2455/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichtung Bewohnerparken und Ersatzparkflächen Köln-Mülheim, Aktenzeichen 64/25
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
890 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2455/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Einrichtung Bewohnerparken und Ersatzparkflächen Köln-Mülheim, Aktenzeichen 64/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Brohl
Anlage 2 Antwortschreiben
4496 Zeichen
Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 64/25 30.07.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung Bewohnerparken und Ersatzparkflä- chen Köln-Mülheim“, Aktenzeichen 64/25 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.05.2025. Wie ich Ihnen im Rahmen der Ein- gangsbestätigung mitgeteilt habe, war vorerst eine Stellungnahme bei der Fachdienst- stelle einzuholen. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt in seiner Stellungnahme mit, dass „für den Stadtbezirk Mülheim im Rahmen des Maßnahmenkataloges zur Senkung des Verkehrsaufkommens für den Stadtbezirk die Einrichtung eines Gesamtparkraumkon- zeptes für Mülheim beschlossen (Link) wurde. Dieses Konzept umfasst auch die Kie- ler Straße. Für den gesamten Stadtteil sind demnach Verkehrserhebungen durchzuführen, die im Anschluss auszuwerten sind. Damit soll einerseits die Gesamtauslastung der Stell- plätze zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten ermittelt werden und andererseits ob der Parkdruck durch Bewohnende selbst, oder aber auch durch einen großen An- teil durch Fremdparkende verursacht wird. Nur im zweiten Fall, also einer Parkraum- überlastung mit entsprechend hohem Fremdparkeranteil ist die Einrichtung eines Be- wohnerparkgebietes zielführend, da durch Parkraumbewirtschaftung oder Bewohner- reservierungen auf einem Teil der Stellplätze Fremdparkende wirksam aus dem Be- wohnerparkgebiet herausgehalten werden können. Diese Auswertungen sind bei ho- her Aus- und Überlastung zusammen mit einem Vorschlag zur Einrichtung von Be- wohnerparkgebieten der Bezirksvertretung Mülheim zur Beratung und Beschlussfas- sung vorzulegen. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten für einen ganzen Stadtteil soll möglichst zeitgleich umgesetzt werden, um eine Verdrängung der Problematik in angrenzende Straßen und Quartiere zu vermeiden. Somit müssen zunächst für alle eventuellen künftigen Bewohnerparkgebiete im Stadt- bezirk Mülheim sowohl Verkehrserhebung durchgeführt und ausgewertet, die Planun- gen zur Prüfung und Beschlussfassung der Bezirksvertretung vorgelegt werden, als auch die Umsetzung der Beschlüsse vor Ort im gesamten Bezirk erfolgt sein, bevor die Parkraumbewirtschaftung in Betrieb genommen werden kann. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln hat im Dezember 2021 im „Masterplan Par- ken“ eine Prüfung des gesamten Stadtgebietes im Hinblick auf bestehenden Park- druck sowie die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrech- ten in Bereichen mit nachgewiesenem, erheblichen Parkdruck durch auswärtige Stell- platznachfragenden beschlossen (Link). Durch diesen Beschluss und die damit ver- bundenen Aufgaben und Herangehensweisen in Bezug auf die Weiterentwicklung des ruhenden Verkehrs ist zunächst ein Konzept zur Bearbeitung der Einzelbeschlüsse des Masterplan Parkens zu erstellen. Danach wird eine Neufestlegung und Priorisie- rung von Aufgaben und Konzepten für den ruhenden Verkehr erforderlich sein. Inso- fern kann zurzeit kein verlässlicher Zeitrahmen genannt werden, wann Planungen für weitere Bewohnerparkgebiete im Stadtgebiet erfolgen könne.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Frau , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
2514 Zeichen
Von: Gesendet: Donnerstag, 15. Mai 2025 12:11 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Fwd: Parksituation aufgrund Baustelle Kieler Straße / sowie auch nach einem Neubau der GAG immobilien AG auf der Holsteinstraße in 51065 Köln Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich in Namen der Anwohner/innen (nach Absprache) der Kieler Straße in Köln Mülheim in Höhe der Baustelle der GAG Immobilien AG an Sie. Gerne kann ich Ihnen Unterschriften/Vollmachten vorlegen auf Wunsch. Die aktuelle Parkplatzsituation rund um die Kieler Straße, insbesondere im Bereich der Baustelle der GAG Immobilien AG sowie nach dem Neubau an der Holsteinstraße, ist für uns Anwohner/innen nicht mehr tragbar. Der Parkdruck hat sich durch die Bauaktivitäten dramatisch verschärft. Viele Anwohner/innen, darunter auch Menschen mit Behinderungen/Mütter mit kleinen, unter anderem behinderten Kindern- sind gezwungen, weite Strecken zu Fuß zurückzulegen oder auf gefährliche Alternativen zurückzugreifen oder auf Gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze zu parken, um überhaupt einen Stellplatz zu finden im Umkreis. Seit längerem kommt es diesbezüglich schon zu aggressiven Verhalten unter den Parkplatzsuchenden, besonders problematisch ist, dass in den Abendstunden nahezu alle Parkplätze belegt sind, sodass keine realistische Möglichkeit mehr besteht, ein Fahrzeug in Wohnortnähe abzustellen. Es herrscht der Chaos, viele Fremd Parker von auswärts benutzen diesen Bereich um ihr Fahrzeug gebührenfrei abzustellen, weshalb auch immer. Meine Tochter, die auch wie ich Anwohnerin ist, wollte in eine Parklücke nahe Ihrer Wohnung parken, sie hat ein autistisches kleines Kind und ist auf einen Parkplatz in der Nähe angewiesen. Sie wurde von einem Arbeiter der Baustelle geschnitten und er fuhr einfach in diese letzte Parklücke, obwohl schon ein Bereich mit Haltverbot eingerichtet wurde, für die Bauarbeiter etc. aus dieser Situation eskalierte ein Streit und einige Bewohner sowie Bauarbeiter eilten meiner Tochter zur Hilfe, ich hörte das Geschreie in meiner Wohnung auch und rannte auch nur dahin. !!!Wir bitten daher dringend, zeitnah Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, da wie erwähnt die Situation nicht mehr tragbar ist!!! - Einrichtung von Bewohnerzone - Temporäre Ersatzparkflächen in der Umgebung, insbesondere für Menschen/Kinder mit Behinderungen z.B. Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2455/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 12.08.2025
- Erstellt
- 06.08.2025 09:06