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Stationen für Leihräder (Ford-Räder)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0223/2018 vom 20.02.2018

Stand: Am 08.03.2018 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/5 661/5 Vorlagen-Nummer 0223/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Stationen für Leihräder (Ford-Räder) hier: Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.12.2017, TOP 9.3 Die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  „Sind die Stationen für die Ford-Räder mit der Verwaltung abgestimmt und durch die Verwal- tung genehmigt?  Handelt es sich bei diesen Stationen um eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums bzw. eine Betriebsfläche?  Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die auf dem Fußgängerweg errichteten Stationen nicht zu Barrieren für die Fußgänger*innen werden?“ Antwort der Verwaltung: Die einzelnen Standorte sind im Detail nicht mit der Stadtverwaltung abgestimmt. Die Verwaltung wurde vorab von FordPass Bike und der Deutschen Bahn AG über das Verleihsystem informiert. Da es sich bei FordPass Bike um ein Freefloating-System mit virtuellen Stationen handelt, also keine festen Stationen im öffentlichen Raum genutzt werden, müssen derzeit keine Sondernutzungsge- nehmigungen eingeholt werden. Das Betreiben eines freien Fahrradverleihsystems ist nach derzeiti- gem Stand ebenso genehmigungsfrei. Die Räder werden vom Anbieter an sogenannten „virtuellen Stationen“ ausgebracht, an denen der Kunde den Leihvorgang auch wieder beenden soll. Die Stand- orte kann der Kunde über die dazugehörige App bzw. im Internet einsehen. Vor Ort sind die Standor- te weder erkennbar noch gekennzeichnet. Die Verwaltung steht in direktem Kontakt mit den Verantwortlichen und kann so gezielt Stellen be- nennen, an denen Handlungsbedarf besteht. Dazu gehört die Reduzierung der Anzahl der Räder o- der die komplette Entfernung aller Räder. Die Verwaltung hat hierfür Vorgaben für die aktuellen und zukünftigen Anbieter erstellt. So sollen zukünftig beispielsweise lediglich fünf Räder pro Standort auf- gestellt werden. Das Qualitäts-Agreement ist unter der Vorlagen-Nummer 3760/2017 einzusehen.

Beratungsverlauf

  1. 08.03.2018

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 8.12.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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