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V/0545/2005

Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.

Vorlage 21.09.2005

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 27.10.2005, TOP 6.3

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

61331 Zeichen

V/0545/2005 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.  
hier: Entscheidung über die für 2005 beantragte Sportförderung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
20.10.2005 Sportausschuss Entscheidung
25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Sportausschuss fasst unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Münsteraner Bezirksvertretungen 
folgende Beschlüsse zur Münsteraner Sportförderung: 
 
I. Förderanträge für 2005 der SSB-Mitgliedsvereine  
 
1. Die Stadt Münster stellt "Telekom-Post-Sportverein 1930 e. V." ihre 2001 bewilligten Zuschüs-
se (130.380 € für die Modernisierung seines Rasenplatzes, 5.113 € zur Förderung der sozial-
integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit) letztmals bis zum 30.06.2007 bereit. 
 
2. Die Stadt Münster lehnt den Antrag von "Die Residenz Münster e. V." zur Förderung von 
144.000 € Mehraufwand für ihr Tanzsportzentrum und den Antrag der "Turngemeinde Münster 
von 1862 e. V." zur Förderung ihres 3.000 €-Aufwands für die Sanierung der Tennisplatzbe-
regnung ab. 
 
3. Die Stadt Münster lässt den Förderantrag der "Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklen-
beck e. V." für die Schießstandsanierung (3.600 €) und den Förderantrag der "DJK Grün-Weiß 
Gelmer e. V." für ein behindertengerechtes WC (1.350 €) nach der Rücknahme durch die Ver-
eine unberücksichtigt. Das Verfahren der städtischen Sportförderung endet damit. 
 
4. Die Stadt Münster wird über die 19 unvollständigen Förderanträge der SSB-Mitgliedsvereine 
gemäß Anlage 3
 entscheiden, sobald sie der Sportförderrichtlinie vollständig entsprechen.  
 
5. Die Stadt Münster bewilligt 15 SSB-Mitgliedsvereinen für 15 Baumaßnahmen 2005 insgesamt 
118.880 € Baukostenzuschuss (vgl. Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte E) und ordnet die Bau-
maßnahmen den Prioritätsstufen 1 bis 3 der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster zu (vgl.
Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte C). 
Vorlagen-Nr.: 
V/0545/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
Barbara.Klein@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.10.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0545/2005  
 
6. Die Stadt Münster wird den SSB-Mitgliedsvereinen die 2005 bewilligten bzw. weiterhin bereit-
gestellten Baukostenzuschüsse nach dem von ihnen nachgewiesenen  Baufortschritt zahlen. 
Sie behält sich vor, die Zuschüsse von den Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich 
bei der Durchführung bzw. Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen zuschussrelevante 
Änderungen ergeben. 
 
7. Die Stadt Münster fördert die elf SSB-Mitgliedsve reine, die nachwiesen, dass sie mit ihrer Ar-
beit sozial-integrative Schwerpunkte setzen. Sie bewilligt im Zusammenhang mit ihren geför-
derten Baumaßnahmen 10.932 € Zuschüsse (vgl. Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte H). 
 
8. Die Stadt Münster bewilligt RFV Münster-Sprakel e. V. (vgl. Aufstellung Seite 2, Kopfspalte E, 
Nr. 3), Hiltruper Segelclub e. V. (Nr. 10), Rovers Bogenschützen e. V. (Nr. 14) die Zuschüsse 
unter dem Vorbehalt, dass die Vereine ihre Mitgliederbeiträge nachweislich bei der nächsten 
Gelegenheit auf die Mindestbeiträge nach der Sportförderrichtlinie anheben. 
 
9. Die Stadt Münster wird künftig aus den bereitstehenden Haushaltsmitteln die Sportstätten mit 
Betriebskostenzuschüssen fördern, auf denen sie 2005 nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1, 
Ziffer I.5 Baumaßnahmen fördert. 
 
Förderung von Vereinsbaumaßnahmen gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.5 und Ziffer I.7 
 
 
Nr
. 
Sportverein 
(geplante) Maßnahme, Antrag vom 
 
Priorität 
Vorzeitiger Baube-
ginn 
(vorauss.)  
Baukosten 
Vorschlag  
Zuschuss 
Zuschuss 
städt. Mittel 
Zuschuss 
Sport-
pauschale 
Zuschuss 
soz.-int. 
Schwerpunkte 
A B C D E F G H 
1 Ruderverein,  
Erneuerung Steg, 03.11.03 
Ps2 
22.01.04 
6.500 € 3.250 € 3.250 € 0 € 390 € 
2 RFV Roxel,  
Zuwegung z. Anlage, 13.11.03 
Ps3 
22.01.04 
43.600 € 21.800 € 21.800 € 0 € 1.308 € 
3 RFV MS-Sprakel,  
Reitbodensanierung, 14.11.03 
Ps2 
22.01.04 
16.650 € 8.325 € 8.325 € * 0 € 1.332 € * 
4 TC Union,  
Flachdachsanierung, 28.02.04 
Ps1 
- 
4.050 € 2.025 € 2.025 € 0 € 0 
5 SG DJK Dyckburg,  
Sanierg. Rasenplatz, 27.02.99 
Ps1 
- 
40.000 € 20.000 € 10.000 € 10.000 € 2.400 € 
6 SV Münster 1891,  
Beckensanierungen, 03.11.03 
Ps1 
22.01.04 
16.000 € 8.000 € 8.000 € 0 € 2.240 € 
7 TSV Angelmodde,  
Zaun Tennisanlage, 15.09.03 
Ps2 
22.01.04 
6.000 € 3.000 € 3.000 € 0 € 0 € 
8 DJK GW Amelsbüren,  
Bau Geräteraum, 15.01.04 
Ps3 
06.05.04 
8.000 € 4.000 € 2.000 € 2.000 € 640 € 
9 ESV,  
Heizungssanierung, 12.11.03 
Ps1 
22.01.04 
26.100 € 6.525 € 
(Drittmittel) 
6.525 € 0 € 1.305 € 
10 Hiltruper Segelclub,  
Flachdachsanierung, 12.11.03 
Ps1 
22.01.04 
7.700 € 3.850 € 1.925 € * 1.925 € * 308 € * 
11 Hünenburger TC,  
neue Wasserpumpe, 24.06.03 
Ps1 
22.01.04 
5.310 € 2.655 € 2.655 € 0 € 257 € 
12 RFV Hiltrup,  
Reithallensanierung, 13.11.03 
Ps2 
- 
37.000 € 18.500 € 18.500 € 0 € 0 € 
13 RFV Hiltrup,  
Veranstaltungsfläche 03.02.04 
Ps2, Dringlich-
keitsentscheidung  
21.000 € 10.500 € 10.500 € 0 € 0 € 
14 Rovers Bogenschützen,  
Schutzhütte, 04.02.04 
Ps1, Dringlich-
keitsentscheidung 
4.000 € 2.000 € 2.000 € * 0 € 40 € * 
15 TuS Hiltrup,  
Erweit. Bouleanlage, 18.08.03 
Ps2 
22.01.04 
8.900 € 4.450 € 2.225 € 2.225 € 712 € 
S u m m e n 250.810 € 118.880 € 102.730 € 16.150 € 10.932 € 
⎬* Die Zahlung der Zuschüsse hängt ab vom Nachweis der Mindestmitgliedsbeiträge.

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V/0545/2005  
Kosten/Folgekosten 
II. Auszahlung der bewilligten Baukostenzuschüsse 
 
1. Die Stadt Münster zahlt 130.380 € Baukostenzuschuss und 5.113 € Zuschuss für sozial-
integrative Schwerpunkte für "Telekom Post-Sportverein" (vgl. Ziffer I.1) aus den Mitteln, die sie 
dem Verein 2001 bewilligt hatte und die bei den Haushaltsstellen 5510.987.0100.0 und 
5510.987.0200.3 per Bestellung gebunden sind.  
 
2. Die Stadt Münster zahlt 118.880 € Baukostenzuschüsse nach Beschlussvorschlag Ziffer I.5 aus 
den Mitteln, die bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, “Baukostenzuschüsse für Sportverei-
ne” bereitstehen bzw. aus den Mitteln, die ihr das Land NW als Sportpauschale überwies (vgl. 
Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte F und G.) 
 
