3626/2019
Bericht des Jobcenter Köln
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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln Ergebnismonitoring Sept. 2019
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Anlage 1 zum Sozialausschuss am 31.10.2019 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2019 Ergebnismonitoring September 2019 \\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2019\07_Monitoring\2019-09\2019-09 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 237.633 234.521 -3.112 -1,3% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 26.672,5 53.367,7 80.128,3 106.801,4 133.353,7 159.907,4 186.348,4 212.462,8 237.633,0 263.684,1 289.677,4 315.608,8 Ist 2019 26.479,8 53.019,6 79.471,6 105.845,3 132.105,8 158.239,4 184.099,7 209.685,9 234.520,8 - - - Ist 2018 26.513,4 53.049,4 79.650,4 106.164,4 132.558,4 158.953,7 185.253,7 211.441,7 237.487,9 263.373,5 288.960,9 313.726,4 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit September 2019 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 17,8% 16,6% -1,26%-Pkte -7,1% Anteil der Integrationen (JFW) bedarfsdeckend: 37,6% (März 2019) kontinuierliche: 56,7% (September 2018) Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 1,7% 3,7% 5,7% 7,6% 9,6% 11,5% 13,6% 15,8% 17,8% 20,3% 22,3% 24,7% Ist 2019 1,6% 3,3% 5,1% 7,0% 8,8% 10,6% 12,5% 14,7% 16,6% 0,0% 0,0% 0,0% Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,5% 9,5% 11,4% 13,4% 16,1% 19,1% 21,4% 23,2% 24,3% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2019 1.420 2.990 4.616 6.215 7.832 9.371 10.994 12.809 14.368 - - - Ist 2018 1.433 3.014 4.652 6.268 7.902 9.461 11.173 13.372 15.861 17.798 19.205 20.021 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit September 2019 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 59.152 58.931 -221 -0,4% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 58.814 58.892 58.923 58.944 59.010 59.077 59.147 59.177 59.152 59.223 59.314 59.408 Ist 2019 58.772 58.848 58.927 58.960 58.999 59.036 59.066 59.043 58.931 - - - Ist 2018 57.101 57.177 57.207 57.228 57.291 57.357 57.420 57.454 57.511 57.579 57.649 57.678 September 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 55.500 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 270.101,10 267.581,23 2.519,9 - -0,9% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 29.343,5 58.444,1 88.470,0 118.858,0 149.015,2 179.730,0 209.968,1 240.213,1 270.101,1 300.699,4 331.543,8 361.983,5 Ist 2019 29.659,5 59.793,6 89.284,9 119.854,8 149.622,1 179.153,1 209.362,2 238.554,0 267.581,2 - - - Ist 2018 28.346,5 56.458,3 85.464,0 114.819,6 143.952,2 173.623,3 202.834,1 232.051,4 260.923,9 290.482,6 320.279,0 349.684,4 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft September 2019 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2019 149 321 542 746 956 1.161 1.393 1.601 1.801 - - - Ist 2018 161 355 554 774 971 1.173 1.384 1.589 1.845 2.079 2.287 2.444 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN September 2019 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2019 Ist 2018 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % 388 343 45 - -11,6% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2019 35 83 128 167 204 237 279 338 388 431 468 492 Ist 2019 24 55 85 134 162 201 246 293 343 - - - Ist 2018 34 82 126 164 201 233 275 333 382 424 461 484 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration schwerbehinderter Menschen September 2019 Integration von schwerbehinderten Menschen - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration von schwerbehinderten Menschen Ist 2019 Ist 2018 Soll 2019 Datenquelle: S2S - Cockpit Seite 7 81596 Zielmonitoring Jobcenter Köln Hinweise zu Integration schwerbehinderter Menschen September 2019 Ziele des Jobcenter Köln - Integration schwerbehinderter Menschen Hier: Änderung der Messgröße Stand 12.02.2019 Seit dem Jahr 2017 ist die Integration schwerbehinderter Menschen jährlicher Bestandteil der Zielvereinbarung des Jobcenter Köln mit seinen Trägern. Änderung der Messgröße in 2019 Bei diesen Integrationen handelt es sich nach der bisherigen Messung um - Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) und - Integrationen in Selbstständigkeit. Für das Jahr 2019 steht eine verbesserte Messung zur Verfügung. Damit können nicht nur die og. Integrationen abgebildet werden, sondern zusätzlich auch die Integrationen in voll qualifizierende berufliche Ausbildung. Allerdings ist eine Differenzierung zwischen den einzelnen Bestandteilen leider nicht möglich. Das Jobcenter Köln wird die geänderte Messgröße ab dem Jahr 2019 in allen relevanten Berichten berücksichtigen. Hierbei muss beachtet werden, dass dadurch keine unmittelbare Vergleichbarkeit mehr mit bisherigen Berichtsexemplaren aus Vorjahren vorhanden ist. Die Ergebnisse / Zeitreihen aus den Vorjahren werden aber in den kommenden Berichten auf die neue Messlogik angepasst. Auswirkungen der Änderung am Beispiel 2018 Bisherige Darstellung: Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt und in Selbstständigkeit 318 Darstellung ab 2019: Integrationen schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt, in Selbstständigkeit und in voll qualifizierende berufliche Ausbildung 484 Seite 8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 59.478 59.500 59.432 59.294 59.074 58.850 58.808 58.906 58.645 Ist 2018 60.977 60.941 60.967 60.876 60.788 60.647 60.474 60.230 60.021 59.837 59.509 59.343 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2019 118.240 118.118 118.041 117.890 117.634 117.335 Ist 2018 120.697 120.780 120.820 120.664 120.536 120.417 120.135 119.624 119.234 118.982 118.405 118.147 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 114.381 114.254 114.202 114.058 113.784 113.510 113.483 113.252 112.883 Ist 2018 116.771 116.819 116.909 116.726 116.620 116.548 116.202 115.583 115.246 114.975 114.400 114.203 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2019 81.397 81.394 81.306 81.138 80.894 80.638 80.641 80.474 80.151 Ist 2018 83.287 83.303 83.456 83.341 83.250 83.152 82.932 82.430 82.094 81.799 81.349 81.166 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2019 12,8% 12,8% 12,7% 12,7% 12,7% Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,1% 13,0% 12,9% 12,9% 12,8% 12,8% 12,7% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2019 32.398 32.308 32.543 32.667 33.869 34.722 34.663 34.926 33.843 Ist 2018 34.786 34.552 34.092 34.119 33.738 33.382 33.076 33.372 32.228 31.559 31.985 31.648 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum Vorjahresergebnis (Vorjahresmonat) Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2019 29.659,47 59.793,63 89.284,85 119.854,84 149.622,08 179.153,05 209.362,21 238.553,98 267.581,23 - - - Ist 2018 28.346,52 56.458,31 85.464,04 114.819,58 143.952,16 173.623,30 202.834,08 232.051,39 260.923,91 290.482,59 320.279,01 349.684,42 Ist / Ist-Vergleich 4,6% 5,9% 4,5% 4,4% 3,9% 3,2% 3,2% 2,8% 2,6% - - - September 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 9 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez September 2019Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren Seite 10
Bericht des Jobcenter Köln
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1 Bericht des Jobcenter Köln 1. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand September 2019 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat September 2019 (Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2019 ein. 2. Aktueller Sachstand zum Teilhabechancengesetz und zur Umsetzung im Jobcenter Köln Mit Stand 07.10.2019 konnten bereits 550 Beschäftigungsverhältnisse über §16i SGB II gefördert werden. Das zweite Team zur Durchführung des ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Coachings ist derzeit mit 10 Coaches besetzt, weitere drei Coaches werden ihre Tätigkeit in den kommenden Wochen aufnehmen. Es gibt bereits jetzt viele positive Rückmeldungen zum jobcentereigenen Coaching. Durch schnelle Kriseninterventionen konnten bereits einige Beschäftigungsverhältnisse gerettet werden. Das externe Coaching findet seit dem 17.06.2019 über eine Vergabemaßnahme nach §45 SGB III statt. Hier werden zurzeit Gespräche mit dem Träger zur Ausgestaltung des Coachings im Detail geführt. Ziel ist das Angleichen an die Ergebnisse des jobcentereigenen Coachings. Das individuelle Weiterbildungsbudget i.H.v. bis zu 3.000 Euro wird gut abgerufen. Die Arbeitgeber nutzen das Instrument, um ihre geförderten Beschäftigten besser auf die Bedarfe in den Einsatzfeldern zu qualifizieren. Die Werbekampagne für das Teilhabechancengesetz in Köln ist gestartet. Seit Anfang Oktober 2019 wird sie auf den Bildschirmen an zentralen U-Bahnstationen ausgestrahlt. Des Weiteren erschien ein Artikel inkl. Werbung in der „Kölner Wirtschaft“. Zum Ende des Monats sind Radiospots auf „Radio Köln“ geplant, um noch mehr Kölner Arbeitgeber für diese Thematik zu sensibilisieren. Auch die Nutzung des §16e SGB II schreitet voran. Mit Stand 07.10.2019 konnten hier bereits 85 Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Für weitere 50 liegen erste Antragsunterlagen vor. Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 31.10.2019 2 3. JobSpeedDating 2019 – Erste Auswertung Zum neunten Mal fand am 04.09.2019 das JobSpeedDating im RheinEnergieStadion statt. 1.042 Arbeitsuchende begegneten über 100 Arbeitgebern. Auf der Veranstaltung wurden 4.842 Gespräche geführt, was einen neuen Rekord darstellt. Eine vorläufige Auswertung des Veranstaltungstages legt das Jobcenter Köln in der Anlage 2 vor. Die Integrationsquote wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben, da in den meisten Fällen aus dem ersten Kontaktgespräch noch kein Arbeitsverhältnis entsteht. Mitte November 2019 rechnet das Jobcenter mit ersten validen Daten. Sobald die Ergebnisse bekannt sind, wird das Jobcenter berichten. 4. Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 2018 Das Jobcenter Köln stellt den beigefügten Jahresbericht der kommunalen Eingliederungsleistungen für das Jahr 2018 vor (Anlage 3). Gez. Martina Würker Anlagen: 1. Ergebnismonitoring Monat September 2019 2. JobSpeedDating 2019 Auswertung 3. Die kommunalen Eingliederungsleistungen – Jahresbericht 2018
Anlage 3 zum Bericht des Jobcenter Köln - KEL Jahresbericht 2018
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Stand: 18.06.2019
Die kommunalen Eingliederungs-
leistungen
Jahresbericht 2018
Seite 2
Inhalt
1. Vorwort ................................ ................................ ................................ ....... 3
2. Statistische Daten ................................ ................................ ...................... 5
3. „Menschen hinter der Statistik“ ................................ ............................... 7
4. Ergebnisse im Rahmen der Angebote der kommunalen
Eingliederungsleistungen ................................ ................................ ....... 12
4.1. Ergebnisse im Rahmen der Angebote der Kinderbetreuung
nach §16a Nr. 1 SGB II ................................ ................................ ............. 12
4.2. Ergebnisse der Angebote der Schuldnerberatung
nach §16a Nr. 2 SGB II ................................ ................................ ............. 13
4.3. Ergebnisse der Angebote der psychosozialen Betreuung
nach §16a Nr. 3 SGB II ................................ ................................ ............. 16
4.4. Ergebnisse der Angebote der Suchtberatung nach §16a Nr. 4 SGB II . 24
5. Schlusswort ................................ ................................ ............................. 27
6. Übersicht der Angebote nach §16a SGB II in Köln ................................ 28
6.1. Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II ....................... 28
6.2. Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II ................... 28
6.3. Angebote psychosozialen Betreuung nach § 16a Nr. 3 SGB II ............. 29
6.4. Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II .......................... 45
Seite 3
1. Vorwort
In Köln kann im Kontext von Arbeitslosigkeit und SGB II1-Leistungsbezug für das
Jahr 2018 grundsätzlich eine positive Bilanz gezogen werden:
Die Arbeitslosenzahlen sanken im vierten Jahr in Folge und die Arbeitslosenquote
betrug 7,9 Prozent. Weniger Arbeitslose gab es in Köln zuletzt im Jahr 1992.
Rund 116.000 Menschen waren im Berichtsjahr auf die Hilfen nach dem SGB II an-
gewiesen. Das sind 1,6 Prozent weniger als 2017.
Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a SGB II nahmen rund 11.000 Men-
schen in Anspruch.
Davon waren allein 16,2 Prozent länger als ein Jahr und 43,7 Prozent länger als zwei
Jahre arbeitslos.
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der Integrationsprognose
„marktfern“ im Jobcenter Köln stieg um 3,1 Prozent.
Insofern wäre eine isolierte Betrachtung der positiven Entwicklungen weder voraus-
schauend noch adäquat. Wesentlich sind und bleiben die beispielsweise durch Lang-
zeitarbeitslosigkeit bzw. marktferne Integrationsprognosen implizierten vielfältigen
Vermittlungshemmnisse und Handlungsbedarfe.
Die zunehmend komplexen und reziproken Problemlagen, die gesellschaftlichen und
sozialen Entwicklungen, die Herausforderungen im Rahmen der beruflichen und so-
zialen Integration sowie die Bedeutung und Notwendigkeit der flankierenden sozialin-
tegrativen Angebote nach §16a SGB II sind eingehend in den Berichten über die
kommunalen Eingliederungsleistungen für die Jahre 2015 bis 2017 dargestellt.
Diese Ausführungen haben für das Jahr 2018 weder an Aktualität noch an Relevanz
verloren. Im Gegenteil: Die Veränderungsdynamiken in Gesellschaft und Arbeitswelt,
etwa aufgrund der demografischen Entwicklung, des Strukturwandels sowie der zu-
nehmenden Technologisierung, Digitalisierung und Globalisierung, setzen sich fort.
Zweifelsfrei berücksichtigt ein nachhaltig und umsichtig gestalteter Integrationspro-
zess dadurch bedingte Vermittlungshemmnisse.
In Köln steht hierbei ein bewährtes Portfolio an Angeboten zur Verfügung. Dank der
guten und konstruktiven Zusammenarbeit von Jobcenter, Kommune und Trägern
konnte ein in dieser Art nahezu einzigartiges Netz sozialintegrativer Eingliederungs-
leistungen entwickelt und etabliert werden.
