V/0545/2005
Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V.
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Beschlussvorlage
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V/0545/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Sportstättenbau der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. hier: Entscheidung über die für 2005 beantragte Sportförderung Beratungsfolge 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 18.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 20.10.2005 Sportausschuss Entscheidung 25.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 27.10.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Sportausschuss fasst unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Münsteraner Bezirksvertretungen folgende Beschlüsse zur Münsteraner Sportförderung: I. Förderanträge für 2005 der SSB-Mitgliedsvereine 1. Die Stadt Münster stellt "Telekom-Post-Sportverein 1930 e. V." ihre 2001 bewilligten Zuschüs- se (130.380 € für die Modernisierung seines Rasenplatzes, 5.113 € zur Förderung der sozial- integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit) letztmals bis zum 30.06.2007 bereit. 2. Die Stadt Münster lehnt den Antrag von "Die Residenz Münster e. V." zur Förderung von 144.000 € Mehraufwand für ihr Tanzsportzentrum und den Antrag der "Turngemeinde Münster von 1862 e. V." zur Förderung ihres 3.000 €-Aufwands für die Sanierung der Tennisplatzbe- regnung ab. 3. Die Stadt Münster lässt den Förderantrag der "Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklen- beck e. V." für die Schießstandsanierung (3.600 €) und den Förderantrag der "DJK Grün-Weiß Gelmer e. V." für ein behindertengerechtes WC (1.350 €) nach der Rücknahme durch die Ver- eine unberücksichtigt. Das Verfahren der städtischen Sportförderung endet damit. 4. Die Stadt Münster wird über die 19 unvollständigen Förderanträge der SSB-Mitgliedsvereine gemäß Anlage 3 entscheiden, sobald sie der Sportförderrichtlinie vollständig entsprechen. 5. Die Stadt Münster bewilligt 15 SSB-Mitgliedsvereinen für 15 Baumaßnahmen 2005 insgesamt 118.880 € Baukostenzuschuss (vgl. Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte E) und ordnet die Bau- maßnahmen den Prioritätsstufen 1 bis 3 der Sportfö rderrichtlinie der Stadt Münster zu (vgl. Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte C). Vorlagen-Nr.: V/0545/2005 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: Barbara.Klein@stadt-muenster.de Datum: 10.10.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0545/2005 6. Die Stadt Münster wird den SSB-Mitgliedsvereinen die 2005 bewilligten bzw. weiterhin bereit- gestellten Baukostenzuschüsse nach dem von ihnen nachgewiesenen Baufortschritt zahlen. Sie behält sich vor, die Zuschüsse von den Beschlüssen abweichend zu zahlen, sofern sich bei der Durchführung bzw. Abrechnung der geförderten Baumaßnahmen zuschussrelevante Änderungen ergeben. 7. Die Stadt Münster fördert die elf SSB-Mitgliedsve reine, die nachwiesen, dass sie mit ihrer Ar- beit sozial-integrative Schwerpunkte setzen. Sie bewilligt im Zusammenhang mit ihren geför- derten Baumaßnahmen 10.932 € Zuschüsse (vgl. Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte H). 8. Die Stadt Münster bewilligt RFV Münster-Sprakel e. V. (vgl. Aufstellung Seite 2, Kopfspalte E, Nr. 3), Hiltruper Segelclub e. V. (Nr. 10), Rovers Bogenschützen e. V. (Nr. 14) die Zuschüsse unter dem Vorbehalt, dass die Vereine ihre Mitgliederbeiträge nachweislich bei der nächsten Gelegenheit auf die Mindestbeiträge nach der Sportförderrichtlinie anheben. 9. Die Stadt Münster wird künftig aus den bereitstehenden Haushaltsmitteln die Sportstätten mit Betriebskostenzuschüssen fördern, auf denen sie 2005 nach Beschlussvorschlag Ziffer I.1, Ziffer I.5 Baumaßnahmen fördert. Förderung von Vereinsbaumaßnahmen gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.5 und Ziffer I.7 Nr . Sportverein (geplante) Maßnahme, Antrag vom Priorität Vorzeitiger Baube- ginn (vorauss.) Baukosten Vorschlag Zuschuss Zuschuss städt. Mittel Zuschuss Sport- pauschale Zuschuss soz.-int. Schwerpunkte A B C D E F G H 1 Ruderverein, Erneuerung Steg, 03.11.03 Ps2 22.01.04 6.500 € 3.250 € 3.250 € 0 € 390 € 2 RFV Roxel, Zuwegung z. Anlage, 13.11.03 Ps3 22.01.04 43.600 € 21.800 € 21.800 € 0 € 1.308 € 3 RFV MS-Sprakel, Reitbodensanierung, 14.11.03 Ps2 22.01.04 16.650 € 8.325 € 8.325 € * 0 € 1.332 € * 4 TC Union, Flachdachsanierung, 28.02.04 Ps1 - 4.050 € 2.025 € 2.025 € 0 € 0 5 SG DJK Dyckburg, Sanierg. Rasenplatz, 27.02.99 Ps1 - 40.000 € 20.000 € 10.000 € 10.000 € 2.400 € 6 SV Münster 1891, Beckensanierungen, 03.11.03 Ps1 22.01.04 16.000 € 8.000 € 8.000 € 0 € 2.240 € 7 TSV Angelmodde, Zaun Tennisanlage, 15.09.03 Ps2 22.01.04 6.000 € 3.000 € 3.000 € 0 € 0 € 8 DJK GW Amelsbüren, Bau Geräteraum, 15.01.04 Ps3 06.05.04 8.000 € 4.000 € 2.000 € 2.000 € 640 € 9 ESV, Heizungssanierung, 12.11.03 Ps1 22.01.04 26.100 € 6.525 € (Drittmittel) 6.525 € 0 € 1.305 € 10 Hiltruper Segelclub, Flachdachsanierung, 12.11.03 Ps1 22.01.04 7.700 € 3.850 € 1.925 € * 1.925 € * 308 € * 11 Hünenburger TC, neue Wasserpumpe, 24.06.03 Ps1 22.01.04 5.310 € 2.655 € 2.655 € 0 € 257 € 12 RFV Hiltrup, Reithallensanierung, 13.11.03 Ps2 - 37.000 € 18.500 € 18.500 € 0 € 0 € 13 RFV Hiltrup, Veranstaltungsfläche 03.02.04 Ps2, Dringlich- keitsentscheidung 21.000 € 10.500 € 10.500 € 0 € 0 € 14 Rovers Bogenschützen, Schutzhütte, 04.02.04 Ps1, Dringlich- keitsentscheidung 4.000 € 2.000 € 2.000 € * 0 € 40 € * 15 TuS Hiltrup, Erweit. Bouleanlage, 18.08.03 Ps2 22.01.04 8.900 € 4.450 € 2.225 € 2.225 € 712 € S u m m e n 250.810 € 118.880 € 102.730 € 16.150 € 10.932 € ⎬* Die Zahlung der Zuschüsse hängt ab vom Nachweis der Mindestmitgliedsbeiträge. - 3 - V/0545/2005 Kosten/Folgekosten II. Auszahlung der bewilligten Baukostenzuschüsse 1. Die Stadt Münster zahlt 130.380 € Baukostenzuschuss und 5.113 € Zuschuss für sozial- integrative Schwerpunkte für "Telekom Post-Sportverein" (vgl. Ziffer I.1) aus den Mitteln, die sie dem Verein 2001 bewilligt hatte und die bei den Haushaltsstellen 5510.987.0100.0 und 5510.987.0200.3 per Bestellung gebunden sind. 2. Die Stadt Münster zahlt 118.880 € Baukostenzuschüsse nach Beschlussvorschlag Ziffer I.5 aus den Mitteln, die bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, “Baukostenzuschüsse für Sportverei- ne” bereitstehen bzw. aus den Mitteln, die ihr das Land NW als Sportpauschale überwies (vgl. Aufstellung, Seite 2, Kopfspalte F und G.) 3. Die Stadt Münster zahlt 10.932 € Baukostenzu schüsse für SSB-Mitgliedsvereine mit sozial- integrativen Schwerpunkten in der Vereinsar beit gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.7 aus den Haushaltsmitteln, die 2005 bei der Haushaltsstelle 5510.987.0200.3, “Baukostenzuschüsse für Sportvereine mit sozial-integrativen Schwerpunkten” bereitstehen. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1 - Telekom Post-Sportverein von 1930 e. V., Modernisierung des Rasenplatzes - Am 10.05.2001 hatte die Stadt Münster dem "Post-SV" bis zu 130.380 € Sportförderung zu 260.760 € geschätztem Aufwand für die Modernisierung seines Rasenplatzes bewilligt. Nach der Sportförderricht- linie musste der "Post-SV" bis zum 20.06.2002 die Maßnahme beginnen bzw. bis 20.06.2005 abschlie- ßen. Bis Anfang Juni 2005 verhandelte er mit Fachleuten über eine kostengünstige Modernisierung. Bei der Aufbringung seines Anteils am Modernisierungs aufwand hat der "Post-SV" Probleme. Seit vier Jahren wirtschaftet er ohne Förderung der Telekom und hatte zudem unerwartet für die Sanierung sei- ner Gymnastikhalle und Heizungsanlage hohe Ausgaben. Seinen Anteil muss der "Post-SV" über ein Darlehn aufbringen. Die seit Ende 2004 geänderten Bedingungen für die Kreditvergabe, "Basel II" ge- nannt, erschweren die Vergabe von Krediten an Sportvereine; verschiedene Geldinstitute lehnten den Kreditantrag des "Post-SV" ab. Die Modernisierung des Rasenplatzes ist zur Sicherung des Vereinsbe- triebs, im Interesse einer zukunftsgerichteten Anlagenführung und -entwicklung dringend notwendig. Der "Post-SV" arbeitet an einem durch fachübergreifende Arbeit und die Gewinnung von Kooperati- onspartnern tragbaren Finanzierungskonzept. Er geht davon aus, durch neue Strukturen und Konzepte innerhalb von zwei Jahren den Aufwand für die Platzmodernisierung aufbringen zu können. Ende Mai 2005 beantragte der "Post-SV" persönlich bei der Verwaltung und am 09.06.05 schriftlich beim Sportausschuss, die Sperrfrist für die Bereitstellung der städtischen Zuschüsse bis zum 20.06.07 zu verlängern. Die Verwaltung schlägt vor, dem Vereinsantrag zu entsprechen, um dem "Post-SV" die Gelegenheit zu geben, durch die Modernisierung des Rasenplatzes den sachgemäßen Betrieb seiner Sportanlage zu sichern und sein Vereinsangebot bedarfsgerecht auszubauen. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2 - Die Residenz Münster e. V., Bau eines Tanzsportzentrums - Die Stadt Münster hatte 2002 für Die Residenz Münster e. V. 127.823 € Sportförderung zum Aufwand für ein Tanzsportzentrum in einem Multifunktionsgebäude bewilligt. Als "Die Residenz" ihr Tanzsport- zentrum nicht in dem Gebäude einrichten konnte, sondern es an anderer Stelle aus Sachzwängen als Einzelgebäude errichtete, entstanden Mehrkosten. Dazu bewilligte die Stadt Münster 2003 weitere 25.626 € Baukostenzuschuss aus dem Sportetat. Nach Bauende rechnete "Die Residenz" zusätzlich 191.862,67 € Mehrkosten ab, die im Bauverlauf angefallen waren. Dazu beantragte "Die Residenz" bei einer Besprechung mit der Verwaltung einen dritten Baukostenzuschuss. Ein Teil des Mehraufwands ist nach der Sportförderrichtlinie nicht förderfähig (z. B. Thekenanlage, Putzmittel, Bilderrahmen). Insgesamt wären in Zusammenhang mit der sportfachlichen Funktion des Gebäudes 144.000 € der Mehrkosten grundsätzlich förderfähig (z. B. sporttaugliches Parkett, Trenn- - 4 - V/0545/2005 wand zur Parallelnutzung des Raums, Mobiliar, Musikanlage). Diese Kosten hätten bei der Planung vor der Zuschussentscheidung der Stadt Münster geschätzt werden müssen. Sofern sie erst im Bauverlauf deutlich geworden sind, hätte "Die Residenz" die Förderung unverzüglich bei der Verwaltung beantra- gen müssen. "Die Residenz" stimmte sich mit der Verwaltung ab nachdem sie die Mehraufwendungen bereits geleistet hatte. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Vereinsantrag auf weitere Förderung von 144.000 € abzulehnen. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2 - TG Münster von 1862 e. V., Sanierung der Tennisplatzberegnung - Die Turngemeinde Münster von 1862 e. V. (TG) beantragte am 13.08.2003 einen städtischen Bau- kostenzuschuss zu 3.000 € Aufwand, den sie für die Sanierung ihrer Tennisplatzberegnung gehabt hatte. Nach der Sportförderrichtlinie übernimmt die Stadt Münster nicht ohne vorherige Prüfung und Entscheidung Vereinsrechnungen. Wollen die SSB-Mitgliedsvereine sich die Aussicht auf städtische Sportförderung erhalten, müssen sie mit der Ausführung Ihrer Maßnahmen und der Rechnungsle- gung warten, bis die Stadt Münster über die beantragte Sportförderung entschieden hat bzw. den förderungsunschädlichen vorzeitigten Baubeginn genehmigte. Das hatte die Verwaltung die TG schriftlich mitgeteilt. Obschon der TG das Verfahren bekannt war, führte sie ohne Genehmigung des Sportausschusses die Sanierung aus. Die Verwaltung schlägt vor, den Förderantrag der TG abzulehnen, da sie die Tennisplatzberegnung saniert hatte, ohne dass die Stadt Münster dies richtliniengemäß genehmigt hatte. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3 - Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck e. V., Schießstandsanierung - Die Schützenbruderschaft St. Lamberti Mecklenbeck e. V. hatte am 28.02.2001 städtische Sportför- derung zur Sanierung ihres Schießstandes im Paulushof beantragt. Im Verlauf des Prüfverfahrens hatte die "Schützenbruderschaft" den Schießstand ohne die Genehmigung nach der Sportförderricht- linie für 3.000 € saniert. Das ist (s. o.) förderschädlich. Am 21.07.2004 zog die "Schützenbruder- schaft" ihren Förderantrag zurück, da sie keine Aussicht auf städtischen Sportförderung sah. Das laufende Verfahren der städtischen Sportförderung endet damit. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3 - DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V., Einbau eines behindertengerechten WC - DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V. (GWG) beantragte am 04.08.2003 für ein behindertengerechtes WC im Funktionsgebäude der Sportanlage Gelmer städtische Sportförderung ohne Eigenanteil des Vereins. Da GWG nach einem Beratungsgespräch zur Höhe der städtischen Sportförderung (bis zu 50 % zu 1.350 € sachbezogenem Aufwand) seinen Anteil an der Baumaßnahme nicht finanzieren konnte, zog er seinen Antrag im Laufe des Jahres 2004 zurück. Das laufende Verfahren der städti- schen Sportförderung endet damit. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4 - Aussetzen der Zuschussentscheidung 2005 - Die Stadt Münster entscheidet Jahr für Jahr über die Zuschussanträge, die die SSB-Mitgliedsvereine zum 28.02. des Vorjahres stellten, sofern sie nach der Sportförderrichtlinie vollständig und förderfähig sind und von der Verwaltung umfassend auf ihren nachhaltigen Beitrag zur Münsteraner Sportent- wicklung geprüft wurden. Solange die Anträge unvollständig sind, Voraussetzungen fehlen oder Al- ternativen zur geplanten Maßnahme oder Finanzierung im Gespräch sind, setzt die Stadt Münster ihre Entscheidung aus. Statt die beantragte Sportförderung mangels ausreichender Unterlagen abzu- lehnen, bietet die Stadt Münster den SSB-Mitgliedsvereinen die Möglichkeit, kurzfristig zu akzeptab- len Bedingungen Förderanträge zu stellen und sie bedarfsbezogen zu vervollständigen. - 5 - V/0545/2005 Anträge zu 19 Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine sind zurzeit unvollständig bzw. nicht förder- fähig. Die Stadt Münster kann über diese Anträge entscheiden, sobald sie in allem der Sportförder- richtlinie entsprechen. Einzelheiten zu den 19 Anträgen, für die die Verwaltung die Vertagung der Zuschussentscheidung vorschlägt, stehen in Anlage 3 . Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5 - Bewilligung der Baukostenzuschüsse zu 15 Maßnahmen, beantragt bis 28.02.2004 und Prio- ritätenbildung - Die Verwaltung prüfte alle Förderanträge der SSB-Mitgliedsvereine, die bis 28.02.2004 an sie gerich- tet wurden. Die Verwaltung bewertete die Dringlichkeit der Maßnahmen nach der Richtlinie. Für die 15 Anträge, die nach der Prüfung förderfähig sind, berechnete sie für 2005 die vorgeschlagenen Zu- schüsse. Nach der Sportförderrichtlinie muss für die Vereinsbaumaßnahmen, die gefördert werden sollen, eine Prioritätenfolge gebildet werden. Nähere Erläuterungen zu den Maßnahmen finden sich in Anlage 1 und Anlage 2. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5, I.6, II - Zahlung der Zuschüsse - a) allgemein Die Stadt Münster bewilligt den SSB-Mitgliedsvere inen die beantragten Baukostenzuschüsse nach der Sportförderrichtlinie und zahlt sie bis auf eine sachbezogene Reserve nach dem nachgewiesenen Baufortschritt aus. Dadurch müssen die SSB-Mitgliedsvereine finanziell nur bedingt in Vorleistung treten bzw. Überzahlungen werden vermieden, die die SSB-Mitgliedsvereine der Stadt Münster zu- rückzahlen müssen. Die Stadt Münster zahlt die Baukostenzuschüsse, die sie nach Beschlussvor- schlag Ziffer I.1, I.5 bewilligt, aus der Haushaltsstelle 55.10.987.0100.0, “Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen”. Der Rat der Stadt Münster beschloss im Mai 2004, die richtliniengemä- ße Sportförderung mit 20 % aus der Sportpauschale des Landes NW zu verstärken. Daher berück- sichtigte die Verwaltung bei den Beschlussvorschlägen zur Bewilligung von Baukostenzuschüssen, welche der Baumaßnahmen das Land NW nach seiner bis Ende 2003 geltenden Sportförderrichtlinie hätte fördern können. Wären die Baumaßnahmen nach der Landesrichtlinie grundsätzlich förderfähig gewesen, schlägt die Verwaltung vor, die Zuschüsse der Stadt Münster je zur Hälfte aus städtischen Mitteln und aus Mitteln der Sportpauschale zu finanzieren. Wäre danach eine Landesförderung der Baumaßnahmen ausgeschlossen, schlägt die Verw altung eine Zahlung der Zuschüsse aus städti- schen Mitteln vor. b) Baukostenzuschüsse für den "Post-SV" Die für eine Bereitstellung bis 2007 vorgeschlagenen städtischen Zuschüsse für den "Post-SV" sind richtlinienkonform durch den Beschluss des Jahres 2001 gesichert und haushaltstechnisch durch eine Bestellung gebunden. Durch die von der Verw altung vorgeschlagene Fristverlängerung ergäbe sich keine zusätzliche Belastung des Haushalts. Begründung zu Ziffer I.7 - Förderung soz.-integr. Schwerpunkte in der Vereinsarbeit - Die Stadt Münster fördert in Zusammenhang mit der Förderung von Baumaßnahmen die SSB- Mitgliedsvereine, die mit ihrer Arbeit nachweislich sozial-integrative Schwerpunkte setzten. Mit dem Antrag auf städtische Baukostenzuschüsse weisen die SSB-Mitgliedsvereine die Schwerpunkte ihrer Arbeit nach. Die Verwaltung ermittelt die förderfähigen Vereinsangebote und berechnet nach der Sportförderrichtlinie in Zusammenhang mit den geförderten Baumaßnahmen einen Zuschuss. Anga- ben zu Vereinsangeboten und Berechnung stehen in Anlage 5 . Die Stadt Münster zahlt die Zuschüs- se aus der Haushaltsstelle 55.10.987.0200.3, “Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen mit sozial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit”. - 6 - V/0545/2005 Begründung zu Ziffer I.8 - Zahlung der bewilligten Zuschüsse unter Vorbehalt - Die Stadt Münster erklärt den SSB-Mitgliedsvereinen im Verlauf des Antragsverfahrens die Sportför- derrichtlinie und weist auf fehlende Antragsvorausse tzungen hin. Ziel der SSB-Mitgliedsvereine ist, die fehlenden Voraussetzungen so schnell als möglich zu schaffen und zu belegen. Zuweilen stehen dem ohne Einflussnahme der SSB-Mitgliedsvereine Sachzwänge wie z. B. Terminketten, fachliche Abhängigkeiten, Vereinssatzung entgegen. Bei der Vorbereitung der Zuschussentscheidung bewertet die Verwaltung daher, wie weit die vorliegenden Voraussetzungen von der Sportförderrichtlinie ab- weichen und wie schnell die SSB-Mitgliedsvereine alle Voraussetzungen schaffen können. Sind sie dazu kurzfristig in der Lage, hält es die Verwaltung im Interesse einer sachbezogenen Sportförde- rung für sinnvoll, statt die Entscheidung über den Baukostenzuschuss in Frage zu stellen, allein seine Zahlung von der Schaffung der fehlenden Voraussetzungen abhängig zu machen. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer I.9 - Städtische Betriebskostenzuschüsse - Die Stadt Münster fördert den Betrieb vereinseigener Sportstätten mit Betriebskostenzuschüssen nach der Art, Größe, Nutzung der Sportstätten. Die Stadt Münster stuft die Bereiche der Sportstätte als förderfähig ein und berechnet mit einem festen Fördersatz die Betriebskostenzuschüsse. Der Sportausschuss entscheidet über die Betriebskostenzuschüsse. Wahrung der Vereinsinteressen Die Verwaltung und der “Arbeitskreis vereinseigene Anlagen” des Stadtsportbund Münster e. V. als Interessenvertretung der Sportvereine erörterten di e Beschlussvorschläge. Der “Arbeitskreis ver- einseigene Anlagen” empfahl dem Vorstand des Stadtsportbund Münster e. V., den Beschlussvor- schlägen zuzustimmen. I. V. Gez. Dr. Hanke Stadträtin - 7 - V/0545/2005 Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss Die Förderung von Baumaßnahmen auf Sportstätten der SSB-Mitgliedvereine durch die Stadt. Münster nach der Sportförderrichtlinie 1. Die städtische Sportförderung Die Stadt Münster fördert nach der vom Sportausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossenen Sportförderrichtlinie auf Antrag von Sportvereinen, die Mitglied im Stadtsportbund Münster e. V. sind, Investitionen auf den Vereinssportstätten. 2. Das Verfahren Die Sportförderrichtlinie regelt das Verfahren für die Sportförderung von Vereinsbaumaßnahmen. Die SSB-Mitgliedsvereine richten danach bis zum 28.02. eines Jahres ihren Zuschussantrag an die Stadt Münster. Die Anträge müssen verbindlichen Vorgaben entsprechen. Die Verwaltung prüft, ob diese Vorgaben eingehalten werden und die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinie vorliegen. Die Ver- waltung prüft die fachliche Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen und ihre Auswirkung auf die Sportentwicklung in Münster. Die Verwaltung prüft die Höhe der benannten Aufwendungen, die Be- lastungen der Vereinsetats und wie sich die Investitionen für die Sportvereine bezahlt machen. Die Verwaltung bewertet die Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen. Sofern sie umgehend durchgeführt werden sollen, kann der Sportausschuss des Rates der Stadt Münster den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn nach der Sportförderricht linie genehmigen. Dies ermöglicht den SSB- Mitgliedsvereinen die Durchführung der Maßnahmen nach einem verkürzten Zeitplan vor der Zu- schussentscheidung der Stadt Münster. Die Zu schussentscheidung wird für alle Baumaßnahmen unabhängig von der Priorität getroffen. Nach einer umfassenden Antragsprüfung für alle Maßnahmen, die mit hoher und die mit nachrangiger Dringlichkeit, ggf. ausführlichen Beratungs- und Planungsge- sprächen mit den SSB-Mitgliedsvereinen und evtl. Erarbeitung von Alternativen bereitet die Verwal- tung die Zuschussentscheidung des Sportausschusses zu den förderfähigen Vereinsanträgen vor. Die Verwaltung bereitet die Entscheidung über die beantragten Baukostenzuschüsse frühestens in dem Jahr vor, dass dem Antragsjahr folgt. Die Baumaßnahmen, zu denen bis dahin ein förderung- sunschädlicher vorzeitiger Baubeginn genehmigt worden ist, sind bis dahin evtl. bereits durchgeführt. 3. Die Bewilligung der städtischen Sportförderung Die Stadt Münster legt (anders als z. B. das Land Nordrhein-Westfalen seinerzeit) keine Richtsatz- werte für die Aufwendungen zu Grunde, die den SSB-Mitgliedsvereinen für ihre (geplanten) Baumaß- nahmen entstehen werden. Die Stadt Münster bewertet viel mehr auf den Einzelfall bezogen den notwendigen Aufwand, der nach der Sportförderrichtlinie förderfähig ist. Die SSB-Mitgliedsvereine erhalten von der Stadt Münster maximal 50 % Baukostenzuschuss zu den Aufwendungen, die die Stadt Münster als förderfähig einstuft. Sofern die von den SSB-Mitgliedsvereinen bezifferten Aufwen- dungen nicht förderfähig sind, informiert die Verwaltung sie umgehend. 