3. Die Stadt Münster zahlt 10.932 € Baukostenzu schüsse für SSB-Mitgliedsvereine mit sozial-
integrativen Schwerpunkten in der Vereinsar beit gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.7 aus den 
Haushaltsmitteln, die 2005 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0200.3, “Baukostenzuschüsse für 
Sportvereine mit sozial-integrativen Schwerpunkten” bereitstehen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1 
- Telekom Post-Sportverein von 1930 e. V., Modernisierung des Rasenplatzes - 
 
Am 10.05.2001 hatte die Stadt Münster dem "Post-SV" bis zu 130.380 € Sportförderung zu 260.760 € 
geschätztem Aufwand für die Modernisierung seines Rasenplatzes bewilligt. Nach der Sportförderricht-
linie musste der "Post-SV" bis zum 20.06.2002 die Maßnahme beginnen bzw. bis 20.06.2005 abschlie-
ßen. Bis Anfang Juni 2005 verhandelte er mit Fachleuten über eine kostengünstige Modernisierung. 
Bei der Aufbringung seines Anteils am Modernisierungs aufwand hat der "Post-SV" Probleme. Seit vier 
Jahren wirtschaftet er ohne Förderung der Telekom und hatte zudem unerwartet für die Sanierung sei-
ner Gymnastikhalle und Heizungsanlage hohe Ausgaben. Seinen Anteil muss der "Post-SV" über ein 
Darlehn aufbringen. Die seit Ende 2004 geänderten Bedingungen für die Kreditvergabe, "Basel II" ge-
nannt, erschweren die Vergabe von Krediten an Sportvereine; verschiedene Geldinstitute lehnten den 
Kreditantrag des "Post-SV" ab. Die Modernisierung des Rasenplatzes ist zur Sicherung des Vereinsbe-
triebs, im Interesse einer zukunftsgerichteten Anlagenführung und -entwicklung dringend notwendig. 
Der "Post-SV" arbeitet an einem durch fachübergreifende Arbeit und die Gewinnung von Kooperati-
onspartnern tragbaren Finanzierungskonzept. Er geht davon aus, durch neue Strukturen und Konzepte 
innerhalb von zwei Jahren den Aufwand für die Platzmodernisierung aufbringen zu können. 
 
Ende Mai 2005 beantragte der "Post-SV" persönlich bei der Verwaltung und am 09.06.05 schriftlich 
beim Sportausschuss, die Sperrfrist für die Bereitstellung der städtischen Zuschüsse bis zum 20.06.07 
zu verlängern. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vereinsantrag zu entsprechen, um dem "Post-SV" die 
Gelegenheit zu geben, durch die Modernisierung des Rasenplatzes den sachgemäßen Betrieb seiner 
Sportanlage zu sichern und sein Vereinsangebot bedarfsgerecht auszubauen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2 
- Die Residenz Münster e. V., Bau eines Tanzsportzentrums - 
 
Die Stadt Münster hatte 2002 für Die Residenz Münster e. V. 127.823 € Sportförderung zum Aufwand 
für ein Tanzsportzentrum in einem Multifunktionsgebäude bewilligt. Als "Die Residenz" ihr Tanzsport-
zentrum nicht in dem Gebäude einrichten konnte, sondern es an anderer Stelle aus Sachzwängen als 
Einzelgebäude errichtete, entstanden Mehrkosten. Dazu bewilligte die Stadt Münster 2003 weitere 
25.626 € Baukostenzuschuss aus dem Sportetat. Nach Bauende rechnete "Die Residenz" zusätzlich 
191.862,67 € Mehrkosten ab, die im Bauverlauf angefallen waren. Dazu beantragte "Die Residenz" bei 
einer Besprechung mit der Verwaltung einen dritten Baukostenzuschuss. 
 
Ein Teil des Mehraufwands ist nach der Sportförderrichtlinie nicht förderfähig (z. B. Thekenanlage, 
Putzmittel, Bilderrahmen). Insgesamt wären in Zusammenhang mit der sportfachlichen Funktion des 
Gebäudes 144.000 € der Mehrkosten grundsätzlich förderfähig (z. B. sporttaugliches Parkett, Trenn-

- 4 - 
V/0545/2005  
wand zur Parallelnutzung des Raums, Mobiliar, Musikanlage). Diese Kosten hätten bei der Planung vor 
der Zuschussentscheidung der Stadt Münster geschätzt werden müssen. Sofern sie erst im Bauverlauf 
deutlich geworden sind, hätte "Die Residenz" die Förderung unverzüglich bei der Verwaltung beantra-
gen müssen. "Die Residenz" stimmte sich mit der Verwaltung ab nachdem sie die Mehraufwendungen 
bereits geleistet hatte. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vereinsantrag auf weitere Förderung von 
144.000 € abzulehnen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2 
- TG Münster von 1862 e. V., Sanierung der Tennisplatzberegnung - 
 
Die Turngemeinde Münster von 1862 e. V. (TG) beantragte am 13.08.2003 einen städtischen Bau-
kostenzuschuss zu 3.000 € Aufwand, den sie für die Sanierung ihrer Tennisplatzberegnung gehabt 
hatte. Nach der Sportförderrichtlinie übernimmt die Stadt Münster nicht ohne vorherige Prüfung und 
Entscheidung Vereinsrechnungen. Wollen die SSB-Mitgliedsvereine sich die Aussicht auf städtische 
Sportförderung erhalten, müssen sie mit der Ausführung Ihrer Maßnahmen und der Rechnungsle-
gung warten, bis die Stadt Münster über die beantragte Sportförderung entschieden hat bzw. den 
förderungsunschädlichen vorzeitigten Baubeginn genehmigte. Das hatte die Verwaltung die TG 
schriftlich mitgeteilt. Obschon der TG das Verfahren bekannt war, führte sie ohne Genehmigung des 
Sportausschusses die Sanierung aus. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, den Förderantrag der TG abzulehnen, da sie die Tennisplatzberegnung 
saniert hatte, ohne dass die Stadt Münster dies richtliniengemäß genehmigt hatte. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3 
- Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck e. V., Schießstandsanierung - 
 
Die Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck e. V. hatte am 28.02.2001 städtische Sportför-
derung zur Sanierung ihres Schießstandes im Paulushof beantragt. Im Verlauf des Prüfverfahrens 
hatte die "Schützenbruderschaft" den Schießstand ohne die Genehmigung nach der Sportförderricht-
linie für 3.000 € saniert. Das ist (s. o.) förderschädlich. Am 21.07.2004 zog die "Schützenbruder-
schaft" ihren Förderantrag zurück, da sie keine Aussicht auf städtischen Sportförderung sah. Das 
laufende Verfahren der städtischen Sportförderung endet damit. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3 
- DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V., Einbau eines behindertengerechten WC - 
 
DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. (GWG) beantragte am 04.08.2003 für ein behindertengerechtes 
WC im Funktionsgebäude der Sportanlage Gelmer städtische Sportförderung ohne Eigenanteil des 
Vereins. Da GWG nach einem Beratungsgespräch zur Höhe der städtischen Sportförderung (bis zu 
50 % zu 1.350 € sachbezogenem Aufwand) seinen Anteil an der Baumaßnahme nicht finanzieren 
konnte, zog er seinen Antrag im Laufe des Jahres 2004 zurück. Das laufende Verfahren der städti-
schen Sportförderung endet damit. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4 
- Aussetzen der Zuschussentscheidung 2005 - 
 
Die Stadt Münster entscheidet Jahr für Jahr über die Zuschussanträge, die die SSB-Mitgliedsvereine 
zum 28.02. des Vorjahres stellten, sofern sie nach der Sportförderrichtlinie vollständig und förderfähig 
sind und von der Verwaltung umfassend auf ihren nachhaltigen Beitrag zur Münsteraner Sportent-
wicklung geprüft wurden. Solange die Anträge unvollständig sind, Voraussetzungen fehlen oder Al-
ternativen zur geplanten Maßnahme oder Finanzierung im Gespräch sind, setzt die Stadt Münster 
ihre Entscheidung aus. Statt die beantragte Sportförderung mangels ausreichender Unterlagen abzu-
lehnen, bietet die Stadt Münster den SSB-Mitgliedsvereinen die Möglichkeit, kurzfristig zu akzeptab-
len Bedingungen Förderanträge zu stellen und sie bedarfsbezogen zu vervollständigen.

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V/0545/2005  
Anträge zu 19 Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine sind zurzeit unvollständig bzw. nicht förder-
fähig. Die Stadt Münster kann über diese Anträge entscheiden, sobald sie in allem der Sportförder-
richtlinie entsprechen. Einzelheiten zu den 19 Anträgen, für die die Verwaltung die Vertagung der 
Zuschussentscheidung vorschlägt, stehen in Anlage 3
. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5 
- Bewilligung der Baukostenzuschüsse zu 15 Maßnahmen, beantragt bis 28.02.2004 und Prio-
ritätenbildung - 
 
