V/0487/2024
Anpassung der Angebotsstruktur aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Jobcenter der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
18337 Zeichen
V/0487/2024
V/0487/2024
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Anpassung der Angebotsstruktur aufgrund veränderter Rahmenbedingungen im Jobcenter der
Stadt Münster
Beratungsfolge
28.08.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster nimmt die aktuell bestehenden sowie die für das Jahr 2025 prognostizierten Rahmenbe-
dingungen für das Jobcenter der Stadt Münster zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster nimmt zur Kenntnis, dass das Maßnahmenportfolio des Jobcenters aufgrund der aktuel-
len und prognostizierten Rahmenbedingungen reduziert und angepasst werden muss.
3. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt
Münster stimmt der Beendigung des mit Vorlage V/0062/2014 an das Jobcenter übertragene Be-
ratungsangebots des Perspektivzentrums zum 31.12.2024 zu und dankt den Beteiligten für die
bisherige erfolgreiche Umsetzung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Entscheidung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt.
Begründung:
I. Aktuelle und erwartete Rahmenbedingungen für das Jobcenter der Stadt Münster
Zurzeit ist das arbeitsmarktpolitische Handeln im Jobcenter der Stadt Münster, wie in allen anderen
kommunalen Jobcentern in NRW, im Wesentlichen geprägt von der Weisung des Ministeriums für
Jobcenter
12.08.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) zur sogenannten Vermittlungs-
offensive des Landes NRW. Dort heißt es unter anderem: „Die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen
klagt über einen massiven Bedarf an Arbeits- und Fachkräften. Eine Vermittlungsoffensive der
kommunalen Jobcenter in NRW soll dazu beitragen, die inländischen Potenziale für den Arbeits-
markt noch besser zu erkennen und ihnen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen, um so dem
Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dazu gehören auch die Menschen, die aus der
Ukraine oder aus anderen Ländern geflüchtet sind. Jede und jeder wird in unserem Land gebraucht.
Deshalb stellen Regionaldirektion NRW und MAGS die Vermittlung, Ansprache und Aktivierung der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten noch stärker in den Vordergrund der Aktivitäten. Das soll mit
den Initiativen „Vermittlungsoffensive“ und „Job-Turbo“ gelingen. Während der Bund mit seinem
Job-Turbo verstärkt Geflüchtete in den Blick nimmt, stellt die Vermittlungsoffensive des Landes auf
die Arbeitsmarktnähe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab. (…) Die verstärkte Ansprache
und Aktivierung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (…) ist der zentrale Aspekt der erfolgrei-
chen Integration in Arbeit und Ausbildung. In engem Austausch mit der Wirtschaft wie auch mit den
kommunalen Jobcentern haben wir uns daher auf den Weg gemacht, um perspektivisch möglichst
große Potentiale in Nordrhein-Westfalen zu heben.“
Die Umsetzung der Vermittlungsoffensive zeigt Wirkung: Die aktuellen gesamten Integrationszahlen
des Jobcenters der Stadt Münster liegen über den Vorjahreswerten und auch über den ursprünglich
geplanten Zielwerten für das Jahr 20241. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass die Integra-
tionszahlen der Langzeitleistungsbeziehenden unter dem Vorjahreswert liegen. Hier kann ein Effekt
der Priorisierung auf arbeitsmarktnähere Leistungsberechtigte vermutet werden. Von Seiten der
Verwaltung wird davon ausgegangen, dass Bund und Land auch für das Jahr 2025 eine entspre-
chende Priorisierung vorgeben werden.
Gemäß Weisung des Landes zur Vermittlungsoffensive i st mit allen erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten bis zum 30.11.2024 ein persönliches Beratungsgespräch zu führen und dabei unter Be-
rücksichtigung der individuellen Fähigkeiten ein Angebot zur Integration in Arbeit oder Ausbildung
oder arbeitsmarktpolitischen Leistungen zu unterbreiten. In Folge wurden von den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2024 bislang deutlich stärker als im
üblichen Verlauf der Vorjahre Förderangebote absolviert und durch das Jobcenter entspre chend
Mittel aus dem Eingliederungstitel ausgegeben. Vor dem Hintergrund eines reduzierten finanziellen
Eingliederungsbudgets2 für das Jahr 2024 wurden die Fördermittel des Jobcenters dabei entspre-
chend der Weisung zu großen Teilen auf den Personenkreis de r arbeitsmarktnahen Leistungsbe-
rechtigten priorisiert.