Das von der Stadt Köln im Jahr 2018 leicht erhöhte Finanzbudget für diese Leistun-
gen ermöglichte abermals den Erhalt der probaten Angebotsvielfalt. Mithin die im
Einzelfall notwendige, passgenaue und umfassende Unterstützung und Beratung von
Menschen im Leistungsbezug nach SGB II.
1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Seite 4
Um dies auch künftig sicherstellen und insbesondere die für Maßnahmeträger rele-
vanten Kostensteigerungen - beispielsweise aus Tariferhöhungen, gestiegenen Ener-
gie- und Mietkosten – nivellieren zu können, bedarf der Etat für die kommunalen Ein-
gliederungsleistungen auch künftig einer adäquaten Höhe und Ausrichtung.
Der Jahresbericht für 2018 verzichtet zwar auf eine erneute Darstellung der kausalen
Aspekte, dokumentiert jedoch detailliert die korrespondierenden statistischen Daten
und Ergebnisse im Rahmen dieser Angebote. Erneut ergänzt um illustrative Fallbei-
spiele.
Eine Übersicht des gesamten Portfolios der Angebote gemäß §16a SGB II im Jahr
2018 ist unter Punkt 7 aufgeführt.
Seite 5
2. Statistische Daten
2.1. Finanzbudget
Für die kommunalen Eingliederungsleistungen wurden in den Jahren 2016 bis 2018
durch den Rat der Stadt Köln folgende Haushaltsansätze beschlossen:
2.2. Anzahl der Teilnehmenden
Folgende Anzahl an Menschen konnte in diesem Zeitraum mit Leistungen nach
§16a SGB II unterstützt und begleitet werden:
*Im Jahre 2017 impliziert die Darstellung die Anzahl der in den Angeboten für Erziehende
regelmäßig betreuten Kinder
2.3. Weitere statistische Daten
Die Kölner Bevölkerung ist in den vergangenen Jahren entsprechend der Publikatio-
nen des Amtes für Stadtentwicklung und Statistik weitergewachsen:
2016: 1.081.701 Einwohner*innen
2017: 1.084.795 Einwohner*innen
2018: 1.089.984 Einwohner*innen
2016 2017 2018
§ 16a Nr. 1 (Kinderbetreuung)* 51 80 40
§ 16a Nr. 2 (Schuldnerberatung) 4.702 4.882 4.438
§ 16a Nr. 3 (Psychosoziale Betreuung) 6.080 6.198 5.699
§ 16a Nr. 4 (Suchtberatung) 430 460 407
Gesamt 11.263 11.620 10.584
Anzahl der Teilnehmenden
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Hingegen ist die Anzahl der Kölner Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen zur Si-
cherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhielten, gesunken:
Jedoch konnte eine berufliche Integration erneut für über 50 Prozent – in 2018 an-
nährend 60 Prozent - der Kundinnen und Kunden des Jobcenter Köln frühestens
nach sechs Monaten prognostiziert werden.
Die Analyse der Kundenstruktur basiert auf der sogenannten „Integrationsprognose“:
Sie ist das Ergebnis der vermittlerischen Einschätzung zur Marktnähe der Kundinnen
und Kunden:
Marktnah: Eine Integration ist innerhalb von 6 Monaten zu erwarten (Hierun-
ter fallen die früheren Markt-, Aktivierungs- und Förderprofile).
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Nicht marktnah: Eine Integration wird voraussichtlich erst nach mehr als 6
Monaten gelingen (Hierunter fallen die früheren Entwicklungs-, Stabilisie-
rungs- und Unterstützungsprofile).
Die sonstigen Profillagen „Zuordnung nicht erforderlich“ und "Integriert,
aber hilfebedürftig“ (Hierunter fallen beispielweise Kundinnen und Kunden,
die bereits beruflich integriert, aber noch hilfebedürftig sind. Oder solche, bei
denen aktuell kein Handlungsbedarf besteht, weil beispielsweise eine Fami-
lienangehörige/ein Familienangehöriger gepflegt wird.)
Im Jahr 2018 nahmen 10.584 Kundinnen und Kunden kommunale Eingliederungs-
leistungen in Anspruch.
Die statistischen Daten der Teilnehmenden dokumentieren die nahezu konstanten
Merkmale und Rahmenbedingungen dieser Menschen:
3. „Menschen hinter der Statistik“
(Fallbeispiele aus dem Bereich der kommunalen Eingliederungsleistungen gemäß
§16a SGB II)
BiSKids – Angebot nach §16a Nr. 1 SGB II
Frau B., 28 Jahre alt, ist alleinerziehende Mutter einer dreijährigen Tochter.
Im Frühsommer 2018 wurde sie durch ihre Integrationskraft an BiSKids verwiesen.
Sie beabsichtigte, im August 2018 eine Umschulung zur Speditionskauffrau zu begin-
nen.
Seit ihrem Umzug in eine größere Wohnung im Stadtteil Kalk ist sie auf öffentliche
Verkehrsmittel angewiesen, um ihre Tochter in den Kindergarten in Mülheim zu brin-
gen. Einen wohnortnäheren Kita-Platz konnte sie so kurzfristig nicht erhalten. Aller-
dings wäre ein Kindergartenwechsel aus pädagogischer Sicht ohnehin nicht optimal
gewesen.
Da der Arbeitgeber, eine große Spedition in der Nähe des Flughafens Köln-Bonn,
keine Ausbildung in Teilzeit anbietet, muss sie bereits um kurz vor sieben Uhr das
Statistische Daten 2016 2017 2018
Alter
- unter 25 12% 10% 10%
- 25 bis 44 52% 52% 52%
- 45 bis 64 32% 37% 37%
- ohne Angaben 4% 1% 1%
Nationalität
- Deutschland 46% 46% 44%
- Türkei 13% 14% 13%
- Europa 12% 10% 10%
- GUS 4% 7% 4%
- Sonstige 24% 22% 28%
- ohne Angaben 1% 1% 2%
Migrationshintergrund 62% 63% 64%
Haushaltssituation
- alleinstehend 39% 39% 36%
- 2 Personen 20% 20% 21%
- 3 Personen 18% 17% 17%
- 4 Personen und mehr 21% 22% 24%
- ohne Angaben 2% 2% 2%
Alleinerziehend 22% 20% 21%
Statistische Daten 2016 2017 2018
Schulbildung
- Hauptschulabschluss 31% 29% 30%
- Fachoberschulreife 15% 14% 14%
- Fachhochschulreife 13% 13% 13%
- ohne Schulbildung 28% 30% 29%
- nicht alphabetisiert 3% 4% 4%
Berufsausbildung
ohne/nicht abgeschlossene
Berufsausbildung/Studium 58% 60% 59%
Berufsausbildung/Studium
abgeschlossene
Berufsausbildung/Studium 30% 30% 28%
- ohne Angaben 12% 10% 12%
Dauer der Arbeitslosigkeit
- > 1 Jahr < 2 Jahre 11% 13% 16%
- > 2 Jahre 40% 40% 44%
Seite 8
Haus verlassen, um pünktlich um acht Uhr auf der Arbeit zu sein. Die Kita öffnet erst
um halb acht.
Ihre tägliche Arbeitszeit endet um halb fünf. Zu diesem Zeitpunkt schließt die Kita be-
reits.
Die Mutter wurde in die Betreuung aufgenommen. Konkret bedeutet dies, dass die
Betreuer*innen von BiSKids ihre Tochter morgens um kurz vor sieben abholen und in
die Kita bringen. Am Nachmittag wird sie von Betreuer*innen um halb vier aus der
Kita abgeholt und in den „Spielpunkt“ von BiSKids gebracht. Dort wird sie bis spätes-
tens sechs Uhr betreut. Zu den Schließungszeiten der Kita (Brückentage, Konzepti-
onstage, Ferien etc.) kommt das Kind ganztägig zu BiSKids.
Durch diese Unterstützung konnte Frau B. ihre Umschulung aufnehmen und wird
diese voraussichtlich Mitte 2020 beenden.
Budget- und Schuldnerberatung durch den Sozialdienst katholischer Männer –
Angebot nach §16a Nr. 2 SGB II
Frau P. ist 29 Jahre alt und alleinstehend. Sie verfügt über keine abgeschlossene
Berufsausbildung.
Sie wurde durch die Integrationsfachkraft des Jobcenter Köln der Budgetberatung
zugewiesen. Im Rahmen dieser Kurzberatung wurde zunächst eine erste Sichtung
der Gläubigerunterlagen vorgenommen, existenzsichernde Maßnahmen durchge-
führt sowie Pfändungsschutzmaßnahmen ergriffen.
Frau P. hatte bei 20 Gläubigern Schulden in Höhe von insgesamt rund 9.500 €. Die
Forderungen entstanden im Zusammenhang mit unangemessenen Konsumverhalten
sowie wiederholten Zeiten der Arbeitslosigkeit, während derer Frau P. nicht in der
Lage war, ihre Forderungen zu bedienen. Frau P. hatte bereits mehrfach eine Ver-
mögensauskunft abgegeben; ihr Konto wurde gepfändet und diese Situation belas-
tete sie sehr.
Sie wurde sodann in die laufende Schuldnerberatung aufgenommen.
Etwa zu dieser Zeit trat sie eine zunächst auf ein Jahr befristete Arbeitsstelle als Ver-
käuferin an. Sie machte sich in diesem Zusammenhang große Sorgen, dass Lohn-
pfändungen das Arbeitsverhältnis gefährden könnten, gerade in der Probezeit.
Die Schuldnerberatung trat mit allen Gläubigern in Kontakt und ermittelte im Rahmen
einer Haushaltsplanung, dass Frau P. einen monatlichen Betrag von 200 € zur
Schuldenregulierung einsetzen könnte.
Es wurde ein Zahlungsplan erstellt, der schließlich von allen Gläubigern angenom-
men wurde. Frau P. leistet regelmäßige Zahlungen.
Durch diese Arbeitsaufnahme und die flankierend erfolgende Schuldnerberatung ge-
lang es ihr, den Leistungsbezug zu überwinden. In etwa einem Jahr wird sie schul-
denfrei sein.
Das Arbeitsverhältnis wurde inzwischen entfristet.
Budget- und Schuldnerberatung durch die Schuldnerhilfe gGmbH – Angebot
nach §16a Nr. 2 SGB II
Die Schuldnerberatungsgeschichte von Herr D. beginnt 2009. Damals suchte er die
offene Sprechstunde der Schuldnerhilfe wegen einer Kontopfändung auf.
Herr D. ist 27 Jahre alt und alleinstehend. Er hat keine Berufsausbildung. 2009 hatte
er gerade seinen Hilfsarbeiterjob als Gerüstbauer verloren. Schon beim Erstgespräch
Seite 9
erweckte er den Eindruck, dass er mit der Regulierung seiner Schulden heillos über-
fordert war.
Es ergab sich zunächst jedoch keine längerfristige Beratungsbeziehung. Vielmehr
tauchte Herr D. in den folgenden Jahren sporadisch in den offenen Sprechstunden
mit Einzelfragen zur Zwangsvollstreckung und zur Forderungsüberprüfung auf.
Der Einstieg in eine längerfristige Schuldenregulierungsberatung gelang erst im Jahr
2017, als Herr D., nach wie vor arbeitslos, mit der Zuweisung seiner Fallmanagerin
vom Jobcenter die Budgetberatung aufsuchte. Begleitet wurde er von seinem - inzwi-
schen eingeschalteten - BeWo-Betreuer.
Nach mehreren Beratungsgesprächen wurde offenbar, dass Herr D. bei 19 Gläubi-
gern insgesamt 14.000 € Schulden hatte.
Für die weitere Schuldnerberatung war es sehr hilfreich, dass Herr D. von seinem
BeWo-Betreuer regelmäßig zu den Budget- bzw. Schuldnerberatungsterminen be-
gleitet wurde.
Zudem knüpfte der Betreuer einen Beratungskontakt zum Mieterverein, um die hohe,
nicht nachvollziehbare Mietforderung rechtlich prüfen zu lassen. Darüber hinaus trug
das von Herrn D. zu seinem BeWo-Betreuer entstandene Vertrauensverhältnis we-
sentlich dazu bei, dass die in der Beratung vereinbarten Schritte von Herrn D. umge-
setzt wurden.
Innerhalb der nächsten zwei Jahre gelang es, mit sechs Gläubigern Vergleiche zur
Schuldenregulierung zu erzielen. Bei zehn weiteren Gläubigern erledigte sich die
Forderung durch Verzicht bzw. Verjährung. Bei den drei restlichen Gläubigern laufen
die Vergleichsverhandlungen aktuell noch. Ein Insolvenzverfahren konnte nicht zu-
letzt dadurch vermieden werden, dass sich die vom Vermieter geltend gemachten
Forderungen in Höhe von fast 5.000 € nach Prüfung durch den Mieterverein größten-
teils als unberechtigt erwiesen.
Im Jahr 2018 fand Herr D. einen neuen, unbefristeten Arbeitsplatz und bestand die
Probezeit erfolgreich. Seitdem verfügt er über ein Nettoeinkommen von 1.100 € mo-
natlich und ist somit nicht mehr Leistungen nach dem SGB II angewiesen.
Auch die BeWo-Betreuung endete zwischenzeitlich, da Herr D. seinen Lebensalltag
wieder in vollem Umfang selber organisieren kann.
Projekt „Der Wendepunkt“ – Angebot nach §16a Nr. 3 SGB II
Frau B. ist 53 Jahre alt und lebt zusammen mit ihren drei Töchtern (Tochter L. ist 16,
Tochter M. 20 Jahre und Tochter S. 26 Jahre alt).
Zu Beginn ihrer Teilnahme war Frau B. bereits seit mehreren Jahren arbeitslos. Trotz
ihrer abgeschlossenen Ausbildung als Call-Center-Agentin.
Die Kundin war psychisch und physisch stark angegriffen – zu viele Ängste, Prob-
leme und Belastungen lähmten und überforderten sie.
Die langjährig erfahrene, häusliche Gewalt durch den Vater der jüngsten Tochter
hatte bei Frau B. zu psychischen Belastungssymptomen wie beispielsweise Angstzu-
ständen, Antriebsschwäche, Konzentrationsstörungen und Depressionen geführt.