Die Verwaltung prüfte alle Förderanträge der SSB-Mitgliedsvereine, die bis 28.02.2004 an sie gerich-
tet wurden. Die Verwaltung bewertete die Dringlichkeit der Maßnahmen nach der Richtlinie. Für die 
15 Anträge, die nach der Prüfung förderfähig sind, berechnete sie für 2005 die vorgeschlagenen Zu-
schüsse. Nach der Sportförderrichtlinie muss für die Vereinsbaumaßnahmen, die gefördert werden 
sollen, eine Prioritätenfolge gebildet werden. Nähere Erläuterungen zu den Maßnahmen finden sich 
in Anlage 1
 und Anlage 2. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5, I.6, II 
- Zahlung der Zuschüsse - 
 
a) allgemein 
 
Die Stadt Münster bewilligt den SSB-Mitgliedsvere inen die beantragten Baukostenzuschüsse nach 
der Sportförderrichtlinie und zahlt sie bis auf eine sachbezogene Reserve nach dem nachgewiesenen 
Baufortschritt aus. Dadurch müssen die SSB-Mitgliedsvereine finanziell nur bedingt in Vorleistung 
treten bzw. Überzahlungen werden vermieden, die die SSB-Mitgliedsvereine der Stadt Münster zu-
rückzahlen müssen. Die Stadt Münster zahlt die Baukostenzuschüsse, die sie nach Beschlussvor-
schlag Ziffer I.1, I.5 bewilligt, aus der Haushaltsstelle 55.10.987.0100.0, “Baukostenzuschüsse für 
vereinseigene Sportanlagen”. Der Rat der Stadt Münster beschloss im Mai 2004, die richtliniengemä-
ße Sportförderung mit 20 % aus der Sportpauschale des Landes NW zu  verstärken. Daher berück-
sichtigte die Verwaltung bei den Beschlussvorschlägen zur Bewilligung von Baukostenzuschüssen, 
welche der Baumaßnahmen das Land NW nach seiner bis Ende 2003 geltenden Sportförderrichtlinie 
hätte fördern können. Wären die Baumaßnahmen nach der Landesrichtlinie grundsätzlich förderfähig 
gewesen, schlägt die Verwaltung vor, die Zuschüsse der Stadt Münster je zur Hälfte aus städtischen 
Mitteln und aus Mitteln der Sportpauschale zu finanzieren. Wäre danach eine Landesförderung der 
Baumaßnahmen ausgeschlossen, schlägt die Verw altung eine Zahlung der Zuschüsse aus städti-
schen Mitteln vor. 
 
b)  Baukostenzuschüsse für den "Post-SV" 
 
Die für eine Bereitstellung bis 2007 vorgeschlagenen städtischen Zuschüsse für den "Post-SV" sind 
richtlinienkonform durch den Beschluss des Jahres 2001 gesichert und haushaltstechnisch durch 
eine Bestellung gebunden. Durch die von der Verw altung vorgeschlagene Fristverlängerung ergäbe 
sich keine zusätzliche Belastung des Haushalts. 
 
Begründung zu Ziffer I.7 
- Förderung soz.-integr. Schwerpunkte in der Vereinsarbeit - 
 
Die Stadt Münster fördert in Zusammenhang mit der Förderung von Baumaßnahmen die SSB-
Mitgliedsvereine, die mit ihrer Arbeit nachweislich sozial-integrative Schwerpunkte setzten. Mit dem 
Antrag auf städtische Baukostenzuschüsse weisen  die SSB-Mitgliedsvereine die Schwerpunkte ihrer 
Arbeit nach. Die Verwaltung ermittelt die förderfähigen Vereinsangebote und berechnet nach der 
Sportförderrichtlinie in Zusammenhang mit den geförderten Baumaßnahmen einen Zuschuss. Anga-
ben zu Vereinsangeboten und Berechnung stehen in Anlage 5
. Die Stadt Münster zahlt die Zuschüs-
se aus der Haushaltsstelle 55.10.987.0200.3, “Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen 
mit sozial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit”.

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V/0545/2005  
 
Begründung zu Ziffer I.8  
- Zahlung der bewilligten Zuschüsse unter Vorbehalt -  
 
Die Stadt Münster erklärt den SSB-Mitgliedsvereinen im Verlauf des Antragsverfahrens die Sportför-
derrichtlinie und weist auf fehlende Antragsvorausse tzungen hin. Ziel der SSB-Mitgliedsvereine ist, 
die fehlenden Voraussetzungen so schnell als möglich zu schaffen und zu belegen. Zuweilen stehen 
dem ohne Einflussnahme der SSB-Mitgliedsvereine Sachzwänge wie z. B. Terminketten, fachliche 
Abhängigkeiten, Vereinssatzung entgegen. Bei der Vorbereitung der Zuschussentscheidung bewertet 
die Verwaltung daher, wie weit die vorliegenden Voraussetzungen von der Sportförderrichtlinie ab-
weichen und wie schnell die SSB-Mitgliedsvereine alle Voraussetzungen schaffen können. Sind sie 
dazu kurzfristig in der Lage, hält es die Verwaltung im Interesse einer sachbezogenen Sportförde-
rung für sinnvoll, statt die Entscheidung über den Baukostenzuschuss in Frage zu stellen, allein seine 
Zahlung von der Schaffung der fehlenden Voraussetzungen abhängig zu machen. 
 
Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.9 
- Städtische Betriebskostenzuschüsse - 
 
Die Stadt Münster fördert den Betrieb vereinseigener Sportstätten mit Betriebskostenzuschüssen 
nach der Art, Größe, Nutzung der Sportstätten. Die Stadt Münster stuft die Bereiche der Sportstätte 
als förderfähig ein und berechnet mit einem festen Fördersatz die Betriebskostenzuschüsse. Der 
Sportausschuss entscheidet über die Betriebskostenzuschüsse. 
 
Wahrung der Vereinsinteressen 
 
Die Verwaltung und der “Arbeitskreis vereinseigene Anlagen” des Stadtsportbund Münster e. V. als 
Interessenvertretung der Sportvereine erörterten di e Beschlussvorschläge. Der  “Arbeitskreis ver-
einseigene Anlagen” empfahl dem Vorstand des Stadtsportbund Münster e. V., den Beschlussvor-
schlägen zuzustimmen. 
 
I. V. 
 
Gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

- 7 - 
V/0545/2005  
 
Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss
 
Die Förderung von Baumaßnahmen auf Sportstätten der SSB-Mitgliedvereine durch die Stadt. 
Münster nach der Sportförderrichtlinie  
 
1. Die städtische Sportförderung 
 
Die Stadt Münster fördert nach der vom Sportausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossenen 
Sportförderrichtlinie auf Antrag von Sportvereinen, die Mitglied im Stadtsportbund Münster e. V. sind, 
Investitionen auf den Vereinssportstätten. 
 
2. Das Verfahren 
 
Die Sportförderrichtlinie regelt das Verfahren für die Sportförderung von Vereinsbaumaßnahmen. Die 
SSB-Mitgliedsvereine richten danach bis zum 28.02. eines Jahres ihren Zuschussantrag an die Stadt 
Münster. Die Anträge müssen verbindlichen Vorgaben entsprechen. Die Verwaltung prüft, ob diese 
Vorgaben eingehalten werden und die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie vorliegen. Die Ver-
waltung prüft die fachliche Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen und ihre Auswirkung auf die 
Sportentwicklung in Münster. Die Verwaltung prüft die Höhe der benannten Aufwendungen, die Be-
lastungen der Vereinsetats und wie sich die Investitionen für die Sportvereine bezahlt machen. Die 
Verwaltung bewertet die Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen. Sofern sie umgehend durchgeführt 
werden sollen, kann der Sportausschuss des Rates der Stadt Münster den förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn nach der Sportförderricht linie genehmigen. Dies ermöglicht den SSB-
Mitgliedsvereinen die Durchführung der Maßnahmen nach einem verkürzten Zeitplan vor der Zu-
schussentscheidung der Stadt Münster. Die Zu schussentscheidung wird für alle Baumaßnahmen 
unabhängig von der Priorität getroffen. Nach einer umfassenden Antragsprüfung für alle Maßnahmen, 
die mit hoher und die mit nachrangiger Dringlichkeit, ggf. ausführlichen Beratungs- und Planungsge-
sprächen mit den SSB-Mitgliedsvereinen und evtl. Erarbeitung von Alternativen bereitet die Verwal-
tung die Zuschussentscheidung des Sportausschusses zu den förderfähigen Vereinsanträgen vor. 
Die Verwaltung bereitet die Entscheidung über die beantragten Baukostenzuschüsse frühestens in 
dem Jahr vor, dass dem Antragsjahr folgt. Die Baumaßnahmen, zu denen bis dahin ein förderung-
sunschädlicher vorzeitiger Baubeginn genehmigt worden ist, sind bis dahin evtl. bereits durchgeführt. 
 
3. Die Bewilligung der städtischen Sportförderung 
 
Die Stadt Münster legt (anders als z. B. das Land Nordrhein-Westfalen seinerzeit) keine Richtsatz-
werte für die Aufwendungen zu Grunde, die den SSB-Mitgliedsvereinen für ihre (geplanten) Baumaß-
nahmen entstehen werden. Die Stadt Münster bewertet viel mehr auf den Einzelfall bezogen den 
notwendigen Aufwand, der nach der Sportförderrichtlinie förderfähig ist. Die SSB-Mitgliedsvereine 
erhalten von der Stadt Münster maximal 50 % Baukostenzuschuss zu den Aufwendungen, die die 
Stadt Münster als förderfähig einstuft. Sofern die von den SSB-Mitgliedsvereinen bezifferten Aufwen-
dungen nicht förderfähig sind, informiert die Verwaltung sie umgehend. 
 