Für 2025 ist davon auszugehen, dass weitere deutliche Einschnitte bei den Budgets der Jobcenter zu
erwarten sind. Der Haushaltsplanentwurf der Bundesregierung sieht folgende Ansätze zur Umsetzung
des Bürgergeldes vor:
1 Anders als in den Vorjahren und anders als ursprünglich angekündigt hat das Land NRW für 2024 mit den
kommunalen Jobcentern keine formelle Zielvereinbarung zu den Kennzahlen nach Paragraf 48a SGB 2 abge-
schlossen. Vor dem Hintergrund der Weisung zur Vermit tlungsoffensive für 2024 wurde stattdessen die Erwar-
tungshaltung einer Steigerung der Integrationswerte des Vorjahres ausgesprochen.
2 Im Vergleich zu 2023 hat das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2024 rund 2,0 Millionen weniger an Ein-
gliederungsmitteln erhalten.
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Eingliederungstitel 3.700.000.000,00 € 4.150.000.000,00 € 3.814.147.000,00 €
Verwaltungskosten 5.250.000.000,00 € 5.050.000.000,00 € 6.318.378.000,00 €
Gesamt 8.950.000.000,00 € 9.200.000.000,00 € 10.132.525.000,00 €
Diffenerenzen Soll 2025 zu Soll 2024 Soll 2024 zu Ist 2023 Soll 2025 zu Ist 2023
Eingliederungstitel -450.000.000,00 € 335.853.000,00 € -114.147.000,00 €
Verwaltungskosten 200.000.000,00 € -1.268.378.000,00 € -1.068.378.000,00 €
Gesamt -250.000.000,00 € -932.525.000,00 € -1.182.525.000,00 €
Bundeshaushalt
Soll 2025 Soll 2024 Ist 2023
Dabei werden die Mittel des Bundes den Jobcentern erst über die Eingliederungsmittel -Verordnung3
verbindlich zugewiesen. Im Regelfall erfolgt dies nicht vor Ende des Vorjahres. 4 Bereits im Vorfeld
werden die voraussichtlichen Mittelzuweisungen an die einzelnen Kommunen durch das Bremer Insti-
tut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechnet und in Form einer Prognose zur
Verfügung gestellt.5 Danach zeichnet sich für das Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2025 eine
Reduzierung des Gesamtbudgets um 12,3 Prozent ab. Im Detail stellt sich dies wie folgt dar:
Budget Jobcenter Stadt Münster
Eingliederungstitel 2024 14,2 Millionen Euro
Eingliederungstitel 2025 9,8 Millionen Euro
Veränderungsquote - 30,5 Prozent
Verwaltungstitel 2024 23,0 Millionen Euro
Verwaltungstitel 2025 22,8 Millionen Euro
Veränderungsquote - 1,1 Prozent
Gesamtbudget 2024 37,2 Millionen Euro
Gesamtbudget 2025 32,6 Millionen Euro
Veränderungsquote -12,3 Prozent
Zu berücksichtigen ist bei diesen Prognosen auch, dass im Jahr 2025 beginnende Förderungen für
berufliche Weiterbildung (FbW) sowie für Rehabilitanden und Menschen mit Schwerbehinderung
(Reha/SB) aus dem Budget der Arbeitslosenversicherung getragen werden. Dies wird den Eingliede-
rungstitel des Jobcenters um rund 2 Millionen Euro entlasten, so dass für 2025 grob kalkuliert (inklu-
sive geschätzter Umschichtung in den Verwaltungshaushalt) 8,7 Millionen Euro für Förderungen au-
3 Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und
Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
4 Die Eingliederungsmittel-Verordnung für das Jahr 2024 wurde am 19.12.2023 verabschiedet.
5 Die Prognosen des BIAJ erweisen sich in der Regel als sehr valide und wurden durch das Jobcenter der Stadt
Münster (wie auch in anderen Jobcentern) auch in den Vorjahren für die ersten Planungen des Arbeitsmarkt -
und Integrationsprogramms des Jobcenters herangezogen.
