Mandari Insight

0223/2018

Stationen für Leihräder (Ford-Räder)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 20.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 08.03.2018, TOP 8.12.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

2142 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/5 
661/5 
Vorlagen-Nummer 
 0223/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 
 
Stationen für Leihräder (Ford-Räder) 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.12.2017, TOP 9.3 
Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
 „Sind die Stationen für die Ford-Räder mit der Verwaltung abgestimmt und durch die Verwal-
tung genehmigt?  
 Handelt es sich bei diesen Stationen um eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums 
bzw. eine Betriebsfläche?  
 Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die auf dem Fußgängerweg errichteten Stationen nicht 
zu Barrieren für die Fußgänger*innen werden?“  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die einzelnen Standorte sind im Detail nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt. Die Verwaltung 
wurde vorab von FordPass Bike und der Deutschen Bahn AG über das Verleihsystem informiert.  
 
Da es sich bei FordPass Bike um ein Freefloating-System mit virtuellen Stationen handelt, also keine 
festen Stationen im öffentlichen Raum genutzt werden, müssen derzeit keine Sondernutzungsge-
nehmigungen eingeholt werden. Das Betreiben eines freien Fahrradverleihsystems ist nach derzeiti-
gem Stand ebenso genehmigungsfrei. Die Räder werden vom Anbieter an sogenannten „virtuellen 
Stationen“ ausgebracht, an denen der Kunde den Leihvorgang auch wieder beenden soll. Die Stand-
orte kann der Kunde über die dazugehörige App bzw. im Internet einsehen. Vor Ort sind die Standor-
te weder erkennbar noch gekennzeichnet. 
 
Die Verwaltung steht in direktem Kontakt mit den Verantwortlichen und kann so gezielt Stellen be-
nennen, an denen Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört die Reduzierung der Anzahl der Räder o-
der die komplette Entfernung aller Räder. Die Verwaltung hat hierfür Vorgaben für die aktuellen und 
zukünftigen Anbieter erstellt. So sollen zukünftig beispielsweise lediglich fünf Räder pro Standort auf-
gestellt werden. Das Qualitäts-Agreement ist unter der Vorlagen-Nummer 3760/2017 einzusehen.

Beratungsverlauf (1)

08.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.12.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0223/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
20.02.2018
Erstellt
17.01.2018 11:26