4. Die Baumaßnahmen – Baubeginn, Bauverlauf, Abrechnung 
 
Die SSB-Mitgliedsvereine müssen mit den Baumaßnahmen, die die Stadt Münster nach der Sportför-
derrichtlinie fördert, innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschussbewilligung beginnen bzw. sie in-
nerhalb von vier Jahren sachgemäß beenden. Die Stadt  Münster informiert die SSB-Mitgliedsvereine 
darüber, sobald sie mit dem Ansinnen eines Zuschussantrages auf sie zukommen, im laufenden An-
tragsverfahren und nach der Zuschussentscheidung durch den Sportausschuss. Zuweilen können die 
Sportvereine diese Fristen aus Gründen nicht einhalten, die sie nicht zu vertreten haben – weil z. B. 
im weiteren Verlauf liegenschaftliche Fragen zu klären sind, weil die erforderliche Baugenehmigung 
aussteht, weil eine Zuschussentscheidung durch eine weitere Stelle fehlt. Zu dem weiteren Vorgehen 
für diese Fälle trifft die Stadt Münster separate Entscheidungen.

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V/0545/2005  
Im Anschluss an die Zuschussentscheidung durch den Sportausschuss begleitet die Sportverwaltung 
die SSB-Mitgliedsvereine im Bauverfahren, zahlt di e bewilligten Baukostenzuschüsse aus und prüft 
umfassend die Schlussabrechnung, mit der die SSB-Mitgliedsvereine ihre Aufwendungen nachwei-
sen. Die Stadt Münster prüft deren Förderfähigkeit und berücksichtigt ggf. zwischenzeitlich eingetre-
tene Änderungen (z. B. Förderung durch Dritte, Minder- oder Mehraufwendungen ohne Einflussnah-
me des SSB-Mitgliedsvereins, unabdingbar erforderliche Zusatzmaßnahmen). 
 
Bei der Schlussrechnung der Baumaßnahmen setzt die Stadt Münster ihre Baukostenzuschüsse 
endgültig fest; Obergrenze ist dabei der bewilligte Baukostenzuschuss. Nachgewiesene Mehrkosten, 
die über die ursprüngliche Kostenschätzung hinausgehen, sind nur in begründeten Ausnahmefällen 
und nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Stadt Münster evtl. förderfähig. Minderaufwendungen 
reduzieren die von der Stadt Münster bewilligten Baukostenzuschüsse. Die Fördermittel, die durch 
derartige Minderaufwendungen freigesetzt werden, bleiben in der Haushaltsstelle; die Stadt Münster 
zahlt damit bei Bedarf weitere Baukostenzuschüsse.

- 9 - 
V/0545/2005  
 
Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss
 
Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1, I.5 
 Bewilligung von Baukostenzuschüssen – die Maßnahmen im Einzelnen - 
 
A. Telekom Post-Sportverein 1930 e. V., Modernisierung des Rasenspielfeldes 
 
 Begründung siehe Seite 4.  
  
B. Die Anträge für 2005 
 
Die Verwaltung prüfte die fachliche Notwendigkeit aller für eine Förderung vorgeschlagenen Bau-
maßnahmen und ihren nachhaltigen Beitrag zur zielgerichteten Münsteraner Sportentwicklung mit 
positiven Ergebnissen. Sie schlägt für den Eisenbahner-Sportverein (vgl. Aufstellung, Seite 3, Nr. 9) 
wegen der Aussicht auf Drittförderung einen Zuschuss von 25 % des förderfähigen Aufwands vor. Für 
alle übrigen Vereinsmaßnahmen schlägt sie vor, städtische Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen 
Vereinsaufwendungen zu bewilligen. Welcher Aufwand förderfähig ist, richtet sich nach der fachbezo-
genen Bewertung der Kostenschätzungen der SSB-Mitgliedsvereine. Welcher Aufwand tatsächlich 
förderfähig ist, wird bei der Schlussabrechnung der Baumaßnahmen berechnet. Die im folgenden 
vorgeschlagenen städtischen Baukostenzuschüsse sind die Obergrenze der städtischen Sportförde-
rung. Sie werden ggf. durch nachgewiesene Minderaufwendungen reduziert werden. 
 
Für die Baumaßnahmen, für die in Anlehnung an die ausgesetzte Förderrichtlinie des Landes NW 
eine Landesförderung grundsätzlich möglich gewesen wäre, schlägt die Verwaltung vor, die bewillig-
ten Baukostenzuschüsse jeweils zur Hälfte aus städtischen Mitteln und aus Mitteln der Sportpauscha-
le zu finanzieren. Für die Baumaßnahmen, für di e in Anlehnung an die ausgesetzte Landesrichtlinie 
grundsätzlich keine Landesförderung möglich gewesen wäre, schlägt die Verwaltung vor, die Baukos-
tenzuschüsse allein aus städtischen Mitteln zu finanzieren. 
 
1. Ruderverein Münster von 1882 e. V., Erneuerung der Steganlage 
 
Der Ruderverein führt im Ostviertel am Kanal ein Bootshaus mit Steganlage. Aus Sicherheitsgründen 
musste sie demontiert und durch eine feuerfeste Stahlkonstruktion ersetzt werden. Am 03.11.2003 
beantragte der "Ruderverein" zu 6 500 € geschätztem Aufwand städtische Sportförderung. Der 
Sportausschuss genehmigte dem "Ruderverein" am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn. Die Steganlage wurde inzwischen ersetzt. Die Verwaltung schlägt vor, die Maß-
nahme mit der Priorität Stufe 2 einzustufen und zu 6.500 € förderfähigen Aufwendungen bis zu 3.250 
€ Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. 
 
2. Reit- und Fahrverein Roxel e. V., Zuwegung zur Vereinsanlage  
 
Seit Ende der 90er Jahre baut der "RFV" an seinem Fahrgelände, saniert und modernisiert die Reit-
anlage an der Bösenseller Straße in finanzierbaren Bauabschnitten. Am 13.11.2003 beantragte er zu 
43.600 € Aufwand für eine funktionsfähige Zuwegung städtische Sportförderung. Die Zuwegung dient 
der funktionsgemäßen Erreichung der Vereinssportstä tten und vermeidet die bisherige regelmäßige 
Überflutung der Lagerfläche von Heu- und Strohvorräten. Zur kurzfristigen Vermeidung von Überflu-
tungsschäden genehmigte der Sportausschuss am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzei-
tigen Baubeginn. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, sie mit der Priorität 
Stufe 3 einzustufen und zu dem förderfähigen Aufwand bis zu 21.800 € Sportförderung aus städti-
schen Mitteln zu bewilligen, da die Reit- und Fahranlage des "RFV" keine überregional bedeutsame 
Reitanlage ist, die vom Land hätte gefördert werden können.

- 10 - 
V/0545/2005  
3. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V., Reitbodensanierung 
 
Der "RFV" führt Außenanlagen, Reithallen und eine Voltigierhalle. Wegen der extremen Belastung 
durch die Vereinspferde wurde Ende 2003/Anfang 2004 in einer Reithalle und der Voltigierhalle die 
Erneuerung der Böden erforderlich. Zu 16.650 € geschätztem Aufwand beantragte der "RFV" am 
14.11.2003 städtische Sportförderung. Der Sportausschuss genehmigte am 22.01.2004 den förde-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Reitböden sind saniert. Die Verwaltung schlägt vor, 
die Maßnahme mit Priorität Stufe 2 einzuordnen und aus städtischen Mitteln bis zu 8.325 € Zuschuss 
zum förderfähigem Aufwand zu bewilligen. Die Anlage des "RFV" ist keine überregional bedeutsame 
Reitanlage, die vom Land hätte gefördert werden können.  
 
Nach der Sportförderrichtlinie muss der "RFV" Mindestmitgliedsbeiträge erheben, die jährlich mit dem 
Index für Lebenshaltungskosten fortgeschrieben werden. Für Erwachsene muss er 6,44 €, für Famili-
en 12,88 € erheben. Seit der Anhebung Anfang 2005 nimmt der "RFV" 6,25 € Erwachsenenbeitrag 
und 12,50 € Familienbeitrag. Der Index für die Fortschreibung der Beiträge nach der Sportförderricht-
linie wurde erst später bekannt. Die Verwaltung schlägt vor, den möglichen Baukostenzuschuss zu 
bewilligen und die Zahlung davon abhängig zu machen, dass der "RFV" nachweislich die erste Gele-
genheit nutzt, seine Mitgliedsbeiträge auf die aktuellen Mindestgrößen anzuheben. Diesem Verfahren 
stimmte der Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt für verschiedene Vereine und Baumaß-
nahmen zu.  
 
4. Die TC Union e. V., Flachdachsanierung 
 
TC Union unterhält an der Steinfurter Straße eine Tennisanlage mit Clubhaus. Altersbedingt musste 
dessen Dachfläche grundlegend gereinigt und neu abgedichtet werden. Die vorhandene Lichtkuppel 
musste erneuert werden. Zu 4.050 € Aufwand dafür und für die Zuarbeiten an Dachrinne, Fallrohr und 
Traufen beantragte der Verein am 28.02.2004 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, 
die Maßnahme mit der Prioritätsstufe 1 einzustufen und bis zu 2.025 € Zuschuss aus städtischen Mit-
teln zu bewilligen.  
 