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ßer FbW und Reha/SB grundsätzlich zu r Verfügung stehen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass
Vorbindungen für langfristige Förderungen beziehungsweise Förderungen, die aus dem Vorjahr in
das Haushaltsjahr 2025 hineinreichen, in der Regel einen Betrag von circa 6 Millionen Euro ausma-
chen.
Diese voraussichtliche umfassende Reduzierung des Budgets hat zwangsläufig gravierende Auswir-
kungen auf die Fördermöglichkeiten des Jobcenters im Jahr 2025 und – mit Blick auf finanzielle Vor-
bindungen – auch bereits im Jahr 2024. Als Konsequenz hat sich d as Jobcenter der Stadt Münster
Anfang Juli 2024 gezwungen gesehen, bis auf Weiteres die folgenden Änderungen in seiner Förder-
praxis vorzunehmen:
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS) werden nur noch für arbeitsmarktpolitische An-
gebote mit arbeitsmarktnahen Zielen mit einer Dauer von 3 Monaten ausgegeben.
Bis auf Weiteres werden keine neuen Förderzusagen von Fördermaßnahmen im Bereich der öf-
fentlich geförderten Beschäftigung (Paragraf 16i SGB 2) sowie der Eingliederung von Langzeitar-
beitslosen (Paragraf 16e SGB 2) gemacht.
Zuweisungen in und Verlängerungen von Arbeitsgelegenheiten können 2024 nur noch in sehr
begrenztem Umfang erfolgen.
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung werden nur noch Förderungen nach Pa-
ragraf 81 Absatz 2 und 3 SGB 36 angeboten.
Die Münsteraner Träger wurden mit Schreiben vom 10.07.2 0247 über diese Maßnahmen informiert,
um entsprechende Dispositionen treffen zu können.
Auch die Stadt Münster selbst ist gehalten beziehungsweise gezwungen, sich unter den geschilderten
Rahmenbedingungen inhaltlich und strukturell angepasst aufzustellen. Ein „Weiter so wie bisher“ wird
schlicht und einfach nicht finanzierbar sein. Als Konsequenz und vor dem Hintergrund der Mittelredu-
zierungen auch im kommunalen Bereich 8 schlägt die Verwaltung daher vor, ihr Engagement im Be-
reich der Selbstvornahme durch das Perspektivzentrum des Jobcenters im Wesentlichen zugunsten
öffentlich geförderter Beschäftigung, aber auch zugunsten der Förderangebote anderer Träger, auf-
zugeben. Die oben geschilderten derzeit notwendigen Maßnahmen zur Mitteleinsparung könnten da-
mit aufgehobenen beziehungsweise gelockert werden.
II. Perspektivzentrum
Das Perspektivzentrum des Jobcenters der Stadt Münster ist ein hauseigener, nach AZAV (Akkredi-
tierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierter Bildungsträger . In Form der
Selbstvornahme werden im Perspektivzentrum arbeitsmarktpolitische Beratungsangebote konzipiert,
realisiert und evaluiert. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB 2-Bezug werden im Perspektiv-
zentrum auf ihrem persönlichen Weg in Erwerbsarbeit unterstützt.
Bis Ende 2014 waren die arbeitsmarktpolitischen Beratungsangebote der Stadt Münster für SGB 2 -
Leistungsberechtigte im Amt für Schule und Weiterbildung (Volkshochschule) verortet. Um die Bera-
6 Zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses sowie zum nachträglichen Erwerbs eines Hauptschulab-
schlusses oder eines vergleichbaren Schulabschlusses. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind
hierbei zu beachten.
7 Das Schreiben wurde zur Kenntnis auch an die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen und
Gruppen im Rat der Stadt Münster sowie an den Beirat des Jobcenters übermittelt.
8 Vor dem Hintergrund des politischen Auftrags an das J obcenter Münster, einen Fokus auf die Umsetzung von
Teilhabe am Arbeitsleben (Paragraf 16i SGB 2) zu legen, fließen seit 2019 kommunale Mittel in nicht unerhebli-
chem Maße in die Realisierung öffentlich geförderter Beschäftigung.