Obschon dieser Täter - Mitglied einer kriminellen Großfamilie - schließlich aus der
Seite 10
gemeinsamen Wohnung verwiesen werden konnte, hielt dessen Gewalt an: Er
stalkte Frau B., ließ sie durch Verwandte terrorisieren und manipulierte die Töchter.
Die Biografie der Kundin war zuvor schon von Gewalt geprägt – durch eine gewalttä-
tige, wenig wertschätzende Mutter, einen psychisch kranken Bruder und einen ab-
senten Vater.
Als Zeuginnen häuslicher Gewalt gegen die Mutter waren auch die Töchter traumati-
siert. Zwischen der Mutter und ihren Töchtern kam es wiederholt zu starken Konflik-
ten. Die bislang erfolglose Suche nach einem Ausbildungsplatz für Tochter M. ver-
stärkte dies noch. Zudem stellte die Wohnung als Tatort langjähriger gewalttätiger
Übergriffe und Abwertungen eine große Belastung der ganzen Familie dar.
Eine große Bürde war aber auch die ungeklärte finanzielle und behördliche Situation:
Frau B. war überschuldet, hatte keinen Überblick über ihre Finanzlage und viele Be-
hördenangelegenheiten waren ungeklärt, weil sie unter anderem Post nicht geöffnet
oder bearbeitet hatte.
Die Kundin litt zu Beginn ihrer Teilnahme unter zahlreichen gesundheitlichen Erkran-
kungen. Insbesondere unter Depressionen, Trigeminusneuralgie, Migräne und extre-
men Zahnproblemen.
Zur psychischen Entlastung und Stärkung von Frau B. fanden insofern von Beginn
an regelmäßige Krisen- und Stabilisierungsgespräche statt. Parallel zur Kriseninter-
vention durch Vermittlung an den Psychologen des Wendepunkts wurde sie bei der
Suche nach einem adäquaten Therapieplatz unterstützt.
Im Rahmen des Angebotes konnten insbesondere folgende Ergebnisse und Verän-
derungen bewirkt werden:
Vermittlung an eine Familienberatungsstelle zur Klärung der familiären Rollen-
konflikte und Stärkung von Frau B. in ihrer Mutterrolle unter Einbeziehung aller
Familienmitglieder
Umfassende Gewaltschutzberatung sowie Stärkung und Unterstützung von Frau
B. während des Strafverfahrens gegen den Täter
Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie dem Umzug
Klärung der behördlichen und finanziellen Angelegenheiten
Unterstützung bei der Haushaltsplanung und Postbearbeitung
Entschuldung
Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche für Tochter M.
Ermutigung und Unterstützung von Frau B. bzgl. einer beruflichen (Neu-)Orientie-
rung
Zum Ende der Projektteilnahme ist die Familie in eine neue Wohnung gezogen.
Die psychische und physische Gesundheit der Kundin hat sich maßgebend stabili-
siert. Sie arbeitet in Teilzeit als Empfangsmitarbeiterin für einen Personaldienstleis-
ter.
Ihre Tochter M. hat einen Ausbildungsplatz als Mechatronikerin gefunden. Tochter L.
absolviert eine Ausbildung als Erzieherin und arbeitet in Teilzeit in der Gastronomie.
Tochter S. konnte ihre angefangene Lehre als Dachdeckerin beenden und wurde
vom Betrieb übernommen.
Seite 11
Projekt „Claro“ – Angebot nach §16a Nr. 3 SGB II
Frau D. ist 43 Jahre alt und wurde dem Angebot bereits im Frühjahr 2017 zugewie-
sen.
Sie hat in Ungarn die Schule und eine Ausbildung abgeschlossen. Beide Abschlüsse
werden in Deutschland nicht anerkannt.
Frau Dr. litt unter einer chronischen Bronchitis, Morbus Basedow, einer Arthrose im
Handgelenk und Wechseljahresbeschwerden seit Eintritt der Menopause im Alter
von zweiunddreißig Jahren.
Seit 2017 waren zudem immer wieder Eingriffe zur Behandlung einer (weißen) Haut-
krebserkrankung notwendig.
Aufgrund dieser körperlichen Erkrankungen und mehrerer Schicksalsschläge, über
die Frau D. im Beratungsverlauf berichtete, litt sie unter Schlafstörungen, Phobien
und Anpassungsstörungen.
Beispielsweise trennte sich im Jahr 2013 ihr Partner von ihr, weil er sich in ihre beste
Freundin verliebt hatte. Im gleichen Jahr verlor sie ihre Schwester in Folge eines Ver-
kehrsunfalls und kurz danach auch ihren Vater. Diese Schicksalsschläge nahmen
Frau D. jeden sozialen und emotionalen Rückhalt und führten schlussendlich in die
Obdachlosigkeit.
Zwei Jahre lang, bis 2015, lebte sie ohne festen Wohnsitz. Erst dann fand sie wieder
eine eigene Wohnung.
Frau D. konnte sich von Anfang an gut auf die Begleitung von „Claro“ einlassen.
Sie fasst schnell Vertrauen und war bereit, aktiv an der Hilfeplanung mitzuwirken.
So erklärte sie sich bereits kurz nach Aufnahme des Beratungsprozesses einverstan-
den, psychotherapeutische Hilfe anzunehmen, um ihre Verluste und Schicksals-
schläge zu bearbeiten und sich psychisch zu stabilisieren.
Zur Klärung der finanziellen Situation wurde Frau D. in die Budgetberatung vermittelt.
Im Sommer 2017 wurde Frau D. eine regelmäßige, ehrenamtliche Tätigkeit in einer
Kinderbetreuung vermittelt.
Nach diesen anfänglichen Erfolgen kam es jedoch im Herbst 2017 zu neuen Rück-
schlägen.
Bei Frau D. wurde erneut weißer Hautkrebs diagnostiziert. Die erste Operation, die
Frau D. psychisch und physisch sehr belastete, erfolgte im September 2017. Im Ja-
nuar 2018 begann die dreimonatige Strahlentherapie der vom Hautkrebs betroffenen
Stellen.
In dieser Zeit musste die Psychotherapeutin, zu der Frau D. großes Vertrauen ge-
fasst hatte, aus persönlichen Gründen ihre Tätigkeit aufgeben.
Insofern war „Claro“ in dieser Phase die einzige Anlaufstelle, bei der Frau D. Rück-
halt, aber auch praktische Hilfen erhielt.
Beispielsweise als nach der ersten Strahlentherapie ihre Zahnprothese zerbrach und
bei der Krankenkasse Anträge auf einen erhöhten Zuschuss für eine neue Prothese
gestellt werden mussten.
Seite 12
Im Juni 2018 wurde dann auch eine Operation an der Hand notwendig, nach der
Frau D. über lange Zeit unter Schmerzen und einer Schwellung litt.
Im Juli 2018 begann die zweite dreimonatige Strahlentherapie.
Neben diesen eigenen gesundheitlichen Belastungen musste Frau D. in dieser Zeit
die Krebserkrankung einer nahen Angehörigen, die Sorge um deren Zustand und
Heilungschancen verkraften.
An den Rand dessen, was sie auszuhalten vermochte, brachte Frau D. der Fund ei-
ner seit mehreren Wochen toten Nachbarin. Nach dem Auffinden der Leiche mussten
alle Mieter das Haus wegen Ungezieferbefalls für Tage verlassen.
In dieser Zeit erfuhr Frau D. den notwendigen Halt und die erforderliche psycho-sozi-
ale Stabilität insbesondere durch die Betreuung von „Claro“. Auch die ihr zwischen-
zeitlich anstelle der bisherigen ehrenamtliche Tätigkeit vermittelte Arbeitsgelegenheit
in der Kinderbetreuung half Frau D. sehr: Es bedeutet ihr sehr viel, regelmäßig arbei-
ten gehen zu können. Der Umgang mit den Kindern, die Arbeit in der Küche und vor
allem das Gefühl, für das Team und im Alltag wichtig zu sein, füllten sie aus und ga-
ben ihr die Kraft, sich erneut auf eine therapeutische Hilfe einlassen zu können.
Durch „Claro“ wurde Frau D. nach dem Ende der ersten therapeutischen Begleitung
an die neu eingerichtete Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung ver-
mittelt.
Mitte Dezember 2018 erhielt sie einen Termin zur Diagnostik. Zeitgleich begann die
fachärztliche Behandlung durch eine Psychiaterin, die durch den Kontakt von „Claro“
zur Aufnahme von Frau D. bereit war.
Mit ihrem Einverständnis wurde Frau D. parallel in ein Beschäftigungsverhältnis nach
§ 16e SGB II vermittelt: eine Vollzeittätigkeit in der Küche der Kita, in der sie die Ar-
beitsgelegenheit absolviert hatte.
Für Frau D. ist eine Vollzeitbeschäftigung zwar anstrengend, aber auch erfüllend,
weil die Arbeit in der Küche ihren Wünschen und Neigungen entspricht und die Aus-
gestaltung der Arbeit nach § 16e ihr Sicherheit durch den langfristigen Planungszeit-
raum vermittelt.
Therapeutisch wird sie durch die Institutsambulanz für Psychotherapie (AVT) betreut.
4. Ergebnisse im Rahmen der Angebote der kommunalen Eingliederungsleis-
tungen
4.1. Ergebnisse im Rahmen der Angebote der Kinderbetreuung nach §16a Nr. 1
SGB II
Das Angebot der Kinderbetreuung wird in den Projekten „M.I.m.i.K. – M.iteinander
I.ntegration m.eistern i.n K.öln“, „Xenia“ und „BiSKids, Betreuung im Stadtteil – Kids
in Mülheim“ vorgehalten.
Seite 13
Ziele dieser Angebote sind insbesondere die Sicherstellung der Betreuung in Notsitu-
ationen bzw. während der Teilnahme am Projekt oder der Arbeitsgelegenheit, die Or-
ganisation einer Regelbetreuung sowie Hilfestellung im Rahmen der Kinderbetreu-
ung und –erziehung.
Dargestellt werden im Folgenden die Ergebnisse des Angebots „BiSKids“.
Im Berichtsjahr bearbeitete „BiSKids“ rund 100 Anfragen von Kundinnen und Kunden
des Jobcenter Köln sowie von Eltern im Stadtteil (2017: 60 Anfragen; 2016: 65 Anfra-
gen).
47 Familien wurden regelmäßig durch Mitarbeiter/ -innen des Projektes bei der Kin-
derbetreuung, mithin bei der Arbeitsaufnahme, Qualifizierung
und dem Erhalt ihrer Arbeit unterstützt (2017: 49 Familien; 2016: 51 Familien).
Nach wie vor gehörten Hol- und Bringdienste, Ferien-, Randzeiten- und Übermittags-
betreuungen sowie die Vermittlung in weiterführende Angebote der Kinderbetreuung
bzw. der Familienhilfe zu den Dienstleistungen von BiSKids.
Rund 76 Prozent der Familien, die unterstützt wurden, nahmen diese Betreuung re-
gelmäßig und mit einer hohen Betreuungsdichte von mehr als 4 Tagen pro Woche in
Anspruch (2017: 73 % der Familien; 2016: 63% der Familien).
70 Prozent nutzten das Angebot vornehmlich, weil sie Kinder zwischen zwei und vier
Jahren hatten, aber keinen zeit- und ortsnahen Platz in einer regulären Kindertages-
einrichtung fanden (2017 waren es 51 %; 2016 waren es 49%).
Schließlich nahmen 13 Prozent an einer Ausbildung bzw. Umschulungsmaßnahme
teil (2017: 37 %; 2016: 23 %) und 53 Prozent gingen einer Arbeit nach
(2017: 49%; 2016: 59%).
25 Prozent hatten für die Inanspruchnahme indes andere Gründe, beispielsweise die
Entlastung in persönlichen Überforderungssituationen (2017: 14 %; 2016: 18 %).
4.2. Ergebnisse der Angebote der Schuldnerberatung nach §16a Nr. 2 SGB II
Auch in 2018 wurde das System der Budget- und Schuldnerberatung in Köln fortge-
führt. Hierbei weisen die Integrationsfachkräfte Ratsuchende im SGB II-Bezug bei
Bedarf zunächst der Budgetberatung zu.
Diese umfasst eine begrenzte Zahl von Beratungseinheiten. Nach Klärung der Prob-
lemlage erfolgt bei weitergehendem Bedarf und bei Vorliegen einer erfolgverspre-
chenden Prognose eine Weitervermittlung aus der Budget- in eine Schuldnerbera-
tung.
SGB II-Leistungsempfänger/-innen, die aus unterschiedlichen Gründen die Schul-
denproblematik im Jobcenter nicht ansprechen bzw. die Budgetberatung nicht aufsu-
chen wollen, können sich auch direkt an eine der Schuldnerberatungsstellen wen-
den.
Obschon die Anzahl der Kundinnen und Kunden, die länger als sechs oder gar zwölf
Monate beraten wurden, im Vergleich zum Vorjahr um dreizehn bzw. zwölf Prozent
Seite 14
sank, konnten im Berichtsjahr einzig 804 der insgesamt 2.088 Beratungsfälle im Rah-
men der Budgetberatung beendet werden.
Aufgrund der Komplexität der Verschuldensproblematik bzw. der Vermittlungshemm-
nisse konnten 1.284 Fälle erst im Rahmen der weitergehenden Schuldnerberatung
abgeschlossen werden.
Zum Vergleich:
2017 wurden 2.397 Beratungsfälle abgeschlossen. 1.241 Fälle bereits in der Budget-
beratung.
2016 wurden 2.177 Abschlüsse erzielt. Davon 944 in der Budgetberatung.
Im Berichtsjahr ist laut SchuldnerAtlas Deutschland (creditreform) die Überschuldung
von Privatpersonen in Deutschland seit 2014 zum fünften Mal in Folge angestiegen.
Die Überschuldungsquote blieb nahezu konstant, da die Bevölkerung durch Zuwan-
derung und Migration erneut leicht zugenommen hat.
Zum Stichtag 1. Oktober 2018 wurde für Deutschland eine Überschuldungsquote von
10,04 Prozent gemessen. Damit waren weiterhin über 6,9 Millionen Bürger*innen
überschuldet.
