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AN/1181/2025

Ein Herz für Tierheimhunde – Erlass der Hundesteuer für ältere Hunde aus dem Tier-heim

Gem. Antrag nach § 3 (SPD) 14.11.2025

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.12.2025, TOP 3.2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)

5605 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln  
Die LINKE-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 25.08.2025 
 
AN/1181/2025 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.09.2025 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 04.12.2025 
Finanzausschuss 15.12.2025 
 
Ein Herz für Tierheimhunde – Erlass der Hundesteuer für ältere Hunde aus dem Tier-
heim 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
des Rates am 04.09.2025 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Köln dahingehend 
zu ändern, dass für Hunde, die aus einem Tierheim stammen und zum Zeitpunkt der Vermitt-
lung mindestens acht Jahre alt sind, dauerhaft keine Hundesteuer erhoben wird. 
 
An der bestehenden Zuschussregelung wird weiterhin festgehalten.  
  
 
Begründung:  
 
Mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben bereits eine Befreiung von der Hunde-
steuer für ältere Hunde eingeführt, die aus Tierheimen adoptiert werden. In Hamburg hat der 
Senat kürzlich beschlossen, dass für Hunde, die aus einem Hamburger Tierheim übernom-
men werden, zeitlich befristet oder dauerhaft keine Hundesteuer gezahlt werden soll. Beson-
dere Regelungen für ältere Tierheimhunde sind geplant. In Berlin sind Halter*innen von Tier-
heimhunden schon länger bis zu fünf Jahre lang von der Hundesteuer befreit. Dortige Tier-
schutzvereine berichten, dass sich die Vermittlungschancen seit Einführung der Befreiung 
deutlich verbessert haben – insbesondere für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte 
Tiere.1  
 
                                                 
1  https://www.welt.de/regionales/hamburg/article256336530/tierschutz -hund-aus-dem-tierheim -in-
hamburg-soll-das-bald-steuerfrei -sein.html

- 2 - 
 
Ältere Hunde haben im Vergleich zu jüngeren Tieren deutlich geringere Vermittlungschan-
cen. Dies führt dazu, dass ältere Hunde überproportional lange in Tierheimen verbleiben. 
Mehrfach berichteten die Kölnische Rundschau und andere Medien von der großen Abgabe-
welle in den Tierheimen, die auf die Zeit der Corona-Pandemie zurückzuführen ist. Eine Be-
freiung von der Hundesteuer für Hunde ab acht Jahren kann hier ein wirksames Instrument 
sein, um vorbeugend die Chancen dieser Tiere auf Vermittlung zu verbessern. 
 
Auch wenn die Verwaltung der Stadt Köln in ihrer Antwort auf die Anfrage der SPD-Fraktion 
vermutet, dass sich die Hundesteuerbefreiung nicht groß auf die Zahl der zusätzlich vermit-
telten Hunde auswirken wird, ist jede einzelne Adoption zu begrüßen. Ein Hund weniger im 
Tierheim bedeutet eine spürbare Entlastung für die Einrichtung, freiwerdende Kapazitäten für 
andere Tiere und ein neues Zuhause für den betroffenen Hund. Darüber hinaus sendet die 
Maßnahme ein starkes öffentliches Signal. Sie rückt die schwierige Situation der Tierheime 
und insbesondere die Lage älterer Hunde in den Fokus, stärkt das Bewusstsein für den Tier-
schutz und ermutigt Bürger*innen, sich aktiv einzubringen – sei es durch Adoption, Paten-
schaften, Gassi gehen, Spenden oder ehrenamtliches Engagement. Auch für das Image der 
Stadt Köln als tierfreundliche Kommune könnten unserer Auffassung nach positive Effekte 
erzielt werden. 
 
Die Verwaltung führt in ihrer Antwort weiterhin an, dass der Verwaltungsaufwand für die Tier-
heime steigen könnte. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass die Altersbestimmung von 
Hunden ohnehin zum Standard in den Tierheimen gehört, da sie für Vermittlungsunterlagen, 
Versicherungen und tierärztliche Betreuung erforderlich ist. Zudem erwartet die Verwaltung 
selbst keine stark ansteigenden Vermittlungszahlen – entsprechend kann auch kaum ein viel 
größerer Aufwand im Steueramt entstehen. Aus Sicht der Kölner Tierheime entsteht kein zu-
sätzlicher Aufwand und eine Befreiung von der Hundesteuer werde sehr begrüßt. Hinzu 
kommt, dass laut Antwort die Hundesteuersatzung derzeit ohnehin von der Verwaltung über-
arbeitet wird. In diesem Rahmen wäre es nur folgerichtig, die Frage einer Steuerbefreiung für 
ältere Hunde aus Tierheimen direkt mitzudenken und weitere Befreiungsideen aus anderen 
Städten mit den Kölner Tierheimen zu erörtern. 
 
Wichtig ist zudem, dass die bestehende Kölner Zuschussregelung, die allen Halter*innen im 
ersten Jahr nach einer Adoption aus den Kölner Tierheimen den Betrag der Hundesteuer er-
stattet, durch den vorliegenden Antrag nicht abgeschafft wird. Sie muss bestehen bleiben 
und könnte perspektivisch – wie in Berlin – sogar noch ausgebaut werden. Zunächst soll sie 
jedoch in jedem Falle durch die Steuerbefreiung für ältere Hunde ergänzt werden. Damit wird 
das bewährte System nicht ersetzt, sondern sinnvoll erweitert, indem gezielt ein dauerhafter 
Anreiz für die Aufnahme schwer vermittelbarer Tiere geschaffen wird. 
 
Vor diesem Hintergrund ist die Einführung einer Hundesteuerbefreiung für ältere Hunde aus 
Tierheimen nicht nur ein sinnvoller Beitrag zur Entlastung der Tierheime, sondern auch eine 
Investition in die Tierschutzkultur unserer Stadt. Jede erfolgreiche Vermittlung zählt – und 
jede Chance, die Situation der Tierheime zu verbessern und die Öffentlichkeit für dieses 
Thema zu sensibilisieren, sollte genutzt werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Thomas Breustedt     gez. Michael Weisenstein  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     LINKE-Fraktionsgeschäftsführer 
 
 
Gez. Ulrich Breite        
FDP-Fraktionsgeschäftsführer

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Beratungsverlauf (3)

04.09.2025 Rat
TOP 3.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
04.12.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
15.12.2025 Finanzausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1181/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
Datum
14.11.2025
Erstellt
25.08.2025 11:30