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1985/2022

Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal betreffend den Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 13.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 3.2.2

Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022

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Anlage 1, Gemeinsamer Antrag betreffend "Zuständigkeitsordnung", AN/1100/2022

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022

871 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221)  221 93313  
 
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 10.06.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 08.06.2022  
öffentlich 
8.1.5 Zuständigkeitsordnung  
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU -Frak-
tion, und SPD-Fraktion  
Lothar Müller / Die Linke 
AN/1110/2022 
 
 
Beschluss:  
  
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert den Rat der Stadt Köln auf, den 
Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die 
Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Herr Dr. Budde (Grüne), Frau Gruschitz (Grüne), Frau Albat (SPD), 
Herr Müller (Linke) und Frau Finsterle (AFD) 
 
 
 
-ohne Wortmeldung und Aussprache beschlossen-

Anlage 1, Gemeinsamer Antrag betreffend "Zuständigkeitsordnung", AN/1100/2022

1282 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
CDU-Fraktion 
SPD-Fraktion
Lothar Müller / Die Linke 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
 
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Köln, 20. Mai 2022 
 
Zuständigkeitsordnung   
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin 
Wir bitten Sie, folgenden Antrag  auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung 
der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert den Rat der Stadt Köln auf, den 
Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die 
Zuständigkeitsordnung aufzunehmen. 
Begründung: 
Obwohl es einen, der mit viel Aufwand erarbeiteter Abgrenzungskatalog gibt, hat er 
keine Wirkung für die Zuständigkeit. Er ist wertlos. 
Um seine rechtliche Wirkung zu entfalten, muss er gesetzlicher Bestandteil der 
Zuständigkeitsordnung werden.  Ansonsten haben die Bezirksvertretungen keine 
praktische Zuständigkeit. 
gez. Ute Ackermann                         gez. Svenja Führer           gez. Friedhelm Hilgers 
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion         SPD-Fraktion  
gez. Lothar Müller/ Die Linke

Beschlussvorlage Rat

3275 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01/1-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1985/2022 
Freigabedatum 
13.06.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal betreffend den Abgrenzungskatalog zur 
Zuständigkeitsordnung 
hier: Aufnahme des Abgrenzungskatalogs in die Zuständigkeitsordnung 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 08.06.2022 zur 
Kenntnis und regt an, das Anliegen in die Kommission zur Stärkung der Bezirke einzubringen. 
 
 
Rat 20.06.2022

2 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Lindenthal hat in ihrer Sitzung am 08.06.2022 unter dem TOP 8.1.5 zum Antrag 
der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, CDU und SPD sowie Bezirksvertreter Müller (Die Linke.) 
(AN/1110/2022, Anlage 1) einstimmig - ohne Aussprache und Wortmeldungen - folgenden Beschluss 
gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert den Rat der Stadt Köln auf, den Abgrenzungs-
katalog zur Zuständigkeitsordnung juristisch abgesichert in die Zuständigkeitsordnung 
aufzunehmen. 
 
Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Die Anregung der Bezirksvertretung Lindenthal wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung 
des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Der Abgrenzungskatalog zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wurde in der Kommission zur 
Stärkung der Bezirke erarbeitet und abgestimmt (siehe Vorlage 2064/2019). Er schafft mit konkreten 
Erläuterungen und Beispielen mehr Klarheit und Transparenz bei der Frage, ob eine Angelegenheit 
bezirkliche oder überbezirkliche Bedeutung hat. Durch der Abgrenzungskatalog werden keine neuen 
Zuständigkeiten begründet. Er veranschaulicht die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeits-
ordnung mit Beispielen.  
Der Abgrenzungskatalog ist mit der Zuständigkeitsordnung gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2019 
über einen Hinweis am Ende von § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsordnung verknüpft. Als Verwaltungs-
richtlinie wurde er von der Oberbürgermeisterin mit Verfügung vom 02.09.2019 in Kraft gesetzt und ist 
für die Verwaltung bindend. Eine formale Aufnahme des Katalogs in die Zuständigkeitsordnung ist 
dazu nicht erforderlich.   
In den beiden Sitzungen der Kommission zur Stärkung der Bezirke in diesem Jahr wurde der Abgren-
zungskatalog angesprochen. Kritik daran wurde nicht geäußert – auch nicht von Vertretern der Be-
zirksvertretung Lindenthal.  
Daher wird vorgeschlagen, das Anliegen mit konkreten Beispielen in die Beratungen der Kommission 
zur Stärkung einzubringen. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen sieht in § 38 Absatz 13 vor, dass die 
Oberbürgermeisterin Beschlüsse der Bezirksvertretungen, die Anregungen an den Rat zum Inhalt 
haben, dem Rat in der auf die Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung folgenden Sitzung zulei-
tet. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird die Angelegenheit trotz Verfristung vorgelegt.  
 
Anlagen 
- Anlage 1: Gemeinsamer Antrag betreffend „Zuständigkeitsordnung“, AN/1110/2022  
- Anlage 2: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 
08.06.2022

Beratungsverlauf (1)

20.06.2022 Rat
TOP 3.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1985/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
13.06.2022
Erstellt
10.06.2022 11:00