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Nutzung der Ladezone Landmannstraße 21-25

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1561/2017 vom 29.05.2017

Stand: Am 12.06.2017 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/663/34 Vorlagen-Nummer 1561/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 12.06.2017 Nutzung der Ladezone Landmannstraße 21-25 hier: Nachfrage der FDP-/Piraten-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017, TOP 7.3 „Frau Pöttgen (FDP-/Piraten-Fraktion) fragt unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 2 nach, welche konkrete Alternative für die Dauer der Einrichtung des Haltverbots im Bereich Landmannstraße 21-25 durch die Verwaltung angeboten wurde. Außerdem möchte Sie wissen, ob der Verwaltung bekannt ist, dass der abgesperrte Bereich überwiegend zum Parken der Fahrzeuge, der auf der Baustelle täti- gen Handwerker, genutzt wurde und auch samstags die Ladezone nicht für Anlieferungen frei gege- ben wurde, obwohl an diesem Tag keine Bauarbeiten erfolgt sind.“ Antwort der Verwaltung: Aufgrund der beschränkten örtlichen Gegebenheiten konnte keine alternative Ladezone für die Dauer der Baumaßnahme angeboten werden. Seitens des Bauherrn wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der genannte Bereich zur Lagerung von Gerätschaften und Material benötigt wird. Dies ist auch möglich, wenn diese benötigten Bauutensilien in Fahrzeugen bevorratet werden. Die Verwaltung ist davon ausgegangen, dass Arbeiten an allen Werktagen und somit auch am Samstag stattfinden. Aus diesem Grund erfolgte keine Beschränkung für die Tage Montag bis Freitag.

Beratungsverlauf

  1. 12.06.2017

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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