4. Die Baumaßnahmen – Baubeginn, Bauverlauf, Abrechnung Die SSB-Mitgliedsvereine müssen mit den Baumaßnahmen, die die Stadt Münster nach der Sportför- derrichtlinie fördert, innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschussbewilligung beginnen bzw. sie in- nerhalb von vier Jahren sachgemäß beenden. Die Stadt Münster informiert die SSB-Mitgliedsvereine darüber, sobald sie mit dem Ansinnen eines Zuschussantrages auf sie zukommen, im laufenden An- tragsverfahren und nach der Zuschussentscheidung durch den Sportausschuss. Zuweilen können die Sportvereine diese Fristen aus Gründen nicht einhalten, die sie nicht zu vertreten haben – weil z. B. im weiteren Verlauf liegenschaftliche Fragen zu klären sind, weil die erforderliche Baugenehmigung aussteht, weil eine Zuschussentscheidung durch eine weitere Stelle fehlt. Zu dem weiteren Vorgehen für diese Fälle trifft die Stadt Münster separate Entscheidungen. - 8 - V/0545/2005 Im Anschluss an die Zuschussentscheidung durch den Sportausschuss begleitet die Sportverwaltung die SSB-Mitgliedsvereine im Bauverfahren, zahlt di e bewilligten Baukostenzuschüsse aus und prüft umfassend die Schlussabrechnung, mit der die SSB-Mitgliedsvereine ihre Aufwendungen nachwei- sen. Die Stadt Münster prüft deren Förderfähigkeit und berücksichtigt ggf. zwischenzeitlich eingetre- tene Änderungen (z. B. Förderung durch Dritte, Minder- oder Mehraufwendungen ohne Einflussnah- me des SSB-Mitgliedsvereins, unabdingbar erforderliche Zusatzmaßnahmen). Bei der Schlussrechnung der Baumaßnahmen setzt die Stadt Münster ihre Baukostenzuschüsse endgültig fest; Obergrenze ist dabei der bewilligte Baukostenzuschuss. Nachgewiesene Mehrkosten, die über die ursprüngliche Kostenschätzung hinausgehen, sind nur in begründeten Ausnahmefällen und nach rechtzeitiger Rücksprache mit der Stadt Münster evtl. förderfähig. Minderaufwendungen reduzieren die von der Stadt Münster bewilligten Baukostenzuschüsse. Die Fördermittel, die durch derartige Minderaufwendungen freigesetzt werden, bleiben in der Haushaltsstelle; die Stadt Münster zahlt damit bei Bedarf weitere Baukostenzuschüsse. - 9 - V/0545/2005 Anlage 2 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1, I.5 Bewilligung von Baukostenzuschüssen – die Maßnahmen im Einzelnen - A. Telekom Post-Sportverein 1930 e. V., Modernisierung des Rasenspielfeldes Begründung siehe Seite 4. B. Die Anträge für 2005 Die Verwaltung prüfte die fachliche Notwendigkeit aller für eine Förderung vorgeschlagenen Bau- maßnahmen und ihren nachhaltigen Beitrag zur zielgerichteten Münsteraner Sportentwicklung mit positiven Ergebnissen. Sie schlägt für den Eisenbahner-Sportverein (vgl. Aufstellung, Seite 3, Nr. 9) wegen der Aussicht auf Drittförderung einen Zuschuss von 25 % des förderfähigen Aufwands vor. Für alle übrigen Vereinsmaßnahmen schlägt sie vor, städtische Zuschüsse bis zu 50 % der förderfähigen Vereinsaufwendungen zu bewilligen. Welcher Aufwand förderfähig ist, richtet sich nach der fachbezo- genen Bewertung der Kostenschätzungen der SSB-Mitgliedsvereine. Welcher Aufwand tatsächlich förderfähig ist, wird bei der Schlussabrechnung der Baumaßnahmen berechnet. Die im folgenden vorgeschlagenen städtischen Baukostenzuschüsse sind die Obergrenze der städtischen Sportförde- rung. Sie werden ggf. durch nachgewiesene Minderaufwendungen reduziert werden. Für die Baumaßnahmen, für die in Anlehnung an die ausgesetzte Förderrichtlinie des Landes NW eine Landesförderung grundsätzlich möglich gewesen wäre, schlägt die Verwaltung vor, die bewillig- ten Baukostenzuschüsse jeweils zur Hälfte aus städtischen Mitteln und aus Mitteln der Sportpauscha- le zu finanzieren. Für die Baumaßnahmen, für di e in Anlehnung an die ausgesetzte Landesrichtlinie grundsätzlich keine Landesförderung möglich gewesen wäre, schlägt die Verwaltung vor, die Baukos- tenzuschüsse allein aus städtischen Mitteln zu finanzieren. 1. Ruderverein Münster von 1882 e. V., Erneuerung der Steganlage Der Ruderverein führt im Ostviertel am Kanal ein Bootshaus mit Steganlage. Aus Sicherheitsgründen musste sie demontiert und durch eine feuerfeste Stahlkonstruktion ersetzt werden. Am 03.11.2003 beantragte der "Ruderverein" zu 6 500 € geschätztem Aufwand städtische Sportförderung. Der Sportausschuss genehmigte dem "Ruderverein" am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn. Die Steganlage wurde inzwischen ersetzt. Die Verwaltung schlägt vor, die Maß- nahme mit der Priorität Stufe 2 einzustufen und zu 6.500 € förderfähigen Aufwendungen bis zu 3.250 € Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. 2. Reit- und Fahrverein Roxel e. V., Zuwegung zur Vereinsanlage Seit Ende der 90er Jahre baut der "RFV" an seinem Fahrgelände, saniert und modernisiert die Reit- anlage an der Bösenseller Straße in finanzierbaren Bauabschnitten. Am 13.11.2003 beantragte er zu 43.600 € Aufwand für eine funktionsfähige Zuwegung städtische Sportförderung. Die Zuwegung dient der funktionsgemäßen Erreichung der Vereinssportstä tten und vermeidet die bisherige regelmäßige Überflutung der Lagerfläche von Heu- und Strohvorräten. Zur kurzfristigen Vermeidung von Überflu- tungsschäden genehmigte der Sportausschuss am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzei- tigen Baubeginn. Die Maßnahme ist abgeschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, sie mit der Priorität Stufe 3 einzustufen und zu dem förderfähigen Aufwand bis zu 21.800 € Sportförderung aus städti- schen Mitteln zu bewilligen, da die Reit- und Fahranlage des "RFV" keine überregional bedeutsame Reitanlage ist, die vom Land hätte gefördert werden können. - 10 - V/0545/2005 3. Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V., Reitbodensanierung Der "RFV" führt Außenanlagen, Reithallen und eine Voltigierhalle. Wegen der extremen Belastung durch die Vereinspferde wurde Ende 2003/Anfang 2004 in einer Reithalle und der Voltigierhalle die Erneuerung der Böden erforderlich. Zu 16.650 € geschätztem Aufwand beantragte der "RFV" am 14.11.2003 städtische Sportförderung. Der Sportausschuss genehmigte am 22.01.2004 den förde- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Reitböden sind saniert. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit Priorität Stufe 2 einzuordnen und aus städtischen Mitteln bis zu 8.325 € Zuschuss zum förderfähigem Aufwand zu bewilligen. Die Anlage des "RFV" ist keine überregional bedeutsame Reitanlage, die vom Land hätte gefördert werden können. Nach der Sportförderrichtlinie muss der "RFV" Mindestmitgliedsbeiträge erheben, die jährlich mit dem Index für Lebenshaltungskosten fortgeschrieben werden. Für Erwachsene muss er 6,44 €, für Famili- en 12,88 € erheben. Seit der Anhebung Anfang 2005 nimmt der "RFV" 6,25 € Erwachsenenbeitrag und 12,50 € Familienbeitrag. Der Index für die Fortschreibung der Beiträge nach der Sportförderricht- linie wurde erst später bekannt. Die Verwaltung schlägt vor, den möglichen Baukostenzuschuss zu bewilligen und die Zahlung davon abhängig zu machen, dass der "RFV" nachweislich die erste Gele- genheit nutzt, seine Mitgliedsbeiträge auf die aktuellen Mindestgrößen anzuheben. Diesem Verfahren stimmte der Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt für verschiedene Vereine und Baumaß- nahmen zu. 4. Die TC Union e. V., Flachdachsanierung TC Union unterhält an der Steinfurter Straße eine Tennisanlage mit Clubhaus. Altersbedingt musste dessen Dachfläche grundlegend gereinigt und neu abgedichtet werden. Die vorhandene Lichtkuppel musste erneuert werden. Zu 4.050 € Aufwand dafür und für die Zuarbeiten an Dachrinne, Fallrohr und Traufen beantragte der Verein am 28.02.2004 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit der Prioritätsstufe 1 einzustufen und bis zu 2.025 € Zuschuss aus städtischen Mit- teln zu bewilligen. 