In Bezug auf die Überschuldungsintensität schildert der Bericht einen neuen Trend:
Erstmals seit 2006 beruhte der Anstieg der Überschuldungszahlen ausschließlich auf
einer Zunahme der Fälle mit geringer Überschuldungsintensität. Hingegen nahm die
Anzahl der Fälle mit juristischen Sachverhalten ab.
Obschon sich die Schuldnerquote für Köln im Jahr 2018 mit 11,67 Prozent leicht
rückläufig darstellt (In 2017 betrug diese 11,78 % und in 2016 noch 11,84 %), war
nahezu jede(r) 8. Kölner*in überschuldet.
Nachfolgend ist eine Auswahl der Ergebnisse der Arbeit durch die neun gemeinnützi-
gen Beratungsstellen, die vom Jobcenter Köln mit der Durchführung der Schuldner-
beratung nach §16a Nr. 2 SGB II beauftragt waren, illustriert:
Seite 15
Infolge der auch 2018 vielfältigen Bedarfe und Problemlagen waren die Wirkungen
und Ergebnisse der Schuldnerberatung mannigfaltig und differenziert.
Die Reduzierung von Vermittlungshemmnissen umfasste erneut nicht allein die bloße
Schuldenregulierung. Auch die direkten und indirekten psycho-sozialen Wirkungen
waren für die berufliche und soziale Integration wichtig und nutzbringend.
So konnten beispielsweise 12 Prozent der Ratsuchenden in andere Beratungsange-
bote übergeleitet werden. In 34 Prozent der Beratungsfälle gelang die Sicherung und
Regulierung von Primärschulden (Miete und Strom). 23 Prozent der Kundinnen und
Kunden mit Überschuldungsproblematik bestätigten eine Verbesserung ihrer psychi-
schen und/oder physischen Problemlagen. 61 Prozent der Teilnehmenden konnten
Seite 16
eine finanzielle Grundbildung und Finanz- bzw. Haushaltsführungskompetenzen ver-
mittelt werden.
4.3. Ergebnisse der Angebote der psychosozialen Betreuung nach §16a Nr. 3
SGB II
Die Angebote gemäß §16a Nr. 3 SGB II sind vielfältig, lassen sich inhaltlich jedoch
wie folgt klassifizieren:
Angebote der allgemeinen psychosozialen Betreuung
Frauenspezifische Angebote
Angebote für Erziehende
Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes
Psychosoziale Betreuung als flankierende Hilfe in Arbeitsgelegenheiten
Zweifellos waren die bereits in den letzten Jahresberichten konstatierten komplexen
Problemlagen auch 2018 im Rahmen aller Angebote der kommunalen Eingliede-
rungsleistungen bedeutsam. Doch gerade im Bereich der psychosozialen Angebote
stand diesen Bedürfnissen und Bedarfen erneut ein äußerst heterogenes Portfolio,
das sich in seiner Ausgestaltung und Orientierung bewährt hat, gegenüber.
Obschon die Wirkungsziele dieser Angebote mitunter deutlich divergieren, stellt die
nachfolgende Graphik eine Auswahl der durch alle Projekte gleichermaßen erzielten
Veränderungen dar:
Seite 17
Diese Ergebnisse werden nachfolgend separat im Kontext der jeweils oben aufge-
führten Gruppe und der Vorjahre illustriert.
Seite 18
4.3.1. Ergebnisse der Angebote der allgemeinen psychosozialen Betreuung
Zu diesen Angeboten gehören die Projekte „Arbeit sofort“, „Kellerladen“, „JobAktiv“,
„Psychosoziale Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene im Sozialraum
Meschenich“ sowie das Projekt „Orientierungsberatung“.
Das Angebot „Orientierungsberatung“ hilft zwar insbesondere bei der Klärung leis-
tungsrechtlicher und psychosozialer Problemlagen, vermittelt aber beispielsweise
auch Informationen zu beruflichen und qualifizierenden Maßnahmen oder unterstützt
bei der Klärung beruflicher Interessen.
Insofern dient auch diese temporär und kompakt angelegte psychosoziale Betreuung
der Reduzierung von Stressoren und psychischen Belastungen, mithin dem Abbau
von Vermittlungshemmnissen.
Die Struktur und Ausgestaltung dieses Angebotes impliziert eine erhöhte Anzahl an
Teilnehmenden: 2018 nahmen 3.172 Kundinnen und Kunden (2017: 3.480;
2016: 3.523) das Angebot wahr.
Seite 19
Auch die Projekte „Claro“, „JobLotsen DiMa“ und „JobLotsen Reso“ gehören zu den
Angeboten der allgemeinen psychosozialen Betreuung. Charakteristisch für deren
Zielgruppen sind – zum Teil diffuse - gesundheitliche Vermittlungshemmnisse.
Im Rahmen dieser Angebote werden Vermittlungshemmnisse identifiziert, Hilfepläne
entwickelt und vielfältige Unterstützungsleistungen, beispielsweise im Umgang mit
behördlichen Angelegenheiten, Finanzen, dem Wohnumfeld, etc. angeboten.
Ein wesentlicher Aspekt dieser Angebote ist die Weitervermittlung in korrespondie-
rende Hilfesysteme bzw. –angebote.
Die oftmals chronifizierten Problemlagen bedingen mehr als nur ein reines Clearing -
die Kundinnen und Kunden benötigen in der Regel eine längere, kontinuierliche und
umfassende Unterstützung.
Auf eine Steigerung des Arbeits- und Sozialverhaltens sind diese Angebote primär
jedoch nicht ausgerichtet.
Seite 20
4.3.2. Ergebnisse der frauenspezifischen Angebote
Auf die psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung von Frauen fokussieren sich
die Projekte „FrauenLeben“, „Miga 40“, „Strickleiter I“, „Strickleiter II“, „Der Wende-
punkt“ sowie „Alternative Wege in den Job“.
Das Spektrum der Bedarfslagen ist breit gefächert und reicht beispielsweise von
Problemen innerhalb der Familie und/oder der Partnerschaft, Gewalterfahrung, über
Ess-Störungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zu Redehemmun-
gen, Analphabetismus und durch eine geschlechtsspezifische Rollenverteilung be-
dingte Vermittlungshemmnisse.
Zwar ist ein Teil der Probleme kongruent zu denen anderer Angebote nach
§16a Nr. 3 SGB II, dennoch ermöglicht gerade der geschlechtsspezifische Blickwin-
kel auf diese und weitere Themen den Aufbau von Vertrauen. Sehr oft bildet erst
Seite 21
dieses Vertrauen die Basis zur Steigerung der Motivation und zur Entwicklung von
Perspektiven und individuellen Lösungsansätze.
4.3.3. Ergebnisse der Angebote für Erziehende
Speziell an den Bedarfen, Problemlagen und Ressourcen Erziehender orientieren
sich die Projekte „MImiK“ und „Xenia“.
Beide Projekte beinhalten eine Kinderbetreuung vor Ort, so dass die Teilnahme da-
ran jederzeit möglich ist. Auch dann, wenn keine regulären Betreuungsmöglichkeiten
bestehen.
Ein großes Vermittlungshemmnis speziell im Fokus dieser Angebote ist die fehlende
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Entwicklung schulischer bzw. beruflicher Perspektiven wird bereits durch die bei
vielen Frauen nicht ausreichend gesicherte Kinderbetreuung erschwert. Die Ursa-
chen sind vielfältig. Einigen Müttern wurde kein Platz angeboten. Vielen fehlen die
entsprechenden Informationen über Anmeldeverfahren, Finanzierung usw. Aber
auch Vorurteile und Skepsis gegenüber einer Fremdbetreuung, geschlechterspezifi-
sche Rollenverteilung und familiäre Zwänge erschweren den Frauen das Überant-
worten.
Seite 22
4.3.4. Ergebnisse der Angebote im Rahmen des Gewaltschutzes
Die Erhöhung sozialer Kompetenzen, insbesondere die Verbesserung der Kommuni-
kations- und Konfliktfähigkeit, wird in den Projekten „Mann sein ohne Gewalt“ und
„Coolnesstraining“ angestrebt.
Damit die Teilnehmenden Konflikte gewaltfrei zu lösen lernen, bedarf es in der Regel
der Förderung adäquaten Sozialverhaltens.
Dies bedingt im Kontext der Gewaltschutzprojekte häufig die sehr intensive Beschäf-
tigung mit einem oder mehreren der nachfolgend genannten Aspekte:
Fähigkeit zur Selbstregulation
Verantwortungsbewusstsein
Seite 23
Selbstwertgefühl
Empathie
Kommunikationsfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Die Steigerung des Sozialverhaltens steht zwar im Fokus der Angebote, ist jedoch
häufig nicht die einzige Veränderung, die erwirkt wird.
4.3.5. Ergebnisse der Angebote psychosozialer Betreuung als flankierende
Hilfen in Arbeitsgelegenheiten
Die psychosoziale Begleitung in spezifischen Arbeitsgelegenheiten (AGH)
gemäß § 16d SGB II unterstützt die Stabilisierung der persönlichen, familiären bzw.
gesundheitlichen Situation der Teilnehmenden dieser AGH zusätzlich.
Verortet ist diese Begleitung in den Projekten „Müllemer Wäsch- und Kochwiever“,
„Gulliver und Lore“, „Zweiradwerkstatt 180°“, „HIVissimo“ und „Kölner Feger“.
Seite 24
Die Verzahnung der AGH mit der psychosozialen Betreuung nach §16a Nr. 3 SGB II
ermöglicht gerade auch in Bezug auf die zielgruppenimmanenten, vielschichtigen
Problemlagen eine zusätzliche Unterstützung. Beispielsweise in Krisensituationen
oder bei drohenden Abbrüchen.
Die Wirkungen und Erfolge können dabei nicht isoliert betrachtet werden. Sie erge-
ben sich vielmehr aus eben jener intentionalen Verzahnung mit gesetzlich veranker-
ten Leistungen zur beruflichen Eingliederung.
4.4. Ergebnisse der Angebote der Suchtberatung nach §16a Nr. 4 SGB II
In Köln gibt es im Rahmen der Suchthilfe ein breitgefächertes Hilfeangebot, um die
Ausgrenzung Betroffener zu verhindern und die Integration in ein Netz gesundheitli-
cher und sozialer Hilfen zu begleiten.
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Auch die Angebote „Suchtberatung“ und „Claromobil“ nach §16a Nr. 4 SGB II sind
darauf angelegt, Menschen mit Suchterkrankungen im SGB II-Bezug in das Suchthil-
fesystem zu integrieren. Mithin ihnen bei (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu helfen.
Weiterführende Maßnahmen im Rahmen dieser kommunalen Eingliederungsleistun-
gen sind beispielsweise die Vermittlung in Substitution und betreutes Wohnen
(BeWo) oder die Anbindung an eine Selbsthilfegruppe.
Gleichwohl gelingen auch hier integrative Veränderungen bzw. Erfolge:
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5. Schlusswort
Das zum 01.Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz soll Langzeitar-
beitslosen Perspektiven und neue Chancen auf dem allgemeinen und sozialen Ar-
beitsmarkt eröffnen. Denn trotz der guten Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind
immer noch knapp 800.000 Menschen in Deutschland langzeitarbeitslos. Je länger
jedoch die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, desto schwieriger wird der Weg zurück
in Arbeit. Daher brauchen die Betroffenen Unterstützung, die individuell auf sie aus-
gerichtet ist. Dies ist in Köln nicht anders.
Die in vielen Integrationsprozessen bereits notwendigen und wichtigen kommunalen
Eingliederungsleistungen werden im Kontext der neu im SGB II verankerten Förder-
möglichkeiten allemal an Relevanz gewinnen. Beispielsweise dadurch, dass im Rah-
men von individuellem Coaching Bedarfe der Kundinnen und Kunden des Jobcenter
konzentriert und umfassend ermittelt werden können.
Zweifellos hat sich in Köln die enge Verzahnung der sozialintegrativen Angebote
nach §16a SGB II mit anderen Förder- und Regelinstrumenten im Rahmen eines
spezifischen Integrationsprozesses, insbesondere von Menschen mit komplexen
Problemlagen, bewährt. Gerade diese Hilfen eröffnen, flankieren und unterstützen
den individuellen Weg der Kundinnen und Kunden.
Für die Stadt Köln und das Jobcenter Köln stand und steht der Mensch im Mittel-
punkt.
Dieser Leitsatz impliziert zugleich die Notwendigkeit, der Vielfalt der Bedarfe und Vo-
raussetzungen mit individuellen Hilfen zu begegnen, um letztlich die oftmals unglei-
chen Wege der sozialen und beruflichen Integration zu ermöglichen.
Insofern ist es aber auch weiterhin unabdingbar, ein adäquates Finanzbudget für die
kommunalen Eingliederungsleistungen bereitzustellen.
Jobcenter, Kommune und Träger werden ihre gute und konstruktive Zusammenarbeit
zweifellos fortsetzen, weil sie sich ihrer gemeinsamen Verantwortung für die Kölner
Bürgerinnen und Bürger bewusst sind.
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6. Übersicht der Angebote nach §16a SGB II in Köln
6.1. Angebote der Kinderbetreuung nach § 16a Nr. 1 SGB II
BiSKids (Betreuung im Stadtteil – Kids in Mülheim)
Das Angebot wird durchgeführt durch die Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH).
Ziel ist das Vorhalten eines kurzfristigen, flexiblen Kinderbetreuungsangebotes für Arbeitsu-
chende, in Arbeit vermittelte Personen und Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahm en im
Stadtbezirk Mülheim (ggf. in angrenzenden Stadtbezirken).
BiSKids umfasst Dienstleistungen wie: Hol- und Bringdienste, Ferien-, Randzeit- und Übermit-
tagsbetreuungen, Vermittlung in weiterführende Angebote der Kinderbetreuung oder der Fami-
lienhilfe.
Die Eltern werden in der vorübergehenden Betreuung ihrer Kinder unterstützt. Auch werden
neue und nachhaltige Modelle der Kinderbetreuung mit ihnen erarbeitet. Sie werden über ver-
schiedene Formen der Kinderbetreuung wie Kindertagespflege, OGTS, das Nutzen nachbar-
schaftlicher Netzwerke informiert.
Eltern, meist Alleinerziehende, werden oft, um ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen bzw. eine Aus-
bildung machen zu können, allein durch Wegbegleitungen und Randzeitbetreuungen entlastet.
