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V/0237/2007

Querungshilfe Angelmodder Weg im Bereich Homannstraße/Wersebrücke (Schulwegsicherung)

Vorlagen 21.03.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 31.05.2007, TOP 10.2

Anlage 2 zur V-0237-2007 - Ausbauplan TBA

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 1 zur V-0237-2007 - Antrag

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Anlage 2 zur V-0237-2007 - Ausbauplan TBA

35 Zeichen

Werse Anlage 2
a
H mannstr ße
o
500

Beschlussvorlage

6559 Zeichen

V/0237/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Querungshilfe Angelmodder Weg im Bereich Homannstraße/Wersebrücke (Schulwegsicherung) 
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 05.02.2003, lfd. Nr. 
141/2003 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird zugunsten der den Angelmodder Weg im Bereich Ho-
mannstraße/Wersebrücke querenden Fußgänger und Radfahrer der Planung eines Fahrbahntei-
lers als Querungshilfe und dem Ausbau zugestimmt.   
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 170.000 EUR aber keine Folgekos-
ten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6510.950.1660.4 Bauk. Str. Angelmodder Weg 
Querungshilfe Ho-
mannstr./Werse 
2008 
2009 
15.000 
170.000 
 
     
 
Insgesamt: 185.000  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0237/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Witt 
Ruf: 
492 61 57 
E-Mail: 
Witt@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.03.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0237/2007 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6510.361.1660.5 Zuw. L. Angelmodder Weg 
Querungshilfe Ho-
mannstr./Werse 
2009 
2010 
40.000 
68.000 
 
     
 
Insgesamt: 108.000  
 
Es handelt sich um eine förderfähige Maßnahme nach dem GVFG – Sonderprogramm für Radwe-
ge. Eine Einplanungsmitteilung der Bezirksregierung für 2008 liegt vor. 
 
Bei den weiteren Haushaltsplanberatungen soll der Bau der Maßnahme auf 2008 vorgezogen 
werden. Beiträge nach dem KAG und dem BauGB werden nicht erhoben. 
 
 
Begründung: 
 
Der Angelmodder Weg ist als Kreisstraße K 3 klassi fiziert und somit von überörtlicher Verkehrsbe-
deutung. Die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Straßenquerschnitt gliedert sich in 
Fahrtrichtung Wolbeck bis zum Einmündungsbereich Homannstraße in eine 5,50 m breite Zwei-
richtungsfahrbahn, einen linksseitigen 3,50 m - 4,00 m breiten und mit großkronigen Bäumen be-
setzten Grünstreifen und einen sich hieran anschließenden i. M. 2,50 m breiten Zweirichtungsgeh- 
und Radweg. Nachfolgend ist dieser gemeinsame G eh- und Radweg für den Radverkehr in Fahrt-
richtung Angelmodde-Dorf gesperrt. Ab dem Einmündungsbereich Homannstraße weitet sich der 
Straßenquerschnitt rechtsseitig bis zur Wersebrücke um einen 1,50 m - 2,00 m breiten Grünstrei-
fen und um einen sich anschließenden ca. 2,50 m breiten Einrichtungsgeh- und Radweg in Fahrt-
richtung Angelmodde-Dorf auf. 
Der Kfz-Verkehr wird in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf/Wolbeck einstreifig mittels Z. 121 und Z. 
208 StVO und in Fahrtrichtung Gremmendorf mit Z. 308 StVO über die Wersebrücke geführt. Hier-
bei ist der stadtauswärts fahrende Kfz-Verkehr wartepflichtig. 
Die Stadtwerke Münster GmbH unterhält zw ischen dem Einmündungsbereich Homannstraße und 
der Wersebrücke beidseits der Straße eine Haltestelle der Linie 8. Im Jahr 2001 wurde eine Halte-
stellenbelastung von 80 Fahrgästen/Tag (34 Ein- und 46 Aussteiger) ermittelt. 
Im Rahmen der Schulwegsicherung ist der betrachtete Bereich mit Z. 136 (Kinder) und dem Zu-
satzzeichen Schulweg (StVO) ausgeschildert. Des Weiteren wird der Kfz-Verkehr mit Z. 138 StVO 
auf die den Angelmodder Weg kreuzenden Radfahrer hingewiesen. 
Die letzte Verkehrszählung vom 03.07.2003 ergab nachfolgende Belastungsbilder: 
 
Querschnittszählung Angelmodder Weg im Bereich Homannstraße - Wersebrücke 
 
Lage der Zählstelle: Ang
elmodder Weg/Homannstraße 
 
Zeitraum Kfz Rad- 
fahrer 
Radfahrer-
Längsverkehr, 
StVO-konform 
Radfahrer-
Längsverkehr, 
nicht  StVO-
konform 
Radfahrer-
Querverkehr 
Fußgänger-
Querverkehr
07:00 - 08:00 Uhr 583 153 70 69 46 0 
08:00 - 09:00 Uhr 465 33 18 6 15 1 
12:00 - 13:00 Uhr 287 25 13 5 6 0 
13:00 - 14:00 Uhr 303 121 91 13 26 4 
15:30 - 16:30 Uhr 493 48 29 13 16 4

- 3 - 
V/0237/2007 
16:30 - 17:30 Uhr 562 67 36 17 27 3 
 
Zielsetzung dieser Maßnahme ist, die vorhandenen Rad- und Gehwegbeziehungen - hierbei han-
delt es sich sowohl um kombinierte Einrichtungs- und Zweirichtungsgeh- und Radwege (Z. 240 
StVO) als auch um getrennte Einrichtungsgeh- und Radwege (Z. 241 StVO) - durch eine Que-
rungshilfe verkehrssicherer zu verknüpfen (Anlage 2).  
 