5. SG DJK Dyckburg e. V., Sanierung Rasenplatz Die Vereinsanlage von SG DJK Dyckburg besteht aus einem Rasenspielfeld, Umkleide- und Sanitär- anlagen. Im Februar 1999 beantragte der Verein städtische Sportförderung für den Umbau des Funk- tionsgebäudes und die Modernisierung des Rasenplatzes. Um den Vereinsetat nicht ungebührlich zu belasten, wurde zunächst der dringliche Bedarf an Hochbauten in Angriff genommen. Inzwischen sind die Funktionsräume vollständig bedarfsgerecht ausgebaut und der Aufwand bezahlt, so dass der Verein sich mit der Modernisierung des Spielfeldes befassen kann. Die Kosten dafür schätzt er auf 40.000 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Baumaßnahme mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und bis zu 20.000 € Baukostenzuschuss, je zur Hälfte (10 000 €) aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale, zu bewilligen. 6. Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V., Beckensanierung "SV ’91" führt in Sudmühle das einzige vereinseigene Schwimmbad in Münster. Ablaufrinnen und Pflasterungen sind inzwischen über 25 Jahre alt, Unebenheiten an diesen Stellen bergen Verlet- zungsgefahren für Badegäste und Sporttreibende. Zu 16.000 € geschätztem Aufwand für eine Sanie- rung beantragte "SV ’91" am 03.11.2003 städtische Sportförderung. Wegen der Dringlichkeit geneh- migte der Sportausschuss am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit der Prioritätsstufe 1 einzustufen und bis zu 8.000 € Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. - 11 - V/0545/2005 7. TSV Angelmodde 1967 e. V., Sanierung Zaunanlage (Tennisanlage ) TSV Angelmodde führt am Brandhoveweg eine vereinseigene Tennisanlage. Zu 6.000 € geschätztem Aufwand für die Sanierung des umlaufenden Zauns beantragte er am 15.09.2003 städtische Sport- förderung. Damit der "TSV" die Maßnahme rechtzeitig zur Saison 2004 durchführen kann, genehmig- te der Sportausschuss am 22. 01.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung schlägt vor, die (abgeschlossene) Maßnahme mit der Priorität Stufe 2 einzustufen und bis zu 3.000 € Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. 8. DJK Grün-Weiß-Amelsbüren e. V., Geräteraum "GW Amelsbüren" führt per Überlassungsvertrag die städtische Sportanlage “Zum Häpper”. U. a. ist er dafür verantwortlich, die Anlage fachgerecht mit eigenem Pflegegerät zu pflegen. Um die Pflegege- räte, die ungeschützt im Freien stehen, vor unsachgemäßem Gebrauch und Beschädigung schützen zu können, braucht er einen verschließbaren Geräteraum. Zu 8.000 € geschätztem Aufwand dafür beantragte "GW Amelsbüren" am 15.01.2004 städtis che Sportförderung. Der Sportausschuss ge- nehmigte am 06.05.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung schlägt vor, den Bau des Geräteraums mit der Priorität Stufe 3 einzustufen und bis zu 4.000 € Bau- kostenzuschuss, je zur Hälfte aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale, zu bewilligen. 9. Eisenbahner-Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V., Heizungssanierung Zur Erfüllung der aktuellen Abgasnormen muss der "ESV" in seiner Sporthalle, seinem Clubhaus, seinem Tennisheim die Heizungsanlagen sanieren. Zu 26.100 € geschätztem Aufwand beantragte er am 12.11.2003 städtische Sportförderung. Der Sportausschuss genehmigte am 22.01.2004 den för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Der "ESV" beantragt eine Finanzierungshilfe vom Ver- band Deutscher Eisenbahner Sportvereine für die Sanierungen. Nach der Sportförderrichtlinie fördert die Stadt Münster die Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedsvereine mit einem Zuschuss bis zu 25 %, sofern eine Förderung Dritter möglich ist. Dies können das Land NW, dessen Sportpauschale die Stadt Münster bewirtschaftet oder andere Stellen sein, z. B. Fachverbände, der Bund o. ä.. Die Ver- waltung schlägt vor, die Sanierungen mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und wegen der Aussicht auf Drittförderung bis 6.525 € Baukostenzuschuss aus städt ischen Mitteln zu bewilligen. (Sofern die Dritt- förderung aus Gründen ausbleibt, die der "ESV" nicht zu vertreten hat und nicht beeinflussen kann, könnte er bei der Stadt Münster beantragen, dass sein Aufwand bis zu 50 % gefördert wird. Darüber müsste der Sportausschuss entscheiden.) 10. Hiltruper Segelclub e. V., Flachdachsanierung Zur Vereinsanlage des "HiSC" gehört u. a. ein Clubhaus. Wegen erheblicher Dachundichtigkeiten, die Folgeschäden im Gebäude verursachen, beantragte der "HiSC" am 11.12. 2003 zu 7.700 € geschätz- tem Sanierungsaufwand städtische Sportförderung. Der Sportausschuss genehmigte am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und bis zu 3.850 € städtischen Baukostenzuschuss, je zur Hälfte (1 925 €) aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale, zu bewilligen. Nach der Sportförderrichtlinie muss der "HiSC" Mindestmitgliedsbeiträge erheben, die jährlich mit dem Index für Lebenshaltungskosten fortgeschrieben werden. Für Familien muss er 12,88 € erheben. Aktuell nimmt er 12,08 € Familienbeitrag. Die Zahlung des städtischen Baukostenzuschusses sollte davon abhängig gemacht werden, dass der "HiSC" nachweist, dass er seinen zz. geltenden Famili- enbeitrag von 12,08 € auf den Mindestbeitrag nach der Sportförderrichtlinie von 12,88 € anhebt. Die- sem Verfahren stimmte der Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt für verschiedene Verei- ne und Baumaßnahmen zu. - 12 - V/0545/2005 11. Hünenburger Tennisclub e. V., Erneuerung der Wasserpumpe der Tennisanlage Der "HTC" berieselt seine Tennisplätze mit Grundwasser. Am 24.06.2004 beantragte er zu 5.310 € Aufwand für die Erneuerung der Wasserpumpe städtische Sportförderung. Da dem "HTC" durch die Berieselung der Tennisanlage mit Stadtwasser zusätzliche Betriebskosten entstanden, genehmigte die Stadt Münster ihm am 22.01.2004 den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Inzwi- schen hat er Pumpe erneuert. Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und bis zu 2.655 € Zuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. 12. Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., Reithallensanierung Der "RFV" führt an der Meesenstiege eine Vereinsanlage mit zwei Reithallen, in denen am Boden und der Beleuchtung Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Zu 37.000 € geschätzten Kosten be- antragte der "RFV" am 13.11.2003 städtische Sportförderung. Die Verwaltung schlägt vor, die Maß- nahmen mit der Priorität Stufe 2 einzustufen und bis zu 8.500 € Baukostenzuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. Eine Zahlung aus Mitteln der Sportpauschale entfällt, weil die Anlage des "RFV" nicht als überregionale Reitsportanlage eingestuft is t, die nach der bislang geltenden Förderichtlinie des Landes gefördert wurden. 