„BiSKids“ ist zentral in Mülheim verortet. Von 6 bis 20 Uhr – je nach Bedarf der Eltern und nach
Kapazität der Betreuer*innen, werden hier Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahre betreut.
Zusätzlich bietet das Angebot in der Einrichtung Henry´s H.O.P.E im Stad tteil Dünnwald die
stundenweise Betreuung für Kinder im Alter von 1 bis 10 Jahren. dienstags bis donnerstags in
der Zeit von 09:00 bis 14:00 Uhr an.
Bei Bedarf kann zu diesen Zeiten auch Beratung in Bezug auf Themen im Rahmen der Verein-
barkeit von Famili e und Beruf, beispielsweise zur Kinderbetreuung, in Anspruch genommen
werden.
6.2. Angebote der Schuldnerberatung nach § 16a Nr. 2 SGB II
Die Schuldnerberatung bietet Hilfen für Menschen mit Schuldenproblemen. Sie umfasst neben
der reinen Schuldenregulierung rechtliche, finanzielle wie auch psychosoziale Fragestellungen.
Grundsätzlich wird in Köln zwischen der Budget- und Schuldnerberatung unterschieden.
Themen und Aspekte der Budget- und Schuldnerberatung sind beispielsweise:
Einnahmen/Ausgaben
Haushaltsplanung
Mahnverfahren und Vollstreckung
Inkassounternehmen und Pfändung
Insolvenzverfahren
Ratsuchende im SGB II Bezug werden vom Jobcenter zunächst in die, eine begrenzte Zahl von
Beratungseinheiten umfassende, Budgetberatung zugewiesen.
Die folgenden Träger sind mit der Durchführung der Budgetberatung durch das Jobcenter Köln
beauftragt:
Diakonisches Werk Köln und Region
Interfamilia Kreisverband Köln e.V.
Schuldnerhilfe Köln e.V.
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Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V.
Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V.
Die Budgetberatung beinhaltet unter anderem die folgenden Beratungsangebote:
Informationen rund um das Thema „Schulden“
Einen Überblick über die Schuldensituation verschaffen
Prüfung der Einnahmen-/Ausgaben-Situation
Krisenintervention insbesondere bei: drohender Energie-Sperrung,
Konto-Pfändung, Mietschulden
Unterstützung bei der Einrichtung eines Pfändungsschutz-
Kontos
Bei Bedarf Weitervermittlung in eine Schuldnerberatung
Nach Klärung der Problemlage erfolgt bei w eitergehendem Bedarf und bei Vorliegen einer er-
folgversprechenden Prognose eine Vermittlung in die Schuldnerberatung. Der Zugang zur
Schuldnerberatung ist bei allen Trägern entweder über die Vermittlung aus der Budgetberatung
oder über den freien Zugang in die offenen Sprechstunden möglich.
Auch SGB II -Leistungsempfänger/-innen, die aus unterschiedlichen Gründen die Schulden-
problematik im Jobcenter nicht ansprechen wollen, können sich über den freien Zugang direkt
an die Schuldnerberatungsstellen wenden.
Weitere schnelle Kontaktaufnahmen, um Ratsuchenden erste Hilfestellung zu leisten und Not-
situationen zu vermeiden, erfolgen über telefonische Anfragen
(„Schuldenhelpline“).
In Köln sind neun gemeinnützige Beratungsstellen mit der Durchführung der Schuldn erbera-
tung nach §16a Nr. 2 SGB II durch das Jobcenter Köln beauftragt:
Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V.,
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Diakonisches Werk Köln und Region
Interfamilia Kreisverband Köln e.V.
Internationaler Bund (IB)
Schuldnerhilfe Köln gGmbH
Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) e.V.
Sozialdienst katholischer Männer (SKM) e.V.
Verein für soziale Schuldnerberatung (VSSB) e.V.
6.3. Angebote psychosozialen Betreuung nach § 16a Nr. 3 SGB II
Alternative Wege in den Job
Dieses Angebot wird von der förderungs- & bildungsgemeinschaft jugend- und altenar-
beit vingst/ostheim (Vingster Treff) umgesetzt.
Ziel ist es, Frauen zu erreichen, die noch nicht in Maßnahmen bzw. Angebote des Jobcenter
eingebunden sind, sich aber mit der Frage der beruflichen Orientierung befassen.
Es richtet sich an erwerbslose Frauen mit und ohne Migrationshintergrund, die ihren beruflichen
Wiedereinstieg planen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen wollen oder noch
keine berufliche Orientierung haben.
Der systemische Ansatz in der Beratung berücksichtigt die aktuelle Lebenssituation der
Frauen. Es werden sowohl persönliche und familiäre Ressourcen als auch allgemeine persön-
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liche Voraussetzungen (zum Beispiel Schul- und Ausbildungsabschlüsse) sowie berufliche Er-
fahrungen betrachtet. Die Teilnehmerinnen werden aktiviert, unterstützende Netzwerke aufzu-
bauen und vorhandene optimal zu nutzen.
Die berufliche Beratung umfasst beispielsweise die Analyse der Ausgangssituation, die Abklä-
rung vorhandener formeller und persönlicher Ressourcen, die Entwicklung realistischer Zielfor-
mulierungen, die Erstellung eines Berufswegeplanes, Informationen über weitere (sowohl für
die berufliche Entwicklung als auch für die psychosoziale Stabilisierung ) hilfreiche Anlaufstel-
len.
Der Schwerpunkte der individuellen Beratung liegt auf der psychosozialen Stabilisierung und
Motivationsstärkung.
Weitere Themen des individuellen Einzelcoachings sind beispielsweise: die berufliche Orien-
tierung, Berufswegeplanung, Infos über Weiterbildungen/Projekte/Maßnahmen sowie unter-
stützende Fachdienste, Infos über geeignete Stellenbörsen und das Aufzeigen von Orten der
Beratung sowie Unterstützung bei Bewerbungen.
Arbeit sofort
Dieses Angebot wird vom Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM), dem Sozi-
aldienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF) und dem Internationale Bund GmbH Köln
vorgehalten.
Es richtet sich an SGB II -leistungsberechtigte Personen, die neben den komplexen sozialen
Problemen häufig von Wohnungslosigkeit betroffen und weder in Beschäftigungsangebote
noch in Integrationsjobs zu vermitteln sind.
Die Teilnehmer*innen rekrutieren sich ausschließlich aus dem Bereich der sogenannten „Res-
odienste“ der Stadt Köln.
Ziel des Angebotes ist die Heranführung an Arbeit bzw. Beschäftigung durch die Bereitstellung
eines niederschwelligen Tätigkeitsangebots.
Die Stabilisierung der Teilnehmenden erfolgt über persönliche und psychosoziale Beratung und
Betreuung sowie über alltagspraktische Anleitung.
Claro
Das Angebot wird in Kooperation der drei Träger Diakonisches Werk des evangelischen
Kirchenverbandes Köln und Region (Diakonie), Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Köln (SKF) und Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM) durchgeführt.
Es richte t sich an SGB II -leistungsberechtigte Personen mit komplexen, meist diffusen
Problemlagen, denen die Integrationsfachkräfte kein passgenaues Angebot unterbreiten
können.
Claro bietet diesen Kundinnen und Kunden ein Clearing, gibt Handlungsempfehlungen und
vermittelt in andere Hilfsangebote bzw. Hilfesysteme.
Beispielsweise: Therapeutische Hilfsangebote, Wohnungslosenhilfe, Straffälligenhilfe,
Schuldnerberatung, Migrationsberatung, Familien - und Lebensberatung, frauenspezifische
Beratungsstellen.
Das Ausmaß der multiplen Problemlagen vieler Kundinnen und Kunden hat sich zunehmend
vergrößert. Insofern bietet Claro eine umfassende Beratung und falls erforderlich die
Begleitung bis zur Vermittlung in ein weiterführendes Angebot.
Coolnesstraining
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) bietet für Kundinnen und Kunden
des Jobcenter Köln ein Angebot an, welches sich mit sozial unangemessenem Verhalten
als Vermittlungshemmnis beschäftigt.
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Die Zielgruppe umfasst Kundinnen und Kunden, die gegenüber potentiellen Arbeitgebern oder
Fachkräften des Jobcenter unangemessenes (z.B. aggressives, grenzüberschreitendes,
gewalttätiges) Verhalten, das einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt entgegensteht bzw.
diese erschwert, zeigen.
Dies kann sich in impulsiven, teils gewalttätigen Ausbrüchen anlässlich von Konflikten mit
Vorgesetzten, Kolleginnen/Kollegen und Fachkräften äußern. Aber auch in
Maßnahmeabbrüchen aus „nichtigem“ bzw. nicht nachvollziehbarem Anlass, die auf
unterdrückte Aggressionen und Rückzugstendenzen hinweisen.
Das Angebot ist als ganzheitliches Verhaltenstraining konzipiert. Es befasst sich mit den
Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben. Hierfür bedarf es unter
anderem klarer Zielversionen, Selbstvertrauens un d der Fähigkeit, mit anderen zu
kommunizieren.
Insofern erfolgt ein intensives Arbeiten an eigenen Zielen und Wünschen sowie ein Reflektieren
des bisherigen privaten und beruflichen Weges.
Die Teilnehmenden beschäftigen sich mit Prozessen und Mustern der Kommunikation und
Konfliktlösung. Dies wird praxisnah trainiert. Ziel ist hier ein sozial kompetentes und damit
gesellschaftlich angemessenes Verhalten. Damit soll langfristig eine Integration in den ersten
Arbeitsmarkt ermöglicht werden.
Das niedrigsc hwellige Angebot ist auch für Kundinnen und Kunden geeignet, die über
erhebliche Vermittlungshemmnisse verfügen und bei denen eine Arbeitsmarktnähe selbst
langfristig nur teilweise oder gar nicht erreichbar scheint.
Eine parallele Teilnahme an anderen Maßnahmen oder Angeboten ist kein Ausschlusskriterium
für das Coolnesstraining.
„Coolnesstraining“ gliedert sich in zwei Phasen: die Anamnese und das Training. Letzteres teilt
sich in Einzelgespräche und Gruppenangebote.
Vor Beginn der Teilnahme wird die Ei gnung für die Maßnahme geprüft (Ausschlusskriterien
sind z. B. vollständiges Leugnen der Tat, akute psychotische Erkrankungen, Suizidalität,
schwerwiegende Persönlichkeitsstörungen, Psychopathie).
Der Wendepunkt
Träger dieses Angebotes ist die Diakonie Michaelshoven.
Die Frauenberatungsstelle "Der Wendepunkt" ist in Mülheim und Kalk verortet und bietet ein
psychosoziales Beratungs - und Unterstützungsangebot für gewaltbetroffene Frauen,
insbesondere auch Frauen mit Migrations- oder Fluchthintergrund an.
Von Gewalt betroffene Frauen zeigen vielfach physische und/oder psychische
Belastungssymptome. Eine Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit ist oft erst nach Bewältigung
der zum Teil komplexen Probleme möglich.
Die sozialräumliche Nähe stellt einen wichtig en Aspekt dar. Gerade nach häuslicher Gewalt
und/oder Gewaltandrohung sowie bei Alleinerziehenden würde eine weite Anfahrt eine
zusätzliche Hürde darstellen.
Die Beratungssprachen sind deutsch, türkisch, russisch und englisch. Bei Bedarf können auch
Dolmetscher hinzugezogen werden.
Eine solche (muttersprachliche) Beratung überwindet sprachliche Hindernisse, profitiert
darüberhinaus aber auch vom gemeinsamen kulturellen Hintergrund. Mithin können
Sachverhalte dadurch schneller und effizienter geklärt werden . Beispielsweise in Bezug auf
Probleme im Kontext der familiären Situation.
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Im Angebot werden Problemstellungen aus den Bereichen Wohnung, Verschuldung,
Trennung, Gewalt sowie Familie bearbeitet. Die Beratung zielt auf die Stabilisierung der
psychosozialen Gesamtsituation der Frauen und ihrer Familien ab und bietet Unterstützung bei
der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
Die Beratung und Begleitung von Migrantinnen ist davon geprägt, eine Stärkung und
Verselbständigung der Frauen zu erreichen.
Frauenberatungsstelle (FrauenLeben)
Die Frauenberatungsstelle steht in der Trägerschaft des gemeinnützigen Vereins
FrauenLeben e.V.
Sie bietet Frauen im SGB II -Bezug, die aufgrund traumatisierender Gewalterfahrungen
und/oder familiärer Probleme graviere nd in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind,
psychosoziale Betreuung an.
Die Einrichtung fokussiert sich auf Frauen mit Migrationshintergrund, alleinerziehende Frauen,
Frauen mit psychischen Auffälligkeiten und Frauen, die unangemessenes Verhalten zeigen
und/oder im Arbeitskontext überfordert sind.
Damit eine berufliche Integration gelingen kann, wird den betroffenen Frauen Hilfe bei der
Bewältigung von Konflikten und psychischen Erkrankungen sowie sozialen Problemlagen
geboten.
Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören unter anderem:
gestörtes Essverhalten (Magersucht, Bulimie, Binge Eating und Adipositas)
Unterstützung bei Gewalterfahrung (häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking
u.a.)
Probleme in der Familie und Partnerschaft, Trennung/ Scheidung
psychische Erkrankungen wie Depressionen, Ängste u.a.
berufsbezogene Problemlagen ( Arbeitslosigkeit und deren psychosoziale Folgen,
Selbstwertprobleme)
Über die Beratung hinaus werden Krisen - und Orientierungsgespräche, themenbezogene
Gruppen, Beratung für Angehörige sowie Vortrags- und Themenabende angeboten.
Die von der Frauenberatungsstelle angebotenen Gespräche mit Psychologen zur
therapeutischen Unterstützung in akuten Krisen erfahren eine hohe Nachfrage. Denn diese
Gespräche mit Psychologen/-innen helfen gerade auch Frauen, die auf einen längerfristigen
Therapieplatz warten.
