1985/2022
Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal betreffend den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung
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Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 10.06.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022 öffentlich 8.1.5 Zuständigkeitsordnung Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU -Frak- tion, und SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke AN/1110/2022 Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Herr Dr. Budde (Grüne), Frau Gruschitz (Grüne), Frau Albat (SPD), Herr Müller (Linke) und Frau Finsterle (AFD) -ohne Wortmeldung und Aussprache beschlossen-
Anlage 1, Gemeinsamer Antrag betreffend "Zuständigkeitsordnung", AN/1100/2022
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 20. Mai 2022 Zuständigkeitsordnung Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Begründung: Obwohl es einen, der mit viel Aufwand erarbeiteter Abgrenzungskatalog gibt, hat er keine Wirkung für die Zuständigkeit. Er ist wertlos. Um seine rechtliche Wirkung zu entfalten, muss er gesetzlicher Bestandteil der Zuständigkeitsordnung werden. Ansonsten haben die Bezirksvertretungen keine praktische Zuständigkeit. gez. Ute Ackermann gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Lothar Müller/ Die Linke
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/1-2 Vorlagen-Nummer 1985/2022 Freigabedatum 13.06.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal betreffend den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung hier: Aufnahme des Abgrenzungskatalogs in die Zuständigkeitsordnung Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022 zur Kenntnis und regt an, das Anliegen in die Kommission zur Stärkung der Bezirke einzubringen. Rat 20.06.2022 2 Begründung Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 08.06.2022 unter dem TOP 8.1.5 zum Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und SPD sowie Bezirksvertreter Müller (Die Linke.) (AN/1110/2022, Anlage 1) einstimmig - ohne Aussprache und Wortmeldungen - folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungs- katalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wurde in der Kommission zur Stärkung der Bezirke erarbeitet und abgestimmt (siehe Vorlage 2064/2019). Er schafft mit konkreten Erläuterungen und Beispielen mehr Klarheit und Transparenz bei der Frage, ob eine Angelegenheit bezirkliche oder überbezirkliche Bedeutung hat. Durch der Abgrenzungskatalog werden keine neuen Zuständigkeiten begründet. Er veranschaulicht die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeits- ordnung mit Beispielen. Der Abgrenzungskatalog ist mit der Zuständigkeitsordnung gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2019 über einen Hinweis am Ende von § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung verknüpft. Als Verwaltungs- richtlinie wurde er von der Oberbürgermeisterin mit Verfügung vom 02.09.2019 in Kraft gesetzt und ist für die Verwaltung bindend. Eine formale Aufnahme des Katalogs in die Zuständigkeitsordnung ist dazu nicht erforderlich. In den beiden Sitzungen der Kommission zur Stärkung der Bezirke in diesem Jahr wurde der Abgren- zungskatalog angesprochen. Kritik daran wurde nicht geäußert – auch nicht von Vertretern der Be- zirksvertretung Lindenthal. Daher wird vorgeschlagen, das Anliegen mit konkreten Beispielen in die Beratungen der Kommission zur Stärkung einzubringen. Begründung der Dringlichkeit Die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen sieht in § 38 Absatz 13 vor, dass die Oberbürgermeisterin Beschlüsse der Bezirksvertretungen, die Anregungen an den Rat zum Inhalt haben, dem Rat in der auf die Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung folgenden Sitzung zulei- tet. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird die Angelegenheit trotz Verfristung vorgelegt. Anlagen - Anlage 1: Gemeinsamer Antrag betreffend „Zuständigkeitsordnung“, AN/1110/2022 - Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1985/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.06.2022
- Erstellt
- 10.06.2022 11:00