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V/1033/2015

Ausbau der Peter-Büscher-Straße - Am Schütthook bis Bachstraße -

Vorlagen 15.12.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 19.01.2016, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

BV_V_1033_2015_Strassenbau_Peter_Buescher_Strasse_Anlage_1

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BV_V_1033_2015_Strassenbau_Peter_Buescher_Strasse_Anlage_2

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AUKB_V_1033_2015_Peter-Buescher-Str_Anlage

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Ansehen

Beschlussvorlage

7227 Zeichen

V/1033/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausbau der Peter-Büscher-Straße - Am Schütthook bis Bachstraße - 
1. Beschluss über Anregungen 
2. Baubeschluss Straßenbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachstand: 
 
1. Der eingereichten Anregung wird entsprechend dem Beschlussvorschlag in der Begrün-
dung zu 1 nicht zugestimmt. 
 
2. Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 10498 Blatt 1 
bis 2 vom 05.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis  genommen, dass der Stadt Mün ster Baukosten in Höhe von ca . 628.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 340.000 €. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
 
  
Auszahlungen   2017 
2018 
270.000 
358.000 
Zwischensumme    628.000 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1033/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1033/2015 
Auszahlungen 
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2018 340.000 
Saldo 288.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 201 6 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: Anregungen 
 
Innerhalb der Offenlegungsfrist ist eine Anregung eingegangen. 
 
Inhalt: Ein Beitragspflichtiger ist mit der Reduzierung der Fahrbahn nicht einverstanden, weil dann 
der ohnehin schon enge Durchgang durch die parkenden Autos noch weiter eingeschränkt würde. 
 
Ergebnis der Prüfung:  Die geplante Reduzierung der Fahrbahnbreite ermöglicht die Anlage von 
beidseitig ausreichend breiten Gehwegen entlang der Straße. Diese Maßnahme dient der Erh ö-
hung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr. Die verbleibende Fahrbahnbreite von 5,50 
m inkl. 2,00 m breiter wechselseitiger Parkstreifen entspricht dem Standard in Tempo -30-Zonen. 
Ein Begegnungsverkehr ist innerhalb der Fahrbahnversätze zwischen den Parkstreifen möglich. 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Anregung zum Ausbauplan Nr.: 10498 Blatt 1 und 2 wird nicht zugestimmt. 
 
Zu 2.: Voraussetzungen 
 
Dem Planungs- und Offenlegungsbeschluss für die Bürgerbeteiligung nach KAG mit der Vorl agen-
Nr.: V/0570/2015 wurde am 25.08.2015 zugestimmt. 
 
Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Der Schmutzwasserkanal Beton-Eiprofil 200/300 Baujahr 1963 ist mit Zustandsklasse 0 und 1 be-
wertet worden. Aufgrund der drohenden Einsturzgefahr ist er dringend zu erneuern. In dem Zuge 
soll eine hydraulische Sanierung des Regenwasserkanalnetzes erfolgen. Mit dem Einsatz größerer 
Rohrprofile und Weiterführung des Kanals zum Erdelbach wird ein besserer Schutz vor Überflu-
tung geschaffen.  
Durch die Leitungsverlegungsarbeiten der Stadtwerke in der fast gesamten Breite der Nebenanla-
gen und durch die Neuverlegung der zwei Kanäle in der Fahrbahn wird der Oberbau soweit ge-
stört, dass der gesamte Straßenquerschnitt neu gebaut werden muss. 
 
Die Planung erstreckt sich von der Straße „Am Schütthook“ bis zum Knotenpunkt der „Bachstra-
ße“.  
Der vorhandene Querschnitt der Verkehrsfläche ist wie folgt aufgeteilt: Zwischen der Einmündung 
Am Schütthook und Haus-Nr. 10 beträgt der nördliche Gehweg 2,35 m, die Fahrbahn 6,10 m und 
der südliche Gehweg 0,90 m. Von Haus-Nr. 10 bis Haus-Nr. 21 weitet sich, bei gleichbleibenden 
Gehwegbreiten, die Fahrbahn von 6,10 m auf ca. 10,00 m auf.  
 
Zukünftig soll die Fahrbahn bis Haus-Nr. 10 auf 5,50 m reduziert und die Nebenanlagen durchgän-
gig beidseitig auf 2,25 m gebracht werden. Von Haus-Nr. 7 bis zur Einmündung „Bachstraße“ sind 
die Richtungsfahrbahnen durch einen Grünstreifen getrennt. Durch die Verbreiterung des Grün-
streifens wird in diesem Bereich der nördliche Fahrstreifen auf 5,50 m reduziert.