Vor allem sollte dem Schülerverkehr an dieser Stelle eine Überquerungshilfe angeboten werden, 
die begreifbar Vorteile im Vergleich zu einer Querung auf der freien Strecke innerhalb der Ortslage  
Angelmodde-Dorf aufweist und regelmäßig auch keinen zeitlichen Verzug auf dem Schulweg er-
warten lässt.  
 
Dieser Planungsansatz resultiert aus dem nicht StVO-konformen Verhalten des Radfahrerlängs-
verkehrs. In der Morgenspitze 07:00 Uhr - 08:00 Uhr wurden 67 Radfahrer (überwiegend Schüler-
verkehr) festgestellt, die den linksseitigen Geh- und Radweg trotz Verbotes in Richtung Angelmod-
de-Dorf befuhren, um dann teilweise verkehrsgefährdend in der Ortslage die Hauptverkehrsstraße 
zu queren.  
 
Des Weiteren werden immer wieder Konfliktpotenziale in den Einmündungsbereichen Alter Post-
weg offensichtlich. An diesen Stellen rechnet der Kfz-Verkehr nicht zwingend mit Radfahrern aus 
Richtung Gremmendorf, so dass Beinahe-Zusammenstöße keine Seltenheit sind.   
 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird insbesondere zugunsten des Rad fahrenden Schüler-
verkehrs eine Mittelinsel als Vorzugslösung angesehen. Als Alternative hierzu wurden ein FGÜ 
und eine FG-LZA im Rahmen der Ämterabstimm ung zur Disposition gestellt. Übereinstimmend 
wurde die Ansicht vertreten, dass diese Querungshilfen aus Gründen der Akzeptanz (Radfahrer 
müssen gehend den FGÜ queren) und zu erwartender Behinderungen des Kfz-Verkehrs durch 
eine FG-LZA nicht weiter zu verfolgen sind. Positiv verstärkt wird dieser Planungsansatz durch die 
einstreifige Verkehrsführung auf der Wersebrücke. Hierdurch bedingt ergeben sich regelmäßig für 
den querenden Radfahrer/Fußgänger wechselseitig Zeitfenster durch die Wartepflicht des Kfz-
Verkehrs vor der Wersebrücke in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf/Wolbeck, die ein sicheres Que-
ren ermöglichen. 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
1. Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost vom 05.03.2003, lfd. Nr. 
141/2003 
2. Lageplan

Anlage 1 zur V-0237-2007 - Antrag

1867 Zeichen

Anlage 1

141

CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung Münster-Südost

Delstrup 8a - 48167 Münster - Telefon 0251/6285625 - Telefax 0251/6285645

STADT MÜNSTER

Stadt Münster
-33 SO -
Am Steintor 50

48167 Münster

Schulwegsicherung auf dem Angelmodder Weg/Höhe Wersebrücke

Antrag:
Die Bezirksvertretung Münster-Südost möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Angelmodder Weg vor der Wersebrücke (Fahrtrichtung An-

gelmodde-Dorf) die Querung für Radfahrer und Fußgänger ggflis. durch Einrichtung einer Querungs-
hilfe oder eines Zebrastreifens zu optimieren.

Begründung:

Radfahrer, die den parallel zum Angelmodder Weg verlaufenden Fahrradweg, von Gremmendorf
kommend, in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf/Wolbeck benutzen, sind verpflichtet, die Fahrbahn vor
der Wersebrücke zu überqueren und sodann den rechtsseitigen Radweg weiterzubefahren.

Dieser Weg wird insbesondere von Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums Wolbeck genutzt.
Vor allem im morgendlichen Berufsverkehr ist es den Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwach-
senen, kaum möglich, eine Lücke im Strom der Fahrzeuge zu "erwischen". Zahlreiche Radfahrer
befahren deshalb - verbotswidrig - den linksseitigen Radweg in Fahrtrichtung Angelmodde-Dorf bzw.
Wolbeck weiter. Hierdurch entstehen an den beiden Einmündungen Alter Postweg und im weiteren
Verlauf im Einmündungsbereich der Straße "Am Kolk" regelmäßig Gefahrensituationen. In der jüng-
sten Vergangenheit hat sich am Ortsausgang Angelmodde-Dorf ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem

ein jugendlicher Radfahrer auf dem Weg zum Schulzentrum Wolbeck von einem Auto erfaßt und
erheblich verletzt wurde.

Die Notwendigkeit, die Querungssicherheit im Bereich der Wersebrücke ggflls. durch Einrichtung
eines Fahrbahnleilers oder eines Zebrastreifens zu verbessern, liegt auf der Hand.

Münster, 05.02.2003

Fül die CDU-Fraktion
t

Beratungsverlauf (2)

03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Angelmodder Weg
  • Am Steintor 50
  • Am Kolk
  • Homannstraße
  • Alter Postweg
  • Werse 2008
  • Delstrup 8a

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0237/2007
Typ
Vorlagen
Datum
21.03.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37