V/0237/2007
Querungshilfe Angelmodder Weg im Bereich Homannstraße/Wersebrücke (Schulwegsicherung)
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Anlage 2 zur V-0237-2007 - Ausbauplan TBA
35 Zeichen
Werse Anlage 2 a H mannstr ße o 500
Beschlussvorlage
6559 Zeichen
V/0237/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Querungshilfe Angelmodder Weg im Bereich Homannstraße/Wersebrücke (Schulwegsicherung)
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 05.02.2003, lfd. Nr.
141/2003
Beratungsfolge
03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zugunsten der den Angelmodder Weg im Bereich Ho-
mannstraße/Wersebrücke querenden Fußgänger und Radfahrer der Planung eines Fahrbahntei-
lers als Querungshilfe und dem Ausbau zugestimmt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 170.000 EUR aber keine Folgekos-
ten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Ausgaben
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6510.950.1660.4 Bauk. Str. Angelmodder Weg
Querungshilfe Ho-
mannstr./Werse
2008
2009
15.000
170.000
Insgesamt: 185.000
Vorlagen-Nr.:
V/0237/2007
Auskunft erteilt:
Herr Witt
Ruf:
492 61 57
E-Mail:
Witt@stadt-muenster.de
Datum:
21.03.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0237/2007
Einnahmen
Haush.-
stelle
Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkung
6510.361.1660.5 Zuw. L. Angelmodder Weg
Querungshilfe Ho-
mannstr./Werse
2009
2010
40.000
68.000
Insgesamt: 108.000
Es handelt sich um eine förderfähige Maßnahme nach dem GVFG – Sonderprogramm für Radwe-
ge. Eine Einplanungsmitteilung der Bezirksregierung für 2008 liegt vor.
Bei den weiteren Haushaltsplanberatungen soll der Bau der Maßnahme auf 2008 vorgezogen
werden. Beiträge nach dem KAG und dem BauGB werden nicht erhoben.
Begründung:
Der Angelmodder Weg ist als Kreisstraße K 3 klassi fiziert und somit von überörtlicher Verkehrsbe-
deutung. Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Straßenquerschnitt gliedert sich in
Fahrtrichtung Wolbeck bis zum Einmündungsbereich Homannstraße in eine 5,50 m breite Zwei-
richtungsfahrbahn, einen linksseitigen 3,50 m - 4,00 m breiten und mit großkronigen Bäumen be-
setzten Grünstreifen und einen sich hieran anschließenden i. M. 2,50 m breiten Zweirichtungsgeh-
und Radweg. Nachfolgend ist dieser gemeinsame G eh- und Radweg für den Radverkehr in Fahrt-
richtung Angelmodde-Dorf gesperrt. Ab dem Einmündungsbereich Homannstraße weitet sich der
Straßenquerschnitt rechtsseitig bis zur Wersebrücke um einen 1,50 m - 2,00 m breiten Grünstrei-
fen und um einen sich anschließenden ca. 2,50 m breiten Einrichtungsgeh- und Radweg in Fahrt-
richtung Angelmodde-Dorf auf.
Der Kfz-Verkehr wird in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf/Wolbeck einstreifig mittels Z. 121 und Z.
208 StVO und in Fahrtrichtung Gremmendorf mit Z. 308 StVO über die Wersebrücke geführt. Hier-
bei ist der stadtauswärts fahrende Kfz-Verkehr wartepflichtig.
Die Stadtwerke Münster GmbH unterhält zw ischen dem Einmündungsbereich Homannstraße und
der Wersebrücke beidseits der Straße eine Haltestelle der Linie 8. Im Jahr 2001 wurde eine Halte-
stellenbelastung von 80 Fahrgästen/Tag (34 Ein- und 46 Aussteiger) ermittelt.
Im Rahmen der Schulwegsicherung ist der betrachtete Bereich mit Z. 136 (Kinder) und dem Zu-
satzzeichen Schulweg (StVO) ausgeschildert. Des Weiteren wird der Kfz-Verkehr mit Z. 138 StVO
auf die den Angelmodder Weg kreuzenden Radfahrer hingewiesen.
Die letzte Verkehrszählung vom 03.07.2003 ergab nachfolgende Belastungsbilder:
Querschnittszählung Angelmodder Weg im Bereich Homannstraße - Wersebrücke
Lage der Zählstelle: Ang
elmodder Weg/Homannstraße
Zeitraum Kfz Rad-
fahrer
Radfahrer-
Längsverkehr,
StVO-konform
Radfahrer-
Längsverkehr,
nicht StVO-
konform
Radfahrer-
Querverkehr
Fußgänger-
Querverkehr
07:00 - 08:00 Uhr 583 153 70 69 46 0
08:00 - 09:00 Uhr 465 33 18 6 15 1
12:00 - 13:00 Uhr 287 25 13 5 6 0
13:00 - 14:00 Uhr 303 121 91 13 26 4
15:30 - 16:30 Uhr 493 48 29 13 16 4
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16:30 - 17:30 Uhr 562 67 36 17 27 3
Zielsetzung dieser Maßnahme ist, die vorhandenen Rad- und Gehwegbeziehungen - hierbei han-
delt es sich sowohl um kombinierte Einrichtungs- und Zweirichtungsgeh- und Radwege (Z. 240
StVO) als auch um getrennte Einrichtungsgeh- und Radwege (Z. 241 StVO) - durch eine Que-
rungshilfe verkehrssicherer zu verknüpfen (Anlage 2).