5.  SG DJK Dyckburg e. V., Sanierung Rasenplatz  
 
Die Vereinsanlage von SG DJK Dyckburg besteht aus einem Rasenspielfeld, Umkleide- und Sanitär-
anlagen. Im Februar 1999 beantragte der Verein städtische Sportförderung für den Umbau des Funk-
tionsgebäudes und die Modernisierung des Rasenplatzes. Um den Vereinsetat nicht ungebührlich zu 
belasten, wurde zunächst der dringliche Bedarf an Hochbauten in Angriff genommen. Inzwischen sind 
die Funktionsräume vollständig bedarfsgerecht ausgebaut und der Aufwand bezahlt, so dass der 
Verein sich mit der Modernisierung des Spielfeldes befassen kann. Die Kosten dafür schätzt er auf 
40.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Baumaßnahme mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und bis 
zu 20.000 € Baukostenzuschuss, je zur Hälfte (10 000 €) aus städtischen Mitteln und Mitteln der 
Sportpauschale, zu bewilligen.  
 
6. Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V., Beckensanierung 
 
"SV ’91" führt in Sudmühle das einzige vereinseigene Schwimmbad in Münster. Ablaufrinnen und 
Pflasterungen sind inzwischen über 25 Jahre alt, Unebenheiten an diesen Stellen bergen Verlet-
zungsgefahren für Badegäste und Sporttreibende. Zu 16.000 € geschätztem Aufwand für eine Sanie-
rung beantragte "SV ’91" am 03.11.2003 städtische Sportförderung. Wegen der Dringlichkeit geneh-
migte der Sportausschuss am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit der Prioritätsstufe 1 einzustufen und bis zu 8.000 € 
Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen.

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V/0545/2005  
7. TSV Angelmodde 1967 e. V., Sanierung Zaunanlage (Tennisanlage ) 
 
TSV Angelmodde führt am Brandhoveweg eine vereinseigene Tennisanlage. Zu 6.000 € geschätztem 
Aufwand für die Sanierung des umlaufenden Zauns  beantragte er am 15.09.2003 städtische Sport-
förderung. Damit der "TSV" die Maßnahme rechtzeitig zur Saison 2004 durchführen kann, genehmig-
te der Sportausschuss am 22. 01.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die 
Verwaltung schlägt vor, die (abgeschlossene) Maßnahme mit der Priorität Stufe 2 einzustufen und bis 
zu 3.000 € Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. 
 
8. DJK Grün-Weiß-Amelsbüren e. V., Geräteraum 
 
"GW Amelsbüren" führt per Überlassungsvertrag die städtische Sportanlage “Zum Häpper”. U. a. ist 
er dafür verantwortlich, die Anlage fachgerecht mit eigenem Pflegegerät zu pflegen. Um die Pflegege-
räte, die ungeschützt im Freien stehen, vor unsachgemäßem Gebrauch und Beschädigung schützen 
zu können, braucht er einen verschließbaren Geräteraum. Zu 8.000 € geschätztem Aufwand dafür 
beantragte "GW Amelsbüren" am 15.01.2004 städtis che Sportförderung. Der Sportausschuss ge-
nehmigte am 06.05.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung 
schlägt vor, den Bau des Geräteraums mit der Priorität Stufe 3 einzustufen und bis zu 4.000 € Bau-
kostenzuschuss, je zur Hälfte aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale, zu bewilligen.  
 
9. Eisenbahner-Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V., Heizungssanierung 
 
Zur Erfüllung der aktuellen Abgasnormen muss der "ESV" in seiner Sporthalle, seinem Clubhaus, 
seinem Tennisheim die Heizungsanlagen sanieren. Zu 26.100 € geschätztem Aufwand beantragte er 
am 12.11.2003 städtische Sportförderung. Der Sportausschuss genehmigte am 22.01.2004 den för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Der "ESV" beantragt eine Finanzierungshilfe vom Ver-
band Deutscher Eisenbahner Sportvereine für die Sanierungen. Nach der Sportförderrichtlinie fördert 
die Stadt Münster die Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine mit einem Zuschuss bis zu 25 %, 
sofern eine Förderung Dritter möglich ist. Dies können das Land NW, dessen Sportpauschale die 
Stadt Münster bewirtschaftet oder andere Stellen sein, z. B. Fachverbände, der Bund o. ä.. Die Ver-
waltung schlägt vor, die Sanierungen mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und wegen der Aussicht auf 
Drittförderung bis 6.525 € Baukostenzuschuss aus städt ischen Mitteln zu bewilligen. (Sofern die Dritt-
förderung aus Gründen ausbleibt, die der "ESV" nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann, 
könnte er bei der Stadt Münster beantragen, dass sein Aufwand bis zu 50 % gefördert wird. Darüber 
müsste der Sportausschuss entscheiden.)  
 
10. Hiltruper Segelclub e. V., Flachdachsanierung 
 
Zur Vereinsanlage des "HiSC" gehört u. a. ein Clubhaus. Wegen erheblicher Dachundichtigkeiten, die 
Folgeschäden im Gebäude verursachen, beantragte der "HiSC" am 11.12. 2003 zu 7.700 € geschätz-
tem Sanierungsaufwand städtische Sportförderung. Der Sportausschuss genehmigte am 22.01.2004 
den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit 
der Priorität Stufe 1 einzustufen und bis zu 3.850 € städtischen Baukostenzuschuss, je zur Hälfte (1 
925 €) aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale, zu bewilligen.  
 
Nach der Sportförderrichtlinie muss der "HiSC"  Mindestmitgliedsbeiträge erheben, die jährlich mit 
dem Index für Lebenshaltungskosten fortgeschrieben werden. Für Familien muss er 12,88 € erheben. 
Aktuell nimmt er 12,08 € Familienbeitrag. Die Zahlung des städtischen Baukostenzuschusses sollte 
davon abhängig gemacht werden, dass der "HiSC" nachweist, dass er seinen zz. geltenden Famili-
enbeitrag von 12,08 € auf den Mindestbeitrag nach der Sportförderrichtlinie von 12,88 € anhebt. Die-
sem Verfahren stimmte der Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt für verschiedene Verei-
ne und Baumaßnahmen zu.

- 12 - 
V/0545/2005  
11. Hünenburger Tennisclub e. V., Erneuerung der Wasserpumpe der Tennisanlage 
 
Der "HTC" berieselt seine Tennisplätze mit Grundwasser. Am 24.06.2004 beantragte er zu 5.310 € 
Aufwand für die Erneuerung der Wasserpumpe städtische Sportförderung. Da dem "HTC" durch die 
Berieselung der Tennisanlage mit Stadtwasser zusätzliche Betriebskosten entstanden, genehmigte 
die Stadt Münster ihm am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Inzwi-
schen hat er Pumpe erneuert. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit der Priorität Stufe 1 
einzustufen und bis zu 2.655 € Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen.  
 
12. Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., Reithallensanierung  
 
Der "RFV" führt an der Meesenstiege eine Vereinsanlage mit zwei Reithallen, in denen am Boden 
und der Beleuchtung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Zu 37.000 € geschätzten Kosten be-
antragte der "RFV" am 13.11.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maß-
nahmen mit der Priorität Stufe 2 einzustufen und bis zu 8.500 € Baukostenzuschuss aus städtischen 
Mitteln zu bewilligen. Eine Zahlung aus Mitteln der Sportpauschale entfällt, weil die Anlage des "RFV" 
nicht als überregionale Reitsportanlage eingestuft is t, die nach der bislang geltenden Förderichtlinie 
des Landes gefördert wurden. 
 
13. Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., Veranstaltungsfläche auf der Kanalinsel 
 
Der "RFV" nutzt einmal im Jahr die Hiltruper Kanalinsel für ein Turnier. In den letzten Jahren wurde 
das mehrfach dadurch belastet, dass die Fläche nich t ausreichend befestigt ist. In einem Jahr musste 
das Turnier deswegen ausfallen. Der "RFV" beantragte am 03.02.2004 die Genehmigung der Stadt 
Münster, die Veranstaltungsfläche befestigen zu dürfen und Sportförderung zu 21.000 € geschätztem 
Aufwand. Nach Abstimmungsgesprächen zwischen dem "RFV" und verschiedenen Fachbereichen 
der Verwaltung genehmigte die Stadt Münster im April 2005 per Dringlichkeitsentscheidung den för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, damit die Befestigung der Flächen rechtzeitig zum 
Turnier am 05.05.2005 hergerichtet ist. Unter Berücksichtigung der jährlich einmaligen Nutzung der 
Fläche schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme mit Priorität Stufe 2 einzustufen und bis zu 10.500 
€ Baukostenzuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. Eine Zahlung aus Mitteln der Sportpau-
schale entfällt, weil die Veranstaltungsfläche auf der  Kanalinsel nicht als überregionale Reitsportanla-
ge eingestuft ist, die nach der bislang geltenden Förderichtlinie des Landes gefördert wurden. 
 
14. Rovers Bogenschützen Hiltrup e. V., Bau einer Schutzhütte 
 
Die Rovers Bogenschützen betreiben ein Gelände zum Bogenschießen. Sanitäranlagen,. Umkleiden 
und Vereinsräume, wie sie in den Münsteraner Sportanlagen üblich sind, fehlen dort. Wetterschutz 
bietet ein einfacher Unterstand, der 2004 aus Verkehrssicherheitsgründen abgebaut und ersetzt wer-
den musste. Zu dem Aufwand für eine Schutzhütte beantragten die Rovers Bogenschützen am 
04.02.2004 städtische Sportförderung Wegen der Dringlichkeit, eine ausreichende Schutzhütte zu 
bauen, genehmigte die Stadt Münster am 10.08.2004 per Dringlichkeitsentscheidung den förderung-
sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Inzwischen ist die Schutzhütte für 4.000 € gebaut. Die Ver-
waltung schlägt vor, die Baumaßnahme mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und bis zu 2.000 € Bau-
kostenzuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen.  
 