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tung noch besser an die persönlichen und beruflichen Entwicklungsaufgaben der Zielgruppe anzu-
passen und eine optimierte Vernetzung mit den strategischen und operativen Bereichen des Jobcen-
ters herzustellen, wurden die Angebote im Jahr 2 015 per Ratsbeschluss zum Jobcenter der Stadt
Münster überführt und neu ausgerichtet.9
Seit 2015 wurde das Perspektivzentrum kontinuierlich konzeptionell weiterentwickelt. 10 Der syste-
misch-lösungsorientierte und ganzheitliche Beratungsansatz ist im Perspektivzentrum bereits etliche
Jahre vor dem schrittweise erfolgten gesetzgeberischen Wandel von der absolut priorisierten Arbeits-
integration hin zu einer eher sozialintegrativen Strategie umgesetzt worden. Elemente des wirkorien-
tiert ausgerichteten Konzeptes des Perspektivzentrums sind auch in zahlreiche Ausschreibungen für
niedrigschwellige Beratungsangebote (insbesondere das Angebot nach dem zum 01.07.2023 im
Rahmen der Bürgergeldreform neu eingeführten Paragrafen 16k SGB 2 – ganzheitliche Betreuung)
eingeflossen und haben damit einen wesentlichen Beitrag zur weiteren Professionalisierung im Rah-
men der Zusammenarbeit mit Trägern geleistet.
Aktuell besteht das Angebot des Perspektivzentrums aus der Maßnahme „Impulse für Erwerbsarbeit“,
das sich vorrangig an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt
und einem hohen Maß an Unterstützung bei der Klärung ihrer lebensweltorientierten Anliegen richtet.
Zu dieser Zielgruppe zählen insbesondere (Allein-) Erziehende, Menschen mit Migrationsvorgeschich-
te, Menschen mit einer geringen Grundbildung, Menschen im Alter von über 50 Jahren sowie Lang-
zeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende. Im Jahr 2023 nahmen insgesamt 144 Personen am
Angebot des Perspektivzentrums teil.
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass eine beschäftigungsorientierte soziale Beratungs-
dienstleistung bei grundsätzlicher Offenheit für die lebensweltorientierten Anliegen der zu beratenden
Leistungsberechtigten erfolgreich sein kann. Insgesamt haben die Teilnehmenden durch die Beratung
im Perspektivzentrums deutliche Verbesserungen in den Dimensionen „Erwerbstätigkeit“, „Selbst-
wirksamkeit“, „Ressourcen“, „Gesundheit“ und „Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben“ erzielt.11
Jedoch erfordern die unter I. geschi lderten aktuellen und erwarteten Rahmenbedingungen für das
Jobcenter eine Neubewertung des Perspektivzentrums. Mit Blick auf die angekündigte drastische
Mittelkürzung im SGB 2 muss das bisherige Maßnahmenportfolio des Jobcenters zwingend verringert
werden.
In Konsequenz schlägt die Verwaltung vor, das Angebot des Perspektivzentrums zum 31.12.2024 12
einzustellen. Der Bedarf an niedrigschwelligen sozialintegrativen Angeboten für die Bürgergeldbezie-
henden in Münster wird dann ausschließlich nur noch über andere Träger abgedeckt.13
9 Siehe Beschlussvorlage V /0365/2013 - „Zukünftige Ausrichtung arbeitsmarktbezogener Maßnahmen bei der
Volkshochschule Münster“ , Beschlussvorlage V/0860/2013 - „Projektbereich der VHS; Organisation der ar-
beitsmarktbezogenen Maßnahmen bei der Stadt Münster“ , Beschlussvorlage V/0062/ 2014 - „Organisation der
arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen bei der Stadt Münster“ .
10 Siehe Berichtsvorlage V/0120/2015. „Perspektivzentrum Jobcenter Münster“ , Beschlussvorlage V/0583/2015
- „Perspektivzentrum – verbesserte Angebotsstruktur“ und Berichtsvorlage V/0624/2019 - „Perspektivzentrum
des Jobcenters Münster – Resümee und Ausblick“.