13. Reit- und Fahrverein Hiltrup e. V., Veranstaltungsfläche auf der Kanalinsel Der "RFV" nutzt einmal im Jahr die Hiltruper Kanalinsel für ein Turnier. In den letzten Jahren wurde das mehrfach dadurch belastet, dass die Fläche nich t ausreichend befestigt ist. In einem Jahr musste das Turnier deswegen ausfallen. Der "RFV" beantragte am 03.02.2004 die Genehmigung der Stadt Münster, die Veranstaltungsfläche befestigen zu dürfen und Sportförderung zu 21.000 € geschätztem Aufwand. Nach Abstimmungsgesprächen zwischen dem "RFV" und verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung genehmigte die Stadt Münster im April 2005 per Dringlichkeitsentscheidung den för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, damit die Befestigung der Flächen rechtzeitig zum Turnier am 05.05.2005 hergerichtet ist. Unter Berücksichtigung der jährlich einmaligen Nutzung der Fläche schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme mit Priorität Stufe 2 einzustufen und bis zu 10.500 € Baukostenzuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. Eine Zahlung aus Mitteln der Sportpau- schale entfällt, weil die Veranstaltungsfläche auf der Kanalinsel nicht als überregionale Reitsportanla- ge eingestuft ist, die nach der bislang geltenden Förderichtlinie des Landes gefördert wurden. 14. Rovers Bogenschützen Hiltrup e. V., Bau einer Schutzhütte Die Rovers Bogenschützen betreiben ein Gelände zum Bogenschießen. Sanitäranlagen,. Umkleiden und Vereinsräume, wie sie in den Münsteraner Sportanlagen üblich sind, fehlen dort. Wetterschutz bietet ein einfacher Unterstand, der 2004 aus Verkehrssicherheitsgründen abgebaut und ersetzt wer- den musste. Zu dem Aufwand für eine Schutzhütte beantragten die Rovers Bogenschützen am 04.02.2004 städtische Sportförderung Wegen der Dringlichkeit, eine ausreichende Schutzhütte zu bauen, genehmigte die Stadt Münster am 10.08.2004 per Dringlichkeitsentscheidung den förderung- sunschädlichen vorzeitigen Baubeginn. Inzwischen ist die Schutzhütte für 4.000 € gebaut. Die Ver- waltung schlägt vor, die Baumaßnahme mit der Priorität Stufe 1 einzustufen und bis zu 2.000 € Bau- kostenzuschuss aus städtischen Mitteln zu bewilligen. Die Zahlung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt, dass die Rovers Bogenschützen ihren Fami- lienbeitrag bei der nächsten Gelegenheit auf den Mindestmitgliedsbeitrag der Sportförderrichtliniean- heben. Die Rovers Bogenschützen setzten ihren Familienbeitrag zu Jahresbeginn auf 12,50 fest. Die Stadt Münster legte später den richtliniengemäßen Familienbeitrag auf 12,88 € fest, als der Steige- rungsindex für Lebenshaltungskosten feststand, mit dem der Grundbeitrag der Sportförderrichtlinie fortgeschrieben wird. Den Rovers Bogenschützen war bei ihrer Beitragsfestsetzung der Mindestbei- trag nach der Richtlinie unbekannt. Seither fehlte ihnen die Möglichkeit zur Beitragsanpassung. Die Verwaltung schlägt vor, nicht deswegen die Zuschussbewilligung in Frage zu stellen. Sie schlägt vor, die Zahlung von der Beitragsanhebung abhängig zu machen. Einem ähnlichen Verfahren hat der Sportausschuss in der Vergangenheit wiederholt im Sinne der SSB-Mitgliedsvereine zugestimmt. - 13 - V/0545/2005 15. TuS Hiltrup 1930 e. V., Erweiterung der Bouleanlage Der "TuS" führt auf der überlassenen Sportanlage Hiltrup-Ost seit 2002 eine vereinseigene Boulean- lage. Wegen deutlich steigenden Mitgliedszahlen der Bouleabteilung sollte die Anlage erweitert wer- den. Zu dem geschätzten Aufwand beantragte der "TuS" am 18.08.2003 städtische Sportförderung. Am 22.01.2004 genehmigte der Sportausschuss den vorzeitigen förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn, die Anlage ist seit Frühjahr 2004 erweitert. Die Verwaltung schlägt vor, die Baumaßnah- me mit der Prioritätsstufe 2 einzustufen und zu 8.900 € Vereinsaufwand bis zu 4.450 € städtischen Baukostenzuschuss, je zur Hälfte (2 225 €) aus städtischen Mitteln und Mitteln der Sportpauschale, zu bewilligen. - 14 - V/0545/2005 Anlage 3 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.2. - Ablehnung von Anträgen - A. Die Residenz Münster e. V. , Bau eines Tanzsportzentrums B. Turngemeinde Münster von 1862 e. V., Sanierung der Tennisplatzberegnung Siehe Begründung auf Seite 3. Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.3. - Ende des Antragsverfahrens - A. Schützenbruderschaft "St. Lamberti Mecklenbeck" e. V., Schießstandsanierung B. DJK Grün-Weiß Gelmer 1950 e. V., behindertengerechtes WC Siehe Begründung auf Seite 4. Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.4 - zurzeit nicht förderfähige Anträge - Die SSB-Mitgliedsvereine, die für ihre (geplanten) Baumaßnahmen städtische Sportförderung bean- tragen, wollen, sind an die Sportförderrichtlinie gebunden. Wann die Stadt Münster über die beantrag- te Sportförderung entscheidet, hängt u. a. vom Antragsdatum ab. Damit die Anträge der Stadt Müns- ter möglichst früh vorliegen, stellen die Vereine zum Teil unvollständige Anträge, die sie später er- gänzen. Die Stadt Münster kann über die Vereinsanträge, die termingerecht eingehen, nur dann bei der nächsten Zuschussvergabe entscheiden, wenn sie vollständig und umfassend geprüft sind. Sind sie unvollständig, setzt die Stadt Münster ihre Zu schussentscheidung aus bis nachweislich alle An- tragsvoraussetzungen vorliegen und umfassend geprüft sind. D. h. zwischen der Antragsabgabe der SSB-Mitgliedsvereine und der Entscheidung der Stadt Münster über den beantragten Baukostenzu- schuss kann ein längerer Zeitraum liegen. In der Zwischenzeit halten die Verwaltung und die SSB- Mitgliedsvereine mit dem Ziel der sachbezogenen Antragsbearbeitung Kontakt. Die Verwaltung infor- miert die SSB-Mitgliedsvereine zum städtischen Förderverfahren, weist auf Termine hin, berät zu Planungsalternativen, gibt Hilfestellung im Antragsverfahren für Drittförderung. Bewertet nach den v. g. Kriterien sind zurzeit die nachfolgend aufgeführten Anträge der SSB-Mitgliedsvereine unvollstän- dig. Die Stadt Münster wird darüber entscheiden, nachdem sie nachweisbar vollständig, umfassend geprüft und somit entscheidungsreif geworden sind. Sportverein Gepl. Maßnahme Antrag vom Genehm. Vorz. Bau- beginn Vorauss. Bau- kosten Möglicher Baukostenzu- schuss der Stadt Münster A n m e r k u n g Zuständigkeit einer Bezirksvertretung abhängig vom Standort 1 Budo-Sportcenter (früher: Karateclub MS-Roxel) Bau bzw. Ausbau von Funktionsräumen, 28.07.03 Nein Abhängig vom Kon- zept Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss zwischen 25 % und 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städtischen Mitteln und der Sportpauschale möglich. Abhängig vom Konzept ist ggf. eine finanziell höhere Projektförderung aus der Sportpauschale oder über den städtischen Haushalt möglich. Budo-Sportcenter mietete nach Aufgabe der Judoschule Dortmunder Straße zunächst Räume in der Innenstadt. Ob er später für Vereinszwecke andere Räume ausbaut bzw. eine eigene Sportstätte errich- tet, ist offen. Ohne konkrete Pläne kann der Sportaus- schuss nicht über den Zu- schussantrag entscheiden. - 15 - V/0545/2005 Sportverein Gepl. Maßnahme Antrag vom Genehm. Vorz. Bau- beginn Vorauss. Bau- kosten Möglicher Baukostenzu- schuss der Stadt Münster A n m e r k u n g 2 Tauchclub Triton Münster, Geräteraum für Kompressoren, 09.05.03 Nein 2.500 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss zwischen 25 % und 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städtischen Mitteln und der Sportpauschale möglich. Der Club sucht nach geeigne- ten Räumen, die er für seine Zwecke umbauen kann. Ohne konkrete Pläne kann der Sportausschuss nicht über den Zuschussantrag ent- scheiden. Bezirksvertretung Münster-West 3 RV St. Georg, Sanie- rung von Pferdeboxen, 25.02.01 10.05.01 5.250 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln möglich. 