Die Zahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt, dass die Rovers Bogenschützen ihren Fami-
lienbeitrag bei der nächsten Gelegenheit auf den Mindestmitgliedsbeitrag der Sportförderrichtliniean-
heben. Die Rovers Bogenschützen setzten ihren Familienbeitrag zu Jahresbeginn auf 12,50 fest. Die 
Stadt Münster legte später den richtliniengemäßen Familienbeitrag auf 12,88 € fest, als der Steige-
rungsindex für Lebenshaltungskosten feststand, mit dem der Grundbeitrag der Sportförderrichtlinie 
fortgeschrieben wird. Den Rovers Bogenschützen war bei ihrer Beitragsfestsetzung der Mindestbei-
trag nach der Richtlinie unbekannt. Seither fehlte ihnen die Möglichkeit zur Beitragsanpassung. Die 
Verwaltung schlägt vor, nicht deswegen die Zuschussbewilligung in Frage zu stellen. Sie schlägt vor, 
die Zahlung von der Beitragsanhebung abhängig zu machen. Einem ähnlichen Verfahren hat der 
Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt im Sinne der SSB-Mitgliedsvereine zugestimmt.

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V/0545/2005  
 
15. TuS Hiltrup 1930 e. V., Erweiterung der Bouleanlage  
 
Der "TuS" führt auf der überlassenen Sportanlage Hiltrup-Ost seit 2002 eine vereinseigene Boulean-
lage. Wegen deutlich steigenden Mitgliedszahlen der Bouleabteilung sollte die Anlage erweitert wer-
den. Zu dem geschätzten Aufwand beantragte der "TuS" am 18.08.2003 städtische Sportförderung. 
Am 22.01.2004 genehmigte der Sportausschuss den vorzeitigen förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn, die Anlage ist seit Frühjahr 2004 erweitert. Die Verwaltung schlägt vor, die Baumaßnah-
me mit der Prioritätsstufe 2 einzustufen und zu 8.900 € Vereinsaufwand bis zu 4.450 € städtischen 
Baukostenzuschuss, je zur Hälfte (2 225 €) aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale, 
zu bewilligen.

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V/0545/2005  
Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss 
 
Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2. 
- Ablehnung von Anträgen - 
 
A. Die Residenz Münster e. V. , Bau eines Tanzsportzentrums  
B. Turngemeinde Münster von 1862 e. V., Sanierung der Tennisplatzberegnung 
 
Siehe Begründung auf Seite 3. 
 
Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3. 
- Ende des Antragsverfahrens - 
 
A. Schützenbruderschaft "St. Lamberti Mecklenbeck" e. V., Schießstandsanierung 
B. DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V., behindertengerechtes WC 
 
Siehe Begründung auf Seite 4. 
 
Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4 
- zurzeit nicht förderfähige Anträge - 
 
Die SSB-Mitgliedsvereine, die für ihre (geplanten) Baumaßnahmen städtische Sportförderung bean-
tragen, wollen, sind an die Sportförderrichtlinie gebunden. Wann die Stadt Münster über die beantrag-
te Sportförderung entscheidet, hängt u. a. vom Antragsdatum ab. Damit die Anträge der Stadt Müns-
ter möglichst früh vorliegen, stellen die Vereine zum Teil unvollständige Anträge, die sie später er-
gänzen. Die Stadt Münster kann über die Vereinsanträge, die termingerecht eingehen, nur dann bei 
der nächsten Zuschussvergabe entscheiden, wenn sie vollständig und umfassend geprüft sind. Sind 
sie unvollständig, setzt die Stadt Münster ihre Zu schussentscheidung aus bis nachweislich alle An-
tragsvoraussetzungen vorliegen und umfassend geprüft sind. D. h. zwischen der Antragsabgabe der 
SSB-Mitgliedsvereine und der Entscheidung der Stadt Münster über den beantragten Baukostenzu-
schuss kann ein längerer Zeitraum liegen. In der Zwischenzeit halten die Verwaltung und die SSB-
Mitgliedsvereine mit dem Ziel der sachbezogenen Antragsbearbeitung Kontakt. Die Verwaltung infor-
miert die SSB-Mitgliedsvereine zum städtischen Förderverfahren, weist auf Termine hin, berät zu 
Planungsalternativen, gibt Hilfestellung im Antragsverfahren für Drittförderung. Bewertet nach den v. 
g. Kriterien sind zurzeit die nachfolgend aufgeführten Anträge der SSB-Mitgliedsvereine unvollstän-
dig. Die Stadt Münster wird darüber entscheiden, nachdem sie nachweisbar vollständig, umfassend 
geprüft und somit entscheidungsreif geworden sind. 
 
 Sportverein 
Gepl. Maßnahme 
Antrag vom  
Genehm. 
Vorz.  
Bau-
beginn  
Vorauss. 
Bau-
kosten 
Möglicher Baukostenzu-
schuss  
der Stadt Münster  
 
A n m e r k u n g 
 Zuständigkeit einer Bezirksvertretung abhängig vom Standort 
1 Budo-Sportcenter 
(früher: Karateclub 
MS-Roxel) 
Bau bzw. Ausbau von 
Funktionsräumen, 
28.07.03  
Nein Abhängig 
vom Kon-
zept  
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss 
zwischen 25 % und 50 % der 
förderfähigen Aufwendungen 
aus städtischen Mitteln und 
der Sportpauschale möglich. 
Abhängig vom Konzept ist 
ggf. eine finanziell höhere 
Projektförderung aus der 
Sportpauschale oder über 
den städtischen Haushalt 
möglich. 
Budo-Sportcenter mietete 
nach Aufgabe der Judoschule 
Dortmunder Straße zunächst 
Räume in der Innenstadt. Ob 
er später für Vereinszwecke 
andere Räume ausbaut bzw. 
eine eigene Sportstätte errich-
tet, ist offen. Ohne konkrete 
Pläne kann der Sportaus-
schuss nicht über den Zu-
schussantrag entscheiden.

- 15 - 
V/0545/2005  
 Sportverein 
Gepl. Maßnahme 
Antrag vom  
Genehm. 
Vorz.  
Bau-
beginn  
Vorauss. 
Bau-
kosten 
Möglicher Baukostenzu-
schuss  
der Stadt Münster  
 
A n m e r k u n g 
2 Tauchclub Triton 
Münster, Geräteraum 
für Kompressoren, 
09.05.03 
Nein 2.500 € Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss 
zwischen 25 % und 50 % der 
förderfähigen Aufwendungen 
aus städtischen Mitteln und 
der Sportpauschale möglich. 
Der Club sucht nach geeigne-
ten Räumen, die er für seine 
Zwecke umbauen kann. Ohne 
konkrete Pläne kann der 
Sportausschuss nicht über 
den Zuschussantrag ent-
scheiden.  
 Bezirksvertretung Münster-West 
3 RV St. Georg, Sanie-
rung von Pferdeboxen, 
25.02.01 
10.05.01 5.250 € Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln möglich.  
 
4 RV St. Georg, Sanie-
rung Hallenboden, 
26.02.01 
 
10.05.01 
 
 
7.900 € 
5 RV St. Georg, Bau 
kleine Reithalle, 
25.02.01 
 
10.05.01 
 
4.000 € 
 
6 RV St. Georg, Sanie-
rung 2  Reithallen, 
Erweiterung Außenan-
lage, 16.01.02 
 
Nein 
 
1.200.000 
€  
Abhängig vom Konzept 
kommt ggf. eine finanziell 
höhere Projektförderung aus 
der Sportpauschale oder über 
den städtischen Haushalt in 
Betracht. 
RV St. Georg überarbeitet seit 
Mitte 2005 das 2001 vorge-
stellte Konzept und muss die 
Verhandlungen mit dem Ei-
gentümer der Flächen seiner 
Vereinsanlage zum Abschluss 
bringen. 
7 ARTC, Solarheizung, 
Sanierungen, 25.02.02 
Nein Kosten-
schätzung 
fehlt. 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. Abhängig 
vom Konzept ist ggf. Projekt-
förderung aus der Sportpau-
schale oder über den städti-
schen Haushalt möglich. 
Momentan ist unklar, ob 
ARTC auf Dauer am bisheri-
gen Standort bleiben wird. 
Seit der Antragstellung ist die 
Lage unverändert. Ohne 
Standortsicherung fehlt eine 
Voraussetzung für eine Zu-
schussentscheidung der Stadt 
Münster.  
8 TC Union, Kanalan-
schluss, 04.11.02 
 
19.03.03 
 
25.000 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich.  
TC Union erhielt für den An-
schluss der Anlage an die 
öffentl. Kanalisation Fristver-
längerung. Er erbat am 
23.04.04 eine spätere Zu-
schussentscheidung. 
9 Golfclub Münster- 
Wilkinghege, Neubau 
Drivingrange, 08.03.04 
 