- 3 - 
V/1033/2015 
Alternierend werden erstmalig 2,00 m breite Parkstreifen angeordnet, sodass 31 abmarkierte Stell-
plätze entstehen können. Der Gehweg auf der südlichen Seite entlang der Haus-Nr. 1 bis 7 wird 
von ca. 1,40 m auf 2,00 m verbreitert. Der Einmündungsbereich der „Bachstraße“ wird zu Gunsten 
der Fußgängerüberquerbarkeit umgestaltet und es werden zusätzliche Bordabsenkungen als Que-
rungsstellen geschaffen. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss zusammen mit der Kanalbauma ß-
nahme. Der Baubeginn ist ab der 2. Jahreshälfte 2016 geplant. Die Bauzeit wird voraussichtlich 24 
Monate betragen.  
Maßnahmen der münsterNETZ GmbH werden im Zuge der Maßnahme mit abgewickelt. 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Der beschriebene geplante Ausbau stellt im Verhältnis zum bisherigen  Straßenzustand der Peter-
Büscher-Straße eine wesentliche Verbesserung dar und ist deshalb beitragsauslösend im Sinne 
des Straßenbaubeitragsrechts. Daher sind gem. § 8 des Kommunalabgaben -gesetzes Nordrhein-
Westfalen (KAG NRW) die Grundstückseigentümer bzw . Erbbauberechtigten der erschlossenen 
Grundstücke an den beitragsfähigen Kosten des Ausbaues zu beteiligen. 
 
Nach § 3 Abs. 3 Buchstabe a) der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW 
für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 11.11.2 012  (SBS) in der jeweils geltenden 
Fassung, handelt es sich bei der Peter-Büscher-Straße um eine Anliegerstraße. 
 
Die Straßenbaugesamtkosten betragen 628.000 €. Die durch den Kanalbau und durch Leitung s-
verlegungsarbeiten von münsterNETZ GmbH verursachten Kosten werden für die beitragsfähigen 
Kosten nicht umgelegt.  Daher reduzieren sich die beitragsfähigen Kosten nach einer vorläufigen 
Berechnung auf 425.000,00 €. 
 
Von diesen Kosten werden 80 %, das sind 3 40.000,00 €, auf die von der P eter-Büscher-Straße 
erschlossenen Grundstücke, auf der Grundlage ihrer Größe und Ausnutzba rkeit, umgelegt. Der 
Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche liegt bei etwa  8,70 €. 
 
Für ein durchschnittliches, 2 -geschossig bebautes Grundstück von 600 m² muss mit einem Stra-
ßenbaubeitrag von rund  6.790,00 € gerechnet werden. 
 
Im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigent ü-
mer bzw. Erbbauberechtigten rechtzeitig vor Baubeginn persönlich über die Baumaßnahme und 
über den voraussichtlich anfallenden Beitrag für ihr Grundstück informiert. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.

- 4 - 
V/1033/2015 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Anwohner und Eigentü mer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbaua mtes 
frühzeitig über die Maßnahme informiert. 
 
Die Beschlussvorlage zum Kanalbau hat die Nummer V/1034/2015. 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen

BV_V_1033_2015_Strassenbau_Peter_Buescher_Strasse_Anlage_1

2831 Zeichen

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2 Betonplatten 24/24 cm ZZ Asphaltbeton angleichen Reg. Nr. 10 499 Plan 1 Blatt 1 (1)  Unterflurplan
3 Betonstein grau 20/10 cm i 2a72418 Reg. Nr. 10 500 Plan 1 Blatt 1 (1)  Ausbauguerschnitt
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1 Verbundsteinpflaster Betonplatten aufnehmen und neu verlegen Reg. Nr. 10 502 Plan 1 Blatt 1+2 (2) Höhenplan
12 Grünfläche 0) Betonstein grau 16/16/14 cm Reg. Nr. 10 503 Plan 1 Blatt 1 (1)  Markierungs- und Beschilderungsplan
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AUKB_V_1033_2015_Peter-Buescher-Str_Anlage

66 Zeichen

Vorlagen-Nr.: V/1033/2015       Anlage 1  
Blatt 1         Blatt 2

Beratungsverlauf (1)

19.01.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bachstraße 1
  • Peter-Büscher-Straße 2
  • Am Schütthook
  • Bahnhofstraße 1

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Details

Aktenzeichen
V/1033/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37