11 Zu den Dimensionen sozialer Teilhabe siehe die Beschlussvorlage V/0739/2023 – Arbeitsmarkt- und Integra-
tionsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster“ (Anlage B, Seiten 3 3ff. und 61 ff.)
12 Die aktuelle Zertifizierung des Perspektivzentrums durch gemäß AZAV läuft zum 31.12.2024 aus. Die Re -
Zertifizierung wäre mit einem erheblichen personellen Aufwand für die vorbereitenden Arbeiten sowie mit weite-
ren Kosten, insbesondere in Form von Zertifizierungsgebühren, verbunden.
13 Entsprechende Angebote bei Dritten sind in Form von Vergabemaßnahmen des Jobcenters vorhanden. Bei-
spielhaft sind hier zu nennen die Maßnahme „Horizont“ für Menschen mit Migrationsvorgeschichte, die vom
01.06.2024 bis 31.05.2025 (mit einjähriger optionaler Vertragsverlängerung vergeben worden ist, sowie die
Maßnahme „Ganzheitliche Betreuung zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit“ (gemäß Paragraf 16k SGB 2)
vom 01.12.2023 bis 30.11.2024, deren einjährige Vertrag sverlängerung in Vorbereitung ist.
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Mit Beendigung des Angebotes würden ab 2025 rund 520.000 Euro aus den Vorbindungen sowie an
tatsächlichen Verausgabungen für das Perspektivzentrum aus dem Eingliederungstitel des Jobcen-
ters freigemacht. Diese würden dann für die weitere Umsetzung öffentlich geförderter Beschäftigung14
sowie für die arbeitsmarktpolitischen Förderangebote anderer Träger zur Verfügung stehen.
Die Beendigung des Angebotes würde nicht zu einer Veränderung des Stellenplanes führen. Es ist
beabsichtigt, Aufgaben von aktuell nicht besetzten Stellen entsprechend zu verlagern und die nicht
besetzten Stellen zurückzugegeben.
III. Fazit
Durch die Beendigung des Angebotes des Perspektivzentrums im Jobcenter und die damit verbunde-
ne Einsparung von Eingliederungsmitteln wird ein größerer Spielraum für die Finanzierung anderer
SGB II-Förderangebote in Münster geschaffen. Die durch das Jobcenter Anfang Juli 2024 bis auf
Weiteres verhängten notwendigen Maßnahmen zur Mitteleinsparung (siehe oben) könnten damit auf-
gehobenen beziehungsweise gelockert werden. So könnte zum einen der politische Schwerpunkt der
Stadt Münster im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung fortgesetzt werden.
Auch andere durch die lokale Trägerlandschaft umgesetzte Fördermaßnahmen könnten weiterhin in
größerem Umfang als aktuell absehbar umgesetzt werden.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen
Anlage A
14 Grundsätzlich können mit diesem Vorgehen die seinerzeit durch den Rat der Stadt Münster festgelegten 40
Arbeitsplätze bei der Stadt Münster 14, die geplanten 40 Arbeitsplätze bei freien Trägern und Vereinen sowie die
40 Arbeitsplätze bei privatwirtschaftlichen Unternehmen im Münsterland weiterhin gefördert werden.
Anlage A
1585 Zeichen
Anlage A zur V/0487/2024 Kurzüberblick Die Vorlage gibt einen Überblick über die aktuellen sowie die für das Jahr 2025 prognostizierten Rahmenbedingungen im Sozialgesetzbuch 2 hinsichtlich der Fokussierung von Bund und Land auf arbeitsmarktnähere Leistungsberechtigte („Vermittlungsoffensive“ und „Job-Turbo“) sowie der massiven Kürzung von Eingliederungsmitteln für die Jobcenter. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, das Beratungsangebot in Selbstvornahme des Jobcenters der Stadt Münster („Perspektivzentrum“) zum 31.12.2024 einzustellen, um den Umfang nied- rigschwelliger Fördermaßnahmen zu reduzieren sowie die eingesparten Mittel für andere Förder- angebote freizumachen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, einen Beschluss zur Beendigung des Beratungsangebots in Selbstvornahme des Jobcenters der Stadt Münster („Perspektivzentrum“) zum 31.12.2024 herbeizuführen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0487/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2024
- Erstellt
- 07.08.2024 15:53