Spezifische Zielsetzungen der Beratung:
Stärkung des Selbstwertgefühls
Aufbau von Selbstwirksamkeitserwartung
Bewusstmachen eigener Ressourcen und Fähigkeiten
Aufbau von Veränderungsmotivation
Krisenintervention
Stärkung von gesundheitsförderndem und selbstfürsorgendem Verhalten
Stabilisierung/ Klärung der häuslichen und/ oder familiären Situation
Förderung von Ich-Stärke und Abgrenzungsfähigkeit
Informationsvermittlung zum Gewaltschutzgesetz und Unterstützung im
Trennungsprozess
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Abbau von Ängsten und Unsicherheiten und Aufbau selbstsicheren Verhaltens
Verbesserung von Konflikt- und Problemlösefertigkeiten,
Stressmanagement
Förderung der Selbstwahrnehmung zur Verbesserung der Individual-, Sozial- und
Handlungskompetenz
Förderung realistischer Selbsteinschätzung
Hilfestellung im Umgang mit Depressionen und Ängsten
Einleitung und Vermittlung zu weiterführenden therapeutischen Hilfen oder anderen
Beratungsangeboten
Identifikation spezifischer individueller Verhaltensdefizite, welche die Er werbstätigkeit
blockieren und Erarbeitung von Strategien zum Erwerb entsprechender Kompetenzen
Entwicklung realistischer beruflicher Zukunftsperspektiven
Motivation für spezifische Angebote, die notwendige Voraussetzungen zur Teilhabe
am Erwerbsleben schaffen, z.B. Nachholen von Schulabschlüssen, Qualifizierungs-
und Beschäftigungsmaßnahmen, Praktika.
Die Frauenberatungsstelle bietet zudem Kinder - und Jugendberatung (Verarbeitung der
miterlebten Gewalt bei den Eltern) an.
Gulliver und Lore
Es handelt sich um Arbeitsprojekte des Kölner Arbeitslosenzentrums „KALZ“.
Sie richten sich an Menschen, die meist ohne festen Wohnsitz sind und unter multiplen
Problemlagen wie Sucht, Schulden, physischen und psychischen Einschränkungen leiden.
Gulliver ist eine Anlaufstelle für Obdachlose und fungiert als Kommunikationszentrum. Das
Projekt hat eine Cafeteria, einen Waschsalon und einen Aufenthaltsraum.
Lore ist ein Lobbyrestaurant und bietet zum Beispiel ein gesundes Mittagessen an.
Die psychosoziale Begleitung in Ergänzung zur hier vorgehaltenen AGH ermöglicht den
Teilnehmenden eine Stabilisierung der persönlichen, familiären oder gesundheitlichen
Situation.
Beispielsweise: die Kontaktaufnahme zur Familie/zu den Kindern, die Vermittlung in Sucht -
oder Schuldnerberatungsstellen.
Die Teilnehmenden erwerben Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Sauberkeit,
Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Übernahme von Verantwortung.
Überdies erlangen sie fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse in den Beschäftigungsfeldern :
Reinigung, Hauswirtschaft, Gastronomie.
Regelmäßig findet ein Deeskalationstraining statt. Hier können die Kundinnen und Kunden
Problemlösungsstrategien für schwierige Situationen mit Gästen und/oder Kollegen/ -innen
entwickeln.
Um Beschäftigungsabbrüc he zu vermeiden, findet eine intensive Krisenintervention bei den
Teilnehmenden statt.
Suchtproblematik und geringe Frustrationstoleranz führen immer wieder zu Rückschlägen.
Diese zu überwinden, erfordert ein hohes Maß an Kontinuität und Einfühlungsvermögen in der
Betreuung.
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HIVissimo
Die Zielgruppe des Angebots der „Aidshilfe Köln e.V.“ sind SGB II-leistungsberechtigte Per-
sonen, die HIV -infiziert bzw. an AIDS erkrankt sind und multiple Vermittlungshemmnisse
aufweisen.
Ein Teil der Zielgruppe hat keine qualifizierte Berufsausbildung. Für den beruflichen
(Wieder)Einstieg bietet das Arbeits - und Qualifizierungsprojekt HIVissimo a ngemessene
Qualifizierungsmöglichkeiten in den Bereichen: Gastronomie, Hauswirtschaft, Hausreinigung
und Hausmeisterei.
Parallel zur hier vorgehaltenen AGH erhalten Teilnehmer die für eine erfolgreiche
Eingliederung notwendige, psychosoziale Betreuung.
JobAktiv
Träger des Angebots ist das Katholische Jugendwerk e.V., Fachbereich
Jugendsozialarbeit.
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene von 15 bis 27 Jahre.
Es versteht sich als Bindeglied zwischen der Jugendberufshilfe und de n Jugendzentren im
Kölner Norden (Chorweiler, Blumenberg und Seeberg-Nord).
Die Besonderheit des Angebotes besteht im präventiven Ansatz:
Über den offenen und niederschwelligen Zugang (aufsuchende Arbeit) kommen die
Mitarbeitenden des Projektes in Kontakt mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen und helfen
ihnen bei der Entwicklung einer realistischen schulischen und/oder beruflichen Perspektive, bei
der Suche nach Ausbildungsplätzen etc.
Die sozialpädagogische Hilfe basiert auf den Bausteinen Konta ktaufnahme, Erfassung der
schulischen oder beruflichen Situation, konkrete Hilfestellung und begleitende Betreuung.
Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Arbeitsschwerpunkte Übergang Schule/Beruf,
Berufswahlorientierung und die Entwicklung realistische r beruflicher Perspektiven. Auch
begleiten JobAktiv -Mitarbeiter/-innen geeignete Jugendliche zu Ausbildungsmessen und
Veranstaltungen, bei denen Firmen Ausbildungs- und Praktikumsplätze anbieten.
Das Beratungs- und Betreuungsangebot umfasst beispielsweise:
Stellenrecherchen
individuelle und ressourcenorientierte Beratung
Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen
Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche/Einstellungstests
Betriebsbesichtigungen
Die ganzheitliche Unterstützung erstreckt sich über die Begleitung im Bewerbungsprozess
hinaus auch auf die Bewältigung sozialer Bedarfe und Problemlagen.
JobLotsen DiMa
Das Angebot wird vom Träger BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH realisiert.
Die JobLotsen DiMa bieten zielgruppenspezifische Unterstützung bei der Identifizierung von
Problemlagen sowie Hilfe im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten, Finanzen, dem
Wohnumfeld, etc. an.
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Das Ziel besteht im Erkennen und Bearbeiten bestehender Vermittlungshemmnisse sowie der
Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Hilfepläne in enger Zusammenarbeit mit den
Kundinnen und Kunden.
Die individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung bewirkt die Aktivierung
bzw.Reaktivierung der Teilnehmenden.
Die Begleitung der Kundinnen und Kunden zu Angeboten, Behörden, zu Ärzten und in
Therapie, nimmt diesen die Unsicherheit und Scheu und stärkt so deren Selbsthilfepotenzial.
Die Zielgruppe weist beispielsweise folgende Merkmale auf:
Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und/oder Geldinstituten und Bankkonten
Schulden
Schwierigkeiten mit der Wohnung, v.a. in Form einer unzureichenden Unterkunft oder
Konflikten mit Vermietern
Sprachprobleme
Unzuverlässigkeit
Überforderung mit Strukturierung des eigenen Alltags
fehlendes Zeit- und Selbstmanagement
Suchtproblematik
gesundheitliche Probleme (insb. psychische und körperliche Erkrankungen)
familiäre Schwierigkeiten
Im Rahmen der sozialpädagogisch orientierten Intervention arbeiten die JobLotsen mit vielen
Fachdiensten, Beratungsstellen, Behörden und Ämtern zusammen. Dabei spielen der
Sozialraum und das darin befindliche Netzwerk eine große Rolle.
So arbeiten sie beispielsweise zusammen mit:
dem Sozialamt/ der Fachstelle Wohnen
diversen Wohnungsbaugenossenschaften
Gebrauchtmöbellagern
der Handwerkskammer
den Sozialpsychiatrischen Zentren
Tageskliniken
der Suchtambulanz der LVR Klinik Köln-Merheim
der Suchtberatung
den Budgetberatungen
verschiedenen Bildungsträgern
verschiedenen Krankenkassen
dem Therapiezentrum für Folteropfer
der Flüchtlingsberatung
JobLotsen Reso
Das Angebot wird vom Träger BTZ Berufliche Bildung Köln GmbH realisiert.
Die Joblotsen Reso begleiten Menschen ohne festen Wohnsitz.
Die Problemstellungen dieser Kundengruppe erfordern einen spezialisierten Blick auf den
Bereich Wohnen und Wohnungssuche und eine auf diese Zielgruppe abgestimmte
Kontaktaufnahme bzw. Beziehungsarbeit.
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Die Lotsen arbeiten in erster Linie aufsuchend. Häufig wird die sogenannte „warme Übergabe“
von den Fallmangern genutzt, d.h. sie übergeben die Kundinnen und Kunden unmittelbar an
die Lotsin bzw. den Lotsen. Zusätzlich bieten die JobLotsen Reso einmal pro Woche eine
offene Sprechstunde an.
Das Ziel besteht im Erkennen und Bearbeiten bestehender Vermittlungshemmnisse sowie der
Entwicklung und Umsetzung tragfähiger Hilfepläne in enger Zusammenarbeit mit den
Kundinnen und Kunden.
Die individuelle, intensive und kontinuierliche Beratung und Begleitung bewirkt die Aktivierung
bzw. Reaktivierung der Teilnehmenden.
Die Begleitung der Kundinnen und Kunden zu Angeboten, Behörden, zu Ärzten und in
Therapie, nimmt ihnen Unsicherheit und Scheu und stärkt so das Selbsthilfepotenzial des
Einzelnen.
Die Zielgruppe weist beispielsweise folgende Merkmale auf:
Schwierigkeiten im Umgang mit Geld und/oder Geldinstituten und Bankkonten
Schulden
Schwierigkeiten mit der Wohnung, v.a. in Form einer unzureichenden Unterkunft oder
Konflikten mit Vermietern
Sprachprobleme
Unzuverlässigkeit
Überforderung mit Strukturierung des eigenen Alltags
fehlendes Zeit- und Selbstmanagement
Suchtproblematik
gesundheitliche Probleme (insb. psychische und körperliche Erkrankungen)
familiäre Schwierigkeiten
Im Rahmen der sozialpädagogisch orientierten Intervention arbeiten die JobLotsen mit vielen
Fachdiensten, Beratungsstellen, Behörden und Ämtern zusammen. Dabei spielen der
Sozialraum und das darin befindliche Netzwerk eine große Rolle.
So arbeiten sie beispielsweise zusammen mit:
dem Sozialamt/ der Fachstelle Wohnen
diversen Wohnungsbaugenossenschaften
Notschlafstellen
den Sozialpsychiatrischen Zentren
der LVR-Klinik in Merheim
der dortigen Suchtambulanz
der Suchtberatung
den Budgetberatungen
der Bewährungshilfe
verschiedenen Krankenkassen
verschiedenen Haus- und Fachärzten/-innen
Kellerladen
Der Kellerladen des Vereins Kellerladen e.V. leistet Jugendarbeit in Bilderstöckchen.
Zielgruppe des Vereins sind Jugendliche und junge Erwachsene bis 30 Jahre, die im Angebot
eine Tagesstruktur erhalten und dabei ihre beruflichen (konzeptionellen, kalkulatorischen,
handwerklichen) und sozialen Fähigkeiten entwickeln können.
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Der Schwerpun kt der Arbeit liegt in der Prävention. Das Angebot Kellerladen ist auf dem
Hintergrund der besonderen sozialräumlichen Ausrichtung und Einbindung im Stadtteil
ausgerichtet.
Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung und die Verhinderung drohender Nichtbes chäftigung
sowie die Einleitung von Maßnahmen, die an Ausbildung und Arbeitsaufnahme heranführen.
Die Komplexität des Betreuungsangebots umfasst unter anderem:
psychosoziale, persönlichkeitsstabilisierende Elemente
Vermittlung technischer Fertigkeiten (Computer, manuelle Erfahrung mit Werkzeugen
und Maschinen)
schulisch-theoretische Hilfen
Einstellungstest-Trainings
Telefontraining
Verhaltenstraining
Erhöhung der Kommunikationsfähigkeit
Kompetenzcheck
Der Träger arbeitet intensiv mit Ausbildungsbetrieben, Schulen und Bewerbungscoaches
zusammen.
Neben der täglichen Arbeit bietet der Träger auch verschiedene, oft projektorientierte
Aktivitäten wie den „Markt der Möglichkeiten“ (Ausbildungsmarkt im Alten berger Hof/Nippes),
das Suchtpräventionsprojekt „Stoffwechsel“ oder Projektfahrten an.
Der in 2015 umgestaltete Computerraum im Jugendbüro bietet mehr Raum für „Intimität“. Denn
die Beziehungsarbeit hat sich massiv in Richtung psychologischer Problematiken verschoben.
Häufig ist zunächst das Aufbrechen der auf psychologischen Störbildern, Suchtproblematiken
und delinquenten Verhaltensauffälligkeiten basierenden Verhaltens- und Abwehrmechanismen
wie „cooles Gehabe“ oder „wortkarg und zurückhaltend“ erforder lich. Oft ist die Haltung der
Jugendlichen und jungen Erwchsenen in Kombination mit Versagensängsten und fehlendem
Selbstbewusstsein von Misstrauen, Frustration, Demotivation, Abwehr und Fassadenverhalten
geprägt.
Hier ist zunächst intensive und vertraue nsschaffende Gesprächsarbeit erforderlich. Meist
finden Bewerbungscoaching und Jobrecherche erst in einer späteren Betreuungsphase statt.
Kölner Feger
Das Angebot des Sozialdienst katholischer Männer e.V. richtet sich ausschließlich an
Substituierte mit Leistungsansprüchen nach SGB II.
Die Förderung des Projektes „Kölner Feger“, mithin die psychosoziale Betreuung, erfolgt in
Anlehnung an die Durchführung der Arbeitsgelegenheiten (AGH)
gem. § 16d SGB II.
Die Tätigkeitsinhalte bestehen in der Reinigun g und Entmüllung von besonders durch
Drogenabhängige/Wohnungslosen belasteten Orten, (zusätzlich zu den Reinigungen durch die
Abfallwirtschaftsbetriebe Köln) und an Orten, die durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln nicht
abgedeckt werden (beispielsweise Kinderspielplätze, Vorgärten in Wohnkomplexen).