Nein 
 
40.000 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. Abhängig 
vom Konzept ist ggf. Projekt-
förderung aus der Sportpau-
schale oder über den städti-
schen Haushalt möglich. 
Die Antragsunterlagen sind 
unvollständig, die Vorgaben 
der Sportförderrichtlinie sind 
unprüfbar. Der Golfclub hat 
den unvollständigen Antrag 
bislang nicht ergänzt. Damit 
fehlen die Voraussetzungen 
für eine Zuschussentschei-
dung der Stadt Münster. 
10 TSC Münster-
Gievenbeck, Bau 
Gymnastikraum, 
06.01.04 
 
Nein 
 
Kosten-
schätzung 
fehlt. 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. Abhängig 
vom Konzept ist ggf. Projekt-
förderung aus der Sportpau-
schale oder über den städti-
schen Haushalt möglich. 
TSC Münster-Gievenbeck hat 
das Anliegen bislang nur vage 
formuliert. Ohne konkrete 
Pläne und Unterlagen fehlen 
die Voraussetzungen für eine 
Zuschussentscheidung der 
Stadt Münster. 
 Bezirksvertretung Münster –Ost  
11 CVJM, Bau Beach-
Volleyball-Anlage, 
28.02.01 
 
 
Nein 
 
4.090 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
Die Antragsunterlagen sind 
unvollständig, die Vorgaben 
der Sportförderrichtlinie un-
prüfbar. Zudem könnten sich

- 16 - 
V/0545/2005  
 Sportverein 
Gepl. Maßnahme 
Antrag vom  
Genehm. 
Vorz.  
Bau-
beginn  
Vorauss. 
Bau-
kosten 
Möglicher Baukostenzu-
schuss  
der Stadt Münster  
 
A n m e r k u n g 
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. Abhängig 
vom Konzept ist ggf. Projekt-
förderung aus der Sportpau-
schale oder über den städti-
schen Haushalt möglich.  
Strukturänderungen beim 
CVJM auf seine Sportabtei-
lung und die geplante Bau-
maßnahme auswirken. Vor 
der Zuschussentscheidung 
der Stadt Münster sind die 
offenen Fragen zu klären. 
12 TSV Handorf, Sanie-
rung Heizungs- und 
Warmwasseranlage, 
28.02.02 
 
Nein 
 
Kosten- 
Schätzung 
fehlt. 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. 
TSV Handorf schrieb der 
Stadt am 28.02.02, dass er 
die Erneuerung vornehmen 
will. Seither reichte er keine 
weiteren Unterlagen ein. 
Damit fehlen der Stadt Müns-
ter grundlegende Entschei-
dungshilfen. 
13 Schwimmvereinigung 
MS, Einbau Solaranla-
ge, 19.08.02 
 
22.01.04 
 
23.000 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss 
zwischen bis 25 % und 50 % 
der förderfähigen Aufwen-
dungen aus städtischen Mit-
teln und der Sportpauschale 
möglich. 
SV '91 konnte unerwartet den 
Eigenanteil nicht finanzieren. 
Ohne Finanzierungsnachweis 
kann keine Zuschussent-
scheidung der Stadt Münster 
vorbereitet werden. 
 Bezirksvertretung Münster-Südost 
14 ARV Westfalen, Fens-
tersanierung,  
23.02.03 
 
Ja 
 
6.100 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. 
Im Laufe des Antragsverfah-
rens änderten sich für den 
ARV die Bedingungen für die 
Nutzung des Raums. Wann er 
die Fenster sanieren wird, ist 
unklar. ARV bat die Verwal-
tung, bis auf weiteres keine 
Entscheidung zum Antrag zu 
treffen.  
15 Modellsportclub MS., 
Ausbau Sanitäranla-
gen, 21.10.03 
 
Nein  
 
1.700 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. 
Die Antragsunterlagen sind 
unvollständig, die Vorgaben 
der Sportförderrichtlinie un-
prüfbar. Der Modellsportclub 
ergänzte seinen Antrag bis-
lang nicht. Damit fehlen der 
Stadt Münster grundlegende 
Entscheidungshilfen. 
 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
16 ZRG St. Sebastian 
Amelsbüren, Sanie-
rung von Reitanlage 
und Zuwegung,  
26.02.01 
 
 
Nein 
 
43.480 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. 
Der Antrag ist unvollständig. 
Die Voraussetzungen nach 
der Sportförderrichtlinie sind 
unprüfbar. Bis zur Die ZRG 
will die Unterlagen kurzfristig 
vervollständigen. Bis dahin 
fehlen der Stadt Münster 
grundlegende Entschei-
dungshilfen. 
17 TuS Hiltrup, Bau eines 
Streetsoccercourts 
18.09.03 
 
22.01.04 
 
3.000 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. Abhängig 
vom Konzept ist ggf. Projekt-
förderung aus der Sportpau-
schale oder über den städti-
schen Haushalt möglich. 
Im Verlauf des Antragsverfah-
rens änderten sich die Pläne, 
die Umsetzung auf der kom-
munalen Sportanlage Hiltrup-
Ost ist ungeprüft. Ohne aus-
reichendes Plan- und Finan-
zierungskonzept kann die 
Stadt Münster keine  Zu-
schussentscheidung treffen. 
18 TuS Hiltrup, Überda-
chung Boule-Anlage, 
09.02.04 
 
Nein  
 
25.000 € 
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
Die Umsetzung auf der kom-
munalen Sportanlage Hiltrup-
Ost ist ungeklärt. Ohne aus-
reichendes Plan- und Finan-
zierungskonzept kann die

- 17 - 
V/0545/2005  
 Sportverein 
Gepl. Maßnahme 
Antrag vom  
Genehm. 
Vorz.  
Bau-
beginn  
Vorauss. 
Bau-
kosten 
Möglicher Baukostenzu-
schuss  
der Stadt Münster  
 
A n m e r k u n g 
pauschale möglich. Abhängig 
vom Konzept ist ggf. Projekt-
förderung aus der Sportpau-
schale oder über den städti-
schen Haushalt möglich. 
Stadt Münster keine  Zu-
schussentscheidung treffen. 
19 RFV Hiltrup, Umbau 
der Mistplatte, 
13.11.04 
 
23.02.05 
 
114.600 €
Über die "klassische" Sport-
förderung ist ein Zuschuss bis 
zu 50 % der förderfähigen 
Aufwendungen aus städti-
schen Mitteln und der Sport-
pauschale möglich. 
Neue Richtlinien für die Un-
terbringung von Vereinspfer-
den erfordern eine Umgestal-
tung der Vereinsanlage. Im 
Zuge dessen wird der Plan für 
die neue Mistplatte überarbei-
tet. Daher bat der RFV im Mai 
2005 darum, über den Antrag 
nach 2005 zu entscheiden. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dass die vorstehenden 19 Anträge bei der Zuschussentscheidung 2005 
der Stadt Münster über beantragte Baukostenzuschüsse unberücksichtigt bleiben. Die Verwaltung 
wird bis zur Vorbereitung der Entscheidung 2006 Kontakt zu den SSB-Mitgliedsvereinen halten und 
sie mit Blick auf eine evtl. Zuschussentscheidung 2006 beraten.

- 18 - 
V/0545/2005  
 
Anlage 4 und Anlage 5 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss
 
Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5 
- Prioritätenbildung nach der Sportförderrichtlinie - 
 
Die Vereinsbaumaßnahmen, für die die Verwaltung 2005 städtische Sportförderung vorschlägt, sind 
den folgenden Prioritätsstufen der Sportförderrichtlinie zugeordnet: 
 
Prioritätsstufe 1:
  Unaufschiebbare und unabweisbare Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfä-
higkeit von Bauten und Anlagen, die eine erhebliche Bedeutung für den Sportver-
ein haben. 
 
Prioritätsstufe 2:
  Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Energieeinsparung. 
 
Prioritätsstufe 3: Investitionen zur sportlichen Leistungssteigerung und als Voraussetzung für stei-
gende Mitgliedschaft. 
 
Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.7- Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereins-
arbeit - 
 
Die Stadt Münster fördert die SSB-Mitgliedsvereine, die nachweisen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial-
integrative Schwerpunkte setzen, um Menschen an Bewegung und Sport und das Vereinsleben her-
anzuführen und ggf. langfristig zum Vereinsbeitritt zu bewegen. Die Stadt Münster vergibt für förder-
fähige Angebote der SSB-Mitgliedsvereine die u. g. Punktwerte und setzt sie zu den förderfähigen 
Baukosten für die jeweilige Baumaßnahme in Beziehung. Maximal 14 Punktwerte kann ein SSB-
Mitgliedsverein erreichen, der Höchstzuschuss je Baumaßnahme liegt bei 5.113 €. 
 
je 2 Punktwerte für Kooperationen mit Kindergärten, Schulen, Sozialeinrichtungen 
je 1 Punktwert für Angebote für ausländische Menschen, Menschen mit Behinderung 
Personen zwischen 14 und 18 Jahren, Frauen, Senioren, 
1 - 3 Punktwerte für Angebote für Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind. 
 
