 – 17, Georg-Beyer-Str. 1 – 14): Auch hier erfolgt der Umzug der Bestandsmieter erst im Anschluss an die Fertigstel- lung des 2. Bauabschnittes ca. Ende 2030 in den Neubau, so dass der Abriss geplant ab ca. Mai 2031starten kann. Neben den bekannten baukonstruktiven und altersbedingten Schäden bzw. Mängeln machten akute, unvorhersehbare Ereignisse (z. B. massive Schimmelbildung, Wasserschäden, eskalie- rende Nachbarschaftsstreitigkeiten, fehlender Wasserdruck) eine frühzeitige Verlegung von Mietern unumgänglich. 2 Davon sind aktuell 8 Mietparteien (aus dem 2. und 3. Bauabschnitt) betroffen, die zwischen- zeitlich in öffentlich geförderten Wohnungen im Neubau Wiesdorfer Str. 24 – 32 dauerhaft un- tergebracht worden sind. Insgesamt sind derzeit im Bestand des zweiten Bauabschnittes (Moses-Hess-Str. 77 – 83, Adolf-Kober-Str. 1 – 7) ca. 30 % der Wohnungen und im dritten Bauabschnitt (Adolf-Kober-Str. 9 – 19 sowie Georg-Beyer-Str. 1 – 9 und 2 – 12) ca. 25 % der Bestandswohnungen aus den zuvor genannten Gründen nicht mehr bewohnt. 3. Wurden in den noch bewohnten Wohnhäusern der drei Straßen in 2024 und 2025 doch noch Wohnungen vermietet, weil hier z. B. geflüchtete oder wohnungslose Men- schen kurzfristig aufgenommen werden mussten? In den Jahren 2024 und 2025 wurden in den bewohnten Häusern keine Wohnungen neu ver- mietet. Der aktuelle bauliche Zustand der aktuell leerstehenden Wohnungen lässt eine Weiter- vermietung – auch vorübergehend – nicht zu. 4. Werden leerstehende Wohnungen in noch bewohnten Häusern beheizt, um Schaden vom Wohngebäude abzuwenden? Die GAG stellt sicher, dass leerstehende Wohnungen in noch bewohnten Häusern im erfor- derlichen Umfang beheizt werden. Die Maßnahmen orientieren sich an den technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen sowie an den allgemein anerkannten Regeln der Technik. 5. Nach welchen Kriterien werden erforderliche handwerkliche Arbeiten in den noch be- wohnten Häusern weiterhin ausgeführt? Erforderliche handwerkliche Arbeiten in noch bewohnten Häusern werden nach den jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben sowie unter Berücksichtigung der Sicher- heit der Bewohnerinnen und Bewohner ausgeführt. Die Priorisierung und Ausführung der Ar- beiten erfolgt bedarfsgerecht und unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation vor Ort.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Elias-Gut-Straße 1
- Moses-Heß-Straße 77
- Georg-Beyer-Straße 1
- Wiesdorfer Straße 24
- Straße 24
- Straße 1
- Straße 7
- Straße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0669/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 05.03.2026 12:06