4 RV St. Georg, Sanie- rung Hallenboden, 26.02.01 10.05.01 7.900 € 5 RV St. Georg, Bau kleine Reithalle, 25.02.01 10.05.01 4.000 € 6 RV St. Georg, Sanie- rung 2 Reithallen, Erweiterung Außenan- lage, 16.01.02 Nein 1.200.000 € Abhängig vom Konzept kommt ggf. eine finanziell höhere Projektförderung aus der Sportpauschale oder über den städtischen Haushalt in Betracht. RV St. Georg überarbeitet seit Mitte 2005 das 2001 vorge- stellte Konzept und muss die Verhandlungen mit dem Ei- gentümer der Flächen seiner Vereinsanlage zum Abschluss bringen. 7 ARTC, Solarheizung, Sanierungen, 25.02.02 Nein Kosten- schätzung fehlt. Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Abhängig vom Konzept ist ggf. Projekt- förderung aus der Sportpau- schale oder über den städti- schen Haushalt möglich. Momentan ist unklar, ob ARTC auf Dauer am bisheri- gen Standort bleiben wird. Seit der Antragstellung ist die Lage unverändert. Ohne Standortsicherung fehlt eine Voraussetzung für eine Zu- schussentscheidung der Stadt Münster. 8 TC Union, Kanalan- schluss, 04.11.02 19.03.03 25.000 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. TC Union erhielt für den An- schluss der Anlage an die öffentl. Kanalisation Fristver- längerung. Er erbat am 23.04.04 eine spätere Zu- schussentscheidung. 9 Golfclub Münster- Wilkinghege, Neubau Drivingrange, 08.03.04 Nein 40.000 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Abhängig vom Konzept ist ggf. Projekt- förderung aus der Sportpau- schale oder über den städti- schen Haushalt möglich. Die Antragsunterlagen sind unvollständig, die Vorgaben der Sportförderrichtlinie sind unprüfbar. Der Golfclub hat den unvollständigen Antrag bislang nicht ergänzt. Damit fehlen die Voraussetzungen für eine Zuschussentschei- dung der Stadt Münster. 10 TSC Münster- Gievenbeck, Bau Gymnastikraum, 06.01.04 Nein Kosten- schätzung fehlt. Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Abhängig vom Konzept ist ggf. Projekt- förderung aus der Sportpau- schale oder über den städti- schen Haushalt möglich. TSC Münster-Gievenbeck hat das Anliegen bislang nur vage formuliert. Ohne konkrete Pläne und Unterlagen fehlen die Voraussetzungen für eine Zuschussentscheidung der Stadt Münster. Bezirksvertretung Münster –Ost 11 CVJM, Bau Beach- Volleyball-Anlage, 28.02.01 Nein 4.090 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- Die Antragsunterlagen sind unvollständig, die Vorgaben der Sportförderrichtlinie un- prüfbar. Zudem könnten sich - 16 - V/0545/2005 Sportverein Gepl. Maßnahme Antrag vom Genehm. Vorz. Bau- beginn Vorauss. Bau- kosten Möglicher Baukostenzu- schuss der Stadt Münster A n m e r k u n g schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Abhängig vom Konzept ist ggf. Projekt- förderung aus der Sportpau- schale oder über den städti- schen Haushalt möglich. Strukturänderungen beim CVJM auf seine Sportabtei- lung und die geplante Bau- maßnahme auswirken. Vor der Zuschussentscheidung der Stadt Münster sind die offenen Fragen zu klären. 12 TSV Handorf, Sanie- rung Heizungs- und Warmwasseranlage, 28.02.02 Nein Kosten- Schätzung fehlt. Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. TSV Handorf schrieb der Stadt am 28.02.02, dass er die Erneuerung vornehmen will. Seither reichte er keine weiteren Unterlagen ein. Damit fehlen der Stadt Müns- ter grundlegende Entschei- dungshilfen. 13 Schwimmvereinigung MS, Einbau Solaranla- ge, 19.08.02 22.01.04 23.000 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss zwischen bis 25 % und 50 % der förderfähigen Aufwen- dungen aus städtischen Mit- teln und der Sportpauschale möglich. SV '91 konnte unerwartet den Eigenanteil nicht finanzieren. Ohne Finanzierungsnachweis kann keine Zuschussent- scheidung der Stadt Münster vorbereitet werden. Bezirksvertretung Münster-Südost 14 ARV Westfalen, Fens- tersanierung, 23.02.03 Ja 6.100 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Im Laufe des Antragsverfah- rens änderten sich für den ARV die Bedingungen für die Nutzung des Raums. Wann er die Fenster sanieren wird, ist unklar. ARV bat die Verwal- tung, bis auf weiteres keine Entscheidung zum Antrag zu treffen. 15 Modellsportclub MS., Ausbau Sanitäranla- gen, 21.10.03 Nein 1.700 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Die Antragsunterlagen sind unvollständig, die Vorgaben der Sportförderrichtlinie un- prüfbar. Der Modellsportclub ergänzte seinen Antrag bis- lang nicht. Damit fehlen der Stadt Münster grundlegende Entscheidungshilfen. Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 16 ZRG St. Sebastian Amelsbüren, Sanie- rung von Reitanlage und Zuwegung, 26.02.01 Nein 43.480 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Der Antrag ist unvollständig. Die Voraussetzungen nach der Sportförderrichtlinie sind unprüfbar. Bis zur Die ZRG will die Unterlagen kurzfristig vervollständigen. Bis dahin fehlen der Stadt Münster grundlegende Entschei- dungshilfen. 17 TuS Hiltrup, Bau eines Streetsoccercourts 18.09.03 22.01.04 3.000 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Abhängig vom Konzept ist ggf. Projekt- förderung aus der Sportpau- schale oder über den städti- schen Haushalt möglich. Im Verlauf des Antragsverfah- rens änderten sich die Pläne, die Umsetzung auf der kom- munalen Sportanlage Hiltrup- Ost ist ungeprüft. Ohne aus- reichendes Plan- und Finan- zierungskonzept kann die Stadt Münster keine Zu- schussentscheidung treffen. 18 TuS Hiltrup, Überda- chung Boule-Anlage, 09.02.04 Nein 25.000 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- Die Umsetzung auf der kom- munalen Sportanlage Hiltrup- Ost ist ungeklärt. Ohne aus- reichendes Plan- und Finan- zierungskonzept kann die - 17 - V/0545/2005 Sportverein Gepl. Maßnahme Antrag vom Genehm. Vorz. Bau- beginn Vorauss. Bau- kosten Möglicher Baukostenzu- schuss der Stadt Münster A n m e r k u n g pauschale möglich. Abhängig vom Konzept ist ggf. Projekt- förderung aus der Sportpau- schale oder über den städti- schen Haushalt möglich. Stadt Münster keine Zu- schussentscheidung treffen. 19 RFV Hiltrup, Umbau der Mistplatte, 13.11.04 23.02.05 114.600 € Über die "klassische" Sport- förderung ist ein Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Aufwendungen aus städti- schen Mitteln und der Sport- pauschale möglich. Neue Richtlinien für die Un- terbringung von Vereinspfer- den erfordern eine Umgestal- tung der Vereinsanlage. Im Zuge dessen wird der Plan für die neue Mistplatte überarbei- tet. Daher bat der RFV im Mai 2005 darum, über den Antrag nach 2005 zu entscheiden. Die Verwaltung schlägt vor, dass die vorstehenden 19 Anträge bei der Zuschussentscheidung 2005 der Stadt Münster über beantragte Baukostenzuschüsse unberücksichtigt bleiben. Die Verwaltung wird bis zur Vorbereitung der Entscheidung 2006 Kontakt zu den SSB-Mitgliedsvereinen halten und sie mit Blick auf eine evtl. Zuschussentscheidung 2006 beraten. - 18 - V/0545/2005 Anlage 4 und Anlage 5 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.5 - Prioritätenbildung nach der Sportförderrichtlinie - Die Vereinsbaumaßnahmen, für die die Verwaltung 2005 städtische Sportförderung vorschlägt, sind den folgenden Prioritätsstufen der Sportförderrichtlinie zugeordnet: Prioritätsstufe 1: Unaufschiebbare und unabweisbare Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfä- higkeit von Bauten und Anlagen, die eine