Die Reinigung erfolgt unter Anleitung auf zwei bis drei festgelegten Routen. Die Routen werden
in Absprache mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln, dem Ordnungsamt, den Bezirksämtern
und anderen örtlichen Beteiligten entwickelt.
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Ziel des Projektes ist es, das Sozial - und Arbeitsverhalten der Teilnehmenden zu verbessern.
Beispielsweise Konfliktfähigkeit, Pflichtbewusstsein, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
Die Teilnehmenden sollen lernen, ihren Alltag zu strukturieren und in Problemlagen Lösungen
zu entwickeln.
Mit Hilfe intensiver Arbeitsanleitung und Unterstützung im Alltag soll erprobt werden, welche
Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bzw. im Rahmen der beruflichen Integration möglich sind.
Überdies so ll den Teilnehmenden durch ihre aktive Beteiligung an der Verbesserung des
öffentlichen Erscheinungsbildes bzw. der Reinigung der von Randgruppenangehörigen
vermüllten und verdreckten Orte die Möglichkeit der gesellschaftlichen Inklusion eröffnet
werden.
Mann sein ohne Gewalt
Dieses Angebot der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO) richtet sich nicht an
Opfer, sondern an die Täter.
Die Zielgruppe besteht aus Männern, die gegen ihre Partnerin und/oder ihre Kinder, unter
Umständen auch gegen ande re Familienmitglieder, gewalttätig geworden sind bzw. aktuell
noch gewalttätig sind.
Die Männer werden vom Gericht, von der Staatsanwaltschaft, von Beratungsstellen oder von
der Polizei zugewiesen. Es gibt jedoch auch Selbstmelder.
Auch Partnerinnen erhal ten – sofern realisierbar - Informationen über Möglichkeiten und
Grenzen des Angebotes sowie eigene Hilfsangebote.
Familienangehörige werden beraten oder an passende Hilfeeinrichtungen vermittelt.
„Mann sein ohne Gewalt“ arbeitet nach den Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit
männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen
häusliche Gewalt (Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit häusliche Gewalt e.V., 2007).
Es beinhaltet sowohl Einzel- als auch Gruppensettings.
Zunächst erfolgt eine Einzelberatung inklusive psychodiagnostischer Tests zur Abklärung
schwerwiegender Persönlichkeitsstörungen oder anderer Ausschlusskriterien.
In den Einzelterminen werden konkrete Alltagskonflikte und mögliche Lösungen erörtert. Die
Kunden sollen für problematische Denk - und Verhaltensweisen sensibilisiert werden, um ein
Problembewusstsein und eine Motivation zur Teilnahme am Trainingsprogramm zu wecken.
Die Mindestteilnahmedauer am Gruppenangebot beträgt 34 Sitzungstermine. Die
durchschnittliche Teilnahmedauer 9 -11 Monate.
Bei akuten Krisen besteht die Möglichkeit kurzfristiger Gespräche im Einzelsetting, mit dem Ziel
der Deeskalation und der Vorbeugung neuerlicher Gewalt.
Es findet oft eine sehr enge, fallbezogene Zusammenarbeit mit Einrichtungen des Kinder- und
Jugendschutzes , der Polizei und Beratungsstellen statt.
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Miga 40
Der Verein Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V. bietet dieses Angebot für erwerbslose
Migrantinnen ab 40 Jahren an.
Zielgruppe von „Miga 40“ sind nach Deutschland immigrierte, SGB II -leistungsberechtigte
Frauen.
Der Verein bietet Beratungs-, Qualifizierungs- und Lernangebote an. Diese betreffen berufliche
Eingliederungshemmnisse, familiäre Probleme, fehlende berufliche Qualifikationen sowie
Sprachprobleme.
Die Förderangebote sind überwiegend im niederschwelligen Bereich angesiedelt (einfache
Sprache, häufige Wiederholungen).
In der Projektarbeit wird ein ganzheitlicher Ansatz genutzt. Die Angebote stehen zumeist im
engen Bezug zum praktischen Leben der Teilnehmenden.
Elemente der Beratung sind beispielsweise r essourcenorientierte Methoden, Biografiearbeit,
soziale Gruppenarbeit. Zudem theaterpädagogische Elemente und Rollenspiele.
Sprachförderung ist ein wesentliches Element des Angebotes. Teilnehmerinnen mit
Sprachhemmungen werden durch eine spielerische Herangehensweise gefördert (Sprachcafé,
Rollenspiele, Alltagsgeschichten).
Überdies bieten Dozentinnen Vorträge, Seminare und Infoveranstaltungen zu verschiedenen
Themen an.
Ziele der Projektearbeit sind beispielsweise:
Verbesserung der Sprachkompetenz (schriftlich/mündlich)
Aneignung von Wissen/Kenntnissen im Bereich Arbeitsmarkt,
Sozialversicherungssysteme, Bildungssystem
Übergang in andere weiterführende Maßnahmen wie z.B. Arbeitsgelegenheit,
Jobbörse, Qualifizierung
Anerkennung im Ausland erworbener Zeugnisse
Erstellung Lebenslauf/Bewerbungsmappe
Bewerbungstraining
Motivationstraining
Entwicklung/Verbesserung IT-Medienkompetenz
Erweiterung des Wissensspektrums über die Stadt Köln und die Nutzung ihrer
Angebote (Stadtbibliothek, AWB, Museen, Flora)
Weiterleitung/Anbindung an andere fachliche Dienste wie z.B. psychologische
Ambulanzen, Therapeuten, psycho-somatische Kliniken
Der Träger hat ein interkulturelles und interdisziplinäres Team. Die Mehrsprachigkeit umfasst
z.B. auch persisch/farsi, eritreisch/triginya und kroatisch.
M.I.m.i.K.– M.iteinander I.ntegration m.eistern i.n K.öln
„M.I.m.i.K.– M.iteinander I.ntegration m.eistern i.n K.öln“ ist ein im rechtsrheinischen
Köln verortetes Angebot der förderungs - & bildungsgemeinschaft jugend - und
altenarbeit vingst/ostheim e.V.(Vingster Treff).
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Das Angebot richtet sich an junge alleinerziehende Frauen im Alter von 16 bis 25 Jahre, mit
und ohne Migrationshintergrund, die aufgrund vielfacher Benachteiligung die Integration in das
Ausbildungssystem oder in den Arbeitsmarkt nicht vollziehen konnten.
Ziel ist die individuelle Stabilisierung von jungen Frauen in ihrer Persönlichkeit sowie in ihrem
Umfeld mit der Perspektive, sich für eine berufliche Entwicklung zu öffnen und diese langfristig
zu realisieren.
Die Kinderbetreuung vor Ort sichert jungen Frauen und ihren Kindern unbürokratisch und mit
direktem Einstieg die Teilnahme am Projekt, wenn keine regulären Betreuungsmöglichkeiten
bestehen.
Merkmale der Zielgruppe sind beispielsweise:
hoher Bedarf an psychosozialer Stabilisierung
keine ausreichenden sozialen Netzwerke (soziale Isolierung)
fehlende Schul- und Berufsabschlüsse
fehlende Kenntnisse über Arbeitsmarktzugänge und Berufsbilder
unzureichende reguläre Betreuungsmöglichkeiten der Kinder
Ziele der Beratung und Unterstützung sind insbesondere:
individuelle psychosoziale Stabilisierung (Erkennen der eigenen Ressourcen, Kommu-
nikationstraining, Stärkung der persönlichen /sozialen/interkulturellen/fachlichen und
organisatorischen Kompetenzen)
Stärkung der Mutter -Kind-Beziehung (auch Fragen und Hilfestellungen bezüglich der
Kinderbetreuung und –erziehung)
Erlernen fester Strukturen/Haushaltsplanung und Zeitmanagement
Einbindung in soziale Netzwerke
Motivations- und Mobilitätssteigerung
Sicherung einer geregelten Kinderbetreuung
Gesundheitsförderung
Entwicklung einer beruflichen Perspektive in Verbindung mit der Vereinbarkeit von Fa-
milie und Beruf (z.B. Konkretisierung und Visualisierung einer Berufs- und Lebensweg-
planung)
Abbau persönlicher Belastungen (z.B. Regulierung Schuldenabbau, Kenntnisvermitt-
lung Methoden Stressbewältigung, Seminare Gesundheitsprävention)
Das Angebot sieht Einzelgespräche und ein zielgruppenorientiertes Seminarangebot vor. Über-
dies Bewerbungshilfen und Bewerbungstraining, den Besuch von Ausbildungsbörsen, die Be-
gleitung während eines Praktikums, die Weiterleitung sowie die Begleitung zu Fachstellen.
Weitere unregelmäßig stattfindende Angebote und A ktivitäten umfassen beispielsweise die
„Schreibwerkstatt“, Informationsveranstaltungen zu Energiesparen und anderen Themen so-
wie verschiedenste Exkursionen.
Müllemer Wäsch und Kochwiever
Die Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH) bietet mit diesem Angebot
Unterstützungsleistungen im Hauswirtschafts - und Küchenbereich, Hol - und Bringdienste,
Begleitung und Betreuung für alte, behinderte und kranke Menschen sowie Familien in Not in
Mülheim und in angrenzenden Stadtteilen an.
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Das niedrigschwellige Beschäftigungsangebot im Bereich der Arbeitsgelegenheiten bietet den
Teilnehmenden die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen in hauswirtschaftlichen
Dienstleistungen, der Seniorenbetreuung, in der Küche und im Service zu machen.
Zusätzlich zur Arbeitsgelegenheit wird eine intensive psychosoziale Begleitung und Betreuung
für Teilnehmende mit folgenden Merkmalen vorgehalten:
körperliche und gravierende psychische Erkrankungen
Lernbehinderungen oder leichte geistige Behinderungen
unsichere Wohnverhältnisse
Suchterkrankungen
Vorstrafen
fehlende oder geringe Schreib- und Lesekenntnisse
Überschuldung und/oder private Insolvenz
fehlende oder geringe Deutschkenntnisse
Flucht- und Verfolgungserfahrungen
fehlende Schul- und Berufsabschlüsse
familiäre Problemlagen
Die intensive sozialpädagogische Betreuung zur Stabilisierung, Unterstützung und Aktivierung
ist hier notwendig, um die den Integrationsprozess zusätzlich belastenden Themen wie
beispielsweise die Instabilität der gesundheitlichen Situation, geringe Belast barkeit/hohe
Ausfallzeiten, schwere körperliche und psychische Erkrankungen (Depressionen, Psychosen
und Phobien), Verhaltensauffälligkeiten, geringes Vorhandensein von Schlüsselqualifikationen
wie Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit, berufliche Orientierung slosigkeit, mangelndes
Selbstwertgefühl, mangelndes Konfliktmanagement, fehlende Kompetenz in der Organisation
der eigenen Kinderbetreuung zu bearbeiten.
Der Träger arbeitet hierbei lösungsorientiert und ganzheitlich mit der Zielrichtung der
Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmark.
Orientierungsberatung
Die „Orientierungsberatung“ wird von einem Trägerverbund unter der Federführung des
Diakonischen Werks Köln und Region angeboten.
Folgende Vereine sind im Trägerverbund zusammengeschlossen:
Arbeitsgemeinschaft gegen internationale sexuelle und rassistische
Ausbeutung (Agisra)
Allerweltshaus e.V.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e.V. (AWO)
Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e.V. (BFMF)
Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Christliche Sozialhilfe Köln e.V. (CSH)
Diakonie Michaelshoven e.V.
Diakonisches Werk Köln und Region
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Pari Sozial Köln gGmbH - Echo e.V.
Familienladen Buchheim
Förderungs- und Bildungsgemeinschaft, Jugend- und Altenarbeit
Vingst/Ostheim e.V., (Vingster Treff)
Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.
Kölner Arbeitslosenzentrum e.V. (KALZ)
Synagogengemeinde Köln
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln (SKF)
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Sozialdienst Katholischer Männer e.V. (SKM)
Veedel e.V.
Die Orientie rungsberatung hilft bei der Klärung beruflicher Interessen und vermittelt
Informationen zu beruflichen und qualifizierenden Maßnahmen.
Überdies gewährleistet das Angebot kurzfristig Beratung und Soforthilfe bei persönlichen
Krisen durch die Weiterleitung an entsprechende Fachstellen.
Im Fokus steht zudem die Klärung leistungsrechtlicher und psychosozialer Problemlagen.
Die ganzheitliche Beratung bietet sozialrechtliche Informationen und Hilfen, leistet
Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und vermittelt sprachliche Hilfen bei Konflikten mit
Behörden.
Die sozialraumorientierten und zentral gelegenen Beratungsstellen sind über das Stadtgebiet
verteilt und gewährleisten den Kundinnen und Kunden einen wohnortnahen und
niederschwelligen Zugang.
Psychosoziale Betreuung für Jugendliche und junge Erwachsene im Sozialraum
Meschenich
Es handelt sich um ein im Sozialraum verortetes Angebot der Jugendhilfe Köln e.V.
Zielgruppe des Projektes sind sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene bis
maximal 30 Jahre, die aus dem Stadtteil Meschenich stammen und die mehrheitlich einen
SGB II Leistungsanspruch besitzen.
Das Projekt ermöglicht den Erwerb bzw. die Entwicklung und Vertiefung im Kontext der
sogenannten „Grundbildung“: Hierzu zählen neben Lese- und Schreibfertigkeiten sowie
Rechenfähigkeit auch Kompetenzen in den Grunddimensionen kultureller und
gesellschaftlicher Teilhabe wie beispielsweise Grundfähigkeiten im IT-Bereich, in der
Gesundheitsbildung, in der finanziellen Grundbildung sowie soziale Grundkompetenzen.
Solche Defizite verhindern oder erschweren den Zugang zur Arbeitsmarkt -integration, mithin
zur gesellschaftlichen Teilhabe, erheblich.
Das Projekt bietet vor Ort, unmittelbar in der Lebenswelt der jungen Menschen, eine
unbürokratische, niederschwellige und effektive Hilfe- und Betreuungs-struktur. Neben
Angeboten im Bereich der Grundbildung hält es auch ein Clearing sowie der Zugang zu
weiterführenden Angeboten vor.
Die Themenfelder und Ziele der psychosozialen Betreuung sind vielfältig. Beispielsweise:
Erwerb/Erweiterung von Kenntnissen im Bereich des sozialen und praktischen
Lebens (Alltagswissen)
Verbesserung des Kommunikationsverhaltens
Erwerb/Erweiterung von Schlüsselqualifikationen
Erwerb/Erweiterung von Kenntnissen in Bezug auf Dokumente und deren Kontext
(Schreiben von Behörden etc.)
