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Akteneinsicht gemäß § 55 GO NRW

Mitteilung Hauptausschuss 3618/2018 vom 17.12.2018

Stand: Am 14.01.2019 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Hauptausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB Vorlagen-Nummer: 17.12.2018 3618/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 14.01.2019 Akteneinsicht gemäß § 55 GO NRW Gemäß § 40 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung berichtet die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss regelmäßig über Akteneinsichten gemäß § 55 der Ge- meindeordnung NRW (GO NRW). 1. Mit Schreiben vom 13.04.2018 hat die SPD-Fraktion Akteneinsicht beantragt in die Verwal- tungsvorgänge seit dem Jahr 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen in Beherbergungsbe- trieben. Dem Antrag wurde von der Verwaltung entsprochen. Die Einsicht in die entsprechen- den Unterlagen wurde für die SPD-Fraktion am 30.04.2018 von den Ratsmitgliedern Herrn Mi- chael Paetzold und Herrn Rafael Struwe wahrgenommen. 2. Mit Schreiben vom 31.07.2018 hat die AfD-Fraktion Akteneinsicht in mehrere Akten im Zu- sammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung beantragt. Dem Antrag wurde von der Verwal- tung entsprochen. Die Einsicht in die entsprechenden Akten wurde für die AfD-Fraktion am 04.09.2018 von Ratsmitglied Herrn Stephan Boyens wahrgenommen. 3. Mit E-Mail vom 27.09.2018 hat Ratsmitglied Frau Anne Henk-Hollstein von der CDU-Fraktion Akteneinsicht beantragt in alle relevanten Unterlagen zur Vorlage 3029/2018 „Kliniken der Stadt Köln gGmbH: Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Due-Diligence-Prüfung im Zu- sammenhang mit der Interessensbekundung der Uniklinik Köln“ (TOP 24.9 in der Ratssitzung vom 27.09.2018). Dem Antrag wurde von der Verwaltung entsprochen. Die Einsicht in die ent- sprechenden Unterlagen wurde am 25.10.2018 von Ratsmitglied Frau Anne Henk-Hollstein wahrgenommen. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 14.01.2019

    Hauptausschuss

    TOP 2.1.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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