Einige der SSB-Mitgliedsvereine, für die die Verwaltung nach Beschlussvorschlag Ziffer I.5 die städti-
sche Sportförderung vorschlägt, machten trotz wiederholter Nachfrage der Verwaltung keine Angaben 
zu ihren sozial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit. Für sie kann die Verwaltung keinen 
Zuschuss zu derartigen Aktivitäten berechnen. Die Zuschüsse, deren Bewilligung die Verwaltung 
nach Beschlussvorschlag Ziffer I.7 vorschlägt (vgl. Aufstellung, Seite 2/3, Kopfspalte H) berechnete 
die Verwaltung wie in der folgenden Aufstellung aufgeführt. 
 
Nr. Sportverein,  
Maßnahme,  
Antrag vom 
Kooperiert mit  Angebote für 
Externe  
 Angebote für beson-
dere Gruppen 
 Alle 
Punkt- 
werte 
Punktwert x Baukos-
ten ./. 100= Zuschuss
Bezirksvertretung Münster-Mitte 
1 Ruderverein, Erneu-
erung Steg, 03.11.03 
Div. Schulen 2 - 0 Ausl. Menschen 
Menschen m. Beh. 
Jugendliche  
Senioren 
1 
1 
1 
1 
6 6 x 6.500 € 
./. 100 = 390 € 
Bezirksvertretung Münster-West 
2 RSV Roxel, Zuwe-
gung , 13.11.03 
Alexianer 
Krankenhaus 
2 Keine An-
gaben 
0 Menschen mit 
Behinderungen 
1 3 3 x 43.600 € 
./. 100 = 1 308 € 
Bezirksvertretung Münster-Nord 
3 RFV MS-Sprakel, 
Reitbodensanierung, 
14.11.03 
3 Schulfor-
men , LWL 
2 
2 
Kursange-
bote 
2 Menschen m. Beh. 
Jugendliche 
1 
1 
8 8 x 16.650 €  
./. 100 = 1.332 € 
4 TC Union, Flach-
dachsanierung, 
28.02.04 
Keine Anga-
ben 
0 Keine An-
gaben 
0 Keine Angaben 0 0 Kein Zuschuss

- 19 - 
V/0545/2005  
Nr. Sportverein,  
Maßnahme,  
Antrag vom 
Kooperiert mit  Angebote für 
Externe  
 Angebote für beson-
dere Gruppen 
 Alle 
Punkt- 
werte 
Punktwert x Baukos-
ten ./. 100= Zuschuss
Bezirksvertretung Münster-Ost  
5 SG DJK Dyckburg, 
Sanierg. Rasenplatz 
27.02.1999 
Kindergarten 
Kirche 
2 
2 
Preiswerte 
Punkte 
2 - 0 6 6x 40.000 € 
./. 100 = 2.400 € 
6 SV‘ 91, Beckensa-
nierung, 03.11.03 
SSB-Vereine 
div. Schulen 
Sozialeinricht. 
2 
2 
2 
Kursange-
bote 
3 Ausländische M.  
Menschen m. Beh. 
Frauen  
Jugendliche  
Senioren 
1 
1 
1 
1 
1 
14 14 x 16.000 € 
./. 100 = 2.240 € 
Bezirksvertretung Münster-Südost 
7 TSV Angelmodde, 
Zaun-Tennisanlage,  
15.09.03 
Keine Anga-
ben 
- Keine An-
gaben 
- Keine Angaben - 0 Kein Zuschuss 
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 
8 DJKGW Amelsbüren 
Bau-Geräteraum, 
15.01.04 
Zwei Grund-
schulen  
2 Lauftreff, 
Fitness, 
Sporteln 
3 
 
Ausl. Menschen 
Jugendliche  
Senioren 
1 
1 
1 
8 8 x 8.000 € 
./. 100 = 640 € 
9 ESV, Heizungsanie-
rungen, 11.12.03 
Soz. Einrich-
tungen 
2 div. Kurse  3 Keine Angaben 0 5 5 x 26.100 € 
./. 100 = 1.305 € 
10 Hiltruper Segelclub, 
Flachdachsanierung  
12.11.03 
Alexianer 
Krankenhaus 
 
2 
 
 
- 0 Ausl. Menschen  
Menschen m. Beh. 
1 
1 
4 4 x 7.700 € 
./. 100 = 308 € 
11 Hünenburger TC, 
Wasserpumpe, 
24.07.03 
Kindergärten,  
GW Amelsb.  
2 
2 
Ferienfrei-
zeit  
1 Keine Angaben 0 5 5 x  5.130 € 
./. 100 = 257 € 
12 RV Hiltrup, Reithal-
lensanierung, 
13.11.03 
Keine Anga-
ben 
0 
 
Keine An-
gaben 
0 Keine Angaben 0 0 Kein Zuschuss 
13 RV Hiltrup, Veran-
staltungsfläche, 
03.02.04 
Keine Anga-
ben 
 
0 Keine An-
gaben 
0 Keine Angaben 0 0 Kein Zuschuss € 
14 Rovers Bogensch., 
Neue Schutzhütte, 
04.02.04 
Keine Anga-
ben 
 
0 Schnupper-
kurse 
1 Keine Angaben 0 1 1 x  4.000€ 
./. 100 = 40 € 
15 TuS Hiltrup, Erweit. 
Bouleanlage, 
18.08.03 
2 Schulen  2 
 
Zahlreiche 
Kurse 
3 Menschen m. Beh. 
Jugendliche  
Senioren 
1 
1 
1 
8 8 x  8 900-€ 
./. 100 = 712 €

- 20 - 
V/0545/2005  
Anlage 6 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss 
 
Zu Beschlussvorschlag Ziffer II.2 
- Zahlung der 2005 bewilligten Baukostenzuschüsse - 
 
1. Die Haushaltslage 
 
Bis zum Ende 2004 zahlte die Stadt Münster nach dem Baufortschritt, den die SSB-Mitgliedsvereine 
nachwiesen, die Baukostenzuschüsse, die sie bis zum Jahr 2004 bewilligt hatte. Zum Teil erstreckt 
sich die Zahlung auf die Bewilligungen zurückliegender Jahre und über mehrere Haushaltsjahre. 
Nicht alle SSB-Mitgliedsvereine schlossen und rechneten bis Ende 2004 die Baumaßnahmen ab, zu 
denen ihnen ein städtischer Baukostenzuschuss bewilligt worden war. Die Haushaltsmittel, die zum 
Jahresende 2004 in der Haushaltsstelle verblieben sind, wurden in das Haushaltsjahr 2005 übertra-
gen.  
 
2005 sind bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, "Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportan-
lagen" 587.254,88 € verfügbar (aktueller Haushaltsansatz, Rückzahlungen zweier überzahlter Verei-
ne, Mittel der Sportpauschale 2004 und 2005, bewilligte und bislang nicht ausgezahlte Zuschüsse). 
 
2. Die vorgeschlagene Zahlung 2005 
 
Folgt der Sportausschuss den Beschlussvorschlägen der Verwaltung, bewilligt er 2005 für neue Maß-
nahmen der SSB-Mitgliedsvereine 118.880,00 € Baukostenzuschüsse. Nach Zahlung der Zuschüsse 
bleiben in der Haushaltsstelle Restmittel , mit denen die Stadt Münster bei Bedarf weitere Maßnah-
men fördern kann. 
 
Zu Beschlusspunkt Ziffer II.3 
- Zahlung der bewilligten Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte - 
 
Die Baukostenzuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit zahlt die Stadt aus, 
wenn die SSB-Mitgliedsvereine nachweislich mit der geförderten Baumaßnahme begonnen haben.  
 
Für die geförderten Maßnahmen, die Ende 2004 bei den Vereinen vor der Ausführung standen oder 
Beendigung standen, blieben 17.032,88 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Ver-
einsarbeit bei der Stadt Münster. Diese Mittel sind in das Jahr 2005 übertragen worden und haus-
haltstechnisch für die Baumaßnahmen gebunden. Sie werden voraussichtlich 2005 gezahlt werden. 
2005 stehen neben diesen 17.032,88 € 20.000 € mit dem Etat bereit. 2005 kann die Stadt somit Zu-
schüsse über 37.032,88 € finanzieren.  
 
Für Baumaßnahmen mit Bewilligung aus Vorjahren muss die Stadt Münster 2005 aus dem  Haus-
haltsausgaberest 17.032,88 € zahlen. Zur Förderung neuer Maßnahmen schlägt die Verwaltung die 
Zahlung von 10.932 € vor. 2005 bleiben demnach für unvorhergesehene Sportförderung 9.068 €. 
Diese Mittel könnten bei Bedarf zur Verstärkung der Haushaltsstelle 5510.987.0100 herangezogen 
werden.

Beratungsverlauf (7)

18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.10.2005 Sportausschuss
TOP 3.3 Entscheidung
Zur Sitzung
25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Bösenseller Straße
  • Steinfurter Straße
  • Dortmunder Straße
  • Brandhoveweg
  • Zum Häpper
  • Meesenstiege
  • Wilkinghege

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0545/2005
Typ
Vorlage
Datum
21.09.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37