Erwerb/Erweiterung von soziale Kompetenzen
Erwerb/Erweiterung von Grundkenntnissen in Bezug auf Lesen, Schreiben und
Rechnen
Erwerb/Erweiterung der Fähigkeit(en) im Kontext der Bewerbungssituation
Klärung, Stabilisierung, Sicherung im Rahmen der Wohnsituation
Aufnahme einer Beschäftigung/Ausbildung
Verbesserte Grundbildung und Organisationsfähigkeit in Bezug auf gesellschaftliche
und berufliche Anforderungen
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Strickleiter I
Es handelt sich um ein Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Köln.
Strickleiter I ist ein Angebot für Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind
oder waren und aufgrund der damit verbundenen körperlichen und psychischen
Beeinträchtigungen drohen, ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft oder zumindest zweitweise zu
verlieren.
Die (oft über einen längeren Zeitraum ertragenen) Gewalterlebnisse haben zumeist
gravierende physische, psychische, soziale und ökonomische Auswirkungen. Zumeist weisen
die Teilnehmenden Multiproblemlagen auf.
Es handelt sich mehrheitlich um Frauen, die durch die Gewalterfahrung existentiell verunsichert
sind und das Gefühl für die ei genen Stärken, Ressourcen und Möglichkeiten verloren haben.
Überwiegend sind diese alleinerziehend, oft mit mehreren Kindern. Sie müssen, wenn sie die
von Gewalt geprägte Beziehung verlassen haben, nahezu ihr gesamtes soziales und
berufliches Umfeld neu or ganisieren bzw. den neuen Lebensumständen anpassen
(Wohnsituation, soziale Absicherung, Kinderbetreuung). Dies führt in der Regel zu einer
tiefgreifenden Verunsicherung. Häufig werden die Möglichkeiten der Lebensgestaltung von
Schulden bzw. geringem Einko mmen eingeschränkt. Überdies sind die Frauen vielfach durch
familiäre Probleme, die aus Gewalterleben/Trennung resultieren und die sowohl die Kinder als
auch das gesamte familiäre bzw. soziale Bezugssystem betreffen, zusätzlich belastet.
Das Angebot funkt ioniert als Lotse in das Hilfesystem: Strickleiter I stellt im Rahmen des
Casemanagements sicher, dass die Opfer (und deren Kinder) die notwendigen und möglichen
Hilfen erhalten.
So können Prozesse initialisiert und begleitet werden, die ineinander greife n und aufeinander
aufbauen. Auch nach einem Einstieg in die Berufstätigkeit sichert eine weitergehende
Betreuung die erreichte Stabilität und verhindert ein Scheitern in der Arbeitswelt.
Strickleiter II
Auch dies ist ein Angebot des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Köln.
Strickleiter II ist ein Angebot für Frauen mit massiven Problemlagen, die einer Arbeits - oder
Beschäftigungsaufnahme entgegenstehen. Ziel ist die Klärung und Bearbeitung der multiplen
psychosozialen Problemlagen.
Inhalte und Ziele der Beratung sind beispielsweise:
Wirtschaftliche bzw.existenzsichernde Stabilisierung (Schuldenermittlung und –
regulierung, Vermittlung in Schuldnerberatung, Hilfe beim Bezug einer neuen
Wohnung, Unterstützung bei der Wohnraumsuche)
psychische und psychosoziale Stabilisierung und Entlastung (auch
psychische/wirtschaftliche Krisenintervention)
Erarbeitung von Tagesstruktur
Erziehungsthemen (Erziehungsfragen, Klärung Umgangsrecht, Zusammenarbeit mit
Jugendamt)
Klärung medizinisch-therapeutischer Versorgung (medizinische Abklärung,
notwendige Vermittlung Psychotherapie)
berufliche Entwicklung (Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Aufnahme
geringfügige Beschäftigung, Kontaktaufnahme zu bildungs- und berufsfördernden
Angeboten, Vermittlung zu Sprach- und Integrationskursen)
Rechtsberatung
Begleitung bei Behördengängen
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Strickleiter II wird überwiegend von folgenden Personengruppen in Anspruch genommen:
alleinerziehende Frauen, zum Teil mit mehreren Kindern
Frauen mit massiven Beziehungsschwierigkeiten
Frauen in Krisen mit einer existenziell unsicheren Lebensperspektive
Frauen mit multiplen sozialen Problemlagen
Frauen mit noch nicht diagnostizierten Suchterkrankungen, psychischen und/oder
somatischen Erkrankungen
Die einzelnen Angebote und Aktivitäten richten sich nach den Bedarfs - und Problemlagen der
Frauen.
Die Kontakt- und Beratungstreffen, Kriseneinsätze und alltagspraktischen Hilfen wie Begleitung
zu Ämtern und Beratungsstellen erfolgen zeitlich flexibel und bedarfsgerecht.
Xenia
„Xenia – Chance für Migrantinnen“ ist ein Angebot des Vereins Frauen gegen
Erwerbslosigkeit e.V.
Das Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, insbesondere mit Blick auf die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für (allein) erziehende Migrantinnen im Alter von 18 -35
Jahren (In Ausnahmefällen ist die Teilnahme auch für Frauen über 35 Jahre möglich).
Zur Zielgruppe zählen sowohl nach Deutschland immigrierte Frauen als auch Frauen mit
Migrationshintergrund, die in Deutschland aufgewachsen sind.
Das Projekt bietet ein ganzheitliches Beratungs-, Qualifizierungs- und Orientierungsangebot in
Form von Einz elgesprächen, Gruppenangeboten, modularen Kursangeboten,
Sprachförderung und Kinderbetreuung an.
Die Kinderbetreuung während der Maßnahme ist sichergestellt.
Ziele sind beispielsweise:
Aufbau einer Struktur im Alltag
Aufbau und Ausbau von Freundschaften/Kontakten
Bewältigung vonTrennungen/Scheidungen
Ordnen/Organisieren von Papieren und Post
Organisation/Ausweitung der Kinderbetreuung
Verbesserung der Sprachkompetenz
Mobilität/Orientierung im Alltag/in Köln
Absolvieren eines Praktikums
Entwicklung einer Bewerbungsmappe
Übergang in andere weiterführende Maßnahmen wie „Kölner Alleinerziehende im
Aufbruch“
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung/eines Minijobs
Die Gruppenangebote beinhalten ein modular aufgebautes, flexibles Qualifizier ungsangebot.
Xenia verfügt unter anderem über folgende Angebote:
Profiling (Stärkenanalyse und Ressourcentraining)
binnendifferenzierte Sprachförderung
Berufsorientierung und Berufswegeplanung
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Stellenrecherche und Bewerbungstraining inklusive IT-und Medienkompetenz
Angebote zur Stressbewältigung
Angebote zur aktiven Elternarbeit
Angebote im Rahmen kreativen Gestaltens (Dies bietet einerseits Raum für
zwanglosen Austausch und Gespräche, andererseits aber auch die Möglichkeit,
eigene Kenntnissen und Fähigkeiten wie Ausdauer, Arbeitsorganisation,
Konzentration, Sorgfalt, Entwickeln von Problemlösungsstrategien zu entdecken, zu
stärken und zu entwickeln)
Workshops zu Themen wie „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Achtsamkeit“,
„Zeitmanagement“, „Veränderungsprozesse“, „Formen von Arbeit und
Arbeitszeitmodellen“
Referenten aus dem Kölner Hilfs- und Beratungsangebot halten Vorträge zu Themen wie „Der
Stromsparcheck“, „Frauengesundheit und Verhütung“, „Ausbildungswege und –möglichkeiten“.
Überdies finden Exkursionen, wie beispielsweise eine Führung durch das Verlagshaus „Neven
DuMont“ oder zum Tag der Ausbildung des LVR, statt.
Zweiradwerkstatt
Die Zweiradwerkstatt 180° wird in Kooperation zwischen der Aidshilfe Köln e.V. und der
IB-gGmbH West, Arbeitsprojekt, geführt.
Sie bietet für die Zielgruppe der akut Drogengebrauchenden ab 18 Jahren, die ihren Wohnort
oder ihren ständigen Aufenthalt in Köln haben und Leistungen nach SGB II beziehen,
Beschäftigung und Qualifizierung an.
Die Zielgruppe bes teht aus schwerst und akut drogenabhängigen Menschen, die durch
handwerkliche Tätigkeiten und sozialpädagogische Begleitung stabilisiert werden sollen, so
dass eine Beschäftigung erreicht werden kann.
Die Zweiradwerkstatt 180° ist ein regulärer, bei der H andwerkskammer eingetragener
Zweiradbetrieb, der bewusst als offene Werkstatt mit Kundenkontakt konzipiert ist.
Das Arbeitsfeld einer Zweirad- bzw. Fahrradwerkstatt bietet der Zielgruppe die Möglichkeit, ihre
Arbeits- und Leistungsfähigkeit zu erproben und zu verbessern sowie berufsbezogene
Interessen und Fähigkeiten herausarbeiten zu können.
Die zusätzlich zur hier vorgehaltenen Arbeitsgelegenheit erfolgende psychosoziale Betreuung
basiert auf einem konzeptionellen Ansatz und berücksichtigt, dass die Abhängigkeit bei einem
großen Teil der Betroffenen über lange Jahre eine chronische Rückfallkrankheit ist, aus der
diese nur schrittweise „herauswachsen“ können.
6.4. Angebote der Suchtberatung nach § 16a Nr. 4 SGB II
Claro Mobil
Das Angebot wird in Kooperation der Träger Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln
(SKF) und Sozialdienst katholischer Männer e.V. Köln (SKM) durchgeführt.
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Es handelt sich um ein flexibles und schnell einsetzbares Instrument im Bereich der Suchtbe-
ratung. Die Mitarbeiter/-innen von „Claro Mobil“ sind für die Integrationsfachkräfte des Jobcen-
ter Köln verlässlich und unmittelbar erreichbar.
Ersttermine können sowohl im Jobcenter als auch im privaten Umfeld der Kundinnen und Kun-
den stattfinden. Die Mitarbeiter/-innen arbeiten ausschließlich aufsuchend und begleitend.
Gerade die Flexibilität und Un mittelbarkeit ist - in Bezug auf die Zielgruppe - äußerst zielfüh-
rend: Besonderes Merkmal der suchtkranken Menschen ist ein geringes Selbstbewusstsein,
eine geringe Ich -Stabilität und häufig eine unzureichende Zuverlässigkeit. Daraus folgt, dass
notwendige Hilfsangebote zur Überwindung ihrer Sucht, auf herkömmlichen Kontakt - und Be-
ratungswegen zumeist nicht angenommen bzw. die Kundinnen und Kunden so nicht erreicht
werden.
Claro Mobil identifiziert neben der Suchtproblematik auch die oftmals vorhandenen w eiteren
prekären Problemlagen, ohne dabei das Suchtproblem und eine Anbindung an die Einrichtun-
gen des Suchthilfesystems aus den Augen zu verlieren.
Eine Hierarchisierung der Themen bestimmt die Vorgehensweise. Die Kundinnen und Kunden
werden nicht nur über Angebote informiert, sondern auch zur Inanspruchnahme der Hilfen be-
gleitet.
Ziel von Claro Mobil ist die nachhaltige Anbindung der Teilnehmenden an das Suchthilfesystem
und damit die Vorbereitung der Integrationsfähigkeit der Hilfebedürftigen.
Ziele sind unter anderem:
Anbindung an Suchtberatungsstellen
Vermittlung in weiterführende Therapien
Vermittlung in ambulant betreutes Wohnen für Suchtkranke
Vermittlung in andere Hilfsangebote, zum Beispiel Schuldnerberatung
Hilfe bei Wohnungs- und Wohnraumproblemen
Suchtberatung
Die folgenden Träger sind mit der Durchführung der Suchtberatung für SGB II -
Leistungsempfänger gemäß § 16a Nr. 4 SGB II beauftragt:
Diakonisches Werk des ev. Kirchenverbandes Köln und Region,
Sozialdienst katholischer Männer e. V. (SKM),
Blaues Kreuz e.V.,
Psychosomatische Klinik Bergisch Gladbach,
Drogenhilfe Köln Projekt gGmbH
Die Träger haben sich zu einem Verbund zusammengeschlossen.
Über eine zentrale Telefonnummer sind die Erreichbarkeit und eine schnelle Terminvergabe
gewährleistet. Die Zuweisungen zum jeweils für die Suchterkrankung relevanten Träger
werden intern verteilt. Denn obschon ein Trägerverbund, der ein einheitliches Auft reten
gewährleistet, besteht, haben die einzelnen Träger unterschiedliche Schwerpunkte in
fachlicher Hinsicht oder in der Präsenz in den Stadtvierteln.
Inhaltlich gliedert die Suchtberatung sich in zwei Phasen: das Clearing sowie die eigentliche
Betreuung.
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Das Clearing stellt den Suchtstatus fest und klärt die aktuellen Problemlagen der Kundin bzw.
des Kunden, um deren bzw. dessen Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der
Suchtproblematik festzustellen.
Die Betreuungsphase umfasst die Erstellung einer detaillierten Suchtanamnese, die
biographische Anamnese mit Klärung von Arbeitsfähigkeit, Sicherung des Lebensunterhaltes,
offene juristische Verfahren etc.
In dieser Phase werden Vorbefunde eingeholt, Kun dinnen und Kunden im Ausnahmefall zu
wichtigen Terminen begleitet und in weiterführende Angebote des Suchthilfesystems vermittelt.
Es wird überprüft, ob die Klientin bzw. der Klient für ein ambulantes Suchtsetting geeignet ist
oder zunächst stationär behandelt werden muss.
Ebenso wird Hilfestellung im Antragsverfahren gegeben, z.B. auf Entwöhnungsbehandlung.
Das Angebot umfasst neben dem Clearing die Beratung, Motivation und Begleitung.
Der Fokus liegt hierbei auf den weiterführenden Angebote des Su chthilfesystems, in die nach
Möglichkeit vermittelt wird.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3626/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 21.10.2019
- Erstellt
- 17.10.2019 09:15