Vor allem sollte dem Schülerverkehr an dieser Stelle eine Überquerungshilfe angeboten werden,
die begreifbar Vorteile im Vergleich zu einer Querung auf der freien Strecke innerhalb der Ortslage
Angelmodde-Dorf aufweist und regelmäßig auch keinen zeitlichen Verzug auf dem Schulweg er-
warten lässt.
Dieser Planungsansatz resultiert aus dem nicht StVO-konformen Verhalten des Radfahrerlängs-
verkehrs. In der Morgenspitze 07:00 Uhr - 08:00 Uhr wurden 67 Radfahrer (überwiegend Schüler-
verkehr) festgestellt, die den linksseitigen Geh- und Radweg trotz Verbotes in Richtung Angelmod-
de-Dorf befuhren, um dann teilweise verkehrsgefährdend in der Ortslage die Hauptverkehrsstraße
zu queren.
Des Weiteren werden immer wieder Konfliktpotenziale in den Einmündungsbereichen Alter Post-
weg offensichtlich. An diesen Stellen rechnet der Kfz-Verkehr nicht zwingend mit Radfahrern aus
Richtung Gremmendorf, so dass Beinahe-Zusammenstöße keine Seltenheit sind.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird insbesondere zugunsten des Rad fahrenden Schüler-
verkehrs eine Mittelinsel als Vorzugslösung angesehen. Als Alternative hierzu wurden ein FGÜ
und eine FG-LZA im Rahmen der Ämterabstimm ung zur Disposition gestellt. Übereinstimmend
wurde die Ansicht vertreten, dass diese Querungshilfen aus Gründen der Akzeptanz (Radfahrer
müssen gehend den FGÜ queren) und zu erwartender Behinderungen des Kfz-Verkehrs durch
eine FG-LZA nicht weiter zu verfolgen sind. Positiv verstärkt wird dieser Planungsansatz durch die
einstreifige Verkehrsführung auf der Wersebrücke. Hierdurch bedingt ergeben sich regelmäßig für
den querenden Radfahrer/Fußgänger wechselseitig Zeitfenster durch die Wartepflicht des Kfz-
Verkehrs vor der Wersebrücke in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf/Wolbeck, die ein sicheres Que-
ren ermöglichen.
i. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 05.03.2003, lfd. Nr.
141/2003
2. Lageplan
Anlage 1 zur V-0237-2007 - Antrag
1867 Zeichen
Anlage 1 141 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost Delstrup 8a - 48167 Münster - Telefon 0251/6285625 - Telefax 0251/6285645 STADT MÜNSTER Stadt Münster -33 SO - Am Steintor 50 48167 Münster Schulwegsicherung auf dem Angelmodder Weg/Höhe Wersebrücke Antrag: Die Bezirksvertretung Münster-Südost möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Angelmodder Weg vor der Wersebrücke (Fahrtrichtung An- gelmodde-Dorf) die Querung für Radfahrer und Fußgänger ggflis. durch Einrichtung einer Querungs- hilfe oder eines Zebrastreifens zu optimieren. Begründung: Radfahrer, die den parallel zum Angelmodder Weg verlaufenden Fahrradweg, von Gremmendorf kommend, in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf/Wolbeck benutzen, sind verpflichtet, die Fahrbahn vor der Wersebrücke zu überqueren und sodann den rechtsseitigen Radweg weiterzubefahren. Dieser Weg wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums Wolbeck genutzt. Vor allem im morgendlichen Berufsverkehr ist es den Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwach- senen, kaum möglich, eine Lücke im Strom der Fahrzeuge zu "erwischen". Zahlreiche Radfahrer befahren deshalb - verbotswidrig - den linksseitigen Radweg in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf bzw. Wolbeck weiter. Hierdurch entstehen an den beiden Einmündungen Alter Postweg und im weiteren Verlauf im Einmündungsbereich der Straße "Am Kolk" regelmäßig Gefahrensituationen. In der jüng- sten Vergangenheit hat sich am Ortsausgang Angelmodde-Dorf ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem ein jugendlicher Radfahrer auf dem Weg zum Schulzentrum Wolbeck von einem Auto erfaßt und erheblich verletzt wurde. Die Notwendigkeit, die Querungssicherheit im Bereich der Wersebrücke ggflls. durch Einrichtung eines Fahrbahnleilers oder eines Zebrastreifens zu verbessern, liegt auf der Hand. Münster, 05.02.2003 Fül die CDU-Fraktion t
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Angelmodder Weg
- Am Steintor 50
- Am Kolk
- Homannstraße
- Alter Postweg
- Werse 2008
- Delstrup 8a
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0237/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.03.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37