erhebliche Bedeutung für den Sportver- ein haben. Prioritätsstufe 2: Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und zur Energieeinsparung. Prioritätsstufe 3: Investitionen zur sportlichen Leistungssteigerung und als Voraussetzung für stei- gende Mitgliedschaft. Zu Beschlussvorschlag Ziffer I.7- Förderung sozial-integrativer Schwerpunkte in der Vereins- arbeit - Die Stadt Münster fördert die SSB-Mitgliedsvereine, die nachweisen, dass sie mit ihrer Arbeit sozial- integrative Schwerpunkte setzen, um Menschen an Bewegung und Sport und das Vereinsleben her- anzuführen und ggf. langfristig zum Vereinsbeitritt zu bewegen. Die Stadt Münster vergibt für förder- fähige Angebote der SSB-Mitgliedsvereine die u. g. Punktwerte und setzt sie zu den förderfähigen Baukosten für die jeweilige Baumaßnahme in Beziehung. Maximal 14 Punktwerte kann ein SSB- Mitgliedsverein erreichen, der Höchstzuschuss je Baumaßnahme liegt bei 5.113 €. je 2 Punktwerte für Kooperationen mit Kindergärten, Schulen, Sozialeinrichtungen je 1 Punktwert für Angebote für ausländische Menschen, Menschen mit Behinderung Personen zwischen 14 und 18 Jahren, Frauen, Senioren, 1 - 3 Punktwerte für Angebote für Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind. Einige der SSB-Mitgliedsvereine, für die die Verwaltung nach Beschlussvorschlag Ziffer I.5 die städti- sche Sportförderung vorschlägt, machten trotz wiederholter Nachfrage der Verwaltung keine Angaben zu ihren sozial-integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit. Für sie kann die Verwaltung keinen Zuschuss zu derartigen Aktivitäten berechnen. Die Zuschüsse, deren Bewilligung die Verwaltung nach Beschlussvorschlag Ziffer I.7 vorschlägt (vgl. Aufstellung, Seite 2/3, Kopfspalte H) berechnete die Verwaltung wie in der folgenden Aufstellung aufgeführt. Nr. Sportverein, Maßnahme, Antrag vom Kooperiert mit Angebote für Externe Angebote für beson- dere Gruppen Alle Punkt- werte Punktwert x Baukos- ten ./. 100= Zuschuss Bezirksvertretung Münster-Mitte 1 Ruderverein, Erneu- erung Steg, 03.11.03 Div. Schulen 2 - 0 Ausl. Menschen Menschen m. Beh. Jugendliche Senioren 1 1 1 1 6 6 x 6.500 € ./. 100 = 390 € Bezirksvertretung Münster-West 2 RSV Roxel, Zuwe- gung , 13.11.03 Alexianer Krankenhaus 2 Keine An- gaben 0 Menschen mit Behinderungen 1 3 3 x 43.600 € ./. 100 = 1 308 € Bezirksvertretung Münster-Nord 3 RFV MS-Sprakel, Reitbodensanierung, 14.11.03 3 Schulfor- men , LWL 2 2 Kursange- bote 2 Menschen m. Beh. Jugendliche 1 1 8 8 x 16.650 € ./. 100 = 1.332 € 4 TC Union, Flach- dachsanierung, 28.02.04 Keine Anga- ben 0 Keine An- gaben 0 Keine Angaben 0 0 Kein Zuschuss - 19 - V/0545/2005 Nr. Sportverein, Maßnahme, Antrag vom Kooperiert mit Angebote für Externe Angebote für beson- dere Gruppen Alle Punkt- werte Punktwert x Baukos- ten ./. 100= Zuschuss Bezirksvertretung Münster-Ost 5 SG DJK Dyckburg, Sanierg. Rasenplatz 27.02.1999 Kindergarten Kirche 2 2 Preiswerte Punkte 2 - 0 6 6x 40.000 € ./. 100 = 2.400 € 6 SV‘ 91, Beckensa- nierung, 03.11.03 SSB-Vereine div. Schulen Sozialeinricht. 2 2 2 Kursange- bote 3 Ausländische M. Menschen m. Beh. Frauen Jugendliche Senioren 1 1 1 1 1 14 14 x 16.000 € ./. 100 = 2.240 € Bezirksvertretung Münster-Südost 7 TSV Angelmodde, Zaun-Tennisanlage, 15.09.03 Keine Anga- ben - Keine An- gaben - Keine Angaben - 0 Kein Zuschuss Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 8 DJKGW Amelsbüren Bau-Geräteraum, 15.01.04 Zwei Grund- schulen 2 Lauftreff, Fitness, Sporteln 3 Ausl. Menschen Jugendliche Senioren 1 1 1 8 8 x 8.000 € ./. 100 = 640 € 9 ESV, Heizungsanie- rungen, 11.12.03 Soz. Einrich- tungen 2 div. Kurse 3 Keine Angaben 0 5 5 x 26.100 € ./. 100 = 1.305 € 10 Hiltruper Segelclub, Flachdachsanierung 12.11.03 Alexianer Krankenhaus 2 - 0 Ausl. Menschen Menschen m. Beh. 1 1 4 4 x 7.700 € ./. 100 = 308 € 11 Hünenburger TC, Wasserpumpe, 24.07.03 Kindergärten, GW Amelsb. 2 2 Ferienfrei- zeit 1 Keine Angaben 0 5 5 x 5.130 € ./. 100 = 257 € 12 RV Hiltrup, Reithal- lensanierung, 13.11.03 Keine Anga- ben 0 Keine An- gaben 0 Keine Angaben 0 0 Kein Zuschuss 13 RV Hiltrup, Veran- staltungsfläche, 03.02.04 Keine Anga- ben 0 Keine An- gaben 0 Keine Angaben 0 0 Kein Zuschuss € 14 Rovers Bogensch., Neue Schutzhütte, 04.02.04 Keine Anga- ben 0 Schnupper- kurse 1 Keine Angaben 0 1 1 x 4.000€ ./. 100 = 40 € 15 TuS Hiltrup, Erweit. Bouleanlage, 18.08.03 2 Schulen 2 Zahlreiche Kurse 3 Menschen m. Beh. Jugendliche Senioren 1 1 1 8 8 x 8 900-€ ./. 100 = 712 € - 20 - V/0545/2005 Anlage 6 zur öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0545/2005 an den Sportausschuss Zu Beschlussvorschlag Ziffer II.2 - Zahlung der 2005 bewilligten Baukostenzuschüsse - 1. Die Haushaltslage Bis zum Ende 2004 zahlte die Stadt Münster nach dem Baufortschritt, den die SSB-Mitgliedsvereine nachwiesen, die Baukostenzuschüsse, die sie bis zum Jahr 2004 bewilligt hatte. Zum Teil erstreckt sich die Zahlung auf die Bewilligungen zurückliegender Jahre und über mehrere Haushaltsjahre. Nicht alle SSB-Mitgliedsvereine schlossen und rechneten bis Ende 2004 die Baumaßnahmen ab, zu denen ihnen ein städtischer Baukostenzuschuss bewilligt worden war. Die Haushaltsmittel, die zum Jahresende 2004 in der Haushaltsstelle verblieben sind, wurden in das Haushaltsjahr 2005 übertra- gen. 2005 sind bei der Haushaltsstelle 5510.987.0100.0, "Baukostenzuschüsse für vereinseigene Sportan- lagen" 587.254,88 € verfügbar (aktueller Haushaltsansatz, Rückzahlungen zweier überzahlter Verei- ne, Mittel der Sportpauschale 2004 und 2005, bewilligte und bislang nicht ausgezahlte Zuschüsse). 2. Die vorgeschlagene Zahlung 2005 Folgt der Sportausschuss den Beschlussvorschlägen der Verwaltung, bewilligt er 2005 für neue Maß- nahmen der SSB-Mitgliedsvereine 118.880,00 € Baukostenzuschüsse. Nach Zahlung der Zuschüsse bleiben in der Haushaltsstelle Restmittel , mit denen die Stadt Münster bei Bedarf weitere Maßnah- men fördern kann. Zu Beschlusspunkt Ziffer II.3 - Zahlung der bewilligten Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte - Die Baukostenzuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Vereinsarbeit zahlt die Stadt aus, wenn die SSB-Mitgliedsvereine nachweislich mit der geförderten Baumaßnahme begonnen haben. Für die geförderten Maßnahmen, die Ende 2004 bei den Vereinen vor der Ausführung standen oder Beendigung standen, blieben 17.032,88 € Zuschüsse für sozial-integrative Schwerpunkte in der Ver- einsarbeit bei der Stadt Münster. Diese Mittel sind in das Jahr 2005 übertragen worden und haus- haltstechnisch für die Baumaßnahmen gebunden. Sie werden voraussichtlich 2005 gezahlt werden. 2005 stehen neben diesen 17.032,88 € 20.000 € mit dem Etat bereit. 2005 kann die Stadt somit Zu- schüsse über 37.032,88 € finanzieren. Für Baumaßnahmen mit Bewilligung aus Vorjahren muss die Stadt Münster 2005 aus dem Haus- haltsausgaberest 17.032,88 € zahlen. Zur Förderung neuer Maßnahmen schlägt die Verwaltung die Zahlung von 10.932 € vor. 2005 bleiben demnach für unvorhergesehene Sportförderung 9.068 €. Diese Mittel könnten bei Bedarf zur Verstärkung der Haushaltsstelle 5510.987.0100 herangezogen werden.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Bösenseller Straße
- Steinfurter Straße
- Dortmunder Straße
- Brandhoveweg
- Zum Häpper
- Meesenstiege
- Wilkinghege
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0545/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 21.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37